Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas L. Kemmerich, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12414 – Diebstähle von Nutztieren in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder werden in Deutschland Nutztiere (beispielsweise Schweine, Rinder, Lämmer, Ziegen, Pferde u. a.) aus Ställen oder von Weiden gestohlen (etwa in Thüringen, www.bauernzeitung.de/agrarticker-ost/thueringen/ viehdiebstahl-in-groessenordnung/). Doch auch andere Tiere, wie etwa Bienen , werden entwendet (www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/ Neuruppin/Radensleben-30-Bienenvoelker-mitsamt-einer-Tonne-Honiggestohlen ). In den Antworten auf die Schriftlichen Fragen 98 und 99 auf Bundestagsdrucksache 19/5984 hat die Bun-desregierung dargelegt, von der Problematik durch Medienberichte Kenntnis zu haben, aber keinen statistischen Überblick über die Anzahl und Verteilung von Diebstählen von Nutztieren zu besitzen. Grund hierfür ist die Einordnung von Tierdiebstählen als „Gegenstand “ in die Kriminalstatistik. Aus diesem Grund sind der Bundesregierung auch keine Kennzahlen zu den wirtschaftlichen Schäden be-kannt, welche durch die Diebstähle entstehen. Plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass deutschlandweit die statistische Erfassung von Tierdiebstählen eingeführt wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 1. Wie aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Antwort der Bundesregierung hervorgeht, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Tierdiebstähle bislang nicht gesondert erfasst. Ein Bedarf, diese künftig zu erfassen , wurde von den zuständigen Ländern bisher nicht vermeldet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12856 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kann die Bundesregierung anhand der ihr bekannten Medienberichte Muster oder Größenordnungen von Diebstählen an Nutztieren in Deutschland erkennen? 2. Aus den Meldungen geht hervor, dass Diebstähle von Nutztieren sowohl weidende Tiere als auch in Ställen gehaltene Tiere betreffen. Sie werden meist an abgelegenen Orten und in der Regel nachts ausgeführt. Bestimmte Muster oder eine Größenordnung der Diebstähle lassen sich daraus nicht ableiten. Wie viele Anzeigen wegen Tierdiebstählen von Nutztieren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 eingereicht? 3. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Wie bewertet die Bundesregierung Aktionen der sogenannten Tierbefreiung im Kontext von Tierdiebstählen? 4. Die Bundesregierung lehnt strafbare Handlungen ab. Jegliche Aktionen müssen sich im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bewegen. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Sachschaden an Ställen, Zäunen und anderen Haltungselementen (inklusive Schäferhunde) ein, die im Zuge der Diebstähle verursacht werden? 5. Wie aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Antwort der Bundesregierung hervorgeht, gibt es keinen statistischen Überblick über Diebstähle von Nutztieren. Infolgedessen sind auch keine Angaben zu den erfragten Schäden möglich. Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß bei Diebstählen von Bienenvölkern ein? 6. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Wie bewertet die Bundesregierung den Diebstahl von Bienenvölkern? Welche Auswirkungen haben diese auf die Population von Bienen in Deutschland? 7. Aus dem in der Antwort zu Frage 5 genannten Grund sind keine Aussagen zu Auswirkungen von Diebstählen auf die Bienenpopulation möglich. Die Zahl der Bienenvölker ist nach Angaben des Deutschen Imkerbundes seit 2010 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Drucksache 19/12856 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333