Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12786 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12348 – Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist zu einer entscheidenden sozialen Frage geworden. Zentrale Bereiche für die Wohnraumversorgung wie das Mietund das Baurecht, das Wohngeld, die Wohnraum- und die Städtebauförderung sowie die Steuergesetzgebung obliegen einer bundespolitischen Regulierung. Seit 2006 hat sich nach Ansicht der Fragesteller die Lage in der Wohnraumversorgung in vielen Städten dramatisch verschlechtert. Mit der Föderalismusreform I ist der Bund im Jahr 2006 aus der sozialen Wohnraumförderung ausgestiegen . Seitdem werden Entflechtungsmittel an die Länder gezahlt, die ihrerseits Förderprogramme für den Bau von Sozialwohnungen auflegen können. Die Anzahl der Sozialwohnungen sinkt bundesweit stetig (Sozialer Wohnungsbau in Deutschland – Entwicklung, Bestand, Perspektive, Bundestagsdrucksache 18/12387). Die Mieten jedoch steigen seit einigen Jahren unaufhörlich. In den Großstädten, in Ballungsräumen und Universitätsstädten hat sich die Mietentwicklung von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung entkoppelt. Dadurch steigt der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen. Heute müssen mindestens 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben (vgl. Böckler-Stiftung, Wohnverhältnisse in Deutschland 2017). Nicht nur die Mieten steigen, auch die Bodenrichtwerte und Grundstückspreise in den Kommunen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Hohe Bodenpreise verhindern günstigen und bezahlbaren Wohnraum (BBSR, Baulandpreise größter Kostentreiber beim Wohnungsbau, 2017). Die aktuelle Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragesteller bisher keine Maßnahmen unternommen , um steigende Bodenpreise zu dämpfen. Mit steigenden Mieten nimmt in den Städten auch die Räumungsneigung zu – hohe Ertragserwartungen machen es für Investorinnen und Investoren reizvoll, angestammte Bewohnerinnen und Bewohner bei Mietrückständen zu räumen. Die Zahl der Wohnungslosen steigt, auch durch fehlende Wohnungen für Geflüchtete in den Kommunen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit den Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bund einer der größten Immobilieneigentümer in Deutschland. Anstatt den öffentlichen Bestand dafür zu nutzen, dämpfend auf die Miet- und Grundstückspreisentwicklung einzuwirken, hat der Bund die meisten seiner Liegenschaften und Wohnungen zum Höchstpreis verkauft (Handelsblatt, Immobilien-Anstalt verkauft vor allem an privat, 9. August 2019). Infolge der Deregulierung des Wohnungsmarktes ist es nach Ansicht der Fragesteller zu einer Finanzialisierung in der Wohnraumversorgung gekommen, die den Aufstieg großer börsennotierter Wohnungskonzerne wie Vonovia oder Deutsche Wohnen erst ermöglicht hat. Seit etwa vier Jahren gilt die Mietpreisbremse; deren Wirkung bewerten zahlreiche Expertinnen und Experten trotz der kürzlich vorgenommenen Anpassung als begrenzt (DIW Berlin, Evaluierung der Mietpreisbremse im Auftrag des BMJV, 2018). Die Bundesregierung hat es bisher verpasst, wirksame mietenregulierende Maßnahmen zu treffen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die deutschen Wohnungsmärkte zeigen regional sehr unterschiedliche Entwicklungstrends . Wachsende Städte und Regionen erleben durch hohe Wanderungsgewinne aus dem In- und Ausland eine weiter zunehmende Nachfrage mit Wohnungsengpässen sowie steigenden Mieten und Preisen. Andere Städte und vielfach ländliche, häufig peripher gelegene Regionen mit wirtschaftlichen Strukturproblemen prägen hingegen Bevölkerungsverluste mit den Folgen von Wohnungsleerständen und stagnierenden Mieten und Immobilienpreisen. Die demographische Entwicklung der letzten Jahre hat maßgeblich zu einer insgesamt erhöhten Nachfrage nach Wohnraum beigetragen, auch wenn der Umfang der Zuwanderung aus dem Ausland sich 2017 und 2018 wieder dem langjährigen Durchschnitt annähert. Im Vergleich zu Beginn des Jahrzehnts leben ca. 2,5 Millionen Menschen mehr in Deutschland (+3 Prozent). Schwerpunkt der Binnenund Außenzuzüge sind die kreisfreien Städte, auf die mehr als die Hälfte des Zuwachses entfiel. Auch der Saldo aus Geburten und Sterbefällen folgt in Großstädten seit Jahren einem positiven Trend. Auf die deutlich gestiegene Wohnungsnachfrage haben die Wohnungsanbieter – unterstützt durch bereits in der Vergangenheit eingeleitete vielfältige politische Maßnahmen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 68 ff.) – mit einer beachtlichen Steigerung der Bautätigkeit reagiert. Die Baufertigstellungen sind seit dem Tiefpunkt der Fertigstellungen im Jahr 2009 ebenfalls sehr deutlich gestiegen. Das Niveau konnte 2018 auf 287.000 Wohnungen und damit um rund 80 Prozent erhöht werden. Der Anteil der Geschosswohnungen an neu gebauten Wohnungen hat sich dabei in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Der Anteil der Bautätigkeit in den Großstädten an der gesamtdeutschen Bautätigkeit wuchs, trotz limitierender Faktoren wie mangelndem Bauland bzw. stark steigender Baulandpreise . Die deutlichen Angebotserhöhungen haben sich in einer bundesweit moderaten Mietenentwicklung niedergeschlagen, die in 2018 mit 1,6 Prozent sogar hinter der Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreise (1,8 Prozent) zurückblieb. Dies entspricht auch dem langfristigen Trend. Seit 2006 sind die Mieten laut Statistischem Bundesamt insgesamt um rund 16 Prozent gestiegen, wohingegen die Verbraucherpreise seit 2006 um 18 Prozent gestiegen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12786 Gleichwohl ist die Wohnungsmarktsituation in wirtschaftsstarken Regionen noch deutlich angespannt. Ursache hierfür ist ein hoher Nachfrageüberhang, der auf Bestandsmärkten wie dem Wohnungsmarkt nur mit spürbarer Zeitverzögerung abgebaut werden kann. 2018 stiegen die Angebotsmieten um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf durchschnittlich 8,41 Euro/m² nettokalt. Die größten Städte heben sich bei den Mietenniveaus und -entwicklungen deutlich von den weiteren Großstädten und den städtischen Kreisen ab – dort lagen die Angebotsmieten 2018 im Durchschnitt bei gut 11,20 Euro/m². In vielen Umlandkreisen großer Städte stiegen die Angebotsmieten ebenfalls überdurchschnittlich an. Umlandkreise mit vielfältigen wirtschaftlichen Potenzialen erreichen ebenso höhere Mieten . Die Angebotsmieten in ländlichen Kreisen sind in der Regel wesentlich günstiger . Die Wohnungsfrage ist eine wichtige soziale Frage unserer Zeit. Wohnen muss für Geringverdiener und die breite Mittelschicht bezahlbar sein. Daher hat die Bundesregierung seit März 2018 eine Vielzahl von neuen Maßnahmen eingeleitet , um den Wohnungsbau zu intensivieren und die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Beim Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt wurden diese mit Ländern und Kommunen abgestimmt und im Ergebnis eine gemeinsame Wohnraumoffensive verabschiedet. Mit dem Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode haben sich Bund, Länder und Kommunen auf folgendes Maßnahmenpaket verständigt : Investive Impulse für den Wohnungsbau Bezahlbarkeit des Wohnens sichern Baukostensenkung und Fachkräftesicherung. Für die aktuelle Wohnraumoffensive sind mit dem in der 18. Legislaturperiode initiierten „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ wichtige Vorarbeiten geleistet worden. Kernempfehlungen zur Baulandmobilisierung und Nachverdichtung , Baukostensenkung und zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus sind um zahlreiche zusätzliche Maßnahmen, wie die Stärkung der Wohneigentumsbildung durch das Baukindergeld und die Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens, erweitert worden. Sie sind mit dem Wohngipfel 2018 auch Bestandteil der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen geworden . In einem Wohn- und Mietenpaket wurde am 18. August 2019 die Umsetzung weiterer Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums beschlossen. Dies betrifft beispielsweise die Möglichkeit zur Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre sowie die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reduziert. Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets liegt in der Verbesserung der Anreize für die Baulandmobilisierung. So werden die Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtlinie auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen. Auf Grundlage der am 2. Juli 2019 vorgelegten Handlungsempfehlungen der Baulandkommission wird die Bundesregierung zudem bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Sozialwohnungen in Deutschland in den Jahren seit 2006 entwickelt? Der Bestand an gebundenen Mietwohnungen hat sich nach Angaben der Länder wie folgt entwickelt: Jahr Gesamtbestand an gebundenen Mietwohnungen 2006 2.094.170 2007 2.033.900 2008 1.906.140 2009 1.805.562 2010 1.662.147 2011 1.490.700 2012 1.538.742 2013 1.475.234 2014 1.455.816 2015 1.330.461 2016 1.267.939 2017 1.226.347*) 2018 1.176.458**) *) aktualisierter Stand: 15.08.2019 **) vorläufiger Stand 2. Wie hoch sind die seit 2006 getätigten Ausgaben des Bundes für die soziale Wohnraumförderung? Die Ausgaben des Bundes für die soziale Wohnraumförderung ergeben sich für das Jahr 2006 aus dem für das Jahr 2006 geltenden Bundeshaushaltsplan. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 werden den Ländern aufgrund von § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 1 und 2 Entflechtungsgesetz (EntflechtG) Kompensationsmittel gewährt. Ausgaben: Jahr 2006 292.271.000 € (gemäß Bundeshaushaltsplan 2006) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12786 Jahr Anteil nach § 4 Absatz 4 Satz 2 EntflechtG Anteil nach § 4 Absatz 4 Satz 1 EntflechtG (Königsteiner Schlüssel) gesamt 2007 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2008 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2009 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2010 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2011 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2012 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2013 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2014 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2015 518.200.000 € --- 518.200.000 € 2016 1.018.200.000 € --- 1.018.200.000 € 2017 1.018.200.000 € 500.000.000 € 1.518.200.000 € 2018 1.018.200.000 € 500.000.000 € 1.518.200.000 € 2019 1.018.200.000 € 500.000.000 € 1.518.200.000 € 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten für Wohnungen im Bundesdurchschnitt seit 2006 entwickelt (bitte in Zweijahresschritten aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle zeigt das durchschnittliche Niveau sowie die relative und absolute Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen in Zweijahresschritten für Deutschland im Zeitraum 2006 bis 2018. Angebotsmieten bei Erst- und Wiedervermietungen 2006 bis 2018 in Deutschland Indikator 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 Angebotsmieten nettokalt in € je m² 5,99 6,07 6,20 6,59 7,06 7,65 8,41 2-Jahres-Entwicklung in % -1,5 1,3 2,2 6,3 7,1 8,3 10,0 2-Jahres-Entwicklung in € je m² -0,09 0,08 0,14 0,39 0,47 0,59 0,76 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten für Wohnungen in den so genannten A-Städten seit 2006 entwickelt (bitte in Zweijahresschritten sowie nach prozentualer und absoluter Steigerung aufschlüsseln )? Die folgenden Tabellen zeigen das durchschnittliche Niveau sowie die relative und absolute Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen in Zweijahresschritten für die sieben A-Städte in Deutschland im Zeitraum 2006 bis 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angebotsmieten in den 7 größten Städten Stadt 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 Angebotsmieten nettokalt in € je m² Berlin 5,53 5,59 6,05 7,01 8,26 9,29 11,09 Hamburg 7,52 7,97 8,68 10,03 10,29 10,92 11,77 München 10,56 11,05 11,41 12,53 13,99 15,65 17,73 Köln 8,06 7,90 8,01 8,30 8,97 9,94 10,86 Frankfurt am Main 9,02 9,38 10,01 10,79 11,71 12,76 13,59 Stuttgart 8,26 8,49 8,78 9,51 10,73 11,93 13,33 Düsseldorf 7,38 7,47 7,78 8,43 9,05 9,92 10,55 Stadt 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2-Jahres-Entwicklung in % Berlin -6,8 1,0 8,2 15,9 17,9 12,5 19,3 Hamburg -5,8 6,0 8,9 15,6 2,5 6,2 7,8 München -2,1 4,6 3,3 9,9 11,6 11,9 13,3 Köln -3,4 -2,0 1,4 3,6 8,1 10,7 9,3 Frankfurt am Main -3,3 4,0 6,7 7,8 8,5 9,0 6,5 Stuttgart -3,5 2,7 3,5 8,2 12,9 11,2 11,7 Düsseldorf -3,6 1,3 4,1 8,4 7,4 9,6 6,4 Stadt 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2-Jahres-Entwicklung in € je m² Berlin -0,40 0,06 0,46 0,96 1,25 1,03 1,80 Hamburg -0,46 0,45 0,71 1,35 0,25 0,64 0,85 München -0,23 0,49 0,36 1,13 1,46 1,66 2,09 Köln -0,28 -0,16 0,11 0,29 0,68 0,96 0,92 Frankfurt am Main -0,31 0,37 0,63 0,78 0,92 1,06 0,82 Stuttgart -0,30 0,23 0,30 0,72 1,22 1,20 1,40 Düsseldorf -0,28 0,09 0,31 0,65 0,62 0,87 0,63 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12786 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnkostenbelastungsquote im Bundesdurchschnitt in den Jahren seit 2006 jährlich entwickelt ? Wie hoch war jeweils der Anteil der Haushalte, deren Wohnkosten 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschritten? Die Wohnkostenbelastung wird über die Haushaltsbefragung EU-SILC für die Jahre 2010 bis 2017 ausgewiesen. Demnach hat sich die Wohnkostenbelastung im Bundesdurchschnitt seit 2010 nach einem leichten Anstieg 2012/2013 bis 2017 auf 20,8 Prozent verringert. Median der Anteile der Belastung durch Wohnkosten der Bevölkerung insgesamt 2010 bis 2017 in Prozent 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Deutschland 21,9 22,5 22,3 22,3 21,6 21,6 21,3 20,8 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Eurostat-Online-Datenbank: EU-SILC Mit der Haushaltsbefragung EU-SILC werden auch die Anteile der Bevölkerung für den Zeitraum 2010 bis 2017 ausgewiesen, deren Wohnkosten mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens ausmachten. Demnach lag die Wohnkostenbelastung 2010 im Bundesdurchschnitt bei 14,4 Prozent der Einwohner über 40 Prozent, 2017 bei 14,5 Prozent der Einwohner. Anteil der Bevölkerung mit Wohnkosten größer 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens in Prozent 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Deutschland 14,5 16,1 16,6 16,4 16,0 15,6 15,8 14,5 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Eurostat-Online-Datenbank: EU-SILC 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wohnkostenbelastungsquote in den so genannten A-Städten in Deutschland seit 2006 jährlich entwickelt? Der Bundesregierung liegen zu Wohnkostenbelastungsquoten in A-Städten keine Informationen vor. 7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Bodenrichtwerte und Grundstückspreise für Geschosswohnungsbau in geschlossener Bauweise in so genannten A-Städten in Deutschland seit 2006 entwickelt (bitte in Zweijahresschritten auflisten)? Der Bundesregierung liegen zu durchschnittlichen Bodenrichtwerten und Grundstückspreisen für Geschosswohnungsbau in geschlossener Bauweise in A-Städten in Deutschland keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jährlichen Zwangsräumungen in Deutschland seit 2006 entwickelt? Eine amtliche bundeseinheitliche Statistik zu der Anzahl der jährlichen Zwangsräumungen wird nicht geführt. Die Anzahl der erteilten Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher auf Zwangsräumung wird durch die Länder erst seit dem Jahr 2015 erfasst (seit dem Jahr 2017 aber nicht mehr für Bayern) und als Jahresübersicht in der Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2015 insgesamt 63 866 Räumungsaufträge erteilt, 2016 betrug die Zahl der Räumungsaufträge 60 321 und im Jahr 2017 wurden 53 632 Räumungsaufträge (ohne Bayern) erteilt. Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. In den Jahresübersichten wird nicht unterschieden, ob sich die Räumungsaufträge auf Wohnraum oder Geschäftsräume beziehen und ob sie tatsächlich durchgeführt wurden. 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Wohnungslosen in Deutschland seit 2006 entwickelt? Welche Datenbasis liegt dieser Kenntnis zugrunde? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Erkenntnisse über das Ausmaß der Wohnungslosigkeit in der Bundesrepublik vor. Um diese Lücke zu schließen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, auf dessen Basis Wohnungslosigkeit künftig statistisch erfasst und besser erforscht werden soll (Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung). Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der Entwurf liegt den Ländern und Verbänden vor und ist auf der Homepage des BMAS abrufbar. Da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert, stützt sich die Bundesregierung bislang auf Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W). Diese beruhen für die Jahre vor 2017 auf stark veralteten Annahmen und sind daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Die BAG W hat für die Zeit nach 2017 ihr Schätzmodell überarbeitet und kommt aktuell für 2017 zu deutlich niedrigeren Werten, die fortan nicht mehr mit denen vor 2017 vergleichbar sind. Aber auch das neue Schätzmodell beinhaltet aus Sicht der Bundesregierung Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf die Schätzung der wohnungslosen Geflüchteten. Die BAG W kommt für die Jahre 2006 bis 2017 zu folgenden Ergebnissen (nachfolgende Darstellung beruht auf dem entsprechenden Indikator des Armutsund Reichtumsberichts der Bundesregierung, welcher auf Angaben der BAG W basiert (www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Indikatoren/Armut/ Wohnungslosigkeit/wohnungslosigkeit.html;jsessionid=62C9B19B479D37616 EA3D652129CC7DA) sowie für das Jahr 2017 auf der Veröffentlichung der BAG W auf der Internetseite www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/ index.html): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12786 Jahr Wohnungslose ohne Aussiedler / Geflüchtete Wohnungslose gesamt 2006 248.000 256.000 2007 236.000 242.000 2008 223.000 227.000 2009 235.000 237.000 2010 246.000 248.000 2011 258.000 -1) 2012 284.000 - 2013 310.000 - 2014 335.000 - 2015 367.000 - 2016 422.000 858.0002) 2017 275.000 650.0003) 1) Ab 2011 werden Aussiedlerzahlen wegen Geringfügigkeit nicht mehr ausgewiesen. 2) Ab 2016 werden Geflüchtete ausgewiesen, die anerkannt oder geduldet und wohnungslos im Sinne der Wohnungsnotfalldefinition sind. 3) Methodenumstellung Zu beachten ist, dass es sich dabei um kumulierte Werte für das jeweilige Berichtsjahr handelt. Somit sind Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich . Für das Jahr 2017 weist die BAG W erstmals auch einen Stichtagswert aus. Demnach waren am 30. Juni 2017 ca. 440 000 Menschen in Deutschland wohnungslos , davon ca. 287 000 wohnungslose anerkannte Geflüchtete in zentralen Gemeinschaftsunterkünften oder in dezentraler Unterbringung. In den Schätzungen der BAG W ist ein Anstieg der Zahl der Wohnungslosen in Deutschland bis einschließlich 2016 erkennbar. Aufgrund der Methodenumstellung ist für das nun ausgewiesene Jahr 2017 auf der Grundlage der Schätzungen der BAG W keine eindeutige Aussage ableitbar. Jedoch dokumentieren verfügbare Landeserhebungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern steigende Wohnungslosenzahlen . Für den Stichtag 31. Mai 2018 wird der Abschlussbericht der Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e.V. zum Forschungsprojekt „Entstehung , Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung“ eine Schätzung auf Grundlage einer empirischen Studie beinhalten. Der Bericht wird voraussichtlich im September 2019 veröffentlicht. Das Forschungsprojekt wird durch das BMAS gefördert, um den Kenntnisstand über Wohnungslosigkeit in Deutschland zu verbessern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Wohnungen haben sich im Jahr 2006 im Besitz der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) befunden, und wie hat sich dieser Bestand bis heute entwickelt (bitte in Zweijahresschritten auflisten)? Zur Anzahl der Wohnungen im Besitz der öffentlichen Hand im Jahr 2006 und aktuell liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Gebäude- und Wohnungszählung, die im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführt wurde, gibt für den Bund und die Länder 298 000 Wohneinheiten und für die Kommunen 2 294 000 Wohneinheiten für 2011 an. Zu näheren Informationen zum Wohnungsbestand des Bundes wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. Wie viele Wohnungen haben sich im Jahr 2006 im Besitz des Bundes oder bundeseigener Unternehmen befunden, und wie hat sich diese Anzahl jährlich bis heute entwickelt? Die Entwicklung der im Eigentum des Bundes befindlichen Wohnungen stellt sich wie folgt dar: Stichtag Anzahl Wohnungen 31.12.2006 54.640 31.12.2007 49.559 31.12.2008 48.988 31.12.2009 47.244 31.12.2010 44.677 31.12.2011 42.474 31.12.2012 40.884 31.12.2013 38.984 31.12.2014 38.240 31.12.2015 37.532 31.12.2016 37.033 31.12.2017 36.581 31.12.2018 36.138 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12786 Hinsichtlich der Wohnungen im Bestand von Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes (Unternehmen) wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Jahr Zahl der im Eigentum des Unternehmens stehenden Wohnungen BMF TLG Immobilien GmbH BMF TLG Wohnen GmbH BMF KfW BMF LMBV mbH BMWi WISMUT GmbH BMBF1 BMZ GIZ GmbH 2006 11500 - 41 3 200 105 0 2007 k. A. - 41 3 200 105 0 2008 11746 - 41 3 200 105 0 2009 rd. 12.000 - 41 1 200 109 0 2010 rd. 12.000 - 41 1 200 108 0 2011 11822 - 41 1 188 108 0 2012 511 11350 41 1 0 108 0 2013 - - 33 1 0 106 0 2014 - - 33 - 0 106 42 2015 - - 33 - 0 106 42 2016 - - 33 - 0 106 72 2017 - - 33 - 0 103 72 2018 - - 33 - 0 103 73 2019 - - 33 - 0 98 73 1 Zahl der Wohnungen im Eigentum der durch das BMBF geführten unmittelbaren Bundesbeteiligungen mit Geschäftstätigkeit (Hinweis: Es handelt sich nicht um Wohnungen für Dauerwohnzwecke) 2 Aufgrund von Bauarbeiten auf dem Liegenschaftsgelände nicht zu Wohnzwecken genutzt. 3 Nutzung Soweit im sechsten Absatz der Vorbemerkungen der Fragesteller ausgeführt wird, dass der Bund mit den im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindlichen Liegenschaften und Wohnungen einer der größten Immobilieneigentümer in Deutschland sei, wird auf Folgendes hingewiesen: Von den 465 600 ha Immobilieneigentum der BImA sind rd. 250 000 ha Waldflächen und rd. 40 000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Übrigen wird der ganz überwiegende Teil des Liegenschaftsbestandes der BImA zur Unterbringung von Bundesbehörden genutzt und ist damit für den Wohnungsmarkt nicht mobilisierbar. In Relation zum gesamten Mietwohnungsbestand in Deutschland hat die BImA mit rd. 36 000 Wohnungen (rd. 0,1 Prozent des Gesamtmietwohnungsbestandes ) einen äußerst geringen Marktanteil und damit keinen messbaren Einfluss auf das Mietpreisniveau. Diese Wohnungen sind einerseits über das gesamte Bundesgebiet verteilt und andererseits grundsätzlich für die Unterbringung von Bundesbediensteten vorgesehen. Die BImA stellt den verfügbaren Bestand von entbehrlichen Liegenschaften, vor allem Konversionsliegenschaften, zügig und gemeinwohlorientiert dem Grundstücksmarkt zur Verfügung (seit 2012 den Kommunen exklusiv im Erstzugriff auf der Basis einer Wertermittlung, seit 2015 z. B. für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verbilligt). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele Liegenschaften mit welcher Gesamtfläche haben sich im Jahr 2006 im Besitz des Bundes befunden, und wie hat sich diese Anzahl in Zweijahresschritten bis heute entwickelt? Die Angaben zur Gesamtfläche der Liegenschaften in der nachstehenden Tabelle sind gerundet. Stichtag Anzahl Liegenschaften Gesamtfläche in ha 31.12.2006 28.441 280.000 31.12.2008 25.509 280.000 31.12.2010 21.575 380.000 31.12.2012 18.658 480.000 31.12.2014 17.561 490.000 31.12.2016 16.233 480.000 31.12.2018 14.942 465.000 Der kontinuierliche Rückgang der Anzahl an Liegenschaften ist auf die Verwertung entbehrlicher Liegenschaften (Verkauf) zurückzuführen. Der starke Anstieg zwischen den Stichtagen 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2012 der Gesamtfläche der sich im Eigentum der BImA befindlichen Liegenschaften ist mit der Übernahme der Bundeswehrliegenschaften in das ELM (Einheitliches Liegenschaftsmanagement ) zu begründen. Es wurden vergleichsweise wenige Liegenschaften mit zum Teil sehr großen Flächen zugeführt. 13. Wie viele Liegenschaften und mit welcher Gesamtfläche hat der Bund seit 2006 an Kommunen zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus vergünstigt abgegeben? Wie viele Sozialwohnungen wurden auf diesen Grundstücken fertiggestellt? Seit Inkrafttreten der Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken im Jahr 2015 bis zum Stichtag 15. August 2019 hat die BImA 32 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rd. 276 ha für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften veräußert. Dabei hat die BImA als Anreize für die Errichtung von rund 3 000 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau Kaufpreisnachlässe von insgesamt rund 66 Mio. Euro gewährt. Die Kaufpreisnachlässe allein im Jahr 2019 belaufen sich auf über 40 Mio. Euro. Die vertraglichen Herrichtungsfristen sind – mit einer Ausnahme – noch nicht abgelaufen , so dass die BImA bislang erst Kenntnis von der Fertigstellung von 18 Sozialwohnungen hat. 14. Wie viele Wohnungen wurden durch den Bund seit 2006, beispielsweise im Rahmen der Wohnungsfürsorge, gebaut? Das bisherige Förderkonzept im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes sieht bisher nur den Ankauf von Wohnungsbelegungsrechten vor, nicht jedoch den Neubau von Wohnungen. Vor diesem Hintergrund wurden durch die BImA in den letzten Jahren 40 Wohnungen „gebaut“. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Nachverdichtungen; Komplettsanierungen und Dachgeschossausbauten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12786 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2006 unternommen, um die Mietpreisentwicklung zu regulieren und Mieterinnen und Mieter infolge steigender Mieten vor Verdrängung zu schützen? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (BGBl. I 2015 S. 610 ff.) wurden die Regelungen über „Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ (sog. Mietpreisbremse ) in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Die im Auftrag der Bundesregierung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin e. V. (DIW Berlin) im Jahr 2018 durchgeführte Evaluation der Mietpreisbremse hat gezeigt, dass die Regelungen dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg moderat verlangsamt haben. Die Evaluation hat allerdings auch festgestellt, dass die Obergrenze der Mietpreisbremse aus § 556d Absatz 1 BGB in Mietinseraten häufig nicht eingehalten wird. Die vom DIW Berlin untersuchten Studien legten den Schluss nahe, dass es in großen Städten durchaus häufig zu Verstößen gegen die Mietpreisbremse kam. Vor diesem Hintergrund hat das DIW Berlin vorgeschlagen, die Wirkung der Mietpreisbremse zu verbessern, indem ihre Geltendmachung vereinfacht und ökonomische Anreize, eine höhere als die zulässige Miete zu vereinbaren, beseitigt werden. Ein Teil dieser Empfehlungen, insbesondere die Einführung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht des Vermieters und die Vereinfachung der Rüge durch den Mieter, ist durch das Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2018 S. 2648 ff.) bereits umgesetzt worden. Hinsichtlich der weiteren durch das Mietrechtsanpassungsgesetz eingeführten Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung infolge von stark steigenden Mieten wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Das Mietrechtsanpassungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Eine verlässliche Datengrundlage zu den Auswirkungen der in dem Gesetz enthaltenen Regelungen ist daher noch nicht vorhanden. 16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne, die private börsennotierte Wohnungskonzerne im Jahr 2006 erwirtschaftet haben, und wie hoch waren die Gewinne privater börsennotierter Wohnungskonzerne im Jahr 2018? Angaben über die Höhe der steuerlichen Gewinne von privaten börsennotierten Wohnungskonzernen im Jahr 2006 und im Jahr 2018 liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Wie viele private Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 mehr als 3 000 Wohneinheiten besessen, und wie viele Unternehmen sind es aktuell (bitte unter Angabe der zehn größten privaten Unternehmen und ihrem jeweiligen Wohnungsbestand auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele Wohnungsunternehmen im Jahr 2006 mehr als 3 000 Wohneinheiten besessen haben und wie viele es aktuell sind. Die Bundesregierung besitzt nur Informationen zu den größten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Nachfolgend ist die Liste der 15 größten Wohnungsunternehmen in Deutschland beigefügt, aus der auch die Eigentumsform hervorgeht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wohnungsunternehmen Wohnungsbestand Eigentumsform 1 Vonovia 358.000 privatwirtschaftlich 2 Deutsche Wohnen 164.000 privatwirtschaftlich 3 LEG Immobilien 134.000 privatwirtschaftlich 4 SAGA Unternehmensgruppe 134.000 kommunal 5 Vivawest 119.000 privatwirtschaftlich 6 TAG Immobilien 83.000 privatwirtschaftlich 7 Grand City Properties 83.000 privatwirtschaftlich 8 Degewo 68.000 kommunal 9 GEWOBAG 61.000 kommunal 10 HOWOGE 61.000 kommunal 11 Adler Real Estate 61.000 privatwirtschaftlich 12 Nassauische Heimstätte/ Wohnstadt 58.000 Land/kommunal 13 ABG Frankfurt 52.000 (2017) kommunal 14 Stadt und Land 45.000 kommunal 15 GAG Immobilien 44.000 kommunal Anmerkung: Es handelt sich um gerundete Zahlen zum Jahr 2018. Datenbasis: BBSR-Recherche auf Grundlage der Geschäftsberichte der jeweiligen Wohnungsunternehmen 18. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2006 die Steuerausfälle bei der Grunderwerbsteuer infolge von Share Deals bei Verkäufen von Wohnimmobilien? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7536 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Christian Kühn auf Bundestagsdrucksache 19/5984 verwiesen. 19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Median des Nettovermögens der Immobilienbesitzer und wie hat sich der Median des Nettovermögens der Mieterhaushalte jährlich seit 2006 entwickelt? Amtliche Daten zum Nettogesamtvermögen privater Haushalte stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zur Verfügung. Vergleichbare Werte liegen für die Erhebungsjahre 2008, 2013 und 2018 vor. Danach betrug der Median des Nettogesamtvermögens von Haushalten in Mietwohnungen 5 400 Euro im Jahr 2008, 4 100 Euro im Jahr 2013 und 5 300 Euro im Jahr 2018. Für Haushalte im Wohneigentum betrug der Median des Nettogesamtvermögens, also einschließlich des Immobilienvermögens, 160 000 Euro im Jahr 2008, 174 800 Euro im Jahr 2013 und 232 300 Euro im Jahr 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12786 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Immobilienvermögen nach Einkommensdezilen jährlich seit 2006 entwickelt? Aus der EVS 2008, 2013 und 2018 liegen Daten zur Höhe des durchschnittlichen Immobilienvermögens nicht nach Einkommensdezilen, sondern nur nach monatlichen Haushaltsnettoeinkommensklassen vor. Die entsprechenden Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gegenstand der Nachweisung Haushalte Darunter nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen insgesamt von ... bis unter ... EUR 1) unter 900 - 1 300 - 1 500 - 2 000 - 2 600 - 3 600 - 5 000 - 900 1 300 1 500 2 000 2 600 3 600 5 000 18 000 Durchschnitt je Haushalt in 100 EUR 2008 Verkehrswert 2) 964 162 272 394 656 984 1.449 2.200 4.318 Hypothekenrestschulden 245 22 36 66 122 236 425 652 1.265 2013 Verkehrswert 2) 1.036 153 285 437 559 887 1.392 2.079 3.801 Hypothekenrestschulden 248 15 32 57 88 182 357 600 1.073 2018 Verkehrswert 2) 1.360 187 338 469 618 965 1.461 2.307 4.405 Hypothekenrestschulden 284 ( 12) 24 43 69 140 299 588 1.102 1) Selbsteinstufung des Haushalts am 1.1. des jeweiligen Erhebungsjahres. Ohne Haushalte von Landwirten bzw. -wirtinnen. 2) Geschätzte Werte. Quelle: Statistisches Bundesamt 21. Welche Änderungen im Mietrecht in Bezug auf die Modernisierungsumlage, den Kündigungsschutz und Zwangsräumungen bzw. Räumungsklagen hat es seit 2006 gegeben (bitte nach Legislaturperioden aufschlüsseln)? Seit 2006 hat es in Bezug auf die Regelungen zur Mieterhöhung nach Modernisierung (sogenannte Modernisierungsumlage), zum Kündigungsschutz und zu Zwangsräumungen/Räumungsklagen folgende Gesetzesänderungen gegeben: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Legislaturperiode: Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (BGBl. I 2013 S. 434 ff.) sog. Modernisierungsumlage Neuregelung von Modernisierungsmaßnahmen in § 555b BGB, insbes. Einführung eines Tatbestandes der energetischen Modernisierung Abstimmung der Vorschriften zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit den Vorschriften über das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung Berücksichtigung der wirtschaftlichen Härte wegen der zu erwartenden Mieterhöhung ausschließlich im Mieterhöhungsverfahren nach Modernisierung Kündigungsschutz Einführung von § 577a Absatz 1a BGB zur Unterbindung des sog. Münchener Modells Zwangsräumungen, Räumungsklagen Aufnahme des Grundsatzes, dass Räumungssachen vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind (§ 272 Absatz 4 ZPO) Einführung der Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO) Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen (§§ 885, 885a ZPO) Einführung eines ergänzenden Räumungstitels (§ 940a Absatz 2-4 ZPO) 19. Legislaturperiode: Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2018 S. 2648 ff.) sog. Modernisierungsumlage Absenkung des Satzes, mit dem die Kosten der Modernisierung durch Mieterhöhung an die Mieter weitergegeben werden können, von 11 auf 8 Prozent (§ 559 Absatz 1 BGB) Einführung einer absoluten Kappungsgrenze hinsichtlich der Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 Absatz 3a BGB) Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Geltendmachung der Mieterhöhung nach Modernisierung bei kleineren Modernisierungen (§ 559c BGB) Kündigungsschutz Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes zum Schutz vor dem sog. Herausmodernisieren (§ 6 WiStG) Anwendung von Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts auf Verträge über die Anmietung von Räumen durch soziale Träger zur Weitervermietung an Personen mit dringendem Wohnbedarf (§ 578 Absatz 3 BGB) Zwangsräumungen, Räumungsklagen keine 22. Welche Änderungen im Bau- und Städtebaurecht in Bezug auf das soziale Erhaltungsrecht hat es seit 2006 gegeben (bitte nach Legislaturperioden aufschlüsseln )? Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit „Sozialem Erhaltungsrecht “ im Bau- und Städtebaurecht das Recht der Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach den §§ 172 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4, 173, 174 BauGB gemeint ist. Einbezogen wurden zudem die §§ 180, 213 BauGB, soweit sie sich auf § 172 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4 BauGB beziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12786 Die genannten Vorschriften wurden seit 2006 wie folgt geändert: 17. Legislaturperiode (2009 – 2013): 1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 12. April 2011 (BGBl. I, S. 619 ff.): Durch Artikel 4 Nummer 2 wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2011 § 173 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB („§ 22 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.“) eingefügt. 2. Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1548 ff.): Durch Artikel 1 Nummer 23 wurde mit Wirkung vom 20. September 2013 § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1a BauGB neu eingefügt. 18. Legislaturperiode (2013 – 2017): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1057 ff.): a) Durch Artikel 1 Nummer 20 wurde mit Wirkung vom 13. Mai 2017 § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 BauGB wie folgt geändert: Die Verkürzung der Frist nach § 577a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde von sieben Jahre auf fünf Jahre reduziert. b) Durch Artikel 1 Nummer 21 wurde mit Wirkung vom 13. Mai 2017 § 173 Absatz 3 Satz 3 BauGB eingefügt. c) Durch Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b) wurde mit Wirkung vom 13. Mai 2017 § 213 Absatz 3 (zuvor Absatz 2) BauGB wie folgt geändert: Die maximale Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 4 wurde von 25 000 Euro auf 30 000 Euro erhöht. Die redaktionellen Änderungen infolge der Neubekanntmachung 2017 werden hier nicht gesondert aufgeführt. 23. Welche wohnungsbaupolitischen Förderprogramme hat der Bund seit 2006 in welchem Zeitraum aufgelegt, und mit welchem jeweiligen Gesamtfördervolumen (bitte nach sozialer Wohnraumförderung, Eigentumsbildung, energetischer Gebäudesanierung aufschlüsseln)? Soziale Wohnraumförderung: Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform I zum 1. September 2006 auf die Länder übertragen, denen seither die ausschließliche Gesetzgebungs- sowie die Finanzierungskompetenz obliegt . Als Ausgleich für den mit der Reform einhergehenden Wegfall von Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung leistet der Bund seit 2007 bis letztmalig 2019 jährliche Zahlungen an die Länder (Kompensationsmittel). Mit der am 4. April 2019 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung (neuer Artikel 104d Grundgesetz) wurde die verfassungsrechtliche Möglichkeit dafür geschaffen , dass der Bund den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (wieder) zweckgebundene Finanzhilfen gewähren kann. Für die Jahre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12786 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2020 und 2021 sind dafür jeweils Programmmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro vorgesehen . Die Ausgestaltung der Finanzhilfen wird in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern geregelt. Eigentumsbildung: Am 18. September 2018 wurde das KfW-Programm „Baukindergeld“ mit Rückwirkung zum 1. Januar 2018 gestartet. Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit Zuschüssen den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien für Familien mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung . Insgesamt stellt die Bundesregierung für die Laufzeit des Baukindergeldes für den Anspruchszeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 rund 9,9 Mrd. Euro bereit. Energetische Gebäudesanierung: Für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (darauf basierende KfW-Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren) standen seit 2006 bzw. stehen bis einschließlich 2019 Programmmittel in Höhe von insgesamt 22,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Hierüber konnte insbesondere die energieeffiziente Errichtung und Sanierung von insgesamt über 5,5 Millionen Wohnungen in Form von zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen oder alternativ über Investitionszuschüsse unterstützt werden. 24. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der Berechtigten für das Wohngeld jährlich seit 2006 entwickelt? Die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld und die Zahl der Wohngeldempfänger haben sich jährlich wie folgt entwickelt: Jahr Ausgaben in Mio. Euro Zahl der Wohngeldempfänger 2006 1.094,3 691.119 2007 934,8 606.424 2008 726,4 639.115 2009 1.567,3 1.007.334 2010 1.761,2 1.061.487 2011 1.490,7 902.870 2012 1.183,4 782.824 2013 984,9 664.724 2014 844,8 564.983 2015 680,8 460.080 2016 1.146,6 631.481 2017 1.133,7 592.043 2018 1.045,1 1) 1) Angaben zur Anzahl der Wohngeldempfänger aus der jährlichen Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes liegen derzeit für 2018 noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12786 25. Wie haben sich die Gesamtkosten und die Anzahl der Berechtigten für Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung jährlich seit 2006 entwickelt? Informationen zu Kosten der Unterkunft (KdU) werden in der Statistik auf Basis der Bedarfsgemeinschaften (BG) ausgewiesen. Ausgehend vom jeweiligen Bedarf wird zunächst auf Grundlage eventuell vorhandenen Einkommens der Leistungsanspruch ermittelt. Aus diesem ergibt sich unter Berücksichtigung ausgesprochener Sanktionen der jeweilige Zahlungsanspruch. Im Jahr 2018 gab es rund 2,9 Millionen BG mit Zahlungsansprüchen auf KdU (einschließlich Heizkosten) in Höhe von insgesamt rund 14,6 Mrd. Euro. Entsprechende Ergebnisse stehen ab dem Berichtsjahr 2007 zur Verfügung und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) für Kosten der Unterkunft (KdU) Deutschland Jahressummen (JS), Jahresdurchschnitte (JD) Jahre BG insgesamt BG mit Zahlungsanspruch KdU Zahlungsansprüche KdU in Euro JD JD JS 1 2 3 2007 3.722.876 3.562.871 13.685.333.340 2008 3.579.228 3.429.738 13.336.019.246 2009 3.564.655 3.404.546 13.634.773.964 2010 3.590.637 3.424.841 13.767.105.250 2011 3.432.347 3.271.306 13.586.842.140 2012 3.337.213 3.172.207 13.445.763.987 2013 3.337.194 3.165.276 13.820.676.569 2014 3.317.377 3.136.554 14.071.538.694 2015 3.288.220 3.094.449 14.117.616.761 2016 3.267.466 3.058.550 14.236.226.812 2017 3.262.236 3.073.851 14.875.777.610 2018 3.092.540 2.923.483 14.600.541.100 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333