Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Andre Hahn, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12533 – Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar 1933 wurde von den Nazis genutzt, um mit der sog. Reichstagsbrandverordnung alle Regeln und demokratischen Rechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und ihre offen terroristische Herrschaft zu errichten (https:// dasjahr1933.de/ braunbuch- reichstagsband/ ). Was genau damals im Reichstagsgebäude passiert war, steht bis heute im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen und publizistischen Kontroverse (www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/265402/reichstagsbrand ). Ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover aufgefundenes Dokument erschüttert nach Ansicht der Fragesteller die 1959/1960 in einer Serie des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ durch den pensionierten niedersächsischen Verfassungsschutzbeamten Fritz Tobias etablierte und bis in die Gegenwart von einer Mehrheit der deutschen Zeithistoriker akzeptierte These, wonach der 1934 hingerichtete niederländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe das Feuer im Reichstagsgebäude allein und ohne fremde Hilfe gelegt habe. In einer notariell beurkundeten eidesstattlichen Versicherung vom 8. November 1955 beschreibt der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings, der einem SA-Trupp „zur besonderen Verwendung“ angehört hatte, wie er gemeinsam mit zwei weiteren in Zivil gekleideten SA-Männern van der Lubbe am Abend des Brandes von einem SA-Lazarett im Bezirk Tiergarten abgeholt und in den Reichstag gebracht habe. Van der Lubbe habe schlecht sehen können und sich in einem „benommenen Zustand“ befunden. Am Reichstag sei den SA-Männern aufgefallen, „dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen“. Nach Lennings Überzeugung könne der Niederländer unmöglich der Brandstifter gewesen sein, da „nach unseren Feststellungen“ der Reichstag schon gebrannt haben müsse, „als wir van der Lubbe dort ablieferten“. Im Jahr 1934 seien im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches „fast alle erschossen“ worden, die mit dem Reichstagsbrand zu tun gehabt hätten. Den Notar in Hannover hatte der 1962 verstorbene Lennings zehn Jahre nach Kriegsende aufgesucht, um – „aus freien Stücken und auf Anraten meines Beichtvaters“ – seine Aussage für ein damals diskutiertes Verfahren zur Aufhebung des vom Leipziger Reichsgericht gefällten Todesurteils gegen van der Lubbe verfügbar zu machen (www. zdf.de/ nachrichten/ heute/ erklaerung- von- sa- mann- legt- ns- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13006 19. Wahlperiode 05.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. beteiligung- am- reichstagsbrand- nahe- 100.html ; www. jungewelt.de/ artikel/ 359523.reichstagsbrand-einzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html). Eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung Lennings wurde im Nachlass von Tobias gefunden, der das Dokument nicht veröffentlicht hatte. Damit schützte der Verfassungsschutzmann und Hobbyhistoriker nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst waren, während ihrer Nachkriegskarriere. Gegenüber dem US-amerikanischen Historiker Benjamin Carter Hett, der in seiner Arbeit „Burning the Reichstag“ zahlreiche Indizien und Argumente gegen eine Täterschaft bzw. Alleintäterschaft van der Lubbes zusammengetragen hat, äußerte der damals 95-jährige Tobias im Jahr 2008, dass der Kern der Kontroverse darin bestehe, den Kommunisten die Propagandawaffe, die ihnen durch die Freisprüche für Dimitroff und weitere angeklagte Kommunisten im Reichstagsbrandprozess zugefallen sei, wieder zu entreißen. „Sie denken, dass die Kommunisten weg sind? Sie sind nicht weg. Ihr Staat ist es, aber sie nicht“, so Tobias gegenüber dem US- Historiker (www. jungewelt.de/ artikel/ 359523.reichstagsbrand- einzelt% C3% A4ter-im-dutzend.html). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover gefundenes, auf den 8. November 1955 datiertes Dokument, in dem der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings von einem Notar beglaubigt aussagt, dass der Niederländer Marinus van der Lubbe nicht der Brandstifter gewesen sei, da das Gebäude bereits gebrannt habe, als ihn die SA in der Brandnacht am 27. Februar 1933 am Reichstag ablieferte (www. zdf.de/ nachrichten/ heute/ erklaerung- von- sa- mann- legt- nsbeteiligung -am-reichstagsbrand-nahe-100.html)? Das in Bezug genommene Dokument ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die diesbezüglichen Medienberichte hat sie zur Kenntnis genommen. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der eidesstaatlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings, und inwiefern gedenkt sie diese zukünftig in öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern bezüglich des Reichstagsbrandes zu berücksichtigen? Die eidesstattliche Versicherung Martin Lennings ist eine historische Quelle, die nach fachwissenschaftlichen Standards zu überprüfen, in Beziehung zu anderen Quellen zu setzen und in ihrer Aussagekraft zu analysieren ist. Die Bundesregierung wird dieser Überprüfung durch die Fachwissenschaft nicht vorgreifen. 3. Welche von der Bundesregierung zu verantwortenden, beauftragten oder geförderten Veröffentlichungen (auch online) u. a. der Bundeszentrale für politische Bildung sowie Ausstellungen, die sich auch mit den Hintergründen des Reichstagsbrandes beschäftigen, gab es in den letzten zehn Jahren, bzw. welche sind immer noch erhältlich oder werden weiterhin gezeigt? Welche Ansichten bezüglich der Täterschaft beim Reichstagsbrand werden dort jeweils vertreten? In dem 2016 in der „Schriftenreihe“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erschienenen Buch von Michael S. Cullen „Der Reichstag. Symbol deutscher Geschichte“ nimmt dieser eine abwägende Perspektive ein und verweist auf die zwei in der Geschichtswissenschaft favorisierten Varianten der Täterschaft , die angesichts einer Vielzahl von Dokumenten, darunter erkennbar interessegeleiteter Verlautbarungen, schwer zu beurteilen seien. Die Darlegungen Drucksache 19/13006 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Cullens spiegeln wie bei allen Publikationen der bpb gemäß der im Buch abgedruckten salvatorischen Klausel die Auffassung des Autors, nicht die der bpb. In der 2012 erschienenen Ausgabe der „Informationen zur politischen Bildung“ zum Thema Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft findet sich ein Auszug aus dem 2008 erschienenen Buch von Sven Felix Kellerhoff, Der Reichstagsbrand . Die Karriere eines Kriminalfalls, in dem dieser von der alleinigen Täterschaft van der Lubbes ausgeht. Auf der Webseite der bpb findet sich im „Hintergrund Politik aktuell (Februar 2018) die Aussage: „Am 28. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Die Hintergründe sind bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. (…) Es gibt wenige Ereignisse der neueren deutschen Geschichte, deren tatsächlicher Hergang so umstritten ist wie die Geschehnisse der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933. Damals stand der Reichstag in Berlin in Flammen, der Plenarsaal brannte komplett aus. Feuerwehr und Polizei gingen rasch von Brandstiftung aus. Wer damals hinter dem Feuer steckte, das an mehreren Stellen im Parlamentsgebäude gelegt worden war, ist bis heute umstritten.“ Keine der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Gedenkeinrichtungen und Museen verfügen im maßgeblichen Zeitraum über eigenständige Publikationen oder Ausstellungen zum Reichstagsbrand . Einzelne Einrichtungen haben das Ereignis wie im Folgenden zusammengefasst abgebildet: a) Das Deutsche Historische Museum (DHM) orientiert sich in seiner Darstellung des Themas am bislang gültigen Forschungsstand. Es unterstreicht auf differenzierte Weise die Widersprüchlichkeiten bei der Beurteilung der Täterschaft . Deutlich wird, wie sehr die Nationalsozialisten die Täterschaft für ihre antikommunistische Propaganda instrumentalisierten. ● LeMO/Lebendiges Museum online: Im LeMO-Artikel wird darauf hingewiesen, dass van der Lubbe seine Alleintäterschaft erklärt habe, die Formulierung legt nahe, dass dies nicht belegt ist. www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/reichstagsbrand .html „Am 27. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, brannte in Berlin das Reichstagsgebäude. Im brennenden Parlament wurde der niederländische Linksanarchist Marinus van der Lubbe festgenommen. Er erklärte, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime aufzurufen . Die Nationalsozialisten zeigten sich jedoch öffentlich überzeugt, dass es sich um eine Verschwörung der Kommunisten handelte. Noch in der Brandnacht ließ Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister verbreiten , der „Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches“ stehe unmittelbar bevor. [...] In ihrer Gegenpropaganda stellte die politische Linke die – ebenfalls unbewiesene – Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten Diktaturgewalt zu nutzen.“ [Arnulf Scriba, 22.06.2015] ● Dauerausstellung/Zeughaus: In der ständigen Ausstellung des Deutschen Historischen Museums wird die Zeit 1933 bis 1945 im Erdgeschoß des Zeughauses ausführlich dargestellt. Der Reichstagsbrand 1933 und seine unmittelbare politische Wirkung werden im Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13006 Kontext der Errichtungs- und Konsolidierungsphase des Nationalsozialismus in der Ausstellung unter der Überschrift „Brauner Terror und Reichstagsbrand“ thematisiert. Die Darstellung des Reichstagsbrandes am 27. Februar 1933 und der sich anschließenden Ereignisse basiert in der Ausstellung auf Fotografien und Dokumenten . Thematischer Schwerpunkt sind neben dem historischen Ereignis des Reichstagsbrandes selbst vor allem die Aktionen der Nationalsozialisten gegen politische Regimegegner; etwa die Verhaftung von Kommunisten durch SA- Angehörige oder die Einlieferung prominenter Politiker und Regimegegner in das KZ Oranienburg. Außerdem werden die Folgen der alle wesentlichen Grundrechte außer Kraft setzenden „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (auch als „Reichstagsbrandverordnung“) vom 28. Februar 1933 thematisiert . Marinus van der Lubbe wird in der Ausstellungssequenz zum Reichstagsbrand nicht als Täter benannt. Es werden auch keine Fotografien von van der Lubbe gezeigt. Auf der Textebene wird eine Täterschaft von van der Lubbe ebenfalls nicht formuliert. Die Aussage zur Täterschaft lautet in einem einführenden Sequenztext : „Ob die Nationalsozialisten die Brandstiftung im Reichstag selbst begangen haben, um die `Machtergreifung´ voranzutreiben, ist bis heute umstritten “. In einem Exponattext zur Fotografie des brennenden Reichstags ist die zeitgenössische Behauptung der Nationalsozialisten zur Täterschaft folgendermaßen formuliert: „Nationalsozialisten machten zwar die Kommunisten für den Brand verantwortlich, viele Menschen gingen jedoch von einer Brandstiftung durch die SA aus.“ ● Wechselausstellungen: In der Ausstellung „Die Erfindung der Pressefotografie. Aus der Sammlung Ullstein / 2017 (Kat. S. 132–133) wurden Fotos van der Lubbes während der Vernehmung und während des Reichstagsbrandprozesses gezeigt. In der Ausstellung heißt es dazu: „Der vom Regime als Verursacher des Reichstagsbrands verhaftete Marinus van der Lubbe wurde auf besonders diffamierende Art dargestellt . Das Zusammenspiel von Bild und Bildunterschrift stilisierte ihn zum verschlagen agierenden Staatsfeind.“ ● Publikationen: Im Katalog zur Ausstellung „Hitler und die Deutschen. Volksgemeinschaft und Verbrechen“, hrsg. v. Hans-Ulrich Thamer und Simone Erpel für das Deutsche Historische Museum, Dresden (Sandstein Verlag) 2010, S. 197 (Nur noch antiquarisch zu erwerben). Konkrete Täter werden hier nicht benannt, sondern darauf hingewiesen, dass die Nationalsozialisten den Reichstagsbrand als willkommenen Anlass sahen, eine Verfolgungskampagne gegen die politische Linke zu starten und die Grundrechte außer Kraft zu setzen. b) In der Dauerausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand wird die Kampagne gegen den Reichstagsbrandprozess 1933 als Akt des Widerstehens in einer Medienstation gezeigt. Dort wird auch auf das „Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror“ verwiesen und andere zeitgenössische Dokumente gezeigt, die eine nationalsozialistische Täterschaft postulieren. c) In der neuen Dauerausstellung in der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel, die im November 2019 eröffnet wird, wird der Reichstagsbrand im Kontext mit der Reichstagsbrandverordnung erwähnt. Zu Urheberschaft des Brandes heißt es in einer Medienstation: „Angeblich haben Kommunisten das Feuer gelegt.“ Drucksache 19/13006 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Die Stiftung Topographie des Terrors veranstaltete 2013 die Ausstellung „1933 Berlin. Der Weg in die Diktatur“ und veröffentlichte einen gleichnamigen Katalog. In dem Kapitel „Reichstagsbrand und NS-Terror in Berlin“ wird einleitend in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil der damaligen Forschung erwähnt, dass Marinus van der Lubbe den Reichstag anzündete. Vor allem geht es in dem Kapitel aber um die Instrumentalisierung des Reichstagsbrandes durch die Nationalsozialisten und den damit verbundenen frühen NS- Terror in Berlin. 4. Inwiefern flossen bislang die in einer SPIEGEL-Serie 1959/60 getätigten Behauptungen bezüglich einer Alleintäterschaft von Marinus van der Lubbe in diesbezügliche Veröffentlichungen der Bundesregierung bzw. unter Verantwortung der Bundesregierung erschienene Veröffentlichungen, Ausstellungen oder Stellungnahmen von Regierungsvertretern bezüglich der Hintergründe des Reichstagsbrandes ein? Die von der bpb herausgebrachte Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) 29–31/2012 zum Qualitätsjournalismus nimmt dazu im Beitrag „Meilenstein der Pressefreiheit – 50 Jahre „Spiegel“-Affäre“ von Horst Pöttker wie folgt Stellung: „Auch „Der Spiegel“, für dessen Herausgeber die deutsche Nation zeitlebens ein Fluchtpunkt des Denkens und Handelns gewesen ist, [15] war nicht frei von restaurativen Tendenzen. Mit Horst Mahnke und Georg Wolff arbeiteten hier ehemalige hohe SS-Offiziere als Redakteure; [16] und gestützt auf den Rat des Kriminalbeamten Walter Zirpins, der vor 1945 unter anderem als SS- Sturmbannführer im Ghetto von Łódź (Litzmannstadt) tätig gewesen war, gelang es „Spiegel“-Autor Fritz Tobias 1959 durch eine Artikelserie über den Reichstagsbrand, die Alleintäterschaft des holländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe so erfolgreich zu propagieren, dass sie trotz erheblicher (und seitdem in der Öffentlichkeit gern unterdrückter) Zweifel bis heute fast als historische Tatsache gilt. [17]“ 5. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts des jüngsten Archivfundes der eidesstattlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings eine Überarbeitung von unter Verantwortung der Bundesregierung veröffentlichten Publikationen (auch online) und Ausstellungen, die sich auch mit dem Reichstagsbrand befassen, für geboten? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Inwiefern will die Bundesregierung weitere Forschungen anstoßen und fördern , um das aufgefundene Dokument auszuwerten? Aktuell gibt es keine entsprechenden Pläne seitens der Bundesregierung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13006 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333