Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12396 – Jugendarmut in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Armut in Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller kein Randphänomen und im Diskurs um die noch gravierendere Kinderarmut bemüht sich seit Jahren ein breites Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und Politik, Antworten und Lösungen zu finden. Die Thematisierung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarmut als spezifisches Phänomen finden sich jedoch weder im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, noch im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung. DIE LINKE. ist bisher die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich diesem Thema annahm (z. B. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9284). Dabei kann beobachtet werden, dass die Armutsrisikoquoten gerade für Jugendliche seit Jahren trotz wirtschaftlichen Aufschwungs steigen. Bei den unter 18-Jährigen stieg sie kontinuierlich von 18,7 Prozent im Jahr 2012 auf das Rekordhoch von 20,4 Prozent im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Sozialberichterstattung, 2017). Die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen spielt in den öffentlichen Diskursen zumeist eine untergeordnete bis gar keine Rolle (vgl. u. a. www.dbjr.de/artikel/jugendarmutals -vernachlaessigtes-problem-im-oeffentlichen-und-sozialpolitischenfachdiskurs /). Dabei sind die Zahlen gerade bei der Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren noch alarmierender. Denn rund 1,3 Millionen Personen der Altersgruppe (21,4 Prozent) gelten als armutsgefährdet (Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Reihe 3, EU-SILC 2017). Für Jugendliche und junge Erwachsene gestaltet sich der Übergang ins Erwachsenenleben als besondere Herausforderung, die oft mit Unsicherheiten verbunden ist. In Armut lebende bzw. armutsgefährdete junge Menschen erleben und äußern zusätzlich zu den „normalen“ jugendspezifischen Herausforderungen , Benachteiligungen in der (Schul-)Bildung, bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen, also jenen Bereichen, die für den Start ins Erwachsenenleben und die weitere Lebensorientierung von elementarer Bedeutung sind (vgl. Gille/de Rijke/Gaiser 2013. In: Ploetz (2013): Jugendarmut. Beiträge zur Lage in Deutschland. S. 157-175). Jugendarmut ist facettenreich und weist in ihren unterschiedlichen Ausprägungen mehrere Ungerechtigkeitsdimensionen auf. Wenn beispielsweise 75 Prozent der jungen Menschen in betreuten Wohnformen der Erziehungshilfe Deutscher Bundestag Drucksache 19/13039 19. Wahlperiode 06.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (§§ 33, 34, 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) mit Beginn der Volljährigkeit aus der Wohngruppe ausziehen müssen, während ca. 80 Prozent aller 18-Jährigen noch im Elternhaus wohnen (vgl. Monitor Jugendarmut in Deutschland 2018, S. 4), ist nach Ansicht der Fragesteller die Ungerechtigkeit nicht wegzureden. Die Folgen für diese sogenannten „Careleaver“ können verheerend sein. Für einen Teil dieser jungen Menschen führt der Weg aus der Einrichtung direkt in die Obdachlosigkeit – eine weitere Begleiterscheinung von Jugendarmut. Laut Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) betrifft dies 37 000 junge Menschen. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist das eine nicht hinnehmbare Lage (vgl. www.dji.de/fileadmin/ user_upload/dasdji/presseinformationen/2017/20170328_pm_strassenjugendli che_endbericht.pdf). Die Fragestellerinnen und Fragesteller machen auf einen offensichtlichen Widerspruch aufmerksam, der im öffentlichen Diskurs aber ebenfalls kaum eine Rolle spielt. Die Bundesregierung hat erkannt, dass junge Menschen am Übergang ins Erwachsenenleben Unterstützung benötigen und nach dem Modellprogramm „Respekt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich mit dem § 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfe in Abstimmung der Jobcenter mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch niedrigschwellig gewährt werden kann. Über die Lage der jungen Menschen, die buchstäblich „durch alle Netze fallen“, ist jedoch wenig bekannt und das Ausmaß des Problems nicht klar erfasst. So variieren die Schätzungen zu schwer erreichbaren jungen Menschen zwischen ca. 80 000 (Tillman und Gehne 2012, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RESPEKT, Kapitel 2) und ca. 240 000 (Köhler und König 2016, vgl. Evaluation des Bundesprogramms RESPEKT, Kapitel 2). Ob die geschaffene Förderungsmöglichkeiten bei der Zielgruppe ankommen, wird nicht nur von den Fragestellerinnen und Fragestellern, sondern auch in der Fachwelt bezweifelt (z. B.: https://jugendsozialarbeit.news/wp-content/uplo ads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die-Jugendhilfe.pdf). Armut, Ausgrenzungserfahrungen und fehlendes Vertrauen in öffentliche Strukturen sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem die Folge der übermäßig harten Sanktionspraxis im Rahmen des Hartz-IV-Bezuges bei unter 25-Jährigen (vgl. www.dbjr.de/fileadmin/Publika tionen/jupo_5-2019-armut-butterwegge.pdf, S. 11). Auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages forderte vor diesem Hintergrund eine Abschaffung der Sanktionierung von Hartz-IV-Beziehenden (Kommissionsdrucksache 18/18). Vor diesen Hintergründen ist die fragestellende Fraktion in Sorge, dass die Bundesregierung das Thema Jugendarmut in Deutschland nicht ausreichend wahrnimmt und verharmlost.  1. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Jugendarmut in Deutschland seit 2012 vor (bitte jeweils nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)? a) Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze von Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens ) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Soziooekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS -) sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben )? Die Armutsrisikoschwelle ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße Drucksache 19/13039 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Das Konzept des Armutsrisikos geht immer vom gesamten Haushaltseinkommen aus. Das Nettoäquivalenzeinkommen bezeichnet einen fiktiven Geldbetrag , der jedem Haushaltsmit-glied zugerechnet wird. Für einzelne Haushaltsmitglieder bzw. bestimmte soziodemografische Gruppen werden keine gesonderten Armutsrisikoschwellen berechnet. Die Armutsrisikoschwellen, soweit sie derzeit in den verschiedenen Datenquellen verfügbar sind, können Anlage 1* entnommen werden. b) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 1 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Soziooekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? c) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? d) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand , Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens ) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Sozio-oekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben)? e) Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren (bitte für alleinstehend, Haushaltsvorstand, Haushaltsmitglied getrennt angeben) gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60 Prozent des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens ) seit 2012 (bitte sowohl auf Datengrundlage des Soziooekonomischen Panels – SOEP -, Mikrozensus, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS – sowie der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC – angeben )? Die Fragen 1b bis 1e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Diskussion über Armut im Jugend- und jungen Erwachsenenalter müssen aufgrund der vielfältigen Wohn-, Einkommens- und Erwerbssituationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen die heterogenen Strukturen und Bedingungen des Aufwachsens berücksichtigt werden. Typische Einflussfaktoren liegen in der unterschiedlichen Wohnsituation (z. B. im eigenen Haushalt, im Elternhaus oder in einer Jugendhilfeeinrichtung), im Erwerbseinkommen, der * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13039 Ausbildungsvergütung, den verschiedenen Unterstützungsformen durch die Eltern (z. B. für Lebenshaltung, Miete, Urlaub, Mobilität) und nicht zuletzt auch in der öffentlichen oder privaten Unterstützung für Ausbildung/Studium (z. B. BAföG). Zudem sind die meisten Jugendlichen und ein großer Anteil der jungen Erwachsenen in Deutschland primär in Ausbildung. Sofern sie überhaupt Einkünfte erzielen, fallen diese in der Regel nicht sehr hoch aus, weil im hiesigen Lohn- und Gehaltssystem Erwerbstätige am Berufsbeginn weniger verdienen als nach vielen Berufsjahren. In Deutschland sind Eltern (bzw. Ehegatten/Lebenspartner) von Auszubildenden in schulischer Ausbildung und Studierenden unterhaltspflichtig. Soweit deren wirtschaftliche Situation es nicht zulässt, die angestrebte Ausbildung zu finanzieren , erhalten die Auszubildenden bzw. die Studierenden Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Da die Armutsrisikoquote auf dem äquivalenzgewichteten Einkommen des gesamten Haushalts basiert, hängen die Werte für im Haushalt der Eltern lebende Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene maßgeblich vom Einkommen der Eltern ab. Sofern junge Erwachsene im eigenen Haushalt leben, verfügen sie aktuell überdurchschnittlich oft über ein im Vergleich zur Gesamtbevölkerung geringes Einkommen. Soweit Daten zu Armutsrisikoquoten in der erfragten Altersabgrenzung vorliegen , können sie den Anlagen 2 bis 4* entnommen werden. f) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren seit 2012 vor? g) Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren seit 2012 vor? Die Fragen 1f und 1g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen die Daten aus den einschlägig bekannten, öffentlich zugänglichen und teilweise in dieser Anfrage genannten Studien vor.  2. Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von materieller Armut , Bildungsarmut und Gesundheitsrisiken bei jungen Menschen ein? Welche entsprechend ganzheitlich angelegten Maßnahmen plant die Bundesregierung? Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst heute gesund auf. Das zeigen uns die Ergebnisse aus der KiGGS-Studie des Robert Koch-Institutes zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Und dies gilt auch für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. So schätzen in der aktuellen Erhebung der KiGGS-Studie 95,7 Prozent aller teilnehmenden Eltern den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer 3- bis 17-jährigen Kinder als sehr gut oder gut ein. Dieser Anteil ist in allen Altersgruppen höher als bei der Erhebung vor zehn Jahren. Auch in Familien mit niedrigem Einkommen schätzen 91,5 Prozent der Eltern den Gesundheitszustand ihres Kindes als sehr gut oder gut ein und nur 8,5 Prozent als mittelmäßig oder schlechter. * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13039 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aber es gibt auch tatsächlich weiterhin Unterschiede bei den Gesundheitsrisiken : So sind Kinder und Jugendliche, die in sozial schlechter gestellten Familien aufwachsen, häufiger von Übergewicht, Entwicklungsverzögerungen oder psychischen Auffälligkeiten betroffen. Nur geringe oder keine Unterschiede gibt es hingegen bei akuten oder chronischen Erkrankungen. Zugleich zeigen die Daten, dass auch in einer benachteiligten Lebenslage ein positives Familienklima und familiäre Unterstützung die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten der Heranwachsenden begünstigen. Im Übrigen sieht das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention vom 17. Juli 2015 vor allem auch Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (Kita, Schule, Kommune, etc) vor, die insbesondere zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen sollen. Untersuchungen u. a. der OECD zeigen, dass der Bildungserfolg junger Menschen in Deutschland weiterhin stark von den materiellen Ressourcen, den Bildungshintergründen und dem Erwerbsstatus ihrer Eltern beeinflusst wird. Die Bundesregierung hat beispielsweise mit dem Starke-Familien-Gesetz weitere Maßnahmen ergriffen, um Kinder und Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen . Seit 2010 unterstützt die Bundesregierung Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. Zudem hat sich die Bundesregierung mit dem ressortübergreifenden ESF- Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ das Ziel gesetzt, die individuelle Begleitung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf zu stärken und damit zur Reduzierung von Bildungsarmut beizutragen. In der Förderphase 2015 bis 2018 wurden knapp 60.000 junge Menschen erreicht. Ressortübergreifende jugendpolitische Handlungsbedarfe und Maßnahmen stehen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung auf der Agenda. Dabei werden auch bildungs-, sozial- und gesundheitspolitische Herausforderungen in den Blick genommen.  3. Welche sozioökonomischen Daten liegen der Bundesregierung über die Zielgruppe der sogenannten Careleaver seit 2012 vor? Bei der statistischen Erfassung von sozioökonomischen Daten erfolgt bislang keine Aufschlüsselung nach der Gruppe der sogenannten „Care Leaver“. Um bundesweit einen besseren Überblick über die Situation von Care Leavern geben zu können und aufzuzeigen, wo und wie die Lücken in den statistischen Erhebungen geschlossen werden müssen, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) derzeit das Projekt „Care Leaving Statistics“ des Forschungsnetzwerks Erziehungshilfen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13039  4. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Reformprozesses des Kinderund Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus, Maßnahmen zur Stärkung der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und der Verbesserung der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II und Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III -, um junge Menschen am Übergang Schule und Beruf zuverlässiger zu begleiten? a) Welche Rolle spielen hierbei die Jugendberufsagenturen? b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung der Jugendhilfe an der Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen? Der Begriff „Jugendberufsagentur“ (JBA) steht als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Modelle der Kooperation. In dieser Kooperationsform arbeiten die Sozialleistungsträger des Zweiten, Dritten und Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III, SGB VIII) sowie teilweise auch die Schulverwaltungen gemeinsam an dem Ziel, junge Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten und zu unterstützen. Durch die rechtskreisübergreifende, abgestimmte Kooperation insbesondere von Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendämtern in Jugendberufsagenturen können jungen Menschen die Angebotsvielfalt der Berufswelt besser veranschaulicht , ausbildungsfördernde Instrumente zielgerichteter angeboten und Unterstützung im Rahmen der beruflichen und sozialen Teilhabe geleistet werden . Ziel der Bundesregierung ist es, die bisher erfolgreiche Arbeit der JBA am Übergang von der Schule in den Beruf weiter zu unterstützen und auszubauen. Bereits nach geltendem Recht sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Zusammenarbeit u. a. mit den Trägern von Sozialleistungen nach SGB II und SGB III verpflichtet (§ 81 SGB VIII). Im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde intensiv diskutiert, wie der Übergang zwischen Schule und Beruf weiter vereinfacht und vermehrt niedrigschwellige Hilfestellung in diesem Bereich angeboten werden kann. Auch die Stärkung der Jugendsozialarbeit war Gegenstand der Diskussionen . Auf der Grundlage der Ergebnisse des Dialogprozesses wird das BMFSFJ im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf erarbeiten.  5. Welche Daten liegen der Bundesregierung über Jugendliche und junge Erwachsene vor, die von der Jugendhilfe, der Arbeitsförderung oder dem Jobcenter erreicht werden bzw. den Kontakt zu den Sozialbehörden abgebrochen haben (vgl. Papier der BAG KJS: https: / / jugendsozialar beit.news/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB- II-und-die-Jugendhilfe.pdf)? Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Schätzung des DJI? Valide rechtskreisübergreifende Daten über die erreichte Personenanzahl in den vielfältigen Angeboten und gesetzlichen Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Auch aus den zitierten Studien des DJI und der BAG KJS lässt sich keine belastbare Anzahl nicht erreichter Jugendlicher und junger Erwachsener ableiten, da sie auf Schätzungen eines kleinen, nicht repräsentativen Ausschnitts der Jugendhilfepraxis beruhen. Auch der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen keine Daten bzgl. der Größe der genannten Zielgruppe vor. Die Bundesregierung hat sich mit dem ressortübergreifenden ESF-Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zum Ziel gesetzt, neben der individuellen Begleitung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf auch Drucksache 19/13039 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Jobcenter und Arbeitsagentur zu stärken und auszubauen. In der ersten Förderphase von 2015 bis 2018 sind 100 Kooperationen mit Jugendberufsagenturen entstanden, davon 39 in Optionskommunen. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird bis Mitte 2022 fortgesetzt. Auch das Bundesprogramm RESPEKT (bis 31. Dezember 2018) und § 16h SGB II als Regelangebot des SGB II sind in diesem Kontext entstanden und leisten einen Beitrag zur Verringerung von Bildungsarmut.  6. Liegen der Bundesregierung Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 16h SGB II vor (falls ja, bitte alle verfügbaren Daten darstellen ), und falls nein, warum nicht? In der Förderstatistik der BA gab es im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 766 Teilnehmende in Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II). Im Jahresdurchschnitt 2017 waren es 263. Auch im Jahr 2019 nehmen die Teilnahmezahlen weiter zu. Im April 2019 – dem aktuellen Berichtsmonat mit endgültigen Daten – waren es 2.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Weitere Ergebnisse können der Anlage 5* entnommen werden.  7. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Reformprozesses des Kinderund Jugendhilfegesetzes bzw. darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation zwischen der Jugendhilfe und dem Rechtskreis SGB II an der Schnittstelle des § 16 h SGB II (vgl. Papier der BAG KJS: https://jugendsozialarbeit.news/wp-content/uploads/2019/07/ 2019-07-05-%C2%A7-16-h-SGB-II-und-die-Jugendhilfe.pdf)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Es wird auf den letzten Absatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.  8. Welche empirischen Studien zu der These der sozialen Vererbung von Armut sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Studien? Die Bundesregierung geht in ihren Armuts- und Reichtumsberichten (ARB) u. a. der Frage nach, welchen Einfluss sozio-ökonomische Merkmale des Elternhauses auf Bildungsteilnahme, Arbeitsmarkterfolg oder späteres Einkommen haben. Hierfür beauftragt sie unabhängige Forschungsinstitute mit Begleitgutachten . Diese geben neben umfangreichen eigenen Datenanalysen auch einen umfassenden Überblick über den Stand der Forschung zum Thema „Soziale Mobilität “ und ordnen die entsprechenden Ergebnisse wissenschaftlich ein. Für den 4. ARB war dies das Gutachten des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB): „Soziale Mobilität, Ursachen für Auf- und Abstiege“. Für den 5. ARB erstellte das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen (IAW), die Studie „Aktuelle Entwicklungen der Sozialen Mobilität und der Dynamik von Armutsrisiken in Deutschland“. Auch in den 6. ARB werden die Ergebnisse einer eigens beauftragten Nachfolgestudie einfließen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13039 Wie die Bundesregierung die Ergebnisse der vorliegenden Studien bewertet, ist u. a. Kapitel III.2 der Kurzfassung des 5. ARB zu entnehmen.  9. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die sozio-ökonomische Lage junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und Jugendhilfe vor (bitte jeweils auch die Veränderungen seit 2012 darstellen und nach Austrittsalter aus der Jugendhilfemaßnahme, Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln)? a) Wie viele junge Erwachsene nehmen eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor auf? b) Wie viele junge Erwachsene beantragen Transferleistungen zur Existenzsicherung ? c) Wie viele junge Erwachsene werden obdachlos? d) Wie viele junge Erwachsene prostituieren sich, um ihren Lebensunterhalt zu sichern? e) Wie viele junge Erwachsene werden einschlägig straffällig (z. B. Diebstahl, Drogenhandel), um ihren Lebensunterhalt zu sichern? Die Fragen 9a bis 9e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 10. Wie viele der von Armut bedrohten Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten Jugendlichen unter 18 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 11. Wie viele der von Armut bedrohten Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre werden im Lebensverlauf zu von Armut bedrohten jungen Erwachsenen unter 25 Jahren (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistisch belegten Erkenntnisse vor. 12. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre erhalten Leistungen nach dem SGB II (relativ und absolut, bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? In der Grundsicherungsstatistik der BA gab es im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 2,42 Millionen leistungsberechtigte junge Menschen unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II. Darunter waren 768.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich vor allem um Kinder unter 15 Jahren. Ihr Anteil an dieser Gruppe beläuft sich auf etwa 95 Prozent . Weitere Ergebnisse können den Anlagen 6a und 6b* entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13039 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter sanktioniert (bitte jeweils die Anzahl, Art und Gründe für die Sanktionierung angeben und nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 14. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II beziehen bzw. bezogen, wurden durch Jobcenter vollsanktioniert (bitte jeweils die Gründe für die Sanktionierung angeben und nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen)? 15. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre, verloren nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der Sanktionierungen durch Jobcenter ihre Wohnung (bitte nach Alter, Geschlecht und Bundesland aufschlüsseln und bitte auch die Veränderungen seit 2012 jährlich darstellen )? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es 30.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit mindestens einer Sanktion, darunter waren 3.300 vollsanktionierte Personen. Zur Frage, ob und wie viele Personen infolge einer Sanktion ihre Wohnung verloren haben, liegen der BA keine Informationen vor. Weitere Ergebnisse können den Anlagen 7a und 7b* entnommen werden. Differenzierte Auswertungen nach Sanktionsgründen liegen nur für neu festgestellte Sanktionen (Fälle) und nicht auf Personenebene vor, dementsprechend ist eine Einschränkung nach Alter nicht möglich. Auf der Internetseite statistik .arbeitsagentur.de werden unter der Auswahl „Statistik nach Themen – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) – Sanktionen / Widersprüche und Klagen – Sanktionen Deutschland, West/Ost und Länder (Zeitreihe Monatsund Jahreszahlen ab 2007)“ in Tabelle 2 die neu festgestellten Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Sanktionsgründen dargestellt . 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. von Bedarfsgemeinschaften , in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben? 17. Welche Studien bzw. welche Forschungsergebnisse sind der Bundesregierung über die Nichtinanspruchnahme von sozialen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung durch Jugendliche bzw. junge Menschen bis 25 Jahre bzw. durch Bedarfsgemeinschaften in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 25 Jahre leben, bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Studienergebnissen? Die Fragen 16 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wenn sich Personen mit Unterstützungsbedarf nicht bei den entsprechenden Behörden melden, können sie in den entsprechenden Statistiken nicht erfasst * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13039 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13039 werden. Zudem kann nicht geprüft werden, ob ein potentieller Anspruch auf diese Sozialleistungen besteht. Es liegen der Bundesregierung auch keine Modellrechnungen über die Nichtinanspruchnahme der in der Frage genannten Leistungen speziell für die Gruppe Jugendlicher bzw. junger Menschen bis 25 Jahre vor. Die Studie „Benefit underreporting in survey data and its consequences for measuring non-take-up: new evidence from linked administrative and survey data“ von Bruckmeier, Riphahn und Wiemers (IAB-Discussion Paper, 06/2019) schätzt die Quoten der Nichtinanspruchnahme unter Alleinerziehenden und für Paare mit Kindern. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist grundsätzlich zu beachten, dass es sich um Schätzungen handelt, die auf Befragungsdaten basieren . Der prinzipielle Anspruch auf diese Leistungen kann dort nicht adäquat erfasst werden. Er wird auf Grundlage von Angaben der Befragten in einer Stichprobenerhebung und auf Basis eines mit vielen Annahmen behafteten Simulationsmodells geschätzt. Hierauf weist auch der „Bericht über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik“, S. 16 f. hin (siehe Bundestagsdrucksache 17/14282). Die Ergebnisse unterliegen somit nicht nur den üblichen zufallsbedingten Schwankungen bei Auswertung von Stichproben, sondern sind auch noch darüber hinaus von hoher Unsicherheit gekennzeichnet. 18. Plant die Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten Wohnungslo sigkeitsstatistik oder einer vergleichbaren Schätzung? Wenn ja, werden jugendliche Wohnungslose darin gesondert erfasst? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juli 2019 einen Referentenentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung einschließlich einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen vorgelegt, der sich momentan in der Ressortabstimmung befindet. Der Gesetzentwurfist auf der Homepage des BMAS abrufbar. Nach dem Entwurf ist vorgesehen, dass in der statistischen Befragung das Alter als Erhebungsmerkmal erfasst wird; die Wohnungslosigkeit von Jugendlichen wird daher erfasst. 19. Plant die Bundesregierung, über das Starke-Familien-Gesetz hinaus weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarmut zu ergreifen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Die Familienpolitik ist darauf gerichtet, Familien so zu unterstützen und zu stärken, dass alle Kinder und Jugendliche – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gute Chancen zum Aufwachsen haben. Ein zentrales Anliegen ist die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut bzw. Familienarmut. Neben der Stärkung der Erwerbstätigkeit der Eltern als nachhaltigster Schutz vor Familienarmut werden finanzielle Familienleistungen gezielt verbessert. Die Bundesregierung unterstützt in dieser Legislaturperiode besonders Familien mit kleinen Einkommen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit kleinen Einkommen leichter: der Kinderzuschlag wurde neu gestaltet sowie die Leistungen des Bildungsund Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche verbessert. Die Verbesserungen des Kinderzuschlags treten in zwei Schritten zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ab 2021 wird die Höhe des Kinderzuschlags entspre- Drucksache 19/13039 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode chend des Existenzminimumberichts dynamisiert und sichert künftig zusammen mit dem Kindergeld und den Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage eines Kindes. Aktuell geht es darum, die Verbesserungen des Starke-Familien-Gesetzes bekannter zu machen. Gemeinsam mit der für den Kinderzuschlag zuständigen Familienkasse wird die Informationsarbeit verstärkt . Um allen Familien gute Rahmenbedingungen zu eröffnen, gibt es weitere Maßnahmen und Leistungen wie das Kindergeld, steuerliche Kinderfreibeträge sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung . Eltern werden durch Familienleistungen dabei unterstützt, die Kosten zu tragen, die ihnen durch ihre Kinder entstehen. Zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht (1. und 2. Kind: 204 Euro; 3. Kind: 210 Euro; 4. und weitere Kinder: 235 Euro) und soll um weitere 15 Euro zu Beginn des Jahres 2021 steigen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13039 Drucksache 19/13039 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13039 Drucksache 19/13039 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. 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