Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12185 – Bevölkerungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Arbeitsfeld der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die Bevölkerungspolitik . Hierzu führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus: „In fast allen Sektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden bereits Maßnahmen durchgeführt, die die Bevölkerungsdynamik eines Landes direkt oder indirekt berühren“ (www.bmz.de/de/ themen/bevoelkerungsdynamik /deutscher_beitrag/index.html). Hierbei werden nach Angaben des BMZ insbesondere Schwerpunkte auf die Förderung von „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“ sowie auf selbstbestimmte Familienplanung gelegt (www.bmz.de/de/themen/bevoelkerungsdynamik /deutscher_beitrag/index.html). In diesem Zusammenhang unterstützt das BMZ nach eigenen Angaben auch die Initiative „Family Planning 2020“, die von der Bill & Melinda Gates Foundation und der britischen Regierung im Jahr 2012 gestartet wurde. Die deutsche Unterstützungszusage beinhalte die Gesundheitsvorhaben im Rahmen der BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit “. Außerdem würden die deutschen Beiträge an den Internationalen Dachverband von Familienplanungsorganisationen, den UN- Bevölkerungsfonds und den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria berücksichtigt. Insgesamt betrage das deutsche Engagement in diesem Bereich „mindestens 514 Millionen Euro“ (www.bmz.de/ de/ presse/ aktuelleMeldungen/ 2016/ mai/ 160519_ pm_ 044_ Melinda- Gates- Silberhorn-Familienplanungs-Initiative-Family-Planning-2020/index.jsp). Vor dem Hintergrund der stark wachsenden Bevölkerungen der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit interessieren sich die Fragesteller für die bereits umgesetzten bevölkerungspolitischen Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12957 19. Wahlperiode 03.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche bevölkerungspolitische Strategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, und auf welcher Grundlage wurde diese erarbeitet? Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Strategie? Entwicklungszusammenarbeit (EZ) kann nur langfristig wirksam und nachhaltig sein, wenn sie frühzeitig der demografischen Dimension Rechnung trägt. Daher ist das Thema der Bevölkerungsdynamik in allen Programmen und Strategien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verankert. Der strategische Leitfaden für die deutsche EZ im Themenfeld Bevölkerungsdynamik ist das Positionspapier „Bevölkerungsdynamik in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit “ . Dieses sieht eine ganzheitliche Herangehensweise an das Querschnittsthema Bevölkerungsentwicklung vor, die den engen Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungsdynamik und nachhaltiger Entwicklung Rechnung trägt.  2. Welche ODA-fähigen Programme, Vorhaben, Projekte und sonstige Maßnahmen wurden im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten 15 Jahre und werden aktuell im Bereich der Bevölkerungspolitik (DAC-5-Code 130 oder Äquivalent) gefördert, finanziert oder durchgeführt (bitte nach Partnerland, Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, tätigem Ressort, Projektnummer, Haushaltskapitel und -titel, Projekttitel, Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen , Projektausgaben bzw. Zusagen und tatsächlichen Kosten, Anteil von Haushaltsmitteln, konkret vereinbarter Eigenanteil der Partner, tatsächlich geleisteter Eigenanteil der Partner, Partner der Durchführungsvereinbarung , Zielsetzung bzw. Beschreibung der Maßnahme, durch die Maßnahmen erreichte Anzahl an Personen und Ergebnis des Schlussberichts bzw. Verwendungsnachweises aufschlüsseln)? Das BMZ ist das zuständige Fachressort für die EZ der Bundesregierung. Mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen finden, auch wenn sie nach den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ODA-anrechenbar sein können, nicht im Rahmen der EZ statt. Zu den ODA-fähigen Programmen, Vorhaben, Projekten und sonstigen Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ wird auf die Anlagen 1 bis 5 verwiesen. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. Zur Anzahl der erreichten Personen: Die Zielerreichung der Vorhaben wird anhand der Erreichung spezifischer Indikatoren, die nicht durchgängig personenbezogen sind, erfasst. Die Indikatoren sind abhängig von der Art des Vorhabens , dem Kontext und den verwendeten Instrumenten. Beispielsweise konnten sich im Rahmen von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) seit 2011 rund 25 Millionen Paare in 20 Ländern vor ungewollten Schwangerschaften und/oder sexuell übertragbaren Krankheiten schützen. Zum Eigenanteil: Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den daraus durchgeführten Aktivitäten. Sie bestehen in der Regel aus der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. Drucksache 19/12957 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zum Anteil an Haushaltsmitteln: In zwei Vorhaben der FZ kamen auch Marktmittel zum Einsatz, in allen übrigen Vorhaben wurden nur Haushaltsmittel eingesetzt . Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. Es sind nicht alle erfragten Parameter auf die nichtstaatliche EZ übertragbar. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der erfassten Daten für die Förderung von privaten und kirchlichen Trägern durch Zuwendungen aus den Fördertiteln der nichtstaatlichen EZ. Die Laufzeit für Projekte aus dem Titel „private Träger “ sowie für die Projekte der Kirchen und Träger der Sozialstrukturförderung wird nicht systematisch erfasst. Gleiches gilt für die übergeordnete Zielsetzung der Träger und die Projektpartner. Zu Letzterem wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der AfD zur Medienentwicklungszusammenarbeit (auf Bundestagsdrucksache 19/12468) verwiesen. a) Wurde und wird hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen beraten, und wenn ja, im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen? b) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden und werden Schwangerschaftsabbrüche als geeignetes Mittel der Familienplanung bewertet? c) In wie vielen Fällen kam es infolge von Beratungsgesprächen und sonstigen Projektveranstaltungen im Rahmen dieser Programme, Vorhaben , Projekte und Maßnahmen zu Schwangerschaftsabbrüchen (bitte nach Altersgruppe der betroffenen Frauen, Indikation, Projekt, Land aufschlüsseln)? d) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden und werden Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche in Staaten, in denen Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich verboten oder streng reglementiert sind, beraten (bitte nach Projekten, Ländern, Gesetzeslage aufschlüsseln)? Die Fragen 2a bis 2d werden gemeinsam beantwortet. Ziele der deutschen EZ im Bereich Bevölkerungspolitik sind die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Schutz entsprechender Rechte sowie der Zugang zu Informationen und Diensten der selbstbestimmten Familienplanung . Die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Schutz entsprechender Rechte sowie der Zugang zu Informationen und Diensten der selbstbestimmten Familienplanung sind wichtige Ziele der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Schutz entsprechender Rechte sowie der Zugang zu Informationen und Diensten der selbstbestimmten Familienplanung sind wichtige Ziele der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . In der deutschen EZ gelten Schwangerschaftsabbrüche nicht als Mittel der Familienplanung . Zudem werden ausschließlich Aktivitäten unterstützt, die im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung der Partnerländer stehen. e) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wird die Akzeptanz von Empfängnisverhütung in der lokalen Bevölkerung der Zielländer gefördert? f) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wird der Zugang zu Mitteln der Empfängnisverhütung gefördert (bitte nach Mitteln der Empfängnisverhütung aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12957 g) Welche familienplanerischen und bevölkerungspolitischen Methoden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen dieser Programme , Vorhaben, Projekte und Maßnahmen außerdem angewendet? h) Welche weiteren Methoden neben den in Frage 2g erfragten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, die nicht angewendet werden? i) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der jeweiligen familienplanerischen und bevölkerungspolitischen Methoden hinsichtlich ihrer bevölkerungspolitischen Effektivität, gesellschaftlichen Akzeptanz und ethischen Legitimität (bitte nach Methoden aufschlüsseln)? Die Fragen 2e bis 2i werden gemeinsam beantwortet. Die deutsche EZ fördert den rechtebasierten und selbstbestimmten Zugang zu modernen Methoden der Familienplanung durch Aufklärung, Beratung und die Bereitstellung von Kontrazeptiva, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, die in Partnerländern zugelassen sind bzw. den Leistungspaketen lokaler Gesundheitsdienstleister entsprechen. Die Auswahl der Familienplanungs-Methoden im Rahmen von Maßnahmen der deutschen EZ richtet sich primär nach der nationalen Strategie und Gesetzgebung des Partnerlandes, internationalen Qualitätsstandards und soziokulturellen Rahmenbedingungen. Auch beeinflusst die Struktur und Qualität des Gesundheitssystems (Verfügbarkeit von geschultem Personal und Ausrüstung, Umgang mit Nebenwirkungen etc.) die Eignung verschiedener Methoden. Ziel ist es, innerhalb des gegebenen Kontexts, den Menschen eine möglichst breite Wahl („contraceptive choice“) an wirksamen und kosteneffizienten Kontrazeptiva anbieten zu können, die von entsprechenden Informationen und Diensten begleitet wird. Die Förderung des Zugangs zu Familienplanung unterstützt die Bundesregierung auch über jährliche Zuwendungen an die „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF), die für die ganzheitliche Arbeit der Organisation gedacht sind, und in geringerem Maße auch über zweckgebundene Mittel. Hierzu wird auf Anlage 3 verwiesen. Die Förderung von Bildung, der Gleichstellung der Frau und sozialen Sicherheit sind weitere Förderungsschwerpunkte der Bundesregierung. Sexualerziehung befähigt Jugendliche, sich frühzeitig zu informieren und bewusste Entscheidungen über ihre Sexualität und Familienplanung zu treffen. So kann durch Sexualerziehung die Anzahl an Teenagerschwangerschaften erheblich reduziert werden. Mit der Anzahl der Bildungsjahre einer Frau steigen ihre Chancen auf Erwerbstätigkeit und die Geburtenrate sinkt.  3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der ODA-fähigen Ausgaben der in Frage 2 erfragten Maßnahmen, und wie hoch ist der Anteil von Haushaltsmitteln des Bundes an diesen Ausgaben? Insgesamt hat Deutschland im Zeitraum von 2003 bis 2017 1,592 Mrd. Euro für Vorhaben und Maßnahmen in den relevanten Förderbereichen Bevölkerungspolitik und reproduktive Gesundheit (Förderbereichsschlüssel 13010, 13020, 13030, 13040 und 13081) ausgezahlt. Der Anteil an Haushaltsmitteln betrug rund 95 Prozent.  4. Wie verteilen sich die in Frage 2 erfragten Maßnahmen auf (bitte nach Kosten, Haushaltsmittel und prozentualem Anteil an den Gesamtausgaben – siehe Frage 3 – aufschlüsseln) a) den Förderbereichsschlüssel 13010 Bevölkerungspolitik und -statistik, Drucksache 19/12957 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) den Förderbereichsschlüssel 13020 Förderung reproduktiver Gesundheit , c) den Förderbereichsschlüssel 13030 Familienplanung, d) den Förderbereichsschlüssel 13040 Bekämpfung von sexuell übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV/AIDS und e) den Förderbereichsschlüssel 13081 Aus- und Fortbildung im Bereich Bevölkerungsmedizin und reproduktive Gesundheit? Förderbereichsschlüssel Summe 2003-2017 (in Mio. Euro) Prozentualer Anteil 13010 12,16 0,764 13020 606,84 38,109 13030 204,68 12,854 13040 751,18 47,173 13081 17,53 1,10 Gesamt 130 1592,4 100  5. In welchen Ländern wurde die Änderung von Gesetzen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt (www.bmz.de/de/ themen/reproduktive_gesundheit/deutscher _beitrag/familienplanung/index.html)? In Ruanda wurden zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die sich auch für eine Lockerung des Gesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen , um die Anzahl an Müttersterblichkeitsfällen in Folge von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen einzudämmen. a) Wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit der Position des BMZ, dass Schwangerschaftsabbrüche kein Mittel der Familienplanung seien, vereinbar? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2a bis 2d verwiesen. b) Wie ist die jeweilige Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in den betreffenden Partnerländern nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestaltet ? In Ruanda ist mit der Gesetzesänderung ein Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert , wenn die Schwangerschaft in Folge von Inzest, Vergewaltigung oder Zwangsheirat entstanden ist, oder die Schwangerschaft mit gesundheitlichen Risiken für die Mutter oder das ungeborenen Kind verbunden ist. Eine medizinische Untersuchung und Beratung ist für die Durchführung des Abbruches verpflichtend. c) Für welche konkreten Gesetzesänderungen oder Regeländerungen zum Schwangerschaftsabbruch leistete die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Unterstützung? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. d) Welche konkreten (Unterstützungs-)Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen werden von der Bundesregierung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mittelbar oder unmittelbar erbracht? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12957 e) Widersprechen diese (Unterstützungs-)Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung der deutschen Rechtslage nach §§ 218 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB), und wenn ja, inwiefern? Nein.  6. Plant die Bundesregierung, künftig Projekte, die Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche beraten, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit weiter zu unterstützen? Wenn ja, warum, und in welchem Umfang? Zukünftige Projekte sind abhängig von den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest.  7. Unterstützt die Bundesregierung derzeit Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit , die sich speziell den psychologischen Folgen bei Frauen nach Schwangerschaftsabbrüchen widmen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt aktuell keine spezifischen Projekte, die sich den psychologischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen widmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2a bis 2d verwiesen.  8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Entscheidung der USamerikanischen Regierung im Jahr 2017 bei, wonach Projekte der Entwicklungszusammenarbeit , die Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche beraten, keine US-Fördermittel mehr erhalten, und welche Schlüsse zieht sie daraus (s. g. Mexico City Policy, www. theguardian .com/world/2017/may/15/trump-abortion-rule-mexico-city-policy)? Die Bundesregierung verfolgt die Auswirkungen der im Januar 2017 durch den Präsident der Vereinigten Staaten Donald Trump wieder eingeführten und verschärften Mexico City Policy („Protecting Life in Global Health Assistance“) mit Sorge. Die Vereinigten Staaten sind der größte Geber im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Die Einschränkungen der ausgeweiteten Mexico City Policy betreffen daher die Arbeit vieler Organisationen, die einer großen Zahl von Menschen den Zugang zu umfassenden Informationen und Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (SRG), ermöglichen, den sie sonst nicht hätten. Dies hat negative Auswirkungen insbesondere für Dienstleistungen wie Schwangerschaftsvorsorge, Familienplanungs- sowie HIV-Dienste, die nicht mit Schwangerschaftsabbrüchen im Zusammenhang stehen .  9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch und ökonomisch)? Demografische Trends betreffen fast alle Lebensbereiche einer Gesellschaft – und werden umgekehrt von einer Vielzahl an sozialen, wirtschaftlichen, politischen und ökologischen Aspekten beeinflusst. Eine ganzheitliche Berücksichtigung demografischer Entwicklungen ist daher eine wichtige Voraussetzung, um soziale, ökologische und ökonomische Entwicklungsprozesse nachhaltig zu gestalten. Drucksache 19/12957 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Inwiefern findet das Bevölkerungswachstum in der Umsetzung der Agenda 2030 Berücksichtigung? Demografische Entwicklungen spiegeln sich in der gesamten Agenda 2030 wider . Besonderen Stellenwert haben sie in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmungsrechte sowie für aufbereitete Bevölkerungsdaten für eine inklusive Entwicklungsplanung und partnerschaftliche Entwicklungspolitik, allesamt zentrale Themen der Agenda. Die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Prinzips „Niemanden zurücklassen“ wird dementsprechend in enger Wechselwirkung mit den künftigen demografischen Entwicklungen stehen. Wie zentral das Thema Bevölkerungsdynamik für die Agenda 2030 ist, zeigen nicht zuletzt die Indikatoren der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG), von denen etwa 43 Prozent auf aufgeschlüsselten Bevölkerungsdaten beruhen. a) Welche Bedeutung hatte das Phänomen des Bevölkerungswachstums bei der Erarbeitung der Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung ? Um demografischen Veränderungen in der Agenda 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung angemessen zu begegnen, wurden 2013 im Vorfeld thematische Konsultationen zu Bevölkerungsdynamik mit Schlüsselakteuren aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft unter der Schirmherrschaft des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) durchgeführt. Das Thema Bevölkerungswachstum wurde dabei prioritär berücksichtigt und querschnitthaft in der Agenda 2030 verankert. Der Bericht kann unter https://www.unfpa.org/ publications/population-and-sustainable-development-post-2015-agenda eingesehen werden. b) Welche Bedeutung hat das Bevölkerungswachstum für die Umsetzung der Agenda 2030 in, durch und mit der Bundesrepublik Deutschland? Demografische Entwicklungen werden sektorübergreifend in die deutsche EZ und ihren Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 integriert sowie in politischen Konsultationen mit Partnerländern und auf internationaler Ebene aufgegriffen . Mit Investitionen in die Schlüsselsektoren Gesundheit, Bildung und Beschäftigung sowie inklusive und datenbasierte Regierungsführung unterstützt die deutsche EZ ihre Partnerländer dabei, das Potenzial der vielen jungen Menschen in Partnerländern mit hohem Bevölkerungswachstum zu fördern und so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Zusätzlich fördert die deutsche EZ die Erhebung, Analyse und Nutzung von Bevölkerungsdaten . c) Von welcher Bevölkerungsentwicklung geht die Bundesregierung bei der Umsetzung der Agenda 2030 aus? Die demografischen Projektionen der Abteilung für Bevölkerungsfragen der Vereinten Nationen (United Nations Department of Economic and Social Affairs (UN DESA), Population Division) dienen der deutschen EZ als Referenzrahmen für ihre Annahmen zur weltweiten Bevölkerungsentwicklung in Partnerländern bis 2030. Bis 2030 gehen die Vereinten Nationen von einem Anstieg der Weltbevölkerung von heute 7,7 Milliarden auf etwa 8,5 Milliarden Menschen aus. Weitere Projektionen für den Zeitraum bis 2030 und darüber hinaus sind den World Population Prospects, 2019 Revision (https://population.un.org/ wpp/) zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12957 d) Auf welche empirischen Grundlagen nimmt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum Bezug? In der deutschen EZ wird für Daten zur Bevölkerungsentwicklung auf nationale Datenquellen der Partnerländer wie beispielsweise Zensus, Haushaltsumfragen oder Routinedatensysteme zurückgegriffen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10c verwiesen. Als empirische Grundlagen für die Zusammenhänge zwischen Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung werden kontinuierlich Forschungsergebnisse anerkannter deutscher und internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie von demografischen Forschungsinstitutionen aufgegriffen. e) Welche länderspezifischen Strategien für bevölkerungspolitische Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden von der Bundesregierung erarbeitet? Bevölkerungspolitische Aspekte und Maßnahmen werden im Rahmen der Erstellung von Länder- und Sektorstrategien für die staatliche EZ bearbeitet. Damit entsprechen wir international vereinbarten Prinzipien der Agenda der International Conference on Population and Development (ICPD) und den Ergebnissen der Nachverfolgungskonferenzen. 11. Welche Bedeutung hat Migration im entwicklungspolitischen Kontext des Bevölkerungswachstums nach Auffassung der Bundesregierung? Bevölkerungswachstum ist, ohne entsprechende Absorptionsfähigkeit der jeweiligen lokalen Volkswirtschaft, insbesondere des Arbeitsmarkts, einer von vielen Faktoren, die Einfluss auf Migrationsentscheidungen haben können. Drucksache 19/12957 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/12957 Drucksache 19/12957 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/12957 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333