Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12530 – E-Ladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um der Elektromobilität zum Durchbruch im deutschen Automobilmarkt zu verhelfen, ist, nach Aussagen von Autoherstellern, Energiefirmen, betroffenen Dienstleistern und der Bundesregierung, eine flächendeckende Infrastruktur an Ladesäulen nötig. Die, im Vergleich zu existierenden Verbrennungsmotoren, niedrige Reichweite von Elektrofahrzeugen ist insbesondere auf langen Strecken ein häufig genanntes Argument gegen den Erwerb und die Nutzung von Elektrofahrzeugen. Da der Großteil der Langstreckenfahrten per Pkw über die Bundesfernstraßen, Bundesautobahnen und Bundesstraßen verläuft, ist es insbesondere dort wichtig, eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur vorzuhalten, wenn sich die Elektromobilität in Deutschland etablieren soll. 1. Wie viele Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an Bundesfernstraßen (bitte nach Autohöfen, Rastplätzen , Tankstellen, im direkten Umkreis von Autobahnabfahrten sowie insgesamt auflisten)? 2. Bei wie vielen dieser Ladesäulen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Schnellladesäulen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In einem Korridor von 200 m entlang der Bundesfernstraßen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung 3.197 Ladepunkte, davon 412 Schnellladepunkte . In einem Korridor von 500 m entlang der Bundesautobahnen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung 1.152 Ladepunkte, davon 901 Schnellladepunkte . Auf 326 Rastanlagen der Autobahn Tank&Rast GmbH befinden sich 501 Schnellladesäulen mit 858 Schnellladepunkten (Stand: August/2019). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13024 19. Wahlperiode 05.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wie viele Ladesäulen sind in öffentlicher Hand bzw. in privater Hand (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 4. Wie viele Ladesäulen wurden mit Bundesmitteln oder anderen Fördermitteln gefördert, und mit welchen Summen (bitte nach Förderprogramm auflisten )? 5. Wie viele der geförderten Ladesäulen sind Schnellladesäulen, und mit welchen Summen wurden diese gefördert? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden bislang 18.040 Ladepunkte mit einem Fördervolumen rd. 80 Mio. Euro bewilligt (Stand August/ 2019). Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität hat das BMVI insgesamt 10.876 Ladepunkte mit einem Fördervolumen von 26,5 Mio. Euro bewilligt (Stand: August/2019). Im Rahmen des Förderprogramms Erneuerbar Mobil des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden bislang ca. 2.271 nichtöffentliche Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 2,5 Mio. Euro bewilligt (Stand: Juli/2019). Im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft des BMU wurden bislang ca. 1.098 nichtöffentliche Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 1,2 Mio. Euro bewilligt (Stand: Juli/2019). Im Rahmen des Förderprogramms für die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr des BMU wurden bislang ca. 487 Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 17,7 Mio. Euro bewilligt (Stand: Juli/2019). Im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ stehen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) insgesamt 176 Mio. Euro für den Aufbau von Ladepunkten in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein FuE-Programm zur Netzintegration von Ladeinfrastruktur und nicht um ein Investitionszuschuss-Programm handelt; die endgültige Zahl der Ladepunkte kann abweichen. Bislang hat BMWi 98 Mio. Euro an die Kommunen ausgereicht. Damit sollen auch ca. 19.000 Ladepunkte errichtet werden. Die restlichen Mittel des BMWi werden bis Ende des Jahres 2019 ausgereicht worden sein, was die Zahl der Ladepunkte noch einmal signifikant erhöhen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/12584 verwiesen. 6. Wie viele Ladesäulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Bundesfernstraßen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 errichtet (bitte nach Jahren auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 19/13024 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ladesäulen an Bundesfernstraßen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 errichtet (bitte nach Jahren und Bauherr auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen vor. 8. Wie verteilen sich die Ladesäulen sowie die Schnellladesäulen über das Bundesgebiet (bitte nach Bundesländern und Bundesfernstraßen aufschlüsseln sowie in einer Landkarte markieren)? Die Verteilung der Ladeinfrastruktur über das Bundesgebiet, Normal- sowie Schnellladung, ist in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur verfügbar (vgl.: www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unter nehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkar te_node.html). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13024 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333