Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12532 – Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat sich im Rahmen der im Jahr 2015 beschlossenen UN- Nachhaltigkeitsziele dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Verschwendung von Lebensmitteln im Einzelhandel und in den privaten Haushalten zu halbieren . Wie groß der Handlungsbedarf diesbezüglich ist, wird durch die anhaltend hohe Lebensmittelverschwendung in Deutschland deutlich. Eine Studie der Universität Stuttgart aus dem Jahr 2019 registriert ein Abfallvolumen von ca. 13 Millionen Tonnen Lebensmitteln (Frankfurter Rundschau, 1. Juni 2019, S. 46). Von jährlich sogar 18 Millionen Tonnen an weggeworfenen, größtenteils aber noch genießbaren Lebensmitteln gehen zivilgesellschaftliche Organisationen wie der WWF, Foodsharing e. V. und die Deutsche Umwelthilfe aus (Deutsche Umwelthilfe/foodsharing e. V.: Lebensmittelverschwendung stoppen. Gemeinsamer Aktionsplan, 2018). Werden diese Zahlen zugrunde gelegt, entspricht die Masse der jedes Jahr in Deutschland weggeworfenen Lebensmittel einem Drittel der hier produzierten Lebensmittel. Umgerechnet werden damit 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche umsonst bewirtschaftet, ein Gebiet größer als Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern und rund ein Sechstel der gesamten Anbaufläche in der Bundesrepublik Deutschland. Verbunden ist diese Lebensmittelverschwendung so auch mit hohen ökologischen Folgekosten, dem zusätzlichen Ausstoß von rund 48 Millionen Tonnen Treibhausgasen bei der Düngung, dem Transport und der Lagerung der später weggeworfenen Nahrungsmittel (WWF Deutschland: Das große Wegschmeißen, Juni 2015; dies.: Lebensmittelverschwendung – Was tut die Politik? Ein Blick auf die Bundesländer , April 2018). In der EU verfolgen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Strategien im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung. Während in Frankreich im Jahr 2016 und in Tschechien im Jahr 2019 Gesetze verabschiedet wurden, mit denen größeren Supermärkten das Wegwerfen genießbarer Lebensmittel unter Strafe verboten wurde, sollen in Italien den Unternehmen mittels Steuererleichte- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12996 19. Wahlperiode 04.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rungen Anreize geboten werden, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen (www. tagesschau.de/ inland/ containern- lebensmittel- verschwendung- 101.html). Im Gegensatz dazu hat die Bundesregierung bislang jedoch keine konkreten Maßnahmen bzw. Gesetze im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung geplant und setzt wie Großbritannien auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung. Die vom Bundeskabinett im Februar 2019 beschlossene Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sieht im Kern die Einrichtung von fünf sektorspezifischen Dialogforen und eines Nationalen Dialogforums vor. In diesen Foren sollen Akteure der Lebensmittelindustrie, von zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Politik und Wissenschaft mögliche Reduktionsmaßnahmen beraten und festlegen. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte bereits im Jahr 2016, dass die Kampagne „Zu gut für die Tonne“, die laut Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen Dachmarke der Nationalen Strategie werden soll, nur unzureichend vorbereitet gewesen und der Erfolg nicht nachweisbar sei (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen /produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2016/einzelplan bezogene- entwicklung- und- pruefungsergebnisse/ bundesministerium- fuerernaehrung - und- landwirtschaft/ 2016- bemerkungen- nr- 25- informationskampagne-zu-gut-fuer-die-tonne-unzureichend-vorbereitet-underfolg -nicht-nachweisbar). Kritisiert wurde weiterhin, dass die Nationale Strategie der Bundesregierung lediglich Instrumente der freiwilligen Selbstverpflichtung und keine gesetzlichen Regelungen bzw. verbindlichen Reduktionsvorgaben beinhalte (z. B. www.taz.de/!5572032/). Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, dass der entsprechende, ebenfalls auf Freiwilligkeit setzende Aktionsplan in Großbritannien (Courtauld Commitments) im Zeitraum von 2007 bis 2015 nur zu einer nationalen Reduktion von 19 Prozent der Lebensmittelabfälle führte (www.oneplanetnetwork.org/initiative/food-wastereduction - roadmap ) und damit den UN-Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht werde.  1. Wie viele Tonnen noch genießbarer Lebensmittel werden nach Erkenntnis der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland weggeworfen (bitte nach Erzeuger-, Lebensmitteleinzelhandels- und Verbraucherebene aufschlüsseln )? Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Johann Heinrich von Thünen-Institut die Gesamtmenge der Lebensmittelabfälle in Deutschland für 2015 ermittelt (sogenannte Baseline). Demnach werden insgesamt rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (Frischmasse) in Deutschland entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette einschließlich Verbraucher weggeworfen; davon entfallen auf die Primärproduktion 12 Prozent (1,4 Millionen Tonnen), die Verarbeitung 18 Prozent (2,2 Millionen Tonnen), den Handel 4 Prozent (0,5 Millionen Tonnen), die Außer-Haus-Verpflegung 14 Prozent (1,7 Millionen Tonnen) und die privaten Haushalte 52 Prozent (6,1 Millionen Tonnen). Über alle Sektoren hinweg wäre nach den vorliegenden Berechnungen etwa die Hälfte der Lebensmittelabfälle nach Aussagen der Wissenschaftler theoretisch vermeidbar, was etwa dem genießbaren Anteil entspricht.  2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Referat 216 des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem Thema der Lebensmittelverschwendung derzeit beschäftigt , und mit welchem Stellenumfang? Die personelle Ausstattung im Referat 216 des BMEL umfasst neben der Referatsleitung drei Stellen im höheren Dienst, eine Stelle im gehobenen Dienst und eine Stelle im mittleren Dienst. Drucksache 19/12996 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Wurden die Stellen im Referat 216 des BMEL zur Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung aufgestockt bzw. ist eine entsprechende Aufstockung vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe, und zu wann? Wenn nein, mit welcher Begründung? Im Jahr 2018 wurde das Referat 216 zur Erarbeitung und Umsetzung der Strategie um eine Stelle im höheren Dienst aufgestockt. Eine weitere Aufstockung ist derzeit nicht vorgesehen, weil dies nur zu Lasten anderer, ebenfalls wichtiger Themenfelder möglich wäre.  4. Mit welcher Begründung wird das Verschwendungsaufkommen bei Obstund Gemüseprodukten – nach Angaben des Johann Heinrich von Thünen- Instituts entstehen bei bestimmten Obst- und Gemüseprodukten in einigen Regionen bereits auf der Erzeugerebene Verluste von bis zu 40 Prozent (REFOWAS-Präsentation 2018) – in der vom Bundeskabinett verabschiedeten Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung nicht berücksichtigt? Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, eine Messmethode für den weiteren Dialogprozess zu implementieren, welche diese Verluste statistisch erfasst? Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wurde in Kohärenz zu den überarbeiteten Rechtsvorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/851/EU (Abfallrahmenrichtlinie) erarbeitet. Diese verweisen im Rahmen der Definition von Lebensmittelabfällen ausdrücklich auf Artikel 2 der Verordnung (EU) 178/2002 über Lebensmittel, wonach „Lebensmittel“ erst ab der Ernte bzw. nach der Schlachtung vorliegen. Ob es Möglichkeiten gibt, darüber hinaus auch die davorliegenden Verluste statistisch zu erfassen, wird sich im laufenden Dialogprozess klären. Die Erzeugerebene ist in diesen Prozess miteinbezogen.  5. Welche Rückschlüsse hat das BMEL aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes bzgl. der Kampagne „Zu gut für die Tonne“ aus dem Jahr 2016 gezogen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein solches BRH-Urteil zukünftig zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf den Erfolg und die Vorbereitung der Kampagne (bitte die ergriffenen Maßnahmen, die damit jeweils verfolgten Ziele und das Datum der Durchführung dieser Maßnahmen auflisten)? Das BMEL hat dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) im März 2018 einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen vorgelegt . Der RPA hielt die eingeleiteten Maßnahmen für grundsätzlich geeignet, um den Beanstandungen abzuhelfen. Zu den Maßnahmen gehören die Weiterentwicklung und der Ausbau der Initiative Zu gut für die Tonne! zur Dachmarke der Nationalen Strategie. Damit werden neben den Ländern weitere Partner über die Dialogforen in die Kommunikationsstrategie einbezogen. Ziel ist es, die Reichweite zu erhöhen und alle Sektoren der Lebensmittelversorgungskette einzubeziehen. Alle Maßnahmen werden soweit möglich mit messbaren Erfolgskriterien und Zielen beauftragt, um Erfolgskontrollen zu ermöglichen. Es werden jedes Jahr Umfragen und regelmäßige Medienauswertungen durchgeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12996 Da sich mit vertretbarem Aufwand nicht messen lässt, inwieweit die Initiative einen Bewusstseinswandel bewirkt, wurden folgende messbare Ziele definiert, die in den nächsten zwei Jahren mit der Initiative erreicht werden sollen. • Der Bekanntheitsgrad der Initiative soll um fünf Prozent gesteigert werden, • Die Besucherzahlen auf der Internetseite sollen um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden, • Die Berichterstattung in den Medien über die Initiative Zu gut für die Tonne ! hinsichtlich ihrer Reichweite soll um 5 Prozent gesteigert werden, • Die Anzahl von Personen, die in der Außer-Haus-Verpflegung (Restaurants etc.) ihre übriggebliebenen Tellerreste immer oder manchmal nach Hause mitnehmen, soll um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden. Um belastbare Daten und einen Ausgangspunkt für ein kontinuierliches Monitoring der Lebensmittelabfälle über die gesamte Lebensmittelversorgungskette einschließlich private Haushalte zu erhalten, wurde im Oktober 2018 das Thünen-Institut beauftragt, die Datenausgangslage für die Bezugsgröße „Tonnen Frischmasse“ für das Jahr 2015 (Baseline) zu erarbeiten (siehe Antwort zu Frage 1). Auf dieser Grundlage soll eine regelmäßige Berichterstattung und Bilanzierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 erfolgen.  6. Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesregierung im Rahmen von Forschungsprogrammen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zur Verfügung gestellten 16 Mio. Euro, der bereits abgeflossen ist bzw. abgerufen wurde, und für welche konkreten Forschungsprojekte wurden bzw. werden die abgerufenen Geldsummen verausgabt (bitte die Projektträger und die jeweilige Fördersumme auflisten)? Als Teil der sozial-ökologischen Forschung im Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt REFOWAS „Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“ zum Thema Lebensmittelverschwendung. Es ist Teil der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und läuft noch bis zum 30. April 2020 (Laufzeit: 1. Juni 2015 bis 30. April .2020, Projektträger : DLR Projektträger, Fördersumme: 1,8 Mio. Euro, davon bereits abgeflossen : 84 Prozent bzw. 1,5 Mio. Euro) Das BMEL fördert Forschungsprojekte im Zusammenhang mit Lebensmittelverschwendung über verschiedene Programme: • Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft: 922.052,89 Euro im Zeitraum 2016 bis 2019, • Programm zur Innovationsförderung des BMEL 9.226.491,94 Euro, • EU-Forschung 500.301,97 Euro. Die angegebenen Zahlen umfassen die bereits abgerufenen Fördersummen. Zur Aufschlüsselung der einzelnen Projekte des BMEL wird auf die Projektliste des BMEL in der Anlage verwiesen. Drucksache 19/12996 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware, der durchschnittlich im Jahr an die Tafeln gespendet wird, und lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen ziehen über den Anteil der im Lebensmitteleinzelhandel nicht verkauften Ware, der entsorgt wird? Nach Angaben des Dachverbandes „Tafel Deutschland e.V.“ werden jährlich etwa 260.000 Tonnen Lebensmittel vom Handel gespendet. Laut Erhebung des Thünen-Institutes für 2015 (siehe Antwort zu Frage 1) fallen im Handel etwas 500.000 Tonnen Lebensmittelabfälle an. Darin sind die Spenden an die Tafeln nicht enthalten.  8. Durch welche finanziellen Mittel und Maßnahmen werden in Deutschland durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer oder Kommunen soziale Einrichtungen unterstützt, die nicht verbrauchte aber noch genießbare Lebensmittel von den Lebensmittelunternehmern abholen und an Menschen verteilen, wie dies das Europäische Parlament (EP) in seiner Entschließung „Ressourcenmanagement : Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit“ (EP-Drucksache P8_TA(2017)0207 vom 16. Mai 2017) den EU-Mitgliedstaaten empfohlen hat? Für Freiwillige, die in Einsatzstellen der Zentralstelle „Bundesverband Deutsche Tafeln e.V.“ einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, wurden im Jahr 2018 Zuschüsse in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro für Taschengeld, Sozialversicherung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen ausgezahlt. 2019 sind hierfür rd. 2,8 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen Projektmittel des BMEL in Höhe von: • 399.000 Euro für das Projekt „HeimatTafel“ (2017 bis 2019), • 1.527.827,01 Euro für das Verbundprojekt der Tafelakademie „Innovationsprozesse zur Entwicklung einer Onlineplattform (ecoPlattform) (2019 bis 2022), • 360.000 Euro für ein Forschungsprojekt der Tafel-Akademie und der Uni Hohenheim zum Thema Ernährungsunsicherheit von Tafelkund/innen in ländlichen und nicht ländlichen Regionen – Einflussfaktoren, Interventionsbedarfe und Lösungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration fördert derzeit das Projekt „Koordinierung, Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für und von Geflüchteten in den Tafeln“. Zuwendungsempfänger ist die Bildungsakademie der Tafel Deutschland gGmbH. Die Laufzeit des Projektes ist vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember2019. Die Zuwendungssumme beträgt 339.620,00 Euro. Über die Aktivitäten der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  9. Liegen der Bundesregierung Daten zum prozentualen Anteil der im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware vor, der durchschnittlich im Jahr entsorgt wird? Wenn nicht, bis wann und durch welche Maßnahmen sollen diese Daten vorliegen? Auf die Antwort zu Frage 1wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12996 10. Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung einen gesetzlichen Wegwerf-Stopp für Supermärkte nach französischem oder tschechischem Vorbild ab, und erfolgte die Entscheidung gegen einen gesetzlichen Wegwerf Stopp auf der Grundlage einer fundierten Folgenabschätzung eines solchen Gesetzes (wenn ja, bitte Art und Weise der Folgenabschätzung erläutern)? Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist in Deutschland der Anteil der vom Einzelhandel an die Tafeln abgegebenen Lebensmittel bereits sehr hoch, so dass im Rahmen der nationalen Strategie alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette über freiwillige Selbstvereinbarungen die Lebensmittelverschwendung weiter reduzieren sollen. Der größte Anteil an Lebensmittelverschwendung fällt zudem in Privathaushalten an. Die Bundesregierung kann und will aber niemandem vorschreiben, was oder wie viel er einkauft oder im Restaurant verzehrt. 11. Welche steuerrechtlichen Regelungen wurden für Unternehmen in Deutschland geschaffen, damit sie unverbrauchte Lebensmittel an soziale Einrichtungen kostenfrei abgeben (spenden)? Steuerliche Sonderregelungen für die kostenfreie Abgabe von unverbrauchten Lebensmitteln an soziale Einrichtungen bestehen nicht. Nach den allgemeinen Grundsätzen unterliegen Sachspenden als sogenannte „unentgeltliche Wertabgabe “ der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteuerabzugs und soll dadurch einen unversteuerten Letztverbrauch verhindern. Ein genereller Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Sachspenden würde im Ergebnis auf eine Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug hinauslaufen und wäre daher systemwidrig . Auch gebietet gerade die steuerliche Gleichbehandlung mit privaten Spendern eine Besteuerung, da private Spender mit der Umsatzsteuer bei Erwerb des gespendeten Gegenstands belastet bleiben. Deutlich entschärft wird das Problem der Umsatzsteuerbelastung bei Sachspenden regelmäßig über die Bestimmung der Bemessungsgrundlage. Diese bemisst sich im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe nach dem (insoweit fiktiven) Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes (Hingabe der Spende). In dem Fall der unentgeltlichen Abgabe nicht mehr verkäuflicher Lebensmittel wird der maßgebliche Wert naturgemäß gegen 0 Euro tendieren. Es wird daher entweder keine oder nur eine geringfügige Umsatzsteuer entstehen. Der tatsächliche Wert der gespendeten Ware ist dabei jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. 12. Welche Gespräche wurden mit der Gastronomie bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bei der Außer-Haus-Verpflegung geführt, und welche Maßnahmen wurden in diesem Bereich auf den Weg gebracht? Am 20. Februar 2019 startete das Dialogforum zur Außer-Haus-Verpflegung, welches vom World Wilde Fund for Nature (WWF) koordiniert und gemeinsam mit United Against Waste und der Fachhochschule Münster durchgeführt wird. Im ersten Jahr steht die Messung der Lebensmittelabfälle in einzelnen Unternehmen im Fokus, um beurteilen zu können, wo, welche und wie viele Abfälle entstehen. Dazu werden in zwölf Modellbetrieben Abfälle gemessen, die Ergebnisse werden Ende Oktober in einem Workshop und Ende November in einer zweiten Dialogveranstaltung vorgestellt. Drucksache 19/12996 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Beabsichtigt das BMEL, die Stellungnahmen der Verbände zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu veröffentlichen ? Wenn ja, wo beabsichtigt das BMEL die Veröffentlichung? Wenn nein, mit welcher Begründung? Die Stellungnahmen der Verbände sind unter https:// fragdenstaat.de/ anfrage/ unterlagen- zur- nationalen- strategie- zur- reduzierung- der- lebensmittelverschwendung / abrufbar. 14. Wie viele Tonnen an Lebensmitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Außer-Haus-Verpflegungs-Angeboten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes entsorgt (bitte in Prozent der verarbeiteten Ware in Kilogramm Frischmasse angeben)? Wenn keine Kenntnisse diesbezüglich vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung , die entsprechenden Daten zu erfassen, und ab wann soll dies ggf. geschehen? Über die Abfallmengen in den Außer-Haus-Verpflegungsangeboten der Bundesministerien und nachgeordneten Institutionen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Unter Federführung des BMEL wird in den Kantinen am Standort Bonn das Projekt „NACHHALTIG B|UND GESUND“ durchgeführt. Als ein Teilaspekt der Nachhaltigkeit ist es Ziel des Projektes, die Lebensmittelabfälle in diesen Kantinen zu reduzieren. Nach Abschluss der Projektphase findet in diesen Kantinen eine erneute Messung des Umfangs des Lebensmittelabfalls statt, um den Erfolg der Maßnahmen zu messen. 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Lebensmittelabfälle in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes zu reduzieren? Wenn noch keine Maßnahmen erfolgt sein sollten, beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelabfälle in den genannten Institutionen zu ergreifen, und ab wann soll dies geschehen ? Nach Beendigung des Projektes „NACHHALTIG B|UND GESUND“ soll ein Handlungsleitfaden entstehen, der Kantinen des Bundes bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien, u.a. die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, unterstützt . Außerdem sind alle Bundesministerien aufgefordert, bei Veranstaltungen mit Verpflegung die Beste-Reste-Boxen des BMEL aktiv anzubieten. Zudem hat das Umweltbundesamt bereits 2016 den Leitfaden „Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Catering“ herausgegeben. Die Entwicklung weiterer Maßnahmen hinsichtlich Vorbildwirkung von Einrichtungen des Bundes und der Länder wird Aufgabe des Bund-Länder- Gremiums sein, das sich im Oktober 2019 konstituiert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12996 16. Mit welchen Einsparungen der Lebensmittelabfälle rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 und 2030 durch den Dialogprozess (bitte in Prozent angeben)? Insofern noch keine Einschätzungen bzgl. des Erfolgs des Dialogprozesses vorliegen, wann beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Prognosen für die Reduktion der Lebensmittelabfälle in Deutschland vorzunehmen ? Ziel der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist es, bis 2025 das Ausmaß der Lebensmittelabfälle um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 2015 zu reduzieren. Genauere Prognosen werden durch das kontinuierliche Monitoring und die Berichterstattung gegenüber der EU möglich, die erstmals für das Jahr 2020 durchzuführen ist. 17. Um wie viele Tonnen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die Einsparungen bei den Lebensmittelabfällen bis zum Jahr 2025 reduziert werden, um das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung erwartungsgemäß umzusetzen? Laut Baseline 2015 werden knapp 12 Millionen Tonnen Frischmasse jährlich in Deutschland über die gesamte Lebensmittelversorgungskette einschließlich privater Haushalte entsorgt. Bis 2025 müssten die Lebensmittelabfälle gegenüber 2015 also um etwa 3,6 Millionen Tonnen reduziert werden. 18. Bis wann müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die einzelnen Dialogforen erste Ergebnisse, Reduktionsziele und branchenübergreifende Maßnahmen vorlegen, um das mit der UN-Nachhaltigkeitsstrategie beschlossene Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 umsetzen zu können? Nach Einschätzung der Bundesregierung müssten 2020 erste Ergebnisse, Reduktionsziele und Maßnahmen vorliegen. 19. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Zusammensetzung der sektorspezifischen Dialogforen, bzw. welche Kriterien wurden bei der Einladung von Akteuren für diese Foren herangezogen? Zum Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung, das bereits im Februar 2019 gestartet ist, wurden Vertreter aus Ministerien bzw. nachgeordneten Behörden, Vertreter der Wirtschaft, von Unternehmen sowie Vertreter aus Forschung und Zivilgesellschaft eingebunden. Um aus den Erfahrungen aus anderen Ländern zu lernen, wurden auch Experten aus Politik und Wirtschaft aus anderen Mitgliedstaatender Europäischen Union eingeladen. Ebenfalls eingebunden ist der Bereich der Ausbildung, da die Vermeidung von Lebensmittelverlusten in dem Außer-Haus-Bereich ohne Integration in den Ausbildungsbereich langfristig nicht erfolgreich sein kann. In diesem Sinne ist es das Ziel, in möglichst umfassender Weise verschiedene Perspektiven in das Dialogforum einzubinden. Um jedoch ein Dialogforum zu ermöglichen, ist die Teilnehmeranzahl zu den Veranstaltungen auf höchstens 60 Personen limitiert. Drucksache 19/12996 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Akteure bzw. Institutionen sind derzeit in den Dialogprozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eingebunden (bitte nach sektorspezifischen Foren und Nationalem Dialogforum mit den beteiligten Akteuren bzw. Institutionen auflisten)? Folgende Teilnehmer haben am ersten Treffen des Dialogforums Außer-Haus- Verpflegung, am 20. Februar 2019 teilgenommen: • Accor Hospitality Germany GmbH • apetito AG • Augustinum Service GmbH • AVARE Project Schweden • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz • BUND Berlin • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) • Bundesverband der Systemgastronomie e.V. • Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. • Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) • Center Parcs Leisure GmbH • Compass Group • CSCP • CSV Care Speisen Versorgung • Culinary Misfits • DBU • DEHOGA Bundesverband • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Sektion Schleswig-Holstein, Kiel • Deutsche Umwelthilfe • Deutsches Studentenwerk e.V. • Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. • DGE • DGE e.V. Schleswig-Holstein • Dorfner menü Catering-Service + Organisations GmbH & Co. KG • Dussmann Service Deutschland GmbH • Ecologic Institute • Fachhochschule Münster, iSuN – Institut für Nachhaltige Ernährung • Familotel AG • Foodsharing e.V. • Greentable e.V. • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz • H-Hotels AG • IKEA Deutschland GmbH & Co KG Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12996 • INL e.V. • Institut für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft e.V. • Intercontinental Hotels Group • ISS Facility Services Holding GmbH • Johann Heinrich von Thünen-Institut • Klüh Catering GmbH • Kompetenzzentrum für Ernährung • L & D Catering • Leanpath • LWL-Klinik Münster, Stellv. Kaufmännischer Direktor • Mc Donalds • METRO AG • Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg“ • Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein • Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern • Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen- Anhalt • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz • Nobelhart & Schmutzig • Nordsee • Raimann Concepts • Rat für Nachhaltige Entwicklung • Rebional GmbH • Referent Berufsbildung IHK i.R. • REFRESH Pilot Working Platform Germany • RESTLOS GLÜCKLICH e.V. • Saarland – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz • Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz • Senat für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz • Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung • Slow Food Deutschland • Sodexo • St. Elisabeth Gruppe Drucksache 19/12996 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • SV Deutschland GmbH • SVL Speiseversorgung und Logistik GmbH • Tafel Deutschland e.V. • Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz • Transgourmet Deutschland GmbH • Umweltbundesamt • Uni Bonn • Uni Kassel • United against Waste e.V. • Universität Stuttgart • Verband der Köche • Verband der Küchenleitung e.V. • Verbraucherzentrale NRW • Winnow Solutions Ltd. • Wisag Catering Holding GmbH & Co KG • WRAP UK • WWF Für das Nationale Dialogforum, das am 6. November 2019 mit einem Auftakttreffen startet, werden neben Vertreterinnen und Vertretern der Länder- und Bundesministerien folgende Verbände und Organisationen eingeladen: • Lebensmittelverband Deutschland e. V • BVE – Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V • BVLH – Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. • ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. • ZVDB – Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. • DBV – Deutscher Bauernverband e.V. • MIV – Milchindustrie-Verband e. V. • dti – Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. • BÖLW – Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. • Verein der Zuckerindustrie • DEHOGA – Deutscher Hotel-und Gaststättenverband e.V. • BdS – Bundesverband der Systemgastronomie e.V. • HDE – Handelsverband Deutschland e.V. • BNN – Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. • VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. • DLV – Deutscher Landfrauenverband e.V. • BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. • Tafel Deutschland e.V. • WWF – Deutschland • RNE – Rat für Nachhaltige Entwicklung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12996 • Foodsharing e.V. • Slow Food Deutschland e.V. • Deutsche Welthungerhilfe e.V. • Deutscher Städtetag • VKK – Verband der Küchenleitung e.V. • DNSV – Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. • DGE – Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. • UAW – United Against Waste e.V. • Deutscher Städte- und Gemeindebund 21. Wurden die bisherigen Ergebnisse der Courtauld Commitments in Großbritannien bei der Erarbeitung der Nationalen Strategie der Bundesregierung berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, mit welcher Begründung? Großbritannien hat nach eigenen Angaben sehr gute Erfahrungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen mit den Wirtschaftsunternehmen gemacht. Mit der Organisation, die in Großbritannien für die Umsetzung des Courtauld Commitments verantwortlich ist, WRAP Global, steht das BMEL seit 2016 in Kontakt. 22. Durch welche Unterschiede zu den Courtauld Commitments in Großbritannien soll die nationale Strategie in Deutschland so erfolgreich werden, dass statt 19 Prozent Reduktion in acht Jahren (UK) hierzulande 50 Prozent Reduktion in elf Jahren erreicht werden sollen? Um das Ziel – Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 – zu erreichen, müssen parallel zu den Vereinbarungen mit den Wirtschaftsunternehmen, auch die Verbraucher weiterhin verstärkt adressiert werden. In Deutschland entstehen 52 Prozent der Abfälle in den privaten Haushalten. Daher wurde bereits 2012 die Initiative Zu gut für die Tonne! gestartet, die nun zur Dachmarke der Strategie ausgebaut wird. 23. Wer wird abschließend über die in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung angekündigte Messmethode für die genaue Bestimmung des deutschen Lebensmittelabfallaufkommens, die ressortübergreifend erarbeitet und im Juni 2019 vorgestellt werden soll, und deren Anwendung entscheiden? Die im Mai 2018 eingesetzte und ressortübergreifend arbeitende Arbeitsgruppe „Indikator 12.3“, in der neben den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Umweltbundesamt , das Statistische Bundesamt und das Thünen-Institut mitarbeiten, wird über die Methode entscheiden. Drucksache 19/12996 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, wenn bei der beabsichtigten Überprüfung der Nationalen Strategie nach fünf Jahren absehbar ist, dass das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der Reduktion der Lebensmittelverschwendung nicht erreicht werden kann? Über weiterführende Maßnahmen wird auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung entschieden. 25. Welche Kriterien sind für die im Februar 2024 geplante Überprüfung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgesehen? Über die Kriterien für die Überprüfung wurde noch nicht entschieden. Dies ist Aufgabe des Bund-Länder-Gremiums, das sich diesem Thema nach seiner Konstituierung im Oktober 2019 widmen wird. 26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Zusammenhang besteht zwischen den niedrigen Erzeugerpreisen und der Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (bitte begründen)? Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt, da sich das Angebot an Lebensmitteln an der Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher orientiert und nicht verkaufte Ware für den Einzelhandel unabhängig von der Höhe des Preises immer einen monetären Verlust darstellt. 27. Wird die Reduktionsstrategie der Bundesregierung im Schwerpunkt auf das Vermeiden von Lebensmittelabfällen in der Produktionskette und im Einzelhandel abzielen oder auf die Weiterverwendung der Lebensmittelabfälle ? Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zielt auf die Vermeidung der Abfälle und nicht primär auf die Verwertung von Lebensmittelabfällen . Ein Schwerpunkt der Bemühungen muss es sein, die Lebensmittelversorgungskette so zu gestalten, dass Lebensmittelabfälle gar nicht erst entstehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12996 Drucksache 19/12996 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12996 Drucksache 19/12996 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12996 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333