Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12403 – Wahrscheinlichkeit von Fahrverboten für Oldtimer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In vielen Städten gibt es bereits Fahrverbote zur Luftreinhaltung, in anderen Städten drohen diese Fahrverbote (www. sueddeutsche.de/ wirtschaft/ fahrverbote- deutschland- ueberblick- 1.4220563 ). Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag möchte in Erfahrung bringen, was die Politik der Bundesregierung auf dem Gebiet der Luftreinhaltung für die Besitzer von Fahrzeugen mit H- bzw. 07er-Kennzeichen bedeutet. 1. Wie sieht aktuell und zukünftig die Regelung für die H-Kennzeichen und Fahrverbote bundesweit aus? 3. Wie sieht aktuell und zukünftig die Regelung für die 07er-Kennzeichen und Fahrverbote bundesweit aus? 4. Sehen diese in Frage 3 erfragten Regelungen für die zuständigen Behörden vor, Fahrzeugen mit einem H-Kennzeichen und Dieselantrieb die Zulassung zu entziehen, und wenn ja, mit welchen Maßgaben? Die Fragen 1, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei Beschränkungen des Straßenverkehrs, die im Rahmen von Umweltzonen nach der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) festgesetzt worden sind, sind Oldtimer nach Anhang 3 Nr. 10 der Verordnung generell von Verkehrsverboten ausgenommen. Die Bundesregierung plant keine Änderung dieser Rechtslage. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12897 19. Wahlperiode 02.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Ist es richtig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Erteilung von H-Kennzeichen für zehn Jahre aussetzen möchte? Wenn ja, warum? Die Frage der Antragsteller wird dahingehend verstanden, dass mit der „Bundeskraftfahrzeugbehörde “ das Kraftfahrt-Bundesamt gemeint ist. Das Kraftfahrt -Bundesamt ist nicht zuständige Behörde für die Zuteilung von Kennzeichen . Der Vollzug des Zulassungsrechts obliegt nach der im Grundgesetz vorgesehenen Verteilung der Aufgaben auf Bund und Länder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse zu Änderungen auf Ebene der Länder vor. Drucksache 19/12897 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333