Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12418 – Deckelung von Fondsgebühren – Konsultation der Europäischen Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 16. Juli 2019 ihre Vorschläge für Richtlinien für erfolgsabhängige Fondsgebühren vorgestellt (www.esma. europa.eu/press-news/esma-news/esma-consults-performance-fee-guidelinesretail -funds-seeking-greater). Die ESMA beabsichtigt, die hierzu bestehenden Regeln zu vereinheitlichen. Mit ihren Vorschlägen für erfolgsabhängige Fondsgebühren knüpft die ESMA an bestehende Modelle an, etwa wenn neue Höchstmarken erreicht werden (High-Water Mark) oder wenn eine bestimmte Mindestrendite erzielt wurde (Hurdle Rate). Die ESMA trägt vor, für Gebühren einschlägige Zeiträume und Zeitpunkte müssten vorab für die Berechnung definiert werden. Ferner wolle die ESMA die Transparenz der Gebührenregelungen erhöhen. Die ESMA hat hierzu eine Konsultation eingeleitet. Bis zum 31. Oktober 2019 können Stellungnahme eingereicht werden. War die Bundesregierung bzw. Vertreter der Aufsichtsbehörden im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge für erfolgsabhängige Fondsgebühren durch die ESMA auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene eingebunden ?  1. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war auf Arbeitsebene über die Teilnahme an den entsprechenden ESMA-Gremien eingebunden . Wenn ja, welche Position haben die deutschen Vertreter in den jeweiligen Gremien vertreten?  2. Die BaFin hat sich für die Übernahme der deutschen Verwaltungspraxis ausgesprochen . Zur deutschen Verwaltungspraxis siehe die BaFin Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen: www.bafin.de/ Deutscher Bundestag Drucksache 19/12876 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/WA/dl_180620_musterbaustein_ kosten_off_pub_wa4.html. Wenn ja, wann haben welche Vorbereitungstreffen hierzu stattgefunden? 3. Die ESMA-Vorschläge sind mehrfach und in mehreren Sitzungen der relevanten ESMA-Gremien diskutiert worden. Wenn ja, durch welche Personen wurde die Bundesregierung bzw. wurden die Aufsichtsbehörden jeweils vertreten?  4. Die BaFin ist durch Mitarbeiter des Bereichs Wertpapieraufsicht/Asset Management vertreten worden. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der ESMA, dass die Regelungen innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf erfolgsabhängige Fondsgebühren zu uneinheitlich sind? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der ESMA, dass im Bereich der erfolgsabhängigen Fondsgebühren ein Regelungsbedürfnis besteht? Wenn ja, aus welchen Gründen?  5.  6.  7. Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Ansicht der ESMA, dass die Regelungen innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf erfolgsabhängige Fondsgebühren uneinheitlich sind und insoweit ein Regelungsbedürfnis besteht. Eine europaweite Regelung hätte folgende Vorzüge: • Schaffung eines Level Playing Field, • Vereinheitlichung des europäischen Marktes (Convergence), • effektiver grenzüberschreitender Anlegerschutz (EU-Fonds könnten in Deutschland vertrieben werden). Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 8. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der ESMA, dass in Mitgliedstaaten Regelungen bestehen, wonach leistungsabhängige Gebühren im Widerspruch zur Anlagestrategie stehen können bzw. könnten? Wenn ja, in welchen Mitgliedstaaten besteht aus Sicht der Bundesregierung eine solche Sachlage? Wenn ja, hat die ESMA entsprechende Hinweise im Hinblick auf in Deutschland ansässige Fonds an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herangetragen?  9. 10. 11. Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet. Drucksache 19/12876 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Mitgliedstaaten Regelungen bestehen, wonach leistungsabhängige Gebühren im Widerspruch zur Anlagestrategie stehen könn(t)en. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind seitens der ESMA keine entsprechenden Hinweise an die BaFin herangetragen worden. Wird sich die Bundesregierung an der Konsultation beteiligen? Wenn ja, welche Position wird die Bundesregierung vertreten? 12. Die Bundesregierung wird sich nicht an der Konsultation beteiligen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12876 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333