Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12792 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12286 – Finanzierung und Stand der Umsetzung der Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte zu Beginn der 19. Legislaturperiode in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe von bildungspolitischen Maßnahmen vereinbart. So sollte beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf Ganztagsbetreuung in der Primarstufe verankert werden, eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungsprogramm angestoßen werden, ein Digitalpakt Schule ins Leben gerufen werden und das Berufsbildungsgesetz novelliert werden. Seitdem sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Einige der Vorhaben wurden umgesetzt oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Bei vielen der vereinbarten Maßnahmen ist bisher allerdings noch offen, zu welchem Zeitpunkt sie umgesetzt werden sollen und wie sie finanziell untersetzt werden. 1. Welche Mehrausgaben hat die Bundesregierung für allgemeine und berufliche Bildung bisher für die 19. Legislaturperiode eingestellt und bis zum Ende der Wahlperiode eingeplant (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und Laufzeiten aufschlüsseln)? Müssen oder mussten eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenfinanziert werden (bitte nach einzelnen Vorhaben und Jahren aufschlüsseln)? Wenn ja, inwiefern? Für prioritäre Maßnahmen wurden dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode entsprechend zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Weitere Finanzierungsspielräume ergeben sich durch auslaufende Programme und Rückflüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Für Einzelheiten zu laufenden und geplanten Maßnahmen wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12792 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahme (in T Euro) 2018 2019 2020 2021 4. AFBG-Änderungsgesetz 125.300 269.900 26. BAföG-Änderungsgesetz (nur Schülerförderung ) 40.000 164.000 164.000 Digitalpakt Schule1 720.000 Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote 2 1.000.000 1.000.000 Schulen in benachteiligten sozialen Lagen 2.000 2.000 6.000 Wettbewerb InnoVET 1.681 10.000 20.000 Bildungsforschung (darin u.a. Forschung zur inklusiven Bildung , Qualitätsverbesserung des Unterrichts , Digitalisierung, sozialen Integration und Abbau von Bildungsbarrieren) 17.970 26.351 36.530 39.023 Kultur macht stark 39.023 51.582 50.000 50.000 Haus der kleinen Forscher 2.650 3.720 4.080 3.730 Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte 2.160 2.010 2.160 2.140 Bildung durch Sprache und Schrift 7.146 6.461 2.640 2.640 Lesestart 2.780 2.530 3.770 5.000 Qualitätsoffensive Lehrerbildung 69.336 75.000 75.000 73.900 Leistung macht Schule (LemaS) 4.796 5.554 5.674 5.643 Bildung für nachhaltige Entwicklung 3.159 5.000 5.000 5.000 Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement 43.135 47.000 47.000 30.300 Berufsorientierung 57.798 75.000 75.000 75.000 Alphabetisierungsdekade 24.616 34.5553 29.365 29.865 Weiterbildungstelefon 335 500 500 500 Bildungsprämie 9.056 12.000 12.000 12.000 Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien 53.272 56.700 61.500 61.500 Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS)4 258.842 270.961 298.897 305.482 Berufsbildung 4.0 (inkl. Digitalisierung der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel - Q4.0) 57.696 71.227 74.676 66.805 Es mussten keine Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gegenfinanziert werden. 1 Zuführung an das Sondervermögen. Der Digitalpakt sieht Bundesmittel von 5 Mrd. Euro zwischen 2019 und 2024 vor. 2 Davon je 500 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 in den Epl. 17 und 30. 3 Angabe beinhaltet ESF-Rückflüsse. Für die Folgejahre ist die Höhe etwaiger ESF-Rückflüsse nicht absehbar. 4 Unter der Nationalen Weiterbildungsstrategie werden mehrere Initiativen subsumiert, die an anderer Stelle in der Tabelle aufgeführt sind, z. B. Alphabetisierungsdekade, Weiterbildungstelefon etc. Die hier aufgeführte Finanzangabe zur NWS beinhaltet nur BMBF- Initiativen, die an anderer Stelle noch nicht genannt sind. Darüber hinaus beinhaltet die NWS auch Maßnahmen anderer Ressorts, die hier nicht beinhaltet sind. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12792 2. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Wegfall des Eigenanteils der Eltern für das Mittagessen in der Schule sowie für den Wegfall des Eigenanteils für die Schülerinnenbeförderung und Schülerbeförderung für die kommenden fünf Jahre? Zu welchem konkreten Zeitpunkt soll der jeweilige Eigenanteil wegfallen? 3. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die Aufstockung des Schulstarterpakets für die kommenden fünf Jahre? Zu welchem Zeitpunkt soll das Schulstarterpaket in welcher Höhe aufgestockt werden? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG) umgesetzt. Die Mehrausgaben im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch den Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe belaufen sich – entsprechend der Ausführungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7504) – ab dem Jahr 2020 auf 220,6 Millionen Euro jährlich. Die in der Fragestellung genannten Eigenanteile sind bereits zum 1. August 2019 weggefallen. Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wurde zum 1. August 2019 angehoben. Künftig werden für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar 50 Euro berücksichtigt. 4. Zu welchem Zeitpunkt soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gelten? Mit welchen tatsächlichen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung für die laufende und die kommende Legislaturperiode hierfür? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht vor, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 zu schaffen. Einzelheiten sind Gegenstand laufender Gespräche. Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote sind 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Bedarfs- und Kostenberechnungen ergeben sich aus der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens. Diese ist Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern. 5. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung geplanten 2 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf die Jahre 2020 bis 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Verteilung der Mittel ist gegenwärtig Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12792 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Mit welchem Finanzvolumen soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Investitionsoffensive Schule bis wann wie ausgestattet werden? a) Welchen Anteil erhalten hierbei die beruflichen Schulen? b) Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden? Für den Digitalpakt Schule sind über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren insgesamt Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro vorgesehen, davon 3,5 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Die Mittel werden für digitale Infrastrukturen für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungseinrichtungen bereitgestellt sowie für übergreifende Systeme auf landesweiter und länderübergreifender Ebene. Ein Anteil für berufliche Schulen ist nicht festgelegt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Mit welchem Finanzvolumen sollen die Programme „Kultur macht stark“ und „Kultur macht stark PLUS“ weitergeführt und ausgebaut werden (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu welchem Zeitpunkt soll das Programm mit welcher Laufzeit und welchen Finanzmitteln ausgebaut werden? Plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Programme? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die 2. Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist Anfang 2018 gestartet und endet entsprechend der Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist ein jährliches Finanzvolumen von bis zu 50 Mio. Euro vorgesehen. „Kultur macht stark Plus“ hatte zunächst eine Laufzeit bis Ende 2017 und wurde bis Ende 2018 verlängert. Aufgrund der gesunkenen Zahl von Flüchtlingen wird das Programm nicht weitergeführt. Grundlage für die Entscheidung über eine Verstetigung bzw. Ausweitung des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2022 hinaus werden Ergebnisse der Evaluation des Programms sein. Erste Ergebnisse der Evaluation werden voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen. 8. Mit welchem Finanzvolumen soll der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Berufsbildungspakt ausgestattet werden? Welche Vorhaben sollen damit bis wann konkret finanziert werden? Welche Laufzeit soll das Förderprogramm erhalten (bitte nach Jahren und Förderlinien aufschlüsseln)? Aus welchen Gründen wurde der angekündigte Berufsbildungspakt bisher nicht umgesetzt? Der Berufsbildungspakt bildet die Agenda des BMBF im Bereich der beruflichen Bildung ab. Schwerpunkte sind unter anderem die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der Innovationswettbewerb für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET) und die Verstärkung der Berufsorientierung. Umfasst ist ein Finanzvolumen von 1 255 Mrd. Euro bis 2021. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12792 9. Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) für die laufende und kommende Legislaturperiode (bitte nach Jahren, Förderlinien und Finanzmitteln aufschlüsseln)? Es sind Mittel von jährlich 30 Mio. Euro bis Ende 2023 vorgesehen. Überwiegend werden diese Mittel in digitale Ausstattungen der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) investiert. Daneben sollen auch weitere Beispiele guter Praxis unterstützt werden, in denen innovative Ausbildungskonzepte entwickelt oder Modernisierungen der überbetrieblichen Ausbildung angestoßen werden. Eine Aufteilung nach Förderlinien ist derzeit nicht möglich, da das neue Sonderprogramm erst im Juni 2019 gestartet wurde. 10. Mit welchem Finanzvolumen soll die Initiative Berufsbildung 4.0 in dieser und der kommenden Legislaturperiode ausgestattet sein? Welche Förderlinien wurden und werden mit welchem Finanzvolumen gefördert (bitte nach Förderlinien, Jahren und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Wann soll die Laufzeit der Initiative Berufsbildung 4.0 konkret enden? Plant die Bundesregierung eine dauerhafte Förderung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Dachinitiative „Berufsbildung 4.0“ ist eine fortlaufende Initiative, die seit 2016 die vielfältigen, jeweils zeitlich befristeten Aktivitäten des BMBF zur strukturellen und inhaltlichen Ausrichtung der dualen Ausbildung auf die Erfordernisse einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Wirtschaft bündelt. Die Kernbestandteile sind gegenwärtig wie folgt: • Sonderprogramm zur Förderung von Digitalisierung in ÜBS und ihren Kompetenzzentren: Gefördert werden die digitale Ausstattung sowie Pilotprojekte , die innovative Ausbildungskonzepte entwickeln, erproben und verbreiten. Phase I: Laufzeit 2016 – 2019 mit einem Gesamtvolumen von 104 Mio. Euro; Phase II: Laufzeit 2020 – 2023 mit einem geplanten Gesamtvolumen von 120 Mio. Euro. • Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“: Das Programm fördert die Nutzung digitaler Medien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und unterstützt Unternehmen bei den erforderlichen Strukturveränderungen . Laufzeit 2012 – 2019 mit einem Gesamtvolumen von 152 Mio. Euro (inkl. ESF-Kofinanzierung) für neun Förderbekanntmachungen. • „Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel - Q4.0“ für das Berufsbildungspersonal : Vorgesehen sind in Stufe 1 ein Forschungsprojekt zur Sammlung von Good-Practice-Beispielen und Entwicklung von Gestaltungsvorschlägen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrenden in Betrieben und Berufsschulen sowie des Prüfungspersonals, in Stufe 2 ein Pilotprojekt zur Erprobung von Qualifizierungsangeboten zur Förderung der medienpädagogischen Kompetenz des Ausbildungspersonals und in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12792 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stufe 3 die Förderung bundesweiter Qualifizierungsnetzwerke zur Entwicklung und Erprobung regionaler Weiterbildungsformate, die das Berufsbildungspersonal befähigen, den Ausbildungsprozess inhaltlich auf die Veränderungen der Digitalisierung anzupassen und die Lernortkooperation zu verbessern. Stufe 1: Laufzeit 2017 – 2018 mit einem Gesamtvolumen von rd. 150 000 Euro; Stufe 2: Laufzeit 2019 – 2021 mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mio. Euro; Stufe 3: Laufzeit 2019 – 2022 mit einem Gesamtvolumen von rd. 28,5 Mio. Euro. • JOBSTARTER plus, Förderlinie Wirtschaft 4.0: Gefördert wird die Entwicklung von regionalen Unterstützungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen , um deren Aus- und Weiterbildung frühzeitig für die personellen Anforderungen durch Automatisierung und Digitalisierung zu rüsten . Förderlinie I: 2017 – 2020 mit einem Gesamtvolumen von 13,1 Mio. Euro (inkl. ESF-Kofinanzierung); Förderlinie II: 2019 – 2022 mit einem geplanten Gesamtvolumen von rd. 16 Mio. Euro. • ASCOT+-Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung: Ziele sind die Weiterentwicklung und der Transfer bestehender technologieorientierter Verfahren zur Messung beruflicher Handlungskompetenzen in ausgewählten Ausbildungsberufen. Laufzeit 2019 – 2022 mit einem Gesamtvolumen von rd. 8,0 Mio. Euro für sechs Projekte. • Gemeinschaftsinitiative „Fachkräftequalifikationen und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen“: Untersucht werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Qualifikationserfordernisse für die Arbeitswelt der Zukunft und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Ausund Fortbildungsgestaltung. Laufzeit 2016 – 2018 mit einem Gesamtvolumen von rd. 2 Mio. Euro. Weitere Folgemaßnahmen sind in Planung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12792 11. Mit welchem Finanzvolumen soll die nationale Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung untersetzt werden? Welche gesetzlichen Änderungen plant die Bundesregierung neben der Novelle des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes (AFGB)? Inwiefern sollen alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder gebündelt werden? Wann konkret soll der geplante verbindliche bundesweite Anspruch auf Validierung und Zertifizierung informeller Kompetenzen in Kraft treten? Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) ist eine gemeinsame Strategie der Bundesregierung, der Länder, der Wirtschaft und der Gewerkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit. Sie zeichnet sich durch gemeinsame, aber auch eigenverantwortliche Maßnahmen der Partner aus. Die Darstellung eines übergeordneten Finanzvolumens ist daher nicht möglich. Von den Partnern der NWS wurden keine gesetzlichen Änderungen vereinbart, jedoch Prüfaufträge für die Bundesregierung formuliert. Zu möglichen gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung erfolgen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Die Partner der NWS verfolgen das Ziel, die Transparenz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen zu erhöhen. Um eine bessere Transparenz von Weiterbildungsmöglichkeiten und -angeboten zu erreichen, haben – neben dem Ausbau der Beratungsstrukturen vor Ort – Internetplattformen eine zentrale Bedeutung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMBF werden sich im Hinblick auf die Verzahnung der jeweiligen Plattformen eng miteinander abstimmen und sich gegenseitig in die Entwicklungsprozesse einbinden, um mögliche Synergien zu nutzen und effektive Schnittstellen zu gestalten. Die länderseitigen Plattformen sind dabei zu berücksichtigen . Zudem werden BMAS, BMBF und die Länder einen kontinuierlichen Bund-Länder -Ausschuss einberufen, um eine Abstimmung von Förder- und Beratungsmaßnahmen des Bundes und der Länder in der Weiterbildung zu ermöglichen und – wo sinnvoll – Weiterbildungsprogramme zu bündeln. Im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts „ValiKom-Transfer“ bauen das BMBF, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen mit weiteren Partnern aus Handwerk, Industrie und Handel sowie der Landwirtschaft bundesweit agierende Standorte auf, an denen das bundeseinheitliche und auf berufliche Abschlüsse bezogene Validierungsverfahren für im Arbeitsleben erworbene Berufserfahrungen durchgeführt werden. Dieses Projekt läuft bis Ende Oktober 2021. Die dort erworbenen Erkenntnisse sollen in die Überlegungen zu Möglichkeiten und Varianten einer bundesweit verbindlichen Verankerung des erprobten Validierungsverfahrens münden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12792 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Mithilfe welcher Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Ausbildungsvergütungen für (vollzeit-)schulische Ausbildungen zu implementieren? a) Für welche schulischen Ausbildungen sollen diese Ausbildungsvergütungen konkret geschaffen werden? b) Welche schulischen Ausbildungsgänge sind hiervon ausgeschlossen? c) Welches Finanzierungsmodell will die Bundesregierung hierfür nutzen? d) Welche gesetzlichen Änderungen müssten hier vorgenommen werden? Diesbezügliche Maßnahmen der Bundesregierung beziehen sich auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode genannten Ausbildungsberufe. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern unterliegt landesrechtlichen Regelungen. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 16./17. Mai 2019 den Beschluss gefasst, „die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung bundesweit weiter zu verbreiten und das Ziel zu verfolgen, die Weiterqualifizierung zum Beruf der Erzieherin/des Erziehers vom Schulgeld zu befreien sowie die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um die praxisintegrierte vergütete Weiterqualifizierung in das Regelsystem zu überführen“. Um die Länder hierin zu unterstützen, fördert die Bundesregierung mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020 2 500 zusätzliche Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung. Mit dem Pflegeberufereformgesetz, das die Ausbildung in den bundesrechtlich geregelten Pflegeberufen zum 1. Januar 2020 reformiert, wurde bereits in der 18. Legislaturperiode die Grundlage dafür geschaffen, dass das Schulgeld in der beruflichen Pflegeausbildung vollständig abgeschafft und eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Die Umsetzung ist Aufgabe der Länder, die derzeit an den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die neuen Pflegeausbildungen arbeiten. 13. Wird sich die Bundesregierung am 2008 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen, festhalten ? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden? 14. Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 10 Prozent des BIP für Bildung, Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde? Warum wurde das Ziel verfehlt? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft bei 274,1 Mrd. Euro, dies entsprach 9,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung sind in absoluten Zahlen deutlich angestiegen – um fast 60 Mrd. Euro zwischen 2008 und 2015. Zugleich ist in den letzten zehn Jahren auch das BIP durch die gute konjunkturelle Entwicklung stark gestiegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12792 Der Bund hat seine Bildungsausgaben seit 2008 mehr als verdoppelt auf rd. 11 Mrd. Euro 2018. Die Länder haben ihre Ausgaben um knapp die Hälfte erhöht. Angesichts des geringen Bundesanteils an den öffentlichen Bildungsausgaben kann der Bund stagnierende Entwicklungen in einigen Länderhaushalten nicht alleine auffangen. Daher ist es wichtig, dass die Länder auch zukünftig ihren Beitrag zur Steigerung der öffentlichen Bildungsausgaben leisten . Die Bundesregierung plant die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft als wichtige Zukunftsbereiche auch künftig weiter zu steigern. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 7 Prozent des BIP für Bildung zu verausgaben, verfehlt wurde? Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative 2008 - 2015 wurde das Ziel gesetzt, jährlich zehn Prozent des BIP für Bildung, Forschung und Wissenschaft aufzuwenden . Die „Europa 2020“-Strategie formuliert das Ziel, drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben. Aufgrund statistischer Überschneidungen kann daraus indes kein Sieben-Prozent-Ziel für Bildungsausgaben abgeleitet werden, denn die Ausgaben für Forschung und Entwicklung an Hochschulen sind im Rahmen der amtlichen Statistik sowohl im Bildungsbudget als auch in den Ausgaben für Forschung und Entwicklung enthalten. Das Budget für Bildung , Forschung und Wissenschaft ist zur Vermeidung von Doppelzählungen entsprechend konsolidiert um Forschung und Entwicklung an Hochschulen. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang das Ziel, bis 2015 jährlich 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben, verfehlt wurde? Das Ziel, jährlich drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung zu verausgaben , ist Bestandteil der „Europa 2020“-Strategie. Als Zieljahr gilt das Jahr 2020. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung lagen im Jahr 2015 bei 2,91 Prozent des BIP. 2017 hat der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben die 3 Prozent-Marke am nationalen BIP überschritten und lag bei 3,04 Prozent. 17. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich dafür an, dass das Ziel 7 Prozent des BIP für Bildung nicht erreicht wurde? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333