Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12397 – Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine breite Mehrheit des Deutschen Bundestages hat den Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen. Dieser Beschluss trifft nach Ansicht der Fragesteller auf große gesellschaftliche Akzeptanz. Der Rückbau einzelner Atomkraftwerke hat begonnen oder ist in konkreter Planung, so dass das Thema der Entsorgung des radioaktiven Mülls an Bedeutung gewinnt. Neben der Frage der Endlagerung stellt auch die Lagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen in diesem Kontext eine Herausforderung dar. In Bayern existiert für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle das Zwischenlager Mitterteich, auch bekannt als Sammelstelle Mitterteich. Es besteht aus der Landessammelstelle Bayern (LSSt) und der Lagerhalle der bayerischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU-Halle). Erstere wurde im Jahr 1982 nach Strahlenschutzverordnung für 10 000 Abfallgebinde genehmigt, letztere für 40 000, vgl. Bundestagsdrucksachen 11/4335 und 11/4823. In Bayern gab es vor diesem Hintergrund in jüngerer Vergangenheit auch aufgrund eines fehlenden Katastrophenschutzplanes öffentlich bekundete Sorge um die Sicherheit des Zwischenlagers Mitterteich (vgl. www.onetz.de/deutsch land-welt/mitterteich/brisante-fracht-reaktor-b-mitterteich-id2675953.html). Auch die Tatsache, dass die Verantwortung über Prognosen und künftige Auslastungsquoten für die EVU-Halle im Zwischenlager Mitterteich letztlich in der Verantwortung der Atomkraftwerksbetreiber liegt, in deren Auftrag die EVU-Halle betrieben wird (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 16/18281), stärkt das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger nicht und trägt nach Auffassung der Fragestellenden zur Verunsicherung bei. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13086 19. Wahlperiode 10.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 3. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viel radioaktiver Abfall ist derzeit im Zwischenlager Mitterteich eingelagert (bitte jeweils für LSSt und EVU-Halle nach Gebindeart, -anzahl und Kubikmetern aufschlüsseln)? Wie schlüsselt sich der aktuelle Lagerbestand nach schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf? Die Genehmigung für das Zwischenlager Mitterteich erlaubt den Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Im Rahmen der Lagerung erfolgt keine weitere Aufschlüsselung zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen . Die Bestände an radioaktiven Abfällen zum 21. August 2019 sind nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (ByStMUV) in den folgenden Tabellen zusammengefasst. Landessammelstelle in Bayern für radioaktive Abfälle (LBA): Behältertyp Anzahl Gebindebruttovolumen [m³] 200-l-Fass 1.285 ca. 260 m³ 280-l-Fass 69 ca. 19 m³ 400-l-Fass 8 ca. 3 m³ AC-1700 11 ca. 20 m³ Gussbehälter 1 ca. 1,3 m³ EVU-Lagerhalle: Behältertyp Anzahl Gebindebruttovolumen [m³] Gussbehälter 2.296 ca. 3.000 m³ Fässer 13.414 ca. 3.700 m³ VBA 277 ca. 350 m³ Konrad-Container 253 ca. 2.100 m³  2. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung darüber zuletzt öffentlich die Bevölkerung unterrichtet? Für den bürgernahen Kontakt wurde nach Angaben des ByStMUV im Jahr 1988 der Bürgerbeirat gegründet. Der Bürgerbeirat stellt den bürgernahen Kontakt der Sammelstelle Mitterteich zur Bevölkerung her. Der Bürgerbeirat wird entsprechend einer Geschäftsordnung von der GRB regelmäßig über die mit dem Betrieb der Sammelstelle zusammenhängenden umgebungsrelevanten Fragen informiert. Der Bürgerbeirat kann diese Informationen an interessierte Bürger weitergeben. Auch trägt er die Wünsche, Fragen und Anregungen der Bevölkerung an die GRB (ehemals Gesellschaft zur Behandlung radioaktiver Abfälle in Bayern GmbH, seit dem Jahr 2001 GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle GmbH) heran. Im Rahmen der Bürgerbeiratssitzungen berichtet die GRB zum laufenden Betrieb, geplante Maßnahmen, besondere Investitionen und über den jeweiligen Jahresabschluss des zurückliegenden Wirtschaftsjahres. Der Bürgerbeirat wurde zuletzt in der Sitzung vom 7. November 2018 informiert, die nächste Sitzung soll voraussichtlich im Oktober 2019 stattfinden. Drucksache 19/13086 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Wie hat sich die Auslastung des Zwischenlagers Mitterteich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach LSSt und EVU-Halle differenzieren )? Der Bestand an Abfallgebinde jeweils zum 31. Dezember des Jahres ist nach Angaben des ByStMUV in den folgenden Tabellen dargestellt. Landessammelstelle: Behältertyp 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 200-l-Fass 915 1.023 1.221 1.472 1.073 1.035 1.198 968 1.206 1.439 280-l-Fass 6 6 6 6 6 6 69 69 69 69 400-l-Fass 9 9 9 9 10 10 7 7 7 8 AC-1700 0 0 0 0 0 0 5 9 10 10 Gussbehälter 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 ABF120 0 0 5 15 0 0 0 4 0 0 EVU-Lagerhalle: Behältertyp 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gussbehälter 1.686 1.739 1.812 1.871 1.916 1.993 2.009 2.062 2.143 2.254 Fässer 8.882 9.142 9.773 10.883 11.589 12.318 12.870 13.189 13.334 13.414 VBA 275 275 275 275 277 277 277 277 277 277 Konrad- Container 164 169 171 177 182 187 193 202 224 245  4. Für wie viele Kubikmeter radioaktive Abfälle wurde das Zwischenlager ausgelegt bzw. genehmigt bzw. wie vielen Kubikmetern Abfallvolumen entsprechen die genehmigten Gebindeanzahl-Obergrenzen von 10 000 bzw. 40 000 Stück jeweils? In der Genehmigung für die EVU-Lagerhalle und die LSSt ist ausschließlich die Anzahl der einzulagernden Gebinde festgeschrieben. Diese beläuft sich auf bis zu 40.000 Abfallgebinde für die EVU-Lagerhalle und bis zu 10.000 für die Lagerhalle der Landessammelstelle. Ein Lagervolumen ist in der Genehmigung nicht genannt, dies ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten. Nach dem derzeitigen Lagerkonzept können nach Angaben des ByStMUV die genehmigten Gebindeobergrenzen nicht erreicht werden.  5. Welche atomrechtlichen Änderungsgenehmigungen gab es seit der Erstgenehmigung des Zwischenlagers Mitterteich im Jahr 1982 jeweils wann und mit jeweils welchem wesentlichen Inhalt (ggf. bitte nach LSSt und EVU-Halle differenzieren)? Datum und Aktenzeichen der Änderungsgenehmigung Wesentlicher Inhalt Status 13.05.1985, 6/1-358-207/85 Änderung einiger der Ursprungsgenehmigung zugrundeliegender Planunterlagen der EVU- Lagerhalle aufgrund baurechtlicher Bestimmungen Aufgehoben mit Bescheid vom 06.07.1987 27.09.1985, 6/1-358-329/85 Befristete Gestattung der vorgezogene Inbetriebnahme der LBA Befristung, mittlerweile hinfällig 28.12.1986, 6/1-358-385/86 Verlängerung der Befristung der vorgezogenen Inbetriebnahme der LBA Befristung, mittlerweile hinfällig Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13086 Datum und Aktenzeichen der Änderungsgenehmigung Wesentlicher Inhalt Status 06.07.1987, 6/4-358-169/87 Auflagen zur Durchführung eines Messprogramms zur Überwachung der Gamma-Dosisleistung in der EVU-Lagerhalle und der Umgebung Aufgehoben mit Bescheid vom 05.01.1988 05.01.1988, 6/4-358-312/87 Auflage zur Durchführung eines Messprogramms zur Überwachung der Gamma-Dosisleistung außerhalb der LBA 17.08.1989, 6/1-358-192/89 Befristung der Genehmigung vom 07.07.1982 bis 31.12.1998 Abgabe ehemals radioaktiver Stoffe aus der LBA (Freigabe) Aufgehoben mit Bescheid vom 19.01.1990 19.01.1990, 6/1-358-453/89 Auflage zur Durchführung eines erweiterten Messprogramms zur Überwachung der Gamma- Dosisleistung außerhalb der LBA Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid vom 17.08.1989 Aufgehoben mit Bescheid vom 07.03.1991 07.03.1991, 6/1-358-500 Handhabung und Lagerung von Containern, die mindestens den Grundanforderungen der vorläufigen Endlagerungsbedingungen Konrad entsprechen , in der EVU-Lagerhalle Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid vom 19.01.1990 Aufgehoben mit Bescheid vom 30.03.1995 30.03.1995, 6/1-358-2479 Ergänzende Anforderungen an Container, in die brennbare radioaktive Abfälle unmittelbar eingefüllt werden (EVU-Lagerhalle) Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid vom 07.03.1991 Aufgehoben mit Bescheid vom 13.07.1998 13.07.1998, 6/1-358-268 Befristung der Genehmigung vom 07.07.1982 bis 31.12.2028 Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid vom 30.03.1995 02.10.2013, 44-8816.358-56041/2013 Änderung der Messpunkte am Anlagenzaun im Bereich der LBA  6. Aus welchen Atomkraftwerken lagern derzeit Abfälle ein (bitte nach Kubikmetern aufschlüsseln)? In der EVU-Lagerhalle lagern nach Angaben des ByStMUV radioaktive Abfälle aus den folgenden Anlagen: Versuchsatomkraftwerk Kahl/Main (VAK), Kernkraftwerk Gundremmingen (KGG) mit dem mittlerweile stillgelegten Block A (KGA), Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG), Kernkraftwerk Isar 1 und 2 (KKI 1 bzw. 2), Siemens Unternehmensteil Karlstein (SUK). Behältertyp VAK KGG KGA KKG KKI1 KKI2 SUK Gussbehälter 88 438 108 496 1.111 44 11 Fässer 1.003 5.689 2.850 1.333 2.391 148 0 VBA 33 0 0 195 49 0 0 Konrad-Container 86 57 81 12 16 1 0 Drucksache 19/13086 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  7. Wie hoch sind die Platzkontingente für die drei bayerischen Atomkraftwerke im Zwischenlager Mitterteich (vgl. Frankenpost vom 18. April 2019, Seite 9: „Atommüll rollt durch Marktredwitz“)? 70 Prozent der Lagerkapazität der bis zu 40.000 genehmigten Gebinde in der EVU-Lagerhalle werden durch PreussenElektra (PEL) für die Anlagen KKI 1 und 2, KKG und 30 Prozent werden durch die RWE für die Anlagen KGG (Blöcke A–C) sowie VAK vorgehalten.  8. Wird der radioaktive Abfall im Zwischenlager Mitterteich nach Kenntnis der Bundesregierung nach Gebindearten sortiert bzw. gruppiert zwischengelagert oder bestimmten anderen Kriterien sortiert bzw. gruppiert (ggf. bitte darlegen)? Entsprechend dem Lagerkonzept erfolgt die Lagerung in verschiedenen Lagerbereichen bzw. -abschnitten in Abhängigkeit von den verschiedenen Gebindetypen .  9. Bis wann genau ist die derzeit geltende atomrechtliche Genehmigung des Zwischenlagers Mitterteich befristet? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein etwaiges Genehmigungsverlängerungsverfahren bzw. betreffende Vorbereitungen dafür (bitte möglichst genau und ausführlich darlegen)? Die Genehmigung der EVU-Lagerhalle ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet . Überlegungen der Betreiberin im Hinblick auf eine Verlängerung der Genehmigung liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bislang nicht vor. 10. Welche Planungen gibt es für den Abtransport des Atommülls aus dem Zwischenlager Mitterteich nach Ablauf der Genehmigung, und welche Pläne und welchen Zeithorizont gibt es für den Rückbau des Zwischenlagers Mitterteich (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/umweltministerglauber -nach-2027-kein-atommuell-mehr-in-bayern,RRwwb0z)? Nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad bzw. des Bereitstellungslagers für das Endlager Konrad soll die Auslagerung von endlagergerecht konditionierten Gebinde erfolgen. 11. Wie sind die Planungen für die Auslastung des Zwischenlagers für die kommenden zehn Jahre? a) Wie viel mittel und niedrig radioaktiver Atommüll soll aus dem Zwischenlager Mitterteich in den kommenden fünf Jahren weiter verbracht werden, und wohin, und mit welchen Transportmitteln? b) Wie viele radioaktive Abfälle sollen zusätzlich dazu kommen, und mit welchen Transportmitteln? Aus der Landessammelstelle werden in unregelmäßigen Abständen Abfälle zur weiteren Behandlung zu externen Konditionierungseinrichtungen ausgelagert. Die Transporte erfolgen als Straßen- oder Bahntransport. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13086 Derzeit ist nicht vorgesehen schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus der EVU-Lagerhalle Mitterteich auszulagern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. In der Landessammelstelle richten sich die Anlieferungen nach dem jeweiligen Abfallaufkommen in Bayern. Die Anlieferungen erfolgen entweder durch den Abfallverursacher (in dessen Verantwortung), oder vom Abfallverursacher wird der sogenannte ‚GRB Abholdienst‘ beauftragt. Die Anlieferungen werden auf der Straße durchgeführt. In Abhängigkeit zum Abfallaufkommen aus Betrieb und Rückbau der Kernkraftwerke sowie unter Berücksichtigung der Errichtung bzw. Verfügbarkeit weiterer Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bzw. des geplanten Bereitstellungslagers für das Endlager Konrad werden die vorhandenen Kapazitäten in der EVU-Lagerhalle im Rahmen der bestehenden Genehmigung genutzt. Die Anlieferung erfolgt gemäß gängiger Praxis überwiegend über die Schiene. 12. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Quote von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der EVU-Halle im Zwischenlager Mitterteich in den kommenden zehn Jahren verändern wird? Die EVU-Lagerhalle wird nach Angaben der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde im Rahmen der bestehenden Genehmigung genutzt. 13. Gelten für das Zwischenlager besondere Sicherheitsbedingungen? Inwiefern hält die Bundesregierung diese Bedingungen für ausreichend? Es gelten in Mitterteich die für die Zwischenlagerung einschlägigen Regelungen des Atom- und Strahlenschutzrechts sowie das darauf fußende untergesetzliche Regelwerk. Die Überwachung der Einhaltung der Regularien ist Aufgabe der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. 14. Wie viel Personal ist laut Betriebsgenehmigung für Betrieb und Sicherheit des Zwischenlagers vorgesehen? 15. Wie viel Personal ist derzeit für Betrieb, Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers beschäftigt? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Genehmigung macht bezüglich der Personalstärke keine Vorgaben. Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Anforderungen des Atom- und Strahlenschutzrechts eingehalten werden. Hieraus ergibt sich u. a. die erforderliche Personalstärke. 16. Gab es in den vergangenen zehn Jahren Sicherheitsvorfälle, und wenn ja, jeweils wann, und welcher Art (bitte tabellarische Übersicht)? Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat dem BMU in dem genannten Zeitraum über keine besonderen Vorkommnisse berichtet. Drucksache 19/13086 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Verantwortung über Prognosen und künftige Auslastungsquoten im Zwischenlager Mitterteich bei den Atomkraftwerksbetreibern liegt? Falls ja, welche Rechtsgrundlage regelt dies mit welchem exakten Wortlaut ? Hat die Bundesregierung Einfluss auf die Auslastungsquote, und falls ja, inwiefern macht sie diesen geltend? 18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Absprache und Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander hinsichtlich Auslastung und künftiger Auslastung? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Auslastung der EVU-Lagerhalle ist durch die bestehenden Umgangsgenehmigungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV alte Fassung) begrenzt. 19. Wie wird sichergestellt, dass das Zwischenlager Mitterteich, z. B. durch mangelhafte Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander, nicht über die Kapazitätsgrenze hinaus befüllt wird? Die Einhaltung der Umgangsgenehmigung ist Aufgabe der Genehmigungsinhaberin . Sie wird von der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde überwacht. 20. Nimmt die EVU-Lagerhalle in Mitterteich hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Atomkraftwerksbetreiber über Prognosen und künftige Auslastungsquoten eine Sonderstellung im Vergleich mit anderen vergleichbaren Einrichtungen ein? Wenn ja, inwiefern? Die EVU-Lagerhalle Mitterteich nimmt im Vergleich mit anderen Zwischenlagern keine Sonderstellung bezüglich Prognosen oder Auslastungsquoten ein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17 bis 19 wird verwiesen. 21. Wie häufig und wann zuletzt hat sich die Bundesregierung über Lagerbestand und geplante Auslastung bei den Atomkraftwerksbetreibern informiert, in welcher Form, und bei wem? Im Rahmen der Erstellung des Verzeichnisses radioaktiver Abfälle (zuletzt Bestand zum 31. Dezember 2017) werden alle drei Jahre die Bestände in den einzelnen Zwischenlagern bei den Betreiberinnen erfasst, durch die zuständigen atomrechtlichen Landesbehörden geprüft und anschließend im o. g. Verzeichnis zusammengefasst. Darüber hinaus werden zum Ende eines jeden Jahres die Volumina der angefallenen radioaktiven Abfälle als Überblick ermittelt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13086 22. Über welche weiteren sicherheitstechnischen oder radiologischen Informationen zum Betrieb des Zwischenlagers wird die Bundesregierung automatisch informiert, und wie oft? Das Zwischenlager Mitterteich unterliegt u.a. den Regelungen der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarungen wird das BMU über meldepflichtige Ereignisse von den Ländern unterrichtet. 23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von aufsichtlichen Kontrollen hinsichtlich Sicherheit der Gebinde und Gebäude im Zwischenlager Mitterteich (ggf. bitte für die letzten Kontrollen Datum und wesentliche Befunde darlegen)? Mit der atomrechtlichen Aufsicht über das Zwischenlager Mitterteich hat das ByStMUV das Bayerische Landesamt für Umwelt betraut. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Drucksache 19/13086 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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