Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den redaktionell angepassten Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12799 19. Wahlperiode 28.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksachen 19/12296, 19/12307, 19/12308, 19/12309, 19/12310, 19/12312, 19/12313, 19/12323, 19/12324, 19/12326, 19/12328, 19/12330, 19/12331, 19/12333, 19/12334, 19/12337, 19/12340, 19/12341, 19/12342, 19/12343, 19/12346 – Korrekturbitten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im März 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln )?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Drucksache 19/12799 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die unter oben genannten Bundestagsdrucksachen aufgeführten nahezu gleichlautenden , aus zwei Fragen bestehenden Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD unterscheiden sich lediglich im Hinblick auf die betroffene Behörde und den abgefragten Zeitraum, für die die Korrekturbitte gegenüber den Medien erfragt wird. Im Interesse der Übersichtlichkeit der Beantwortung der Anfragen für die Fragesteller wurden die Antwortbeiträge sortiert nach Behörden in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst. 2. Die Behörden des Ressorts BMI geben in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. 3. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind somit möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage können für die abgefragten Zeiträume die in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellten Hinweise für die abgefragten Behörden mitgeteilt werden. 4. Eine mit Frage 2 erbetene Darstellung entstandener Verwaltungsaufwände kann nicht erfolgen. Solche Aufwände können nicht gesondert beziffert werden , da sie Teil der üblichen Aufgaben der Behördenbediensteten sind. 5. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagdrucksache 19/7472 Bezug genommen. 1. Aus welchen Anlässen hat [betroffene Behörde und Zeitraum gemäß den oben genannten Bundestagsdrucksachen] bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 2. Aus welchen Anlässen hat [betroffene Behörde und Zeitraum gemäß den oben genannten Bundestagsdrucksachen] bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden mit nachfolgender Übersicht zusammen beantwortet: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12799 BT-Drs. Behörde Zeitraum Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe (ja/nein) Datum (TT.MM.JJJJ) Medium Anlass Kosten in EUR Nr: 19/12296 BMI Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12328 BAA Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12331 BADV Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12330 BAMF Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12337 BBK Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12333 BDBOS Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12340 BfV Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12334 BeschA Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12342 BiB Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12341 BISp Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12346 BKG Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12307 BpB Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12309 BpB Mai 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12308 BPOL Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12312 BSI Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12310 BSI Mai 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12313 BVA Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12323 StBA Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12324 THW Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12326 ZITiS Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Nr: 19/12343 BKA Apr 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333