Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12438 – Wahrnehmung ihrer Verantwortung durch die Vertreter der Bundesregierung im Kuratorium der RAG-Stiftung im Hinblick auf die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der Kontrollaufgaben der RAG-Stiftung durch das Bundesministerium der Finanzen V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die RAG-Stiftung wurde am 26. Februar 2007 als Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet, um in unternehmerischer Verantwortung den Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis 2018 zu bewältigen und die weitere Entwicklung des Beteiligungskonzerns zu sichern. Zweck der Stiftung ist u. a. • die Unterstützung bei der Beseitigung und Vermeidung von Folgelasten des Steinkohlenbergbaus der RAG für Umwelt und Natur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, • der Erwerb von direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen der RAG Aktiengesellschaft nach Maßgabe von § 3 der Satzung der RAG- Stiftung (www.rag-stiftung.de/stiftung/satzung) sowie das Halten und Verwalten dieser Beteiligungen und • der Einsatz, die Verwaltung und die Vermehrung des Vermögens gemäß § 3 der Satzung zur Verfolgung der vorstehenden Zwecke. Die Bundesrepublik Deutschland ist von Anfang an nicht an der Stiftung und ihrer Finanzierung beteiligt. Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium als Überwachungsorgan . Die Aufgaben und Zustimmungserfordernisse des Kuratoriums sind in den §§ 9 und 12 der Satzung festgelegt. Zu den Mitgliedern des Kuratoriums gehören nach § 8 der Satzung u. a. der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie bzw. Energie und der Bundesminister der Finanzen als geborene Mitglieder sowie ursprünglich drei, seit 2015 zwei von der Bundesrepublik Deutschland bestellte Mitglieder. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12869 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Federführung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Kuratorium der RAG- Stiftung für die Mandatsbetreuung liegt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das sich eng mit dem im Bundesministerium der Finanzen zuständigen Referat für die Mandatsbetreuung abstimmt. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Dr. Werner Müller als ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (parteilos, von Bundeskanzler Gerhard Schröder vorgeschlagen) von 2005 bis 2010 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bahn AG war und zeitgleich im Verwaltungsrat (vgl. www.stadlerrail.com/de/ueber-uns/verwaltungsrat) eines Lieferanten der DB AG (vgl. www.eisenbahn-kurier.de/index.php/ 3350-innotrans-stadler-pankow-praesentiert-den-1-flirt-der-3-generationfuer -die-db-regio-ag2) saß, und war diese nach Ansicht der Fragesteller offensichtliche Interessenkollision je Thema einer Befassung innerhalb der Bundesregierung?  1. Ja, die Bundesregierung kann die genannten Tätigkeiten von Herrn Dr. Werner Müller bestätigen. Eine Befassung innerhalb der Bundesregierung ist den Akten nicht zu entnehmen. Ist der Bundesregierung bereits bei der Bestellung von Dr. Werner Müller zum Aufsichtsratsvorsitzenden der DB AG bekannt gewesen, dass er gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats der Stadler Rail AG, Bussnang, Schweiz, gewesen ist (laut Kotierungsprospekt zum Börsengang des Schienenfahrzeugherstellers Stadler Rail AG aus dem Jahr 2019 ist Dr. Werner Müller bereits seit dem Jahr 2003 Mitglied des Verwaltungsrats der Stadler Rail AG), und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt?  2. Nein, ausweislich der Aktenlage zur Bestellungsentscheidung war dies der Bundesregierung nicht bekannt. Wie hoch war das Einkaufsvolumen der DB AG und ihrer Tochterunternehmen bei der Stadler Rail AG und ihren Tochterunternehmen in den Jahren 2000 bis 2015 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  3. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG kann für die Jahre 2000, 2001 und 2003 keine jahresscharfe Abgrenzung der Daten vorgenommen werden. Das Einkaufsvolumen dieser Jahre wird aufgrund der vorliegenden Verträge dargestellt . Einkaufsvolumen der Deutschen Bahn AG bei Stadler 2000 605.000.000 Euro 2001 605.000.000 Euro 2002 821.017 Euro 2003 46.644.797 Euro 2004 2.993.136 Euro 2005 26.577.084 Euro 2006 59.029.126 Euro 2007 4.318.795 Euro 2008 2.357.128 Euro 2009 3.912.590 Euro Drucksache 19/12869 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einkaufsvolumen der Deutschen Bahn AG bei Stadler 2010 2.181.261 Euro 2011 166.451.827 Euro 2012 151.852.059 Euro 2013 849.565 Euro 2014 5.694.212 Euro 2015 1.664.923 Euro Summe 1.685.347.520 Euro Wer waren die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung (bitte nach Jahren ihrer Mandatszeit aufschlüsseln)?  4. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, jetzt Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sowie der Bundesminister der Finanzen sind nach § 8 Abs. 2 lit. c) und d) der Satzung der RAG-Stiftung geborene Mitglieder des Kuratoriums der RAG-Stiftung. Die geborenen Mitglieder können laut § 8 Abs. 6 der Satzung einen persönlichen Vertreter für die Sitzungen des Kuratoriums bevollmächtigen. Folgende Bundesministerinnen bzw. Bundesminister waren bzw. sind Mitglieder des Kuratoriums der RAG-Stiftung: 2007 – 2009: Michael Glos, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie 2007 – 2009: Peer Steinbrück, Bundesminister der Finanzen 2009: Karl-Theodor zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie 2009 – 2017: Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen 2009 – 2011: Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie 2011 – 2013: Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie 2013 – 2017: Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie 2017 – 2018: Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie 2017 – 2018: Peter Altmaier, Kommissarischer Bundesminister der Finanzen Seit 2018: Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie Seit 2018: Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen Außerdem hat die Bundesrepublik Deutschland folgende Mitglieder des Kuratoriums nach § 8 Abs. 3 der Satzung bestellt: 2007 – 2008: Dr. Eggert Voscherau 2008 – 2012: Ernst Schwanhold 2007 – 2012: Ulrich Hartmann und Prof. Dr. Hans-Peter Keitel 2012 – 2014: Prof. Dr. Andreas Pinkwart Seit 2012: Dr. Jürgen Großmann und Dr. Burckhardt Bergmann Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12869 Ist der Organisationsplan des Bundesministeriums der Finanzen dahingehend korrekt, dass in diesem Bundesministerium dem Referat VIII B2 die Kontrolle der RAG-Stiftung und damit verbunden auch ihrer Beteiligungen obliegt, und wenn ja, ab welcher Beteiligungsquote wird diese Kontrollaufgabe wahrgenommen?  5. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung für die Ernennung des ehemaligen Bundesministers Dr. Werner Müller zum Vorstandsvorsitzenden der RAG-Stiftung gestimmt , eine Stellung, die er von 2012 bis 2018 bekleidete?  6. Die jeweils zuständige Bundesministerin bzw. der jeweils zuständige Bundesminister bzw. deren Bevollmächtigte haben zugestimmt. Haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung für oder gegen die Gründung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH gestimmt, an der die RAG-Stiftung zu 74,9 Prozent (nicht zu 100 Prozent) beteiligt ist (vgl. www.rag-stiftung.de/ fileadmin/user_upload/RAG-Stiftung/Dokumente/geschaeftsberichte/ RAG-Stiftung_GB2017_D.pdf, www.rag-stiftung.de/ueber-uns/ragstiftung -beteiligungsgesellschaft/)?  7. Die Gründung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH gehörte nicht zu den Geschäften, die nach § 12 der Satzung der RAG-Stiftung der Zustimmung des Kuratoriums bedurften. Haben die Vertreter der Bunderepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung dafür gestimmt, Dr. Werner Müller zum Ehrenvorsitzenden der RAG-Stiftung zu benennen?  8. Die jeweils zuständige Bundesministerin bzw. der jeweils zuständige Bundesminister bzw. deren Bevollmächtigte haben zugestimmt. Wurden durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung die aus Sicht der Fragesteller ungewöhnlichen Beteiligungsverhältnisse thematisiert, wonach 25,1 Prozent der Anteile der RAG- Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH von einer Privatperson, J. W., wohnhaft in Vaucresson, Frankreich, gehalten werden, sowie dass diese Person auf Vorschlag von Dr. Werner Müller auch zum Geschäftsführer der RAG- Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH bestellt wurde (vgl. www.wiwo.de/unternehmen/industrie/werner-mueller-ich-haltenichts -von-handelskriegen/9769484-all.html), und wurde diese Konstruktion vom Referat VIII B2 des Bundesministeriums für Finanzen geprüft und bewertet?  9. Nein. Wurden seitens der Referats VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen bei Gründung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH die Vermögensverhältnisse des alleinigen Minderheitsgesellschafters geprüft, um „Strohmann-Geschäfte“ auszuschließen (vgl. www.managermagazin .de/magazin/artikel/wolfgang-buechele-ball-der-einsamenherzen -a-1175976-3.html) und insbesondere dessen Verbindungen zur 10. Drucksache 19/12869 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Exyte AG und dessen Hauptaktionär (vormals M+W, Stuttgart, Aufsichtsratsvorsitzender ist der österreichische Investor G. S., vgl. www.nzz.ch/ articleF6DQQ-1.358689)? Die Bonitätsprüfung des Minderheitsgesellschafters einer Beteiligung der RAG-Stiftung und die Absicherung gegen mögliche Risiken fällt in die unternehmerische Verantwortung des Vorstands der Stiftung. Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Haben die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung für oder gegen eine Beteiligung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH an der Stadler Rail AG in Höhe von 5 Prozent im Jahr 2012 und von weiteren 5 Prozent im Jahr 2017 votiert (vgl. www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/wasstadler -rail-mit-dem-ende-der-kohlefoerderung-in-deutschland-zu-tunhat /story/26224520)? 11. Entscheidungen über das Eingehen von Beteiligungen durch die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH gehören grundsätzlich nicht zu den Geschäften, die nach § 12 der Satzung der RAG-Stiftung der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen. Ist den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland im Kuratorium der RAG-Stiftung seitens des Vorstands der RAG-Stiftung angezeigt worden, dass Dr. Werner Müller an der Stadler Rail AG, Bussnang, Schweiz, 999 950 Aktien hält, die am Tag nach dem Börsengang (IPO) einen Wert von umgerechnet rund 37 Mio. Euro erreichten (vgl. www.finanzen.ch/ nachrichten/aktien/stadler-rail-aktie-startet-fulminant-an-der-schweizerboerse -1028106113)? 12. Nein. Gegenüber dem Kuratorium der RAG-Stiftung besteht keine Anzeigepflicht über das Halten von Anteilen an der Stadler Rail AG durch den Vorstand der RAG-Stiftung. Ist der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH seitens der Stadler Rail AG mitgeteilt worden, dass im Jahr 2017 Vorstände, Verwaltungsräte und Führungskräfte der Stadler Rail AG Boni in Form von unterschiedlich großen Aktienpaketen zu 7,92 Schweizer Franken pro Aktie erhalten haben (vgl. www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/nach-dem-boersengangvon -stadler-rail-diese-topmanager-sind-jetzt-um-millionen-reicherld .1111454), und wenn ja, wurde diese Information an das zuständige Referat VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen weitergeleitet? 13. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Kommunikation von Unternehmensbeteiligungen der RAG-Stiftung mit Unternehmen, an denen diese Unternehmensbeteiligungen Anteile halten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12869 Wie ist seitens des Referats VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen die Entwicklung bewertet worden, dass die Aktie der Stadler Rail AG zu einem Preis von rund 38 SFr im April 2019 ausgegeben wurde, also pro börsengehandelter Aktie rund 30 SFr oder fast 500 Prozent über dem Wert der an Führungskräfte und Verwaltungsräte zugeteilten Aktie (vgl. www.faz.net/aktuell/finanzen/friedrich-merz-ist-nach-stadlerboersengang -endgueltig-millionaer-16140737.html)? 14. Die Bewertung der Modalitäten des Börsengangs von Unternehmen gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung. Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wurde das Referat VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen davon in Kenntnis gesetzt, zu welchem Kaufpreis das erste Aktienpaket in Höhe von 5 Prozent, das von der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH an der Stadler Rail AG im Jahr 2012 erworben wurde, und zu welchem Kaufpreis das zweite Aktienpakt im Jahr 2017 erworben wurde, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zu dem Verkaufspreis der Capvis AG, Baar, Schweiz, die ihr 20-prozentiges Aktienpaket im März 2012 an den Hauptaktionär und Verwaltungsratspräsidenten , P. S., veräußerte (vgl. www.eurailpress.de/nachrichten/unternehmenmaerkte /detail/news/stadler-rail-spuhler-kauft-die-beteiligung-voncapvis -zurueck.html)? 15. Die Mandatsbetreuung in den zuständigen Bundesministerien wurde über den Erwerb von Aktien an der Stadler Rail AG durch die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH in den Jahren 2014 und 2017 sowie über den Kaufpreis des ersten Aktienpakets im Jahr 2014 in Kenntnis gesetzt. Ereignisse im Jahr 2012 lagen vor dem Erwerb der Aktien. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, unterschiedliche Kaufpreise für verschiedene Aktienpakete eines Unternehmens zu diversen Zeitpunkten zu bewerten. Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Gab es eine interne Bewertung im Bundesfinanzministerium des Umstands , dass das im Jahr 2012 indirekt von der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH finanzierte Aktien-Rückkaufprogramm von der Capvis AG an die PCS Holding AG, Frauenfeld, Schweiz, laut öffentlicher Darstellung dazu dienten sollte, das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Form von Aktienoptionen von 10 Prozent auf 15 Prozent zu erhöhen (vgl. www.capvis.com/de/news/peter-spuhler-kauft-diebeteiligung -von-capvis-zuruck-556afa35.html), und wenn ja, gibt es auch eine Bewertung des zuständigen Referats zu dem Umstand, dass beim IPO nicht die Mitarbeiter der Stadler Rail AG in den Genuss des Programmes kamen, sondern nach Medienberichten hauptsächlich das Management und insbesondere Verwaltungsräte der Stadler Rail AG, zu denen seit 2003 nach nun auch der Wirtschaftspresse vorliegenden Information aus dem Kotierungsprospekt auch der vormalige Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG und Vorsitzende der RAG-Stiftung Dr. Werner Müller gehörten (vgl. www.blick.ch/news/wirtschaft/fulminanterboersengang -von-stadler-rail-sogar-die-mediensprecherin-ist-jetztmillionaerin -id15270113.html)? 16. Nein. Im Übrigen wurde die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH erst 2014 gegründet, zwei Jahre nach dem in der Frage erwähnten Ereignis. Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/12869 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hält die RAG-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor mehr als 50 Prozent der Aktien an der Evonik AG, und wenn ja, hält es die Bundesregierung in dem Fall mit geltendem Recht vereinbar, dass die Evonik AG seit 2007 mehr als 2 Mio. Euro an politische Parteien, unter anderem auch die Regierungsparteien, gespendet hat (vgl. www.stern.de/ politik/deutschland/chemiekonzern-evonik-spendet-millionen-an-dieparteien -869 2510.html)? 17. Die RAG-Stiftung hält aktuell 64,3 Prozent der Aktien der Evonik Industries AG. Spenden von Unternehmen an politische Parteien sind nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Parteien zulässig. Gibt es eine Bewertung im Referat VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen des Umstands, dass die RAG-Stiftung im Jahr 2018 den Hauptaktionär der Stadler Rail AG, P. S., zur Wahl in den Aufsichtsrat der Evonik AG vorgeschlagen hat (vgl. https://corporate.evonik.de/Downloads/ Corporate/Aufsichtsrat/7_DE_CV_AR-Spuhler-4-2018_NIH_RZ.pdf)? 18. Nein. Die Besetzung des Aufsichtsrats der Evonik AG gehört nicht zu den vom Kuratorium der RAG-Stiftung zu überwachenden Geschäften. Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, dass die RAG- Stiftung insgesamt noch drei laufende Umtauschschuldverschreibungen in einem Volumen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro begeben hat, mit einem Umtauschrecht in Stammaktien der Evonik AG, und wurden durch diese liquiden Mittel Beteiligungen der RAG Beteiligungsgesellschaft mbH finanziert (vgl. www.rag-stiftung.de/investor-relations)? 19. Ja. Die RAG-Stiftung setzt nach eigenen Angaben die Erlöse aus den Anleihen zur Diversifizierung ihres Kapitalanlageportfolios ein. Hat die Bundeskanzlerin auf einen handgeschriebenen Brief des RAG- Stiftungs-Vorsitzenden Dr. Werner Müller, welcher laut Presseberichten vom 6. November 2012 datiert, in dem er der Bundeskanzlerin dankt, dass diese „ein weiteres Mal Ihre Hand schützend und fördernd über mich gehalten“ habe (vgl. www.stern.de/resource/blob/3015070/ 65fa34609cb6bfb423f0a1e961a62dc8/wmueller-pdf-- ab904fa70606368e--data.pdf), schriftlich oder mündlich geantwortet? 20. Eine Beantwortung des Briefes durch die Bundeskanzlerin fand nicht statt. Wie bewertete das zuständige Referat VIII B2 des Bundesministeriums der Finanzen die Minderheitsbeteiligung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH an dem Schweizer CMO-Unternehmen Siegfried Holding AG, Zofingen, und hat die Bundesregierung über ihre Vertreter im Kuratorium der RAG-Stiftung auf die Besetzung des Verwaltungsrats der Siegfried Holding AG Einfluss genommen in der Form, dass die ehemalige Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung, Ulla Schmidt, die dafür laut Medienberichten jährlich rund 120 000 Euro Tantiemen erhält (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nebeneinkuenfte-imbundestag -ulla-schmidts-lukrative-arbeit-nebenher.d0ad4c74-a8eb-4ac7- 99f2-b1ccbfbeb2dd.html), bestellt wurde, obwohl sie nach Ansicht der Fragesteller nach eigenem Lebenslauf weder kaufmännische noch 21. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12869 chemisch-pharmazeutische Berufserfahrungen einbringen kann (vgl. https:// ulla-schmidt.de)? Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine unternehmerischen Entscheidungen der Gesellschaften, an denen die RAG-Stiftung beteiligt ist. Sie nimmt auch keinen Einfluss auf die Besetzung von Gremien der Unternehmen, an denen die Beteiligungen der RAG-Stiftung Anteile halten. Bezüglich der Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Drucksache 19/12869 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333