Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12158 – Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In seinem Strategiepapier zur Geschlechtergleichberechtigung schreibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): „Das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist die internationale Rechtsgrundlage, um das Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Achtung, den Schutz und die Stärkung der universell gültigen Frauenrechte einzufordern und zu erreichen . Das BMZ hat sich diesem menschenrechtsbasierten Ansatz verpflichtet . Daraus abgeleitet sind Frauenrechte und die gleichen Chancen, Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten der Geschlechter für das BMZ ein eigenständiges Ziel und handlungsleitendes Prinzip“ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik, www.bmz.de/de/media thek/publikationen/reihen/%20strategiepapiere/Strategiepapier341_02_ 2014.pdf, S. 3). Weiter heißt es: „Ein transformativer Genderansatz bedeutet die kritische Auseinandersetzung mit den gängigen Männlichkeitsbildern (masculinity), ihre Hinterfragung in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, die zur Demokratisierung von Geschlechterverhältnissen beitragen wollen, sowie den Einbezug von Männern als change agents und die Berücksichtigung von Mehrfach-Diskriminierung (siehe Seite 7). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird diesen erweiterten Ansatz vertiefen und fortsetzen“ (ebd., S. 6). Das BMZ führt aus, dass Geschlechterrollen gesellschaftlich erlernt sowie kulturell geprägt seien. „Anders als frühere Frauenförderansätze, deren Hauptzielgruppe arme Frauen in Niedrigeinkommensländern waren, rückt der Gender-Ansatz der Entwicklungspolitik das Geschlechterverhältnis in den Mittelpunkt. Von der Ungleichheit zwischen Frauen und Männer ausgehend, ist das hierarchische Verhältnis zwischen ihnen als Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen zu sehen. Dabei wird zwischen dem biologischen Geschlecht (engl.: sex) und dem sozialen Geschlecht (gender) unterschieden. Die Geschlechterrollen sind also gesellschaftlich erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (ebd., S. 7). Deutscher Bundestag Drucksache 19/12986 19. Wahlperiode 04.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zu seinem „dreigleisigen Ansatz“ schreibt das Bundesministerium: „Die beiden Strategien Gender Mainstreaming und Empowerment wurden seit dem Jahr 2000 sowohl in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch in zahlreichen weiteren Mitgliedstaatendes OECD DAC und der EU als dualer Ansatz (dual track) verfolgt. [...] Der Auftrag, Gleichberechtigungsthemen im Politikdialog sowie in der Politikberatung zu verankern, wird damit den beiden Elementen Gender Mainstreaming und Empowerment gleichwertig hinzugefügt “ (ebd., S. 8). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es gehört zum Wesen der Entwicklungszusammenarbeit, interkulturell sensibel zu arbeiten und damit andere gesellschaftliche Vorstellungen und Traditionen zu achten. Eine Grenze hierzu stellen jedoch Menschenrechtsverletzungen dar. Die Bundesregierung hat zur Achtung von Menschenrechen auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) zur Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Unter Bezugnahme auf dieses Übereinkommen unterstützt die Bundesregierung Regierungen und Zivilgesellschaft der Partnerländer bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards. Beispielsweise ist es nicht hinnehmbar, wenn Mädchen der Schulbesuch verwehrt wird, Mädchen zwangsverheiratet werden, Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt werden, Gewalt gegen Frauen weder gesellschaftlich geächtet noch juristisch verfolgt wird, Frauen rechtlich benachteiligt werden, indem sie z. B. nicht erben dürfen und keine Landrechte besitzen, und Mädchen und Frauen eine gleichberechtigte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teilhabe verwehrt wird. Geschlechtsspezifische Diskriminierungen stellen jenseits von Menschenrechtsverletzungen auch schwerwiegende Entwicklungshemmnisse dar. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist daher ein eigenständiges Ziel sowie ein zieleübergreifendes Prinzip der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung bekannt hat. Zudem zielt Nr. 5 der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) auf die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen bis 2030. Viele wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die gezielte Förderung von Frauen insgesamt zu höheren Erfolgen in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit führt. So hat zum Beispiel eine Studie des Beratungsunternehmens McKinsey ergeben, dass das weltweite Bruttoinlandsprodukt bis 2025 um bis zu 28 Billionen USD steigen könnte, wenn Frauen gleichberechtigt erwerbstätig wären (McKinsey, 2015: The Power of Parity, www.mckinsey.com/featured-insights/employment-and-growth/how-advanc ing-womens-equality-can-add-12-trillion-to-global-growth). Es ist daher auch ökonomisch effizient und effektiv, in gezielte Frauenförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu investieren. Mit der gezielten Förderung von Frauen und Mädchen und ihren Rechten nimmt die Bundesregierung somit ihren politischen Gestaltungsauftrag des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wahr. Drucksache 19/12986 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fördern Bund und Länder aktuell mit Fokus auf und Bezug zu Geschlechtergleichberechtigung , Geschlechtergleichstellung bzw. „Gender Mainstreaming“, „Empowerment “, Frauenförderung, Frauenrechte, LSBTI und „Gendersensibilität “ insgesamt (bitte nach Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Auftraggeber, DAC-Sektorschlüssel, GG-Kennung und Zielland aufschlüsseln)? a) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das jährliche Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil jeweils welcher Geldgeber? b) Welche Organisationen sind Förderungsempfänger für diese Maßnahmen und Projekte jeweils? c) Welche Organisationen sind jeweils die Partner der Durchführungsvereinbarung ? d) Welche Ziele sollen durch die Maßnahmen und Projekte jeweils erreicht werden? Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern bei Vorhaben und Strategien (sog. Gender Mainstreaming) ist handlungsleitendes Prinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). In den Anlagen 1 und 2* sind alle laufenden Projekte und Maßnahmen dargelegt , die einen gezielten Fokus auf die Förderung von Frauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter legen. Auftraggeber ist jeweils das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Bezeichnungen in den Kopfzeilen der Anlage 2 sind an die im Zuwendungsbereich einschlägigen Begrifflichkeiten und Verfahren angepasst und enthalten die Informationen, die im Rahmen der jeweiligen Datenerfassungs- und Projektbearbeitungssysteme erfasst sind. Die Laufzeit für Projekte aus dem Titel „private Träger“ geförderten Maßnahmen sowie die Projekte der Kirchen und der Sozialstruktur wird nicht erfasst und beträgt i. d. R. das Bewilligungsjahr plus bis zu 3 Jahre. Projektpartner sind lokale zivilgesellschaftliche und kirchliche Partner des deutschen Zuwendungsempfängers. Die Projekttitel der aus dem Titel „private Träger“ geförderten Maßnahmen sowie die Projekte der Kirchen und der Sozialstruktur enthalten in der Regel konkrete Aussagen zu den Zielsetzungen des Projekts. In den meisten Fällen sind die Zielsetzungen bereits aus dem Namen ersichtlich. Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04) sind üblicherweise sehr breit gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der Titelbezeichnung wie beispielsweise „Regionalprogramm Andenländer“ ersichtlich . Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab, längerfristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu unterstützten , die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der Förderung einer eigenständigen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten (markt) wirtschaftlichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und internationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen. Sie weisen unterschiedliche Profile auf und spiegeln in ihrer Gesamtheit die pluralistische demokratische Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland wider. Zur Erreichung ihrer Ziele unterstützen die politischen Stiftungen geeignete nichtstaatliche und staatliche * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12986 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12986 Institutionen in den Partnerländern und wirken beim Aufbau und der Stärkung entsprechender Institutionen und Strukturen mit. Die spezifischen Ziele der jeweiligen nicht staatlichen Einzelvorhaben ergeben sich aus den Projektanträgen , die in Form von Hybridakten im BMZ und im Falle der Vorhaben von Kirchen in den Zentralstellen vorliegen, und für die vorgeschriebenen verwaltungsmäßigen Verfahren ausreichend sind. Eine detaillierte elektronische Zielerfassung und Auswertung ist daher nicht vorgesehen. Im Übrigen ergeben sich die Zielsetzungen der jeweiligen Maßnahmen aus dem Projekttitel, dem Förderbereichsschlüssel und den zugrundeliegenden Titelerläuterungen und Förderrichtlinien der jeweiligen Fördertitel. Die Förderung von entwicklungswichtigen Vorhaben der Kirchen im Ausland erfolgt ausschließlich über die beiden kirchlichen Zentralstellen in Zusammenarbeit mit den von diesen eingeschalteten Hilfswerken in Deutschland. Die Vorhaben werden dann mit örtlichen Partnern der berufenen Hilfswerke umgesetzt. Zur Frage nach der Förderung von Projekten und Maßnahmen mit LSBTI (Lesben , Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle)-Bezug durch die bilaterale Zusammenarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6545 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 verwiesen. Aktivitäten der Bundesländer erfolgen in eigener Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu Sachverhalten der Länder keine Stellung. e) Welche dieser Projekte erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg? Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurden nach Überprüfung eingestellt? Über die Zielerreichung von Projekten und Maßnahmen kann erst nach deren Abschluss Auskunft gegeben werden. f) Welcher der Gender-Strategien „Gender Mainstreaming“, „Empowerment “ und Politikdialog sind die Maßnahmen und Projekte jeweils zuzuordnen ? Die Maßnahmen in den beiliegenden Anlagen 1 und 2 lassen sich überwiegend dem Empowerment-Ansatz zuordnen. Sie tragen direkt zur Überwindung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Benachteiligung und zur Stärkung von Frauenrechten bei. Der Politikdialog wird im Rahmen von bi- und multilateralen Regierungsverhandlungen umgesetzt. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitische Tätigkeit in Bezug zu den in Frage 1 genannten Themen zu intensivieren? Wenn ja, in welchem Umfang? Die Bundeshaushaltsgesetzgebung für die kommenden Jahre ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Drucksache 19/12986 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Auf welche Art werden Männer als „change agents“ in entwicklungspolitischen Projekten eingesetzt (bitte anhand von Projekten exemplarisch beschreiben )? Jungen und Männer profitieren von der Gleichberechtigung der Geschlechter. Beispielsweise ist es für sie von Vorteil, wenn die wirtschaftliche Verantwortung für die Familie nicht nur auf ihren Schultern lastet. Die Gleichberechtigung der Geschlechter führt zudem häufig dazu, dass Jungen und Männer über eine bessere mentale und physische Gesundheit verfügen und bessere Beziehungen zu Ihren Kindern und Partnerinnen pflegen. (vgl. World Bank 2014: Voice and Agency: Empowering women and Girls for Shared Prosperity, fhttp://hdl.handle.net/10986/19036). Mit einer gezielten und aktiven Einbeziehung von Jungen und Männern in Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen werden diese Maßnahmen erfolgreicher umgesetzt, beispielsweise in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Familienplanung und Förderung von Frauen in Führungspositionen. Daher unterstützen der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, und der Bundesaußenminister, Heiko Maas, seit 2015 die Kampagne #HeForShe der UN-Organisation UN Women. Mit ihrem Engagement setzen die Minister gemeinsam mit anderen Männern weltweit ein Zeichen, indem sie sich als Change Agents für die Gleichberechtigung der Geschlechter einsetzen. In Guinea wird im Rahmen eines Vorhabens zusammen mit religiösen Führern muslimischen und christlichen Glaubens für das Ende schädlicher Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmlung (Female Genital Mutilation (FGM)) und Kinderheirat geworben. Anhand gemeinsam entwickelter Materialien predigen wichtige Imame des Landes gegen FGM und klären darüber auf, dass es sich bei FGM nicht um eine religiös legitimierte Praxis, sondern um einen gesundheitsschädlichen Brauch handelt. In Burkina Faso sensibilisiert das Vorhaben „PRO ENFANT – Umsetzung von Kinderrechten in Burkina Faso“ Familien zu geschlechtsspezifischer Gewalt an Mädchen sowie weiblicher Genitalverstümmlung, Kinderheirat, Kinderarbeit und Kinderhandel. Dazu hat das Vorhaben den Ansatz „Pères modèles“ („Vorbildliche Väter“) entwickelt, der Männer mit Vorbildfunktion in lokalen Gemeinschaften stärkt, sodass diese mit anderen Männern und Jungen in einen Dialog über die Rechte von Frauen und Mädchen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter treten. Parallel werden auch Mütter als „Mères modèles“ („Vorbildliche Mütter“) angesprochen, um gleichberechtigte Beziehungsmodelle zu fördern. Gemeinsam agieren Frauen und Männer als Change Agents in ihren Gemeinschaften. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12986 4. Auf welche konkrete wissenschaftliche Grundlage stützt sich die Bundesregierung , wenn sie behauptet, dass Geschlechterrollen „gesellschaftlich erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller ) seien? a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen immer gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt? b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen, die nicht gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt sind? Wenn ja, um welche handelt es sich? c) Bestreitet die Bundesregierung, dass biologische Faktoren jedenfalls zum Teil eine Determinante bei der Ausprägung von Geschlechterrollen sind? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6240 vom 16. Juni 2011 verwiesen. d) Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass biologisch (teil-)determinierte Geschlechterrollen bekämpft oder überwunden werden müssen? e) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass traditionelle Geschlechterrollen politisch bekämpft werden sollten? f) Warum möchte die Bundesregierung Männlichkeitsbilder durch „Hinterfragung “ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zersetzen? g) Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend zu Frage 2f auch Weiblichkeitsbilder durch Hinterfragung zu zersetzen? Wenn ja, warum? Die Fragen 4d bis 4g werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass stereotype und traditionelle Rollenbilder überwunden werden müssen, welche die gleichen Verwirklichungschancen von Personen unterschiedlichen Geschlechts einschränken. Dies gilt in besonderem Maße, wenn diese Rollenbilder der Einhaltung internationaler Menschenrechte, z. B. dem Recht auf körperliche Unversehrtheit oder dem Nicht-Diskriminierungsprinzip, entgegenstehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen. h) Sind Jungen und Männer Zielgruppen der Empowerment-Strategie der Bundesregierung? Wenn ja, inwiefern? In der Entwicklungszusammenarbeit verfolgt die Bundesregierung einen dreigleisigen Ansatz aus Gender Mainstreaming, Empowerment und dem entwicklungspolitischen Politikdialog. Zielgruppen des dreigleisigen Ansatzes sind Menschen aller Geschlechter. Für weitere Ausführungen und Beispiele zu Maßnahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. i) Welche Maßnahmen im Rahmen ihrer Strategien Empowerment und Gender Mainstreaming ergreift die Bundesregierung in Zielländern mit matriarchalischen Gesellschaftsstrukturen? Der Bundesregierung ist kein Partnerland mit überwiegend matriarchalen Gesellschaftsstrukturen bekannt. Drucksache 19/12986 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode j) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es (aus Sicht der Entwicklungspolitik ) „gute“ und „schlechte“ Geschlechterrollen gibt? Um welche handelt es sich jeweils? Die Bundesregierung bewertet Geschlechterrollen nicht anhand einer binären Logik moralischen Verhaltens. In internationalen Vereinbarungen und politischen Erklärungen wird häufig von „schädlichen traditionellen Praktiken“ gesprochen. Dazu zählen beispielsweise weibliche Genitalverstümmelung und die Früh- und Zwangsverheiratung von Mädchen und Jungen. Die Bundesregierung hat sich international verpflichtet, die Beseitigung dieser Praktiken zu unterstützen. k) Welche Bedeutung für die Entwicklung von Staaten hat es aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, dort verankerte Geschlechterrollen abzuschwächen oder zu eliminieren? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/12986 Drucksache 19/12986 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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