Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12054 – Mittelverwendung im Bereich Prävention und Gesundheitsverbände V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Präventionsarbeit ist es nach Auffassung der Fragesteller von zentraler Bedeutung, nicht nur Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, sondern diese auch möglichst effizient einzusetzen. Im Bundeshaushalt 2019 sind im Kapitel 1503 „Prävention und Gesundheitsverbände“ insgesamt Ausgaben in Höhe von 53,86 Mio. Euro vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Zu den Mitteln und deren geplanter Verwendung finden sich im Haushaltsplan allerdings kaum Detailinformationen, etwa zu geförderten Einzelprojekten oder einer überprüfbaren Zielsetzung. Die Vermeidung von Krankheiten sollte in der Gesundheitspolitik einen hohen Stellenwert besitzen, denn jede vermiedene Krankheit vermeidet Leid und Schmerzen bei den betroffenen Menschen und entlastet das Gesundheitssystem , da Erkrankungen, die nicht entstehen, auch nicht behandelt werden müssen . Teilweise werden allerdings die bewilligten Mittel im Präventionsbereich noch nicht einmal abgerufen, etwa beim Titel 684 01-314 „Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus“, wo im Jahr 2017 trotz eines Ansatzes von 3 Mio. Euro nur 296 000 Euro abgerufen wurden. Dennoch sind auch im aktuellen Haushalt weiterhin 3 Mio. Euro in diesem Bereich angesetzt. Auch wenn die Bundesregierung in der Vorbemerkung zum Kapitel 1503 „We-sentliche Ziele“ formuliert, bieten diese kaum überprüfbare Fakten. Die einzige feste Zahl findet sich unter dem Bereich „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“, wo es heißt, dass die dort vorgesehenen Mittel „das Ziel der WHO, bis zum Jahr 2025 eine Reduktion der nicht-übertragbaren Krankheiten wie z. B. Krebs, Herzkreislauferkrankungen , Diabetes oder chronische Erkrankungen der Atemwege um 25 Prozent“ zu senken, unter-stützen sollen. Welcher Anteil der 25 Prozent durch die eingesetzten Mittel erreicht werden soll, wird aber nicht genannt. Insgesamt bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer klaren Zielsetzung mit überprüfbaren Zielvorgaben, damit die Haushaltsmittel im Bereich der Prävention möglichst effizient eingesetzt werden können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12874 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gesundheitsförderung und Prävention tragen maßgeblich zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität der Bevölkerung bei. Angesichts der Zunahme chronischer Erkrankungen und der Alterung unserer Gesellschaft gewinnen Gesundheitsförderung und Prävention an Bedeutung. Ziel ist es, Risikofaktoren, die die Entstehung zahlreicher chronischer Erkrankungen mitbegünstigen, wie Rauchen , riskanten Alkoholkonsum, unausgewogenes Essen, mangelnde Bewegung und Stress einzudämmen und die Gesundheitskompetenz der Menschen zu stärken. Darüber hinaus gilt es, die Lebenswelten der Menschen, also die Orte, an denen sie leben, lernen, arbeiten, gesundheitsförderlich zu gestalten. Dazu bedarf es vielfältiger Interventionen in allen Bevölkerungsgruppen und Altersphasen, die dem Erhalt der gesundheitlichen Potenziale und der Sicherung eines möglichst langen, selbstbestimmten Lebens dienen. Der Haushaltsplan enthält generell keine Detailinformationen über geförderte Einzelprojekte und deren Zielsetzung. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts werden den Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages umfangreiche begründende Unterlagen zu allen Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt und mit den Berichterstattern aller Fraktionen in Berichterstattergesprächen zu jedem Einzelplan ausführlich erläutert. Aus einer Reihe von Haushaltstiteln in Kapitel 1503 – wie z. B. bei Titel 684 01 (Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus) – werden Projekte finanziert, die von Bundesbehörden durchgeführt werden. Diese Zahlungen müssen aus haushaltstechnischen Gründen über einen sog. Verrechnungstitel verbucht werden (sog. „Interne Verrechnung “). Die Soll-Ansätze werden bei der auftraggebenden Behörde veranschlagt , die Ist-Ausgaben hingegen bei der Behörde, die den Auftrag durchführt. So wird vermieden, dass die Ist-Ausgabe in beiden Kapiteln erscheint und scheinbar zweimal geleistet wurde. Dabei ist der unvermeidbare Nebeneffekt, dass das im Haushaltsplan ausgewiesene Ist beim abgebenden Titel niedriger erscheint als die tatsächliche Ausgabe für aus diesem Titel finanzierte Maßnahmen. Wie haben sich Ansätze und Ist jeweils jährlich bei den einzelnen Titeln des Kapitels 1503 seit dem Jahr 2014 entwickelt?  1. Titel Soll 2014 In T € Ist 2014 In T € Soll 2015 In T € Ist 2015 In T € Soll 2016 In T € Ist 2016 In T € Soll 2017 In T € Ist 2017 In T € Soll 2018 In T € Ist 2018 In T € 531 01 20.505 18.830 16.330 15.847 16.830 15.488 16.830 14.779 17.530 12.825 531 02 11.575 11.098 11.900 11.595 11.900 11.898 11.900 11.787 12.240 11.668 531 03 7.514 6.761 8.714 8.712 8.714 8.623 9.714 8.819 9.764 8.552 531 04 – – – – – – – – – – 531 05 – – – – 500 298 (396) * 5.250 1.143 (1.243)* 4.300 2.945 (3.004)* 684 01 – – – – 3.000 888 (2.296)* 3.000 296 (2.519)* 3.000 134 (2.379)* 684 11 354 325 345 331 345 345 349 349 395 395 684 12 840 793 869 844 693 720 701 701 783 783 684 13 400 395 395 392 395 392 398 396 433 427 684 14 2.873 2.545 2.899 2.758 2.335 2.027 2.335 1.881 2.335 1.495 * Gesamt-Ist des Titels inkl. „Interner Verrechnung“ Drucksache 19/12874 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinweis zu den Titeln 684 11 und 684 13: Zusammenveranschlagung bis einschließlich 2015 bei Kapitel 1502 Titel 684 06. Hinweis zu den Titeln 531 05 und 684 01: Beide Titel sind im Haushaltsjahr 2016 erstmalig im Epl. 15 aufgenommen worden. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Titel 531 01-314 „Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung “ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse? Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils erreicht werden? Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert? Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Titel 531 02-314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse? Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils erreicht werden? Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert? Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Titel 531 03-314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse? Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils erreicht werden? Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?  2. a) b) c) d)  5. a) b) c) d)  7. a) b) c) d) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 5 und 7 gemeinsam beantwortet. Die geförderten Maßnahmen, die damit verbundenen Ziele sowie die Höhe der Förderung lassen sich der Tabelle 1* entnehmen. Träger der Maßnahmen ist jeweils die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Damit Vergleichbarkeit zwischen den Jahren hergestellt ist, * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12874 berichtet die BZgA als „Soll“ den Mittelansatz 2018. Hier werden zudem nur die Maßnahmen berichtet, die mit Haushaltsmitteln aus den genannten Fachtiteln finanziert wurden. Drittmittelfinanzierte Maßnahmen sind hier nicht erfasst . Bezogen auf die Maßnahmen der Jahre 2018 und 2019 lassen sich Ergebnisse (und Erfolge) derzeit noch nicht vollständig abbilden, da die Ergebnisse der laufenden Studien derzeit noch nicht ausgewertet sind bzw. sich entsprechende Effekte erst in späteren Studien abbilden werden. Daher werden diese und folgende Fragen grundsätzlich beantwortet. Die meisten Maßnahmen werden im Rahmen von langfristig angelegten Mehrebenenkampagnen umgesetzt, die jährlich aktualisiert und fortgeschrieben werden. Sie basieren stets auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Modellen und werden regelmäßig an diese angepasst. Gleichzeitig werden auch neue politische Schwerpunktsetzungen (wie z. B. Ausbau der Cannabisprävention , Bewegungsförderung, Schutz vor Masernerkrankungen) aufgegriffen und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt. Die Zielsetzungen der Teilprogramme werden jährlich jeweils im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung und der darauf aufbauenden Planung des Jahresarbeitsprogramms wissenschaftlich und haushalterisch überprüft und aktualisiert bzw. weiterentwickelt. Die Überprüfung erfolgt anhand festgelegter Kriterien wie z. B. Krankheitslast, Prävenierbarkeit, vorhandener Strukturen und Rahmenbedingungen, Möglichkeiten der Adressierung, Messbarkeit der Erfolge. Die Qualitätssicherung der Interventionsmaßnahmen der BZgA erfolgt im Rahmen des Projektmanagements im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kontinuierlich prozessbegleitend gemäß dem gesundheitspolitischen Aktionszyklus (Public Health Action Cycle). Hierbei stehen die folgenden Fragen im Vordergrund : Welche Gesundheitsrisiken, also z. B. Einstellungen und Verhaltensweisen im Feld der Prävention, sollten prioritär verändert werden? Welche Maßnahmen sind hierzu wissenschaftlich begründet? Wie können die Maßnahmen realisiert werden? Sind sie erfolgreich und welche Faktoren können als entscheidend für den Erfolg und Misserfolg einzelner Interventionskomponenten identifiziert werden? Die Ergebnisse jeder Umsetzungsphase fließen in die Planung der jeweils nächsten ein. Es geht darum, eine realistische Einschätzung zu erhalten, wie die gesetzten Ziele unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen und in Abstimmung und Kooperation mit den relevanten Partnerinnen und Partnern im Feld erreicht werden können. Hierzu werden z. B. epidemiologische Surveillance-Daten des Robert Koch- Instituts sowie Verhaltenssurveillance-Daten aus den bundesweiten Repräsentativbefragungen der BZgA herangezogen. Die Surveys der BZgA sind auch eine wichtige Quelle, um zukünftige Präventionsaktivitäten mit dem Ziel der Erhöhung der Wirksamkeit zu optimieren und günstige bzw. problematische Entwicklungen , auch hinsichtlich der Zielgruppendefinition und der Wissensdefizite in der Bevölkerung frühzeitig zu identifizieren (Gesundheits-Monitoring). Sie dienen damit sowohl der Überprüfung von Einzelmaßnahmen als auch komplexen Interventionen. Verhaltensänderung durch eine komplexe Intervention zeigt immer erst mittel- bis langfristige Erfolge. Änderungen bei Wissen, Einstellungen und Verhalten und damit verbunden auch Veränderungen in der Epidemiologie sind auf das Zusammenspiel aller Maßnahmen der komplexen Intervention zurückzuführen und werden anhand der Wiederholungsbefragungen der BZgA sowie epidemiologischer (Surveillance-)Daten abgebildet. Drucksache 19/12874 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Medien (Plakate, Anzeigen, Broschüren, Spots etc.) werden vor ihrem Einsatz und bei jeder grundlegenden Überarbeitung auf ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen anhand standardisierter Verfahren im Rahmen von Pretests geprüft. Ein weiterer Bestandteil der Qualitätssicherung ist die fortwährende inhaltliche Überprüfung der eingesetzten Materialien und Methoden hinsichtlich des aktuellen Forschungsstands. Zudem werden kontinuierlich beispielsweise Nutzerzahlen und das Nutzungsverhalten bezüglich des Internetangebotes der BZgA in allen Teilbereichen überprüft und ausgewertet. Auch die Abrufzahlen der Printmedien unterliegen einem kontinuierlichen Monitoring und der fortlaufenden Auswertung. Evaluationen werden auf unterschiedlichen Ebenen durchgeführt: Zum einen überprüfen Prozess- und Ergebnisevaluationen Durchführbarkeit und Wirksamkeit von einzelnen Elementen der komplexen Intervention. Weiter wird auf einer übergeordneten Ebene überprüft, inwieweit die Ziele in der Zielpopulation erreicht werden. Hierzu kann zum Teil auf die Daten der genannten Repräsentativbefragungen zurückgegriffen werden. Sie gehen als wichtige Datenquellen auch in die nationale und internationale Gesundheitsberichterstattung ein und bieten damit Grundlage für politisches Handeln. Um komplexe Intervention einschließlich möglicher Strukturänderungen – z. B. in Schulen durch den Multiplikatorenansatz – auf Wirksamkeit evaluieren zu können, werden Prozessevaluation, Evaluation von Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahme und Ergebnisevaluation miteinander integriert. Die erzielten Erfolge – z. B. Akzeptanz der Medien bei Multiplikatoren und Multiplikatorinnen – sind z. B. aus Abrufzahlen der Printmedien oder Zuschriften erkennbar sowie über konstant hohe bzw. steigende Zugriffszahlen auf die Internetangebote der BZgA und die hohe Inanspruchnahme der Online- Informationsangebote der BZgA (z. B. Newsletter). Das wichtigste Instrument zu Untersuchung des Zielbeitrags sind die bundesweiten Repräsentativbefragungen der BZgA (Surveys). Diese Surveys fragen die Maßnahmenziele ab und identifizieren zudem geeignete Aufklärungsbedarfe und Wissensdefizite in der Bevölkerung. Zu den Surveys der BZgA gehören beispielsweise die Repräsentativbefragungen „Infektionsschutz durch Hygiene – Einstellungen, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung“, „Infektionsschutz – Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“, „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“, „Gesundheit und Sexualität in Deutschland“, „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“ (in der auch der Bereich Blutspende abgefragt wird), „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland“, der „Alkoholsurvey“ – in dem Cannabis- und Alkoholkonsum sowie das Rauchen untersucht werden – sowie die Drogenaffinitätsstudie. Diese Surveys werden teilweise schon seit vielen Jahren (im Falle der Studie „AIDS im öffentlichen Bewusstsein“ seit 1987) regelmäßig – im Abstand von zwei bis fünf Jahren – durchgeführt. Daher können mit den Ergebnissen der Befragungen im zeitlichen Verlauf Veränderungen im Gesundheitsverhalten der Bevölkerung gemessen und beschrieben werden. Die Ergebnisse der Studien zeigen z. B. deutliche Rückgänge beim Rauchverhalten der 12- bis 25-Jährigen sowie ebenfalls Rückgänge im regelmäßigen Alkoholkonsum der 12- bis 25-Jährigen etc. Die Ergebnisse der Befragungen zeigen auch, dass die Zahlen zu den Zielen der Organspende seit Einführung der Entscheidungslösung (2012) stetig zunehmen. So stieg z. B. die Zahl der Menschen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben von 22 Prozent (2012) auf 36 Prozent (2018). Nach einer Repräsentativbefragung der BZgA gibt zudem die Mehrheit der Bevölkerung an, in Bezug auf das Thema HIV/ AIDS keine Berührungsängste zu haben. Ebenso ist die Kondomnutzung stetig angestiegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12874 Unter dem Link www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/ finden sich die Studien der BZgA sowie die vollständigen Beschreibungen. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel 531 01314 „Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer sind die Träger der Projekte? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft? Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt? Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel 531 02314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer sind die Träger der Projekte? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft? Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt? Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel 531 03314 „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer sind die Träger der Projekte? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft? Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt?  3. a) b) c)  6. a) b) c)  8. a) b) c) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 6 und 8 gemeinsam beantwortet. Die geplanten Projektförderungen, die damit verbundenen Ziele sowie die geplante Höhe der Förderung lassen sich der Tabelle 2* entnehmen. Träger der Maßnahmen ist jeweils die BZgA. Für welche Maßnahmen und in welchem Umfang jeweils im Jahr 2020 Verpflichtungsermächtigungen verwendet werden, kann erst im Haushaltsvollzug , also im Jahr 2020, konkret entschieden werden, da derzeit noch nicht alle Einzelheiten der geplanten Projekte bekannt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 5 und 7 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/12874 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2017 im Titel 531 01-314 „Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ nur 14.779 Mio. Euro abgerufen ?  4. Der Mittelansatz in 531 01 betrug in 2017 16.830 T€. Davon wurden 14.779 T€ beim Titel verausgabt. Dies beruht zum einen darauf, dass aufgrund eines entsprechenden Deckungsvermerks aus den Mitteln auch (projektzugehörige) Personalausgaben gezahlt werden. Zum anderen ist es Aufgabe der Behörde, die Mittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen; dies kann dazu führen, dass Vorhaben günstiger abgewickelt werden können, als zunächst kalkuliert. Schließlich gab es 2017 auch Verzögerungen bei Auftragsvergaben, so dass Ausgaben erst im Folgejahr zur Auszahlung kamen. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Titel 531 05-314 „Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen“ in welcher Höhe gefördert und finanziert ? Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse? Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils erreicht werden? Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert?  9. a) b) c) d) Bei den aus dem Titel geförderten Maßnahmen handelt es sich um Pilotprojekte , in denen modellhaft Initiativen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Integration von Migrantinnen und Migranten in das Gesundheitswesen gefördert werden mit dem übergeordneten Ziel, Ansätze zu entwickeln, die im Erfolgsfall bundesweit übertragbar und anwendbar sind. Dabei ist die Gestaltung der einzelnen Maßnahmen unterschiedlich: Gefördert werden niedrigschwellige Informationsangebote bis hin zu mehrjährigen Projekten oder Studien. Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen der Jahre 2018 und 2019 lassen sich der Tabelle 3* entnehmen. Darüber hinaus gilt: Laut Zuwendungsbescheid sind jährliche Zwischenberichte bzw. nach Beendigung des Projektes ein Abschlussbericht vorzulegen. Der Zuwendungsgeber prüft die Berichte im Rahmen der Erfolgskontrolle gemäß VV Nr. 11a zu § 44 BHO (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle ). Beispielsweise basiert die Ergebniskontrolle bei Studien auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Modellen. Die Erfolgskontrolle bei den bereits abgeschlossenen konkreten Maßnahmen hat bestätigt, dass die jeweils definierten Ziele (Erfolge) erreicht wurden (siehe Tabelle 3). Bezogen auf die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen kann derzeit noch keine Aussage über nachweisliche Erfolge getroffen werden. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12874 Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel 531 05314 „Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen “ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer sind die Träger der Projekte? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft? Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt? 10. a) b) c) Es wird auf Tabelle 3 verwiesen, in der bereits begonnenen Maßnahme aufgeführt sind, die in 2020 fortgesetzt werden. Die Entwicklung und Konzeptionierung neuer Maßnahmen für 2020 ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus gilt: Laut Zuwendungsbescheid sind jährliche Zwischenberichte bzw. nach Beendigung des Projektes ein Abschlussbericht vorzulegen. Der Zuwendungsgeber prüft die Berichte im Rahmen der Erfolgskontrolle gemäß VV Nr. 11 a zu § 44 BHO (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle ). Im Haushalt 2020 sind keine Verpflichtungsermächtigungen etatisiert. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2017 im Titel 531 05-314 „Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen“ nur 1,143 Mio. Euro abgerufen? 11. Der Titel wurde neu in den Haushaltsplan 2016 zur Umsetzung von Maßnahmen und Projekten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Bereich Migration und Integration aufgenommen. Aufgrund eines nicht vorhersehbaren erhöhten Zeitbedarfs für umfangreiche Konzeptionsentwicklungen in Zusammenarbeit mit einigen potentiellen Zuwendungsnehmern sowie für die damit verbundenen Abstimmungen mit zahlreichen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren im Gesundheitswesen (Ministerien der Länder, Krankenhausträger, Wissenschaft), konnten viele mehrjährige Projekte teilweise erst im zweiten Halbjahr 2017 begonnen werden, sodass die für den Titel im Haushaltsplan 2017 etatisierten Mittel im Haushaltsjahr 2017 nicht vollumfänglich gebunden bzw. abgerufen werden konnten. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Titel 684 01-314 „Projekte und Maßnahmen zur Weiterent-wicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer waren bzw. sind die Träger der Maßnahmen? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Projekte jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft, und was waren die Ergebnisse? Welche Erfolge konnten mit den Maßnahmen nachweislich jeweils erreicht werden? Welche Evidenz gibt es für die Maßnahmen, und zu welchem Zeitpunkt wurden sie mit welchem Ergebnis evaluiert? 12. a) b) c) d) Beginnend im Haushaltsjahr 2016 wurde im BMG ein eigener Haushaltstitel zur Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Prävention , Therapie und Versorgung des Diabetes mellitus eingerichtet. Ziel der zu fördernden Maßnahmen ist, die Prävention und Früherkennung des Diabetes Drucksache 19/12874 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mellitus Typ 2 zu stärken, die bestehenden Versorgungsangebote besser bekannt zu machen und weiterzuentwickeln, die Information, Aufklärung und Datensammlung über Diabetes zu fördern und eine zielgerichtete Zusammenarbeit der maßgeblichen Akteure in der Diabetesbekämpfung zu befördern. Der Haushaltstitel deckt somit fachlich das gesamte Spektrum der Prävention (Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention) und der Behandlung des Diabetes mellitus ab. Berücksichtigt werden alle Formen des Diabetes (Typ 1, Typ 2 und Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes)). Im Interesse einer möglichst großen Wirksamkeit und Sichtbarkeit wurden die verfügbaren Haushaltsmittel zunächst schwerpunktmäßig auf zwei zentrale Maßnahmen konzentriert, die für das Ziel der Diabetesbekämpfung von großer Bedeutung sind: 1. Schaffung einer zuverlässigen Datengrundlage zur Versorgungssituation bei Diabetes, 2. Verbesserung von Information und Aufklärung über Diabetes. Einzelheiten zu den Maßnahmen, den Trägern, Zielen, Erfolgen und der Evidenz lassen sich Tabelle 4* entnehmen. Welche konkreten Maßnahmen sollen im Jahr 2020 aus dem Titel 684 01314 „Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus“ in welcher Höhe gefördert und finanziert ? Wer sind die Träger der Projekte? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen jeweils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeiträumen überprüft? Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt? 13. a) b) c) Einzelheiten und Maßnahmen lassen sich Tabelle 5* entnehmen. Zu der Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 6 und 8 verwiesen. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2017 im Titel 684 01-314 „Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus“ nur 296.000 Euro abgerufen? 14. Im Haushaltsjahr 2017 wurden die genannten 296.000 Euro für Zuwendungen verausgabt. Daneben wurden 2.223.000 Euro für die in der Antwort zu Frage 12 beschriebenen zwei zentralen Projekte „Nationale Diabetes-Surveillance“ des RKI und „Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus“ der BZgA im Wege der internen Verrechnung gefördert. Im Haushaltsjahr 2017 wurden somit 2.519.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bekämpfung des Diabetes mellitus verausgabt. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12874 Welche konkreten Maßnahmen werden im Jahr 2019 aus dem Titel 684 02 -314 „Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit“ in welcher Höhe gefördert und finanziert? Wer sind die Träger der Projekte? Welche Ziele wurden von der Bundesregierung für diese Maßnahmen je-weils formuliert, und nach welchen Kriterien werden sie in welchen Zeit-räumen überprüft? Wofür bzw. für welche konkreten Maßnahmen werden in welcher Höhe in welchen Jahren die Verpflichtungsermächtigungen benötigt? 15. a) b) c) Einzelheiten zu den geförderten Maßnahmen lassen sich der Tabelle 6* entnehmen . Zu der Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 6 und 8 verwiesen. An welche Kriterien und Zielvorgaben sind die Mittel in der Titelgruppe 01 „Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens “ gebunden, und wie werden diese überprüft? 16. Die Titelgruppe 01 deckt eine große Bandbreite von verschiedenen relevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens ab. Förderkriterien sind Zielsetzung der Einrichtung, Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen sowie sachgerechte Information der Öffentlichkeit über unterschiedliche Krankheitsbilder , Präventionsmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten. Die Zielvorgaben der geförderten Einrichtungen ergeben sich aus den jeweiligen Satzungen und Jahresarbeitsprogrammen, die mit dem BMG abgestimmt werden bzw. bei projektbezogenen Fördermaßnahmen aus den Projektbeschreibungen in den jeweiligen Förderanträgen. Die Überprüfung der Zielvorgaben und der ordnungsgemäßen Mittelverwendung erfolgt anhand der von den Zuwendungsempfängern vorgelegten Verwendungsnachweise (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis). Das BMG wird bei seiner fachlichen Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt in zuwendungsrechtlicher Sicht unterstützt. Welchen Anteil der von der WHO als Ziel gesetzten Reduktion der nichtübertragbaren Krankheiten um 25 Prozent möchte die Bundesregierung durch eigenen Mitteleinsatz in welchen konkreten Bereichen erreichen? 17. Die in den Antworten zu den Fragen 2 bis 13 aufgelisteten Maßnahmen leisten alle einen Beitrag zur Erreichung der von der WHO angestrebten Reduktion von nicht-übertragbaren Krankheiten. Die Benennung eines konkreten Anteils ist auf Grund der komplexen und multifaktoriellen Ursachen und Risikofaktoren der in dem WHO-Aktionsplan konkret genannten nicht-übertragbaren Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2 , Krebs und chronische Erkrankungen der Atemwege) sowie wegen vielfältiger, verschiedener Maßnahmen von z. B. Ländern und Kommunen, der Sozialversicherungsträger und der Zivilgesellschaft nicht möglich. Darüber hinaus beeinflussen eine Vielzahl von Maßnahmen außerhalb des Gesundheitsbereichs die Inzidenz, Prävalenz und Mortalität von nicht-übertragbaren Krankheiten, insbesondere aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Soziales, Familie, Ernährung, Umwelt und Verkehr. Auch wird eine Quantifizierung der Effekte unterschiedlicher Präventionsmaßnahmen dadurch erschwert, dass Präventionseffekte bei unterschiedlichen Er- * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12874 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/12874 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode krankungen erst nach langen Zeitspannen erfassbar sind. So lassen sich nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums mindestens 37 % von allen zu erwartenden Krebsneuerkrankungen in Deutschland auf beeinflussbare Risikofaktoren (u. a. Rauchen, Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, zu viel Sonnenstrahlung, ungesunde Ernährung) zurückführen und wären somit vermeidbar . Allerdings sind wegen der langen Latenzzeit der Krebsentstehung die präventiven Effekte in der Regel erst nach vielen Jahren, teilweise Jahrzehnten in Form eines Rückgang der Krebsinzidenz nachweisbar. Bei einigen Erkrankungen sind die Effekte präventiver Maßnahmen bereits früher nachzuweisen, z. B. sinkt das Risiko für Herzkreislauferkrankungen nach einem Rauchstopp bereits nach wenigen Jahren deutlich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12874 Drucksache 19/12874 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. 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