Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12479 – Wirtschaftliche Lage der Fraunhofer-Institute V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen leisten international anerkannte Spitzenforschung in einem weiten Feld unterschiedlicher Disziplinen. Anders als an Hochschulen spielen Lehre und Wissensvermittlung im Tätigkeitsfeld der außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur eine marginale Rolle, und im Gegensatz zu den Hochschulen können sie sich auf eine langfristig verlässliche und stetig ansteigende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln verlassen. Unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise forschungsimmanente Dynamiken, aber auch Fehlplanungen können nach Ansicht der Fragesteller zu Divergenzen zwischen Haushaltsaufstellungen und tatsächlichen Ausgaben führen. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der vergangenen zehn Jahre einzelne Institute oder Forschungseinrichtungen der Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht? Wenn ja, welche waren dies, und in welchen Jahren? 1. Nein, dies trifft auf kein Institut und keine Forschungseinrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zu. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge gehabt , dass die Institute oder Forschungseinrichtungen intern umstrukturiert wurden, indem z. B. Geschäftsführungen ausgewechselt oder andere personelle Konsequenzen eingeleitet wurden? Wenn ja, an welchen Zentren war dies in welchen Jahren der Fall? Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu personellen Konsequenzen auf der Ebene des wissenschaftlichen oder technischen Personals zur Folge gehabt? Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall? 2. 3. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12987 19. Wahlperiode 04.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge gehabt , dass in einzelnen Instituten oder Forschungseinrichtungen oder der Fraunhofer-Gesellschaft insgesamt wirtschaftliche Aufsichts- oder Planungsvorgaben verändert oder verschärft wurden? Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall? Sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Fraunhofer-Gesellschaft oder dem Bund direkt aufgrund derartiger Fälle zusätzliche Kosten entstanden, oder sah sich der Bund genötigt, Einfluss auf die Lösung der finanziellen Krisen zu nehmen? Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall? Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder in naher Zukunft einem oder mehreren Instituten oder Forschungseinrichtungen oder der Fraunhofer-Gesellschaft insgesamt finanzielle Schwierigkeiten bzw. erhebliche negative Etatabweichungen? Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich? 4. 5. 6. Die Fragen 2 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In welchem rechtlichen Verhältnis stehen die Institute und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte ggfs. einzeln aufschlüsseln )? 7. Die einzelnen Institute der Fraunhofer-Gesellschaft sind ein rechtlich unselbständiger Teil der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Inwieweit und in welcher Form sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals in die Aufsichts- und Kontrollgremien der Fraunhofer-Gesellschaft eingebunden? 8. Der Senat ist das Aufsichtsgremium der Fraunhofer-Gesellschaft. Ihm gehören u. a. drei aus der Mitte des Wissenschaftlich-Technischen Rats entsandte Mitglieder an. Zudem ist der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats als ständiger Gast vertreten. Sieht die Bundesregierung die Rechtsform eingetragener Verein als adäquat und ausreichend transparent für eine Institution wie die Fraunhofer- Gesellschaft an, die im vergangenen Jahr einen Etat von 2,6 Mrd. Euro verwaltete (vgl. www.fraunhofer.de/de/ueber-fraunhofer/profil-struktur/ zahlen-und-fakten.html)? 9. Aus der Rechtsform lassen sich aus Sicht der Bundesregierung keine Rückschlüsse auf eine ordnungsgemäße und transparente Mittelverwaltung ziehen. Die Fraunhofer-Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss entsprechend den Regeln des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, ebenso wird dieser von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Darüber hinaus finden kontinuierlich Prüfungen durch Bundes- und Landesrechnungshöfe sowie die Finanzverwaltung statt. Unabhängig davon sind im Vereinsrecht Aufsichtsstrukturen ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft zulässig und bei der Drucksache 19/12987 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Fraunhofer-Gesellschaft durch den Senat als Aufsichtsgremium entsprechend umgesetzt. 10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den letzten zwei Jahren, eventuell auf Basis von Evaluierungen, strategische Neuausrichtungen einzelner Institute der Fraunhofer-Gesellschaft vorgenommen wurden, insbesondere bezüglich der Forschungsschwerpunkte und daraus resultierender personeller Entscheidungen ? Wenn ja, welche Evaluierungen und welche Neuausrichtungen waren dies? Obwohl rechtlich unselbständig, agieren die Fraunhofer-Institute unternehmerisch am Markt. Um neue Anwendungsfelder zu erschließen, das Portfolio ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiterzuentwickeln und neue Märkte zu antizipieren, ist eine permanente Auseinandersetzung mit Trends, Entwicklungen und Marktverschiebungen gefordert. Daher führen die Fraunhofer- Institute regelmäßige systematische Strategieprozesse nach einheitlichen Standards durch. Darüber stellen sie die Institutsstrategie in regelmäßigen Abständen im Rahmen eines Strategieaudits vor externen Experten zur Diskussion . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12987 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333