Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12785 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12351 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt nach Ansicht der Fragesteller somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/ extremismus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik). 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12785 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2019 im Bundesgebiet 44 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon zehn Konzerte und 34 Liederabende statt. Zu folgenden fünf Konzerten und 17 Liederabenden liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 02.04.2019 Erfurt TH Michael Regener 13.04.2019 Tarnow-Zernin MV „Painful Awakening“, „Thoytonia“, „LTW“, „Ultimo Regni“, „Oldschool Rockers“ 18.04.2019 Wolfsburg NI „Flak“ 20.04.2019 Zwickau SN „FreilichFrei“ 20.04.2019 Wendelsheim RP „Renitenz“ 26.04.2019 Kloster Veßra TH Scott McGuiness, Steve 27.04.2019 unbekannt BB „Zeitnah“, „FreilichFrei“, „Unbeliebte Jungs“ 27.04.2019 Torgau-Staupitz SN „Code 291“, „Thumbsrcew“, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Radikahl“ 27.04.2019 Kirchheim TH Scott McGuiness, Steve, „Kraftschlag“, „Killuminati“, „Notwehr“, „Snöfrid“ 29.04.2019 Nordwürttemberg BW Michael Regener 04.05.2019 Torgau-Staupitz SN „Brainwash“, „Sledgehammer“, „Mistreat“, „Brainwash“, „True Aggression“ 10.05.2019 Gramzow-Lützlow BB „Fylgien“ 11.05.2019 Raum Eichsfeld TH „Herr B.“, „Zeitnah“ 17.05.2019 Kamp-Lintfort NW „Reichstrunkenbold“ 18.05.2019 Kamp Lintfort NW „Kategorie C“ 18.05.2019 unbekannt BW „Wegbereiter“, „Zeitnah“ 25.05.2019 Kirchheim TH „KdF“, „Berlin Breed“, „Kommando Skin“, „True Aggression“, „Eskalation“ 01.06.2019 Raum westliche Altmark ST „FreilichFrei“, „Gassenraudi“ 01.06.2019 Kloster Veßra TH „Flak solo“ 08.06.2019 Eisenach TH „Flak solo“, „Hermunduren solo“, „Zeitnah“ 08.06.2019 Sinsheim BW „Barny“ 22.06.2019 Sonneberg TH „Unbeliebte Jungs“ Zu den weiteren 22 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass sie konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen bzw. Aufschlüsselung nach Bundesländern kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Sze- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12785 ne daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren . Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung organsierte die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) im zweiten Quartal 2019 zwei Liederabende. Dabei handelt es sich um einen Liederabend am 8. Juni 2019 in Sinsheim (BW). Zu dem weiteren von der NPD organisierten Liederabend liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im zweiten Quartal bei sieben Veranstaltungen der NPD/JN, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 erfragten Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen (siehe auch Antwort zu Frage 5, „sonstige Musikveranstaltungen“): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12785 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Ort Land Auftretende 04.04.2019 Berlin BR Frank Rennicke 11.05.2019 Sinsheim BW „Barny“ 18.05.2019 Leinefelde TH „Oidoxie“, „Faust“, „Brigade 88“ 22.06.2019 Raum Niederrhein NW unbekannt 22.06.2019 Raum Rhein-Neckar BW unbekannter Liedermacher 22.06.2019 Raum Kaiserslautern RP „Mjöllnir“ 29.06.2019 Riesa SN Frank Rennicke 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im zweiten Quartal 2019 bei zwei Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in Frage 1 erfragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen (siehe auch Antwort zu Frage 5, „sonstige Musikveranstaltungen“). Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung am 6. April 2019 im Raum Karlsruhe (BW) mit Auftritten des Liedermachers „Rebell“ sowie eines weiteren Liedermachers. Zu der weiteren von der Partei „DIE RECHTE“ organisierten Veranstaltung mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von April bis Juni 2019 im Bundesgebiet 37 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in der Antwort zu Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD/JN sowie die in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12785 Zu folgenden 22 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 06.04.2019 Eisenach TH Unbekannt „Julmond“ 06.04.2019 Raum Karlsruhe BW „DIE RECHTE“ „Rebell“, weitere Liedermacher 06.04.2019 Hamm NW Unbekannt „Angry Bootboys“, „Skinfront“ 20.04.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Frank Rennicke 20.04.2019 Memmingen BY „Voice of Anger“ „Griffin“ 27.04.2019 Striegistal SN Unbekannt „Fylgien“, „FreilichFrei“, „Zeitnah“ 30.04.2019 Sonneberg-Haselbach TH Angela Schaller „Reichstrunkenbold“ 04.05.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Sturmwehr“ 04.05.2019 Berlin BR NPD Frank Rennicke 10.05.2019 Chemnitz SN „Der Dritte Weg“ Liedermacher Tobias 11.05.2019 Sinsheim BW NPD „Barny“ 18.05.2019 Leinefelde TH NPD „Oidoxie“, „Faust“, „Brigade 88“ 25.05.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Flak“, „Sleipnir“, „Barny“ 30.05.2019 Mücka SN „Brigade 8“ „Artgerecht“ 08./09. 06. 2019 Kamp Lintfort NW Unbekannt „FreilichFrei“, „RAC-Drummer“ 15.06.2019 Olpe NW „Der Dritte Weg“ „Studio Drei“ 21./22. 06. 2019 Ostritz SN Thorsten HEISE „Griffin“, Ken McLelllan, „Frontfeuer“, „Hausmannskost “, Frank Rennicke, Axel Schlimper, „Frontalkraft“, „Brutal Attack“, „Die Lunikoff- Verschwörung“, „Radikahl“, „LTW“, „Kategorie C“, „Sons of Odin“, „Flak“ 22.06.2019 Raum Niederrhein NW NPD Unbekannt 22.06.2019 Raum Rhein-Neckar BW NPD ein Liedermacher 22.06.2019 Raum Kaiserslautern RP NPD, RNF „Mjöllnir“ 27.06.2019 Essen NW „Steeler Jungs“ „Kategorie C“ 29.06.2019 Riesa SN NPD Frank Rennicke Zu den weiteren 15 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12785 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu einem Konzert liegt keine Besucherzahl vor. Die verbleibenden neun Konzerte wurden von insgesamt 1 417 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 157 Personen. Zu 15 Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 19 Liederabende wurden von insgesamt 940 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 49 Personen. Zu sechs sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 31 Veranstaltungen wurden von insgesamt 3 025 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 98 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019 im Ausland organisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2019 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im zweiten Quartal 2019 bei sieben Konzerten bzw. Liederabenden im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden sechs Musikveranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 06.04.2019 Athen Griechenland „Terrorsphära“ 06.04.2019 unbekannt Tschechien „Blutgruppe“, „Sachsonia“ 13.04.2019 Mailand Italien „Blutkult“, „Permafrost“ 13.04.2019 Sofia Bulgarien „Oidoxie“ 20.04.2019 Cerea Italien „Sleipnir“ 11.05.2019 Kostelec nad Orlici Tschechien „The White Gigolos“ Zu einer weiteren Veranstaltung liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht vorgenommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12785 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 von der Polizei aufgelöst? Im zweiten Quartal 2019 erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung keine polizeiliche Auflösung eines Konzerts im Sinne der Fragestellung. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2019 ein Konzert und ein Liederabend im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um geplante Veranstaltungen am 26. April 2019 in Allstedt-Sotterhausen (ST) und am 25. Mai 2019 in Stammbach (BY). Der Bundesregierung liegen zudem Erkenntnisse über folgende Maßnahmen vor: Bundesland Ort Datum Maßnahme ST Raguhn-Jeßnitz 6. April 2019 Untersagung der Nutzung des Veranstaltungsorts durch die Vermieterin MV Tarnow-Zernin 13. April 2019 Polizeiliche Untersagung von Auftritten der angekündigten Live-Bands im Verlauf der Veranstaltung 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das zweite Quartal 2019 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Land Straftaten 13. April 2019 Tarnow-Zernin MV 1x § 125 StGB (Landfriedensbruch, 22 Beschuldigte) 1x § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) 4x § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) 4. Mai 2019 Kloster Veßra TH 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) 18. Mai 2019 Leinefelde TH 2x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) 1x § 130 StGB (Volksverhetzung) 1x § 240 StGB (Nötigung) 25. Mai 2019 Kloster Veßra TH 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) 25. Mai 2019 Kirchheim TH 4x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) 2x Verstoß WaffG 30. Mai 2019 Mücka SN 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) 22. Juni 2019 Ostritz SN 3x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) 1x § 241 StGB (Bedrohung) * StGB: Strafgesetzbuch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12785 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2019 ein weiteres rechtsextremistisches Konzert, fünf weitere Liederabende sowie eine weitere sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt. Zu allen nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal 2019 zu geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zum ersten Quartal 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10326) Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 16 (15), davon zwölf (zwölf) mit bekannten Besucherzahlen. Zu dem nachgemeldeten Konzert sind keine Besucherzahlen bekannt. Die Gesamtbesucherzahl der Konzerte bleibt somit unverändert bei 2 171 Besuchern, der Durchschnitt bei ca. 181 Personen. Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 37 (32), davon 26 (22) mit bekannten Besucherzahlen. Zu einem der fünf nachgemeldeten Liederabende ist keine Besucherzahl bekannt. Die Gesamtbesucherzahl der Liederabende erhöht sich dadurch auf 1 486 (1 276), der Durchschnitt verändert sich dadurch auf ca. 57 (58) Besucher. Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich nunmehr auf 39 (38), davon 32 (31) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen steigt durch die Nachmeldung auf 1 755 (1 710), der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 55 Besuchern. Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Quartal 2019 ein weiterer Liederabend im Ausland mit Auftritt eines deutschen Liedermachers statt. Zu dieser nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltung liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Zu den nachgemeldeten Veranstaltungen gibt es in Bezug auf Frage 11 keine Nachmeldungen. Folgende Nachmeldungen in Bezug auf Frage 11 liegen für bereits in der Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 19/10326 (Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2019) genannten Veranstaltungen vor: Datum Ort Land Straftaten 5. Januar 2019 Büdingen HE 1x § 130 StGB (Volksverhetzung) 23. März 2019 Magdeburg ST 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) * StGB: Strafgesetzbuch Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das erste Quartal 2019 keine Nachmeldungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12785 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das zweite Quartal 2019 keine Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Für das zweite Quartal 2019 liegen insoweit folgende Informationen vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 21. April 2019 Berlin Berlin 2 CDs § 130 StGB (Volksverhetzung) 26. April 2019 Allstedt ST 3 CDs § 130 StGB (Volksverhetzung) 7. Juni 2019 Berlin Berlin 140 CDs § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) * StGB: Strafgesetzbuch 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2019 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2019 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2019 indizierten Tonträger? Im Jahr 2019 (1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019) hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 43 Tonträger wegen Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-) indiziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12785 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren veröffentlicht : Jahr Zahl der Tonträger 1983 1 1987 1 1989 1 1990 4 1991 3 1992 3 1993 3 2002 1 2004 1 2005 2 2008 1 2010 1 2013 1 2015 1 2016 3 2017 6 2018 5 2019 1 nicht bekannt 4 16. Gegen wie viele der 2019 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Im Jahr 2019 wurden aufgrund der in Frage 15 benannten Inhalte 23 Tonträger in Listenteil B eingetragen. Erkenntnisse zu etwaigen darauf bezogenen Beschlagnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333