Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12499 – Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In dem im Jahr 2014 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichten Strategiepapier „Strategie zur Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der Post-2015-Welt“ betont das BMZ die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit sogenannten nichtstaatlichen Kooperationspartnern. Im Vorwort des Strategiepapers heißt es: „Die deutsche Entwicklungspolitik hat seit jeher aus ihrer engen Verbindung zur Zivilgesellschaft Kraft und Inspiration geschöpft. Ohne das große Engagement der Kirchen, der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und der vielen Ehrenamtlichen wäre Entwicklungspolitik nicht denkbar “ („Strategie zur Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der Post-2015-Welt“, S. 3, www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier343_05_2014.pdf). Auf der Netzpräsenz des BMZ heißt es zudem, „nichtstaatliche Akteure“ seien „wichtige Kooperationspartner“. Das BMZ werde „künftig noch stärker mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und strategische Allianzen und Multiakteurspartnerschaften weiter vertiefen“(www.bmz.de/de/ministerium/ziele/ 2030_agenda/deutscher_beitrag/deutschland/index.html). Allein in Deutschland gebe „es mehrere Tausend entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen – Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse , Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen , Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke und viele mehr“, so das BMZ auf seiner Netzseite. Die meisten dieser Organisationen seien „private, kirchliche oder politisch orientierte Träger von Programmen und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit“. Die wichtigsten Arbeitsbereiche dieser Nichtregierungsorganisationen seien „die Armutsbekämpfung, die Förderung von Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, der Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, die Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, der Umweltschutz sowie die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit “ (www.bmz.de/de/ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/nros/ index.html). Gleichzeitig berichtete „FOCUS ONLINE“ Anfang Dezember 2018 über Probleme bei der „Koordination zwischen den verschiedenen deutschen Organisationen , die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“. Diese habe sich „im Ver- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13021 19. Wahlperiode 04.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gleich zu den Vorjahren sogar verschlechtert“ (www.focus.de/politik/ausland/ deutsche-entwicklungshilfe-kaum-kontrollen-interner-bericht-prangert-anwie - entwicklungsgelder-versickern_id_10020489.html). 1. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkret zusammen (bitte vollständig benennen)? a) Welchen Trägern (kirchlich, politisch, privat) sind diese Organisationen zuzuordnen? b) Welchen Organisationsformen (Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen , Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke, sonstige) sind die Organisationen jeweils zuzuordnen? c) Welchen Arbeitsbereichen widmen sich diese Organisationen jeweils schwerpunktmäßig (beispielsweise Armutsbekämpfung, Förderung von Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, Umweltschutz, entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit )? Es wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1* verwiesen. Die Tabelle in Anlage 1 enthält eine Auflistung der deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und ihrer Projekte, die in den letzten 15 Jahren aus den zivilgesellschaftlichen Fördertiteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wurden. Die Zuordnung zu einer Trägergruppe ergibt sich aus der Angabe der jeweiligen träger- bzw. aufgabenspezifischen Fördertitel. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt unter fragilen Sicherheitsbedingungen und in zum Teil autoritär geführten Ländern. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisation vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten . Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Der überwiegende Teil der geförderten deutschen Träger ist als gemeinnütziger bzw. mildtätiger eingetragener Verein (e.V.) organisiert, es werden aber auch – je nach Fördertitel – Organisationen mit anderen Rechtsformen (gGmbH, private Stiftungen etc.) gefördert. Einzelne entwicklungspolitischen Bildungsprogramme stehen auch Gruppen offen, die keine formelle Rechtsform besitzen. Geförderte NRO können in mehreren Arbeitsbereichen aktiv sein (z. B. Auslandsprojekte in Entwicklungsländern und Bildungsarbeit im Inland). Die jeweiligen Arbeitsbereiche der geförderten NRO ergeben sich aus den Zweck- * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlarmentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13021 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bestimmungen der Fördertitel sowie den Projektbezeichnungen der Tabelle in der Anlage 1. 2. Welche Projekte wurden in Kooperation mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 2005 durchgeführt (bitte vollständig und abschließend nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Projekttitel sowie ggf. Nennung des Regional- oder Globalvorhabens, Durchführer bzw. Förderungsempfänger, Partner der Durchführungsvereinbarung , Projektlaufzeit, Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich – Förderbereichsschlüssel und DAC-5-Code –, Summe der Zusage sowie tatsächliche Ausgaben bzw. Kosten und Einnahmen des jeweiligen Projekts, Eigenanteil der Partner, Auszahlungsmodalität, Zielsetzung mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahmen und deren Wirkungsweise anhand der jeweiligen , falls vorhandenen, Wirkungsmatrix zur Erreichung des Förderziels aufschlüsseln)? Für eine tabellarische Auflistung der in den letzten 15 Jahren geförderten rund 16.700 Projekte (nach Bewilligungsjahr geordnet) wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen. Weitere Angaben sind in den Datenverarbeitungssystemen des BMZ nicht verfügbar . 3. Welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen insgesamt an der Zielerreichung deutscher Entwicklungszusammenarbeit? Die Arbeit von NRO trägt auf verschiedenen Ebenen zur Zielerreichung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bei. Neben der unmittelbaren Wirkung der Projekte für die Zielgruppen vor Ort sind der partnerschaftliche Ansatz und die Stärkung ihrer Selbsthilfefähigkeit für eine nachhaltige entwicklungspolitische Wirkung essenziell. Die zivilgesellschaftliche Vernetzung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Bearbeitung von entwicklungspolitischen Problemlagen auf globaler Ebene. In Deutschland haben NRO zudem eine wichtige Rolle bei der Vermittlung von globalen Fragestellungen und der Darstellung von entwicklungspolitischem Engagement in der Öffentlichkeit. 4. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregierung seit 2005 aus welchen Gründen die Zusammenarbeit aufgekündigt oder auslaufen lassen (bitte vollständig benennen und nach NRO und Gründen aufschlüsseln)? Zuwendungen an deutsche NRO beruhen auf dem Antragsprinzip. Das BMZ erfasst keine Gründe für eine Antragstellung oder einen Verzicht darauf. Eine Nicht-Weiterführung der Förderung ist nicht als „Aufkündigung“ der Zusammenarbeit zu verstehen. Zu den Projektlaufzeiten wird auf die Anmerkung am Ende der Projekttabelle in Anlage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13021 5. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? 6. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen speziell in Bezug auf die Stärkung der „Zivilgesellschaft“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Eine Evaluierung der geförderten NRO-Projekte findet auf mehreren Ebenen statt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) untersucht auf übergeordneter strategischer Ebene die Umsetzung der Förderprogramme des BMZ und deren Wirkungen. Zusätzlich werden interne oder externe Projektevaluierungen von den geförderten NRO selbst durchgeführt . 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Arbeit von deutschen und ausländischen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Die Bundesregierung beurteilt die Transparenz der Arbeit der von ihr geförderten deutschen NRO als positiv. 8. Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Aussage, es gebe ein Koordinationsproblem „zwischen den verschiedenen deutschen Organisationen , die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“, nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend? Wenn ja, was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen für die Koordinationsprobleme? Wenn nein, warum ist die Aussage nach Meinung der Bundesregierung unzutreffend , und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Divergenz zwischen dem Artikel und ihrer Einschätzung? Der in der Vorbemerkung zitierte Artikel aus der Onlineausgabe des „Focus“ vom 28. Dezember 2018 und der zugrunde liegende Artikel in der Onlineausgabe der „Tageszeitung“ (taz) vom 2. Dezember 2018 beziehen sich auf die Externe Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Die Bundesregierung teilt weder die Aussage des taz- noch die des Focus-Artikels. Sie entsprechen auch nicht der zusammenfassenden Bewertung der Externen Qualitätskontrolle. Ein Zusammenhang zwischen diesem Bericht, der sich auf Aspekte der Durchführung der bilateralen staatlichen EZ bezieht, und der Zivilgesellschaftsförderung des BMZ ist nicht ersichtlich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu „Medienberichte über einen internen Qualitätskontrollbericht für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ auf Bundestagsdrucksache 19/7447 verwiesen. Drucksache 19/13021 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333