Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Wagner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12394 – Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regionalund Fernverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Besitz von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl und VB/EB sowie dem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb entsprechender Wertmarken sind Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Mobilität verbunden. Immer wieder gibt es Anregungen von Betroffenen , diese Regelungen zu ergänzen. So sollten die Nachteilsausgleiche im öffentlichen Verkehr auf schwerbehinderte Menschen aller Merkzeichen ausgeweitet werden. Weiterhin wird angemahnt, dass angesichts der Ausdünnung beim Angebot der Regionalzüge und S-Bahnen Fernverkehrszüge generell in die kostenfreie Nutzung einbezogen werden sollten. Nur so können in verschiedenen Regionen z. B. regionale Zentren mit ihren Angeboten der Gesundheitsversorgung mit sinnvollem zeitlichem und finanziellem Aufwand erreicht werden. 1. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) gibt es nach Wissen der Bundesregierung ? Die Zahl der im Umlauf befindlichen gültigen Schwerbehindertenausweise betrug zum Stichtag 31. Dezember 2018: 7.615.064. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12895 19. Wahlperiode 02.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach SGB IX) haben nach Wissen der Bundesregierung entgeltlich oder unentgeltlich Wertmarken erworben (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Folgende Zahlen liegen der Bundesregierung vor: Jahr Ausgegebene Wertmarken davon entgeltlich davon unentgeltlich 2009 1.405.561 751.451 654.110 2010 1.410.990 753.638 657.352 2011 1.420.115 752.532 667.583 2012 1.422.724 751.121 671.603 2013 1.412.833 724.868 687.965 2014 1.416.061 718.931 697.130 2015 1.420.469 709.596 710.873 2016 1.407.937 696.149 711.788 2017 1.404.569 687.605 716.964 2018 1.392.497 673.755 718.742 3. Wie verteilt sich die Zahl der Schwerbehinderten nach den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis laut Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)? Die Zahl der schwerbehinderten Menschen verteilt sich wie folgt (Stand 31. Dezember 2018): gültige Schwerbehindertenausweise 7.615.064 darunter Merkzeichen „G“ 3.493.644 darunter Merkzeichen „aG“ 689.841 darunter Merkzeichen „H“ 934.510 darunter Merkzeichen „Bl“ 90.680 darunter Merkzeichen „RF“ 888.722 darunter Merkzeichen „Gl“ 52.505 darunter Merkzeichen „1. Klasse“ 1.848 darunter Merkzeichen „B“ 2.003.897 darunter „Kriegsbeschädigt“ 8.558 darunter Merkzeichen „VB“ 2.997 darunter Merkzeichen „EB“ 192 darunter Merkzeichen „TBl“ 809 4. Welche Kosten verursachen Freifahrtberechtigungen für Betroffene nach den Regelungen des SGB IX im Bereich Mobilität im Bundeshaushalt? Im Haushaltsjahr 2018 betrugen die Aufwendungen des Bundes für die unentgeltliche Beförderung insgesamt 212.410.852,30 Euro. Dem stehen Einnahmen des Bundes aus dem Verkauf von Wertmarken in Höhe von 14.045.738,49 Euro gegenüber. Somit betrugen die Ausgaben für den Bund im Haushaltsjahr 2018 198.365.113,81 Euro. Drucksache 19/12895 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche sachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, Behinderungsgruppen von den bisher bereits geltenden Freifahrtregelungen auszunehmen, obwohl sie diese benötigen? Die unentgeltliche Beförderung soll schwerbehinderten Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, im Sinne eines Nachteilsausgleichs mehr Mobilität ermöglichen. Deshalb ist der Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr den schwerbehinderten Menschen vorbehalten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Das sind im Wesentlichen gehbehinderte , außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl). Das Merkzeichen „B“ berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. 6. Wie verteilen sich allgemein die gefahrenen Personenkilometer nach Regionalverkehr und Fernverkehrszügen (bitte für die letzten zehn Jahren aufschlüsseln )? Das Statistische Bundesamt gibt in seiner Fachserie 8 Reihe 3.1 vierteljährlich Daten zum Personenverkehr mit Bussen und Bahnen heraus. Dies geschah zuletzt am 17. Juli 2019. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Verringerung des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die Freifahrtberechtigungen generell auf Fernverkehrszüge ausgeweitet werden sollten? Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht. Es gibt – zumindest in der Gesamtschau für Deutschland – keine Verringerung des Angebots an Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs. 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Verringerung des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die Preise für Bahn- Card 25 und BahnCard 50 für Schwerbehinderte weiter gesenkt werden sollten? Die Bundesregierung teilt die Auffassung aus den in der Antwort zu Frage 7 dargestellten Gründen nicht. Im Übrigen entscheidet die Deutsche Bahn AG eigenständig über die Angebotsgestaltung. Dies betrifft nicht nur Struktur und Umfang der angebotenen Verkehrs- und Serviceleistungen, sondern auch die Gewährung von Preisermäßigungen bei der BahnCard für Menschen mit Schwerbehinderungen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12895 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333