Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12791 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12287 – Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verständigt. Dieser soll bis zum Jahr 2025 in Kraft treten. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung will der Bund in dieser Wahlperiode 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Auch wenn die institutionelle Betreuung von Grundschulkindern in den vergangenen Jahren ausgebaut worden ist, übersteigt die Nachfrage schon jetzt das bestehende Angebot. Laut Deutschem Jugendinstitut müssten mindestens 665 000 zusätzliche Plätze bis 2025 angeboten werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 3,9 Mrd. Euro (vgl. www.dji.de/medien/pressemitteilungen/detailansicht/article/rechtsanspruchauf -ganztag-fuer-grundschulkinder-in-deutschland.html). Nach Modellrechnungen der Bertelsmann Stiftung wären für eine Vollabdeckung bis zum Schuljahr 2030/2031 zusätzlich etwa 48 600 Lehrkräfte und etwa 26 100 Erzieherinnen bzw. Erzieher erforderlich (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/ files/Projekte/27_In_Vielfalt_besser_lernen/Gute_Ganztagsschule_01.pdf S. 16). Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey will laut Medienberichten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuerst für Schülerinnen und Schüler in der ersten und zweiten Klasse einführen. Zudem soll neben der Hausaufgabenbetreuung für die Kinder ein Mittagessen in der Schule möglich sein (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kinder-imgrundschulalter -giffey-will-recht-aufganztagsbetreuung-durchsetzen/24338038. html). Zudem ist nach Ansicht der Fragesteller zu befürchten, dass insbesondere die Kommunen auf den Kosten des Ganztagsausbaus bzw. auf den einklagbaren Betreuungskosten bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs sitzen bleiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12791 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche (Betreuungs -)Plätze bundesweit geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab dem Jahr 2025 erfüllen zu können? a) Auf welche Summe belaufen sich hierfür die Investitionskosten? b) In welchen Jahren sollen Mittel in welcher Höhe bereitgestellt werden? c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitions- und/oder Betriebskosten (inkl. Personalkosten) teilweise oder ganz zu übernehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor? 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal erforderlich sind, um ab dem Jahr 2025 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich erfüllen zu können (bitte nach Lehrkräften, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und weitere pädagogische Fachkräfte aufschlüsseln )? Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor? 5. Plant die Bundesregierung – wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bereits medial angekündigt hat – zunächst einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nur für die ersten beiden Schuljahre einzuführen? Wenn ja, warum? 7. Sollen neben Ganztagsschulen auch Einrichtungen gefördert werden, die der Ganztagsbetreuung zuzuordnen sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Beabsichtigt die Bundesregierung, dass bereits bestehende Ganztagsschulen in die Förderung mitaufgenommen werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen an die Länder von der Erfüllung konzeptioneller Auflagen abhängig zu machen? Wenn ja, warum, und welche Auflagen sieht die Bundesregierung hierbei vor? Wenn nein, warum nicht? Werden die Mittel nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die Länder verteilt werden (z. B. nach dem Königsteiner Schlüssel)? 10. Ist mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auch ein Anspruch auf ein Mittagessen vorgesehen? Plant die Bundesregierung, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12791 11. Welche konkreten Leistungen sollen mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden? Umfasst der Rechtsanspruch ausschließlich eine Hausaufgaben- bzw. Hortbetreuung ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 12. Welcher Betreuungsumfang soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden? 14. Wann wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen? Die Fragen 1, 2, 5, 7, 8, 10 bis 12 sowie 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die finanziellen, rechtlichen und zeitlichen Umsetzungsschritte zur Vorbereitung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote sind Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern . Bedarfe und Kosten ergeben sich aus den Ergebnissen dieser Gespräche und können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Länder und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primarbereich fördern (bitte nach Bundesländern, Fördermaßnahmen und Laufzeiten aufschlüsseln )? Für die Förderung von Investitionen in den Ausbau der ganztägigen Bildungsund Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode Mittel in Höhe von 2 Mrd. Euro vorgesehen. Im Bundeshaushalt soll in den Jahren 2020 und 2021 Vorsorge über jeweils 1 Mrd. Euro getroffen werden. 4. In welchem Rechtskreis soll der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich auf welcher Grundlage verankert werden? Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode soll der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geregelt werden. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hierfür beruht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes (öffentliche Fürsorge ) in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes. 6. Plant die Bundesregierung, den Rechtsanspruch auch auf die Sekundarstufe I und im Zuge dessen auf alle Schulformen auszuweiten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Regelung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ist nicht geplant; gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode soll ein solcher Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter gelten. Hier ist der Bedarf an Betreuungsplätzen vordringlich. Laut DJI-Kinderbetreuungsreport 2018 haben 46 Prozent aller Eltern von Schulkindern der Sekundarstufe I einen Betreuungsbedarf . Im Grundschulalter liegt der Betreuungsbedarf deutschlandweit hingegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12791 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bei 73 Prozent. Nach dem Übertritt in die weiterführende Schule nimmt der Betreuungsbedarf kontinuierlich ab (vgl. DJI-Kinderbetreuungsreport, S. 37 sowie Abb. 5-3: Betreuungsbedarf der Eltern von Erst- bis Achtklässlern, S. 39). Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch beim Übergang in die Schule gewährleisten zu können, gilt es, an die oftmals vorhandenen ganztägigen Betreuungsangebote für Kinder unter sechs Jahren anzuschließen und auch für Grundschulkinder ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen. 9. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den nötigen Fachkräftebedarf (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher etc.) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs sichern? Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass bis zum Jahr 2025 nicht ausreichend zusätzliches pädagogisches Personal zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zur Verfügung stehen wird? Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Umsetzung des Fachkräftegebots des Achten Buches Sozialgesetzbuch sicherstellen ? Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor? Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung ist die Bereit- und Einstellung des erforderlichen pädagogischen Personals Aufgabe der Länder. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit begleitenden Maßnahmen, insbesondere im Bereich Qualifizierung und Professionalisierung. So fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beispielsweise mit der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), der Qualitätsoffensive Lehrerbildung oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals. Im Herbst 2019 startet das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“, dessen Ziel es ist, durch vergütete Ausbildungsplätze zusätzliche Nachwuchskräfte für die frühe Bildung zu gewinnen und zusätzliche Personenkreise anzusprechen, professionelle Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen zu fördern und die qualitativen Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern aufzuwerten (nähere Informationen siehe https://fachkraefteoffensive. fruehe-chancen.de/). Zusammen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz), für das den Ländern bis zum Jahr 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen , wird mit diesem Bundesprogramm die Qualität in den Kindertageseinrichtungen gefördert und werden neue Anreize für die Gewinnung von Fachkräften geschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 5, 7, 8, 10, 12 sowie 14 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12791 13. Wie ist bezüglich des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern (bitte detailliert ausführen)? 2018 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter mit Beteiligung des BMBF, des BMFSFJ, der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz eingerichtet, um unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände finanzielle, rechtliche und zeitliche Umsetzungsschritte zu klären. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, gemeinsam und mit Unterstützung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Bedarfs- und Kostenberechnungen zu erarbeiten. Der Auftakt der Arbeitsgruppe fand am 25. September 2018 statt und die Arbeit der AG dauert an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333