Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Martin Sichert, Jürgen Pohl und der Fraktion der AFD – Drucksache 19/12218 – Ursachen für den Zugang in Erwerbsminderungsrente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Infolge eines gesundheitsbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben wird durch die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI – ist nur unter engen versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen möglich, wobei die gesundheitlichen Voraussetzungen im Rahmen einer umfassenden medizinischen Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger evaluiert werden (vgl. https:// bit.ly/2Ga1oee). Entscheidende Kriterien bei der Prüfung des Anspruches auf Erwerbsminderungsrente sind der individuelle Gesundheitszustand des Versicherten sowie dessen Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit. Zeitreihen der Deutschen Rentenversicherung belegen, dass der Anteil psychischer Erkrankungen (psychiatrischer Diagnosen) als Ursache für den Neuzugang in Erwerbsminderungsrente zunehmend an Bedeutung gewinnt (Vgl. http://doku.iab.de/for schungsbericht/2013/fb1213.pdf, S. 36 ff.).  1. Wie hat sich die Zahl der Erwerbsminderungsrentner von 2010 bis heute entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern , nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)? Die gewünschten Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden . Soweit die Fragesteller Angaben für Staatsangehörige der sog. Top-8- Asylherkunftsländer erbitten, zählen hierzu entsprechend der Vorgabe bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Altersabsicherung von Schutzsuchenden“ auf Bundestagsdrucksache 19/9085 bzw. 19/9712 die Länder Afghanistan, Eritrea , Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die nachstehenden Daten der Deutschen Rentenversicherung sind ausschließlich nach dem Kriterium der Deutscher Bundestag Drucksache 19/13033 19. Wahlperiode 06.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Staatsbürgerschaft differenziert und liefern weder Auskunft über den Aufenthaltsstatus , die Dauer oder die Gründe des Aufenthalts. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Zahlungen ins Inland, Rentenbestand am 31. Dezember Quelle: Deutsche Rentenversicherung  2. Wie viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Antragstellung eine psychische Erkrankung (psychiatrische Diagnose) auf (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern , nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht , Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)? Mit der Antrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung werden Arbeitsergebnisse eines Kalenderjahres dargestellt. Es werden weder Gründe für die Antragsstellung noch Diagnosen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfasst.  3. Wie viele der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten gingen im Jahr 2018 auf eine psychische Erkrankung (psychiatrische Diagnose) zurück (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Erwerbstatus bei Antragstellung, Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? Die gewünschten Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden . Bezüglich der Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/13033 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnosegrundgruppe „Psychische Störungen“, Zahlungen ins Inland, Rentenzugang 2018 Quelle: Deutsche Rentenversicherung  4. Wie viele der im Jahr 2018 aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) berenteten Personen waren vor Eintritt in die Erwerbsminderungsrente a) erwerbstätig, b) arbeitssuchend oder c) arbeitslos (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Erwerbsstatus, Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer , EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? In der Statistik der Deutschen Rentensicherung werden die Kriterien „erwerbstätig “, „arbeitssuchend“ bzw. „arbeitslos“ nicht erfasst. Hilfsweise werden in der nachstehenden Tabelle Angaben zum Status versicherungspflichtig Beschäftigter und Leistungsempfänger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) am 31. Dezember 2017 ausgewiesen. Angaben zu Leistungsempfängern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind nicht eindeutig quantifizierbar, da sie in der Rentenstatistik unter dem Merkmal Anrechnungs- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13033 zeitversicherte erfasst werden, welches außer Beziehern von SGB II- Leistungen noch weitere Anrechnungszeitversicherte umfasst. Ferner ist zu beachten, dass die Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht den Versicherungsstatus unmittelbar vor Rentenbeginn ausweist. Es werden nur Angaben zum (Haupt-) Versicherungsstatus am 31. Dezember des Jahres vor Rentenbeginn erfasst oder – sofern nicht vorhanden – auf den letzten gespeicherten Status abgestellt. Der Versicherungsstatus unmittelbar vor Rentenbeginn kann daher abweichen. Bezüglich der Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, mit Status am 31.12.2017 versicherungspflichtig beschäftigt bzw. Leistungsbezug nach dem SGB III, Zahlungen ins Inland, absolut und relativ, Rentenzugang 2018 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Drucksache 19/13033 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  5. Welche Erkrankungen bzw. medizinischen Diagnosen bildeten in den letzten zehn Jahren am häufigsten die Grundlage einer positiven Bewilligung von Erwerbsminderungsrente (bitte in absoluten und relativen Zahlen die zehn am häufigsten beschiedenen Einzeldiagnosen auflisten)? Die gewünschten Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Häufigste Einzeldiagnosen bei Erwerbsminderungsrenten, Zahlungen ins Inland , Rentenzugang Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13033 Quelle: Deutsche Rentenversicherung  6. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen von Frage 1 bis Frage 5 ermittelten Daten, und welche konkreten politischen Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Renten wegen Erwerbsminderung werden aus sozial-medizinischer Sicht gewährt , wenn eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit – beispielsweise einer psychischen Störung – oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn dieses Leistungsvermögen weniger als drei Stunden täglich beträgt. Die Anzahl der Erwerbsminderungs-Renten (EM-Renten) hat von 2010 bis 2018 insgesamt zugenommen. Die Ursache der Bestandszunahme ist aber nicht auf die Zunahme neuer Erwerbsminderungen in den letzten Jahren zurückzuführen , sondern liegt in der Altersstruktur des Rentenbestands begründet. Trotz des Hereinwachsens der geburtenstarken Jahrgänge ins Hauptrisikoalter für Erwerbsminderung ist die Zahl der Neufälle rückläufig. Dies zeigt sich als Abflachung der Zunahme bei den Bestandsfällen in den letzten Jahren. Psychische Störungen sind seit Jahren führende Bewilligungsdiagnosen für eine EM-Rente. So lag im Rentenzugang 2018 deren Anteil an allen Diagnosen bei 42,9 Prozent. Der Bundesregierung ist Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit ein zentrales Anliegen. So verfügt Deutschland über ein psychiatrischpsychotherapeutisches Hilfesystem auf einem – auch im internationalen Vergleich – sehr hohen Niveau. Es bestehen flächendeckende Versorgungsstrukturen zur psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Versor- Drucksache 19/13033 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gung im stationären, teilstationären und ambulanten Sektor. Aufgrund der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz und der verbesserten Diagnostik psychischer Erkrankungen nutzen auch immer mehr Menschen entsprechende Versorgungsmöglichkeiten . Zwar zeigen die Auswertungen des Robert Koch- Instituts (RKI) (zuletzt aus dem DEGS-Modul (DEGS = Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland) Mental Health, 2013), dass psychische Erkrankungen nicht häufiger geworden sind, jedoch haben die diagnostizierten und behandelten Fälle psychischer Erkrankungen in Deutschland seit Jahren kontinuierlich zugenommen. Dieses veränderte Hilfesuchverhalten der Menschen, dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungsangebote frühzeitiger als zuvor in Anspruch genommen werden, erhöht aus Sicht von Expertinnen und Experten die Chancen auf eine sachgerechte Diagnostik und Behandlung und trägt dazu bei, chronifizierte Verläufe psychischer Störungen zu vermindern. Zukünftige Herausforderungen liegen vor allem in einer besseren Verzahnung und Koordinierung der Versorgung, die es sektoren- und berufsgruppenübergreifend sowie interdisziplinär weiterzuentwickeln gilt. Dies hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in seinem Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung im Jahr 2018 festgestellt. Neben dieser Versorgung ist aus Sicht der Bundesregierung auch die Prävention psychischer Erkrankungen eine wichtige Aufgabe. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) sollen chronische, lebensstilbedingte Krankheiten vermieden werden, bevor sie entstehen oder sich manifestieren. Dazu gehören neben Diabetes mellitus , Herz-Kreislauf-Erkrankungen u. a. auch psychische Erkrankungen. Das Präventionsgesetz verfolgt einen krankheitsübergreifenden Ansatz und zielt darauf , zum einen die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Menschen zu stärken und zum anderen gesundheitsfördernde Strukturen in Lebenswelten wie Schulen, Kommunen und Betrieben aufzubauen. Insbesondere durch Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen am Arbeitsplatz soll auch ein vorzeitiges gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert werden. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes mit § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vor dem Hintergrund der stetig hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Auftrag erteilt, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ setzt das BMAS diesen gesetzlichen Auftrag um. Ziel ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. Jobcenter und Rentenversicherungsträger können damit über einen längeren Zeitraum neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit beginnenden Rehabilitationsbedarfen bis hin zu Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen oder auch neue Ansätze für spezifische Zielgruppen, wie z. B. psychisch beeinträchtigte Menschen, erproben . Darüber hinaus hat das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 Leistungen zur Prävention als Pflichtleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt (§ 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Daneben sind die Träger der Rentenversicherung verpflichtet, den Versicherten ab Vollendung des 45. Lebensjahres eine umfassende berufsbezogene Gesundheitsuntersuchung und darauf aufbauend eine Gefährdungs- und Potenzialanalyse anzubie- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13033 ten, um dadurch spätere Leistungen zur Teilhabe zu vermeiden (sogenannter Ü-45 Check-up). Derzeit existieren rentenversicherungsweit sechs Projekte im Rahmen dieses Ü-45 Check-up.  7. Wie vielen Beziehern von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde in den letzten zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose ) bewilligt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?  8. Wie vielen Beziehern von SGB-II-Leistungen wurde in den letzten zehn Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) bewilligt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU- Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)?  9. Wie vielen Beziehern von SGB-II-Leistungen wurde in den letzten zehn Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) bewilligt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU- Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2019 ausweisen)? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet: Die entsprechenden Daten liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 10. Wie viele Bezieher von SGB-II-Leistungen bezogen in den letzten zehn Jahren zeitgleich eine Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht , Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)? Die entsprechenden Daten liegen nicht vor 11. Wie hat sich der Anteil jener Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) SGB-II-Leistungen bezogen haben an der Gesamtheit aller Erwerbsminderungsrenten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – für die Jahre von 2010 bis 2018 ausweisen)? Drucksache 19/13033 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Auch der maßgebliche Versicherungsstatus vor dem Leistungsfall zum Zeitpunkt der Antragstellung wird in der Antrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung nicht erfasst. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bezieher von SGB-II-Leistungen, die an mindestens einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) leiden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (sofern möglich, bitte die absoluten und relativen Werte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunfts- land – ausweisen für die Jahre von 2010 bis 2018)? 13. Wie viele Bezieher von SGB-II-Leistungen nehmen aktuell an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes bzw. zur Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit teil (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der durchschnittlichen Teilnahmedauer differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern , nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen für die Jahre von 2010 bis 2018 auflisten)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet: Entsprechende Daten liegen nicht vor. 14. Welche volkswirtschaftlichen Verluste sind nach Schätzungen der Bundesregierung durch die nicht genutzten Erwerbspotentiale von Menschen mit psychischen Erkrankungen (psychiatrischen Diagnose) bzw. Beziehern von Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer psychischen Erkrankung (psychiatrischen Diagnose) verbunden (sofern möglich, bitte ex post für die Jahre von 2010 bis 2018 sowie ex ante für die Jahre bis 2030 quantifizieren)? 15. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien , die die volkswirtschaftlichen Verluste durch die nicht genutzten Erwerbspotentiale von Menschen mit psychischen Erkrankungen (psychiatrischen Diagnosen) berechnen? Wenn ja, welche Studien sind das, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studien? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet: Im jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf der Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten vorgenommen . Zahlenangaben enthält die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Auf Bundestagsdrucksache 19/8688 „Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland“. Der Bundesregierung sind insbesondere die beiden folgenden, 2011 veröffentlichten Studien bekannt, die auch die volkswirtschaftlichen Kosten von psychischen Erkrankungen einschließlich der durch Erwerbsminderung/-unfähigkeit verursachten Kosten berechnet haben: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13033 • Wolfgang Bödeker/Michael Friedrichs: Kosten der psychischen Erkrankungen und Belastungen in Deutschland. In: Lothar Kamp/Klaus Pickshaus (Hg.): Regelungslücke psychische Belastungen schließen (Dokumente und Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung), S. 69-102. Düsseldorf 2011. • Allianz Deutschland AG und RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung : Depression – Wie die Krankheit unsere Seele belastet. Essen 2011. Mit einer Klarstellung Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6) explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Seit 2013 beschäftigt sich das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie mit dem Schutz und der Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen . Auch die Initiative Neue Qualität der Arbeit bietet mit dem Projekt „psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ Unterstützung mit Handlungshilfen und e-learning Materialien. 16. Wie viele der Bezieher von SGB-II-Leistungen, die im Jahr 2018 bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert waren, wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens eine psychische Erkrankung (psychiatrische Diagnose) auf (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Erwerbsstatus: arbeitslos , arbeitssuchend, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer und Geschlecht – auflisten)? 17. Sollten die in Frage 16 erfragten Daten nicht erhoben werden, a) warum werden diese nicht erhoben, b) wie hoch schätzt die Bundesregierung den Aufwand einer solchen Erhebung ein, und c) welche personenbezogenen Daten werden bei der TK erhoben, und was ist die rechtliche Grundlage dafür? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet: Die entsprechenden Daten liegen nicht vor. Die gesetzlichen Krankenkassen sind u.a. nach § 284 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. §§ 295 ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) befugt, für bei ihnen versicherte Personen Leistungs- und Abrechnungsdaten, u.a. auch Diagnosen, für Zwecke der Abrechnungsprüfung zu verarbeiten. Eine Differenzierung, aus der man Rückschlüsse darauf ziehen könnte, ob eine versicherte Person Bezieher von SGB II–Leistungen ist, erfolgt nicht. Daneben sind die gesetzlichen Krankenkassen nach § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V befugt, für Zwecke des Versicherungsverhältnisses Daten zu verarbeiten, die zur Feststellung der Beitragspflicht und der Tragung und Zahlung der Beiträge dienen. Ein Zusammenführen der oben genannten Einzelangaben ist den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Aufgabe, für die eine solche Auswertung erforderlich sein könnte, im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen (Sozialdatenschutz) nicht gestattet . Drucksache 19/13033 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333