Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, und weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12482 – Wirtschaftliche Lage der Helmholtz-Zentren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen leisten international anerkannte Spitzenforschung in einem weiten Feld unterschiedlicher Disziplinen. Anders als an Hochschulen spielen Lehre und Wissensvermittlung im Tätigkeitsfeld der außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur eine marginale Rolle, und im Gegensatz zu den Hochschulen können sie sich auf eine langfristig verlässliche und stetig ansteigende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln verlassen. Unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise forschungsimmanente Dynamiken, aber auch Fehlplanungen können nach Ansicht der Fragesteller zu Divergenzen zwischen Haushaltsaufstellungen und tatsächlichen Ausgaben führen. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der vergangenen zehn Jahre einzelne Helmholtz-Zentren in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht? Wenn ja, welche waren dies, und in welchen Jahren?  1. In den letzten zehn Jahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Helmholtz-Zentren in finanzielle Schwierigkeiten geraten bzw. waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht: Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung (GSI) in den Jahren 2011 und 2012, das Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin (MDC) im Jahr 2013 und das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in den Jahren 2014 und 2017. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12990 19. Wahlperiode 04.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge gehabt , dass die Institute intern umstrukturiert wurden, indem z. B. Geschäftsführungen ausgewechselt oder andere personelle Konsequenzen eingeleitet wurden? Wenn ja, an welchen Zentren war dies in welchen Jahren der Fall?  2. Das GSI wurde ab 2014 aufbauorganisatorisch umstrukturiert, was sukzessive personelle Veränderungen in der Geschäftsführung mit sich brachte. Das MDC war hiervon im Jahr 2013 betroffen. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu personellen Konsequenzen auf der Ebene des wissenschaftlichen oder technischen Personals zur Folge gehabt? Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?  3. Die genannten Fälle waren unterschiedlich gelagert, daher sind auch die personellen Konsequenzen differenziert zu gewichten. Auf der Ebene der wissenschaftlichen Vorstände haben die genannten Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinen personellen Konsequenzen geführt . Das MDC hat sich gemäß einer Entscheidung des Kuratoriums vom damaligen administrativen Vorstand getrennt. Haben derartige Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zur Folge gehabt , dass in einzelnen Helmholtz-Zentren oder in der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. insgesamt wirtschaftliche Aufsichts- oder Planungsvorgaben verändert oder verschärft wurden? Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?  4. Die Bundesregierung legt dauerhaft hohen Wert auf eine solide Finanzgeschäftsführung und hat daher unter anderem übergreifend veranlasst, dass 2018 entsprechende Standards in den Überwachungsorganen der Helmholtz- Einrichtungen erörtert wurden. 2019 haben die Überwachungsorgane die Geschäftsleitungen gebeten, die Informationen zur mittelfristigen Planung nach diesen Standards zu vereinheitlichen. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Helmholtz-Gemeinschaft oder dem Bund direkt aufgrund derartiger Fälle zusätzliche Kosten entstanden , oder sah sich der Bund über seine Beteiligung am Senat der Helmholtz-Gemeinschaft Einfluss auf die Lösung der finanziellen Krisen zu nehmen? Wenn ja, in welchen Fällen war dies in welchen Jahren der Fall?  5. Der Bund hat in seiner Eigenschaft als Vertreter in Aufsichtsorganen bzw. als Gesellschafter der einzelnen Helmholtz-Zentren Einfluss auf die Lösung der finanziellen Schwierigkeiten genommen und als Zuwendungsgeber z. T. vorübergehende Liquiditätshilfen gewährt: • GSI in den Jahren 2011 und 2012; • MDC in den Jahren 2014 und 2015 und • HZI im Jahr 2014. Drucksache 19/12990 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drohen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell oder in naher Zukunft einem oder mehreren Helmholtz-Zentren finanzielle Schwierigkeiten bzw. erhebliche negative Etatabweichungen? Wenn ja, um welche Zentren handelt es sich?  6. Nach Kenntnis der Bundesregierung drohen derzeit beim Helmholtz-Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (HMGU) finanzielle Schwierigkeiten bzw. negative Etatabweichungen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8/153 der Abgeordneten Nicole Gohlke verwiesen. Welche Rechtsformen haben die 19 einzelnen Helmholtz-Zentren (bitte einzeln aufschlüsseln)?  7. Die Rechtsformen der einzelnen Helmholtz-Zentren sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: Name der Einrichtung Sitz Rechtsform Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) Bremerhaven Stiftung öffentlichen Rechts Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) Saarbrücken gGmbH Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) Hamburg Stiftung privatenRechts Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Heidelberg Stiftung öffentlichen Rechts Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Köln-Porz Eingetragener Verein Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) Bonn Eingetragener Verein Forschungszentrum Jülich (FZJ) Jülich GmbH Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung (GEOMAR) Kiel Stiftung öffentlichenRechts Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ) Potsdam Stiftung öffentlichen Rechts Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung (GSI) Darmstadt GmbH Helmholtz-Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) München GmbH Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) Berlin GmbH Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) Dresden Eingetragener Verein Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung (HZG) Geesthacht GmbH Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) Braunschweig GmbH Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) Garching Rechtlich unselbststän-diges Institut der MPG Karlsruher Institut für Technologie, Sondervermögen Großforschung (KIT) Karlsruhe Körperschaft nach Landesrecht Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin Stiftung öffentlichen Rechts Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ) Leipzig GmbH Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12990 Inwieweit und in welcher Form sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals in die Aufsichts- und Kontrollgremien der Helmholtz-Zentren eingebunden (bitte einzeln aufschlüsseln)?  8. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals sind auf unterschiedliche Weise in die Aufsichts- und Kontrollgremien der Helmholtz-Zentren eingebunden: Name der Einrichtung Einbindung wissenschaftlichen Personals in Gremien Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz- Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) – Deutsches Elektronen-Synchrotron (DESY) Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Ausschuss als Gast Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates (einschließlich Vorsitzende/r) als Mitglieder Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Mitglied des Wissenschaftlich-Technischen Rates als Gast Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) – Forschungszentrum Jülich (FZJ) Zwei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der Gesellschaft , von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen, als Mitglieder; Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ) Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat als Gast Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung (GSI) Vertreter/in des Wissenschaftlich-Technischen Rates als Mitglied Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) – Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) Zwei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der Gesellschaft , von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen, als Mitglieder; Vorsitzende/r Wissenschaftlich-Technischer Rat als Gast Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) Vorsitzende/r Wissenschaftlich-Technischer Rat als Gast Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung (HZG) Drei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der Gesellschaft , von den wissenschaftlichen oder technischen , Mitarbeitern vorgeschlagen, als Mitglieder; Vorsitzende/r Wissenschaftlicher Rat sowie Stellvertreter/in als Gäste Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) Zwei vorzugweise wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der Gesellschaft, von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen , als Mitglieder Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) Vertreter/in des Wissenschaftlerrates als Gast Drucksache 19/12990 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Name der Einrichtung Einbindung wissenschaftlichen Personals in Gremien Karlsruher Institut für Technologie, Sondervermögen Großforschung (KIT) Drei Mitglieder des KIT-Senats aus den Reihen des wissenschaftlichen Personals des Großforschungsbereichs als Mitglieder Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Vorsitzende/r des Wissenschaftlichen Rates als Gast Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Zwei wissenschaftliche oder technische Mitarbeiter der Gesellschaft , von den Mitarbeitern der Gesellschaft vorgeschlagen, als Mitglieder Sieht die Bundesregierung die Rechtsformen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eingetragener Verein als adäquat und ausreichend transparent für Institutionen an, die im statistischen Mittel Jahresetats von knapp 250 Millionen Euro verwalten (vgl. www.helmholtz.de/ ueber_uns/)?  9. Aus der Rechtsform lassen sich aus Sicht der Bundesregierung keine Rückschlüsse auf eine ordnungsgemäße und transparente Mittelverwaltung ziehen. Die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft erstellen ihre Jahresabschlüsse entsprechend den Regeln des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften , diese werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Darüber hinaus finden kontinuierlich Prüfungen durch Bundes- und Landesrechnungshöfe statt. Zudem erfüllen die Helmholtz-Zentren umfassende Nachweis- und Berichtspflichten aufgrund der gemeinsamen institutionellen Förderung durch Bund und Länder. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den letzten zwei Jahren, eventuell auf Basis von Evaluierungen, strategische Neuausrichtungen einzelner Institute der Helmholtz-Gemeinschaft vorgenommen wurden, insbesondere bezüglich der Forschungsschwerpunkte und daraus resultierender personeller Entscheidungen? Wenn ja, welche Evaluierungen und welche Neuausrichtungen waren dies? 10. Die Forschungsinstitute der außeruniversitären Forschungsorganisationen durchlaufen regelmäßig Entwicklungsprozesse in ihren wissenschaftlichen und strategischen Schwerpunktsetzungen. Umfassende strategische Neuausrichtungen gab es im Bereich der Helmholtz- Zentren in den letzten beiden Jahren nicht. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. hat im Frühjahr 2017 unter Beteiligung der Zuwendungsgeber aus Bund und Ländern sowie von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft eine neue Strategie mit einem neuen Querschnittsforschungsbereich Digitalisierung verabschiedet und in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 14 neue Institute /Einrichtungen in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Sicherheit und Digitalisierung gegründet, deren Forschungsaktivitäten in die Programmorientierte Förderung der HGF integriert werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12990 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333