Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rene Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12460 – Beschäftigungsstatistik (Entgeltstatistik 2018) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das mittlere bundesdeutsche Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 3 209 Euro. Differenziert nach dem jeweiligen Anforderungsniveau, lag das Einkommen bei den Helfern bei 2 177 Euro (Ost: 1 848 Euro, West: 2 262 Euro), bei den Fachkräften bei 2 965 Euro (Ost: 2 375 Euro, West: 3 098 Euro), bei den Spezialisten bei 4 210 Euro (Ost: 3 316 Euro, West: 4 407 Euro) und bei den Experten bei 5 302 Euro (Ost: 4 482 Euro, West 5 540 Euro). Die Differenz zwischen dem niedrigsten Anforderungsniveau Helfer und dem höchsten Anforderungsniveau Experte beträgt 3 125 Euro (Ost: 2 634 Euro, West 3 278 Euro), was demnach fast dem Zweieinhalbfachen (Faktor 2,44) entspricht. Gegenüber den alten Bundesländern verdienen die Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern über alle Anforderungsniveaus hinweg deutlich weniger (Helfer – 414 Euro, Fachkraft – 723 Euro, Spezialist – 1 091 Euro, Experte – 1 058 Euro) (für alle oben genannten Daten vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 1 u. Tabelle 1). Insgesamt beziehen laut Bundesregierung in den neuen Bundesländern 66 Prozent und in den alten Bundesländern 46 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt unter dem Bundesmedian von 3 209 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 19). Der größte Unterschied zwischen den Medianeinkommen besteht mit 1 228 Euro aktuell zwischen den Bundesländern Hamburg (3 619 Euro) und Mecklenburg- Vorpommern (2 391 Euro). Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten demnach ein Drittel (33 Prozent) weniger Entgelt als vergleichbare Beschäftigte in Hamburg (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8077, Antwort zu Frage 5 u. Tabelle 2). Deutscher Bundestag Drucksache 19/12976 19. Wahlperiode 03.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 3 bis 11 kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50- Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen zum mittleren Bruttoarbeitsentgelt (Median ) sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt , die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Inflationsbereinigte Bruttoarbeitsentgelte liegen nicht vor.  1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2018 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asyl- herkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?  2. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2018 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung ) sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. In der Beschäftigungsstatistik werden als Jahreswerte die Werte für den Monat Juni eines Jahres herangezogen. Nach Angaben der BA gab es im Juni 2018 rund 23,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, darunter rund 800.000 sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte . Im Vergleich zum Vorjahr gab es 1,7 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, während die Zahl der Leiharbeitskräfte um 1,9 Prozent zurückgegangen ist. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 1 bis 3* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/12976 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit : Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige , Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie inflationsbereinigte relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?  4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie inflationsbereinigte relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben )?  5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte, die über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt waren (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit : Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige , Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie inflationsbereinigte relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe im Jahr 2018 insgesamt bei 3.304 Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das mittlere Bruttoarbeitsentgelt um 3,0 Prozent gestiegen. Das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften der Kerngruppe ist im Vergleich zum Jahr 2017 um 3,2 Prozent auf 1.928 Euro gestiegen. Es wird auf die methodischen Hinweise in der Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 5 der Kleinen Anfrage „Leiharbeit – Struktur , Entlohnung und Vermittlungstätigkeiten der Bundesagentur für Arbeit“ (Bundestagsdrucksache 19/8686) verwiesen. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 4 und 5* im Anhang entnommen werden.  6. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12976  7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach einzelnen Wirtschaftszweigen der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – WZ 2008 – ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?  8. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt und haben ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt , dass nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau : Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)?  9. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau: Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)? 10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, dass nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach einzelnen Wirtschaftszweigen der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – WZ 2008 – ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)? 11. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 über ein Leiharbeitsunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigt und haben ein sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt , dass nicht ausreicht, um nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen (bitte nach Bund, alte Bundesländer – insgesamt –, neue Bundesländer – insgesamt –, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau : Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung von 2017 auf 2018 angeben)? Die Fragen 6 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. In der Entgeltstatistik der BA werden Bruttomonatsentgelte abgebildet, während sich die Fragen 6 bis 11 auf das sozialversicherungspflichtige Jahresentgelt beziehen, für die eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs nach 45 bzw. nach 35 Jahren erreicht wird. Daher werden hier die jeweiligen jährlichen Schwellenwerte durch zwölf geteilt. Die daraus resultierenden Werte entsprechen nicht den Klassengrenzen in der Entgeltstatistik. Ausgewertet wurden hier die klassierten Daten bezogen auf die nächst höhere Klassengrenze und somit auf die Klassengrenze oberhalb des Schwellenwertes. Als Schwellenwerte wurden für alle Abgrenzungen die versicherungspflichtigen Jahresentgelte zugrunde gelegt, mit welchen im jeweiligen Jahr 1/45 bzw. 1/35 der Entgeltpunkte erreicht werden, die nötig wären, um eine Nettorente in Höhe Drucksache 19/12976 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des bundeseinheitlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter des gleichen Jahres zu erhalten. Für die Berechnung nach Regionen wurde der bundesdurchschnittliche Bruttobedarf zu Grunde gelegt. Da der Bruttobedarf aber regionale Variation aufweist, sind die Ergebnisse mit Unschärfen behaftet. Das rentenversicherungspflichtige Jahresentgelt für 1/45 (1/35) an nötigen Entgeltpunkten für eine Nettorente in Höhe des Grundsicherungsniveaus des gleichen Jahres betrug 23.478 Euro (30.186 Euro) im Jahr 2018 und im 24.289 Euro (31.228 Euro) Jahr 2017. Im Kontext der Fragestellungen zum sozialversicherungspflichtigen Jahresentgelt werden hier abweichend vom üblichen Vorgehen in der Beschäftigungsstatistik Ergebnisse zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Angaben zum Entgelt abgebildet. Die Auswertungen umfassen sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die Sonderregelungen gelten. Aussagen zum Einkommen der Beschäftigten über die gesamte Erwerbskarriere hinweg lassen sich auf Basis der vorliegenden Auswertung nicht treffen. Darüber hinaus können aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter gezogen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext berücksichtigt werden müssten. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Jahr 2018 rund 10,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 6,9 Prozent weniger. Rund 15,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erzielten ein Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für eine Nettorente nach 35 Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich zum Jahr 2017 ging die Zahl um 6,7 Prozent zurück. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 6 bis 8* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12976 Drucksache 19/12976 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333