Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12417 – An- und Vermietung von Büroflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Im November 2016 hat laut Presseberichten der Bundesrechnungshof in einem Bericht festgestellt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht über ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verfüge, um ein aktives und erfolgreiches Flächenmanagement betreiben zu können (www.tagesspiegel .de/politik/bundesrechnungshof-zur-bima-bund-verschwendet-millionenmit -immobilien/19247582.html). Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass die BImA umfangreich Büroflächen des Bundes von Dritten anmieten würde, obwohl die BImA über leerstehende Büroflächen im eigenen Bestand verfügen würde. Kürzlich wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Gesundheit aufgrund der verzögerten Fertigstellung der neuen Liegenschaften die bisherigen Büroräume für weitere 15 Jahre für insgesamt 107 Mio. Euro weiter anmieten muss (www.bild.de/ bild-plus/politik/inland/politik-inland/gesundheitsminister-spahn-mietwahnsinn -auf-steuerzahler-kosten-62763936.bild.html? wt_eid=2156258836046890693&wt_t=2156267870581901404#rem Id=1638492790941820959). Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die Ausgaben der BImA für die Anmietung von Büroflächen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 1. Die Anmietung von im Eigentum Dritter stehender Büroflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM). In der nachfolgenden Tabelle sind die Gesamt-aufwände für die Anmietung solcher Immobilien aufgeführt . Eine Abgrenzung zwischen reinen Büroflächen und den restlichen Nutzflächen (Lagerräume, Teeküchen, usw.) innerhalb der angemieteten Immobilien ist derzeit systemtechnisch nicht möglich. Die BImA arbeitet aktuell an einer entsprechenden technischen Fortentwicklung und Implementierung. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12880 19. Wahlperiode 30.08.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Jahr Ausgaben fürAnmietungen 2014 166.615.000 € 2015 178.097.000 € 2016 213.268.000 € 2017 241.568.000 € 2018 270.906.000 € Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die Ausgaben für die Anmietung von Büroflächen für Bundesbehörden , die nicht über die BImA angemietet wurden (bitte nach Jahren und den zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 2. Die Ausgaben der Ressorts für nicht über die BImA angemietete Büroflächen einzelner Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Von der Erhebung von Daten beim BND wurde abgesehen. 2014 2015 2016 2017 2018 AA 193.537 € 212.300 € 224.283 € 225.093 € 224.577 € BMI 35.778.542 € 31.095.600 € 32.400.223 € 33.364.048 € 34.796.170 € BMWi1 2.744.769 € 2.734.054 € 2.740.637 € 2.869.399 € 2.195.457 € BMVg 1.947.000 € 2.602.000 € 2.609.000 € 3.300.000 € 2.630.000 € BVerfG 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1 Die Beträge beinhalten auch Ausgaben für Objekte, die als Labor-/Versuchsfläche genutzt wurden bzw. werden. Wie viele Immobilien im Eigentum der BImA, welche als Bürofläche geeignet wären, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung leer oder teilweise leer (bitte nach den einzelnen Immobilien und wenn möglich unter Angabe der nutzbaren Quadratmeter Bürofläche aufschlüsseln)? 3. Die Bundesanstalt verfügt nur über eine sehr geringe Anzahl leerstehender und ohne weitere Herrichtungsmaßnahmen sofort vermietbarer Büroflächen. Demgegenüber können rund 138.000 m² Büroflächen nach umfangreicher Herrichtung oder Grundsanierung für Bürozwecke verwandt werden. Die Einzelheiten hierzu sind der Anlage 1* zu entnehmen. Wie viele Immobilien des Bundes, die nicht im Eigentum der BImA sind und als Bürofläche geeignet wären, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung leer oder teilweise leer (bitte nach den einzelnen Immobilien und wenn möglich unter Angabe der nutzbaren Quadratmeter Bürofläche aufschlüsseln )? 4. Die Abfrage bei allen Ressorts der Bundesregierung hat ergeben, dass derzeit keine nicht im Eigentum der BImA stehenden Immobilen des Bundes, die als Bürofläche geeignet wären, ganz oder teilweise leerstehen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12880 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/12880 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter für Büroflächen, die durch die BImA angemietet werden (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? 5. Die Ermittlung der durchschnittlichen Nettokaltmiete pro Quadratmeter für von Dritten angemietete Büroflächen aus dem IT-System der BImA ist derzeit nicht möglich. Die BImA arbeitet aktuell an einer entsprechenden technischen Fortentwicklung und Implementierung. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter für Büroflächen, die durch die BImA vermietet werden (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Nach Angabe der BImA beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter für die im Eigentum der BImA stehenden Dienstliegenschaften, die im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) an Bundeseinrichtungen vermietet werden, 148,44 Euro/m2/Jahr. Wie viele laufende Mietverträge zur Anmietung von Büroflächen hat die BImA nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell abgeschlossen, und wie lange ist die restliche Laufzeit dieser Verträge (bitte tabellarisch nach Jahren der Restlaufzeit aufschlüsseln)? 7. Zum Stichtag 20. August 2019 hat die BImA 1.300 laufende Anmietverträge für Büroflächen abgeschlossen. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage 2* verwiesen. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die Ausgaben der BImA zur Inserierung und Annoncierung leerstehender Büroflächen in Immobilienportalen und Tageszeitungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 8. Die Inserierung leerer Büroflächen erfolgt primär auf dem Internetportal der BImA unter www.bundesimmobilien.de. Von dort aus werden diese Angebote automatisch auf die wichtigsten externen Immobilienportale gespiegelt. Die Abrechnung hierzu erfolgt auf der Grundlage von Rahmenverträgen, in denen auch Verkaufsangebote der BImA enthalten sind, pauschal ohne Einzelabrechnung . Die Kosten für Inserate und Annoncen in Tageszeitungen werden gemeinsam mit SCHUFA-Auskünften und Maklergebühren auf einem Sachkonto verbucht. Eine Zusammenstellung der reinen Kosten für Inserate und Annoncen ist mit vertretbarem Aufwand in der gesetzten Frist nicht realisierbar. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12880 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12880 Das Sachkonto wies in den vergangenen fünf Jahren jeweils folgende Werte aus: Jahr Sachkonto 2014 16.474 € 2015 269.791 € 2016 19.472 € 2017 48.472 € 2018 44.273 € Der hohe Betrag in 2015 resultiert aus Maklergebühren. Weshalb werden nach Kenntnis der Bundesregierung leerstehende Büroflächen der BImA nicht durch den Bund selbst genutzt oder an Dritte weitervermietet ? 9. Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Darüber hinaus ist allgemein zu bemerken, dass im Rahmen der Erkundungsverfahren der BImA für die Unterbringung von Bundesdienststellen leerstehende Büroflächen identifiziert und in die Bedarfsprüfung einbezogen werden. Häufig stimmt aber das leerstehende Büroflächenangebot der BImA hinsichtlich der Region, der Größe und des Zeitpunktes der Verfügbarkeit nicht mit dem konkreten Nutzerbedarf der Bundesdienststellen überein, welcher in der Regel kurzfristig gedeckt werden muss. Überdies sind regelmäßig umfangreiche Herrichtungsmaßnahmen durchzuführen, wobei in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die Herrichtung einer BImA-eigenen Immobilie oder die Anmietung einer Drittliegenschaft wirtschaftlicher und im vorgegebenen Zeitraum realisierbar ist. Sofern sich in absehbarer Zeit keine Anschlussverwendung für leerstehende Büroflächen findet, werden diese als nicht betriebsnotwendige Liegenschaften entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der BImA veräußert. 10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit der Bedarf an Büroflächen des Bundes, die bisher angemietet werden, durch bereits vorhandene Büroflächen des Bundes gedeckt werden kann? In das Erkundungsverfahren der BImA für die Unterbringung von Bundesdienststellen werden jeweils alle immobilienwirtschaftlich sinnvollen und für den Nutzerbedarf grundsätzlich geeigneten Unterbringungsvarianten einbezogen und nach Maßgabe des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) unter Berücksichtigung sowohl monetärer als auch nicht-monetärer Aspekte untersucht und bewertet. Im Ergebnis schlägt die BImA dem Nutzer die aus Sicht des Bundeshaushalts wirtschaftlichste Variante zur Realisierung vor. Die abschließende Entscheidung über die zu verwirklichende Unterbringungsvariante obliegt allein dem Nutzer. Drucksache 19/12880 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12880 Drucksache 19/12880 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12880 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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