Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, weiterer Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11623 – Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Preise für Immobilien steigen in Deutschland immer weiter an, in einigen Regionen mit zweistelligen Wachstumsraten. „Die Preissteigerungen waren dabei regional breit angelegt“, schreibt die Deutsche Bundesbank „Während der nach wie vor besonders hohe Preisauftrieb bei Wohnimmobilien in den deutschen Städten etwas nachgab, zogen die Immobilienpreise außerhalb der städtischen Gebiete im Vergleich zu den Vorjahren verstärkt an“ (vgl. Monatsbericht 02/2019). Breite und Dynamik der Preisanstiege nähren die Sorge, dass in Deutschland – zumindest in regionalen Teilgebieten – spekulative Immobilienpreisblasen entstehen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sind bei Immobilienpreisen in städtischen Gebieten Überbewertungen von 15 Prozent bis 30 Prozent zu verzeichnen. So erhöhte sich das Kaufpreis- Jahresmiete-Verhältnis bei Wohnungen in Städten weiter und übertraf seinen langjährigen Mittelwert seit der Wiedervereinigung um gut 20 Prozent, in den sieben Großstädten um 30 Prozent (vgl. Monatsbericht Bundesbank 02/2019). Auch wenn die nach wie vor geringe Verschuldung von Privathaushalten aus Sicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen eine Immobilienpreisblase spricht, lassen sich nach Ansicht des Forschungsinstitutes für die großen Städte in Deutschland Muster finden, die darauf hindeuten, „dass dort Spekulation stattfindet“ (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018, Interview mit Dr. Claus Michelsen). „Werden Immobilien nur deshalb gehandelt werden, weil InvestorInnen für die Zukunft immer weiter steigende Preise erwarten, ohne dass sich an den sonstigen Rahmenbedingungen etwas geändert hätte, sind diese häufig bereit, heute schon einen spekulativen Preisaufschlag zu zahlen. Wird die Erwartung steigender Immobilienpreise dann aber enttäuscht, kommt es zum Platzen der Spekulationsblase.“ Symptome spekulativer Übertreibungen macht das DIW vor allem in dem Segment der Geschosswohnungsneubauten in den sieben größten Städten Deutschlands aus (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018 – Anzeichen für neue Immobilienpreisblase in einigen OECD-Ländern – Gefahr in Deutschland geringer). Deutscher Bundestag Drucksache 19/12955 19. Wahlperiode 03.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Dies hat nicht nur erhebliche negative Konsequenzen für Mieter und Mieterinnen sowie alle, die sich eine Wohnung zur Eigennutzung suchen, sondern kann auch die Finanzstabilität gefährden. In seinem Bericht zu Deutschland hebt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Bedeutung des Wohnimmobilienmarkts für die Finanzstabilität hervor. Insbesondere weist er auf die unzureichende Datenlage in diesem Bereich zur frühzeitigen und verlässlichen Identifizierung potenzieller Finanzstabilitätsrisiken und deren Relevanz hin (Finanzstabilitätsbericht 2018). Datenlage zum Immobiliensektor  1. Wie hat sich das Transaktionsvolumen im Immobiliensektor nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Eine detaillierte Aufschlüsselung der Entwicklung von Transaktionen und Geldumsatz seit 2008 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Transaktionen in Tsd. 817 912 955 1004 992 887 900 1025 1016 Umsatz in Mrd. Euro 131 129,8 147,7 165,8 170,1 177,8 191 227,8 237,5 Quelle: Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) (Hg.): Immobilienmarktbericht Deutschland 2017. Oldenburg.  2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich das Transaktionsvolumen im Immobiliensektor a) nach Objektklasse (Wohnen, Gewerbe etc.), b) nach Nutzungsart (zur Selbstnutzung, zur Vermietung, für gewerbliche Zwecke etc.) bzw. c) nach Investorengruppe (öffentliche Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –, institutionelle Investoren jeweils in- bzw. ausländisch etc.) seit 2008 entwickelt hat (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Auf Basis der Daten des Immobilienmarktberichts 2017 der AK OGA hat sich der Anteil von Transaktionen der Objektklasse Wohnimmobilien an allen Immobilientransaktionen von 62 Prozent (2009) auf 72 Prozent (2016) erhöht. Dagegen ist im gleichen Zeitraum der Anteil von Wohnimmobilien am Umsatz aller Immobilientransaktionen von ca. 67 Prozent auf ca. 66 Prozent leicht zurückgegangen . Das Transaktionsvolumen von Gewerbeimmobilien hat sich seit 2007 auf Basis einer Hochrechnung des Verbands deutscher Pfandbriefbanken wie folgt entwickelt : Drucksache 19/12955 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weitergehende Detailinformationen zu Nutzungsarten und Investorengruppen liegen der Bundesregierung in dieser Differenzierung nicht vor.  3. Wie hoch liegt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigentumsquote in den verschiedenen Einkommensdezilen (bitte einzeln nach Dezilen und jeweils für die letzten zehn Jahre auflisten)? Zur Entwicklung der Eigentumsquoten in den verschiedenen Einkommensdezilen liegt der Bundesregierung eine Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte (PHF) der Deutschen Bundesbank vor. Da die Befragung erstmals in 2010 durchgeführt wurde und alle drei Jahre stattfindet, liegen die Eigentumsquoten nach Einkommensdezilen nur für die Jahre 2010/2011, 2014 und 2017 vor (siehe nachfolgende Tabelle). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12955 Quelle: Deutsche Bundesbank. Drucksache 19/12955 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  4. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die höchste Eigentumsquote? Der folgenden Tabelle ist der Anteil der Bevölkerung mit selbstgenutztem Wohneigentum in den zehn europäischen Ländern mit den höchsten Eigentumsquoten im Jahr 2017 zu entnehmen: Land Eigentumsquote 2017 in Prozent Rumänien 96,8 Kroatien 90,5 Slowakei 90,1 Litauen 89,7 Nordmazedonien 88,7 Ungarn 85,2 Polen 84,2 Bulgarien 82,9 Serbien 82,0 Estland 81,8 Lettland 81,5 Datenbasis: Eurostat, EU-SILC survey 2019  5. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die geringste Eigentumsquote? Der folgenden Tabelle ist der Anteil der Bevölkerung mit selbstgenutztem Wohneigentum in den zehn europäischen Ländern mit den geringsten Eigentumsquoten im Jahr 2017 zu entnehmen: Land Eigentumsquote 2017 in Prozent Zypern 70,7 Irland 69,5 Niederlande 69,4 Schweden 65,2 Großbritannien 65,0 Frankreich 64,4 Dänemark 62,2 Österreich 55,0 Deutschland 51,4 Schweiz 41,3 Datenbasis: Eurostat EU-SILC survey 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12955  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufpreise für Wohnimmobilien in den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen Städten entwickelt (bitte nach Städten, Art der Wohnimmobilie – selbstgenutzte Eigentumswohnung bzw. Haus, vermietete Wohnimmobilien , Geschosswohnungsneubau etc. – und nach Jahren auflisten, Angabe der Kaufpreise je Quadratmeter Wohnfläche)? Der Bundesregierung liegen Informationen zur Entwicklung der Kaufpreise für Wohnimmobilien in den letzten zehn Jahren für die sieben deutschen Großstädte aufgeschlüsselt nach Art der Immobilie vor (siehe nachfolgende Tabelle). Eine Aufschlüsselung nach Kaufpreis je Quadratmeter Wohnfläche oder einzelnen Städten liegt nicht vor. Jah r (In de x: 20 11 =1 00 ) Eig en tum sw oh nu ng en un d H äu ser in sge sam t Eig en tum sw oh nu ng en un d H äu ser Er stb ezu g Eig en tum sw oh nu ng en un d H äu ser W ied erb ezu g Hä use r in sge sam t Hä use r W ied erb ezu g Eig en tum sw oh nu ng en ins ge sam t Eig en tum sw oh nu ng en Er stb ezu g Eig en tum sw oh nu ng en W ied erb ezu g Re ihe nh äu ser ins ge sam t Re ihe nh äu ser Er stb ezu g Re ihe nh äu ser W ied erb ezu g Ein fam ilie nh äu ser W ied erb ezu g 2004 85,6 79,9 86,6 90,5 90,6 84,0 78,8 85,1 87,6 88,5 87,5 93,0 2005 84,6 80,8 85,3 90,9 91,0 82,6 79,8 83,1 88,1 88,2 88,1 93,3 2006 85,8 82,0 86,4 91,1 91,2 84,0 81,1 84,6 88,0 88,7 87,8 93,8 2007 87,1 83,2 87,8 91,8 92,0 85,6 82,4 86,3 88,9 89,5 88,9 94,3 2008 88,5 83,7 89,3 92,7 92,9 87,1 83,0 88,0 89,4 89,4 89,4 95,6 2009 89,2 86,4 89,7 93,3 93,5 87,9 85,7 88,3 90,9 91,9 90,7 95,5 2010 92,6 90,8 92,9 96,1 96,2 91,5 90,2 91,7 95,1 95,5 95,0 97,1 2011 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2012 108,7 107,6 108,9 106,7 106,9 109,4 108,0 109,6 105,2 104,9 105,3 108,1 2013 119,4 116,0 120,0 113,5 113,7 121,4 116,7 122,4 110,3 110,8 110,3 116,3 2014 126,9 122,5 127,6 121,4 121,5 128,7 122,8 129,9 118,4 120,1 118,2 124,1 2015 138,0 132,3 139,0 128,6 128,6 141,1 132,8 142,8 126,8 128,1 126,6 130,2 2016 152,9 143,7 154,5 136,9 136,6 158,3 144,1 161,2 137,2 140,3 136,7 136,6 2017 167,7 158,6 169,2 144,7 144,1 175,3 159,3 178,6 146,4 153,4 145,2 143,3 2018 183,7 173,1 185,5 156,1 155,0 192,8 173,4 196,9 160,0 171,0 158,2 152,7 Quelle: Eigene Berechnung der Deutschen Bundesbank nach Angaben der bulwiengesa AG. Methodik: Objekte und Regionen nach Transaktionszahlen gewichtet.  7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten in den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen Städten entwickelt (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Angebotsmieten aus Erstund Wiedervermietungen von Wohnungen in den zehn größten deutschen Städten im Zeitraum 2008 bis 2018. Drucksache 19/12955 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angebotsmieten Erst- und Wiedervermietungen 2008 bis 2018 Stadt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Angebotsmieten in € je m² nettokalt Berlin 5,59 5,82 6,05 6,50 7,01 7,57 8,26 8,63 9,29 10,15 11,09 Hamburg 7,97 8,32 8,68 9,34 10,03 10,11 10,29 10,38 10,92 11,14 11,77 München 11,05 11,26 11,41 11,81 12,53 13,24 13,99 14,59 15,65 16,65 17,73 Köln 7,90 8,00 8,01 8,20 8,30 8,81 8,97 9,53 9,94 10,41 10,86 Frankfurt a. M. 9,38 9,68 10,01 10,32 10,79 11,27 11,71 12,04 12,76 13,09 13,59 Stuttgart 8,49 8,56 8,78 9,07 9,51 10,05 10,73 11,31 11,93 12,62 13,33 Düsseldorf 7,47 7,63 7,78 8,03 8,43 8,88 9,05 9,35 9,92 10,19 10,55 Dortmund 5,15 5,15 5,04 5,26 5,18 5,34 5,51 5,87 6,34 6,66 7,06 Essen 5,48 5,49 5,49 5,52 5,56 5,64 5,72 5,93 6,23 6,52 6,80 Leipzig 4,95 4,86 4,90 4,97 5,00 5,07 5,19 5,55 5,93 6,26 6,57 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH.  8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte in Deutschland seit 2009 in Mrd. Euro. Jahr Verfügbares Einkommen in Mrd. Euro 31.12.2008 1541,208 31.12.2009 1524,948 31.12.2010 1561,663 31.12.2011 1608,286 31.12.2012 1647,677 31.12.2013 1669,721 31.12.2014 1711,314 31.12.2015 1755,199 31.12.2016 1807,726 31.12.2017 1869,916 31.12.2018 1929,959 Quelle: Statistisches Bundesamt; Methodik: Angaben gemäß ESVG 2010.  9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Relation zwischen Kaufpreisen und Jahresmieten von Wohnimmobilien in Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)? Der Bundesregierung liegen die folgenden Informationen zur Entwicklung der Relation zwischen Kaufpreisen und Jahresmieten von Wohnimmobilien in den letzten 10 Jahren differenziert für die Gesamtheiten von sieben deutschen Großstädten, 127 größten Städten sowie allen Landkreisen und kreisfreien Städten vor (siehe nachfolgende Tabelle). Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine weitere Differenzierung nach einzelnen Städten oder Art der Wohnimmobilie. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12955 Jahr 7 Großstädte 127 Städte Landkreise und kreisfreie Städte 2008 22,1 21,0 21,1 2009 21,9 20,7 20,6 2010 22,2 20,9 20,6 2011 22,9 21,4 21,0 2012 23,9 22,1 21,6 2013 25,5 23,2 22,6 2014 26,0 23,7 23,1 2015 27,6 24,8 24,2 2016 29,3 26,0 25,3 2017 29,9 26,9 26,2 2018 31,5 28,2 27,3 Quelle: Eigene Berechnung der Deutschen Bundesbank nach Angaben der bulwiengesa AG. 10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Relation zwischen Kaufpreisen von Wohnimmobilien und Einkommen in Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)? Der Bundesregierung liegen die folgenden Informationen zur Entwicklung der Relation zwischen Kaufpreisen von Wohnimmobilien und Einkommen insgesamt in den letzten 10 Jahren vor (siehe nachfolgende Tabelle). Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine weitere Differenzierung nach einzelnen Städten oder Art der Wohnimmobilie. Jahr Kaufpreis-Einkommen-Verhältnis 2008 100,8 2009 102,1 2010 100,0 2011 99,2 2012 99,2 2013 102,2 2014 102,8 2015 107,5 2016 109,4 2017 112,4 2018 117,3 Quelle: Eigene Berechnung der Deutschen Bundesbank auf Basis von Ursprungswerten des Statistischen Bundesamts (verfügbares Einkommen pro Haushalt, nominal) und Angaben der vdpResearch GmbH. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erschwinglichkeit von Immobilien , gemessen am Verhältnis der Immobilienpreise zu den verfügbaren Einkommen in den städtischen Gebieten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für das rückwirkend zum 1. Januar 2019 eingeführte Baukindergeld ? Die Erschwinglichkeit einer Wohnimmobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab und unterscheidet sich deutlich zwischen einzelnen Städten. So haben beispielsweise neben den Immobilienpreisen und den verfügbaren Einkommen die Finanzierungsbedingungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Erschwinglichkeit von Immobilien. Im Zuge der anhaltend niedrigen Zinsen dürften sich die Finanzierungsbedingungen für viele Haushalte in den letzten Jahren grundsätzlich verbessert haben. Drucksache 19/12955 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Baukindergeld trägt zusätzlich zur Erschwinglichkeit bei, indem es die individuelle Finanzierungsbelastung senkt. Durch das Baukindergeld hat die Bundesregierung zahlreichen Familien den Schritt in das Wohneigentum erleichtert . Seit Programmstart am 18. September 2018 wurden 123.754 Anträge mit einem Volumen von rund 2,6 Mrd. Euro gestellt (Stand: 31. Juli 2019). Die Auszahlung des Baukindergelds erfolgt über zehn Jahre; 54.974 Antragsteller/ innen haben bis zum 31. Juli 2019 eine Auszahlungsbestätigung erhalten. Mehr als 30 Prozent der geförderten Kinder sind unter zwei Jahren. Einem möglichen Einfluss auf die Wohnimmobilienpreise sollte eine anteilige Steigerung der Bautätigkeit durch das Baukindergeld entgegenwirken. Insgesamt ist das Baukindergeld aber nur ein Element eines breiten Instrumentariums zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung durch die Bundesregierung . Zu den weiteren Instrumenten zählen insbesondere die Wohnungsbauprämie , die soziale Wohnraumförderung, die Riester-Rente sowie der Wohngeld- Lastenzuschuss. Darüber hinaus wurden in der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ zahlreiche Maßnahmen erarbeitet, die die Aktivierung von Bauland für bezahlbare Wohnungen erleichtern. Diese Maßnahmen tragen auch zur Erschwinglichkeit von Immobilien bei. Datenlage zur Immobilienfinanzierung 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und Quantität der in Deutschland zu Immobilienfinanzierungen vorliegenden Daten im Vergleich zu der ihr bekannten Datenlage in anderen europäischen Ländern? In Bezug auf Wohnimmobilienfinanzierungen werden in Deutschland derzeit in einem vergleichsweise eingeschränkten Ausmaß Daten erfasst. Eine Verbesserung dieser eingeschränkten Datenverfügbarkeit würde die makroprudenzielle Überwachung des Wohnimmobilienmarkts in Deutschland erleichtern. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken hat empfohlen, etwaige Datenlücken zu Immobilienfinanzierungen in EU-Mitgliedstaatenzu schließen (ESRB- Empfehlung ESRB/2016/14). Da eine europäische Umsetzung der ESRB- Empfehlung, bspw. durch eine Erweiterung der „Analytical Credit Datasets (AnaCredit)“-Kreditdatenstatistik der EZB (Verordnung EZB/2016/867) kurzbis mittelfristig derzeit nicht absehbar ist, sind nationale Zwischenlösungen zur Schließung der Datenlücken erforderlich. In Bezug auf Gewerbeimmobilienfinanzierungen liegt die Datenverfügbarkeit in Deutschland im europäischen Durchschnitt. Derzeit noch bestehende Datenlücken werden überwiegend auf Basis der neuen Kreditdatenstatistik AnaCredit geschlossen. 13. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden Daten zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) genannten Indikatoren zu den Kreditvergabestandards im Wohnimmobilienmarkt für Deutschland vor: a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination, LTV-O), b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C), c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe (Loanto -Income Ratio at Origination, LTI-O), d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to- In-come Ratio at Origination, DTI-O), e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan- Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O), Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12955 f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator, g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite, h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at Origination , ICR-O), j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe (Loan-to-Rent Ratio at Origination, LTR-O)? Zur Beleihungsquote bei Kreditvergabe (Frage 13a) liegen der Bundesregierung nicht-repräsentative Daten des privaten Anbieters Europace AG vor (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/). Zur aktuellen Beleihungsquote (Frage 13b) liegen der Bundesregierung annäherungsweise bestimmte Daten auf Basis der Umfrageergebnisse der Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte (PHF) der Deutschen Bundesbank vor. Zur Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite (Frage 13g) liegen aggregierte Informationen über die vierteljährliche Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank vor. Zur Anzahl und durchschnittlichen Höhe der ausgereichten Kredite liegen nicht-repräsentative Daten des privaten Anbieters Europace AG vor (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/). Zu den in den Fragen 13c bis 13f sowie 13h bis 13j genannten Indikatoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden Daten zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken genannten Indikatoren zu den Kreditvergabestandards im Gewerbeimmobiliensektor für Deutschland vor: a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination, LTV-O), b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C), c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe (Loanto -Income Ratio at Origination, LTI-O), d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to- Income Ratio at Origination, DTI-O) e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan- Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O), f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator, g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite, h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at Origination , ICR-O), j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe (Loan-to-Rent Ratio at Origination, LTR-O)? Die Verfügbarkeit der in den Fragen 13a bis 13j genannten Indikatoren werden vom ESRB in seiner Empfehlung zur Schließung von Datenlücken (ESRB/ 2016/14) für den Wohnimmobiliensektor empfohlen (Teilempfehlung A). Die vorliegende Frage 14 erfragt die Verfügbarkeit allerdings für den Gewerbe- Drucksache 19/12955 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode immobiliensektor. Der Bereich der Gewerbeimmobilien wird durch die Teilempfehlung C des ESRB abdeckt. Es wird im Folgenden bei der Beantwortung unterstellt, dass sich Frage 14 auf die Teilempfehlung C bezüglich des Gewerbeimmobiliensektors bezieht. Derzeit noch bestehende Datenlücken bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen werden überwiegend auf Basis der neuen Kreditdatenstatistik AnaCredit geschlossen (siehe auch Antwort zu Frage 12). Zur Beleihungsquote bei Kreditvergabe sowie zur aktuellen Beleihungsquote (Teilfragen a) und b)) liegen künftig über AnaCredit grundsätzlich die notwendigen Informationen zur Bestimmung dieser Indikatoren vor. Beim Wert von Immobiliensicherheiten ist allerdings zu beachten, dass Kreditinstitute entweder den aktuellen Marktwert von Immobilien im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 76 der europäischen Bankenverordnung (CRR) oder den langfristigen dauerhaften Wert (Beleihungswert) im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 74 CRR ausweisen können. Zu den in den Fragen 14c bis 14f genannten Indikatoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Diese einkommensbezogenen Indikatoren besitzen eine ausschließliche Relevanz für Wohnimmobilienfinanzierungen im Sinne der ESRB-Empfehlung 2016/14, Teilempfehlung A. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Zur Anzahl und Höhe der Gewerbeimmobilienkredite (Frage 14g) unter der Annahme, dass Gewerbeimmobilienkredite gemeint sind) liegen Informationen in Form von Abschätzungen auf Basis verschiedener aufsichtlicher und statistischer Datenquellen vor (u. a. Kreditnehmerstatistik, Millionenkreditmeldewesen , aufsichtliche Finanzinformationen). Zur Fälligkeit der Gewerbeimmobilienkredite bei Kreditvergabe (Frage 14h) unter der Annahme, dass Gewerbeimmobilienkredite gemeint sind) liegen künftig Informationen auf Basis der neuen Kreditdatenstatistik AnaCredit vor. Zu den in den Fragen 14i und 14j genannten Indikatoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15. Wenn ja, wie haben sich die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten im Durchschnitt seit 2009 in Deutschland jeweils entwickelt? Liegen der Bundesregierung neben den Durchschnittswerten weitere Datenmaße vor (z. B. Spannweite, Varianz), und auf welcher Ebenen liegen die Daten jeweils vor (Einzelkreditnehmer, Einzelinstitute, Regionen etc.)? 16. Wenn ja, entsprechen die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten den vom ESRB empfohlenen Anforderungen? 17. Wenn die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten nicht vorliegen oder nicht den Anforderungen entsprechen, plant die Bundesregierung, die empfohlenen Daten zu erheben, und bis wann soll dies geschehen? Wenn nein, mit welcher Begründung wird von der Empfehlung abgewichen ? Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet und es wird unterstellt, dass sich diese Fragen auf die in den Fragen 13 und 14 aufgelisteten Indikatoren beziehen. Zur Entwicklung der Beleihungsquote bei Kreditvergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen (Frage 13a) sowie zur Höhe der Wohnimmobilienkredite (Frage 13g) kann die Entwicklung seit 2009 auf Basis von nicht- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12955 repräsentativen Daten des privaten Anbieters Europace AG nachvollzogen werden (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/). Bezüglich Wohnimmobilienfinanzierungen liegen der Bundesregierung zudem Informationen zur Entwicklung des Gesamtvolumens seit 2009 differenziert nach Art und Beschäftigungsverhältnis des Kreditnehmers, Typ des Kredits, Laufzeitbändern sowie nach Bankengruppen auf Basis der vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank vor. Die Entwicklung seit 2009 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Drucksache 19/12955 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Alle Bankengruppen Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 3,95 20,528 106,698 658,841 1,625 5,374 23,267 138,667 2,849 6,442 17,975 105,177 31.12.2010 3,855 21,33 109,993 660,537 1,542 5,36 24,112 138,238 2,275 6,067 18,242 106,538 31.12.2011 3,856 22,674 115,421 663,681 1,475 5,58 24,696 138,89 2,406 6,214 16,671 109,019 31.12.2012 4,029 23,513 123,958 668,793 1,401 5,736 28,346 139,527 2,442 6,048 16,04 111,679 31.12.2013 4,168 23,065 131,377 677,99 1,53 5,768 29,585 141,91 2,617 6,762 17,877 113,177 31.12.2014 3,714 22,392 115,1 715,425 1,454 5,817 27,588 149,296 2,469 7,596 17,113 116,941 31.12.2015 4,226 21,908 127,564 733,393 1,32 5,789 30,42 153,048 2,966 7,522 17,074 121,468 31.12.2016 3,218 21,06 165,654 729,022 1,15 5,668 33,63 158,098 2,515 7,795 18,403 126,8 31.12.2017 2,873 20,038 177,926 753,497 1,014 5,723 36,038 168,734 2,562 8,248 18,23 127,971 31.12.2018 3,095 19,912 172,904 798,85 1,175 6,149 38,613 181,539 2,943 9,277 19,704 133,302 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Großbanken Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 0,112 0,643 16,499 78,348 0,072 0,395 1,741 20,378 0,248 0,265 0,593 4,814 31.12.2010 0,353 1,174 16,451 74,429 0,207 0,358 1,772 18,748 0,158 0,378 0,604 5,008 31.12.2011 0,071 1,622 17,746 69,591 0,051 0,408 2,144 17,522 0,176 0,869 0,636 6,257 31.12.2012 0,086 1,689 21,238 66,014 0,042 0,305 2,871 15,932 0,237 0,64 0,72 7,448 31.12.2013 0,083 1,321 25,848 62,62 0,035 0,278 3,822 15,32 0,132 0,263 0,891 7,4 31.12.2014 0,124 1,106 4,854 87,796 0,049 0,227 1,081 18,187 0,178 0,197 0,417 7,683 31.12.2015 0,1 0,762 7,403 91,121 0,05 0,208 2,023 17,351 0,137 0,201 0,468 8,208 31.12.2016 0,095 0,772 7,37 102,894 0,046 0,208 1,884 18,347 0,09 0,33 0,449 9,043 31.12.2017 0,093 0,834 7,571 112,503 0,035 0,224 1,694 19,089 0,169 0,357 0,479 9,053 31.12.2018 0,125 1,238 25,091 147,731 0,123 0,409 5,584 22,886 0,209 0,468 1,957 10,424 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12955 Landesbanken Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 0,183 0,221 1,732 23,657 0,091 0,191 0,534 6,169 0,294 1,869 2,525 14,94 31.12.2010 0,074 0,188 1,85 22,51 0,077 0,128 0,471 5,832 0,129 1,281 2,191 14,846 31.12.2011 0,135 0,182 1,734 21,515 0,086 0,111 0,437 5,474 0,131 1,001 2,072 14,782 31.12.2012 0,194 0,149 1,543 20,193 0,108 0,075 0,372 4,997 0,182 1,183 1,899 16,049 31.12.2013 0,206 0,15 1,27 18,594 0,073 0,072 0,309 4,46 0,307 1,283 2,146 16,306 31.12.2014 0,036 0,151 1,104 17,245 0,048 0,073 0,215 4,282 0,22 1,59 1,855 17,753 31.12.2015 0,035 0,131 0,827 16,004 0,026 0,072 0,174 4,004 0,258 2,012 1,543 17,548 31.12.2016 0,019 0,126 0,812 15,129 0,017 0,067 0,146 3,722 0,114 2,163 2,11 18,534 31.12.2017 0,029 0,14 1,693 14,145 0,031 0,124 0,257 4,196 0,221 2,246 1,781 19,118 31.12.2018 0,03 0,141 2,012 11,485 0,019 0,121 0,293 2,624 0,095 1,286 2,181 13,373 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Sparkassen Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 0,879 3,494 34,339 188,636 0,447 1,315 9,454 51,344 0,542 0,842 3,33 13,871 31.12.2010 0,796 3,676 37,116 191,03 0,43 1,388 9,746 53,355 0,507 0,885 3,693 14,97 31.12.2011 0,754 3,863 38,881 193,379 0,411 1,506 9,843 54,428 0,557 0,877 3,868 15,902 31.12.2012 0,744 4,173 42,47 198,626 0,407 1,641 10,346 57,154 0,584 1,015 4,021 16,83 31.12.2013 0,755 4,239 46,009 202,381 0,455 1,733 10,899 58,818 0,508 1,26 4,478 18,268 31.12.2014 0,749 4,186 50,397 205,137 0,441 1,783 11,687 61,244 0,548 1,229 4,701 19,27 31.12.2015 0,686 3,972 58,157 209,429 0,369 1,773 13,265 64,063 0,643 1,38 5,217 21,002 31.12.2016 0,642 3,751 63,626 214,493 0,316 1,791 14,689 67,019 0,711 1,269 6,006 22,777 31.12.2017 0,646 3,606 69,244 218,782 0,3 1,752 16,377 70,1 0,75 1,515 6,834 24,672 31.12.2018 0,658 3,602 76,67 224,391 0,338 1,927 19,051 74,158 0,927 2,445 7,722 30,048 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Drucksache 19/12955 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kreditgenossenschaften Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 1,001 4,663 17,775 136,558 0,516 1,657 5,328 27,116 0,405 0,614 1,27 5,013 31.12.2010 0,811 4,704 18,276 141,879 0,33 1,644 5,445 28,258 0,45 0,632 1,415 5,417 31.12.2011 1,076 5,179 19,13 148,42 0,487 1,697 5,619 29,619 0,484 0,765 1,43 5,672 31.12.2012 1,286 5,426 20,369 152,602 0,447 1,862 7,915 29,972 0,465 0,791 1,416 5,693 31.12.2013 1,412 5,669 21,328 160,892 0,522 1,937 7,829 31,704 0,521 0,961 1,486 6,468 31.12.2014 1,579 5,789 22,745 169,082 0,509 2,075 8,051 33,629 0,503 1,23 1,738 7,363 31.12.2015 1,724 5,833 24,44 178,815 0,47 2,175 8,427 36,418 0,557 1,333 1,865 8,344 31.12.2016 1,451 5,645 26,039 188,675 0,445 2,124 8,519 39,657 0,476 1,35 1,962 9,401 31.12.2017 1,22 5,497 28,144 198,417 0,37 2,319 9,198 43,808 0,478 1,563 2,106 10,607 31.12.2018 1,42 5,871 32,712 205,684 0,487 2,577 11,041 49,62 0,748 1,857 2,598 11,924 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 0,378 3,294 20,711 83,527 0,287 0,843 4,346 7,98 0,199 0,64 4,613 14,633 31.12.2010 0,346 3,211 21,189 88,245 0,299 0,823 4,602 8,344 0,478 0,697 4,8 15,183 31.12.2011 0,334 3,207 21,468 93,365 0,231 0,836 4,818 8,839 0,554 0,469 4,938 15,872 31.12.2012 0,298 3,091 21,97 97,916 0,228 0,826 4,983 9,294 0,549 0,504 4,564 16,398 31.12.2013 0,356 2,985 22,045 101,697 0,267 0,792 5,058 9,619 0,57 0,379 4,591 16,477 31.12.2014 0,393 2,735 21,151 105,263 0,273 0,733 4,876 9,71 0,535 0,554 4,355 16,705 31.12.2015 0,408 2,929 21,465 106,5 0,257 0,719 4,906 10,019 0,825 0,433 4,29 17,472 31.12.2016 0,343 3,1 21,529 108,387 0,237 0,711 4,872 10,279 0,743 0,382 4,356 18,702 31.12.2017 0,309 3,165 21,632 108,938 0,2 0,685 4,807 10,51 0,629 0,632 4,761 19,362 31.12.2018 0,31 2,8 4,381 84,799 0,139 0,535 0,7 8,672 0,7 1,186 3,136 20,095 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12955 Realkreditinstitute Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 0,068 0,612 2,224 48,348 0,102 0,197 0,365 13,474 0,616 1,637 1,359 25,183 31.12.2010 0,039 0,286 1,63 43,964 0,068 0,147 0,268 12,112 0,372 1,606 1,657 23,862 31.12.2011 0,088 0,276 2,125 39,234 0,065 0,165 0,303 11,049 0,281 1,803 1,057 23,278 31.12.2012 0,079 0,277 2,015 36,021 0,037 0,16 0,282 10,208 0,242 1,673 0,98 22,129 31.12.2013 0,016 0,247 0,246 34,03 0,035 0,121 0,059 8,616 0,37 2,403 0,817 19,546 31.12.2014 0,011 0,183 0,13 32,214 0,023 0,088 0,055 8,278 0,362 2,596 0,662 20,322 31.12.2015 0,045 0,122 0,203 30,862 0,03 0,054 0,042 7,98 0,455 2,01 0,483 19,951 31.12.2016 0,061 0,076 0,065 26,954 0,016 0,043 0,012 7,017 0,289 2,087 0,345 20,336 31.12.2017 0,001 0,021 0,006 21,866 0,003 0,025 0,009 6,24 0,272 1,82 0,006 21,378 31.12.2018 0 0,021 0,006 23,014 0,002 0,037 0,021 6,636 0,201 1,917 0,002 22,923 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Bausparkassen Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 1,264 7,581 12,313 77,466 0,105 0,768 1,265 7,649 0,047 0,083 0,07 0,541 31.12.2010 1,4 8,068 12,137 76,992 0,125 0,846 1,268 7,691 0,02 0,085 0,074 0,572 31.12.2011 1,361 8,321 12,279 78,349 0,134 0,84 1,307 7,991 0,044 0,098 0,076 0,591 31.12.2012 1,303 8,689 12,335 78,825 0,126 0,842 1,344 8,218 0,047 0,087 0,082 0,678 31.12.2013 1,297 8,434 12,495 79,723 0,136 0,816 1,397 8,626 0,047 0,091 0,089 0,745 31.12.2014 0,784 8,227 12,841 81,72 0,107 0,825 1,419 9,199 0,054 0,029 0,102 0,366 31.12.2015 1,206 8,139 13,306 84,974 0,114 0,784 1,46 8,917 0,035 0,023 0,116 0,922 31.12.2016 0,583 7,565 44,379 57,845 0,072 0,723 3,394 8,024 0,041 0,016 0,141 0,176 31.12.2017 0,569 6,757 47,551 65,061 0,073 0,592 3,603 9,215 0,02 0,009 0,152 0,191 31.12.2018 0,543 6,221 30,831 87,777 0,066 0,541 1,868 11,635 0,02 0,019 0,134 0,181 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Drucksache 19/12955 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Banken mit Sonderaufgaben Wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen (ohne wirtschaftlich Selbständige und Einzelkaufleute) Jah r Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e Wo hn un gsb au kre dit e ( bis 1 Jah r) Wo hn un gsb au kre dit e ( 1- 5 J ah re) Wo hn un gsb au kre dit e ( üb er 5 J ah re) Hy po the ka rkr ed ite au f W oh nu ng sru nd stü ck e 31.12.2009 0,065 0,014 0,959 22,175 0,005 0,003 0,17 4,519 0,495 0,479 4,065 25,307 31.12.2010 0,035 0,011 1,069 20,581 0,003 0,02 0,46 3,87 0,16 0,483 3,596 26,622 31.12.2011 0,028 0,012 1,81 18,965 0,008 0,015 0,148 3,952 0,12 0,279 2,352 26,611 31.12.2012 0,026 0,008 1,819 17,903 0,003 0,013 0,127 3,739 0,099 0,074 2,095 26,415 31.12.2013 0,029 0,008 1,952 17,445 0,003 0,012 0,12 4,735 0,162 0,049 3,102 27,938 31.12.2014 0,032 0,006 1,675 16,496 0,001 0,006 0,109 4,751 0,069 0,103 3,002 27,456 31.12.2015 0,02 0,006 1,587 15,359 0,002 0,001 0,079 4,239 0,053 0,077 2,952 27,875 31.12.2016 0,019 0,006 1,663 14,392 0 0 0,069 4,02 0,051 0,157 2,919 27,798 31.12.2017 0,005 0,002 1,914 13,594 0,001 0 0,055 5,56 0,011 0,069 1,918 23,566 31.12.2018 0,005 0,003 1,039 13,926 0 0 0,021 5,29 0,03 0,045 1,762 24,291 Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro. Bezüglich der Entwicklung der Höhe der Gewerbeimmobilienkredite (Frage 14g) liegen aggregierte Informationen zur Entwicklung des Gesamtvolumens differenziert nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kategorien vor. Weitere Differenzierungen können dem Indikatorensystem zur Gewerbeimmobilienmarktüberwachung der Deutschen Bundesbank entnommen werden (verfügbar unter www.bundesbank.de/de/statistiken/indikatorensaetze/indikato rensystem-gewerbeimmobilienmarkt). Die Angaben des Millionenkreditmeldewesens liegen auf der Ebene Kreditgeber – Kreditnehmereinheit vor. Die Angaben der Kreditnehmerstatistik liegen auf der Ebene Kreditgeber – Kreditnehmergruppe vor (zu Kreditnehmergruppen siehe Deutsche Bundesbank, 2019, Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute , Richtlinien, Statistische Sonderveröffentlichung 1. Januar 2019). Die Daten aus dem AnaCredit-Meldewesen (siehe Antwort zu Frage 14) liegen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12955 künftig auf Ebene des einzelnen Kreditnehmers und der einzelnen Kredite vor, die grundsätzlich überwiegend den Anforderungen des ESRB entsprechen. Zur Entwicklung der weiteren in den Fragen 13 und 14 erfragten Indikatoren seit 2009 liegen der Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse vor. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als Adressat der ESRB-Empfehlung ESRB/ 2016/14 wird bis Ende 2019 dem ESRB einen Zwischenbericht zur Umsetzung der ESRB-Empfehlung vorlegen. Die finale Umsetzung empfiehlt der ESRB bis Ende 2020 (Teilempfehlung A) bzw. Ende 2021 (Teilempfehlung C) (siehe auch ESRB-Empfehlung ESRB/2019/3, welche die ESRB-Empfehlung ESRB/ 2016/14 anpasst). 18. Wie wurde die Nichtumsetzung der Forderung des AFS nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von disaggregierten Daten in den Ausschussberichten 2015 bis 2018 jeweils begründet (entsprechend der Begründungserfordernis in § 3 Absatz 4 des Finanzstabilitätsgesetzes – FinStabG)? a) Liegen die jeweilig genannten Gründe nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin vor? In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz wird dazu ausgeführt, dass „der Ausschuss für Finanzstabilität […] bei seiner Empfehlung (AFS/2015/1) davon aus[ging], dass bei den für die Analyse benötigten Daten auf Einzelkreditebene auf „bereits konzipierte und unionsrechtlich vorgesehene Datenerhebungsprojekte “ zurückgegriffen werden könne. Entsprechende europäische Regelungen liegen bislang nicht vor.“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/10935). Da sich das AnaCredit-Meldewesen der EZB derzeit nur auf Daten von juristischen Personen als Kreditnehmer bezieht, ist dieser Zustand derzeit unverändert. Demzufolge gilt weiterhin, dass die „Bundesanstalt [für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)] […] sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank auf bestehende Befugnisse zur Erhebung von Daten und Informationen und die Befugnisse zum wechselseitigen Austausch von Informationen stütz[t].“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/10935). Im Rahmen dieser Befugnisse führt die BaFin derzeit gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank eine Sonderumfrage zu Immobilienfinanzierungen und Kreditvergabestandards im deutschen Bankensektor durch. Bei der Erhebung von Daten auf Basis von Sonderumfragen sind Einschränkungen bei der Datenqualität grundsätzlich möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . 19. Liegen der Bundesregierung mittlerweile empirische Daten zur Entwicklung der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten (ggf. je Bevölkerungsgruppe und Verwendung des Kredits) und zu Ablehnungszahlen vor, und a) wenn ja, welche? b) Wenn nicht, warum auch über zwei Jahre nach der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10231 nicht? 20. Plant die Bundesregierung, vorgenannte Daten durch die Deutsche Bundesbank erheben zu lassen? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Bezüglich der Frage 19a wird auf die Antwort zur Frage 17 verwiesen. Drucksache 19/12955 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Anzahl oder dem Anteil an abgelehnten Kreditanträgen vor. Einen qualitativen Anhaltspunkt zur möglichen zeitlichen Entwicklung der Ablehnungen – nicht jedoch zu deren Niveau – kann die für geldpolitische Analysezwecke konzipierte vierteljährliche Umfrage des Eurosystems zur Kreditvergabepolitik der Geschäftsbanken (Bank Lending Survey) liefern (siehe www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/bank_len ding_survey/html/index.en.html). Grundsätzlich hat die Anzahl der abgelehnten Kreditanträge isoliert betrachtet nur einen bedingten Nutzen für Analysen zur Finanzstabilität sowie für die Einschätzung der makroprudenziellen Risiken des Wohnimmobilienmarktes. 21. Nutzt die Bundesregierung bei der Beobachtung des Wohnimmobilienmarkts auch empirische Evaluationen von Kreditvergabe- und Ablehnungszahlen von Verbänden oder anderen nichtbehördlichen Organisationen , und wenn ja, welche Inhalte und Ergebnisse? Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als das Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland kann auf umfassende Finanzstabilitätsanalysen der Deutschen Bundesbank zurückgreifen. Die Deutsche Bundesbank nutzt von vdp und Europace bereitgestellte Angaben zur Kreditvergabe als ergänzende Information bei der makroprudenziellen Überwachung des deutschen Wohnimmobilienmarkts. Da es sich bei diesen Daten von Verbänden oder anderen nichtbehördlichen Organisation (wie bspw. dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) oder der Europace AG) nicht um Statistiken handelt, die als repräsentativ für die Kreditvergabe auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt anzusehen sind, findet keine alleinstehende Auswertung dieser Daten statt. 22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich a) der Wohnimmobilienkreditbestand und b) das Neugeschäftsvolumen auf die unterschiedlichen Bankengruppen (Hypothekenbanken, Landesbanken , Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Spezialbanken – Förderbanken, Bausparkassen – etc.) verteilt? Zum Neugeschäftsvolumen liegen der Bundesregierung keine Informationen zu der Verteilung nach unterschiedlichen Bankengruppen vor. Aggregierte Informationen zum Neugeschäftsvolumen (sowie differenziert nach anfänglicher Zinsbindung) enthält die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank (siehe w w w . b u n d e s b a n k . d e / r e s o u r c e / b l o b / 6 1 5 0 2 2 / efae56c531df86ce79a41962061cb979/mL/s510atgv-data.pdf). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen. 23. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich a) der Wohnimmobilienkreditbestand und b) das Neugeschäftsvolumen auf unterschiedliche Investorengruppen (öffentliche Wohnungsunternehmen , genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler , kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –, institutionelle Investoren, Immobilienentwickler etc.) verteilt? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12955 Der von inländischen Banken ausgereichte Kreditbestand gegenüber einzelnen Investorengruppen lässt sich mit den der Bundesregierung vorliegenden Daten approximieren. Auf Basis einer solchen Approximation ist die Kreditvergabe inländischer Banken an offene Immobilienfonds sowie den Wirtschaftszweig Wohnungsunternehmen mit Unterscheidung nach Herkunft der Kreditnehmer sowie nach Schuldnerrechtsform in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Eine weitere Unterscheidung nach Investorengruppen ist auf Grundlage vorliegender Daten nicht möglich. Zur Verteilung des Neugeschäftsvolumens liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 24. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Bedeutung alternativer – bankenunabhängiger – Immobilienfinanzierer? a) Wie haben sich deren Marktvolumen und Marktanteil in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie begründet und bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? b) Wie schlüsselt sich der Marktanteil nach Kapitalgebern (deutsche Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Versorgungswerke, Pensionskassen ; ausländische institutionelle Investoren; deutsche Fonds; ausländische Fonds; Family Offices etc.) auf? c) Welche alternativen Finanzierungsinstrumente existieren, und in welchem Maße werden sie genutzt? d) Für welche Objektklassen (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Projektentwicklungen etc.) und von welchen Investorengruppen (öffentliche Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen , Fonds, Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –, institutionelle Investoren, Immobilienentwickler etc.) werden alternative Immobilienfinanzierungen vorzugsweise genutzt? Der Bundesregierung liegen Kenntnisse über das Marktvolumen alternativer Immobilienfinanzierer (Frage 24a) auf Grundlage der Statistik über Investmentvermögen und der Versicherungsstatistik zu Kapitalanlagen von Versichern (einschließlich Pensions- und Sterbekassen) vor. Die Entwicklung der direkten und indirekten Kapitalanlagen inländischer Immobilienfonds in Gewerbeimmobilien seit 2009 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 19/12955 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Entwicklung der Kapitalanlagen in Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen von Versicherern (einschließlich Pensions- und Sterbekassen ) seit 2009 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Bundesregierung liegen Kenntnisse über die Aufschlüsselung der Marktvolumina offener in Deutschland aufgelegter Immobilienfonds differenziert nach deren Halter bzw. Kapitalgeber (Frage 24b) auf Grundlage der Statistik über Wertpapierinvestments vor. Die Informationen zur Entwicklung dieser Aufschlüsselung liegt seit 2013 vor (siehe nachfolgende Tabelle). Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Ausmaß der Nutzung alternativer Finanzierungsinstrumente (Frage 24c) sowie zu diesen Finanzierungsinstrumenten in den erfragten Abgrenzungen (Frage 24d) vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12955 25. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Banken „ihr Monopol bei der gewerblichen Immobilienfinanzierung“ verloren haben (vgl. www.bf-direkt.de/fileadmin/fe_files/2018/2018_02_02_IW_BF.direkt _Beitrag_Fedele.pdf; bitte begründen), und welche Schlüsse zieht sie hieraus? Nach der globalen Finanzkrise und im Zuge der Reformen der Finanzmarktregulierung haben europäische Banken ihre Risiken im Kreditgeschäft grundsätzlich insgesamt reduziert. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung haben sich viele Kreditinstitute auf erstrangig besicherte Darlehen mit niedrigeren Beleihungsausläufen beschränkt. In der Folge haben spezialisierte Dienstleister, auf Fremdfinanzierungen spezialisierte Fonds oder andere neue Marktteilnehmer ihre Marktanteile vergrößert. Versicherer hingegen nutzen nach wie vor sowohl die private als auch die gewerbliche Immobilienfinanzierung zur Diversifikation ihrer Kapitalanlagen. Auch in Bezug auf andere Finanzierungsinstrumente waren bereits vor der globalen Finanzkrise Nicht-Banken im Bereich von Gewerbeimmobilienfinanzierungen engagiert. Nach den vorliegenden Daten (siehe Antworten zu den Fragen 17 und 24) ist die Finanzierung von Gewerbeimmobilien über Bankkredite weiterhin der Finanzierungskanal mit dem höchsten Marktvolumen. Insofern kann der Aussage insgesamt nicht zugestimmt werden. Dennoch wird die gewerbliche Immobilienfinanzierung über Nicht-Banken in die makroprudenzielle Überwachung des Ausschusses für Finanzstabilität und der Deutschen Bundesbank miteinbezogen . 26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten zehn Jahren der durchschnittliche Eigenkapitalanteil beim Erwerb a) einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, b) eines selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhauses, c) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch Privatpersonen bzw. d) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch gewerblich tätige Immobilieninvestoren entwickelt? Der Bundesregierung liegen Kenntnisse zur Entwicklung des durchschnittlichen Eigenkapitalanteils bei Wohnimmobilienfinanzierungen in den letzten zehn Jahren insgesamt vor, die auf Basis nicht-repräsentativer Daten des Verbands deutscher Pfandbriefbanken zur Entwicklung des durchschnittlichen Fremdkapitalanteils annäherungsweise ermittelt werden können (siehe www.vdpresearch.de/spotlight-entwicklung-der-wohn-und-gewerbeimmobilien finanzierung-in-deutschland/). Auf Grundlage repräsentativer und regelmäßig erhobener Daten hat die Bundesregierung keine Kenntnis der Entwicklung des durchschnittlichen Eigenkapitalanteils bei Erwerb von Immobilien gemäß der erfragten Aufschlüsselung in den letzten zehn Jahren. Diese Informationen werden derzeit nicht vom statistischen oder bankaufsichtlichen Meldewesen erfasst. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zum durchschnittlichen Eigenkapitalanteil erfragt. Drucksache 19/12955 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Zinsbindung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien in Deutschland entwickelt (bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu durchschnittlichen Zinsbindungen bei selbstgenutzten Wohnimmobilien vor. Auf Basis der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank hat die Bundesregierung Kenntnis über die Entwicklung des Neugeschäfts mit Wohnungsbaukrediten unterteilt nach anfänglicher Zinsbindung seit 2009 (siehe www.bundesbank.de/resource/blob/ 615022/efae56c531df86ce79a41962061cb979/mL/s510atgv-data.pdf). Eine Unterteilung nach Nutzungsart der Wohnimmobilie liegt nicht vor. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zur durchschnittlichen Zinsbindung erfragt. 28. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Kreditlaufzeit für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland (bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zur durchschnittlichen Kreditlaufzeit für selbstgenutzte Wohnimmobilien in Deutschland seit 2009 vor. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zur Kreditlaufzeit erfragt. 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Kredithöhe für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland entwickelt (bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)? Nicht-repräsentative und öffentlich verfügbare Daten des privaten Anbieters Europace AG legen nahe, dass sich die durchschnittliche Kredithöhe seit 2009 erhöht hat (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/). Der Bundesregierung liegen keine offiziellen statistischen Daten vor, auf deren Basis die Entwicklung der durchschnittlichen Kredithöhe seit 2009 bestimmt werden kann. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zur durchschnittlichen Kredithöhe erfragt. 30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Tilgung bei Krediten für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie? Nicht-repräsentative und öffentlich verfügbare Daten des privaten Anbieters Europace AG legen nahe, dass sich die durchschnittliche Tilgung seit 2009 erhöht hat (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/). Der Bundesregierung liegen keine offiziellen statistischen Daten vor, auf deren Basis die Entwicklung der durchschnittlichen Tilgung seit 2009 bestimmt werden kann. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zur durchschnittlichen Tilgung erfragt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12955 31. Wie hat sich das Durchschnittsalter, nach Kenntnis der Bundesregierung, beim Ersterwerb einer Wohnimmobilie entwickelt? Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Entwicklung des Durchschnittsalters der Ersterwerber seit 2008. Ersterwerber von Wohneigentum (ohne Erbschaft/Schenkung) Jahr der Eigentumsbildung Durchschnittliches Alter der Hauptverdienerin / des Hauptverdieners im Haushalt 2008/2009 42 2010/2011 40 2012/2013 43 2014/2015 41 2016/2017 39 Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Kantar TNS im Auftrag verschiedener Finanzierungsinstitute und des BMVBS/BBSR: Wohneigentumsbildung in Deutschland 2008-2011, Kantar im Auftrag des BMI/BBSR: Wohneigentumsbildung in Deutschland 2012-2017 Ursachen und Risiken einer Immobilienpreisblase 32. Wie definiert die Bundesregierung eine Immobilienblase? 33. Welche Indikatoren werden von der Bundesregierung für die Definition einer Immobilienblase herangezogen? Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als das Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland geht auf Basis von Analysen der Deutschen Bundesbank von Preisüberbewertungen bei Immobilien aus, wenn sich Abweichungen der am Markt beobachteten Preise von einem Fundamentalpreis ermitteln lassen (siehe dazu auch Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 23, verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Con tent/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht- Bericht.pdf;jsessionid=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E? __blob=publicationFile&v=3). Der Fundamentalpreis kann als derjenige Preis verstanden werden, der im Einklang mit den nachhaltigen Werten ökonomischer und demografischer Einflussfaktoren steht. Da der Fundamentalpreis einer Immobilie nicht beobachtet werden kann, wird er in der Regel anhand des Preis-Miete- oder Preis-Einkommen-Verhältnisses oder eines Referenzwertes basierend auf ökonometrischen Schätzungen näherungsweise bestimmt. Abweichungen vom Fundamentalpreis können unter anderem darauf zurückgehen , dass eine Fortsetzung eines aktuell steigenden Preistrends erwartet wird. In Bezug auf mögliche Implikationen für die Finanzstabilität ist neben der Höhe dieser geschätzten Abweichungen vor allem von besonderer Relevanz, ob vorhandene Überbewertungen auch mit einer außergewöhnlichen Dynamik der Immobilienkreditvergabe und einer starken Lockerung der Kreditvergabestandards einhergehen. Mögliche Risiken für die Finanzstabilität können sich insbesondere dann aufbauen, wenn sich Preisentwicklung und Kreditentwicklung gegenseitig verstärken. Um einzuschätzen, ob sich solche Risiken aufbauen, werden daher insbesondere Indikatoren zur Kreditvergabedynamik und den Kreditvergabestandards verwendet. Weitere Indikatoren können dem Indikatorensystem der Deutschen Bundesbank zur makroprudenziellen Überwachung der Wohnimmobilienmärkte entnommen werden (siehe www.bundesbank.de/de/ statistiken/indikatorensaetze/indikatorensystem-wohnimmobilienmarkt). Drucksache 19/12955 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Sieht die Bundesregierung in Deutschland die Gefahr einer Immobilienblase ? Nach Einschätzung des Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als dem Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland kann ein unerwarteter starker Rückgang der Immobilienpreise, insbesondere in Verbindung mit einem konjunkturellen Einbruch, zu Verwerfungen auf den Immobilienmärkten führen . Durch die im vergangenen Jahrzehnt stark gestiegenen Immobilienpreise sowie geschätzte regionale Preisübertreibungen bei Wohnimmobilien steigt die Wahrscheinlichkeit einer auch deutlich ausfallenden Preiskorrektur. Die daraus resultierenden zyklischen Risiken in Bezug auf den Kreditbestand beschreiben eines der insgesamt drei vom AFS identifizierten Risikofelder für die Finanzstabilität . Auch vor diesem Hintergrund hat der AFS der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. Mai 2019 empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben (siehe AFS-Empfehlung AFS/2019/1, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/ Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Empfehlung.pdf?__blob=publication File&v=2). Die BaFin hat die Empfehlung des AFS umgesetzt. Mit der Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers wird die Widerstandskraft des Bankensystems präventiv gestärkt, auch gegenüber möglichen Risiken aus der Immobilienpreisentwicklung . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Schriftliche Frage Nr. 136 für den Monat August 2019, Bundestagsdrucksache 19/12640) verwiesen. In Bezug auf das Neugeschäft mit Wohnimmobilienkrediten weisen aus Sicht des AFS die verfügbaren Indikatoren nicht auf substanziell erhöhte Finanzstabilitätsrisiken aus dem Neugeschäft mit Wohnimmobilienkrediten hin (siehe dazu Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 24f., verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/ Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf;jsessio nid=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFi le&v=3). 35. Liegen der Bundesregierung europäische Vergleichszahlen zur Entwicklung von Immobilienblasen oder Preisübertreibungen in einzelnen Ländern oder europäischen Städten vor? Bezüglich der Einschätzung der Preisentwicklung in den EU-Wohnimmobilienmärkten wurde durch den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) als Gremium der EU zur makroprudenziellen Überwachung dem im Jahr 2016 erstmals eine Risikobewertung der nationalen Wohnimmobilienmärkte vorgenommen (siehe Bericht des ESRB zu „Vulnerabilities in the EU residential real estate sector“, verfügbar unter www.esrb.europa.eu/pub/pdf/ reports/161128_vulnerabilities_eu_residential_real_estate_sector.en.pdf? d1a536823a87796fcc0d06428343fe11). Der ESRB bewertet in diesem Bericht mögliche Verwundbarkeiten der EU-Wohnimmobilienmärkte in einer indikatorbasierten Querschnittsanalyse in den drei Bereichen Preisentwicklung, Kreditentwicklung und Verschuldung privater Haushalte. Der ESRB plant, diese Risikobewertung in Zukunft regelmäßig zu aktualisieren. Eine aktuelle Einschätzung der EU-Wohnimmobilienmärkte kann zudem der Ausgabe 7 der EZB Macroprudential Bulletin entnommen werden (verfügbar unter www.ecb.europa.eu/pub/financial-stability/macroprudential-bulletin/html/ ecb.mpbu201903_03~16f6101896.en.html). Darüber hinaus veröffentlicht die EZB in ihrem Statistical Data Warehouse Indikatoren zu der aktuellen Bewertung von Wohnimmobilienpreisen in der EU (verfügbar unter h t t p s : / / Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12955 sdw.ecb.europa.eu/reports.do?node=1000003807). Eine Differenzierung nach einzelnen Städten liegt nicht vor. Bezüglich der Einschätzung der Preisentwicklung in den EU-Gewerbeimmobilienmärkten hat der ESRB in 2018 einen „Report on vulnerabilities in the EU commercial real estate sector“ veröffentlicht (verfügbar unter www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.report181126_vulnerabili t i e s _ E U _ c o m m e r c i a l _ r e a l _ e s t a t e _ s e c t o r . e n . p d f ? 6 e a ba776a180bd5908b703a9b910a473). Der Bericht analysiert unter anderem die Preisentwicklungen differenziert nach einzelnen Mitgliedstaaten. Eine Differenzierung nach einzelnen Städten liegt nicht vor. 36. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass sich die Preise von Wohnimmobilien in städtischen Gebieten vom Gegenwartswert der zukünftigen Mieteinnahmen entkoppelt haben und zumindest teilweise durch die reine Erwartung zukünftig steigender Immobilienpreise mitbestimmt sind, d. h. nicht rein durch die Fundamentalfaktoren gerechtfertigt, sondern durch Spekulation zu erklären sind? a) Wenn nicht, bitte begründen? b) Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um der Spekulation mit Wohnimmobilien entgegenzuwirken? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die aktuell erwarteten zukünftigen Mieteinnahmen oder über das Ausmaß der erwarteten zukünftigen Preissteigerungen bei Wohnimmobilien vor. Grundsätzlich kann durch ein ausreichendes Wohnraumangebot der Gefahr spekulativer Übertreibungen begegnet werden. Die Bundesregierung hat im September 2018 gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine umfassende Wohnraumoffensive auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau zu intensivieren. Mit dem Ziel von 1,5 Mio. neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode wurde ein breites Maßnahmenbündel aus investiven Impulsen, Maßnahmen zu Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens (einschließlich der Verlängerung und Verbesserung der sogenannten Mietpreisbremse), zur Baulandmobilisierung und Baukostensenkung und Fachkräftesicherung auf den Weg gebracht. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde bereits umgesetzt, wie beispielsweise die Einführung des Baukindergeldes, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Auf die deutlich gestiegene Wohnungsnachfrage haben die Wohnungsanbieter − unterstützt durch die Wohnraumoffensive und die bereits in der Vergangenheit eingeleiteten vielfältigen politischen Maßnahmen − mit einer beachtlichen Steigerung der Bautätigkeit reagiert. Die Bundesregierung arbeitet weiter konsequent an der Umsetzung der von Bund, Ländern und Kommunen getragenen Wohnraumoffensive . 37. Sind die von der Deutschen Bundesbank auf zwischen 15 Prozent und 30 Prozent geschätzten Preisübertreibungen auf den städtischen Wohnungsmärkten (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2019) nach Ansicht der Bundesregierung auch auf spekulatives Anlageverhalten zurückzuführen? a) Wenn ja, bei welchen Käufergruppen ist nach Ansicht der Bundesregierung spekulatives Anlageverhalten zu beobachten (private Haushalte, kommunale Wohnungsunternehmen, private Wohnungsunternehmen , börsennotierte Wohnungsunternehmen, offene und geschlossene Immobilienfonds etc.), und welche Maßnahmen möchte Drucksache 19/12955 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Bundesregierung ergreifen, um spekulativem Anlageverhalten entgegenzuwirken ? b) Wenn nein, bitte begründen und erläutern, auf welche Ursachen die Preisübertreibungen zurückzuführen sind? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu einer Bestimmung eines spekulativen Anlageverhaltens nach Käufergruppen vor. Eine direkte Bestimmung des Beitrags einzelner Käufergruppen zu Abweichungen der Preise von ihren modellhaft ermittelten Fundamentalwerten ist auf Basis der vorhandenen Daten nicht möglich. Nach Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) ist die Preisentwicklung vor allem auf eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum zurückführen. Diese wird begünstigt durch den hohen Beschäftigungsstand , gute Einkommensaussichten und niedrige Zinssätze für Wohnungsbaukredite (siehe Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 23, verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Presse mitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf;jsessi onid=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFi le&v=3). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. 38. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung darüber , wie sich ein rascher Zinsanstieg auswirken würde auf a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems, b) die Preise von Wohnimmobilien und c) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte? 39. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Privathaushalte im Falle unerwartet rascher Erhöhungen des Leitzinses oder stark fallender Preise gezwungen sein werden, ihre nicht vollständig abbezahlten Immobilien zu verkaufen? 40. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung darüber , wie sich deutliche Preiskorrekturen am Wohnimmobilienmarkt auswirken würden auf a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems und b) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte? 41. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und Bewertungsrisiken von Kreditinstituten im Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten ? 42. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und Bewertungsrisiken von privaten Haushalten im Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten ? Die Fragen 38 bis 42 werden gemeinsam beantwortet. Nach Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität und der Deutschen Bundesbank könnte ein unerwarteter und abrupter Zinsanstieg verschiedene Bereiche des deutschen Finanzsystems empfindlich treffen. Im deutschen Finanzsystem haben sich insbesondere im Bankensektor in den vergangenen Jahren hohe Zinsänderungsrisiken aufgebaut. Sollte das allgemeine Zinsniveau stärker und schneller als erwartet steigen, nähme der Zinsaufwand schneller zu als die Zinseinnahmen. Zudem würde der Wert der Aktiva aufgrund der längeren Zinsbindungsdauer stärker fallen als derjenige der Passiva (vgl. u. a. Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 18 verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoli Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12955 t i k / 2 0 1 9 / 0 5 / 2 0 1 9 - 0 5 - 2 7 - A F S - B e r i c h t - B e r i c h t . p d f ; j s e s s i o n i d =27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFile&v=3). Die daraus resultierenden zyklischen Risiken aus der Zinsentwicklung (dauerhaft niedrige Zinsen oder abrupt steigende Zinsen) beschreiben eines der insgesamt drei vom AFS identifizierten Risikofelder für die Finanzstabilität. Als zweites Risikofeld steigt durch die im vergangenen Jahrzehnt stark gestiegenen Immobilienpreise sowie geschätzte regionale Preisübertreibungen bei Wohnimmobilien die Wahrscheinlichkeit einer auch deutlich ausfallenden Preiskorrektur . Daraus resultieren zyklische Risiken in Bezug auf den Kreditbestand (Gefahr einer Überschätzung von Kreditsicherheiten, siehe auch Antwort zur Frage 34). Als drittes Risikofeld würde ein starker Konjunktureinbruch dazu führen, dass die Eigenkapitalquoten der Banken aufgrund steigender Risikovorsorge und zunehmender Verluste im Kreditgeschäft unter Druck geraten. Ein solches Szenario würde die Auswirkungen gegenüber einer isolierten Korrektur der Wohnimmobilienpreise (zweites Risikofeld) deutlich verstärken. Die vom AFS identifizierte Gefährdungslage ergibt sich demzufolge insbesondere aus dem gleichzeitigen Auftreten der verschiedenen Risiken. Vor diesem Hintergrund hat der AFS der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. Mai 2019 empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben (siehe AFS- Empfehlung AFS/2019/1, abrufbar unter https://www.bundesfinanzministeri um.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27- AFS-Bericht-Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die BaFin hat die Empfehlung des AFS umgesetzt. Mit der Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers wird die Widerstandskraft des Bankensystems präventiv gegenüber unerwarteten Entwicklungen gestärkt. Die derzeitige Eigenkapitalausstattung des deutschen Bankensektors ist im Aggregat als solide einzuschätzen und hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert (siehe dazu auch Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 14, verfügbar unter www.bundesfi nanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/ 2 0 1 9 / 0 5 / 2 0 1 9 - 0 5 - 2 7 - A F S - B e r i c h t - B e r i c h t . p d f ; j s e s s i o n i d =27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFile&v=3). In Bezug auf die Wohnimmobilienpreise könnte sich modellbasierten Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge ein rascher Zinsanstieg für sich genommen dämpfend auswirken. Der Effekt eines Zinsanstiegs auf die Preisentwicklung kann dabei mit einer Verzögerung von einigen Quartalen eintreten. In einem solchen Szenario können sich Bewertungsrisiken für private Haushalte ergeben . Eine Einschätzung dieser Bewertungsrisiken ist jedoch ohne genaue Kenntnis des Fremdkapitalanteils der zugrundeliegenden individuellen Wohnimmobilienfinanzierungen nicht möglich. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin du Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zu Fremdkapitalanteilen erfragt. Die Auswirkungen eines raschen Zinsanstiegs auf die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte würden bei bestehenden Wohnimmobilienkrediten durch die in Deutschland überwiegend langen Zinsbindungsfristen vermindert. So wiesen beispielsweise im zweiten Quartal 2019 laut Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank 47 Prozent der neu vergebenen Wohnungsbaukredite eine Zinsbindungsfrist von über zehn Jahren und weitere 33 Prozent eine Zinsbindungsfrist von über fünf bis zehn Jahren auf. Eine aktuelle Vergleichsstudie für den Euroraum auf Basis von Daten auf Haushaltsebene kommt daher auch zu dem Ergebnis, dass in Deutschland die Zinsänderungsrisiken privater Haushalte vergleichsweise gering sind. Den Ergebnissen dieser Studie zufolge würden Haushalte mit Verbindlichkeiten aus Wohnimmobilienkrediten sogar aufgrund der höheren Verzinsung von Vermögenswerten (bspw. Bankeinlagen) im Durchschnitt von einem Zinsanstieg profitieren (siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Januar 2019, S. 20 ff., abrufbar unter www.bundesbank.de/ Drucksache 19/12955 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode resource/blob/773448/b50d770a8365c0f8ea2090e684e15310/mL/2019-01- monatsbericht-data.pdf). Sollte es zusätzlich zu einem raschen Zinsanstieg zu einem starken Preisverfall von Wohnimmobilien kommen, würde sich zwar das Immobilienvermögen der Haushalte verringern. Dies hätte aber keinen direkten Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen und die Schuldendienstquote der privaten Haushalte. Es wäre daher in einem solchen Szenario nicht unmittelbar mit einem deutlichen Anstieg der Kreditausfälle bei Wohnimmobilienkrediten zu rechnen. Ein Anstieg der Kreditausfälle oder erzwungener Wohnimmobilienverkäufe wäre dagegen in Szenarien zu erwarten, in denen zusätzlich ein Rückgang der Haushaltseinkommen (bspw. durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit ) angenommen wird (zur Simulation der Auswirkungen eines solchen Szenarios siehe Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank 2018, S. 64 sowie 67f., abrufbar unter www.bundesbank.de/resource/blob/766402/ ae2c3a9afbc12eac760a9c48d119af44/mL/2018-finanzstabilitaetsberichtdata .pdf). Auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive deutet eine Simulationsstudie der Deutschen Bundesbank darauf hin, dass es im Zuge einer Zinsnormalisierung nicht zu einer deutlichen Verschlechterung der Schuldendienstquote insgesamt kommen dürfte. Die Ursachen dafür dürften insbesondere der hohe Anteil der Kreditverbindlichkeiten mit langen Zinsbindungsfristen sowie die Erwartung eines graduelleren Anstiegs der Zinsen im Fall einer Zinsnormalisierung sein (siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Januar 2019, S. 13 ff., abrufbar unter www.bundesbank.de/resource/blob/773448/b50d770a8365c0f8ea209 0e684e15310/mL/2019-01-monatsbericht-data.pdf). Dagegen könnte eine Preiskorrektur am Wohnimmobilienmarkt die Entwicklung der Realwirtschaft beeinträchtigen. Zum einen dürften die Wohnungsbauinvestitionen geringer ausfallen. Zum anderen könnten sich die niedrigeren Immobilienpreise auch auf die privaten Konsumausgaben auswirken, sofern die privaten Haushalte auf Verluste hinsichtlich ihres Immobilienvermögens mit einer Veränderung des Sparverhaltens reagieren. Sofern fallende Immobilienpreise mit sinkenden Mieten einhergehen, ergibt sich ein positiver und damit gegenläufiger Effekt bezüglich der Konsumausgaben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12955 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333