Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12422 – Baulicher Zustand der Dienststellen der Bundespolizei in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Vergangenheit sind wiederholt katastrophale Zustände einzelner Liegenschaften der Polizei bekannt geworden. So wurden in Niedersachsen Fälle von Schimmelbefall, Ungezieferplagen und maroden Fenstern in den Dienststellen der Polizei gemeldet (vgl. www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen /Ratten-Schimmel-Legionellen-Katastrophale-Zustaende-bei-der- Polizei). In Berliner Dienstgebäuden wurde belastetes Leitungswasser festgestellt und eine Polizeibeamtin nur knapp von einer herabstürzenden Deckenplatte verfehlt (www. morgenpost.de/ bezirke/ tempelhof- schoeneberg/ article 217821283/ Polizeiwache- in- Tempelhof- Decke- teils- eingestuerzt- Ermittlungen- eingestellt.html ). Die Mängel waren so gravierend, dass zwischenzeitlich sogar Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet wurden (www. morgenpost.de/ bezirke/ tempelhof- schoeneberg /article217821283/Polizeiwache-in-Tempelhof-Decke-teils-eingestuerzt- Ermittlungen-eingestellt.html). Auch an dem Zustand der Liegenschaften der Bundespolizei wird Kritik geäußert . So ist laut der Deutschen Polizeigewerkschaft eine Komplettsanierung der Liegenschaft des Bundespolizeipräsidiums in Koblenz längst überfällig (https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=16406). Aus Sicht der Fragesteller muss eine adäquate Ausstattung und Unterbringung der Polizeibeamten unbedingt gewährleistet sein. Die Wertschätzung der Arbeit der Polizeibeamten muss sich auch in den Arbeitsbedingungen widerspiegeln . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zu der Vorbemerkung der Fragesteller insgesamt ist aus grundsätzlicher Sicht und um Missverständnissen entgegenzuwirken Folgendes festzustellen: Die Bundespolizei ist Nutzer/Mieter von 483 Liegenschaften in der gesamten Bundesrepublik Deutschland (Stand: Januar 2019). Die Liegenschaften werden entweder aus dem bundeseigenen Bestand von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder von Dritten über die Deutscher Bundestag Drucksache 19/12898 19. Wahlperiode 02.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des innern, für Bau und Heimat vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. BImA oder nach den Regelungen des § 62 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) von den Verkehrsunternehmen zur Nutzung überlassen bzw. angemietet. Dementsprechend sind auch die Verantwortlichkeiten für den Zustand der Liegenschaften verteilt. Die Angaben der Fragesteller in Absatz 2 der Vorbemerkung geben Anlass zu folgender Richtigstellung: Das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) befindet sich in Potsdam. Insofern dürften sich die Angaben auf die Bundespolizeidirektion in Koblenz beziehen.  1. Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den gegenwärtigen baulichen Zustand der Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei ? Der bauliche Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften gestaltet sich unterschiedlich, kann aber insgesamt als für die Zwecke der Bundespolizei noch weitgehend hinreichend bewertet werden. Allerdings bleibt festzuhalten, dass fortlaufend Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie durch den geplanten Stellenaufwuchs Erweiterungsbedarf besteht. Defizitäre Zustände einzelner Liegenschaften sind bekannt und die Beseitigung der Mängel wird auch von der Bundespolizei als Nutzer gegenüber den Liegenschaftseigentümern eingefordert.  2. Welche Dienststelle bzw. konkrete Abteilung innerhalb der Bundespolizei ist für den baulichen Zustand von Liegenschaften und Dienstgebäuden verantwortlich? Wie viele Personalstellen stehen ihr dafür zur Verfügung, und wie viele sind davon gegenwärtig besetzt? Für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterbringung im Rahmen der anerkannten Raumprogramme und der zugewiesenen Haushaltsmittel sind die Bundespolizeidirektionen (BPOLD) und die Bundespolizeiakademie (BPOLAK) originär und eigenverantwortlich zuständig. Eine Befassung des BPOLP und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erfolgt jeweils im Wege der Aufsicht. Der Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) der Bundespolizei weist ein Soll von 12 Dienstposten für den für Liegenschaften zuständigen Bereich des BPOLP aus. Diese Dienstposten sind besetzt. In den zuständigen Sachbereichen der Direktionen und der Akademie sind von den gem. ODP vorgesehenen 89 Dienstposten 82 besetzt.  3. Nach welchen qualitativen Kriterien erfolgt eine Analyse und Bewertung des baulichen Zustands bzw. des Sanierungsbedarfs der Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei? In welchem Turnus erfolgt eine solche Analyse und Bewertung der Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei? Wann wurde diese letztmalig durchgeführt? Wie wird die Einhaltung der qualitativen Kriterien überprüft? Bei bundeseigenen Liegenschaften gelten die Regularien der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Hierzu zählt u. a. die Feststellung eines Baubedarfes im Rahmen der jährlichen/max. zweijährigen Liegenschaftsbegehung. Bei der Begehung wird geprüft, ob die Nutzung oder Drucksache 19/12898 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Bausubstanz den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht und der vorbeugende Brandschutz eingehalten wird. Wird bei der jährlichen Baubegehung erkannt, dass die Nutzung oder der Bauzustand diesen Bestimmungen widersprechen, wird eine am Gefahrenpotential orientierte Handlungsanweisung abgegeben und weitergehende Prüfungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden dann die einzelnen Bau- und Sanierungsmaßnahmen geplant und durchgeführt. Bei der Ermittlung des Bauunterhaltungsbedarfs und der Durchführung der Bauunterhaltungsarbeiten werden insbesondere der Brandschutz-Leitfaden, die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV1) sowie der Leitfaden Nachhaltiges Bauen beachtet. Des Weiteren wird bei der Bauunterhaltung schutzbedürftiger baulicher Anlagen nach den „Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Bauaufgaben – RiSBau –“ verfahren. Zur Bauunterhaltung in den Liegenschaften des Bundes, bei denen die BImA Eigentümer, Vermieter und Betreiber ist, ist sie verpflichtet, die Einhaltung der Kriterien nach dem Stand der Technik sicherzustellen. Die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ausführung der Bauunterhaltungsarbeiten obliegt bei bundeseigenen Liegenschaften der Bauverwaltung . Alle übrigen, technisch einfachen Bauunterhaltungsarbeiten kann die BImA selbst erledigen bzw. beauftragen, soweit sie über entsprechend qualifiziertes Personal verfügt. Ähnlich wie bei BImA-Liegenschaften obliegt die Analyse und Bewertung des baulichen Zustands der gemäß § 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Bauwerke und Liegenschaften grundsätzlich den jeweiligen Eigentümern und damit den unterstützungspflichtigen Verkehrsunternehmen. Angelehnt an die Regelungen der RBBau (Abschnitt C 3.1) erfolgt eine gemeinsame Analyse auch hier grundsätzlich jährlich, ggfs. anlassbezogen und teils unter Hinzuziehung des Bausachverstandes der Bauverwaltung. Eine statistische Erfassung zum Zeitpunkt der Baubedarfsnachweisung erfolgt nicht.  4. In welchen Liegenschaften bzw. an welchen Dienstgebäuden der Bundespolizei liegen derzeit bauliche Mängel oder sonstiger Sanierungsbedarf vor? An welchen Liegenschaften bzw. Dienstgebäuden besteht dringender Sanierungsbedarf noch im Jahr 2019 (bitte nach Liegenschaft und Art und Umfang der Mängel aufschlüsseln)? In den 268 von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften der BImA ist der Bauunterhaltungsbedarf unterschiedlich. Selbst wenn eine Liegenschaft zunächst in einem guten baulichen Zustand ist, entstehen während der Nutzung Gebrauchsspuren. Dabei kann es sich um Kleinstmängel handeln, die z. B. nur das erneute Beschichten einer Wand erfordern, aber auch um umfassende Mängelbeseitigungen wie die Sanierung von ganzen Gebäuden nach einer längeren Nutzungsdauer. Allein aus Gründen der Wert- und Substanzerhaltung führt die BImA im Lebenszyklus eines Gebäudes diese Maßnahmen zur Beseitigung von Abnutzungserscheinungen und Mängeln stetig und zeitnah aus. Der dafür jährlich erstellte Baubedarfsnachweis (BBN) für eine Liegenschaft wird unterjährig fortgeschrieben und dabei um die jeweiligen BBN-Punkte ergänzt. In der Anlage WE-Planung (Anlage 1*) sind die Bauunterhaltungsmaßnahmen der BImA für das Jahr 2019 abgebildet. In dieser Liste sind Maßnahmen ent- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12898 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12898 halten, die besonders dringlich sind sowie Maßnahmen, die schon seit längerem geplant sind. Während der Nutzungsdauer eines Gebäudes werden Bauunterhaltungsmaßnahmen ermittelt und durchgeführt, die nach folgenden Dringlichkeitsstufen klassifiziert sind: • Stufe A = Dringend notwendige Maßnahmen, die ausgeführt werden müssen , • Stufe B = Alle übrigen Maßnahmen. Diese Dringlichkeitsstufen werden von den Vertretern der beteiligten Dienststellen gemeinsam festgelegt. Daher gibt es für jede der 268 von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften, zu denen ein Mietverhältnis mit der BImA besteht, einen Baubedarfsnachweis (BBN) mit jeweils mehreren Baumaßnahmen . Zum Sanierungsbedarf der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften der Verkehrsunternehmen liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. Die konkrete Umsetzung notwendiger Sanierungsmaßnahmen wird von den Eigentümern in regelmäßigen regionalen Besprechungen mit der Bundespolizei anlassbezogen abgestimmt. Eine statistische Erfassung aller baulichen Mängel an von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften erfolgt durch die Bundespolizei als Nutzer nicht. Vielmehr setzt die Bundespolizei den in ihrem Zuständigkeitsbereich gebrauchsbedingt auftretenden Sanierungsbedarf (z. B. Malerarbeiten) anlassbezogen um.  5. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den gesamten finanziellen Bedarf für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und Dienstgebäuden der Bundespolizei? Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und Dienstgebäuden im Jahr 2019? Für die von der Bundespolizei genutzten und in Verantwortung der BImA stehenden Gebäude wurden nach dem Stand 2017 für die Herstellung eines guten Gebäudezustandes offene Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in Höhe von 205 Mio. Euro ermittelt. Davon betragen für das Jahr 2019 die erwarteten Kosten für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten im reinen Bauunterhalt rund 37 Mio. Euro. Für die gemäß § 62 Absatz 3 BPolG überlassenen Liegenschaften können keine konkreten Kostenangaben gemacht werden, weil eine durchgängige Trennung von bauerhaltenden und investiven Maßnahmen nicht möglich ist. Dies ergibt sich daraus, dass im Rahmen von investiven Maßnahmen (z. B. Einbau eines weiteren Gewahrsamsraums) regelmäßig auch bauerhaltende, d. h. konsumtive Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  6. Welche Ausgaben sind von der Bundesregierung jährlich für die Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften und Dienstgebäude der Bundespolizei im Haushalt 2019 vorgesehen? Für das Haushaltsjahr 2019 sieht der Bundeshaushalt im Einzelplan 06 25 Titel 519 01 für die Bundespolizei einen Mittelansatz von 2,799 Mio. Euro für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen vor. Drucksache 19/12898 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  7. Wie hoch waren die Ausgaben für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an Liegenschaften und Dienstgebäuden der Bundespolizei seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben für von der BPOL genutzte BImA- Liegenschaften Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben der Bundespolizei Reine Bauunterhaltungsmaßnahmen werden im Kapitel für die Bundespolizei aus Titel 519 01 finanziert. Die Tabelle (siehe oben) gibt Auskunft über die seit 2009 von der Bundespolizei verausgabten Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 06 25 Titel 519 01. Der Titel 519 01 gibt jedoch keine abschließende Auskunft über die tatsächlichen Ausgaben für Instandsetzung- und Sanierungsmaßnahmen, da im Rahmen investiver Maßnahmen (Titel 711 01; z. B. Schaffung neuer Gewahrsamsräume ) regelmäßig auch bauerhaltende Maßnahmen mitumgesetzt werden. Eine Trennung von investiven und bestandserhaltenden Maßnahmen ist nicht vorgesehen . Eine getrennte Darlegung der Kosten ist in diesen Fällen auch nicht nachträglich nachvollziehbar. Die tatsächlich für bestandserhaltende Maßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel liegen somit effektiv über dem dargestellten Mittelabfluss bei Titel 519 01.  8. Welche Dienststellen der Bundespolizei haben seit dem Jahr 2009 bauliche Mängel bzw. notwendige Instandsetzungsmaßnahmen gemeldet (bitte nach Dienststelle, Datum der Anforderung sowie Art und Umfang der angeforderten Maßnahmen aufschlüsseln)? Seit 2009 wurden für alle der 268 von der Bundespolizei genutzten BImA- Liegenschaften durch die dortigen Dienststellen bauliche Mängel und notwendige Instandsetzungsmaßnahmen gemeldet bzw. mit der Baubedarfsnachweisung erfasst. U. a. aufgrund des Umfangs und der Art der Daten liegt der BImA eine Übersicht aufgeschlüsselt nach Dienststelle, Datum der Anforderung sowie Art und Umfang der angeforderten Maßnahmen nicht vor. Auch bei der Bundespolizei erfolgt keine statistische Erfassung des Instandsetzungsbedarfs im Sinne der Fragestellung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12898  9. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei sind seit 2009 Sanierungsarbeiten durchgeführt worden (bitte nach Liegenschaft, Datum der Sanierung , Art und Umfang der Maßnahmen und angefallenen Kosten aufschlüsseln )? Wie in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, gibt es zwar für jede von der Bundespolizei genutzte BImA-Liegenschaft einen Baubedarfsnachweis mit jeweils mehreren Baumaßnahmen. Jedoch liegen die Daten nicht in der in der Fragestellung genannten Aufschlüsselung vor. Eine Zusammenstellung der Daten ist mit vertretbarem Aufwand in der gesetzten Frist nicht realisierbar. Die Bundespolizei verfügt nicht über eine statistische Erfassung der durchgeführten Sanierungsarbeiten in den von ihr genutzten Liegenschaften der Verkehrsunternehmen . 10. Welche Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten sind bis zum Jahr 2025 in den Liegenschaften der Bundespolizei vorgesehen (bitte nach Liegenschaft, geplantem Zeitraum der Ausführung, Art und Umfang der Maßnahmen und veranschlagten Kosten aufschlüsseln)? Bis zum Jahre 2025 sind die in der Anlage WE-Planung (Anlage 2*) abgebildeten 877 Baumaßnahmen für Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten (Stichtag 19. August.2019) geplant. Diese Planungen werden kontinuierlich fortgeschrieben. Eine valide Darstellung der vorgesehenen Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten seitens der Bundespolizei ist aufgrund der in den Antworten zu den Fragen 4 und 7 dargestellten Erfassung bei gemischt konsumtiven /investiven Maßnahmen nicht möglich. 11. In welchen Liegenschaften der Bundespolizei sind die Unterbringungs-, Lehrsaal- und Bürokapazitäten nicht ausreichend (bitte nach Liegenschaften und dem Umfang der jeweils benötigten Kapazitäten aufschlüsseln)? Eine statische, regelterminliche Erfassung von Raum- und Flächendefiziten aller 483 durch die Bundespolizei genutzten Liegenschaften erfolgt nicht. Dies würde der dynamischen Entwicklung der Organisation, der Verlagerung von Aufgaben sowie der damit einhergehenden wechselnden Belegung einzelner Räume nicht gerecht. Für die Aus- und Fortbildung der Bundespolizei sind die vorhandenen Kapazitäten mit Ausnahme der Liegenschaft der Bundespolizeiakademie in Lübeck (Falkenfeld) zunächst noch ausreichend. In Lübeck besteht dringender Bedarf an 200 Unterbringungsplätzen, 11 Lehrsälen (davon ein Großraumhörsaal) und 16 Büroarbeitsplätzen. Die Errichtung und Übergabe einer Modulanlage zur Deckung des Unterbringungsbedarfes ist noch für September 2020 vorgesehen. Bei einem weiteren personellen Aufwuchs der Bundespolizei zeichnet sich ein weiterer Bedarf an Aus- und Fortbildungskapazitäten ab. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/12898 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/12898 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2025 geplant, um die fehlenden Kapazitäten zu schaffen (bitte nach einzelnen Liegenschaften, einzelnen Maßnahmen und geplantem Zeitraum der Ausführung aufschlüsseln)? Für die Bewältigung der liegenschaftlichen Herausforderungen des personellen Aufwuchses durch die Sicherheitspakete (rd. 12.500 Stellen/Planstellen) wurde bisher ein zusätzlicher Flächenbedarf von rd. 87.000 qm ermittelt. Zu den sich daraus ableitenden konkreten Handlungsbedarfen finden seit einiger Zeit die notwendigen Abstimmungen zwischen den beteiligten Stellen der Ressorts des Bundesministeriums der Finanzen und BMI sowie der BImA und der BPOL statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/12898 Drucksache 19/12898 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/12898 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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