Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11954 – Rüstungsrelevante Forschung an öffentlichen Hochschulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesweit wird an öffentlichen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen (AHF) wehrtechnische und militärisch verwertbare Forschung betrieben. Auftraggeber sind die Bundesregierung, die Bundeswehr, ausländische Verteidigungsministerien sowie private Rüstungskonzerne. Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich regelmäßig in Form von Kleinen Anfragen nach militärischer oder wehrtechnisch relevanter Forschung an öffentlichen Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/8355, 18/2455, 17/6200). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die gewünschten Übersichten zu an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen platzierten Forschungsaufträgen stellen aufgrund der geforderten Detailinformationen eine schutzwürdige Zusammenstellung dar, da sie detaillierte Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeitslücken in Bezug auf Verfahren und Ausrüstung der Bundeswehr zulässt. Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei zugänglichen Liste mit Forschungsaufträgen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) auch unter Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden. Die Anlagen 1 bis 3 sowie 5 und 6 werden dem Deutschen Bundestag daher mit der Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13052 19. Wahlperiode 09.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Forschungsaufträge hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seit 2017 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, jährlich erteilt (bitte jeweils Projektname – bitte genauer als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“ –, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, jährlichen finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät/Fachbereich angeben und nach beauftragten Institutionen und Nationen bzw. Bundesländern sortieren)? Die Forschungsaufträge, die das BMVg seit dem Jahr 2017 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen vergeben hat, sind in der als Anlage 1* beigefügten Tabelle dargestellt. Die jeweiligen Fachbereiche wurden in der Tabelle angegeben, soweit diese Information vorlag. 2. Welche Zusammenarbeit zwischen den wehrwissenschaftlichen Einrichtungen des BMVg und Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen , die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 stattgefunden (bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, jährlichen finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)? Die Zusammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Einrichtungen des BMVg mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen im Rahmen von seit dem Jahr 2017 beauftragten Kooperationsvorhaben ist in der Anlage 2* dargestellt. 3. Welche bundesdeutschen öffentlichen Hochschulen – außer Universitäten der Bundeswehr – erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 Ressortforschungsaufträge seitens des BMVg (bitte entsprechend den Antworten auf den Bundestagsdrucksachen 18/8355, 18/2455 und 17/6200 nach Bundesland, Höhe der Zuwendung und Jahren aufschlüsseln)? Die Anlage 3* enthält eine Aufstellung der Hochschulen, die seit dem Jahr 2017 Forschungsaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung erhalten haben. 4. Welche Zivil- oder Friedensklauseln waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beauftragung von Hochschulen mit Ressortforschungsaufträgen durch das BMVg seit 2017 in Kraft, weil sie entweder in den Statuten festgeschrieben waren oder sich in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen befinden (bitte nach Hochschule bzw. Bundesland sortieren )? Seit der Beantwortung der dem Inhalt nach gleichlautenden Fragestellung auf Bundestagsdrucksache 18/7977 hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Auswertungen zu Zivil- oder Friedensklauseln an Hochschulen im Bundesgebiet vor. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder und sind aufgrund der Hochschulautonomie und des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre in der Formulierung ihrer Satzung unabhängig. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13052 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. An welchen Standorten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 Forschungsaufträge seitens des BMVg im Bereich der militärischen und wehrtechnisch relevanten Forschung bearbeitet? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden an den Standorten Berlin- Adlershof, Bonner Bogen, Bonn-Oberkassel, Braunschweig, Göttingen, Köln- Porz, Lampoldshausen, Oberpfaffenhofen und Stuttgart seit dem Jahr 2017 Forschungsaufträge zu wehrtechnisch relevanten Themen durchgeführt. 6. Welche Standorte des DLR kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer oder mehreren der Firmen mit Aktivitäten im wehrtechnischen Bereich Diehl Defence Holding, EADS Deutschland, OHB-System AG, Rheinmetall Defence Electronics oder Rolls-Royce Deutschland, die zu den großen Fördermitgliedern des DLR gehören (bitte nach Standort sortieren)? Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unterhielt oder unterhält zu allen genannten Firmen Beziehungen im Rahmen seiner Auftragsforschung . Diese Aufträge werden an nahezu allen Standorten des DLR bearbeitet. 7. Welche Organisationsmodelle zu Forschungskooperationszwecken wie beispielsweise ein eingetragener Verein oder eine GmbH o. Ä. existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen entweder Universitäten der Bundeswehr und/oder dem BMVg und/oder wehrwissenschaftlichen Dienststellen der Bundeswehr und dem DLR und/oder Organisationen und/oder Institutionen und/oder Firmen (Beispielhaft wäre die Konstellation Munich Aerospace e. V. wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/851 oder UAV DACH e. V. wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/8355)? Der Bundesregierung sind die Modelle eingetragener Verein und Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekannt. Darüber hinausgehende Informationen zu Modellen der Organisation der Forschung zu Zwecken der Kooperation liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg ist Mitglied im deutschsprachigen Verband für unbemannte Luftfahrt (UAV DACH e.V.). Darüber hinaus ist die Universität an der ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH beteiligt. Die Universität der Bundeswehr München ist zu Forschungskooperationszwecken Mitglied im Munich Aerospace e.V. 8. Welche noch aktiven Soldaten und Reservisten oder Soldaten a. D. haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 Lehraufträge, Lehrstühle oder leitende Funktionen an öffentlichen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen angenommen (bitte nach Jahren, Namen , Institution und Abteilung aufschlüsseln)? Gegenüber der bereits auf Bundestagsdrucksache 18/8355 dargestellten Sachlage zur Vorlage von zentral geführten Daten, die zur Beantwortung der hier wiederkehrend adressierten Frage notwendig sind, hat sich keine Änderung eingestellt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13052 Für die Bereiche der aktiven Soldatinnen und Soldaten, der Reservistinnen und Reservisten sowie der Soldatinnen und Soldaten a. D. liegen die erbetenen Informationen nicht vor. 9. Wie viele Studienplätze an öffentlichen Hochschulen, die nicht Bundeswehrhochschulen sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundeswehr im Rahmen ihrer Kontingente seit 2016 belegt (bitte nach Semester, Bundesland, Hochschule und Fachbereichen aufschlüsseln)? Die Anlage 4 enthält eine Übersicht über die Anzahl der Studienplätze, die von der Bundeswehr seit dem Jahr 2016 an öffentlichen Hochschulen belegt wurden . 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom BMVg seit 2017 Forschungsaufträge an ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vergeben bzw. Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen finanziert (falls ja, bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren )? Die Forschungsaufträge, die das BMVg seit dem Jahr 2017 an ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vergeben hat, sind in der als Anlage 5* beigefügten Tabelle dargestellt. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsaufträge des US-Verteidigungsministeriums und dessen angegliederter Behörden oder Unterabteilungen oder anderer ausländischer Verteidigungsministerien und deren angegliederter Behörden oder Unterabteilungen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik? 12. Welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben seit dem Jahr 2017 derartige Aufträge angenommen (bitte jeweils Auftraggeber, Projektname , Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung und Jahr sortieren)? Da die Fragen 11 und 12 im kausalen Zusammenhang stehen, werden sie gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat Kenntnis von den in der Anlage 6* aufgeführten Forschungsaufträgen . Für den Bereich der Hochschulen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13052 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13052 Drucksache 19/13052 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13052 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333