Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Rene Springer, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12462 – Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum Thema Rente hat sich nach Ansicht der Fragesteller ins kollektive Gedächtnis der Bürger ein Satz eingebrannt: „Die Rente ist sicher“. Dieser Leitsatz geht auf Norbert Blüm, den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, im Wahlkampf 1986 und in der Bundestagesdebatte zur Rentenreform vom Oktober 1997 zurück (www.bundestag.de/dokumente/textar chiv/2012/40879998_kw41_rente_kalenderblatt-209618). Eine Generation später sind nach Ansicht der Fragesteller viele Bürger schwer verunsichert: Das Rentenniveau der umlagebasierten gesetzlichen Rentenversicherung (Säule I der Altersvorsorge) ist abgesunken und sinkt immer weiter ab (www. deutsche- rentenversicherung.de/ Allgemein/ de/ Inhalt/ Allgemeines/ FAQ/ Rente/ _%20rentenniveau/ rentenniveau.html ). Die sonstige Altersvorsorge ist häufig auf ganz verschiedene Vorsorgeformen wie die betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge verteilt (Säule II und III), dabei ist es nach Ansicht der Fragesteller jedoch unsicher, ob die Zusagen eingehalten werden können. Die anhaltende Nullzinsphase lässt das Vertrauen der Bürger in alte Gewissheiten schwinden (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article 191007621/Zinssatz-Nie-wieder-Zinsen.html). Aus Sicht der Bürger gibt es ein großes Interesse an einer frühzeitigen, verständlichen und realistischen Darstellung des zu erwartenden Ruhestandseinkommens (vgl. BMAS Forschungsbericht 527/Z vom März 2019, S. 7, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik /2019/2019-04-02-BMAS-Anlage-Forschungsbericht.pdf?__blob=publica tionFile&v=1). Auf der Basis dieser Informationen sind den Bürgern nach Ansicht der Fragesteller dann auch rationale Vorsorgeentscheidungen möglich. Ein einfacher, niederschwelliger und jederzeit verfügbarer digitaler Zugang zur Vorsorgeinformation erscheint nach Ansicht der Fragesteller erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt bereits regelmäßig in Papierform Renteninformationen an alle Rentenbezugsberechtigten (vgl. § 109 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www. gesetze- im- internet.de/ sgb_ 6/ __109.html ); jährlich werden etwa 30,8 Millionen Mitteilungen versandt (www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/252180/ publicationFile/57896/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf). Ähnlich verfahren die berufsständischen Versorgungswerke. Diese Informationen errei- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12977 19. Wahlperiode 02.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. chen aber eben nicht alle künftigen Rentner, beinhalten nur einen Teil des künftigen Ruhestandseinkommens, und es ist nach Ansicht der Fragesteller kein jederzeitiger digitaler Zugang möglich. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation unter der Aufsicht des Bundes vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag, RN 4282 f.). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dann im März 2019 ein Konzeptionsgutachten zur säulenübergreifenden Vorsorgeinformation veröffentlicht (vgl. Forschungsbericht 527, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen /Forschungsberichte/fb527-konzeptionelle-grundlagen-fuer-saeulen uebergreifende-altersvorsorgeinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der Informationsveranstaltung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) vom 25. Juni 2019 zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (https:// gvg.org/ wp- content/ uploads/ 2019/ 06/ 190625_ PM- T% C3% BCVi.pdf ) wurde durch den Staatsekretär Dr. Rolf Schmachtenberg die Vorlage eines Gesetzesentwurfes bis zum Ende des Jahres 2019 und die Einrichtung einer „Plattform“ bis 2023 angekündigt. Es zeichnen sich nach Ansicht der Fragesteller Probleme ab, wie die notwendigen Informationen datenschutzgerecht zusammengeführt und den Versicherten übermittelt werden können. So ist etwa die Verwendung der Steueridentifikationsnummer (vgl. § 139b der Abgabenordnung, www. gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html), als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal aus Datenschutzgründen derzeit nicht möglich. Insofern ist eine zeitnahe Umsetzung des angekündigten Vorhabens derzeit aus Sicht der Fragesteller nicht zu erwarten. 1. Welcher Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung und aus Sicht des BMAS für die Einführung einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation für die im Konzeptpapier vom März 2019 angeführten Entwicklungsphasen ? 2. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten des BMAS und nach den bisherigen Planungen frühestens mit dem Release einer ersten BetaVersion der Software zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation gerechnet werden? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb in Kooperation mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung der konzeptionellen Grundlagen für die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation in Auftrag gegeben. Zu diesem Forschungsvorhaben wurde der Abschlussbericht im März 2019 vorgelegt und Anfang April 2019 veröffentlicht. Die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation sei demnach auch in Deutschland möglich. Es handele sich jedoch um ein sehr ambitioniertes Vorhaben , dessen Umsetzung nur in mehreren Schritten gelingen könne. In dem Forschungsvorhaben wurde auch ein Umsetzungsplan erarbeitet, der in einem ersten Schritt grundlegende Entscheidungen zur Ausgestaltung der säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation vorsieht. Dazu erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Grundkonzept. Als zweiten Schritt sieht der Umsetzungsplan vor, eine Trägerorganisation zu bestimmen und mit der Umsetzung der säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation zu beauftragen. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen . Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung weiterer Schritte liegt derzeit noch nicht vor. Im Forschungsbericht wird als ambitioniertes aber realistisches Drucksache 19/12977 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ziel der Start einer Pilotphase innerhalb von zwei bis drei Jahren für möglich erachtet. 3. Welche Finanzierung bzw. Kostentragung wird von Seiten der Bundesregierung für die Entwicklung und den laufenden Betrieb des Projektes einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation favorisiert, und mit welchen Kosten, insbesondere für den Bund, ist dabei jeweils zu rechnen? Die Kosten für Entwicklung und Betrieb der sukzessive einzuführenden säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich schätzen. Zur Finanzierung bzw. Kostentragung wurden noch keine Festlegungen getroffen. 4. Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal und der Datenschutz bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Übereinstimmung gebracht werden? a) Welche Voraussetzungen müssen dazu herbeigeführt werden? b) Oder bleibt aus Sicht der Bundesregierung eine Verwendung der Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal auch weiterhin ausgeschlossen? 5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in technischer Hinsicht eine Verwendung der Rentenversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, etwa in Hinblick auf eine ausreichende Anzahl an eindeutigen Kennzeichen (83 Millionen), der Vermeidung von Dubletten usw.? 6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der strengen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Verwendung der Rentenversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, auch wenn sie persönliche Angaben des Versicherten enthält? 7. Falls weder die Steueridentifikationsnummer noch die Rentenversicherungsnummer für die trägerübergreifende Vorsorgeinformation verwendet werden können, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein leichter und niederschwelliger Zugang zu den Vorsorgeinformationen gewährleistet werden, wenn nun eventuell noch ein weiteres Kennzeichen bzw. eine weitere Identifikationsnummer erforderlich ist, und dieses dann neben die bereits dem Bürger zugeordneten Kennzeichen tritt, wie zum Beispiel die Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer für die Einkommensteuer , die Rentenversicherungsnummer, die Krankenversicherungsnummer , die Personalausweisnummer und die Reisepassnummer? Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Dies gilt auch bei der Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation. Bei der (technischen) Umsetzung wird diesbezüglich eine Vielzahl von Fragen zu klären sein: Nutzerinnen und Nutzer der säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation müssen sich auf der Plattform sicher einloggen und authentifizieren können. Gleichzeitig muss aber auch festgelegt werden, anhand welcher Merkmale die Nutzenden bei ihren jeweiligen Versorgungsträgern sicher und eindeutig identifiziert werden können. Hierzu hat der Forschungsbericht keine abschließenden Lösungsvorschläge erarbeitet. Die verschiedenen Möglichkeiten für die Verwendung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12977 einer bereits bestehenden Identifikationsnummer und deren rechtliche Voraussetzungen werden geprüft. Entscheidungen dazu sind seitens der Bundesregierung noch nicht getroffen worden. 8. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Gestaltung der Vorsorgeinformation, bei der sich anfänglich – unter Nutzung der angestrebten Plattform – auf die Renteninformationen der DRV beschränkt wird, und dann schrittweise weitere Vorsorgeinformationen eingespeist werden? Bereits heute besteht für Versicherte die Möglichkeit über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) die Renteninformation in elektronischer Form abzurufen. Auch wenn nach den Ergebnissen des o. g. Forschungsvorhabens die säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation nur stufenweise umgesetzt werden kann, würde eine anfängliche Begrenzung auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus Sicht der Bundesregierung die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eher mindern, weil dann zu Beginn auf den Mehrwert säulenübergreifender Informationen verzichtet würde. 9. Welche sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem Jahr 2023 einen einfachen digitalen Zugang zu den Vorsorgeinformationen, ggf. anfänglich in beschränkter Form, zu ermöglichen? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 8 wird verwiesen. Drucksache 19/12977 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333