Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rene Springer, Dr. Axel Gehrke, Martin Sichert, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12167 – Aktuelle Daten und Entwicklungen in der Alten- und Krankenpflege II – Bundesländer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), ist die Anzahl der gemeldeten offenen Arbeitsstellen in der Altenpflege in den letzten acht Jahren von 12 289 Stellen (2010) auf 23 862 Stellen (2018) gestiegen. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger von 38 871 (2010) um etwa 21 Prozent auf 30 744 (2018) und die Anzahl der arbeitssuchenden Altenpfleger von 37 578 (2010) um rund 13 Prozent auf 32 522 (2018). Demnach stehen den 23 862 offenen Stellen 63 266 arbeitslose und arbeitssuchende Altenpfleger gegenüber (Faktor 2,65). Die Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten Altenpflegern ist im Zeitraum von 2013 bis 2018 um rund 5 Prozent bzw. von 36 340 (06/2013) auf 34 572 (06/2018) gesunken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9126). Bei den arbeitslosen und arbeitssuchenden Altenpflegern mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind jedoch deutliche Unterschiede feststellbar. Während sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft von 34 485 (2010) um 32 Prozent auf 23 553 (2018) reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 64 Prozent von 4 347 (2010) auf 7 124 (2018). Bei den arbeitssuchenden Altenpflegern ist gleiches feststellbar. Während sich die Anzahl der arbeitssuchenden Altenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft ebenfalls um rund ein Drittel (33 Prozent – von 33 432 im Jahr 2010 auf 22 443 im Jahr 2018) reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der arbeitssuchenden Altenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 143 Prozent (von 4 105 im Jahr 2010 auf 9 970 im Jahr 2018). Der Anteil der arbeitslosen Altenpfleger aus den TOP-8- Asylherkunftsländern stieg sogar um 753 Prozent (268 im Jahr 2010 auf 2 017 im Jahr 2018) und der Anteil der arbeitssuchenden Altenpfleger aus diesen Ländern um 1 400 Prozent (258 im Jahr 2010 auf 3 618 im Jahr 2018) (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9126). Ein ähnliches Bild ist bei den Krankenpflegern feststellbar. Während sich die Anzahl der arbeitslosen Krankenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft von 10 859 (2010) um 43 Prozent auf 6 182 (2018) reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der arbeitslosen Krankenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 59 Prozent von 1 761 (2010) auf 2 793 (2018). Bei den arbeitssuchenden Deutscher Bundestag Drucksache 19/13027 19. Wahlperiode 05.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Krankenpflegern ist gleiches feststellbar. Während sich die Anzahl der arbeitssuchenden Krankenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft um 55 Prozent (von 12 444 im Jahr 2010 auf 5 662 im Jahr 2018) reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der arbeitssuchenden Krankenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 272 Prozent (von 1 729 im Jahr 2010 auf 4 708 im Jahr 2018). Der Anteil der arbeitslosen Krankenpfleger aus den TOP-8-Asylherkunftsländern stieg sogar um 1 108 Prozent (119 im Jahr 2010 auf 1 318 im Jahr 2018) und der Anteil der arbeitssuchenden Krankenpfleger aus diesen Ländern um 1 917 Prozent (114 im Jahr 2010 auf 2 185 im Jahr 2018) (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9126). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen zum Einkommen kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr , im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Die Mindestfallzahl für den Ausweis von Entgeltverteilungen und Verteilungsparametern (z. B. Median) liegt bei 500 (mit der allgemeinen Veröffentlichung der Entgeltergebnisse für das Jahr 2018 im Juli 2019 fand eine Anpassung statt, vormals lag die Grenze bei 1.000). Grundsätzlich muss bei Auswertungen nach dem Anforderungsniveau berücksichtigt werden, dass es in der Altenpflege den Sonderfall des Altenpflegehelfers gibt. Inflationsbereinigte Bruttoarbeitsentgelte liegen nicht vor.  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe – KldB – 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe b) 821 – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern und Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )? Drucksache 19/13027 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten die über ein Leiharbeitsunternehmen tätig sind insgesamt sowie im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe b) 821 – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern und Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )?  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller) a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung ) b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe ) k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern und Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )?  4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten die über ein Leiharbeitsunternehmen tätig sind insgesamt sowie im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller) a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung ) b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13027 g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe ) k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ im Jahr 2018 bei 3.392 Euro, das Medianentgelt von Leiharbeitskräften, die in dieser Berufsgruppe eingesetzt werden betrug 3.235 Euro. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ lag bei 2.645 Euro, das von Leiharbeitskräften dieser Berufsgruppe betrug 2.583 Euro. Weitere Ergebnisse nach Berufsuntergruppen und den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 1 und 2* im Anhang entnommen werden.  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe in den einzelnen neuen Bundesländern zu den alten Bundesländern (insgesamt) jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege in den einzelnen neuen Bundesländern zu den alten Bundesländern (insgesamt) jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013 angeben)?  7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe in den einzelnen neuen Bundesländern zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten Medianeinkommen in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte auch nach Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen )? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13027 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege in den einzelnen neuen Bundesländern zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten Medianeinkommen in der Berufsgruppe Altenpflege jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte auch nach Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe in den einzelnen alten Bundesländern zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten Medianeinkommen in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte auch nach Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen )? 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege in den einzelnen alten Bundesländern zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten Medianeinkommen in der Berufsgruppe Altenpflege jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte auch nach Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)? Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA betrug das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe“ in Westdeutschland im Jahr 2018 3.482 Euro und in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ 2.747 Euro. Damit liegen, für diese Berufsgruppen, die westdeutschen Medianentgelte über den mittleren Bruttoarbeitsentgelten in den ostdeutschen Bundesländern. Ergebnisse zu den absoluten und relativen Entgeltunterschieden nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 3 bis 6* im Anhang entnommen werden. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten sowie Teilzeitbeschäftigten in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe b) 821 – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern, soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13027 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe b) 821 – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern, soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten sowie Teilzeitbeschäftigten in den Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller) a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung ) b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe ) k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in den Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller) a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung ) b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) Drucksache 19/13027 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe ) k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Im Juni 2018 waren nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA in der Berufsgruppe „Gesundheits-, Krankenpflege, Rettungsdienste, Geburtshilfe“ rund 1,06 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig. Davon waren 601.000 bzw. 56,5 Prozent in Vollzeit und 463.000 bzw. 43,5 Prozent in Teilzeit beschäftigt. Weitere rund 48.000 Beschäftigte waren ausschließlich geringfügig tätig. In der Berufsgruppe „Altenpflege“ waren im selben Monat rund 583.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig, davon 256.000 bzw. 43,9 Prozent in Vollzeit und 327.000 bzw. 56,1 Prozent in Teilzeit. Ausschließlich geringfügig tätig waren rund 35.000 Beschäftigte. Weitere Ergebnisse nach Berufsuntergruppen und den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 7 bis 10* im Anhang entnommen werden. 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Beschäftigten in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe b) 821 – Altenpflege entwickelt, die über ein Leiharbeitsunternehmen tätig sind (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2018 insgesamt rund 23.000 beschäftigte Leiharbeitskräfte, die in der Berufsgruppe „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ tätig waren. Bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten in dieser Berufsgruppe waren damit 2,1 Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit beschäftigt. In der Berufsgruppe „Altenpflege“ waren rund 13.000 Leiharbeitskräfte beschäftigt . Bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten in dieser Berufsgruppe waren damit 2,0 Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit tätig. Weiteren Ergebnisse nach Bundesländern können Tabelle 11* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13027 16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Selbstständigen in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller) a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe b) 821 – Altenpflege entwickelt (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2018 rund 22.000 Selbständige in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ erwerbstätig. In der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ waren rund 8.000 Erwerbstätige selbständig tätig. Weitere Ergebnisse können Tabelle 12* im Anhang entnommen werden. Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl der Beschäftigten in den Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller) a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung ) b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe ) k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege entwickelt, die über ein Leiharbeitsunternehmen tätig sind entwickelt (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Ergebnisse für die Berufsuntergruppen nach Bundesländern können Tabelle 11* im Anhang entnommen werden. 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl der Selbstständigen in den Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller) a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung ) * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13027 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung) j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe ) k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege entwickelt (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Ergebnisse für die Berufsuntergruppen können Tabelle 12* im Anhang entnommen werden. Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der gemeldeten bzw. offenen Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, die a) in Vollzeit b) in Teilzeit c) in Vollzeit oder Teilzeit ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )? 20. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der gemeldeten bzw. offenen Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die a) in Vollzeit b) in Teilzeit c) in Vollzeit oder Teilzeit ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )? 21. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der gemeldeten bzw. offenen Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, die mit dem Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13027 c) Spezialist bzw. d) Experte ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )? 22. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der gemeldeten bzw. offenen Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die mit dem Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist bzw. d) Experte ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben )? Die Fragen 19 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt rund 16.000 Arbeitsstellen für die Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ gemeldet. Für die Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ waren im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt rund 24.000 Arbeitsstellen gemeldet. Weitere Ergebnisse nach Bundesländern und den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 13 bis 16* im Anhang entnommen werden. 23. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitslosen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, die das Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist bzw. d) Experte besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche , Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? 24. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitslosen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die das Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist bzw. d) Experte besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche , Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige ge- * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13027 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode trennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? 25. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitssuchenden in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, die das Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist bzw. d) Experte besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche , Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? 26. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitssuchenden in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die das Anforderungsniveau a) Helfer, b) Fachkraft, c) Spezialist bzw. d) Experte besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche , Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Die Fragen 23 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt rund 23.000 Personen mit dem Zielberuf 813 „Gesundheitsund Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ als arbeitsuchend registriert , darunter 11.000 Personen als arbeitslos. Mit dem Zielberuf 821 „Altenpflege “ waren rund 63.000 Personen als arbeitsuchend gemeldet, darunter waren 31.000 Personen als arbeitslos registriert. Weitere Ergebnisse nach Bundesländern und den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 17 bis 20* im Anhang entnommen werden. 27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Altenpflege, deren formale berufliche Qualifikation a) unter der Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt, b) adäquat zu den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf ist bzw. c) über den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13027 28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Krankenpflege, deren formale berufliche Qualifikation a) unter der Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt, b) adäquat zu den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf ist bzw. c) über den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)? Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet. Die Frage, ob die ausgeübte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung adäquat zur Ausbildung ist, kann in der Beschäftigungsstatistik nur näherungsweise über einen formal statistischen Abgleich der aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung übermittelten Angaben zum Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit und zum Berufsabschluss der Beschäftigten beantwortet werden. Im Juni 2018 gab es nach Angaben aus der Beschäftigungsstatistik der BA rund 303.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“. Das Anforderungsniveau Fachkraft wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht . Von den beschäftigten Fachkräften in der Berufsgruppe Altenpflege (mit Angaben zum Berufsabschluss) hatten nach den statistischen Angaben rund 28.000 bzw. 9,5 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung. Für diese Beschäftigte lag nach den Auswertungen die formale Qualifikation unterhalb des Anforderungsniveau des ausgeübten Berufs. Einen anerkannten Berufsabschluss konnten rund 252.000 bzw. 85,8 Prozent der beschäftigten Fachkräfte vorweisen, so dass die formale Qualifikation adäquat zur Tätigkeitsanforderung war. Einen akademischen Abschluss hatten rund 14.000 bzw. 4,7 Prozent der Fachkräfte in der Berufsgruppe „Altenpflege“ und waren damit formal über den Tätigkeitsanforderungen ihres Berufs qualifiziert. In der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ gab es rund 768.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte. Von den beschäftigten Fachkräften (mit Angaben zum Berufsabschluss ) hatten rund 70.000 bzw. 9,2 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung und wiesen nach den statistischen Auswertungen damit eine formale Qualifikation auf, die unterhalb des Anforderungsniveaus ihres ausgeübten Berufs lag. Einen anerkannten Berufsabschluss hatten rund 656.000 bzw. 86,8 Prozent der Fachkräfte, so dass sich formale Qualifikation und formale Ausbildung entsprachen. Einen akademischen Abschluss hatten rund 30.000 bzw. 3,9 Prozent der Fachkräfte in der Berufsgruppe „Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe“ und waren damit unterhalb ihrer formalen Qualifikation beschäftigt. Zu berücksichtigen gilt, dass nicht bekannt ist, in welchem Beruf der Berufsabschluss erlangt wurde. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 21* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13027 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 91 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 97 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 99 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 101 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 103 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 109 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 111 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 113 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 115 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 119 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 121 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 123 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 125 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 126 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 129 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 130 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 131 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 133 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 135 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 136 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/13027 Drucksache 19/13027 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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