Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12369 – Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung führt laut Medienberichten seit spätestens 2013 nichtöffentliche vertrauliche Verhandlungen mit der Familie Hohenzollern über Ansprüche auf mehrere tausend – teils national bedeutsame – Kulturgüter, die in staatlichen Museen, Archiven und Depots verwahrt bzw. ausgestellt sind, sowie zu Entschädigungsforderungen für Liegenschaften in Besitz der öffentlichen Hand (https://m.tagesspiegel.de/berlin/streng-geheime-verhandlungenhohenzollern -erheben-ansprueche-auf-tausende-bedeutende-kunstwerke/ 24587204.html). An den Verhandlungen sind auch die Länder Berlin und Brandenburg und drei Stiftungen des Bundes, die Kunstwerke und Inventar aus ehemaligem Besitz des Hauses Hohenzollern öffentlich zugänglich machen, beteiligt. Bei diesen Gesprächen geht es nach Medienberichten zu Aussagen von Kulturstaatsministerin Monika Grütters um eine „dauerhafte Gesamtlösung für die betroffenen Kunst- und Sammlungsgegenstände“ (www.berlin.de/aktuelles/ brandeburg/5835343-5173360-verhandlungen-mit-hohenzollern-woidkeho .html). Die Positionen der beteiligten Seiten liegen nach Ansicht der Fragesteller allerdings noch weit auseinander. Die mit Georg Friedrich Prinz von Preußen als Vertreter des Hauses Hohenzollern geführten Verhandlungen mit dem Bund und deren Stiftungen werden im Juli 2019 wieder aufgenommen und sollen nach Angaben des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Hermann Parzinger, „mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt“ weitergeführt werden (Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2019, Seite 2). Das Haus Hohenzollern vertritt jedoch die Ansicht, dass die Eigentums- und Besitzlage betroffener Vermögensgegenstände aus dem „Privatbesitz der preußischen Königsfamilie“ in staatlichen Museen und Depots seit Jahrzehnten ungeklärt sei (Frankfurter Rundschau, 17. Juli 2019, Seite 27). Mit dieser Demonstration von Besitzanspruch gegenüber Kulturgütern im öffentlichen Raum wird nach Ansicht der Fragesteller das bisherige Modell von Teilhabe der Bevölkerung an Kunst und Kultur in Frage gestellt und mit der Fokussierung auf besonders prestigeträchtige Objekte ein antiquiertes Geschichtsbild in der Öffentlichkeit verfestigt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12871 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 28. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nach Auffassung der Fragesteller besonders befremdlich klingt die Forderung der Nachfahren der Hohenzollern-Dynastie nach einem unentgeltlichen und grund- buchlich gesicherten Wohnrecht in dem historisch äußerst bedeutsamen Schloss Cecilienhof – dem Ort, bei dem nach der bedingungslosen Kapitulation Hitlerdeutschlands und dem Ende des von Deutschland ausgelösten verbrecherischen Zweiten Weltkrieges die Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 u. a. die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Entmilitarisierung und den Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern und deren Enteignung verhandelt und festgeschrieben haben . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Gespräche der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern haben das Ziel, eine dauerhafte Gesamtlösung für verschiedene Kunst- und Sammlungsgegenstände herbei-zuführen, deren Eigentumsverhältnisse von beiden Gesprächspartnern unterschiedlich bewertet werden. Hintergrund ist ein Gesetz vom Oktober 1926 über die Vermögens-auseinandersetzung zwischen dem Staat Preußen und dem Haus Hohenzollern (sog. Vermögensauseinandersetzungsvertrag). In den Verhandlungen geht es um rechtliche Unklarheiten in den damaligen Regelungen, aber auch um Rechtspositionen , die sich durch die nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben. Das Haus Hohenzollern hat nach der deutschen Wiedervereinigung Ansprüche nach dem sog. Ausgleichsleistungsgesetz geltend gemacht. Dieses Gesetz sieht staatliche Ausgleichsleistungen vor „für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“. Im Hinblick auf bewegliche Sachen sieht das Gesetz die Rückgabe an den ehemals Berechtigten vor. Das Gesetz definiert auch die Fälle, in denen keine Ausgleichsleistungen gewährt werden. Die Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand haben u. a. diejenigen beweglichen Gegenstände zum Inhalt, für die in den Ländern Berlin und Brandenburg Rückgabeanträge gestellt worden sind. Es handelt sich um Gegenstände, die sich heute vor allem bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und bei der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) befinden, zum Beispiel um Memorabilia, Möbel, Textilien und Gemälde . Darunter befinden sich auch Gegenstände und Gemälde von erheblichem Wert und historischer Bedeutung. Mit dem angestrebten Vergleich sollen gerichtliche Verfahren vermieden und eine trag-fähige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Haus Hohenzollern und den betroffenen Einrichtungen gelegt werden. Eine mögliche Gesamtlösung müsste bei einer Einigung sowohl von den Aufsichtsgremien der betroffenen Einrichtungen wie auch den Finanzministerien des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg genehmigt werden. Außerdem werden angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit die Parlamente des Bundes und der beiden Länder einzubeziehen sein. Drucksache 19/12871 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit wann und mit welchen Inhalten führen die Bundesregierung unter Beteiligung von Bundesländern und kulturbewahrender Bundesstiftungen Gespräche mit der Familie Hohenzollern bzw. deren Bevollmächtigten (bitte nach Jahren und mit den jeweils Beteiligten und Gesprächszielen einzeln aufführen)?  1. Die Bundesregierung sowie die Länder Berlin und Brandenburg als Träger der betroffenen Einrichtungen (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Deutsches Historisches Museum) führen unter Beteiligung der Einrichtungen seit 2014 Gespräche mit dem Haus Hohenzollern. Das Auftakt-gespräch hat im Februar 2014 stattgefunden. Auf dieses folgten fünf weitere Gespräche im Februar 2016, im November 2017, im März 2018, im Juni 2018 und im Juli 2019. Die Gespräche hatten allesamt zum Ziel, eine dauerhafte Gesamtlösung für Kunstund Sammlungsgegenstände herbeizuführen, deren Eigentumsverhältnisse von beiden Gesprächspartnern unterschiedlich bewertet werden. Welcher Betrag in Euro ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um zu einer abschließenden Vermögensauseinandersetzung in Form eines rechtsverbindlichen und außergerichtlichen Vergleichs zu gelangen? Wenn es zu einer Verständigung kommt, wie soll dieser Betrag zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern aufgebracht und aufgeteilt werden ?  2.  3. Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand haben bewegliche Gegenstände zum Inhalt, für die in den Ländern Brandenburg und Berlin Rückgabeanträge gestellt worden sind. Es geht in den Gesprächen mithin nicht um Entschädigungsforderungen, sondern um Rückgabeforderungen . Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Eigentumslage an öffentlichem Kulturgut unter Berücksichtigung des am 6. Oktober 1926 rechtsgültig abgeschlossenen Abänderungsvertrages zwischen dem Haus Hohenzollern und der damaligen Preußischen Staatsregierung? Welche Kulturgüter und Kunstsammlungen gingen während der Zeit der Weimarer Republik und im Gefolge dieses Vertrages aus dem Haus Hohenzollern in Staatsbesitz über (bitte einzeln aufführen)?  4.  5. Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hintergrund der Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand ist ein Gesetz vom Oktober 1926 über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Staat Preußen und dem Haus Hohenzollern (sog. Vermögensauseinandersetzungsvertrag ). Die Eigentumsfrage wurde darin für viele Immobilien und bewegliche Gegenstände zweifelsfrei entschieden, aber nicht für alle. In den Verhandlungen geht es um rechtliche Unklarheiten in den damaligen Regelungen, aber auch um Rechtspositionen, die sich durch die nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12871 Welche Eigentumsansprüche an Besitz von Kulturgütern und auch Liegenschaften werden von der Familie Hohenzollern derzeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, die sich in den territorialen Grenzen Deutschlands während der Weimarer Republik bis 1933 in ihrem Besitz befanden bzw. nach dem 8. Mai 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR in ihrem Besitz befanden bzw. nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Besitz befanden?  6. a) b) c) In den Gesprächen zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand geht es um Rückgabeforderungen zu beweglichen Gegenständen; Liegenschaften als solche sind nicht Gegenstand der Gespräche. Dabei handelt es sich vor allem um Objekte aus den folgenden historischen Sammlungszusammenhängen : Inventar des ehemaligen Schlosses Monbijou, Bestände der Hausbibliothek , Bestände des Hausarchivs, Kunstwerke und Ausstattungsgegenstände aller Gattungen aus Liegenschaften, die 1926 nach dem Vermögenssauseinandersetzungsvertrag der Familie Hohenzollern verblieben waren (beispielsweise Schloss Rheinsberg, Schloss Cecilienhof, Niederländisches Palais, Kaiser Wilhelm Palais) sowie Kunstwerke der sogenannten 19er Liste. Die Bestandsgruppen befanden sich nach dem Ersten Weltkrieg auf dem Gebiet der Weimarer Republik. Die Bestandsgruppen wurden teilweise kriegsbedingt zersplittert. Teile wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in die Sowjetunion verbracht, von wo aus eine Teilmenge später wieder an die DDR zurückgegeben wurde. Diejenigen Bestände, die in Deutschland verblieben, befanden sich teilweise auf dem Territorium der DDR, teilweise auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine genaue zahlenmäßige Aufstellung darüber, welches Objekt nach 1945 an welchen Standort gelangte, gibt es bislang nicht. Welche Leihverträge mit welchen Kultureinrichtungen bzw. Institutionen wurden im Jahr 2019 durch die Familie Hohenzollern gekündigt? Wie viele Kunstwerke sind insgesamt davon betroffen und damit dem Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen?  7.  8. Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Jahr 2019 wurden keine Leihverträge zwischen dem Haus Hohenzollern und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gekündigt . Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) haben keine Leihverträge mit dem Haus Hohenzollern. Wie viele von den derzeitig strittigen Kunstwerken und Liegenschaften sind im Register national wertvollen Kulturgutes verzeichnet gemäß § 6 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG; bitte nach Objekt und derzeitigem Standort einzeln getrennt aufführen)?  9. Von den Objekten, die Gegenstand der Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand sind, sind die folgenden in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen: Drucksache 19/12871 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kennzeichnung Meister oder Epoche Darstellung Ort Gemälde Jean-Baptiste Pater Badende Mädchen, um 1730 SPSG, Neues Palais Gemälde Jean-Baptiste Pater Tanz im Freien, um 1730 SPSG, Neues Palais Gemälde Eduard Gaertner Ansicht Berlins vom Dach der Werderschen Kirche, sechsteiliges Panorama, 1834 SPSG, Schloss Charlottenburg Gemälde Lucas Cranach der Jüngere Allegorie auf die Einführung der Reformation in Anhalt SPSG, Schloss Grunewald Gemälde Eduard Gärtner Kronprinzenpalais und Neue Wache, 1853 SPSG, Schloss Charlottenburg Gemälde Eduard Gärtner Ansicht der Schlossbrücke in Berlin, 1861 SPSG, Schloss Charlottenburg Gemälde Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff Kronprinz Friedrich (II.) von Preußen, um 1737 SPSG, Schloss Schönhause Kunsthandwerk Entwurf: Jean Guillaume George Krüger 7 Golddosen aus dem Besitz Friedrichs des Großen , Berlin um 1763/65 SPSG, Schloss Charlottenburg Kunsthandwerk Brandenburgisches Kurschwert , ehem. Papstschwert , ca. 1460 SPSG, Schloss Charlottenburg Kunsthandwerk Jobst Freudner Schwert der preußischen Souveränität – späteres Reichsschwert, 1540/41 SPSG, Schloss Charlottenburg Kunsthandwerk Karkassen der preußischen Königskrone (a) und der Königinnenkrone (b) mit Futteralen und eiserner Truhe (c) zur Aufbewahrung der Kronjuwelen , 1701 SPSG, Schloss Charlottenburg Von den Objekten, die sich bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Stiftung Deutsches Historisches Museum befinden, wurde keines gesondert in die Liste des National wertvollen Kulturgutes aufgenommen. Allerdings sind alle Objekte als Teil der Sammlungen der drei Stiftungen durchweg nach § 6 Kulturgutschutzgesetz als Nationales Kulturgut geschützt. Welcher Art Zusicherung hat die Bundesregierung zur Errichtung eines „Hohenzollernmuseums“ in Berlin gegeben? Mit welchen notwendigen Investitionen bzw. Ausgaben ist dabei zu rechnen ? Welche Sammlungen, Objekte, Exponate und mit welcher historischinhaltlichen Zuordnung sollten dort öffentlich ausgestellt bzw. untergebracht sein? 10. 11. 12. Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12871 Gegenstand der Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand ist auch die Frage, ob unter Federführung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung erforderlicher Haushalts-mittel, im Schloss Charlottenburg die Geschichte der Hohenzollern zusammenfassend dargestellt und hierbei nicht zuletzt Gegenstände aus dem ehemaligen Hohenzollern-museum im Monbijou-Schloss ausgestellt werden sollen. Schloss Charlottenburg ist in Teilen bereits heute ähnlich dem ehemaligen Hohenzollernmuseum eingerichtet. Die hierfür notwendigen Ausgaben würden bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und den die Stiftung tragenden Gebietskörperschaften (Brandenburg, Berlin, Bund) getragen. Die öffentliche Hand hat keine Zusicherung für die Errichtung eines solchen Museums gegeben. Welche zeitliche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich die beteiligten Stellen gesetzt, um zu einer „Gesamtlösung“ zu gelangen, die weiter eine breit gefasste kulturelle Teilhabe an derzeit öffentlich zugänglichem Kulturgut durch die Bevölkerung garantiert? 13. Zu einem möglichen Abschluss der Gespräche kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Eine zeitliche Frist wurde von keiner der beteiligten Stellen gesetzt. Drucksache 19/12871 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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