Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12440 – Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Januar 2019 ist Deutschland für zwei Jahre ein gewähltes Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Die UN-Mitgliedstaaten haben dem Sicherheitsrat nach Artikel 24 der UN-Charta keine geringere Aufgabe als die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Als eines von 15 Mitgliedern des Sicherheitsrats hat Deutschland die Mitverantwortung für diese wichtige Aufgabe übernommen . Es gehört zu den Aufgaben des Deutschen Bundestageszu kontrollieren, ob die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht wird. Im Rahmen der Kandidatur für den Sicherheitsratssitz hat die Bundesregierung mehrere Zielsetzungen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat formuliert. Dazu gehören neben der Bewältigung und der Prävention von Konflikten auch eine stärkere Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheitspolitik sowie von Menschenrechten und Sicherheit. Insbesondere hat sich die Bundesregierung einer Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit “ sowie einer Stärkung des humanitären Systems verschrieben. Des Weiteren möchte sie neue Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle geben (https://new-york-un.diplo.de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-Ziele). Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „Deutschlands Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft friedliche , stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2982) ebenfalls Leitlinien und Ziele für Deutschland während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat formuliert. Hier werden neben der Konfliktprävention auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, der Schutz der Menschenrechte, globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder in bewaffneten Konflikten, die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“, Terrorismusbekämpfung , Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Schwerpunkte benannt . In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Deutschlands Strategie in den Vereinten Nationen während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis 2020“ vom 14. Januar 2019 (Bundestagsdrucksache 19/6985) hat die Bundesregierung ihre Planungen und Vorbereitungen zudem detaillierter dargelegt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13054 19. Wahlperiode 09.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nachdem fast ein Drittel der zweijährigen Mitgliedschaft verstrichen ist und eine der beiden einmonatigen Vorsitze des Sicherheitsrats hinter uns liegt, ist es nach Ansicht der Fragesteller Zeit für eine erste Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat. Welche Ziele wurden bisher erreicht und woran müssen wir noch während unserer verbleibenden Zeit im Sicherheitsrat arbeiten? Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei natürlich das selbstgewählte Schwerpunktthema für den deutschen Vorsitz des Sicherheitsrats im April 2019: die Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ mit einer Resolution zu sexueller Gewalt in Konflikten (h t tps : / /undocs .org /S/RES/ 2467(2019)). Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Frauenrechtsorganisationen kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Sie hatten befürchtet, dass in der aktuellen politischen Lage nur ein schwacher Resolutionstext verabschiedet werden kann und damit die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ insgesamt geschwächt wird (www.gwi-boell.de/sites/default/files/statement_1325_de.pdf). Diese Befürchtungen haben sich nach Ansicht der Fragesteller zumindest teilweise bewahrheitet . So mussten aus einem Anfangs ambitionierten Resolutionstext zahlreiche Passagen gestrichen werden, darunter auch eine Formulierung zu reproduktiver Gesundheitsfürsorge für Opfer von sexueller Gewalt, die auch Schwangerschaftsabbrüche umfasst. Das war ein Rückschritt gegenüber vorherigen Resolutionen (www.medicamondiale.org/nc/nachrichten/sexualisiertekriegsgewalt -neue-resolution-schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html). Entsprechend enttäuscht hat sich Fran?ois Delattre, der Vertreter Frankreichs bei den Vereinten Nationen, über das Ergebnis der deutschen Resolutionsinitiative geäußert (https://twitter.com/franceonu/status/1120743139021590529). Was hingegen erhalten blieb, ist ein umfassenderer Ansatz bei der Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt. Jedoch fehlen finanzielle Ressourcen für die Umsetzung dieser Ambitionen. Auch Deutschland spielt nach Ansicht der Fragesteller hier keine Vorreiterrolle. Obwohl es sich um das Schwerpunktthema des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat handelte, hat die Bundesregierung kein einziges Projekt des zuständigen Programms für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (UN-WOMEN) im Bereich der humanitären Hilfe gefördert (Antwort auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/9822). Auch hat sie bisher keinen Cent in den eigens eingerichteten Women‘s Peace & Humanitarian Fund der Vereinten Nationen eingezahlt (http://wphfund.org/our-donors/). Ein weiterer symbolischer Akt im Sicherheitsrat war die „Zwillingspräsidentschaften “ bzw. „Jumelage“ von Deutschland und Frankreich. Der französische Vorsitz im März und der deutsche Vorsitz im April wurden mit einer zumindest teilweisen Abstimmung der Arbeitsprogramme verknüpft. Dies war nach Ansicht der Fragesteller zwar eine sehr schöne Idee, die allerdings in der Praxis sehr schnell an ihre Grenzen stieß. Das Verknüpfungsthema des französischen und des deutschen Vorsitzes war der Schutz humanitärer Hilfsleistender und die Stärkung des humanitären Völkerrechts. Bei der Debatte am 1. April 2019 im Sicherheitsrat gab es entsprechende Apelle und die Ankündigung eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und Helfer durch die Stärkung des Rechts zu erhöhen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/ humanitaere-hilfe/sicherheitsrat-humanitaere-hilfe/2205504). Greifbare Ergebnisse dieser Bemühungen sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings bisher ausgeblieben. Auch bei der Anwendung dieser Ziele im konkreten Fall Libyen hat sich gezeigt, dass es unterschiedliche Sichtweisen auf die Sicherheitslage und die humanitäre Situation gibt (www.tagesspiegel.de/politik/ heftige-kaempfe-in-libyen-bundesregierung-frustriert-ueber-blockade-imsicherheitsrat /24238402.html). Drucksache 19/13054 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ seit Januar 2019 verbuchen? Zu den Erfolgen der Bundesregierung bei der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ im Rahmen ihrer Sicherheitsratsmitgliedschaft wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 sowie zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen. Darüber hinaus konnte die Bundesregierung mit der Organisation von themenspezifischen Veranstaltungen in Deutschland und am Rande der VN- Frauenrechtskommission dem Thema Aufmerksamkeit verleihen. Des Weiteren hat die Bundesregierung am 23. April 2019 in New York im Rahmen einer hochrangigen Veranstaltung auf Einladung vom Bundesminister des Auswärtigen , Heiko Maas zur Vorbereitung des 20-jährigen Jubiläums der Sicherheitsratsresolution 1325 durch die Einwerbung von über 400 freiwilligen Verpflichtungen von mehr als 70 Staaten, Internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zur intensiveren Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ beigetragen. Außerdem trug die Bundesregierung als Teil der informellen EU Taskforce zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ zur Ausarbeitung des EU-Aktionsplans zu „Frauen , Frieden, Sicherheit“ bei. Die Bundesregierung engagierte sich außerdem weiterhin für die Umsetzung der Maßnahmen des NATO-Aktionsplans zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ für die Jahre 2018 bis 2022.  2. Welchen Fortschritt bringt die Resolution 2467 zu sexueller Gewalt in Konflikten im Vergleich zu den bisherigen Resolutionen der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ 1325 (2000), 1820 (2008), 1888 (2009), 1889 (2009), 1960 (2010), 2106 (2013), 2122 (2013), und 2242 (2015)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.  3. Welche Inhalte des ursprünglichen deutschen Entwurfs für die Resolution 2467 mussten aufgegeben werden, um eine Verabschiedung der Resolution im Sicherheitsrat zu ermöglichen? Resolution 2467 ist Ergebnis eines im VN-Sicherheitsratskontext üblichen dynamischen Diskussions- und Verhandlungsprozesses zwischen allen Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats. Die Bundesregierung sieht ihre Kerninteressen im umfänglichen finalen Resolutionstext umfassend enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitrahmens zur Umsetzung der Resolution 2467? Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 (www.auswae r t iges -amt .de /b lob /216940 / dce24ab4dfc29f70fa088ed5363fc479/aktionsplan1325-2017-2020-data.pdf) mit seinen fünf Schwerpunktbereichen (darunter Einbeziehung der Geschlechterperspektive in Konfliktprävention, Stärkung der Teilhabe und Führungsrolle von Frauen in Friedensprozessen, Analyse und Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen bei friedens-, sicherheits-, entwicklungspolitischen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. und humanitären Maßnahmen, Schutz von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und Stärkung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“) enthält Maßnahmen in Bereichen, die sich mit den Kernforderungen von Resolution 2467 decken. Dies sind insbesondere die Stärkung der Rechenschaftspflicht, der Fokus auf Rechte und Bedürfnisse der Überlebenden, Jungen und Männern als Opfer sexualisierter Gewalt, der Nexus zwischen sexualisierter Gewalt und den Zielen, der Ideologie oder Taktik terroristischer Gruppen, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft und der Förderung eines holistischen Ansatzes bei der Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 7, 15, 16 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.  5. Welche Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in Konflikten hat die Bundesregierung vom 1. Januar 2018 bis zum 23. April 2019 in welcher Form unterstützt? Im Rahmen der Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung wurden seit 1. Januar 2018 zehn Projekte zur Unterstützung Überlebender sexualisierter Gewalt in Konflikten gefördert, davon sieben im Jahr 2019. Bei den Projekten handelt es sich um Trainingsmaßnahmen der kamerunischen zivilgesellschaftlichen Organisation HOFNA („Hope for the Needy Association“) für junge Frauen zu Prävention, Bekämpfung und Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, zwei Expertinnen- und Expertentreffen zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ des „International Peace Institute“ (IPI), zwei Maßnahmen zu „Frauen, Frieden, Sicherheit “ in den Konfliktregionen in Georgien und der Ukraine (Polis 180 e.V.), die Durchführung eines Workshops mit internationalen Friedensaktivistinnen in Berlin sowie eines internationalen Workshops zur Vorbereitung der in Frage 3 in Bezug genommenen Resolutionsinitiative mit Vertretern und Vertreterinnen aus VN-Mitgliedstaaten VN-Organisationen und der Zivilgesellschaft in Berlin, eine Radiokampagne und Maßnahmen zur Sensibilisierung gegen sexualisierte Gewalt in Somalia (Radio Daljir), die Unterstützung der Teilnahme Überlebender sexualisierter Gewalt an der offenen Debatte des VN-Sicherheitsrats zu sexueller Gewalt in Konflikten am 23. April 2019, sowie ein Projekt zu genderspezifischem Training in Syrien, das sich explizit mit dem Thema sexualisierter Gewalt befasst (AMICA e.V.). Mit Mitteln der humanitären Hilfe förderte die Bundesregierung in diesem Zeitraum zahlreiche Projekte mit Komponenten zur Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt. Darunter sind Projekte mit Partnern wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Burundi, Ärzte ohne Grenzen in der Zentralafrikanischen Republik oder mit dem Deutschen Roten Kreuz in Jemen. Weitere Projekte in Jemen wurden durch den „International Refugee Council“, „Save the Children“, ADRA („Adventist Development and Relief Agency“), den „Norwegian Refugee Council“, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und IOM durchgeführt. Inhaltlich befassten sich diese Projekte mit Gesundheitsversorgung und psychologischer Unterstützung für Überlebende sexualisierter Gewalt. In Somalia unterstützte die Bundesregierung ein Projekt mit Action medeor zum Fallmanagement (Registrierung und Betreuung) und ein Projekt mit SOS Kinderdörfer zu psychosozialer Unterstützung . In der Zentralafrikanischen Republik unterstützte die Bundesregierung ein Projekt mit Plan International mit einer Komponente zur Betreuung von Überlebenden sexualisierter Gewalt. In Nigeria werden weiterhin Projekte, die einen Gesundheitsfokus beinhalten, von Ärzte der Welt und vom Deutschen Caritasverband gefördert. In Syrien stellte die Bundesregierung Mittel für ein Projekt mit dem International Refugee Council bereit. Weiter wurden CARE Drucksache 19/13054 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. International in Irak und Ärzte der Welt in Pakistan unter anderem zur klinischen Versorgung von Überlebenden sexualisierter Gewalt unterstützt. Zudem hat die Bundesregierung Mittel für den Sonderaufruf des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Konflikten zur Verfügung gestellt. Der Sonderaufruf dient der Bereitstellung und Sicherstellung angemessener Basisgesundheitsversorgung und medizinischer Leistungen einschließlich psychologischer und psychosozialer Betreuung für Überlebende sexualisierter Gewalt. Außerdem sollen Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt gegen vulnerable Gruppen und Sensibilisierungs- und Trainingsmaßnahmen für Mitarbeiter des IKRK ermöglicht werden. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen von Krisenprävention , Stabilisierung und Konfliktnachsorge die systematische Dokumentation von Fällen sexualisierter Gewalt im Syrienkonflikt als Basis für eine zukünftige Strafverfolgung. Im Nordirak förderte die Bundesregierung die Behandlung von Menschen, die durch Menschenrechtsverletzungen im Kontext von IS- Aktivitäten, darunter auch sexualisierte Gewalt, traumatisiert wurden. Die Bundesregierung hat außerdem seit 1. Januar 2018 insgesamt drei Projekte gefördert , die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Afghaninnen psychosozial und juristisch beraten und Aufklärungsarbeit zu diesem Thema in Afghanistan leisten. Mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), insbesondere der Sonderinitiative „Fluchtursachen mindern – Flüchtlinge reintegrieren“ sowie den Instrumenten der Übergangshilfe und des zivilen Friedensdienstes, wurden im Zeitraum zwischen 1. Januar 2018 und 23. April 2019 rund 45 Projekte zur Prävention und Bekämpfung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Bundesregierung finanziert. Bei den Maßnahmen handelt es sich in der Regel um mehrjährige Projekte, die über den in der Frage genannten Zeitraum hinaus gefördert oder bereits vor diesem initiiert wurden. Das Regionalvorhaben zur psychosozialen Unterstützung für syrische und irakische Flüchtlinge und Binnenvertriebene beispielsweise vernetzt Akteure, die psychosoziale Unterstützung für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in den Anrainerstaaten Syriens anbieten. In Bangladesch fördert die Bundesregierung ein Projekt der „Women’s Refugee Commission“ (WRC) zur Unterstützung und Hilfe für männliche Überlebende sexualisierter Gewalt. In den Grenzregionen von Kolumbien und Ecuador werden mit Förderung durch die Bundesregierung Aufnahmegemeinden für geflüchtete Menschen unterstützt, Notunterkünfte für Frauen, Kinder und Jugendliche gebaut und Schutzhäuser, Beratungseinrichtungen für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Ombudsstellen eingerichtet. Ein Projekt der Übergangshilfe unterstützt Frauen bei der Überwindung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt in Geflüchtetenunterkünften und Gastgemeinden in der Kurdischen Region in Irak. Ebenfalls einen Fokus auf Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt legt ein Wiederaufbauprojekt zur Verbesserung von Basis- und sozialen Dienstleistungen sowie zur Sicherung der Existenzgrundlagen der vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen in den Staaten Borno und Adamawa in Nigeria. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche neuen Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in Konflikten hat die Bundesregierung seit dem 24. April 2019 unterstützt, und welchen weiteren Projekten wurde seitdem eine Unterstützung zugesagt ? Im Rahmen der Menschenrechtsförderung ist seit dem 24. April 2019 die Förderung eines Projekts der Mukwege-Stiftung zur Pilotierung eines Wiedergutmachungsprogramms für Opfer sexualisierter Gewalt in Aussicht gestellt. Im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung wurden seit dem 24. April 2019 unter anderem Projekte von CARE Deutschland e.V. in Syrien sowie des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Syrien und in Jordanien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt begonnen. Des Weiteren führt Action medeor ein Projekt der deutschen humanitären Hilfe für burundische Flüchtlinge in der Demokratischen Republik Kongo durch, das deren medizinische, psychologische und juristische Begleitung sowie Kapazitätsstärkung von eingesetztem Personal umfasst. In Nigeria und Libyen wurden neue Förderungen mit einem Fokus auf Überlebende sexualisierter Gewalt aufgenommen. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung Plan International in Myanmar dabei, Komponenten des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in Camps zur Betreuung von Binnenvertriebenen umzusetzen. Des Weiteren wurden in der Antwort zu Frage 5 genannte Projekte nach dem 24. April 2019 aufgestockt und weiter gefördert. Zudem wurden Mittel für den Sonderaufruf des IKRK für das Jahr 2020 zugesagt. Im Rahmen der Sonderinitiative Flucht begann im Mai 2019 ein Vorhaben zur Unterstützung von aufnehmenden Gemeinden und Rohingya-Vertriebenen in Bangladesch. Das Projekt unterstützt psychosoziale Betreuung für Überlebende von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt in Frauen- und Gemeindezentren und fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Mechanismen zur Konfliktbearbeitung. Im Rahmen der Übergangshilfe wurde ein Projekt zum Aufbau lokaler genderpädagogischer und therapeutischer Bildungsstrukturen zur Integration und Reintegration vertriebener Kinder und Jugendlicher in Irak beauftragt, das eine Komponente zu Schutz und Prävention sexualisierter Gewalt hat.  7. Wie hat die Bundesregierung die Rolle von Frauen in Peacekeeping- Missionen gestärkt? Die Bundesregierung hat für die Dauer ihrer Sicherheitsrats-Mitgliedschaft den Ko-Vorsitz der informellen Expertengruppe „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats übernommen und setzt sich für eine verbesserte systematische Verankerung der Inhalte der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ beispielsweise bei Krisenbefassungen und Mandatsverlängerungen von Peacekeeping-Missionen ein. Zudem unterstützt die Bundesregierung mit Mitteln in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro die von Kanada begründete ELSIE- Initiative mit dem Ziel, den Anteil weiblicher Peacekeeper bei VN Missionen zu erhöhen. Es wird ferner auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen. Drucksache 19/13054 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? Die Bundesregierung wird sich im VN-Sicherheitsrat mit geeigneten Maßnahmen für die verbesserte Umsetzung und Weiterentwicklung der Agenda „Frauen , Frieden und Sicherheit“ einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6 sowie auf die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6985 sowie auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.  9. Mit welchen Nationen besteht eine enge Zusammenarbeit innerhalb der VN zur Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“? Die Bundesregierung arbeitet in allen relevanten VN-Gremien grundsätzlich mit allen VN-Mitgliedstaatenzusammen, die sich für die Agenda „Frauen, Frieden , Sicherheit“ einsetzen. Insbesondere gilt das für Mitglieder des „Women, Peace, Security Focal Points Network“, Mitglieder der „Freundesgruppe Frauen , Frieden, Sicherheit“ und der „Freundesgruppe des African Women Leaders Network“ sowie den Federführern im VN-Sicherheitsrat zur Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ und zu sexueller Gewalt in Konflikten. Gemeinsam mit Peru hat Deutschland den Ko-Vorsitz der Informellen Expertengruppe des VN- Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit inne. 10. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des humanitären Systems seit Januar 2019 verbuchen? Die Bundesregierung hat ihr Engagement für eine Stärkung des humanitären Systems auch im Jahr 2019 auf unterschiedlichen Ebenen fortgesetzt. Gemeinsam mit Frankreich hat die Bundesregierung die Wahrung des humanitären Raums und den Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer am 1. April 2019 in den Mittelpunkt eines informellen Treffens der Mitglieder des VN- Sicherheitsrats (sogenanntes Arria-Format) sowie ihrer Auftaktveranstaltung zur deutschen Präsidentschaft im VN-Sicherheitsrat gestellt. In den Verhandlungen zur Sicherheitsratsresolution 2462 (2019) hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, Formulierungen in den Text der Resolution aufzunehmen , die darauf abzielen, Auswirkungen von Antiterrormaßnahmen auf das humanitäre System zu vermeiden. Die Bundesregierung hat sich zudem kontinuierlich für die Verankerung von vorausschauenden Ansätzen der humanitären Hilfe, unter anderem im Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen („Central Emergency Response Fund“/CERF), eingesetzt. Die Bundesregierung hat sich in diesem Jahr darüber hinaus in einer Vielzahl von Gremien für die Stärkung des humanitären Systems eingesetzt: • in den Steuerungs- und Beratungsgremien der humanitären Organisationen des VN-Systems, z. B. den Exekutivräten des Welternährungsprogramms (WFP) und des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie der Geberunterstützungsgruppe des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN- OCHA); Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • im Steuerungsgremium der humanitären Länderfonds („Pooled Fund Working Group“/PFWG), wo Deutschland aktuell gemeinsam mit UN-OCHA den Vorsitz führt; • in den hochrangigen Treffen der „Good Humanitarian Donorship Initiative“ (GHD) und des aus dem Humanitären Weltgipfel hervorgegangenen „Grand Bargain“ zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der internationalen humanitären Hilfe. Durch Projektmittel fördert die Bundesregierung auch im Jahr 2019 unter anderem den „Innovation Accelerator“ des Welternährungsprogramms sowie die „Humanitarian Leadership Strengthening Section“ von UN-OCHA. 11. Welche Reaktionen gab es von welchen Akteuren bisher auf die deutschfranzösische Initiative eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und Helfer zu erhöhen, und wie ist der weitere Zeitplan für diese Initiative ? Die am 1. April 2019 vom deutschen und französischen Außenminister im VN- Sicherheitsrat angekündigte Initiative zur Erarbeitung eines humanitären „Call for Action“ wurde von VN-Mitgliedstaaten positiv aufgenommen; verschiedene Mitgliedstaaten haben sich an der Erarbeitung des Dokuments beteiligt. Sie stützten sich dabei auch auf die fachliche Expertise des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und UN-OCHA. Der humanitäre „Call for Action“ soll anlässlich der Eröffnung der 74. VN- Generalversammlung im September 2019 vorgestellt werden. Als einen der ersten Umsetzungsschritte des „Call for Action“ wird die Bundesregierung am 26. und 27. November 2019 gemeinsam mit dem „Centre of Competence on Humanitarian Negotiation“ (CCHN) eine hochrangige Konferenz zu humanitären Verhandlungen in Berlin veranstalten. Schon jetzt unterstützt die Bundesregierung Projekte von CCHN zur Stärkung der Verhandlungskompetenz humanitärer Akteure vor Ort. 12. Wie hat sich die Bundesregierung „für eine breitere Finanzierungsbasis und eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt? Zur Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe hat die Bundesregierung ihre Vorreiterrolle bei vorausschauenden Ansätzen der humanitären Hilfe insbesondere im Bereich „anticipatory humanitarian assistance/financing“ seit Januar 2019 weiter ausgebaut. Die Bundesregierung steht unter anderem in engem Austausch mit UN-OCHA zur Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten der antizipativen humanitären Hilfe im Rahmen des CERF. Im Oktober 2019 wird das Auswärtige Amt die Jahrestagung des „Active Learning Network for Accountability and Performance in Humanitarian Action“ (ALNAP) sowie einen „Innovation Day“ zur Förderung von Innovation in der internationalen humanitären Hilfe in Berlin ausrichten. Auch die Verankerung von Qualitätsstandards der humanitären Hilfe wurde vorangetrieben . So unterstützt die Bundesregierung die Aktion Deutschland Hilft/ADH bei regionalen Schulungen zu den SPHERE-Standards und den „Core Humanitarian Standards“ (CHS). Mit der deutschen Übersetzung des neuen SPHERE-Handbuchs sollen bestehende Qualitätsstandards breitere Anwendung auch durch die deutschen humanitären Akteure finden. Drucksache 19/13054 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Neben Partnerschaften mit internationalen Qualitätsinitiativen (wie etwa SPHERE, CHS Alliance, „Humanitarian Quality Assurance Initiative“) unterstützt die Bundesregierung ein Fortbildungsprogramm des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) zur weiteren Professionalisierung der deutschen humanitären Akteure. Als Beitrag zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die humanitäre Hilfe hat die Bundesregierung bis September 2019 ein Projekt von UN-OCHA zur Einwerbung großvolumiger philanthropischer Mittel für den CERF gefördert. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, ab Anfang kommenden Jahres UN- OCHA bei der Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur systematischen Ausschöpfung der Potenziale des „digital fundraising“ für die humanitäre Hilfe zu unterstützen. Ferner baut die Bundesregierung den Dialog mit nicht-traditionellen Gebern aus, um diese an das VN-koordinierte internationale humanitäre System heranzuführen . Aufbauend auf der beim Besuch von Bundesaußenminister Heiko Maas am 16./17. Dezember 2018 in Kuwait unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung zur Verstärkung der Zusammenarbeit im humanitären Bereich, wurde eine erste gemeinsame Projektförderung zur Flüchtlingsversorgung initiiert . Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6985 verwiesen. 13. Wie plant die Bundesregierung die eingegangene Selbstverpflichtung vom humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe auf 30 Prozent umzusetzen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9913 verwiesen. 14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit welchen internationalen Partnern im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des humanitären Systems während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat ? Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Stärkung des humanitären Systems einsetzen. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Gemeinsam mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)und den Ländern Äthiopien, Costa Rica, Pakistan und der Türkei wird Deutschland beim ersten Globalen Flüchtlingsforum am 17. und 18. Dezember 2019 in Genf die Rolle des Mitveranstalters übernehmen. Das Forum soll die Ziele des Globalen Pakts für Flüchtlinge vorantreiben und das internationale humanitäre System weiter stärken. Zudem wird die Bundesregierung kontinuierlich an der Umsetzung der Verpflichtungen weiterarbeiten, die aus dem „Grand Bargain“ resultieren, und sich auch in Gremien und Foren (vgl. Antwort zu Frage 10) für die Stärkung des humanitären Systems einsetzen. Deutschland ist durch den Beauftragten für Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt im hochrangigen Beratungsgremium („Advisory Group“) des CERF vertreten . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen? Die Bundesregierung hat die stärkere Berücksichtigung des Zusammenhangs von Menschenrechten und Sicherheit im Sicherheitsrat seit Beginn der nichtständigen Mitgliedschaft 2019/20 konsequent vorangetrieben. Deutschland leitet zusammen mit der Schweiz den Menschenrechts- und Konfliktpräventions- Caucus New York, eine Freundesgruppe aus Staaten, die sich für die Stärkung von Menschenrechten in den VN-Organen in New York und für eine engere Verzahnung der Arbeit des Menschenrechtsrats in Genf mit dem VN-Standort New York einsetzt. Unter deutschem Sicherheitsratsvorsitz konnte im April 2019 auf deutsche Initiative die erste formale Unterrichtung des Sicherheitsrats durch Menschenrechtshochkommissarin Michelle Bachelet erreicht werden. Der Leiter des Büros der Hochkommissarin in New York unterrichtete den Sicherheitsrat seit Jahresbeginn zu Sudan und Süd-Sudan. Ferner organisierte die Bundesregierung im April ein informelles Treffen der Mitglieder des Sicherheitsrats mit dem Präsidenten des Menschenrechtsrats. Durch zahlreiche Veranstaltungen am Rande des Sicherheitsrats hat die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf Menschenrechte und ihre Bezüge zur Sicherheitslage gelegt, beispielsweise durch die Ausrichtung eines informellen Treffens zu Menschenrechtskomponenten in Friedensmissionen und eines hochrangigen Treffens zum Zusammenhang zwischen Prävention von Konflikten und Menschenrechtsschutz. Die Bundesregierung hat sich aktiv in die Verhandlungen der ersten Sicherheitsratsresolution zu Menschen mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten eingebracht, die unter der Federführung von Polen und Großbritannien einstimmig angenommen wurde und die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention stärkt. Darüber hinaus spricht die Bundesregierung in ihren Einlassungen im Sicherheitsrat konsequent die Menschenrechtslage in den im Sicherheitsrat behandelten Ländersituationen an und trägt so dazu bei, dass dieser Aspekt auf der Agenda des Sicherheitsrats regelmäßig behandelt wird. Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 5, 6 und 17 verwiesen. 16. Wie hat sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und Stärkung des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect “) sowie ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt? Die Bundesregierung bekennt sich zur Schutzverantwortung als ganzheitliches Konzept und unterstützt vor allem die Stärkung seines präventionsbezogenen Aspektes. Die Bundesregierung orientiert sich hierbei an den Instrumenten der Krisenprävention und anderen Prioritäten der deutschen VNSR-Mitgliedschaft, wie Menschenrechte und Sicherheit sowie Frauen, Frieden und Sicherheit. Zu Krisenprävention wird auf die Antwort zu den Fragen 28 und 29, zu Menschenrechten und Sicherheit auf die Antwort zu Frage 15 und zu Frauen, Frieden und Sicherheit auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. Darüber hinaus unterstützte die Bundesregierung die Aufnahme von „Responsibility to Protect“ auf die Tagesordnung der VN-Generalversammlung am 27./28. Juni 2019. In der Debatte unterstrich die Bundesregierung ihre Unterstützung für Mechanismen der Rechenschaftspflicht, die Rolle des VN-Systems bei der Prävention von Massengräueltaten und Deutschlands Willen, insbesondere die zweite Säule des Konzeptes der Schutzverantwortung (Staaten dabei Drucksache 19/13054 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zu unterstützen, Schutzverantwortung zu übernehmen) durch Arbeit für Krisenprävention zu stärken. 17. Wie hat die Bundesregierung an ihr bisheriges Engagement für das Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ (Arbeitsgruppenvorsitz während Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012) angeknüpft, und was hat sie seit Januar 2019 für die „Fortentwicklung der Agenda“ (Bundestagsdrucksache 19/6985) getan? Die Bundesregierung engagiert sich in der Sicherheitsratsarbeitsgruppe zu Kindern und bewaffneten Konflikten. Sie verhandelt seit Beginn des Jahres 2019 auf der Basis von Länderberichten Schlussfolgerungen zu Syrien, Myanmar und Jemen, die für die beiden erstgenannten Länder bereits erfolgreich verabschiedet wurden. Die Bundesregierung berücksichtigt das Querschnittsthema Kinder und bewaffnete Konflikte bei allen relevanten Länderbefassungen des Sicherheitsrats und Mandatsverlängerungen von VN-Friedensmissionen und fordert die Achtung der Menschenrechte und insbesondere den Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Die im April 2019 unter deutscher Sicherheitsratspräsidentschaft verabschiedete Resolution 2467 widmet sich erstmals detailliert der Lage von Müttern und deren Kindern, die als Folge einer Vergewaltigung geboren sind und benennt Herausforderungen für diese Kinder und Mütter, etwa wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung, physische und seelische Verletzungen, Staatenlosigkeit, Diskriminierung und fehlende Wiedergutmachung. Mit der Resolution beauftragt der Sicherheitsrat den VN-Generalsekretär, dem Sicherheitsrat bis spätestens Ende 2021 über dieses Thema Bericht zu erstatten. Zudem stärkt die Resolution die Beachtung auch von speziell gegen Jungen gerichteter sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten. Ferner engagierte sich die Bundesregierung in den regionalen Freundesgruppen zu Kindern und bewaffneten Konflikten in Syrien (Freundesgruppe tagt in Amman ), in Süd-Sudan und in Afghanistan. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Verzahnung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat mit der angestrebten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat ? Sollte die Wahl Deutschlands in den VN-Menschenrechtsrat erfolgreich sein, wird die Bundesregierung die sich im Jahr 2020 überschneidenden Mitgliedschaften im VN-Sicherheitsrat und –Menschenrechtsrat dazu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Gremien weiter zu verbessern und die Querverbindungen zwischen den dort jeweils behandelten Themen noch konsequenter wahrzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bundesregierung auch weiterhin den zu diesem Zweck gegründeten Menschenrechts- und Konfliktpräventions-Caucus nutzen, in dem Deutschland den Ko-Vorsitz hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 19. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? Mit der Verfolgung der in der Antwort zu Frage 15 dargestellten Handlungsstränge wird sich die Bundesregierung auch während ihrer verbleibenden Zeit Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. im VN-Sicherheitsrat für die verbesserte Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit engagieren. 20. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen? Mit der Initiative, im Rahmen der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Themen Klima und Sicherheit zum Schwerpunkt zu machen, hat die der Bundesregierung die internationale Aufmerksamkeit erhöht. Die Mitgliederzahl der von Deutschland mit Nauru als Ko-Vorsitzende am 1. August 2018 gegründeten Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit in New York hat sich binnen eines Jahres auf aktuell 48 Staaten verdoppelt. Bundesaußenminister Maas hat in einer von der Bundesregierung zusammen mit der Dominikanischen Republik vorbereiteten Debatte zu Klimawandel und Sicherheit am 25. Januar 2019 im VN-Sicherheitsrat die Forderung nach einer stärkeren Informationsbasis der Vereinten Nationen zu Klima und Sicherheit, besseren Risikoanalysen und operativen Antworten des VN-Sicherheitsrats erhoben . Das findet immer mehr Unterstützer und wurde auch in den Ratsschlussfolgerungen des Rats für Auswärtige Angelegenheiten der Europäischen Union vom 18. Februar 2019 aufgegriffen. Des Weiteren war das Auswärtige Amt im April 2019 Gastgeber eines Workshops der Vereinten Nationen zur besseren Risikoanalyse zu Klima und Sicherheit . Ein Ergebnis ist ein geplantes Pilotvorhaben für eine Klima-Sicherheits- Analyse am Horn von Afrika. Der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit ist es gelungen, die sicherheitspolitische Dimension des Klimawandels auf die Agenda des Klimagipfels der Vereinten Nationen am 23. September 2019 zu setzen. Des Weiteren konnten in den letzten Monaten Aussagen zu Klima und Sicherheit in einer Reihe von Resolutionen und Vorsitzerklärungen des VN-Sicherheitsrats konsentiert werden, darunter erstmals in einer Resolution, die sich über einen spezifischen Konflikt hinaus auf ganz Afrika bezieht (Resolution 2457 (2019) vom 27. Februar 2019). 21. Welche konkreten Fortschritte konnten mit der Ausrichtung der Berlin Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in Berlin zum deutschen Schwerpunktthema „Klima und Sicherheit“ im UN-Sicherheitsrat erreicht werden? Auf der „Berlin Climate and Security Conference“ hat Bundesaußenminister Maas am 4. Juni 2019 den „Berlin Call for Action“ vorgestellt, der breite Zustimmung erfahren hat. Zu den darin enthaltenen Kernforderungen zu Klima und Sicherheit zählt ein regelmäßiger Synthesebericht der Vereinten Nationen, die Stärkung der Kapazitäten in New York und den Einsatzgebieten der Vereinten Nationen und die Entwicklung operativer Antworten. Zu letzteren zählen die Entwicklung von Frühwarnmechanismen, Mediationsprojekte in Situationen mit klimabedingtem Ressourcenstress und die Berücksichtigung von Klima-Sicherheits-Risiken im Bereich der Krisenprävention und Stabilisierung. Aufbauend auf den „Berlin Call for Action“ arbeitet die Bundesregierung mit den Partnern der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit nun an einem Positionspapier zu Klima und Sicherheit. Drucksache 19/13054 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Vertreter wie vieler verschiedener Staaten haben an der von der Bundesregierung organisierten Berlin Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in teilgenommen? Auf welcher Ebene (Staats- oder Regierungschefs, Ministerebene usw.) waren die Staaten jeweils vertreten? An der „Berlin Climate and Security Conference“ nahmen Vertreter von 29 Staaten teil, darunter aller Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen . Hochrangige Vertreter waren der Staatspräsident von Nauru, die Außenminister und Außenministerinnen von Belgien, Ghana, Malediven, Malta, Palau und Schweden, der Umweltminister von Côte d’Ivoire, die Vizeaußenminister von Afghanistan, Äquatorialguinea, Bangladesch, der Dominikanischen Republik , Griechenland, Polen und dem Vereinigten Königreich. Weitere Staaten waren auf Arbeitsebene vertreten. 23. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? Die Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit wird in den kommenden Monaten den Schwerpunkt auf die Erarbeitung möglicher operativer Antworten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen legen. Die Bundesregierung steht dazu in engem Austausch mit dem neu geschaffenen Klima-Sicherheits-Mechanismus („Climate Security Mechanism“) der Vereinten Nationen. Unterstützt wird die Bundesregierung durch eine internationale Expertengruppe, die thematische und regionale Analysen zu klimabedingten Sicherheitsrisiken erstellt. Neben den Aktivitäten der Freundesgruppe in New York soll das Thema auch bei verschiedenen internationalen Konferenzen weiter bearbeitet werden, unter anderem im Zusammenhang mit dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs am 23. September 2019 in New York und durch eine Veranstaltung bei der 25. VN- Klimakonferenz in Santiago de Chile im Dezember. Die Bundesregierung wird im Juli 2020 erneut den Vorsitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen übernehmen und auch dann einen Schwerpunkt auf das Thema Klima und Sicherheit legen. 24. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen? Die Bundesregierung hat während des deutschen Vorsitzes im VN- Sicherheitsrat im April 2019 zwei abrüstungspolitische Themen auf die Tagesordnung des Rats gesetzt. Zum einen hat sich der VN-Sicherheitsrat am 2. April 2019 seit langem erstmals wieder mit dem Thema der nuklearen Abrüstung befasst . In einer unter deutschem Vorsitz verhandelten Presseerklärung bekennt sich der VN-Sicherheitsrat klar zu nuklearer Abrüstung auf Grundlage des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und sendet damit ein positives Signal im Hinblick auf die NVV-Überprüfungskonferenz im kommenden Jahr. Zum anderen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, über den VN- Sicherheitsrat wirksame Ansätze zur Kleinwaffenbekämpfung in Krisen- und Konfliktgebieten weltweit zu befördern. Zu diesem Thema fand auf Einladung von Deutschland und Frankreich eine informelle Sitzung der Mitglieder des Sicherheitsrats am 8. April 2019 statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Welche Reaktionen gab es bisher von welchen Akteuren auf die Vorstellung der deutsch-französischen Kleinwaffeninitiative auf dem Westbalkan ? Die deutsch-französische Kleinwaffeninitiative auf dem Westbalkan wurde auf der informellen Sitzung der Sicherheitsrats-Mitglieder am 8. April 2019 als ein Modell für effektive Kleinwaffenkontrolle vorgestellt. Die Bedeutung der Initiative und die Effektivität ihres Ansatzes wurde von allen an der Sitzung teilnehmenden Akteuren anerkannt, darunter von Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsratsmitglieder, der an der Kleinwaffeninitiative beteiligten Westbalkanstaaten , der Afrikanischen Union, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen. 26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welchen Zeitrahmens für die Erhaltung des Atomabkommens mit dem Iran ergriffen? Die Bundesregierung verfolgte das Ziel, den „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPoA) zu erhalten, vorrangig unter Nutzung der darin vorgesehenen Institutionen und Mechanismen, insbesondere der „Joint Commission“, der alle JCPoA-Teilnehmer angehören. Sie tagte zuletzt am 28. Juni 2019 und 28. Juli 2019 in Wien auf der Ebene der Politischen Direktoren und Vize- Außenminister. Gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien bzw. dem Europäischen Auswärtigen Dienst beteiligte sich die Bundesregierung zudem an mehreren Erklärungen der Außenminister und Staats- und Regierungschefs der sogenannten E3/EU bzw. E3, um Iran zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA aufzufordern. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen Frankreichs, zwischen den USA und Iran zu vermitteln. Gemeinsam mit ihren E3-Partnern arbeitet die Bundesregierung an der Operationalisierung des „Instrument in Support of Trade Exchanges“ (INSTEX), um den legitimen Handel und damit verbundene Finanzdienstleistungen zwischen europäischen und iranischen Unternehmen weiterhin zu ermöglichen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen war seit Beginn der deutschen Mitgliedschaft am 1. Januar 2019 nicht mit Fragen des JCPoA befasst. 27. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? Die Bundesregierung wird abrüstungspolitische Themen auch im weiteren Verlauf der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft aktiv verfolgen, anknüpfend an die konstruktive Sitzung des Sicherheitsrates zur Stärkung des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) unter Vorsitz von Bundesminister Heiko Maas am 2. April 2019. Eine gemeinsam mit Schweden ins Leben gerufene Initiative von sechzehn Außenministerinnen und Außenministern soll auch im VN-Rahmen Impulse für nukleare Abrüstung setzen. Bundesaußenminister Maas wird zudem während der VN-Generalversammlung 2019 mit seinem algerischen Amtskollegen die Vertragsstaatenkonferenz zur Förderung des Inkrafttretens des Atomteststoppabkommens leiten. Im Bereich der Kleinwaffenbekämpfung wird die Bundesregierung ihr Engagement zur Förderung wirksamer Ansätze in Krisen- und Konfliktgebieten fortsetzen und anknüpfend an das von Deutschland und Frankreich initiierte Treffen am 8. April 2019 zu einer weiteren informellen Sitzung der Sicherheitsrats- Mitglieder zu diesem Thema einladen. Die Bundesregierung erwägt zudem, in Drucksache 19/13054 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. geeigneter Weise an die letzte Grundsatzresolution des Sicherheitsrats zu Kleinwaffen (Resolution 2220) aus dem Jahr 2015 anzuknüpfen. 28. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen? Die Bundesregierung plant ihr Engagement gegenüber den Vereinten Nationen, wie in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte lösen, Frieden fördern“ dargestellt , fortzuführen: „Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich die internationale Gemeinschaft auf das Ziel der Friedenserhaltung („Sustaining Peace“) verständigt und eine bessere Kohärenz und Koordinierung bei Krisenprävention , Konfliktbewältigung und Friedensförderung gefordert. Dies war eines der Ergebnisse mehrerer Überprüfungen der Vereinten Nationen, um die Fähigkeiten im Bereich Frieden und Sicherheit zu stärken und die Weltorganisation besser auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. Die Stärkung der Strukturen sowie der Ausbau von Krisenprävention, darunter Frühwarnung , Szenarienplanung und Mediation, stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie modernes Peacekeeping und nachhaltige Friedenskonsolidierung (Peacebuilding), einschließlich einer starken und aktiven Beteiligung von Frauen an diesen Prozessen.“ (Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte lösen, Frieden fördern“ S. 29 f). Als Mitglied des Sicherheitsrats wirbt die Bundesregierung für Unterstützung bei anderen Mitgliedern und innerhalb des VN-Systems, die Präventions- Agenda des VN-Generalsekretärs, die von ihm begonnenen Reformen des VN- Systems sowie die VN Peacebuilding Architektur zu stärken. Als aktives Mitglied in der Peacebuilding Kommission leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Befassung mit Krisen und hat in ihrer Rolle als informeller Koordinator zwischen Peacebuilding Kommission (PBC) und Sicherheitsrat zu einer besseren Verknüpfung der beiden Gremien beigetragen. Im Format der informellen interaktiven Dialoge wurde unter anderem die Situation im Sahel im Vorfeld der Reise des VN-Sicherheitsrats nach Mali und Burkina Faso gemeinsam behandelt; zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit Schweden eine informelle Sitzung zu „lessons learned“ im Bereich Transitionen durchgeführt und setzt sich für Unterrichtungen des Sicherheitsrats durch Vorsitzende der PBC-Länderkonfigurationen (Marokko für die Zentralafrikanische Republik und Schweiz für Burundi) ein. 29. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat ? Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die konzeptionelle Fortentwicklung von krisenpräventiven und friedensfördernden Instrumenten der Vereinten Nationen (u. a. Mediationskapazitäten der VN und VN-Friedenskonsolidierungsfonds („Peacebuilding Fund“) sowie die Verknüpfung zur „Action 4 Peacekeeping“-Agenda von VN-Generalsekretär Guterres. Ebenso setzt sich die Bundesregierung in den Vereinten Nationen für eine Weiterentwicklung und bessere Verzahnung der multilateralen Friedensförderung ein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Venezuela ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesregierung hat sich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit Beginn der Mitgliedschaft im Januar 2019 wiederholt für eine friedliche politische Lösung der Krise in Venezuela, die Linderung der humanitären Notlage und die Wahrung der Menschenrechte im Land eingesetzt, so auch im Rahmen einer Sitzung des Sicherheitsrates zur humanitären Lage in Venezuela am 11. April 2019 unter deutschem Vorsitz. Die Bundesregierung engagiert sich zudem als Mitglied der auf Initiative der Europäischen Union im Februar 2019 konstituierten Internationalen Kontaktgruppe für die Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch freie und faire Präsidentschaftswahlen . In diesem Rahmen fanden neben einem durch die Bundesregierung organisierten Szenarien-Workshop zum Thema Wahlen eine hochrangige politische und mehrere technischen Missionen nach Venezuela statt. Für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Venezuela hat die Bundesregierung fünf Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den anderen Gebern, insbesondere auf europäischer Ebene, sowie den Vereinten Nationen. Darüber hinaus leistet die Bundesregierung seit Juni 2019 einen Beitrag zur Stärkung des venezolanischen Parlaments im Bereich Kapazitätsaufbau . Außerdem werden über die Deutsche Botschaft Caracas Maßnahmen der Notversorgung sowie im Gesundheitssektor umgesetzt. 31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Kamerun ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Dialog mit der kamerunischen Regierung, um einen inklusiven politischen Dialog der kamerunischen Regierung mit der anglophonen Protestbewegung zu erreichen. Die Bundesregierung hat sich seit Beginn der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft im Januar 2019 erfolgreich dafür eingesetzt, die Krise in Kamerun auch im Sicherheitsrat zu erörtern. So hat sich die Bundesregierung bei den Debatten im Zusammenhang mit der Vorstellung der regelmäßigen Berichte des VN-Regionalbüros für Zentralafrika (UNOCA) (zuletzt am 5. Juni und 15. August 2019) zur Lage in Kamerun eingelassen. Zudem war Deutschland Ko- Gastgeber einer informellen Sitzung der Mitglieder des Sicherheitsrats am 15. Mai 2019 zur humanitären Lage in den anglophonen Regionen Kameruns. Als Reaktion auf die Verschlechterung der humanitären Lage hat Deutschland sein Engagement in der humanitären Hilfe von 3 Mio. Euro 2018 auf über 6 Mio. Euro 2019 mehr als verdoppelt. Die kamerunische Regierung hat anlässlich eines Besuchs des Premierministers Ngute in den anglophonen Regionen im Mai 2019 eine grundsätzliche Dialogbereitschaft mit der Protestbewegung signalisiert. Zudem hat sie einer Konfliktmediation durch die schweizerische Nichtregierungsorganisation „Centre for Humanitarian Dialogue“ (CHD) zugestimmt, die sich derzeit allerdings noch in der Sondierungsphase befindet. Drucksache 19/13054 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise im Kongo ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? In der Demokratischen Republik (DR) Kongo fanden unmittelbar vor Beginn der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat mit mehr als zweijähriger Verspätung am 30. Dezember 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzratswahlen statt. Die Bundesregierung hat die Entwicklungen vor, während und nach den Wahlen in der DR Kongo intensiv begleitet, unter anderem über ihre Botschaft in Kinshasa sowie als Mitglied und im zweiten Halbjahr 2018 als Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen. Der Afrikabeauftragte des Auswärtigen Amts hat im Juni Kinshasa und Goma besucht und sich dazu eng mit wichtigen internationalen Partnern und Vertretern der kongolesischen Zivilgesellschaft ausgetauscht. Als Mitglied des Sicherheitsrats verfolgt die Bundesregierung die Situation im Land eng und setzt sich für Beiträge der internationalen Gemeinschaft zur Stabilisierung ein. Sie rief vor und nach den Wahlen zu Transparenz und alle Beteiligten zu Gewaltlosigkeit auf. Die VN-Friedensmission ist weiterhin wichtigster Stabilitätsfaktor. Der Sicherheitsrat hat beschlossen, die notwendige Umstrukturierung der VN- Friedensmission MONUSCO um einige Monate zu verschieben, statt sie parallel zur beginnenden Regierungsumbildung vorzunehmen. Für die Bundesregierung bleiben Frieden und Sicherheit im Land Priorität für die anstehende Neuausrichtung des internationalen Engagements. Außerdem trug deutsches Engagement im Sicherheitsrat dazu bei, internationale Aufmerksamkeit auf die Angriffe gegen medizinisches Personal im Kampf gegen die Ebola-Epidemie zu lenken. Am 1. August 2019 fand im Sicherheitsrat ein informeller Austausch zur Ebola-Krise in der DR Kongo statt. Eine anschließend veröffentlichte, zuvor im Sicherheitsrat konsentierte Erklärung des Vorsitzenden des Sicherheitsrats unterstrich die Bedeutung internationalen Engagements und enger Koordinierung und verurteilte Angriffe auf Gesundheitsund humanitäres Personal. Die humanitäre Krise in der DR Kongo ist ein Schwerpunkt der humanitären Hilfe der Bundesregierung. Die Bundesregierung verfolgt dabei auch die epidemiologische Entwicklung des Ebola-Ausbruchs in der DR Kongo mit großer Aufmerksamkeit und pflegt einen engen Austausch mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den dortigen Regierungen sowie den nationalen und internationalen Organisationen, die mit der Bekämpfung und Bewältigung des Ebola-Ausbruchs befasst sind. Seit dem Ebola-Ausbruch im Ostkongo hat die Bundesregierung ihre humanitären Hilfsprojekte auf Bewältigungsmaßnahmen im Ausbruchsgebiet und Vorsorgemaßnahmen in den Nachbarländern ausgeweitet und Experten des Robert-Koch-Instituts an die WHO in Genf und in den Ost-Kongo entsandt. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung als größter Geber den WHO-Notfallfond („Contingency Fund for Emergencies“), den zentralen Nothilfefond der VN (Central Emergency Response Fund) und die „Pandemic Emergency Facility“ der Weltbank. Alle drei Fonds haben in der aktuellen Ebola-Krise Mittel für dringende Hilfsmaßnahmen bereitgestellt. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung bei Vorbereitungsmaßnahmen (Trainings von Gesundheitspersonal zur Anwendung von Schutzausrüstung und sicherer Patientenversorgung ) in den Nachbarländern der DR Kongo. Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zur Stabilisierung und Friedenskonsolidierung vor allem im Ostkongo. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Friedensmission MONUSCO und dem Büro des Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für die Region der Großen Seen. Zudem wurde das entwicklungspolitische Engagement im Osten stark ausgeweitet. Zusätzlich setzt sich die Bundesregierung für Öffnung des politi- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schen Raums und die Verbesserung der Menschenrechtslage im Land ein. Die unter deutschem Vorsitz im VN-Sicherheitsrat im April 2019 verabschiedete SR-Resolution 2467 zur Bekämpfung sexueller Gewalt in Konflikten setzte ein wichtiges Zeichen für eine von dieser Form von Gewalt weltweit mit am stärksten betroffenen Regionen. 33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Mali ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des vernetzten Ansatzes den innermalischen Friedensprozess mit Maßnahmen der Stabilisierung, Entwicklungszusammenarbeit , Humanitären Hilfe und Sicherheitspolitik. Dazu zählen seit 2013 die Beteiligung an der VN Friedensmission MINUSMA (Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der VN in Mali) mit gemäß dem aktuellen Mandat des Deutschen Bundestagesbis zu 1.100 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, 20 Polizistinnen und Polizisten und Hochwertfähigkeiten. Die Bundesregierung hat sich im Juni 2019 in die Verhandlungen zur Verlängerung des MINUSMA-Mandats im Sicherheitsrat eingebracht, das nun auch verstärkt der Lage in Zentralmali Rechnung trägt. Deutschland unterstützt im Sicherheitsrat ebenfalls Sanktionen gegen Störer des Friedensprozesses. Deutschland beteiligt sich zudem mit bis zu 350 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union an der militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali („European Training Mission in Mali“). Die Mission hat seit Beginn ihres Bestehens (2013) über 13.000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. An der zivilen Ausbildungsmission EUCAP („EU Capacity Building Mission“) Sahel Mali beteiligt sich Deutschland mit fünf sekundierten Expertinnen und Experten. EUCAP Sahel Mali berät die malische Polizei und Gendarmerie bei der Sicherheitssektorreform und übernimmt Ausbildungsaufgaben . In Form der Ertüchtigungsinitiative unterstützt die Bundesregierung Mali sowohl bilateral als auch im Rahmen der G5 Sahel. Mali ist seit 2016 Partnerland der Ertüchtigungsinitiative und seit 2013 Partnerland des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung seit Ausbruch des Konflikts zivile Stabilisierungsmaßnahmen etwa zur Verfassungsreform und zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen sowie zur Unterstützung des malischen Friedensprozesses und der innerstaatlichen sozialen Kohäsion. Diese zivilen Maßnahmen werden durch regionale und multilaterale Ansätze zur grenzüberschreitenden Konfliktbearbeitung flankiert. Derzeitige Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind Dezentralisierung, gute Regierungsführung, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserver- und entsorgung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Mali ist darauf ausgerichtet, mit ihrem langfristigen Ansatz die Lebensperspektiven vor Ort und damit auch Bleibe- und Rückkehrperspektiven zu verbessern. Durch die Beteiligung an den VN- und EU-Missionen sowie Stabilisierungsmaßnahmen trägt Deutschland wesentlich zur Erhöhung von Sicherheit und Stabilität bei, die die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier, den Schutz von Zivilisten und die Bereitstellung dringend erforderlicher humanitärer Hilfe ermöglichen. In Reaktion auf Dürrekrise und anhaltende Vertreibung in Mali liegen die Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe auf der Verbesserung der Ernährungssituation, der Nahrungsmittelhilfe sowie dem Schutz und der Versorgung von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Die humanitäre Hilfe Drucksache 19/13054 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. unterstützt dadurch Menschen in Not in Mali sowie malische Flüchtlinge in Nachbarländern und sichert ein Überleben in Würde. Ergänzend wird auf die Bundestagsdrucksachen 19/8971 und 19/8972 verwiesen . 34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise im Sudan ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck für eine friedliche Lösung der innenpolitischen Krise in Sudan eingesetzt und zu diesem Zweck die Vermittlungsbemühungen der Afrikanischen Union und Äthiopiens unterstützt. Im Sicherheitsrat hat die Bundesregierung die innenpolitische Lage in Sudan immer wieder auf die Tagesordnung gebracht und sich nach der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste am 3. Juni 2019 gemeinsam mit Großbritannien erfolgreich für eine öffentliche Äußerung des Sicherheitsrats eingesetzt. Unter gemeinsamer Federführung Deutschlands und Großbritanniens einigte sich der Sicherheitsrat am 21. August 2019 auf eine Presseerklärung zur Würdigung der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den Parteien am 17. August 2019. Um die Nachhaltigkeit des Transitionsprozesses sicherzustellen und die neue Übergangsregierung bei den ihr bevorstehenden großen Herausforderungen zu unterstützen, setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich für abgestimmtes Vorgehen internationaler und regionaler Partner ein. Am 21. Juni 2019 lud die Bundesregierung relevante Akteure nach Berlin ein, um sich über Möglichkeiten der Unterstützung Sudans in Bezug auf die politische Transition und den wirtschaftlichen Wiederaufbau auszutauschen. Dieses Koordinierungsformat wird unter Beteiligung der Bundesregierung fortgesetzt. Zudem setzt sich Deutschland für eine Verbesserung der Menschenrechtslage im Sudan ein und unterstützt eine Verfassungsreform. Ziel ist es, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung zu fördern. Die Bundesregierung begleitet weiterhin den Friedensprozess in Sudan und insbesondere Darfur und hat die VN-AU-geführten Mediationsbemühungen zwischen bewaffneten Gruppen und der ehemaligen sudanesischen Regierung unterstützt . Außerdem ist Deutschland mit Einzelpersonal der Bundeswehr und mit Polizisten an der AU-VN-Friedensmission in Darfur, UNAMID, beteiligt und setzt sich für einen geordneten Übergang der Mission ein. Im Sicherheitsrat hat Deutschland hierzu die gemeinsame Federführung mit Großbritannien übernommen und erreicht, dass der Abzug der Mission aufgrund der politischen Umbrüche im Land zunächst für vier Monate ausgesetzt wurde. Deutschland bleibt weiter über humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in Form von Übergangshilfe und Maßnahmen der Sonderinitiative Flucht im Sudan aktiv. Dabei soll insbesondere der Schutz und die Situation der konfliktbetroffenen Bevölkerung, Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden , sowie Flüchtlingen verbessert werden. Humanitäre Hilfsmaßnahmen zielen darauf ab, diesen Bevölkerungsgruppen ein Überleben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen, während über das entwicklungspolitische Engagement ihre Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit verbessert werden soll. Zusätzlich sollen damit Fluchtursachen gemindert werden. In Darfur wird beispielsweise über Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine Beschäftigungsinitiative umgesetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Libyen ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Während des deutschen Vorsitzes im April 2019 setzte die Bundesregierung drei Befassungen des Sicherheitsrates mit der Lage in Libyen an. Als Vorsitz im Libyen-Sanktionsausschuss seit dem 1. Januar 2019 setzt sich die Bundesregierung insbesondere für die Einhaltung des bestehenden Waffenembargos ein. Die Bundesregierung unterstützt auch als Mitglied des VN-Sicherheitsrates nachdrücklich die Arbeit des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Libyen. Die Bundesregierung unterstützt die von UNDP koordinierte Stabilisierungsfazilität („Stabilisation Facility Libya“/SFL) als größter Geber mit dem Ziel, die Zentralregierung und staatliche Institutionen zu stärken . 36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Syrien ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesregierung ist seit Beginn der Krise in Syrien um eine Lösung bemüht . Sie beteiligt sich als Mitglied der Internationalen Syrien-Kontaktgruppe ISSG regelmäßig an deren Sitzungen zur Umsetzung der Waffenstillstände und zur Verbesserung der humanitären Situation in Syrien. Als Mitglied der sogenannten Syria Small Group arbeitet die Bundesregierung auch in einem zentralen Format daran, eine Wiederbelebung des politischen Prozesses in Syrien zu befördern. Mit Antritt der aktuellen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat konnte die Bundesregierung ihr Engagement nochmals intensivieren und ausweiten. Den Sitz im Sicherheitsrat nutzt die Bundesregierung regelmäßig, um ihre Forderungen zur Verbesserung der humanitären Lage, der Durchsetzung des Verbots von Chemiewaffen sowie der Wiederaufnahme der Genfer Gespräche und der Bildung eines syrischen Verfassungskomitees vorzutragen, zudem um die Einhaltung der Menschenrechte durch alle Konfliktparteien anzumahnen und die Verfolgung und Ahndung schwerer Kriegsverbrechen und Menschenrechtsvergehen einzufordern. Die Bundesregierung hat Initiativen im Sicherheitsratsdossier „Syrien humanitär “ vorangetrieben, darunter eine offizielle Untersuchung durch die Vereinten Nationen von Angriffen auf Krankenhäuser durch das Regime und seine Verbündeten im Nordwesten Syriens. 2016 und 2017 war Deutschland Mitausrichter der internationalen Geberkonferenzen für Syrien und die Nachbarländer in London und Brüssel, bei denen jeweils substanzielle Mittel für Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt wurden. Die Bundesregierung ist mit rund 2,87 Mrd. Euro Unterstützung allein im Bereich der Humanitären Hilfe für Syrien und die Nachbarländer seit 2012 der zweitgrößte bilaterale humanitäre Geber. Ferner hält die Bundesregierung finanzielle und logistische Unterstützung für die Abhaltung von Verhandlungsund Gesprächsrunden im Rahmen des Genfer Prozesses bereit und fördert die Vertretungen der syrischen Opposition in Genf und in Berlin als wesentliche Akteure im Genfer Prozess. Die Bundesregierung unterstützt zudem den „International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes under International Law Committed in the Syrian Arab Republic“ (IIIM) politisch und finanziell (2017 bis 2019 mit einem freiwilligen Beitrag von je 1 Mio. Euro pro Jahr). Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen, den IIIM ab 2020 aus dem regulären VN-Haushalt zu finanzieren. Zudem war die Bundesregierung maßgeblich an der Einrichtung Drucksache 19/13054 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien („Commission of Inquiry“/CoI) beteiligt, die 2011 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die CoI dokumentiert schwerste Verbrechen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung verschiedene Initiativen lokaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen, um zu einer Lösung lokaler und regionaler Konflikte in Syrien beizutragen, die Sammlung und Aufbereitung von Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsvergehen zu unterstützen und Diskussionen um eine neue syrische Verfassung voranzutreiben. 37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise im Jemen ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesregierung ist in fortwährendem Dialog mit den Parteien und mit wichtigen internationalen und regionalen Akteuren, um eine Beendigung des Bürgerkriegs in Jemen zu erwirken. Sowohl im Rahmen der Europäischen Union als auch der Vereinten Nationen, und seit dem 1. Januar 2019 als Mitglied im Sicherheitsrat unterstützt die Bundesregierung den politischen Prozess unter der Ägide der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung unterstützt zudem das Büro des Sondergesandten der Vereinten Nationen. Daneben hat sie in Abstimmung mit den Vereinten Nationen sogenannte „track two“-Initiativen ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um Treffen außerhalb formeller Regierungskanäle . Dazu gehören ein Dialogforum zu Verfassungsfragen (seit 2017) sowie (seit 2012) inklusive Dialogforen zwischen allen Strömungen der jemenitischen Gesellschaft über wichtige Fragen des derzeitigen und künftigen Jemens. Teilnehmer dieser Diskussionsforen sind jemenitische Vertreterinnen und Vertreter aus allen Landesteilen und von allen Parteien sowie aus der Zivilgesellschaft. Diese Formate sollen Ideen für die Zeit nach einem Friedensschluss erarbeiten und Impulse für die VN-geführten Verhandlungen (Track I) liefern. Am 16. Januar 2019 fand auf Einladung von Bundesminister Maas in Berlin ein hochrangiger internationaler strategischer Dialog zum Friedensprozess in Jemen statt. Im Rahmen des Treffens wurden wichtige Schritte zur Operationalisierung der „Peace Support Facility for Yemen“ beschlossen. Ziel der „Peace Support Facility“ ist es, den Friedensprozess zu unterstützen, indem sie die Umsetzung der Vereinbarungen beschleunigt, die von den Konfliktparteien während der Verhandlungen unter der Leitung des Sondergesandten des VN- Generalsekretärs im Jemen getroffen wurden. Das Bundeskabinett hat am 10. April 2019 die Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Hodeidah-Vereinbarung (UNMHA) mit jeweils bis zu fünf Militär- und/oder Polizeiangehörigen beschlossen, die als unbewaffnete zivile Beobachter eingesetzt werden. Seit dem 16. Juni 2019 ist Deutschland mit einem Stabsoffizier in der Mission vertreten. 38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums zur Lösung der Krise in Afghanistan ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser Bemühungen? Die Bundesrepublik Deutschland ist zweitgrößter bilateraler Geber für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe, der Stabilisierung und der Entwicklungszusammenarbeit und zudem zweitgrößter Truppensteller in der NATO- Mission Resolute Support. Als Mitglied des VN-Sicherheitsrats hat die Bundesregierung als Co-Federführer für das Afghanistan-Dossier zusätzlich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verantwortung für Stärkung und Koordinierung des Engagements der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan übernommen. Hierbei wird auch der Schwerpunkt „Frauen, Frieden und Sicherheit“ aktiv verfolgt : Unter deutschem Ko-Vorsitz beschäftigte sich im Juli 2019 die dazu bestehende informelle Arbeitsgruppe des Sicherheitsrats erstmals seit 2017 mit der Situation in Afghanistan. Bei der turnusgemäßen Befassung des Sicherheitsrats mit Afghanistan am 19. Juni 2019 berichtete auf Initiative der Bundesregierung die damalige Vorsitzende der afghanischen Menschenrechtskommission dem Gremium. Ergebnis der verschiedenen Bemühungen ist eine höhere Sichtbarkeit und Bedeutung des Themas „Frauen, Frieden, Sicherheit“, was einer Stärkung der Rolle von Frauen in Afghanistan förderlich ist. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung den inner-afghanischen Friedensund Versöhnungsprozess. Der von ihr mitorganisierte inner-afghanische Dialog in Doha am 7./8. Juli 2019 war ein wichtiger Beitrag, Vertrauen zwischen Vertretern der Regierung Afghanistans, der Taliban sowie der Zivilgesellschaft aufzubauen , und damit Hürden für erwarteten inner-afghanischen Verhandlungen reduzieren. Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements auf Bundestagsdrucksache 19/1120 verwiesen, in dem auch die Ziele und das Vorgehen der Bundesregierung in Afghanistan beschrieben und erläutert werden. 39. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigungen von Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas vom 29. März 2019 (www.auswaerti ges-amt.de/de/newsroom/maas-un-peacekeeping-ministerial/2204368) zur Unterstützung der „Action 4 Peacekeeping“? Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von Kapazitäten polizei- und truppenstellender Staaten sowie von VN-Friedenseinsätzen etwa durch die Entsendung von Mobilen Training-Teams, die Öffnung von missionsspezifischen Fortbildungsangeboten deutscher Trainingseinrichtungen für ausländische Teilnehmer sowie das Angebot von Trainingsmaßnahmen durch deutsches Personal vor Ort in den Missionen. Das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) bildet zudem fortlaufend zivile Expertinnen und Experten fort. Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland an der Weiterentwicklung der Trainingsarchitektur der VN-Polizei unter anderem durch die Finanzierung des United Nations Police Commander Course, der im Oktober 2019 in Berlin stattfinden wird, und durch die Mitarbeit an der Neuentwicklung standardisierter Trainingskurse der VN-Polizei. Seit 2018 wurde im Rahmen der Militärbeobachter-Ausbildung der Bundeswehr durch Anpassung der Lehrgangsgestaltung die Rolle und Ausbildung von weiblichen Peacekeepern in den Fokus gestellt. Eine derartige zielgruppenspezifische Vorgehensweise soll fortgeführt werden. Für wirkungsvolle Mandate sind alle Konfliktstadien in den Blick zu nehmen. Deutschland unterstützt dies aktiv im Sicherheitsrat mit der Forderung nach klareren, umsetzbaren Mandatierungen. Für die weitere Umsetzung der A4P-Erklärung hat das VN-Sekretariat die Mitgliedstaaten im Juli 2019 zur Übernahme von „Championships“ (Vorreiterrollen ) in verschiedenen Feldern aufgerufen. Die Bundesregierung hat sich gegenüber dem Sekretariat bereit erklärt, Championships in Teilbereichen zu übernehmen und wird damit ihr bereits bestehendes Engagement vertiefen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 19/13054 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 40. Wie viele deutsche Polizisten sind derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig (bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur besseren personellen Ausstattung von Friedensmission mit deutschen Polizeikräften? Die Zahl deutscher Polizistinnen und Polizisten in UN-Friedenseinsätzen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen: Mission Anzahl Polizistinnen und Polizisten (Stand 19. August 2019) MINUSMA 11 UNAMID 4 UNSOM 3 UNMIK 3 Im Rahmen der seit 1994 bestehenden Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) wird bei den Entsendern des Bundes und der Länder regelmäßig für die Bedeutung der polizeilichen Beteiligung an internationalen Friedenseinsätzen und die Erhöhung des deutschen Personalanteils geworben. Um die Erfolgsaussichten deutscher Bewerberinnen und Bewerber zu erhöhen, werden fachspezifische Fortbildungsangebote bereitgestellt. Diese dienen zum Beispiel zur Erhöhung der Sprachkompetenz Französisch, aber auch zur Erhöhung der Fachkompetenz in den Bereichen Ausbildung und Beratung, Projektmanagement , Frauen – Frieden – Sicherheit und sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt. Darüber hinaus werden Bewerberinnen und Bewerbern Fortbildungsmöglichkeiten zur Thematik Bewerbungsprozess bei EU- und VN- Einsätzen sowie Interviewvorbereitung angeboten. 41. Welche Fortschritte gibt es beim Aufbau des Stellenpools für Polizisten des Bundes und der Ländern, und wie sieht der weitere Zeitplan für dieses Vorhaben aus? Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau des deutschen Engagements in internationalen Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekten, etwa durch die Einrichtung eines „Stellenpools für Auslandsverwendungen und Polizeimissionen “. Dazu bedarf es der Erörterung mit den Ländern, inwieweit sich diese zukünftig hieran beteiligen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat hierzu erste Vorabstimmungen mit den Ländern durchgeführt und in die Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) eingebracht. Mit Beschluss der IMK wurde der Bund um Einrichtung einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundes gebeten, um die im Zusammenhang mit dem Vorhaben berührten komplexen rechtlichen, personalwirtschaftlichen und haushälterischen Fragestellungen zu erörtern. 42. Wie viel deutsches ziviles Personal ist derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig (bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und was unternimmt die Bundesregierung, um das zivile Personal in den UN- Friedensmissionen zu erhöhen? Eine Übersicht des direkt von den Vereinten Nationen angestellten, sogenannten kontraktierten deutschen Personals, das derzeit in VN-Friedensmissionen tätig ist, sowie des von Deutschland sekundierten Personals und der Junior Professional Officer (JPO) findet sich aufgeschlüsselt nach VN-Friedenseinsätzen in der nachstehenden Tabelle: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutsches Personal in VN-Friedensmissionen (Stand Mai 2019) UN- Friedensmission Anzahl deutsches kontraktiertes Personal deutsche zivile Sekundierte Deutsche Junior Professional Officers UNVMC 1 1 UNTSO 1 UNSOS 2 UNSOM 5 UNSMIL 4 1 UNSCOL 1 UNSCO 1 UNOAU 1 UNMISS 5 1 UNMIK 3 UNLB 4 UNIFIL 3 UNFICYP 1 UNDOF 3 UNAMID 1 UNAMA 4 MONUSCO 7 1 MINUSMA 9 1 1 MINUSCA 5 MINUJUSTH 1 Gesamt 62 2 4 Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer außenpolitischen Prioritäten durch verschiedene Maßnahmen für die Erhöhung des Anteils deutschen zivilen Personals ein. Die Bundesregierung beteiligt sich über das Modell „Government Provided Personnel“ an der Entsendung von zivilen Experten in VN- Friedensmissionen. Aktuell (Stand: 13. August 2019) sind mit einem Arbeitsvertrag des Berliner Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ein sekundierter Experte in der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) und eine ZIF-Sekundierte in der Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) tätig. Zwei weitere Sekundierungen über das ZIF, eine zur VN-Friedensmission im Irak („United Nations Investigative Team for Accoun-tability of Daesh“/UNITAD) und eine zur MINUSMA, sind derzeit geplant. Den Schwerpunkt ihrer Bemühungen zur Steigerung des deutschen Anteils am Zivilpersonal in VN-Missionen legt die Bundesregierung auf den Nachwuchsbereich . Seit 2017 werden von Deutschland finanzierte „Junior Professional Officers“ (JPOs) gezielt in ausgewählten Missionen eingesetzt. Derzeit (Stand: 21. August 2019) sind deutsche JPOs in den VN-Missionen in Kolumbien, Libyen und Sudan im Einsatz. Ab Herbst 2019 sind weitere Einsätze von JPOs in den Missionen in Irak (UNAMI) und Mali (MINUSMA) vorgesehen. Darüber hinaus wurden aus Mitteln der Bundesregierung in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) und dem ZIF für derzeit fünf deutsche „United Nations Volunteers“- Einsätze bei ausgewählten VN-Agenturen, Fonds und Programmen ermöglicht, die eng mit der VN-Verifikations-Mission in Kolumbien (UNVMC), mit MINUSMA und MONUSCO zusammenarbeiten. Im Jahr 2018 waren zudem insgesamt zwölf deutsche VN-Freiwillige bei verschiedenen VN-Missionen im Einsatz. Drucksache 19/13054 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung 22 Frauen für die „Senior Women Talent Pipeline“ der VN nominiert, um den Anteil deutscher Frauen in Leitungsfunktionen in VN-Missionen zu erhöhen. Im August 2019 wurden erneut neun Kandidatinnen nominiert, die weiter im Auswahlprozess begleitet werden. Mit Fortbildungen und Netzwerkveranstaltungen trägt das ZIF zur Weiterqualifizierung von deutschen zivilen Angestellten in VN-Friedensmissionen bei. Es berät außerdem Bewerberinnen und Bewerber wie auch bereits in VN- Friedensmissionen tätiges deutsches Personal mit Blick auf eine mögliche weitere Tätigkeit bei den VN. Darüber hinaus sind Abkommen mit VN-Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe, darunter OCHA, geplant, die die Basis für eine kurzfristige Entsendung deutschen zivilen Personals in Organisationen bilden werden. 43. Wie und mit welchen konkreten Forderungen hat sich Deutschland in die Verhandlungen für das Budget der UN-Friedensmissionen 2019/20 eingebracht , die letztlich zu einer Kürzung des Budgets um 65 Mio. US-Dollar (www.un.org/press/en/2019/gaab4328.doc.htm) geführt haben? Die Bundesregierung legt Wert auf eine angemessene Mittelausstattung der VN-Friedensmissionen und auf eine effiziente Verwendung der Beiträge der VN-Mitgliedstaaten. Dabei orientiert sich die Bundesregierung bei der Bewertung des Haushaltsvorschlags des VN-Generalsekretärs insbesondere an den Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen („Advisory Committee on Administrative and Budgetary Questions“/ ACABQ) sowie an den Berichten der externen Prüfer („Board of Auditors“) und der internen Überwachungsorgane der VN. Die Haushalte der VN-Friedensmissionen werden im 5. Ausschuss der VN- Generalversammlung verhandelt und im Konsens beschlossen. In den Verhandlungen tritt die EU geschlossen auf und bringt den in der vorausgegangenen EU-Abstimmung erarbeiteten Ansatz als gemeinsame EU- Verhandlungsposition ein. Die im Juli 2019 durch die VN-Generalversammlung beschlossenen Haushalte der VN-Friedensmissionen unterschritten im Gesamtvolumen die vom VN-Generalsekretär beantragten Mittel um einen deutlich geringeren Anteil als in den Vorperioden. Die von der VN- Generalversammlung letztlich bewilligten Mittel erlauben aus Sicht der Bundesregierung eine angemessene Erfüllung der jeweiligen Mandate der Missionen . 44. Welche Schritte zu den geplanten Reformen der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats (https://new-york-un.diplo.de/un-en/news-corner/190606- e10-workingmethods/2224768) sind bereits umgesetzt worden, und welchen Beitrag hat Deutschland hierbei geleistet? Die Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates ist ein kontinuierlicher Prozess, den die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck unterstützt, um die Arbeit des Rates transparenter und inklusiver zu gestalten. Die Bundesregierung setzt sich dabei insbesondere für die Stärkung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der gewählten Sicherheitsratsmitglieder ein. Dies gilt unter anderem für eine faire Verteilung der Arbeit in den Sanktionsausschüssen unter den Sicherheitsratsmitgliedern und für eine Beteiligung der gewählten Mitglieder an der federführenden Betreuung der Dossiers auf der Tagesordnung des Sicherheitsrats . Die Bundesregierung hat sich auch während des Vorsitzes im Sicherheitsrat im April 2019 für Transparenz eingesetzt, unter anderem durch eine Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Arbeit des Vorsitzes am Monatsende („wrap-up Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. session“). Durch regelmäßige, auch von der Bundesregierung initiierte Treffen der gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats konnten im Prozess der Reform der Arbeitsmethoden gute Fortschritte erzielt werden. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen auch in diesem Bereich fortsetzen (s. auch Antwort zu Frage 46). 45. Was ist die Position der Bundesregierung zur Entsendung von sogenannten Mini-Missionen (www.securitycouncilreport.org/un-security-councilworking -methods/visiting-mission.php), an denen nicht alle 15 Mitglieder des Rates teilnehmen? Besuchsmissionen des gesamten Sicherheitsrates sollten als ein flexibles Instrument der präventiven Diplomatie für den Sicherheitsrat bestehen bleiben, um Informationen aus erster Hand zu sammeln und zur Unterstützung von Friedensprozessen und Vermittlungsbemühungen. 46. Übernimmt Deutschland eine aktive Rolle in der Koordination der gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats (E10) für neue politische Initiativen ? Wenn ja, welche Beispiele können genannt werden, und zu welchen Ergebnissen haben diese Bemühungen im Sicherheitsrat geführt? Die gewählten Mitglieder des Sicherheitsrates (E10) stimmen sich insbesondere zu Fragen der Verbesserung und Kodifizierung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats und im Prozess zur Festlegung der Vorsitze von Unter-Organen des Sicherheitsrates eng ab. Dazu wurde auf deutsche Initiative erstmals ein gemeinsames Schreiben an die ständigen Mitglieder (S/2018/1024) verfasst. Die E10 haben in der offenen Debatte zum Thema Arbeitsmethoden am 10. Juni 2019 erstmals eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Der regelmäßige Kontakt in New York und den Hauptstädten der E10 zu Fragen auf der Agenda des Sicherheitsrates wurde intensiviert und ein monatlich wechselnder Koordinator in New York ernannt. 47. Wie hat die Bundesregierung ihre Rolle als Koordinator zwischen dem Sicherheitsrat und der Peacebuilding Commission wahrgenommen, und welche Ergebnisse hat diese Arbeit erzielt? Die Bundesregierung wirkt seit Beginn der deutschen Mitgliedschaft im VN- Sicherheitsrat 2019/2020 darauf hin, die Arbeit der Kommission für Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“) zu Krisenprävention und konkreten Konfliktkontexten enger mit den Aktivitäten des VN-Sicherheitsrats zu verknüpfen. Dazu setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Beratungsfunktion der Kommission für Friedenskonsolidierung gegenüber dem Sicherheitsrat ein, insbesondere in Übergangsphasen von Konfliktbewältigung zur Friedenskonsolidierung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 48. Inwiefern hat die Bundesregierung mit der Allianz der Multilateralisten im Sicherheitsrat zusammengearbeitet, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Die Allianz für den Multilateralismus ist ein globales, informelles Netzwerk von Staaten, die angesichts globaler Herausforderungen die Relevanz von inter- Drucksache 19/13054 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nationaler Kooperation zwischen Staaten zur Lösung von Problemen unterstreichen und gemeinsame Lösungen für globale Herausforderungen vorantreiben wollen. Daran arbeitet das Netzwerk in verschiedenen Foren und Institutionen der regelbasierten Weltordnung. Auch im Sicherheitsrat hat sich die Bundesregierung für die Einhaltung bestehender Regeln und Normen eingesetzt und eigene Initiativen ergriffen, zum Beispiel im Bereich humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte oder Abrüstung und Rüstungskontrolle. Die aktive Mitarbeit an der Lösung der Krisen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates ist Teil des Einsatzes der Bundesregierung für eine regelbasierte, multilaterale Weltordnung . 49. Welche Staaten haben sich bisher in irgendeiner Form der Allianz der Multilateralisten angeschlossen, und zu welchen konkreten Themen arbeiten diese Staaten in der Allianz der Multilateralisten mit? Die Allianz knüpft weltweit themenspezifische Netzwerke, um die regelbasierte Weltordnung zu stabilisieren, ihre Prinzipien zu wahren und dort, wo notwendig , an neue Herausforderungen anzupassen. Ziel der Initiative ist es nicht, eine neue Organisation oder eine geschlossene Gruppe mit festen Mitgliedern zu schaffen. Mit engen Partnern in der Allianz für den Multilateralismus, allen voran Frankreich, aber auch Kanada und Japan, hat die Bundesregierung den Grundstein gelegt und mit einer Vielzahl von Staaten in wechselnder Zusammensetzung treibt sie konkrete Initiativen voran, ob im Bereich Klima und Sicherheit , Abrüstung und Rüstungskontrolle, beim humanitären Völkerrecht, beim Schutz der Menschenrechte oder zur Absicherung des Cyberraums. 50. Ist es auch nicht staatlichen Organisationen möglich, Teil der Allianz der Multilateralisten zu werden? Wenn ja, gibt es bereits nicht staatliche Organisationen, die Teil der neuen Allianz geworden sind? Die Allianz für den Multilateralismus kennt als informelles Netzwerk keinen Beitrittsakt. Die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure ist Element des multilateralen Handelns der Bundesregierung und folgt der Überzeugung, dass den globalen Herausforderungen nur durch Kooperation mit allen betroffenen Akteuren begegnet werden kann. 51. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren in die Arbeit im Sicherheitsrat seit Antritt der Mitgliedschaft eingebunden? Wie sind diese Organisationen eingebunden worden? Die Bundesregierung bezieht geeignete zivilgesellschaftliche Akteure in Berlin und New York eng in die Gestaltung ihrer Sicherheitsratsmitgliedschaft ein, beispielsweise zu den Themen Frauen, Frieden und Sicherheit oder Klima und Sicherheit. Zudem stehen deutsche Auslandsvertretungen in Krisenländern in engem Kontakt mit Vertretern der Zivilgesellschaft, deren Erkenntnisse in das Gesamtbild der Bundesregierung einfließen. Die Bundesregierung legt besonderes Augenmerk auf die Einführung zivilgesellschaftlicher Expertise in die Beratungen des Sicherheitsrats. Durch die Einbindung von sogenannten ‚Briefern‘ (Vortragenden) aus der Zivilgesellschaft in die Befassung des Sicherheitsrats mit Krisensituationen ist es der Bundesregierung gelungen, auch zu kontroversen Themen im Sicherheitsrat neue Perspektiven aufzuzeigen. Insgesamt sprachen auf Einladung Deutschlands im Vorsitz- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. monat April elf Expertinnen und zwei Experten aus der Zivilgesellschaft zu länderspezifischen sowie drei thematischen Sitzungen zu den Themen humanitäres Völkerrecht, Frauen in VN-Friedensmissionen und sexualisierte Gewalt in Konflikten. Die Bundesregierung organisierte bzw. unterstützte als Ko-Gastgeberin in den ersten sechs Monaten ihrer Mitgliedschaft im VNSR insgesamt zehn Arria-Sitzungen, bei denen ebenfalls insgesamt 13 zivilgesellschaftliche Sprecherinnen und Sprecher aufgetreten sind. 52. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fachöffentlichkeit über die Arbeit und konkreten Ergebnisse ihrer Bemühungen im Sicherheitsrat informiert? 53. Wie ist die breite Öffentlichkeit über die Arbeit im Sicherheitsrat informiert worden? Die Fragen 52 und 53 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung informiert über das federführende Auswärtige Amt (AA) die Öffentlichkeit, einschließlich der Fachöffentlichkeit über Ziele, Vorhaben und fortlaufende Arbeit im VN-Sicherheitsrat. Hierzu gehörten Pressemitteilungen des AA, Beiträge auf der Internetseite des AA sowie Informationen über Soziale Medien wie Instagram, Facebook und Twitter über die Kanäle des Auswärtigen Amts, einschließlich der sogenannte Spartenkanäle und der Ständigen Vertretung bei den VN in New York. Informationen über die Arbeit im VN- Sicherheitsrat enthält zudem regelmäßig der an die interessierte Fachöffentlichkeit gerichtete, zweimonatliche Newsletter der Abteilung OR (Internationale Ordnung) des AA. Die deutsche Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat wurde im Rahmen einer Ausstellung im AA sowie in diversen Veranstaltungen thematisiert . 54. Inwiefern hat die Bundesregierung jungen Menschen und deren Positionen in die Arbeit im Sicherheitsrat integriert? Das Auswärtige Amt begleitet jedes Jahr die deutschen Jugenddelegierten zur VN-Generalversammlung. Sie haben in Gesprächen mit AA-Vertreterinnen und -Vertretern und durch Teilnahme an den in der Antwort zu den Fragen 52 und 53 genannten VN-bezogenen AA-Veranstaltungen Gelegenheit, ihren Überlegungen Ausdruck zu verleihen. Viele der Themen, die von den Jugenddelegierten als besonders relevant an die Bundesregierung herangetragen werden, wie Klimawandel, Geschlechtergerechtigkeit oder Menschenrechtsschutz, bilden Schwerpunkte der Bundesregierung im Sicherheitsrat. Die Bundesregierung setzt sich für die Beteiligung von jungen Menschen an relevanten Befassungen des VN-Sicherheitsrats ein. So wurde der VN-Sicherheitsrat auf Initiative Deutschlands hin am 23. April 2019 unterrichtet durch die Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad sowie am 25. April 2019 durch die Aktivistin für behinderte Flüchtlinge Nujeen Mustafa. Drucksache 19/13054 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.