Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Dr. Götz Frömming, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12567 – Förderung des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und der Deutsche Bundesjugendring laden zum 9. September 2019 zu einer sogenannten Fachveranstaltung mit dem Titel „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ ein. Stattfinden soll die Veranstaltung im Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V., ansässig am Mühlendamm 3 in 10178 Berlin-Mitte. Befassen wird sich die Veranstaltung ausweislich ihres Programmflyers u. a. mit den Fragestellungen „Welche Bedeutung haben Wertorientierungen in der Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt?“, „Wie geht Jugendarbeit und Jugendhilfe mit Hatespeech/FakeNews um?“, „Wie beeinflussen Angriffe durch Rechtspopulismus die außerschuliche [sic!] Jugendbildung?“ und „Welche Rolle spielen Demokratie und Vielfalt für Kinder?“ (vgl. www.duvk.de/was-wir-machen/alle-termine/ausserschulischekinder -und-jugendbildung-fur-demokratie-und-vie/). Gefördert wird die Veranstaltung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hinweis auf der postalisch an die Abgeordneten versendeten Einladung). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist überdies Teil des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung “, das nach eigenen Angaben das Ziel verfolgt, pädagogische und nichtpädagogische Fachkräfte, Eltern und Elternvertretungen sowie Kinder für Erscheinungsformen von Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren und in einem kompetenten Umgang mit diesen Phänomenen zu stärken (vgl. www.duvk.de/wer-wir-sind/kooperati onsprojekt/). In seinem Gutachten zur „Politischen Bildungsarbeit von Zuwendungsempfängern “ weisen die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages u. a. darauf hin, dass „[b]ei staatlichem Handeln [...] nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich das Neutralitätsgebot des Staates im Hinblick auf politische Parteien zu beachten [ist]. Problematisch erscheint insoweit die finanzielle Förderung von Aktionen gegen sogenannte populisti- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13037 19. Wahlperiode 06.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sche Parteien, deren Verfassungswidrigkeit im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht ernsthaft erwogen wird“ (vgl. Deutscher Bundestag , Wissenschaftliche Dienste, Politische Bildungsarbeit von Zuwendungsempfängern , WD 3 – 3000 – 055/19, S. 3, www.bundestag.de/resource/ blob/645682/eec527%206598aee534e43867bd2a733d81/WD-3-055-19-pdfdata .pdf). 1. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Veranstaltung „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ (bitte nach zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung etwaig zugrundeliegender Bundesförderprogramme aufschlüsseln)? Die Fachveranstaltung „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ ist eine Veranstaltung des Vereins „Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V.“. Der Verein wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Zu Einzelheiten der Förderung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Fachveranstaltung ist laut Angaben des Trägers im Haushaltsplan des Vereins „Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V.“ mit 1.950 Euro veranschlagt. 2. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung den eingetragenen Verein „Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe“ (bitte nach zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung etwaig zugrundeliegender Bundesförderprogramme jeweils für die Jahre 2009 bis 2019 aufschlüsseln)? Die Förderung des „Hauses der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V.“ durch die Bundesregierung im Zeitraum 2009 bis 2018 aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes schlüsselt sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Ministerium Kapitel (1200) Laufzeitbeginn Laufzeitende Bundesmittel BMFSFJ 1702 01.01.2009 31.12.2009 300.191,46 € BMFSFJ 1702 01.01.2010 31.12.2010 283.150,00 € BMFSFJ 1702 01.01.2011 31.12.2011 286.650,00 € BMFSFJ 1702 01.01.2012 31.12.2012 286.650,00 € BMFSFJ 1702 01.01.2013 31.12.2013 546.336,83 € BMFSFJ 1702 01.01.2014 31.12.2014 373.562,00 € BMFSFJ 1702 01.01.2015 31.12.2015 370.910,00 € BMFSFJ 1702 01.01.2016 30.12.2016 370.000,00 € BMFSFJ 1702 01.01.2017 30.12.2017 413.713,99 € BMFSFJ 1702 01.01.2018 31.12.2018 651.022,00 € 3. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung das Kooperationsprojekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ (bitte nach zuständigen Bundesministerien sowie genauen Haushaltskapiteln und unter Ausweisung etwaig zugrunde liegender Bundesförderprogramme für die gesamte Förderlaufzeit aufschlüsseln)? Das Kooperationsprojekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung “ gliedert sich in sieben Modellprojekte der beteiligten Träger auf. Diese Modellprojekte werden durch das BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 1702 Titel 684 04, ge- Drucksache 19/13037 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode fördert. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Die Förderung der einzelnen Modellprojekte innerhalb des Kooperationsprojekts schlüsselt sich wie folgt auf: Projektträger*in Projekt Gesamtförderzeitraum Gesamtfördersumme 2017 und 2018 Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. Koordinierungsstelle Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung 01.08.2017 – 31.12.2019 447.000,00 € Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. Was heißt hier eigentlich Demokratie? Demokratieerziehung als originärer Auftrag der frühkindlichen Bildung 01.08.2017 – 31.12.2019 166.620,81 € Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung 03.07.2017 – 31.12.2019 239.076,00 € Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierungen und Barrieren abbauen. 01.09.2017 – 31.12.2019 182.560,29 € Deutsches Rotes Kreuz e. V. Demokratie leben – von Anfang an! – Demokratieförderung in DRK-Kindertageseinrichtungen 15.07.2017 – 31.12.2019 199.224,57 € Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung – ATID 01.09.2017 – 31.12.2019 173.333,33 € Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. Demokratie in Kinderschuhen. Mitbestimmung und Vielfalt in katholischen Kitas 18.09.2017 – 31.12.2019 211.714,78 € a) Werden durch die Bundesregierung diesbezügliche Personalkosten gefördert bzw. finanziert (bitte nach jeweiligem Umfang, Zeitraum und konkreten inhaltlichen Aufgaben der jeweilig geförderten Stelle aufschlüsseln )? Über die Förderung der einzelnen Modellprojekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden auch Personalkosten gefördert. Da der Grundsatz gilt, dass alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben heranzuziehen sind, kann ein Förderbetrag für einzelne Maßnahmen eines Projektes nicht beziffert werden. Es können lediglich die beantragten Kosten ausgewiesen werden . Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Die Personalkosten für die Jahre 2017 und 2018 schlüsseln sich wie folgt auf: Personalkosten im Projekt „Koordinierungsstelle Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Projektkoordinator*in 01.08.2017-31.12.2019 101.761,72 € Projektkoordination, Öffentlichkeitsarbeit, Projektcontrolling Referent*in 01.08.2017-31.12.2019 97.087,69 € Inhaltliche, organisatorisch und wissenschaftliche Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektcontrolling Projektassistent*in 01.08.2017-31.12.2019 67.139,08 € Sachbearbeitung, organisatorische Zuarbeit, Unterstützung beim Projektcontrolling Regie 01.08.2017-31.12.2019 15.576,59 € rechnerische Prüfung, Reisekostenabrechnungen, Büro-organisation Summe 281.565,08 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13037 Personalkosten im Projekt „Was heißt hier eigentlich Demokratie? Demokratieerziehung als originärer Auftrag der frühkindlichen Bildung“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Projektleiter*in 01.12.2017-31.12.2019 80.255,08 € fachliche Recherche der Grundlagenarbeit, Wissensmanagement und Fachpublikationen, Vernetzungsarbeit, Qualitätssicherung, Weiterentwicklung von Materialien Sachbearbeiter*in 15.03.2018-31.12.2019 16.239,98 € organisatorische Abwicklung Projektumsetzung, Durchführung von statistischen Verfahren, Zusammenstellung von Materialien, Bearbeitung von Anfragen, allgemeine Sekretariatsaufgaben Summe 96.495,06 € Personalkosten im Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Referent*in 03.07.2017-31.12.2019 100.730,00 € fachliche Recherche und Grundlagenarbeit, Fachveröffentlichungen , Vernetzung, Weiterentwicklung von Angeboten, Qualitätssicherung Referent*in 03.07.2017-31.12.2021 44.850,00 € fachliche Recherche und Grundlagenarbeit, Fachveröffentlichungen , Vernetzung, Weiterentwicklung von Angeboten, Qualitätssicherung Sachbearbeiter*in 03.07.2017-31.12.2020 36.960,00 € allgemeine Sekretariatsaufgaben, organisatorische Abwicklung der Projektumsetzung, Erstellung statistischer Übersichten, Zusammenstellung von Fachmaterialien Summe 182.540,00 € Personalkosten im Projekt „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierungen und Barrieren abbauen.“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Referent*in 01.09.2017-31.12.2019 69.690,01 € inhaltliche Erarbeitung von Materialien und Konzepten, Durchführung von Veranstaltungen, Vernetzungstätigkeiten, Qualitätssicherung , Monitoring fachlicher Diskurs Sachbearbeiter*in 01.09.2017-31.12.2019 20.212,24 € Unterstützungsaufgaben, Organisation von Veranstaltungen, Sekretariatsaufgaben Summe 89.902,25 € Personalkosten im Projekt „Demokratie leben – von Anfang an! – Demokratieförderung in DRK-Kindertageseinrichtungen“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Projektleitung 15.07.2017-01.11.2018 sowie 01.01.2019-31.12.2019 85.998,13 € Analyse von Grundsatzfragen, strategische Weiterentwicklung, Sicherstellung des Informationstransfers, Erarbeitung von Fachinformationen , Projektsteuerung, inhaltliche Erarbeitung der Veranstaltungen Projektsachbearbeitung 15.07.2017-31.12.2019 33.068,50 € Organisation von Veranstaltungen, Informationsaufbereitung, Mitwirkung projektbegleitendes Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit Summe 119.066,63 € Drucksache 19/13037 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personalkosten im Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung – ATID“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Projektleitung 01.09.2017-31.12.2019 79.597,73 € Fachliche Umsetzung des Konzeptes, Beratungs- und Unterstützungsfunktion , fachliche/inhaltliche Prüfung von Konzepten, Durchführung von Informations- und Fachveranstaltungen, Qualitätssicherung Sachbearbeiterin 01.09.2017-31.12.2020 26.127,30 € Unterstützung bei der Durchführung und Planung von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des/r Fachreferent*in, Sekretariats- und Sachbearbeitungsaufgaben Summe 105.725,03 € Personalkosten im Projekt „Demokratie in Kinderschuhen. Mitbestimmung und Vielfalt in katholischen Kitas“ Stellenbezeichnung Zeitraum derBeschäftigung Personalkosten 2017 und 2018 Tätigkeitsmerkmale Referent*in 18.09.2017-31.12.2019 84.559,53 € Projektleitung, Veranstaltungsmanagement, Koordinierung, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Redaktion, Gremienarbeit Sekretär*in_01 18.09.2017-14.01.2018 3.569,15 € Veranstaltungsmonitoring, allg. Verwaltung, allg. Büro-tätigkeiten Sekretär*in_02 15.01.2018-31.12.2019 21.857,27 € Veranstaltungsmonitoring, allg. Verwaltung, allg. Büro-tätigkeiten Praktikant*in 01.05.2018-31.08.2018 2.400,00 € Assistenz der Verwaltung und Geschäftsführung Summe 112.385,95 € b) Wird von der Bundesregierung erhoben, aus welchen weiteren Quellen (private, kommunale, EU- oder Landesmittel) das Kooperationsprojekt etwaige Förderungen erhält (bitte nach Jahresscheiben für die gesamte Förderlaufzeit aufschlüsseln)? c) Wie ermittelt die Bundesregierung den konkreten Förderbedarf des Projekts , wenn ihr nicht bekannt ist, aus welchen weiteren Quellen das Projekt gefördert wird (bitte erläutern)? Die Fragen 3b und 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Träger sind verpflichtet, im Antrag alle projektbezogenen Einnahmen darzustellen. Dabei hat keines der in Rede stehenden Projekte 2017 und 2018 eine Kofinanzierung von anderen öffentlichen Stellen erhalten. Im Jahr 2017 leisteten die Träger die Kofinanzierung ausschließlich aus Eigenmitteln , im Jahr 2018 aus Eigenmitteln sowie aus von den Trägern gesammelten Spenden und Beiträgen von Teilnehmenden. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. d) Welche Veranstaltungen und Unterprojekte des Kooperationsprojektes mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wurden seit Beginn der Förderung durch die Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Jahren und Datum, Veranstaltung bzw. Projekt, Inhalt, allen inhaltlich Beteiligten, beispielsweise Vereine, Initiativen etc., sowie Höhe etwaiger Einzelförderungen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen zu den in den folgenden Tabellen aufgeführten Veranstaltungen Informationen vor. Da der Grundsatz gilt, dass alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben heranzuziehen sind, kann ein Förderbetrag für einzelne Maßnahmen eines Projektes nicht beziffert werden. Die im Folgenden dargestellten Informationen einschließlich der Einzelkosten für die Veranstaltungen beruhen auf Selbstauskünften der Träger. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Mitteln erst nach Abschluss des Haus- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13037 haltsjahres möglich. Eine vollständige Liste aller an den Veranstaltungen inhaltlich Beteiligten liegt der Bundesregierung nicht vor. Zur Struktur des Kooperationsprojekts mit den beteiligten Modellprojekten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Jahr Datum Träger Höhe der Einzelkosten Veranstaltungstitel Inhalt 2018 30.05. Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinderund Jugendhilfe e. V. 1.052,71 € Frühpädagogisches Netzwerktreffen der Koordinierungsstelle Vernetzung des Kooperationsprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung “ mit anderen relevanten Projektträger *innen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Diskussion gemeinsamer Fragestellungen/Themen 2018 13./14.11. Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinderund Jugendhilfe e. V. 26.111,31 € Fachtagung „Demokratie inklusive. Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ Vorstellung praktischer Ansätze/Konzepte von Demokratie- und Vielfaltspädagogik und deren Umsetzung 2019 03.04. Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinderund Jugendhilfe e. V. Frühpädagogisches Netzwerktreffen „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ in Berlin Vernetzung des Kooperationsprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung “ mit anderen relevanten Projektträger *innen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Diskussion gemeinsamer Fragestellungen/Themen 2019 06./07.11. Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinderund Jugendhilfe e. V. Fachtagung „Früh übt sich. Bildung für Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ Vorstellung praktischer Ansätze/Konzepte von Demokratie- und Vielfaltspädagogik und deren Umsetzung 2019 29.03. Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. FACHTAG: „Kinder schützen, fördern und beteiligen“ Kinderrechte, Beschwerdeverfahren, Beteiligung 2019 28.-29.11. Deutsches Rotes Kreuz e. V. Bilanztagung Demokratieförderung Rückblick auf die Projektmaßnahmen, Gesamtüberblick über die Projekte im Kooperationsverbund , Vernetzung auf bundesweiter Ebene zur Erweiterung der Zusammenarbeit im Themenfeld Demokratieförderung, erprobte Praxisbeispiele mit Erfolgsgeschichten (drei Beiträge in der lebendigen Bibliothek ), zwei Vorträge zur Partizipation und Demokratieförderung in Kita und Schule, interaktive Bestandsaufnahme/Evaluation und Bedarfsermittlung für die Praxis 2018 12./13.09. Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. 19.319,35 € Fachtagung „Haltung prägt Handeln “ Ergebnisse der bundesweiten Befragung/ Podiumsdiskussion „Welche Haltung streben wir an“/Vortrag „Blickschärfungen mit dem Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung“/verschiedene Fachforen e) Wie und wie oft wird der sinnvolle Mitteleinsatz durch die Bundesregierung geprüft, bzw. wie erfolgt grundsätzlich die Projektabrechnung (etwa anhand verbindlicher Zwischen- und Verwendungsnachweise, Belegprüfung der Mittelverwendung etc., bitte erläutern)? Alle Projektträger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind verpflichtet, die Verwendung der Fördermittel jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres nachzuweisen. Diese Verwendungsnachweise bestehen jeweils aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis und werden von der Bewilligungsbehörde geprüft. Die Bestimmun- Drucksache 19/13037 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind dabei zu beachten. Alle Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterliegen zudem einer Erfolgskontrolle. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7237 verwiesen. 4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des Kooperationsprojektes „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“, und wie werden diese evaluiert? Ziel des modellhaften Kooperationsprojekts ist es, Ansätze zu erproben, mit - denen Demokratie und Vielfalt als Selbstverständnis in der Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege verankert werden sollen. Zur Evaluierung der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7237 verwiesen. 5. Wie definiert die Bundesregierung im Hinblick beispielsweise auf die Formulierung in der Einladungsaussendung zur Veranstaltung „Außerschulische Kinder- und Jugendbildung für Demokratie und Vielfalt“ und die dort aufgeführte Diskussionsrunde zum Thema „Wie beeinflussen Angriffe durch Rechtspopulist*innen [sic!] die außerschuliche [sic!] Jugendbildung “ den Begriff des „Rechtspopulismus“?  6. Was versteht die Bundesregierung in diesem Sinne unter „Angriffen“, zu deren Abwehr die Bundesregierung vorliegende Veranstaltung bzw. die dahinter stehenden Veranstalter mit finanziellen Zuwendungen fördert? Welche „rechtspopulistischen Angriffe“ bzw. Angriffe mit rechtspopulistischem Hintergrund sind der Bundesregierung im Jahre 2019 (Stand: 30. Juni 2019) zur Kenntnis gelangt (bitte nach Datum, Tatzeit, Tatort, Tathergang , Straftatbestand, Alter und Anzahl der Beschuldigten sowie Alter und Anzahl der Geschädigten aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Veranstaltungseinladung stellt keine Meinungsäußerung der Bundesregierung dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Träger die Verantwortung . Aus diesen Gründen erfolgt keine Wertung oder Interpretation bezüglich der Inhalte der Veranstaltungseinladung durch die Bundesregierung. Des Weiteren wird auf die Positionierung der Bundesregierung zu Rechtspopulismus im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ auf Bundestagsdrucksache 18/12907 verwiesen. Die Bundesregierung führt keine Statistik zu „rechtspopulistischen“ Angriffen. 7. Hält die Bundesregierung die kritische Auseinandersetzung mit dem sogenannten Rechtspopulismus grundsätzlich für förderungswürdig (bitte begründen )? Die Bundesregierung hält es für wichtig, das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen, die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit und Teilhabe zu stärken sowie zu motivieren und zu befähigen, sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13037 auseinander zu setzen. Dazu zählt das Aufgreifen von aktuellen gesellschaftlichen und politischen Ereignissen und Debatten im Rahmen von Fördermaßnahmen . Auf diesem Verständnis fußt auch der Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung. Es ist zu beobachten, dass der Begriff des „Rechtspopulismus “ in den letzten Jahren verstärkt in politische und mediale Debatten und Diskurse Einzug erhält. Insofern ist eine kritische Auseinandersetzung hiermit in Veranstaltungen der politischen Bildung grundsätzlich förderungswürdig, wenn die Veranstaltung den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung entspricht. 8. Welche weiteren Formen des „Populismus“ existieren nach Ansicht der Bundesregierung (bitte im Einzelnen definieren und jeweils im Einzelnen für jede etwaige Form des Populismus begründen, ob die kritische Auseinandersetzung mit selbiger grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der Bundesregierung und ihrer Förderrichtlinien ist)? Die Bundesregierung führt keine Listen zu unterschiedlichen Ausprägungen von Populismus. Zu Theorie und Empirie des Begriffs „Populismus“ wird auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen der wissenschaftlichen Forschung zum Themenfeld verwiesen. 9. Welche „rechtspopulistischen“ Akteure, Vereine, Initiativen, Gruppierungen oder Parteien sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Förderung entsprechender Betätigungen gegen den sogenannten Rechtspopulismus bekannt bzw. werden durch die Bundesregierung als „rechtspopulistisch “ eingestuft? Die Bundesregierung führt keine Statistik zu „rechtspopulistischen“ Akteuren, Vereinen, Initiativen, Gruppierungen oder Parteien. 10. Auf welchem Wege stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten und durch die Bundesregierung geförderten Fachveranstaltung die Gebote der parteipolitischen Neutralität sowie das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer politischen Anschauung nicht missachtet werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/2039 verwiesen. Drucksache 19/13037 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. 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