Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Jörg Schneider, Martin Hebner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12201 – Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandssender Deutschlands und ist öffentlich-rechtlich organisiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerinfuer -kultur-und-medien/medien/deutsche-welle). Die DW wird – anders als der über Rundfunkbeiträge finanzierte öffentliche Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – im Wesentlichen aus Steuermitteln des Bundes finanziert (vgl. zum Ganzen auch das Deutsche-Welle- Gesetz – DWG, www.gesetze-im-internet.de/dwg/DWG.pdf). Nach Information der Fragesteller lehnt sich die betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter der DW an die Versorgung der Mitarbeiter des öffentlichrechtlichen Rundfunks an, so etwa hinsichtlich der Übernahme des Versorgungstarifvertrags (VTV) der ARD (vgl. auch DW Personalbericht 2016/2017, Seite 19, www. dw.com/ downloads/ 39999447/ personalbericht 20162017.pdf). Dabei gibt es für die betriebliche Altersversorgung, historisch gewachsen, unterschiedliche Modelle, die stark differenzierende Versorgungsniveaus erreichen. So wird bei den älteren Verträgen („VstV/RSTV“, „VTV“) für die vor 2017 festangestellten Beschäftigten an das letzte Einkommen vor dem Rentenantritt angeknüpft, während bei den Neuverträgen eine beitragsbezogene Zusage erfolgt, die an den Einkommensverlauf in der Dienstzeit anknüpft. Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung werden jeweils von der DW getragen. Zu der „VStV/RSTV“ bzw. sogenannten Gesamtversorgung heißt im Personalbericht 2016/2017, Seite 19 (www.dw.com/downloads/39999447/personalbericht %2020162017.pdf): „Das Versorgungssystem VstV/RSTV gilt für alle Beschäftigten mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993. Die jährlichen Kosten betragen rund 30 Millionen Euro, mit steigender Tendenz.“ Die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete am 1. September 2017 (www.faz.net/ aktuell/ feuilleton/ medien/ die- deutsche- welle- platzt- der- rentendeal- 15177574.html): „Vor 1993 eingestellte Mitarbeiter auf Hauptabteilungsleiterebene erhielten eine Betriebsrente von 6.000 Euro, nach 1993 eingestellte noch 2.400 Euro, wohingegen Berufsanfänger mit neuen Verträgen am Ende gerade mal 640 Euro hätten.“ Überdies wird angeführt: „In weniger als zwan- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13002 19. Wahlperiode 03.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zig Jahren hat sich der Anteil am Etat, den die Welle für die Altersversorgung aufbringen muss, von sechs auf vierzehn Prozent erhöht.“ Aus den Gewinnund Verlustrechnungen für 2015 bis 2017 ergeben sich bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersversorgung“ Beträge i. H. v. 31 071 016,07 Euro (2015), 42 215 693,06 Euro (2016) und 14 846 354,39 Euro (2017), vgl. www.dw.com/de/ jahresabschlussbericht/a-15689303 . Der letzte veröffentlichte Personalbericht 2016/2017 bildet den Stand per Dezember 2015 ab (vgl. www. dw.com/ downloads/ 39999447/ personalbericht% 2020162017.pdf).  1. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „FAZ“-Artikel vom 1. September 2017 getroffenen Aussagen zum Veröffentlichungszeitpunkt zutreffend gewesen bzw. ob und inwieweit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung „Gesamtversorgungszusagen“ bzw. Versorgungen nach „VstV/ RSTV“ zugrunde (bitte klarstellen und eine nach angeführten Einstellungszeitpunkten differenzierte Erläuterung geben)?  2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter auf der Hauptabteilungsleiterebene gegenwärtig dar (bitte nach den Einstellungszeitpunkten differenzieren)?  3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter unterhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Redakteure, Kameramänner , Grafiker, Produktionsingenieure, Cutter und Sekretäre, gegenwärtig dar (bitte nach den Einstellungszeitpunkten differenzieren)?  4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter oberhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Intendanten und Direktoren , gegenwärtig dar (bitte nach angeführten Einstellungszeitpunkten differenzieren)? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Deutsche Welle (DW) gewährt ihren Mitarbeitenden Versorgungsleistungen , die auf Tarifverträgen beruhen. Beginnend mit der Einführung des Versorgungstarifvertrags (VTV) im Jahr 1993 wurden die Tarifverträge gemeinsam mit den ARD-Anstalten verhandelt. Die Entwicklung der Zusagegestaltung spiegelt die Entwicklung der marktüblichen Gestaltung von Versorgungszusagen vor dem Hintergrund der langfristigen Finanzierbarkeit wider, wobei entsprechend arbeitsrechtlicher Vorgaben bei Veränderungen bereits bestehender Versorgungszusagen Bestandschutz zu gewähren ist. Grundsätzlich gewährt die DW allen Mitarbeitenden, die unter den Manteltarifvertrag fallen, eine betriebliche Altersversorgung nach der jeweils für sie geltenden Regelung. Leistungsvoraussetzung für die Gewährung von Versorgungsleistungen ist in allen Versorgungswerken die Gewährung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung . Der Versorgungstarifvertrag von 1981 (VsTV), dessen Leistungen sich an der bei Einführung üblichen Versorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst orientierte, hat Gültigkeit für alle Mitarbeitenden, die bis zum 31. März 1993 unbefristet bei der DW eingestellt wurden. Drucksache 19/13002 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beim VsTV handelt es sich um eine eingeschränkte Gesamtversorgungszusage. In Abhängigkeit von der Dienstzeit wird ein Versorgungsprozentsatz definiert, der maximal 60 Prozent der Grundvergütung beträgt. Zur Vermeidung von Überversorgung wird im Anschluss eine Gesamtversorgungsbetrachtung durchgeführt . Die DW-Versorgung darf zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen bestimmten Prozentsatz der Grundvergütung nicht übersteigen. Diese Gesamtversorgungsobergrenze ist seit 2005 von externen Einflussfaktoren abgekoppelt und so gestaltet, dass die DW etwaig vom Gesetzgeber vorgenommene Rentenkürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht wieder ausgleichen muss. Die Grenze ist dynamisch und sinkt im Zeitablauf. Im Jahr 2019 liegt die Grenze bei durchschnittlich 63 Prozent der Grundvergütung. Versorgungsleistungen werden nach einer Wartezeit von 10 Jahren gewährt und nach Zahlungsbeginn aus dem laufenden Haushalt finanziert . Bereits zu Beginn der 1990er Jahre hat die DW erkannt, dass die Abhängigkeit der Leistungen des VsTV von Einflussgrößen, insbesondere von der Sozialversicherungsrente , deren Änderungen von den Tarifpartnern nicht beeinflusst werden können, einen Risikofaktor darstellt, der die langfristige Finanzierbarkeit der Versorgungszusage gefährdet. Daher wurde ein von solchen Einflussfaktoren unabhängiges Versorgungssystem angestrebt und gemeinsam mit den ARD-Rundfunkanstalten verhandelt. Der so vereinbarte ARD-VTV gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem 1. April 1993 und bis zum 31. Dezember 2016 bei der DW unbefristet festangestellt wurden. Die Leistungen des VTV sind unabhängig von der gesetzlichen Sozialversicherung. Berechtigte erhalten nach einer Wartezeit von 5 Jahren eine Rente, deren Höhe sich durch den jeder Vergütungsgruppe zugeordneten Rentenbetrag und die versorgungsfähigen Dienstjahre bestimmt. Um die Kostenbelastung für die DW dauerhaft zu senken, wurde das seinerzeitige durchschnittliche Netto- Versorgungsniveau im VsTV merklich abgesenkt. Insbesondere für Höherverdienende bedeutete dies eine deutliche Reduktion der erreichbaren Ansprüche. Um die Aufwandssteigerungen für die betriebliche Altersversorgung weiter zu begrenzen und kalkulierbar zu machen, wurde mit den Tarifpartnern gemeinsam mit der ARD zum 1. Januar 2017 eine neue beitragsorientierte Versorgungszusage (BTVA) eingeführt, die für alle Mitarbeitenden gilt, die ab diesem Termin in die DW eintreten. Mit der Einführung wurde das Versorgungsniveau in den oberen Gehaltsgruppen weiter abgesenkt. In den unteren Vergütungsgruppen entspricht das Versorgungsniveau in etwa der jeweiligen Vergütungsgruppe der des VTV. Wie im VTV beträgt die Wartezeit für Leistungen 5 Jahre.  5. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und den Anwartschaftsinhabern tabellarisch aufgliedern)? Die Anzahl der Berechtigten und das Leistungsniveau des VsTV zum Stand 31. Dezember 2018 zeigt die folgende Tabelle: Anwartschaften Leistungsempfänger Durchschnittlicher Zahlbetrag (in Euro) Median des Zahlbetrags (in Euro) 382 1.569 1.580 1.290,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13002  6. Welches maximale Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der zugesagten „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ erreicht (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent und der Bezugsbasis erläutern)?  7. Welcher Durchführungsweg wurde bzw. welche Durchführungswege wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung der Versorgungszusagen zur „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/ RSTV“ gewählt? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.  8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten „Gesamtversorgungen “ bzw. Versorgungen nach „VStV/RSTV“ im Durchschnitt und im Median (bitte nach Gesamtbetrag und den Anteilen der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente aufgliedern)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.  9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlichen Beschäftigten der DW mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993 eine „Gesamtversorgung “ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt, oder ergeben sich hinsichtlich des begünstigten Personenkreises und der zeitlichen Zugangsvoraussetzung Abweichungen? 10. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Begünstigten der „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/ RSTV“ vor? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 11. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Versorgung bzw. Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag (VTV) zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und Anwartschaftsinhabern aufgliedern)? Die Anzahl der Berechtigten und das Leistungsniveau des VTV zum Stand 31. Dezember 2018 zeigt die folgende Tabelle: Anwartschaften Leistungsempfänger Durchschnittlicher Zahlbetrag (in Euro) Median des Zahlbetrags (in Euro) 637 66 450 350 12. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betriebsrenten nach VTV angestrebt (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent und der Bezugsbasis erläutern)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Drucksache 19/13002 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten Betriebsrenten nach VTV im Durchschnitt und im Median? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Begünstigten bei den zugesagten Versorgungen nach VTV vor? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 15. Wie vielen Mitarbeitern wurde eine beitragsorientierte Altersversorgung bzw. Betriebsrente (BTVA) zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und Anwartschaftsinhabern tabellarisch aufgliedern)? Zum Stand 31. 12. 2018 haben 392 Beschäftigte eine Anwartschaft auf Leistungen nach dem BTVA. Es werden noch keine Renten aus dieser Versorgungszusage gezahlt. 16. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betriebsrenten nach BTVA angestrebt (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent zum letzten Einkommen bzw. dem Einkommensverlauf in der Dienstzeit erläutern)? 17. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bezug einer Betriebsrente nach BTVA? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DW neben den drei angeführten Modellen zur betrieblichen Altersversorgung noch weitere betriebliche Altersversorgungsmodelle, und welche sind dies? Neben den von der DW finanzierten Betriebsrenten haben die DW- Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Riester-Rente oder Höherversorgung. Mitarbeitende, die unter den Geltungsbereich des VsTV und VTV fielen und bei Festanstellung bereits eine Versicherung beim Versorgungswerk der Presse besaßen, konnten sich anstelle der DW-Versorgungszusage für eine Fortführung dieser Versicherung entscheiden. Im Rahmen des VsTV bestehen Altregelungen für Berechtigte, die vom ehemaligen RIAS Berlin und dem Deutschlandfunk übernommen wurden. Diese Ansprüche werden bei der DW ebenfalls unter VsTV geführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13002 19. Welche Zusagen bzw. Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 2019 neu festangestellten Mitarbeitern (bitte mit Angaben zum angestrebten Versorgungsniveau , Mindestwartezeit und frühestmöglichen Rentenbeginn beantworten )? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 20. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtetat und jeweils die Bundeszuweisungen und eigenen Erträge in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch aufgliedern)? Hinsichtlich der Bundeszuweisungen in den Jahren 1991 bis 2018 wird auf die entsprechenden Bundeshaushaltspläne verwiesen (abrufbar unter https:// pdok.bundestag.de/index.php) Den Gesamtetat und die eigenen Erträge der Deutschen Welle in den Jahren 1998 bis 2018 zeigt die folgende Tabelle: Jahr Gesamtetat in Mio. Euro Eigene Erträge in Mio. Euro 19981 334,4 13,8 1999 325,2 15,3 2000 311,7 15,2 20012 303,7 15,6 2002 298,8 14,4 2003 288,1 13,2 2004 289,8 12,3 2005 286,2 15,4 2006 281,3 8,3 2007 279,1 9,9 2008 282,6 7,5 2009 281,7 6,6 2010 279,6 6,4 2011 279,1 6,0 2012 278,8 7,7 2013 284,5 7,3 2014 292,9 7,2 2015 295,0 8,3 2016 314,0 7,9 2017 334,5 8,9 2018 336,0 9,4 1 Hinsichtlich des Gesamtetats und der Eigenen Erträge der Deutschen Welle konnten die Zahlen rückwirkend bis 1998 ermittelt werden. Eine Einzelauswertung für die Jahre 1991 bis 1997 ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Dies betrifft auch alle Folgefragen mit Bezug zum Zeitraum 1991 bis 1997. 2 Die Angaben für die Jahre vor der Währungsumstellung zum 1. Januar 2002 sind von DM in Euro umgerechnet. Dies trifft auch auf die Antworten auf alle nachfolgenden Frage zu. Drucksache 19/13002 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen die Personalkosten jeweils zum Etat (bitte die verwendete Definition der Personalkosten offenlegen und die Personalkosten nach den Positionen Löhne und Gehälter, Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützungen, Aufwendungen für Altersversorgung usw. tabellarisch aufgliedern)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkostenquote im Verhältnis zum Gesamtaufwand in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte die verwendete Definition der Personalkostenquote offenlegen und bitte auf eine Vergleichbarkeit mit den Angaben der ARD achten ; www. ard.de/ home/ die- ard/ presse- kontakt/ pressearchiv/ ARD_ Klarstellung_Gehaltsstrukturen_der_ARD/5241670/index.html)? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der festen und freien Mitarbeiter in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt? Anzahlen der Festen Mitarbeiter/innen und Freien Mitarbeiter/innen mit Honorarrahmenvertrag zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Kopfzahlen ) Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Feste 1.910 1.868 1.696 1.630 1.617 1.597 1.512 1.456 1.404 1.383 1.392 Freie 400 418 517 560 620 688 813 914 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Feste 1.409 1.425 1.351 1.376 1.390 1.362 1.424 1.439 1.467 1.516 Freie 1.014 1.063 1.078 1.277 1.316 1.330 1.426 1.432 1.524 1.598 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der DW? Der Altersdurchschnitt der DW-Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zum Stichtag 31. Dezember 2018 liegt bei 48,4 Jahren. 25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Gehälter der festen Mitarbeiter der Deutschen Welle im Durchschnitt sowie im Median (bitte Jahresgehälter und Monatsgehälter angeben)? Die durchschnittliche monatliche Grundvergütung liegt bei 5.550 Euro brutto (66.600 Euro durchschnittlicher Jahresvergütung). Der Median beträgt 5.425 Euro. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13002 26. Um welche Art von Unterstützungsleistungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Personalaufwand angeführten Position „Aufwendungen für Unterstützungen“, und wie hat sich diese Position von 1991 bis 2018 entwickelt (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? Bei dem Titel „Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Angestellte und Auszubildende“ handelt es sich um Beihilfen an beihilfeberechtigte Mitarbeitende . Diese werden durch einen externen Dienstleister gemäß der geltenden Beihilfeverordnung berechnet und an den Beihilfeempfänger ausgezahlt. Alle seit dem 1. Juli 1998 unbefristet festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Beihilfe mehr. 27. Welchen Hintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlichen Schwankungen bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersvorsorge“ in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? Die Schwankungen bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersvorsorge “ in den Jahren 2015, 2016 und 2017 resultieren im Wesentlichen aus der Veränderung der passivierten Pensionsrückstellungen. Hier gab es im Jahr 2017 eine Besonderheit. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden, nach den gesetzlichen Vorgaben, zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Der für die Steigerungen zu Grunde gelegte Prozentsatz wurde im Jahr 2017 von 2 Prozent auf 1 Prozent reduziert, da grundsätzlich in den neuen Tarifvereinbarungen eine entsprechende Deckelung vereinbart werden konnte. Dadurch ergab sich ein deutlicher Rückgang der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2017. Diese Bewertungsänderung führte dazu, dass sich, einmalig im Jahr 2017, keine Aufwendungen, sondern ein Ertrag von 14,8 Mio. Euro bei den Aufwendungen für Altersversorgung in der Gewinn- und Verlustrechnung ergab. Ohne diesen Einmaleffekt ergibt sich in den letzten Jahren grundsätzlich eine Steigerung der „Aufwendungen für Altersvorsorge“ durch den jährlich sinkenden Rechnungszins (Basis 10-Jahres-Durchschnitt), der für die Bewertung angesetzt werden muss. 28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz ausgewiesene Position „Rückstellungen für Personen und ähnliche Verpflichtungen “ in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen einschließlich der jeweiligen Verminderungen und Erhöhungen, Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bilanz der Deutschen Welle Rückstellungen für Pensionen und nicht für Personen ausweist. Zur Höhe der Pensionsrückstellungen in den Jahren 1998 bis 2018 und den Veränderungen zum Vorjahr wird auf die Anlage 3 verwiesen. Drucksache 19/13002 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz) ausgewiesene Position „Ausgleichsforderung an den Bund“ in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen Verhältnis steht sie zu den Pensionsrückstellungen (bitte tabellarisch darstellen)? Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. 30. Wie untergliedert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Bilanz ersichtliche Pensionsrückstellung für 2018, insbesondere welcher Anteil entfällt auf „Gesamtversorgungen“ bzw. „Versorgungen nach „VstV/RStV‘“ (bitte erläutern und beziffern; Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)? Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2018 nach Versorgungssystemen: Gesamtversorgungssystem nach dem alten Versorgungstarifvertrag (VsTV); Zusagen bis 3/1993 485,1 Mio. Euro ARD-einheitliche Versorgungsregelung (VTV) – Grundversorgung – Zusagen ab 4/1993 bis 12/2016 66,7 Mio. Euro ARD-einheitliche Versorgungsregelung (VTV) – (Mitarbeiterfinanzierte) Höherversorgung 5,1 Mio. Euro Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA); Zusagen ab 1/2017 2,1 Mio. Euro Summe 559 Mio. Euro 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsrückstellung in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt ? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. 32. Um welchen Betrag wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Pensionsrückstellung zu erhöhen, soweit keine Abzinsung erfolgen würde (eine schätzweise Angabe ist ausreichend)? Die Bewertung der in der Bilanz angesetzten Pensionsrückstellungen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierzu werden von zertifizierten Gutachtern versicherungsmathematische Berechnungen erstellt, die neben vielen anderen Berechnungsfaktoren (u. a. Sterbewahrscheinlichkeiten) auch die Abzinsung der Rückstellung beinhalten. Den Gutachten kann die isolierte Zahl der nicht abgezinsten Rückstellungen nicht entnommen werden. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Berechnungen ist auf Basis der vorliegenden Unterlagen auch eine Schätzung nicht möglich. 33. Sind in der bilanziell ausgewiesenen Pensionsrückstellung (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller) sämtliche Verpflichtungen für die betriebliche Altersversorgung erfasst oder sind bestimmte Zusagen dort nicht erfasst (bitte ggf. erläutern und beziffern)? In der Summe der Pensionsrückstellungen sind alle Verpflichtungen für die betriebliche Altersversorgung erfasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13002 34. Wie viele Betriebsrenten bzw. betriebliche Altersversorgungen (einschließlich Hinterbliebenenrenten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 insgesamt gezahlt? Im Jahr 2018 wurden im Schnitt an 1.575 Personen Rentenleistungen gezahlt. 35. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen für die freien Mitarbeiter der DW und die „Künstlersozialabgabe“ in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt? Es wird auf die Anlage 6 verwiesen. 36. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Künstlersozialkasse den freien Mitarbeitern der DW gewährten Zuschüsse in den Jahren von 1991 bis 2018 (schätzweise Angaben sind ausreichend)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 37. Wann und wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein aktueller Personalbericht veröffentlicht werden? Der nächste Personalbericht wird Ende 2019/Anfang 2020 veröffentlicht werden . Drucksache 19/13002 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13002 Drucksache 19/13002 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13002 Drucksache 19/13002 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13002 Drucksache 19/13002 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333