Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12451 – Stellungnahmen zu Umweltthemen auf der 92. Umweltministerkonferenz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 10. Mai 2019 fand in Hamburg die 92. Umweltministerkonferenz (UMK) statt. Laut Protokoll der 92. UMK (www. umweltministerkonferenz.de/documents /protokoll-92-umk_1560263808.pdf – die weiteren Seitenangaben beziehen sich auf dieses Protokoll) wurden dabei u. a. Themen der Düngeverordnung , Luftreinhaltung, Umweltgerechtigkeit, Umgang mit dem Wolf und Kunststoffabfälle diskutiert. Hinsichtlich „TOP 7: Anpassung der Düngeverordnung gemäß den Vorgaben der EU zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt“ stellte die UMK fest, dass die Düngeverordnung nicht ausreichend sei, um die sich aus Wasserrahmenrichtlinie , Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie ergebenden Gewässerschutzziele zu erreichen (S. 19), Minderungsmaßnahmen im Landwirtschaftssektor notwendig seien (S. 19) und der effiziente Vollzug des Düngerechts nicht ausreichend sei (S. 20). Des Weiteren wurde die nicht ausreichenden Maßnahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ zur kurzfristigen Luftreinhaltung zur Verhinderung von Fahrverboten festgestellt und die mangelhafte Umsetzung der Softwareupdates gemäß Bundesratsdrucksache 448/18, welche bis zum Jahresende 2018 durchgeführt worden sein sollten, in „TOP 42: Expertenrunde Diesel“ kritisiert (S. 75 bis 76). Zur Luftreinhaltung wurde weiter in „Top 43: Senkung der Luftverschmutzung durch Sicherstellen des Verwaltungsvollzuges: schnellstmögliche Novellierung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 28. BImSchV)“ die Novellierung der BImSchV diskutiert (S. 77). Bezüglich „TOP 24: Klima- und Ressourcenschutz durch Green IT effektiv voranbringen“ wurde die Bedeutung der Digitalisierung beim Energie- und Ressourcenverbrauch hervorgehoben (S. 51 bzw. 52). Weiter wurden u. a die Themen „TOP 9: Leitlinien für Umweltgerechtigkeit“ (S. 24), „TOP 28: Umgang mit dem Wolf: Bericht der Bundesregierung“ (S. 57) bzw. „TOP 30: Umgang mit dem Wolf und Herdenschutz“ sowie „TOP 46: Schutz vor Lichtimmissionen“ (S. 80) diskutiert. In „TOP 52: Verminderung von Kunst- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12902 19. Wahlperiode 02.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. stoffabfalleintrag und sekundärem Mikroplastik in die Umwelt durch verbesserte Reinigung von Bahnanlagen und entlang bundeseigener Schienenwege“ wurde die Verantwortung der öffentlichen Hand, dem Littering entgegenzuwirken , festgestellt (S. 87). Positionen der Bundesregierung lassen sich aus dem Protokoll nicht ableiten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beratungen der Umweltministerkonferenz (UMK) sowie der sie vorbereitenden Amtschefkonferenz (ACK) sind – wie auch die anderer Fachministerkonferenzen – nichtöffentlich. Die Beschlüsse der UMK sind von dem vorsitzführenden Land in einer Niederschrift festzuhalten, diese wird von der Geschäftsstelle im Internet veröffentlicht (Punkt 8 der GO der UMK). Auch dies entspricht dem Verfahren anderer Fachministerkonferenzen. Berichte des Bundes an die Umweltministerkonferenz werden von der Geschäftsstelle der UMK ebenfalls im Internet veröffentlicht und sind unter www. umweltministerkonferenz.de frei zugänglich. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet.  1. Was wurde konkret zur Anpassung der Düngeverordnung berichtet? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Feststellung der mangelnden Düngeverordnung?  2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der unzureichenden Wirkung der Düngeverordnung durch die UMK?  3. Welche konkreten Minderungsmaßnahmen wurden auf der UMK für den landwirtschaftlichen Sektor in Bezug auf Nitrat-, Phosphor- und Ammoniak-Emissionen diskutiert? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung dabei? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 in der Rechtssache C-543/16 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Aktionsprogramm zur Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) (im Wesentlichen die Düngeverordnung von 2006) gegen die Vorgaben der Richtlinie verstößt. In nachfolgenden Gesprächen der Bundesregierung mit der EU- Kommission wurde deutlich, dass die im Jahr 2017 überarbeitete Düngeverordnung nicht allen Kritikpunkten des EuGH nachkommt und somit weitere Anpassungen an der Düngeverordnung notwendig sind, damit dem Urteil vollumfänglich nachgekommen werden kann. Dies ist seitens der EU- Kommission auch im Mahnschreiben vom 25. Juli 2019 dezidiert dargelegt worden. Dieser Sachverhalt ist seitens der Bundesregierung gegenüber den Ländern kommuniziert worden. Das Ziel der Bundesregierung bei der nötigen Anpassung der geltenden Düngeverordnung ist es, den Gewässerschutz zu verbessern und damit eine Klage vor dem EuGH im Zweit- bzw. Zwangsgeldverfahren und die damit verbundenen finanziellen Sanktionen zu verhindern. Daher werden vorrangig Anpassungen diskutiert, mit denen den Kritikpunkten des EuGH nachgekommen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, befindet sich die Bundesregierung in intensiven Diskussionen mit den Ländern und der EU-Kommission. Dabei wurden auch Drucksache 19/12902 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Feststellungen der UMK zu diesem Thema berücksichtigt. Konkrete Minderungsmaßnahmen wurden auf der UMK nicht diskutiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Leitlinien für Umweltgerechtigkeit, insbesondere in Bezug auf die Verankerung Sustainable Development Goals in den Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und der Länder? Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK unterstützt die Bundesregierung den Beschluss, die Leitlinien für Umweltgerechtigkeit partizipativ zu erörtern und zu prüfen, inwieweit Umweltgerechtigkeit als wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 in den Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und der Länder verankert werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Rolle der Digitalisierung beim Energie- und Ressourcenverbrauch? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Digitalisierung in Zukunft stärker einzubinden?  6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand das Einsparungspotenzial durch Digitalisierung beim Energie- und Ressourcenverbrauch ein? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit einer Digitalagenda für Umwelt-, Klima- und Naturschutz einen Kompass für die Digitalisierung in Deutschland und Europa. Mit einem klugen Ordnungsrahmen soll der Digitalisierung Ziel und Richtung gegeben, sie zum Motor für Nachhaltigkeit gemacht und damit auch in den Dienst der globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 gestellt werden. Dazu wurden unter dem Titel „Umwelt in die Algorithmen!“ vom BMU auf der re:publica 2019 Eckpunkte für eine umweltpolitische Digitalagenda vorgestellt und erste Vorschläge für eine umwelt-, klima- und naturgerechte Digitalisierung gemacht. Bereits im Jahr 2009 startete die Green-IT-Initiative des Bundes mit dem Ziel, den jährlichen Energieverbrauch der IT der Bundesverwaltung trotz Leistungssteigerungen bis 2013 von 650 GWh auf 390 GWh zu senken, diesen dann weiter zu reduzieren und bis 2022 trotz Leistungssteigerungen der IT im Zuge zunehmender Digitalisierung unter 350 GWh pro Jahr zu halten. Bis zum Jahr 2013 sollte eine Einsparung von 40 Prozent bezogen auf 2009 erreicht werden (von 650 GWh/a auf 390GWh/a). Im Jahr 2018 betrug der Verbrauch 343 GWh. Das Einsparungspotential beim Ressourcenverbrauch durch Digitalisierung kann derzeit nicht quantifiziert werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12902  7. Was berichtete die Bundesregierung konkret in Bezug auf TOP 28 bzw. TOP 30? Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich des Themas?  8. Welche Maßnahmen wurden auf der UMK in Bezug auf Herdenschutz diskutiert? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung hierzu?  9. Welchen Bearbeitungsstand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche zur Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes bezüglich des Umgangs mit dem Wolf? Wer wurde in die Gespräche einbezogen, und was war Gegenstand der Gespräche? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung bei diesen Gesprächen? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Der schriftliche Bericht des Bundes zu TOP 28 ist unter dem angegebenen Link öffentlich zugänglich. Unabhängig von den Beratungen der ACK/UMK hat die Bundesregierung am 22. Mai 2019 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Kabinett verabschiedet, der Regelungen zum Umgang mit dem Wolf zum Gegenstand hat (BR- Bundestagsdrucksache 243/19). Der Bundesrat hat hierzu am 28. Juni 2019 Stellung genommen (BR-Bundestagsdrucksache 243/19 (Beschluss)). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 9j der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11671 und der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die unzureichende Wirkung des „Sofortprogramms Saubere Luft“? Welche konkreten Maßnahmen wurden zur kurzfristigen Luftreinhaltung diskutiert? Aus Sicht des Bundes ist das „Sofortprogramm Saubere Luft“ erfolgreich angelaufen . Aus den betroffenen Kommunen werden die Förderprogramme des Sofortprogramms rege in Anspruch genommen. Dies trägt dazu bei, die Verhängung von Fahrverboten zu vermeiden. Hinsichtlich der von Seiten der Länder diskutierten weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung wird auf das Protokoll der 92. Umweltministerkonferenz zu TOP 42 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Der Bericht des Bundes ist unter www.umweltministerkonferenz.de öffentlich verfügbar . 11. Wie wird der Stand der Umsetzung der Softwareupdates gemäß Bundesratsdrucksache 448/18 durch die Bundesregierung erhoben? 12. Wie weit ist der Stand der Softwareupdates gemäß Bundesratsdrucksache 448/18 nach Kenntnisstand der Bundesregierung? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die schleppende Umsetzung (bitte nach absoluten Zahlen und Zulassungsstelle aufstellen)? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Drucksache 19/12902 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesrats-Drucksache 448/18 thematisiert die Hardware-Nachrüstung. Zu deren Umsetzung hat die Bundesregierung technische Anforderungen für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen definiert, auf deren Grundlage Allgemeine Betriebserlaubnisse für Hardware-Nachrüstsysteme durch das Kraftfahrt- Bundesamt erteilt werden können. Nachrüstsysteme für ÖPNV-Busse, schwere Kommunalfahrzeuge, leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge werden auf Grundlage der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinien finanziell unterstützt. 13. Welche Haltung vertrat die Bundesregierung in Bezug auf die Novellierung der 28. BImSchV? 14. Welche Punkte wurden hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Novellierung der 28. BImSchV auf der UMK diskutiert, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung dabei? 15. Welchen Bearbeitungsstand hat die Novellierung der 28. BImSchV nach Kenntnisstand der Bundesregierung? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Entwurf zur Novellierung der 28. BImSchV befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die Anhörung der Länder und Verbände ist abgeschlossen. 16. Was wurde konkret zum Schutz vor Lichtimmissionen berichtet? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung? 17. Welche konkreten Pläne gibt es zur Ausarbeitung des Berichts zu den laufenden Untersuchungen und zum aktuellen Kenntnisstand über die Auswirkungen künstlichen Lichts auf die menschliche Gesundheit sowie über die Beeinflussung des Verhaltens von Pflanzen und Tieren? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache XXX wird verwiesen. Der Berichtsbitte der Umweltministerkonferenz wird das BMU nachkommen. Ob dies wie gewünscht bereits zur nächsten UMK erfolgen kann oder angesichts der Komplexität des Themas erst zur darauffolgenden (94.) UMK, ist derzeit noch offen. Auch dieser Bericht wird nach Kenntnisnahme durch die UMK unter www.umweltministerkonferenz.de öffentlich zugänglich sein. 18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, dem Littering an bundeseigenen Bahnanlagen und entlang bundeseigener Schienenwege entgegenzuwirken? Die Reinigung der Bahnanlagen fällt in den unternehmerischen Verantwortungsbereich der Deutsche Bahn (DB) AG. Nach Aussage der DB AG erhalten deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis von nicht ordnungsgemäß entsorgtem Abfall entlang des über 30.000 km langen Streckennetzes im Rahmen von regelmäßigen Inspektionen, beim Befahren der Strecke durch Lokführerinnen und Lokführer sowie durch Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern. Anschließend erfolgt die Weitergabe der Informationen an ein Serviceunternehmen des Konzerns, welches die Abfälle beseitigt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12902 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333