Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12055 – Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Medien berichteten kürzlich von sehr vielfältigen Beziehungen zwischen Landwirtschaftspolitik und der Agrar- und Chemieindustrie (vgl. www. sueddeutsche .de/wirtschaft/2.220/landwirtschaft-lobbyismus-verflechtung-1.442 4548). Die Berichterstattung erfolgte unter Berufung auf eine Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen (vgl. www.iaw.unibremen .de/ccm/cms-service/stream/asset/iaw_NABU_Verflechtungsstudie .pdf?asset_id=1 1070036). Wie weit die Verflechtungen gehen, zeige der Blick auf führende Akteurinnen und Akteure der Szene (vgl. www.sueddeutsche .de/wirtschaft/2.220/landwirtschaft-lobbyismus-verflechtung-1.4424548). Der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV) sei als Aufsichts- oder Beirat auch diversen Großunternehmen verpflichtet, darunter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR), der R+V-Versicherung, der Baywa AG, der Südzucker AG oder dem Softwarehaus Land-Data (ebenda). Insgesamt bringe es der DBV-Präsident laut Studie auf 18 Zusatzposten (ebenda). Ebenso wie seine Vorgänger zeige auch der derzeitige Präsident des DBV große Nähe zu Agrarkonzernen, die naturgemäß eigene ökonomische Interessen in der Landwirtschaft verfolgen. So sei der DBV-Präsident Vorstandsvorsitzender im Berliner „Forum moderne Landwirtschaft“. In dieser Lobbyorganisation arbeiteten landwirtschaftliche Vertreterinnen und Vertreter eng mit dem Glyphosat- Anbieter Bayer AG, BASF oder Yara zusammen (ebenda). Sie dominieren nicht nur den Aufsichtsrat, sondern finanzieren das Forum weitgehend (vgl. ebenda). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleinere Landwirtschaftsbetriebe zu befürchten, wenn sich einseitig Interessen der Landwirtschafts- und Chemieindustrie in den politischen Entscheidungsstrukturen, z. B. Bundesministerien, durchsetzen. Die o. g. Studie stellt nicht dar, welche Verbindungen und Kontakte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den Verbänden und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Agrar- und Chemieindustrie und weiteren Interessensverbänden in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Gesundheit und Umwelt hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten die Bundesregierung bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen auf folgende Unternehmen einschließ- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12868 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lich Tochterunternehmen einzugehen: Agravis, Atameken-Agro, BASF, Bayer AG, Ceravis AG, Cheminova, Compo GmbH & Co. KG, Deutsche Saatveredelung , Deutsch-Russische Saatbau AG, Dow Chemical, Dupont, Europlant, Fitofert SRL, HZPC Holland, J. R. Simplot Company, Kenya Seed Company, C. L. Klissing Sohn, KWS Saat, Lantmännen, Lanxess, Limagrain, LindhorstGruppe , Monsanto, Nestle, Pannar Seed, Pioneer, Progema, Saatbau Linz, Saaten- Union, Seed Co, Seminis, SESVanderHave, Supella GmbH, Südzucker AG, Syngenta, Vilmorin, Vipetrol, Wesso AG und Zech-Gruppe. Weiterhin bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Bundesregierung bei der Beantwortung auf folgende Verbände einzugehen: Albert-Schweitzer-Stiftung, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Arbeitsgemeinschaft artgerechte Nutztierhaltung, Arbeitsgemeinschaft Wirkstoffe in der Tierernährung, attac, Bauförderung Landwirtschaft, Bioland, BUND, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft, Bundestierärztekammer, Bund der beamteten Tierärzte , Bundesverband Berufsschäfer, Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels , Bundesverband Deutsche Ziegenzüchter, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, Bundesverband Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst, Bundesverband Lebensmittelkontrolleure, Bundesverband Pflanzenzüchter , Bundesverband praktizierender Tierärzte, Bundesverband Rind und Schwein, Bundesverband Saatguterzeuger, Bundesverband Tiergesundheit, Bundesverband Tierschutz, Bundesverband Tierversuchsgegner, Bundesverband Vieh und Fleisch, DEHOGA, Demeter, Deutsche Akademie für Kinderund Jugendmedizin, Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, Deutsche Reiterliche Vereinigung, Deutscher Bauernverband, Deutscher Jagdverband, Deutscher Raiffeisenverband, Deutscher Tierschutzbund, Deutscher Verband Neutraler Kontroll-und Klassifizierungsunternehmen , Deutscher Verband Tiernahrung, Deutscher Zigarettenverband , Familienbetriebe Land und Forst, Deutsches Krebsforschungszentrum, foodwatch, Gäa, germanwatch, Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin, greenpeace, IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung gGMBH, Initiative Tierwohl, Interessengemeinschaft Schweinehalter, Menschen für Tierrechte, Milchindustrieverband, NABU, Neuland, ProVieh, QS, slowfood, Sozialversicherung Landwirtschaft, Gartenbau und Forst, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Verband der Fleischwirtschaft, Verband der Landwirtschaftskammern, Verbraucherinitiative, Verbraucherzentrale Bundesverband , Verein Deutscher Hengsthalter, Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände , Vereinigung Tierärzte im öffentlichen Dienst, Vier Pfoten, Welttierschutzgesellschaft, WWF, Zentralverband Bäckerhandwerk und Zentralverband Deutsche Geflügelzüchterinnen und -züchter. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vorliegende Kleine Anfrage enthält einen umfangreichen Fragenkatalog zu den in der 18. und 19. Wahlperiode bestehenden Beziehungen zwischen Unternehmen der Agrar- und Chemieindustrie sowie einer Reihe von Verbänden zur Bundesregierung. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten dabei auf die in ihrer Vorbemerkung aufgelisteten Unternehmen (inkl. Tochterunternehmen) und Verbände einzugehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für die Beantwortung der Kleinen Anfrage intensive Recherchen durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der in dem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum stattgefundenen Gespräche und Kontakte, einschließlich des Geschäftsbereichs nebst allen jeweiligen Teilnehmern, kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Drucksache 19/12868 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufzeichnungen. Die Tochterunternehmen der genannten Unternehmen konnten aus Zeitgründen nicht in die Recherchen mit einbezogen werden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seine nachgeordneten Behörden stehen grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Fischerei im ständigen Austausch. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Weder besteht eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten , noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen . Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle . Das aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG abgeleitete Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist als politisches Kontrollrecht auf das Verhalten der Bundesregierung gerichtet. Welche dienstlichen Kontakte unterhielten oder unterhalten Beschäftigte des BMEL während der 18. und 19. Wahlperiode zu den in der Vorbemerkung benannten Unternehmen und Verbänden (bitte nach Datum, Teilnehmenden auf beiden Seiten, Thema bzw. Grund des Kontaktes auflisten )?  1. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Welche in der Vorbemerkung genannten Unternehmen oder Verbände haben in der 18. und 19. Wahlperiode finanzielle Mittel oder Aufträge der Bundesregierung, etwa zur Erbringung welcher Dienstleistungen oder Gutachten, erhalten, und wann und in welcher Höhe geschah dies jeweils (bitte über 50 000 Euro ausweisen)?  2. Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahingehend, dass die Fragesteller nach Zuwendungen bzw. Aufträgen der Bundesministerien an die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Unternehmen und Verbände fragen. Die erbetenen Angaben können der Tabelle* in der Anlage entnommen werden. Bezüglich der Verbände Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), World Wide Fund for Nature (WWF) und Greenpeace wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9789 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/0000 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12868 Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)“ ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde zum 1. Januar 2013 als Nachfolgerin der früheren regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger errichtet. Die SVLFG nimmt ausschließlich gesetzliche Aufgaben eines Sozialversicherungsträgers wahr. Aus dem Einzelplan 10 werden aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen jährlich Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Sozialpolitik (insbesondere zur Alterssicherung der Landwirte und zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung) sowie Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von insgesamt rd. 4 Mrd. € an die SVLFG gezahlt. Diese Mittel sind vollständig in Kapitel 1001 des Einzelplans 10 etatisiert. Mit welchen der in der Vorbemerkung benannten Unternehmen oder Verbänden hatte das BMEL oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in der Zeit von Januar 2014 bis heute Kontakt , und wann jeweils genau?  3. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 4, 10, 11 und 12 wird verwiesen. Die Leitung des BVL hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu Einzelgesprächen mit den erfragten Unternehmen oder Verbänden getroffen: • 26. Juni 2014: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller; • 14. April 2015: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure, Anja Tittes; • 29. September 2015: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Bund Ökologische Landwirtschaft, Dr. Alexander Beck und Peter Röhrig; • 4. August 2016: Gespräch von Präsident Tschiersky mit dem Bund Ökologische Landwirtschaft, Peter Röhrig; • 3. September 2016: Gespräch von Präsident Tschiersky mit QS Qualität und Sicherheit GmbH, Dr. Hermann-Josef Nienhoff; • 30. August 2018: Gespräch von Vizepräsident Dr. Fricke dem Deutschen Bauernverband und dem Deutschen Institut für Normung; • 7. Dezember 2018: Gespräch von Präsident Tschiersky mit Bayer AG, Dr. Helmut Schramm und Peter Müller; • 16. April 2019: Gespräch von Vizepräsident Dr. Fricke mit dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Dr. Marcus Girnau. Darüber hinaus wird der Präsident des BVL regelmäßig als Gast im wissenschaftlichen Beirat von QS Qualität und Sicherheit GmbH eingeladen, der einmal jährlich tagt. Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche findet jährlich ein wissenschaftlicher Austausch mit dem Milchindustrie-Verband e. V. (MIV) statt, an dem auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und seit dem Jahr 2019 auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Max-Rubner-Institutes (MRI) teilnehmen. Diese Gespräche werden vom Präsidenten des BVL wahrgenommen, seit dem Jahr 2019 auch vom Vizepräsidenten des BVL. Im Rahmen ihrer Dienstaufgaben nahmen der Präsident und der Vizepräsident an vielen Veranstaltungen teil, die zum Teil von den genannten Firmen, Verbänden oder Organisationen ausgerichtet wurden oder an denen ebenfalls Vertreter der genannten Firmen, Verbände oder Organisationen teilgenommen haben. Ebenso richtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Drucksache 19/12868 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lebensmittelsicherheit ein bis zwei große Veranstaltungen im Jahr aus, an denen teilweise genannte Verbände und Organisationen teilnehmen. Überdies hat das BVL im Rahmen seiner gesetzlichen Amtsaufgaben (z. B. Zulassungs- und Genehmigungsverfahren) Kontakt zu Antragstellern auch aus dem genannten Kreis. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Wiederzulassung von Glyphosat geführt (bitte Gespräche von Januar 2014 bis heute aufführen)?  4. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten Unternehmen oder Verbänden getroffen: • 7. März 2014: Gespräch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit dem Industrieverband Agrar, Dr. Helmut Schramm und Volker Koch-Achelpöhler; • 4. November 2014: Gespräch von BM Schmidt mit Bayer CropScience, Liam Condon und Dr. Helmut Schramm; • 14. November 2014: Gespräch von St Dr. Kloos mit Bayer CropScience, Dr. Helmut Schramm; • 24. März 2015: Gespräch von St Dr. Kloos mit Verbänden der Forstwirtschaft , Prinz zu Salm-Salm und weiteren Vertretern; • 23. November 2016 und 11. März 2019: Gespräch von St. Dr. Aeikens mit dem Industrieverband Agrar, Dr. Helmut Schramm, Volker Koch- Achelpöhler und Dr. Dietrich Pradt; • 25. Januar 2016: Gespräch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit Dow Agroscience , Willem Huismann; • 16. Februar 2017 und 20. Juli 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit Syngenta , Peter Heffner und Dr. Manfred Hudetz; • 10. April 2018 und 16. November 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, Joachim Rukwied; • 17. August 2019 und 4. Mai 2019: Gespräch von St Dr. Aeikens mit BASF, Jürgen Oldeweme und Michel Heß; • 20. August 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit BASF, Martin Brudermüller und Saori Dubourg; • 6. November 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit Bayer CropScience, Liam Condon und Dr. Helmut Schramm; • 22. März 2019: Gespräch von PSt Fuchtel mit Syngenta, Dr. Manfred Hudetz . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12868 Welche in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbände oder weitere Unternehmen und Verbände profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung finanziell von der verlängerten Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch die EU-Kommission mit Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) vom 27. November 2017, bei dem der damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt gegen die Auffassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und entgegen der Weisung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Zustimmung des deutschen Vertreters angewiesen hatte?  5. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Unternehmen oder Verbände durch die Erneuerung der EU-Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat finanzielle Vorteile erlangt haben. Welches Referat des BMEL hat den damaligen Bundesminister Christian Schmidt vor der Entscheidung zur weiteren Zulassung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel fachlich informiert, und welche Personen sind dort beschäftigt, die zuvor in einem in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen oder Verband oder weiteren Unternehmen und Verbänden tätig waren?  6. Nach der ergänzenden Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien werden dem Bundesminister bzw. der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft alle fachlichen Informationen mittels Leitungsvorlagen der jeweils zuständigen Abteilungsleitungen vorgelegt. Welche Studien lagen der Bundesregierung, insbesondere dem BMEL, zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Wiederzulassung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel vor, und mit welcher Begründung stimmte der deutsche Vertreter im SCoPAFF-Ausschuss nach Kenntnis der Bundesregierung der Wiederzulassung zu?  7. Studien, die dem berichterstattenden Mitgliedstaat zur Bewertung vorliegen bzw. die von den Behörden zusätzlich herangezogen werden, liegen gleichermaßen allen Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. In Deutschland haben die zuständigen Behörden, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) Zugang zu den Antragsunterlagen, je nach Zuständigkeit auch zu vertraulichen Unterlagen. Deutschland als berichterstattendem Mitgliedstaat lagen alle von der Glyphosat-Task-Force eingereichten Studien vor; weitere Studien und Quellen wurden von den Behörden herangezogen. Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „C(2017) 8414 final“ umfassend Auskunft zum Verfahren der Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat gegeben (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/ 3/2017/DE/C-2017-8414-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF), darunter auch zu grundsätzlichen Fragen des Verfahrens. Drucksache 19/12868 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für die Bereitstellung der Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) zu Glyphosat vom 29. Juli 2015 seitens des Bundesamtes für Risikoforschung (BfR) entstanden und werden weiterhin entstehen? Wie oft wurde nach Kenntnis der Bunderegierung Einsicht in die Studie angefragt?  8. Die Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) zu Glyphosat wurde durch die IARC am 29. Juli 2015 veröffentlicht. Das BfR hat diese Monographie nicht bereitgestellt und es sind mithin keine Kosten entstanden . Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie oft bei der IARC Einsicht in diese Studie nachgefragt worden ist. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesbehörden und Bundesinstituten wie z. B. dem BfR bisher für Klagen gegenüber Dritten bezüglich Glyphosat (vgl. z. B. Urteil des Oberlandesgerichtes Köln mit Aktenzeichen 6 U 8/17) entstanden (bitte Kosten, Instanz, Behörde bzw. Institut, Klagegegner und Klagegrund seit 2014 benennen)?  9. Dem BfR sind bislang folgende Kosten für Klagen Dritter im Zusammenhang mit der Wirkstofferneuerung Glyphosat entstanden: Im Herbst 2015, noch vor der Veröffentlichung durch die EFSA, stellte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) das sogenannte „Addendum I“ sowie die zusammenfassende Darstellung ohne Zustimmung des BfR zum Download im Internet bereit. Das BfR ergriff hiergegen rechtliche Maßnahmen. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde in zwei Instanzen entschieden, dass die Veröffentlichung durch die Rundfunkanstalt gegen das Urheberrecht des BfR verstoßen habe und dem BfR ein Unterlassungsanspruch zustehe (Landgericht (LG) Köln, 15.12.2016 – 14 O 302/15; Oberlandesgericht (OLG) Köln, 06.12.2017 – 6 U 8/17). Im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzverfahrens sind dem BfR Kosten in Höhe von 78.843,45 Euro entstanden. Das Hauptsacheverfahren ist derzeit beim Landgericht (LG) Köln anhängig; Aussagen über die Kosten können noch nicht getroffen werden. Es sind drei weitere Verfahren anhängig, zu denen Kosten erwartet werden, die gleichfalls noch nicht beziffert werden können. Betroffen sind ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren und zwei Klagen. Dem BVL sind bislang Kosten in Höhe von 1.188,71 Euro im Zusammenhang mit einer Klage entstanden. Es handelt sich um eine Klage gegen das BVL zur Beantwortung eines Antrages nach dem Umweltinformationsgesetz bzgl. der Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat einer Nichtregierungsorganisation beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Es sind zwei weitere Verfahren anhängig, zu denen Kosten erwartet werden, die noch nicht beziffert werden können. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur Düngeverordung geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen)? 10. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten Unternehmen oder Verbänden getroffen: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12868 • 9. Oktober 2014, 14. November 2014, 7. Januar 2017 und 22. August 2017: Gespräche von BM Schmidt mit dem Deutschen Bauernverband, u. a. Joachim Rukwied und Bernhard Krüsken; • 13. Dezember 2018, 30. Januar 2019 und 13. März 2019: Gespräche von BM´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, u. a. Joachim Rukwied und Bernhard Krüsken; • 18. Dezember 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein; • 30. Januar 2019: Gespräch von BM´in Klöckner mit dem Deutschen Raiffeisenverband , Franz-Josef Holzenkamp; • 8. April 2019, 6. Juni 2019 und 21. August 2019: Runde Tische von BM´in Klöckner u. a. mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, dem Deutschen Bauernverband , dem Deutschen Raiffeisenverband, Naturschutzbund Deutschland. Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zum Thema Ferkelkastration geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen )? 11. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten Unternehmen oder Verbänden getroffen: • 14. Oktober 2015: Runder Tisch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband Rind und Schwein, der Bundestierärztekammer, dem Deutschen Bauernverband, QS – Qualität und Sicherheit, dem Bundesverband für Tiergesundheit; • 19. Januar 2016: Gespräch von BM Schmidt mit dem Deutschen Tierschutzbund Thomas Schröder; • 9. Januar 2017: Verbändegespräch von BM Schmidt mit dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Interessengemeinschaft Schweinehalter, dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft; • 23. Januar 2017, 11. Juli 2017, 13. Juli 2017 und 22. August 2017: Gespräche von BM Schmidt mit dem Deutschen Bauernverband, Walter Heidl; • 1. Juni 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen Bauernverband , Walter Heidl, und dem Bundesverband für Tiergesundheit, Dr. Sabine Schüller; • 9. August 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Bundesverband Rind und Schwein, Josef Hannen und Paul Hegemann; • 5. Dezember 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Bundesverband für Tiergesundheit, Dr. Sabine Schüller; • 11. Juni 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens und PSt Fuchtel u. a. mit der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Bund gegen den Missbrauch der Tiere, dem Bundesverband für fachgerech- Drucksache 19/12868 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten Natur-, Tier- und Artenschutz, dem Bundesverband Tierschutz, dem Deutschen Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, Neuland, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, der Welttierschutzgesellschaft; • 28. August 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens und PSt Fuchtel mit dem Deutschen Bauernverband, dem Bundesverband Rind und Schwein, dem Interessenverband der Schweinehalter Deutschlands , dem Deutschen Tierschutzbund, der Bundestierärztekammer; • 9. Oktober 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen Raiffeisenverband , Franz-Josef Holzenkamp; • 22. Oktober 2018, 16. November 2018 und 27. Juni 2019: Gespräch von BM ´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, u. a. Joachim Rukwied und Walter Heidl; • 26. Oktober 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen Bauernverband Bernhard Krüsken; • 31. Oktober 2018: Gespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens und PSt Fuchtel mit dem Verband der Fleischwirtschaft, Martin Müller, dem Deutschen Raiffeisenverband, Franz-Josef Holzenkamp; • 16. November 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband, dem Bundesverband Rind und Schwein, dem Interessenverband der Schweinehalter Deutschlands, dem Verband der Fleischwirtschaft, dem Deutscher-Fleischer- Verband, dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, dem Bundesverband für Tiergesundheit, dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Bundestierärztekammer , QS – Qualität und Sicherheit; • 27. November 2018: Gespräch von BM´in Klöckner, St Dr. Aeikens, PSt Fuchtel mit der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, dem Bundesverband praktizierender Tierärzte; • 27. November 2018: Runder Tisch von BM´in Klöckner mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV), Neuland, dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft ; • 22. Februar 2019: Verbändegespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Raiffeisenverband, dem Bundesverband Rind und Schwein, dem Interessenverband der Schweinehalter Deutschlands , dem Verband der Fleischwirtschaft, dem Deutscher-Fleischer- Verband, dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, dem Bundesverband für Tiergesundheit, dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Bundestierärztekammer , dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft; • 27. Juni 2019: Runder Tisch von BM´in Klöckner mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, dem Deutschen Tierschutzbund, Neuland; • 5. Juli 2019: Gespräch von PSt Fuchtel mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, dem Bundesverband Rind und Schwein, der Bundestierärztekammer , dem Deutschen Bauernverband, QS – Qualität und Sicherheit und dem Bundesverband für Tiergesundheit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12868 Welche Gespräche wurden seitens des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2016 bis heute aufführen)? 12. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Hausleitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in dem gefragten Zeitraum an den nachfolgend genannten Terminen zu Einzelgesprächen, Runden Tischen oder Verbändegesprächen mit den erfragten Unternehmen oder Verbänden getroffen: • 23. Juni 2016: Runder Tisch von PSt´in Dr. Flachsbarth mit dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände ; • 28. März 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit der Südzucker AG, u. a. Dr. Wolfgang Heer und Dr. Thomas Kirchberg; • 2. Mai 2017: Gespräch von St Dr. Aeikens mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, dem Deutschen Tierschutzbund und dem Bund für Umwelt und Naturschutz; • 10. April und 18. Dezember 2018: Gespräche von BM´in Klöckner mit dem Deutschen Bauernverband, Joachim Rukwied; • 5. Oktober 2018 und 21. Februar 2019: Gespräche von BM´in Klöckner mit der Südzucker AG, u. a. Dr. Wolfgang Heer und Dr. Thomas Kirchberg; • 1. November 2018: Gespräch von PSt Stübgen mit der Südzucker AG; • 23. Mai 2018: Runder Tisch von BM´in Klöckner und St Dr. Aeikens mit verschiedenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Deutscher Bauernverband, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Raiffeisenverband, Greenpeace, Naturschutzbund Deutschland, Neuland, WWF); • 28. Mai 2018: Gespräch von PSt Stübgen und dem Naturschutzbund Deutschland; • 25. Juni 2018: Verbändegespräch von BM´in Klöckner und St Dr. Aeikens mit verschiedenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, dem Bund für Umwelt und Naturschutz , dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, dem Deutschen Bauernverband, dem Deutschen Naturschutzring, dem Deutschen Raiffeisenverband, der Familienbetriebe Land und Forst, Greenpeace, dem Naturschutzbund Deutschland , Neuland, dem WWF; • 3. Juli und 18. Dezember 2018: Gespräch von BM´in Klöckner und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein; • 19. Juli und 18. Dezember 2018: Gespräch von BM´in Klöckner mit der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Hubertus Paetow; • 13. November 2018: Gespräch von PSt Stübgen mit GREENPEACE; • 13. November 2018: Gespräch von PSt Stübgen mit dem WWF Deutschland ; Drucksache 19/12868 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • 13. Dezember 2018: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein und Peter Röring; • 9. Januar 2019: Gespräch von BM´in Klöckner mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Dr. Georg Janßen; • 11. Januar 2019: Gespräch von St Dr. Aeikens mit dem Deutschen Bauernverband , Bernhard Krüsken; • 6. Juni 2019: Gespräch von PSt Stübgen mit dem Naturschutzbund Deutschland ; • 10. Juli 2019: Gespräch von St Dr. Aeikens mit den Familienbetrieben Land und Forst, Max Freiherr von Elverfeldt. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach solchen Gesprächen Änderungen in Gesetzen bzw. Verordnungen erfolgt? Wenn ja, in welchen, wann, und an welcher Stelle? 13. Bevor die Bundesregierung einen Beschluss über den Entwurf eines Gesetzesoder Verordnungsvorlage fasst, werden grundsätzlich die Verbände und Fachkreise gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) – bei Verordnungen in Verbindung mit § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO – beteiligt , wenn ihre Belange berührt sind. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligung, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie Stellungnahmen aus Anhörungen werden sukzessive auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die früher im BMEL beamtet, unbefristet oder befristet tätig waren, seit dem Januar 2014 in ein in der Vorbemerkung der Fragesteller genanntes Unternehmen oder einen Verband gewechselt oder dorthin abgeordnet oder beurlaubt worden , um dort tätig zu sein? 14. Mangels einer gesetzlichen Mitteilungsverpflichtung liegen dem BMEL aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu künftigen Beschäftigungsverhältnissen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern nach Austritt aus dem BMEL vor. Beurlaubungen bzw. Abordnungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMEL zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei den in der Vorbemerkung genannten Verbänden oder Unternehmen erfolgten nicht. Welche Personen in der Leitungsebene des BMEL (bis zur Ebene Abteilungsleiter ) sind zugleich Mitglied in Gremien (z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat , Vorstand oder Geschäftsführung) von in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen oder Verbänden? 15. Nach den im BMEL vorliegenden Information sind keine Personen aus dem angesprochenen Personenkreis Mitglied in einem Gremium der nachgefragten Unternehmen oder Verbände. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12868 Wie viele direkt zuvor bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden beschäftigte Personen sind in der 19. Wahlperiode oder waren in der 18. Wahlperiode im BMEL beschäftigt , und für welchen Zeitraum waren sie jeweils dort beschäftigt? 16. Eine Auswertung der in dem Personalverwaltungssystem EPOS des BMEL vorhandenen Daten ergab, dass von den neu eingestellten Beschäftigten keine Person direkt zuvor bei den in der Vorbemerkung genannten Unternehmen und Verbänden beschäftigt war. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Welche Vorkehrungen hat das BMEL, etwa durch dienstliche Vorschriften , dagegen getroffen, dass Personen, die nur vorübergehend in den Bundesministerien beschäftigt sind, an Gesetzgebungsvorhaben mitwirken , die die Interessen eines in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Verbandes oder Unternehmens betreffen, in dem die Person zuvor beschäftigt war? 17. Für einen solchen Fall gelten strenge Kriterien. Die Kriterien sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 festgelegt. Die AVV würde in solchen Fällen entsprechend im BMEL angewendet. Bisher wurden keine externen Personen im BMEL eingesetzt, die an Gesetzgebungsvorhaben mitgewirkt haben. Welche Dokumentationspflichten bestehen im BMEL für dienstliche Kontakte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL mit Unternehmen und Verbänden? 18. Kontakte von Beschäftigten des BMEL, die aus dienstlicher Veranlassung entstehen , aber in Form und Charakter entsprechend der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung bzw. nach den §§ 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) behandelt werden müssen (z. B. Teilnahme an bestimmten Konferenzen, entgeltliche Vortragstätigkeit, Einladung zu Feierlichkeiten , etc.) werden entsprechend dokumentiert. Darüber hinaus gibt es im BMEL keine gesonderten Dokumentationspflichten. Macht das BMEL nach Kenntnis der Bundesregierung Werbung für Produkte der genannten Unternehmen oder weiterer Unternehmen oder für die Unternehmen selbst (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/nestlekoenigin -kloeckner-von-wegen-regulierung-16228312.html)? Falls ja, in wie vielen Fällen (bitte seit Anfang der Wahlperiode auflisten )? Wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund gebotener Neutralität des BMEL? 19. Das BMEL macht keine Werbung für Produkte von Unternehmen oder Unternehmen selbst. Darüber hinaus hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg am 2. Juli 2019 festgestellt, dass es sich bei dem Video von Bundesministerin Klöckner mit dem Vorsitzenden des Vorstands der Nestlé Deutschland AG nicht um Schleichwerbung handelt. Drucksache 19/12868 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/12868 Drucksache 19/12868 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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