Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12558 – Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verharrt auf hohem Niveau.“ Auf diesen seit Jahren bestehenden Zustand wies das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler- Stiftung jüngst erneut hin (WSI Policy Brief 6/2019). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich atypische Beschäftigung und das Normalarbeitsverhältnis in den vergangenen Jahren und aktuell entwickelt haben. Darüber hinaus ist nach Ansicht der Frageteller von Interesse, in welchen Regionen prekäre Beschäftigung besonders verbreitet ist und welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Darstellung der Entwicklung der Normalarbeitsverhältnisse und der atypischen Beschäftigungsverhältnisse und ihrer Anteile an allen Kernerwerbstätigen werden die Abgrenzungen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus verwendet, die für die allgemeine Darstellung von atypischer und Normalbeschäftigung geeignet sind. Lediglich die erfragten Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten beruhen auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Daten aus den beiden Quellen sind aus methodischen und inhaltlichen Gründen nur eingeschränkt vergleichbar und sollten jeweils separat betrachtet werden. Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung oder Ausbildung befinden und keinen Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst leisten. Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Leiharbeitsverhältnisse gezählt. Sie sind nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13048 19. Wahlperiode 09.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Zahl der atypisch Beschäftigten ist im letzten Jahr leicht zurückgegangen. Aus diesem Grund und infolge der steigenden Erwerbstätigkeit insgesamt nimmt der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse weiter zu. Für Ergebnisse der Jahre 1999 bis 2017 zu den Fragen 1 bis 6 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Aktuelle Daten zum Normalarbeitsverhältnis“, Bundestagsdrucksache 19/4280.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren )?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren )? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der Personen in Normalarbeitsverhältnissen an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2018 bei 70,3 Prozent. Der Anteil der atypisch Beschäftigten betrug 20,1 Prozent. Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den Erwerbstätigen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den Tabellen 2 bis 3 im Anhang zu entnehmen.  3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag der Anteil der Vollzeitbeschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2018 bei 71,8 Prozent. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten betrug 28,2 Prozent. Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 4 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den Beschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den Tabellen 5 bis 6 im Anhang zu entnehmen. Drucksache 19/13048 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von befristet Beschäftigten sowie von Leiharbeitsbeschäftigten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)? Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der befristet Beschäftigten an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2018 bei 6,6 Prozent. Der Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Kernerwerbstätigen betrug 2,5 Prozent. Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den Beschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den Tabellen 2 bis 3 im Anhang zu entnehmen.  5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie von geringfügig Beschäftigten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Erwerbstätigen und abhängig Beschäftigten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost/West und Bundesländern differenzieren)? Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2018 rund 37,3 Millionen Kernerwerbstätige. Der Anteil der abhängig Beschäftigten an allen Kernerwerbstätigen betrug 90,5 Prozent. Weitere Ergebnisse für das Jahr 2018 nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zeitreihendaten zu den Erwerbstätigen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft sind den Tabellen 2 bis 3 im Anhang zu entnehmen.  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in Stunden und in Vollzeitäquivalenten in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen ; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost/West und Bundesländern differenzieren )? Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) weist das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen für das gesamte Bundesgebiet aus. Die Daten werden regelmäßig auf der Internetseite des IAB veröffentlicht und können kostenfrei heruntergeladen werden (www.iab.de/de/daten/arbeitsmarktentwicklung.aspx, Datei: Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten). Das Arbeitsvolumen der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Nebenjobs) betrug im Jahr 1999 rund 48,5 Milliarden Stunden; im Jahr 2018 waren es rund 53,0 Milliarden Stunden (vgl. Tabelle 1). Das Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13048 Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen betrug im Jahr 1999 rund 57,7 Milliarden Stunden; im Jahr 2018 waren es rund 61,1 Milliarden Stunden. Die Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind eine hypothetische Größe, die benutzt wird, um festzustellen, wie hoch die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer bzw. Erwerbstätigen wäre, wenn jeder beschäftigte Arbeitnehmer bzw. Erwerbstätige eine Vollzeittätigkeit ausüben würde. Basis für die Berechnungen bei den beschäftigten Arbeitnehmern ist die tarifliche bzw. betriebsübliche Vollzeitjahresarbeitszeit , bei den Erwerbstätigen ist es die tarifliche bzw. normale Wochenarbeitszeit. Im Zeitraum von 1999 bis 2018 sind die VZÄ für die beschäftigten Arbeitnehmer von rund 28,9 auf 31,7 Millionen Personen gestiegen; für die Erwerbstätigen liegen die entsprechenden Werte bei 32,4 und 35,2 Millionen Personen (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Arbeitsvolumen und Vollzeitäquivalente der beschäftigten Erwerbstätigen und der Arbeitnehmer, 1999 bis 2018 Erwerbstätige Arbeitnehmer Arbeitsvolumen in Mio. Std. VZÄ (in 1.000) Arbeitsvolumen in Mio. Std. VZÄ (in 1.000) 1999 57.716 32.407 48.517 28.921 2000 57.960 32.824 48.837 29.325 2001 57.401 32.610 48.421 29.100 2002 56.705 32.305 47.834 28.761 2003 55.850 31.747 46.973 28.160 2004 55.946 31.441 46.817 27.759 2005 55.500 31.325 46.215 27.561 2006 56.467 31.469 47.234 27.683 2007 57.437 32.038 48.199 28.233 2008 57.950 32.361 48.698 28.581 2009 56.133 32.099 46.937 28.351 2010 57.013 32.097 47.845 28.353 2011 57.909 32.412 48.665 28.615 2012 57.835 32.815 48.776 29.054 2013 57.668 32.988 48.890 29.299 2014 58.327 33.336 49.703 29.695 2015 58.997 33.705 50.454 30.112 2016 59.477 34.161 51.013 30.596 2017 60.222 34.672 51.949 31.144 2018 61.086 35.160 53.002 31.699 Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand Juni 2019 Die IAB-AZR nach Geschlecht und Altersgruppen ist ein Subsystem der AZR und weist das Arbeitsvolumen der beschäftigten Arbeitnehmer und Erwerbstätigen getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen aus. Die Daten nach Geschlecht und Altersgruppen befindet sich zurzeit in der Revision, wodurch die im August dieses Jahres angefallenen Änderungen im Rahmen der periodisch angesetzten Revision in die Erwerbstätigenrechnung des Statistischen Bundesamtes integriert werden. Die diesjährige Revision der Erwerbstätigenrechnung betrifft die Jahre 1991 bis 2018, daher wird diese Änderung auch in der Arbeitszeitrechnung in vielen Bereichen zu einer Anpassung der Ergebnisse ab 1991 führen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der Revision der Arbeitszeitrechnung am 3. September 2019 auf der Internetseite des IAB. Drucksache 19/13048 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Bundes und der Länder“ stellen Informationen zu ausgewählten Aggregaten der VGR auf Länderebene zur Verfügung. Die Berechnungen der Erwerbstätigen und des Arbeitsvolumens für die Länder der Bundesrepublik Deutschland werden dabei durch den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ durchgeführt. Diese länderspezifischen Ergebnisse basieren auf den gesamtwirtschaftlichen VGR-Eckwerten zum Arbeitsvolumen der AZR und stehen später als die gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse zur Verfügung. Die länderspezifischen Ergebnisse sind aktuell bis zum Jahr 2018 veröffentlicht. Aufgrund des zeitlichen Nachlaufs stimmen diese für das Jahr 2018 (Berechnungsstand : Februar 2019) nicht mit den aktuellen VGR-Eckwerten zum Arbeitsvolumen der AZR überein (Berechnungsstand: Juni 2019). In der Veröffentlichung „Arbeitsvolumen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2018“ (Band 2) wird das Arbeitsvolumen der beschäftigten Arbeitnehmer und der Erwerbstätigen differenziert nach West- und Ostdeutschland sowie nach Bundesländern ausgewiesen. Die Veröffentlichung kann abgerufen werden unter: www.s ta t i s t ikpor ta l .de /s i tes /defaul t / f i l es /2019-06/ ETR_R1B2_2018FS_hj.pdf.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil von Normalbeschäftigten im Vergleich zu atypisch Beschäftigten, und wie haben sich diese Werte in den vergangen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr, für das entsprechende Daten vorhanden sind, einzeln die Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Ost/West und Bundesländern differenzieren)?  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil von befristet Beschäftigten, Leiharbeitskräften, Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten, und wie hoch ist er im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte für die vergangenen 20 Jahre für jedes Jahr, für das entsprechende Zahlen vorliegen, diese angeben; bitte nach Geschlecht , Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Bund, Ost/West und Bundesländern differenzieren)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet Die Bundesregierung verweist zu Daten zum Niedriglohnbereich auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/10582. Aktuellere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13048 10. Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit erfolgen nach Kenntnis der Bundes-regierung in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung , wie viele in eine Teilzeitbeschäftigung und wie viele in eine geringfügige Beschäftigung (bitte für die vergangenen 20 Jahre jeweils einzeln die relativen Werte bezogen auf alle Abgänge aus Arbeitslosigkeit darstellen ; bitte nach Abgängen aus den Rechtskreisen des Dritten und Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch - SGB III und SGB II - unterscheiden sowie nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Bund, Ost/West und Bundesländern differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Abgängen von Arbeitslosen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt nach Vollzeit-, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung vor. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden für Arbeitslose lediglich die Abgänge in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt insgesamt abgebildet. Diese Angaben sind im Produkt „Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung“ enthalten und können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlo bals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&re s o u r c e I d = 2 1 0 3 6 8 & i n p u t _ = & p a g e L o c a l e = d e & t o p i c I d = 807884&year_month=201903&year_month.GROUP=1&search=Suchen. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen in Stunden , und wie hoch ist der Anteil, der auf atypischen Beschäftigungsverhältnissen beruht (bitte für die vergangenen 20 Jahre jeweils einzeln die relativen Werte bezogen auf das gesamte Arbeitsvolumen in Stunden darstellen ; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigte mit bzw. ohne deutschen Pass sowie nach Bund, Ost/West und Bundesländern differenzieren )? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Arbeitszeitvolumen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/269, in der die entsprechenden Ergebnisse mit dem Arbeitsstand vom August 2017 dargestellt wurden. Zur Aktualisierung der Frage müssen Daten der IAB-AZR nach Geschlecht und Altersgruppen herangezogen werden. Diese Daten nach Geschlecht und Altersgruppen befinden sich zurzeit in der Revision und sind noch nicht verfügbar (vgl. Antwort zu Frage 7). 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl und des Anteils von Werkvertragsbeschäftigten vor, die aufgrund von Outsourcing als solche tätig sind oder im Rahmen einer Fremdfirma in einem anderen Betrieb eingesetzt werden?  Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/13048 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses insbesondere in Hinsicht auf Leiharbeit und geringfügige Beschäftigung? Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Legislaturperiode verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um das Normalarbeitsverhältnis zu stärken. Die Arbeitnehmerüberlassung wurde etwa auf ihre Kernfunktionen hin orientiert, indem eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgeschrieben , Equal Pay nach neun Monaten eingeführt und der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten wurde. Auch hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vermehrt zur Umwandlung geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt. Als weitere Maßnahme zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses plant die Bundesregierung die Einschränkung von sachgrundlosen Befristungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Verhinderung von langen Befristungsketten vorgesehen . Unabhängig davon können atypische Beschäftigungsverhältnisse insbesondere mit Blick auf Teilzeitbeschäftigung auch erwünscht sein. Eine isolierte Betrachtung der Maßnahmen zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses griffe zu kurz und trüge den unterschiedlichen Belangen der Beschäftigten nicht Rechnung . Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches Anliegen , dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Für diejenigen , die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zum 1. Januar 2019 ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit ) eingeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13048 Drucksache 19/13048 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13048 Drucksache 19/13048 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13048 Drucksache 19/13048 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13048 Drucksache 19/13048 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13048 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333