Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12267 – Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit – Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angesichts des menschengemachten Klimawandels wird es nach Ansicht der Fragesteller immer dringlicher, aus der Energieversorgung durch fossile Brennstoffe auszusteigen. Gleichzeitig nimmt der Energiebedarf vor allem in den Entwicklungs- und Schwellenländern weiter zu. In der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft darauf geeinigt, bis 2030 allen Menschen den Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie zu gewährleisten (SDG7). Im Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz haben sich die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dazu braucht es eine drastische Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen: Im Jahr 2018 wurden weltweit über 37 Gigatonnen CO2 ausgestoßen, 33 Gigatonnen davon stammten aus der Energieerzeugung (www.theguardian.com/environment / 2018/dec/05/brutal-news-global-carbon-emissions-jump-to-all-time-highin -2018, www.iea.org/geco/emissions/). Die Interessenvertretung der Wasserkraftindustrie, die International Hydropower Association (IHA), stellt Wasserkraft als eine der saubersten Alternativen zur Stromgewinnung dar. Doch Staudämme und andere Wasserkraftwerke haben auch zahlreiche negative Auswirkungen, die im Gegensatz zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Agenda 2030 stehen: Menschen müssen umgesiedelt werden, wichtige Ökosysteme werden zerstört. Die Aufstauung des Wassers begünstigt Faulungsprozesse in Flüssen, bei denen stark wirkende Treibhausgase wie Methan entstehen und das Klima weiter aufheizen: Methan hat eine 28-fach höhere Klimawirkung als Kohlenstoffdioxid – trägt über einen Zeitraum von 100 Jahren betrachtet also 28 mal so viel zur globalen Erderwärmung bei wie dieselbe Menge CO2. Auf die ersten 20 Jahren betrachtet liegt dieses Treibhauspotential (CO2-Äquivalent) jedoch bei dem 86-fachen von CO2 – ein wichtiger Faktor für die Emissionsberechnung , da vor allem die kommenden Jahrzehnte für den Klimaschutz entscheidend sein werden (www.researchgate.net/figure/Global-warming-potentials- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13106 19. Wahlperiode 10.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. f o r - m e t h a n e - k g C O 2 - e m i s s i o n s - e q u i v a l e n t - t o - a - k g - o f - m e t h a ne_fig2_263283839). Auch sind menschenrechtliche, soziale und ökologische Fragen beim Bau vor allem von Großstaudämmen, aber auch bei vielen aufeinanderfolgenden kleinen Staudämmen bei einer bassinweiten Betrachtung von großer Bedeutung. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Klimaziele des Pariser Abkommens und die Agenda 2030 zu erfüllen – der globale Ausbau erneuerbarer Energien – darunter auch der Wasserkraft – spielt dabei eine entscheidende Rolle. Multilaterale Entwicklungsbanken investieren seit vielen Jahrzehnten in diesen Sektor – ebenso wird über diverse bilaterale Energiepartnerschaften sowie Hermesbürgschaften der Ausbau der erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft von Seiten der Bundesregierung gefördert. Am 3. Dezember 2018 haben anlässlich der UN-Klimakonferenz COP 24 in Katowice neun Multilaterale Entwicklungsbanken (Multinational Development Banks, MDB) angekündigt, gemeinsam ein Rahmenwerk zu erstellen, um ihre Aktivitäten in Einklang mit der Pariser Klimaabkommen zu bringen (im Folgenden Paris Agreement Alignment). Die genannten Banken sind die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investitionsbank (EIB), die InterAmerikanische Entwicklungsbank (IADB), die Islamische Entwicklungsbank, die New Development Bank (NDB), sowie die Weltbank Gruppe mit Weltbank, IFC und MIGA. Auf der COP 25 in Chile im November 2019 planen diese Banken ihre Ergebnisse zu präsentieren. Als einer der fünf größten Shareholder von vier der genannten Multilateralen Entwicklungsbanken (AIIB, EBRD, EIB, Weltbankgruppe) und Anteilseigner an drei weiteren (AfDB, AsDB, IADB), hat die Bundesrepublik Deutschland ein großes Stimmgewicht in den Entscheidungsprozessen. 1. Durch welche konkreten Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung am Paris Agreement Alignment der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDB)? Welche Positionen bringen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in den Prozess ein, und welche Forderungen stellen sie? Als Anteilseigner der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente Ausrichtung der Banken an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ein. Durch entsprechende Ansprache auf politischer Ebene, Koalitionsbildung, fachliche Dialoge sowie Positionierungen und Abstimmungsverhalten bei multilateralen Vorhaben und Strategien sowie Wiederauffüllungsprozessen tritt die Bundesregierung für die Dekarbonisierung des Energiesektors und die Umsteuerung hin zu erneuerbaren Energien ein. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) finanzieren fachlich beratende Arbeiten, um die MDBs bei ihrem Paris Alignment Prozess zu unterstützen. So wurde 2018 die BMZfinanzierte Studie „Toward Paris Alignment: How the Multilateral Develop ment Banks Can Better Support the Paris Agreement” veröffentlicht. Um den Paris Alignment Prozess der MDBs voranzutreiben, fordert die Bundesregierung die MDBs auf, sich ambitionierte post-2020 Klimafinanzierungsziele zu setzen, welche eine ausgewogene Förderung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen und ihre Partnerländer bei der Ambitionssteigerung im Klimaschutz zu unterstützen. Drucksache 19/13106 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris Agreement Alignment Wasserkraftwerke als regenerative, nachhaltige und förderungswürdige Energiequelle angesehen? a) Inwiefern werden dabei die Empfehlungen der World Commission on Dams (WCD) berücksichtigt? b) Wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Empfehlungen überwacht ? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Die MDBs haben Ende 2018 im Rahmen der UN-Klimakonferenz COP 24 in Katowice angekündigt, das Paris Alignment ihrer Arbeit voranzubringen und bei COP 25 in Chile Ende 2019 zu den entsprechenden Fortschritten Bericht zu erstatten. Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment ist derzeit in Ausarbeitung. Vom Paris Agreement Alignment der MDBs werden keine Festlegungen bezüglich einzelner regenerativer Technologien erwartet. Wind- und Solarenergie verfügen allerdings über ein hohes Ausbaupotential und sind vielerorts bei Betrachtung der Vollkosten wirtschaftlich. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Förderung von Wasserkraftprojekten durch die MDBs daher und aufgrund der potentiellen ökologischen Auswirkungen nur unter Berücksichtigung der Ergebnisse umfangreicher Umweltverträglichkeitsprüfungen nachrangig zum Ausbau anderer erneuerbarer Energien erfolgen wird. 3. Welcher Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Pariser Agreement Alignment zur Berechnung der Klimawirkung von Wasserkraftprojekten angewandt werden? Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment der MDBs ist derzeit in Ausarbeitung. Die Bundesregierung wird im diesbezüglich Dialog mit den MDBs u. a. die Erfahrungen mit den Standards der KFW Entwicklungsbank , wie im Folgenden unter a) und b) erläutert, einbringen. a) Inwiefern wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass einige Wasserkraftwerke insbesondere innerhalb der ersten 20 Jahre große Mengen Methan ausstoßen? Für die Berechnung der Klimawirkungen der Wasserkraft-Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit durch die KfW werden die Emissionen des Vorhabens den Emissionen des Referenzszenarios gegenübergestellt. Als Referenzszenario dient hier in der Regel das allgemeine Elektrizitätsversorgungssystem des betreffenden Landes, d. h. es wird der Emissionsfaktor der Stromversorgung des betreffenden Landes herangezogen. In der Vergangenheit wurden hierfür Daten des „Institute for Global Environmental Strategies“ herangezogen. b) Welches Treibhauspotential wird bei dieser Berechnung für Methan angenommen? Im Zuge einer Harmonisierung der Treibhausgas-Methodologie werden künftig die Daten der „International Financial Institutions“ herangezogen („The IFI Dataset of Default Grid Factors“). Bei der Ermittlung der Emissionen des Vorhabens werden – soweit relevant – auch indirekte Emissionen berücksichtigt, wie zum Beispiel die Methanemissionen bei einigen Wasserkraftwerken. Entsprechend des fünften Berichts des Weltklimarates werden Methanemissionen mit einem Faktor 28 in CO2-Äquivalente umgerechnet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13106 4. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris Agreement Alignments die Risiken des Klimawandels für die dauerhaft sichere und effiziente Betreibung der Wasserkraftwerke (z. B. Konsequenzen von sich ändernden Niederschlagsmustern wie das Risiko einer Effizienzminderung durch Dürren oder Unfallgefahr durch Starkregenereignisse ) berücksichtigt? Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment der MDBs ist derzeit in Ausarbeitung. Unabhängig von deren genauer Ausgestaltung geht die Bundesregierung davon aus, dass die genannten Aspekte eines dauerhaft sicheren und effizienten Betriebs von Wasserkraftwerken bei Investitionsentscheidungen der MDBs berücksichtigt werden. Die EBRD hat sich als erste multilaterale Entwicklungsbank zur Arbeit der Task Force on Climate related Financial Disclosure bekannt und mit weiteren Finanzinstituten Empfehlungen erarbeitet, wie physische Risiken und Chancen berichtet werden können. Im Dezember 2017 hat sich die EBRD zusammen mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken verpflichtet, ihre Tätigkeit an den Klimazielen des Pariser Übereinkommens von 2015 auszurichten. Zur Umsetzung arbeiten die Banken an einem gemeinsamen Konzept (Joint MDB Paris Agreement Alignment Approach – PA3 –). Im Rahmen ihrer finanziellen Tätigkeit wird die EBRD Wege zur klimaschonenden Entwicklung erschließen; hierzu gehört die Überprüfung von Investitionen im Hinblick auf ihre physischen Auswirkungen auf den Klimawandel sowie die Bewertung von klimaschonenden Vorteilen der jeweiligen Projekte. Die EBRD besitzt eine solide Grundlage, dieses Konzept auch im Wasserkraftsektor umzusetzen; entsprechende Pionierarbeit für eine klimaschonende Entwicklung hat sie in den letzten fünf Jahren bereits in einer Reihe von Projekten in Albanien, Georgien, Marokko und Tadschikistan geleistet. Abgesehen davon unterstützt die Bank die International Hydropower Association bei der Entwicklung eines vorbildlichen Leitfadens zur klimaschonenden Nutzung der Wasserkraft. Dazu gehört die Bewertung und Steuerung von physischen Klimarisiken bei Wasserkraftprojekten. Die EBRD wird entsprechende Prinzipien bei künftigen Projekten anwenden. 5. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris Agreement Alignment erhoben, die eine angemessene Einschätzung der Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf die Ökosysteme und das regionale Gewässersystem erlauben und welche Instrumente sind dafür vorgesehen, um die Risiken geplanter Wasserkraftwerke zu bewerten? Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Zuge des Paris Agreement Alignments nur Wasserkraftwerke als förderungswürdig anerkannt werden, die folgende Kriterien erfüllen: Einhaltung der Empfehlungen der WCD; Vorliegen einer bassinweiten Planung, die den Erhalt der Artenvielfalt, Ökosysteme und Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung gewährleistet; Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen; Vermeidung der Zerstörung von Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung ; Transparente Planung sowie Achtung der Beteiligungs- und Zustimmungsrechte aller Betroffenen, insbesondere indigener Gemeinschaften nach der ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour Organization )? Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment der MDBs ist derzeit in Ausarbeitung. Drucksache 19/13106 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung geht davon aus, dass die einschlägigen Umwelt- und Sozialstandards der MDBs auch hier Berücksichtigung finden.  6. Welche aus deutschen Fördermitteln mit erbaute Wasserkraftwerke sind aus Sicht der Bundesregierung best practice Vorhaben was die Aspekte in Frage 5 betrifft? Die KfW legt großen Wert auf die Einhaltung der in der Antwort zu Frage 5 genannten Standards. Die Anwendung dieser Standards erfolgt bei Prüfung und Monitoring jeder Finanzierung der deutschen finanziellen Zusammenarbeit. Eine dezidierte Liste zu best practice Vorhaben für aus deutschen Fördermitteln erbaute Wasserkraftwerke führt die Bundesregierung nicht.  7. Fördert die Bundesregierung Wasserkraftwerke, die in Bürgerhand sind bzw. die mit und von den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant und betrieben werden? Grundsätzlich ist in allen Projekten, in denen die KfW Entwicklungsbank ein vollumfängliches „Environmental and Social Impact Assessment“ (ESIA) einfordert , ein paralleler „Stakeholder Engagement“ Prozess durchzuführen. Dazu gehören zwingend Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen des Scopings sowie bei Vorlage des Entwurfs des ESIA Berichts.  8. Inwiefern fördert die Bundesregierung staatenübergreifende Wasserkraftprojekte auch unter dem Gesichtspunkt von verbesserter Kooperation als Faktor zur Konfliktentschärfung und Konfliktprävention? Bei staatenübergreifenden Wasserkraftprojekten fördert die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) auch unter dem wichtigen Gesichtspunkt der Völkerverständigung und Konfliktprävention. So besteht zum Beispiel im Rahmen des West African Power Pools (WAPP) ein Wasserkraftprojekt am Grenzfluss zwischen Benin und Togo mit gemeinsamer Betriebsführung beider Staaten.  9. Inwieweit ist der „Do no harm“-Ansatz bindend bei der Förderung von Wasserkraftprojekten durch die Bundesregierung? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 5 und 7 verwiesen. 10. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung in der finanziellen und technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im Bereich Wasserkraft, und sind für den Erfolg der FZ-Maßnahmen eine Begleitung von TZ-Maßnahmen generell vorgesehen? Fallweise kooperieren FZ (KfW Entwicklungsbank) und TZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) auch im Bereich Wasserkraft; eine solche Kooperation ist aber nicht für alle Vorhaben verbindlich. Die FZ verfügt über Möglichkeiten, eigene Vorhaben soweit erforderlich durch Begleitmaßnahmen oder durch die Finanzierung von Consultingeinsätzen aus Mitteln des Studienund Beratungsfonds technisch zu unterstützen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13106 11. Plant die Bundesregierung eine personelle Aufstockung, um die Nexusperspektive , Wasser, Energie und Ernährungssicherheit voranzubringen? Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird das Thema Nexus Wasser-Energie und Ernährungssicherheit (WEF) durch die Bundesregierung über das BMZ seit 2011 gefördert. Seit 2014 ist ein WEF Nexus Regionaldialogprogramm in der Implementierung, das inzwischen in 5 Regionen weltweit (Lateinamerika, MENA, Nigerbecken, Südliches Afrika und Zentralasien ) arbeitet. Dieses Programm wird von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt und durch die Europäische Union kofinanziert . In der GIZ ist derzeit eine personelle Aufstockung um 3 Personen vorgesehen, die überwiegend operativ arbeiten sollen und teilweise aus EU- Geldern ko-finanziert werden. Eine personelle Aufstockung im BMZ ist derzeit nicht vorgesehen. 12. Wurden die Hermesbürgschaften für die geplanten Wasserkraftwerke Caculo Caba?a sowie Zenso in Angola mittlerweile bewilligt, und wenn ja, in welcher Höhe? Für die genannten Wasserkraftwerke Caculo Cabaça und Zenso wurden Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen beantragt und durch den Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (diesem gehören neben dem Vorsitz durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an) nach Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestagesgrundsätzlich positiv entschieden. Die Geschäfte befinden sich noch im Verhandlungsstadium . Ob diese sich realisieren, und mit welchen Auftragswerten, ist derzeit nicht bekannt. 13. Wurde bei der Planung der beiden genannten Wasserkraftwerke eine Erhebung der sozialen und ökologischen Folgen für das gesamte betroffene Flussbassin des Kwanza durchgeführt, oder wurden in den durchgeführten Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen die jeweiligen Projekte isoliert voneinander betrachtet, ohne die Auswirkungen des jeweils anderen Projektes zu berücksichtigen? Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Relevanz einer bassinweiten Planung und Risikobewertung bei Wasserkraftwerken, und inwiefern ist dies eine Voraussetzung für die Bewilligung einer Hermesbürgschaft oder Finanzierung durch die Bundesregierung? Die bei den Projekten angelegten International Finance Corporation (IFC) Performance Standards beinhalten bei Wasserkraftwerken grundsätzlich eine Betrachtung der kumulativen Auswirkungen. Daher sind diese Aspekte ein wesentlicher Bestandteil der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung und fließen als Voraussetzung in die Entscheidung zur Übernahme von Exportkreditgarantien ein. Neben den beiden genannten Wasserkraftwerken sind am gleichen Flusslauf bereits zwei Wasserkraftwerke vorhanden, und ein weiteres befindet sich derzeit im Bau. Um die kumulativen Auswirkungen hinsichtlich der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte der Projekte zu untersuchen, wurde 2016 eine umfangreiche Studie (Cumulative Impact Assessment of Hydropower Development on the Cuanza River) durch einen unabhängigen Umwelt- und Sozialgutachter erstellt. Die Studie empfiehlt Maßnahmen, um die Auswirkungen angemessen zu mitigieren und auszugleichen. Im Rahmen eines Implemen- Drucksache 19/13106 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tierungsplans werden die Maßnahmen unter Beteiligung der jeweiligen Baufirmen und der relevanten Behörden derzeit umgesetzt. Darüber hinaus wurden separate Umwelt- und Sozialverträglichkeitsgutachten für die einzelnen Projekte erstellt, die sich insbesondere mit den projektspezifischen Auswirkungen befassen. Im Rahmen der Prüfung zur Übernahme von Exportkreditgarantien wurden zudem weitere Untersuchungen durchgeführt, aus denen Maßnahmen resultieren, um die Projekte im Einklang mit den einschlägigen IFC Performance Standards zu realisieren. Eine potentielle endgültige Übernahme von Exportkreditgarantien für die genannten Geschäfte ist dabei unter anderem mit der Anforderung verbunden, einen Aktionsplan zu vereinbaren , der diese Maßnahmen verbindlich fixiert. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu menschenrechtlichen und ökologischen Risiken der Projekte Caculo Caba?a und Zenso? Wie bei Wasserkraftwerksprojekten dieser Größenordnung nicht unüblich, liegen potenzielle Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken vor, die sich insbesondere auf den Wasserhaushalt am Flusslauf, die physischen und ökonomischen Umsiedlungen, die Beeinträchtigung der Biodiversität, die sozialen Auswirkungen durch Verkehr und Arbeiter sowie die Entwicklung von Methanemissionen im Bereich des Reservoirs beziehen. Gleichzeitig haben große Infrastrukturprojekte in ländlichen Gebieten insbesondere auf die sozioökonomischen Aspekte deutlich positive Effekte. So werden im Zuge der Projektrealisierungen Straßen, die Trinkwasserversorgung, das Stromnetz sowie Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens ausgebaut. Beide Wasserkraftwerke wurden entsprechend der Vorgaben der so genannten OECD Common Approaches, der IFC Performance Standards und der Empfehlungen der World Commission on Dams (WCD) hinsichtlich der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wurden alle vorliegenden Studien berücksichtigt und ein unabhängiges Umweltund Sozialberatungsunternehmen einbezogen. Darüber hinaus erfolgten Standortbesuche , bei denen ein Austausch mit den beteiligten Parteien (angolanische Behörden, Generalunternehmen, Gutachtern) stattfand sowie die Baustelle, das zu überflutende Gebiet und die Arbeiterunterkünfte besucht wurden. Im Zuge des Standortbesuchs wurden auch die Vertreter der betroffenen beziehungsweise der umzusiedelnden Gemeinden konsultiert. Es wurden somit alle potenziellen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken betrachtet und Anforderungen formuliert, die diese Risiken adressieren. 15. Hält die Bundesregierung die in den veröffentlichten Umweltverträglichkeitsprüfungen ( w w w . a g a p o r t a l . d e / _ R e s o u r c e s / P e r s i s t e n t / 84c4e2483fd6fd320%20deb02a37db359d139c7f770/eia_angola_wasser kraftwerk_cacula.pdf und www.agaportal.de/_Resources/Persistent/ 9daab9db9279a62dd80c72d12ebf099763e6f2b6/eia_angola_wasserkraft werk_zenso.pdf) enthaltenen Schutzmaßnahmen für ausreichend, oder hält sie weitere Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten für notwendig? a) Falls weitere Maßnahmen notwendig sind, welche sind dies, und in welcher Form sind oder werden sie vertraglich vereinbart? b) Werden alle vereinbarten Schutzmaßnahmen und Kompensationszusagen für die betroffene Bevölkerung veröffentlicht werden, damit die Menschen vor Ort sich darauf berufen können? c) Inwiefern besteht die Bundesregierung vor Bewilligung der Bürgschaft auf der Vorlage eines in der Umweltverträglichkeitsprüfung an- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13106 gekündigten Umsiedlungsplanes für die Gemeinden in den betroffenen Distrikten Calambala und Candengue? Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Die veröffentlichten Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien wurden im Zuge der nationalen Genehmigungsprozesse erstellt und umfassen daher noch nicht alle Anforderungen der für die Übernahme von Exportkreditgarantien zur Anwendung kommenden Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards. Die Studien wurden deshalb durch ein unabhängiges Umwelt- und Sozialberatungsunternehmen begutachtet, woraus sich weitere Maßnahmen ableiten. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zu Biodiversitätsaspekten, zur Beteiligung der Bevölkerung, zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen, zur Sicherstellung adäquater Arbeitsbedingungen, zur Sicherstellung von Arbeitssicherheitsstandards , zur Wasserqualität, zur Dammsicherheit und zum Abfallmanagement . Diese Maßnahmen wurden in Umwelt- und Sozialaktionsplänen mit klaren Verantwortlichkeiten und Zeitschienen für ihre Umsetzung beschrieben. Die Pläne sind Voraussetzung für die endgültige Übernahme der Exportkreditgarantien und sind dementsprechend kreditvertraglich zu vereinbaren. Für beide Wasserkraftwerke ist ein Stakeholder Engagement Plan vorgesehen, der die fortlaufende Veröffentlichung von Informationen und die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung vorsieht. Im Falle des Wasserkraftwerks Zenso ist die Umsiedlung von ca. 300 Personen vorgesehen. Um eine angemessene Kompensation und eine Wiederherstellung der Lebensumstände sicherzustellen, sieht der Umwelt- und Sozialaktionsplan unter anderem die Erstellung eines Umsiedlungsplans und eines Plans zur Wiederherstellung der Lebensbedingungen vor. Die Erstellung dieser Pläne und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen sind mit der Übernahme einer Exportkreditgarantie verknüpft. Alle vereinbarten Maßnahmen werden im Rahmen eines Projektmonitorings unter Einbeziehung eine unabhängigen Umwelt- und Sozialberatungsunternehmen regelmäßig überprüft. Darüber hinaus wird kreditvertraglich vereinbart, dass der Bund im Falle von materiellen Abweichungen in die Planung von Gegenmaßnahmen einzubinden ist. 16. Hat die Bundesregierung weitere Auflagen an die Bürgschaft geknüpft bzw. plant sie, dies zu tun? Neben den in der Antwort zu Frage 15 genannten Maßnahmen ist die Übernahme der Exportkreditgarantien mit den Anforderungen verknüpft, dass sowohl die nationalen Standards als auch die IFC Performance Standards und die Weltbank Operational Safeguard Policy 4.37 (Sicherheit von Staudämmen) eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Empfehlungen der Studie zu den kumulierten Auswirkungen umzusetzen und ein unabhängiges Gutachten zur Dammsicherheit zu erstellen. 17. Wie wird die Bundesregierung, sofern die Bürgschaften bewilligt werden oder wurden, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen, Kompensationszahlungen und Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte und dem Umweltschutz überprüfen? Alle Anforderungen an die Projekte werden im Rahmen eines Projektmonitorings unter Einbeziehung eine unabhängigen Umwelt- und Sozialberatungsunternehmen während der gesamten Kreditlaufzeit fortlaufend überprüft. Drucksache 19/13106 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vereinbart oder plant sie zu vereinbaren, um die Einhaltung der umwelt- und menschenrechtlichen Auflagen durchzusetzen? Hat die Bundesregierung die Möglichkeit vertraglich vereinbart, die Bürgschaft zurückzuziehen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, bzw. plant sie, dies vertraglich festzuhalten? Hierzu wird zunächst auch auf die Antwort zu Frage 15. Alle vereinbarten Maßnahmen werden im Rahmen eines Projektmonitorings unter Einbeziehung eines unabhängigen Umwelt- und Sozialberatungsunternehmens regelmäßig überprüft. Darüber hinaus wird kreditvertraglich vereinbart , dass der Bund im Falle von materiellen Abweichungen in die Planung von Gegenmaßnahmen einzubinden ist. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen gibt es gegenüber den Deckungsnehmern verschiedene Gründe der Haftungsbefreiung (z. B. bei Verstoß gegen die bankübliche Sorgfalt), deren Voraussetzungen vom Einzelfall und dem jeweils bestehenden Deckungsschutz abhängen. 19. Wie hat die Bundesregierung überprüft, inwieweit die von den Bürgschaften begünstigten Unternehmen (inkl. Finanzinstitutionen) Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfalt gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) etabliert haben? Maßgeblich für die Förderungswürdigkeit von Anträgen auf Exportkreditgarantien ist die Identifizierung und Mitigation der mit dem Exportprojekt im Bestellerland verbundenen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken. Der Fokus der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-Prüfung liegt demgemäß auf dem ausländischen Besteller der deutschen Exporte sowie auf den an der Errichtung und dem Betrieb des Projekts beteiligten Auftragnehmern. Durch die Anwendung der Referenzstandards der Weltbankgruppe ist gewährleistet, dass diese Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der wesentlichen Elemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht überprüft werden. So müssen die Unternehmen über Politiken verfügen, in denen sie sich zur Achtung der Menschenrechte verpflichten. Sie müssen ferner über Verfahren verfügen, um menschenrechtliche Risiken bspw. im Zusammenhang mit Umsiedlungen oder Arbeitsstandards zu identifizieren und zu mitigieren und sie müssen über einen Beschwerdemechanismus verfügen, den Betroffene menschenrechtlicher Auswirkungen nutzen können. 20. Plant die Bundesregierung, die Informationen über bewilligte Bürgschaften unter www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/projektinformati onen dahingehend transparenter zu gestalten, dass erkennbar wird, um welches zuvor veröffentlichte Projekt vor Bewilligung es sich handelt, wie u. a. bereits mehrfach von zivilgesellschaftlicher Seite gefordert? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Seit Anfang 2019 werden für endgültig angenommene Geschäfte ab einem Auftragswert von 15 Mio. Euro zusätzliche Details zu der Umwelt-, Sozialund Menschenrechtsprüfung (Projektkategorie gemäß Common Approaches, angelegte internationale Standards und wesentliche Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-Aspekte) veröffentlicht. Auf Basis dieser Informationen ist nachvollziehbar, welches zuvor veröffentlichte Kategorie-A-Projekt endgültig in Deckung genommen wurde. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13106 21. Welche Projekte werden über die deutsch-brasilianische Energiepartnerschaft gefördert? Wie alle bilateralen Energiepartnerschaften der Bundesregierung mit rund 20 Ländern betreibt die Deutsch-Brasilianische Energiepartnerschaft keine Projektförderung im Sinne dieser Anfrage. Vielmehr geht es – in einer langfristigen Sicht auch über Legislaturperioden hinaus – um den hochrangigen politischen Austausch und die Einbeziehung von weiteren Akteuren aus Wirtschaft , Zivilgesellschaft und Wissenschaft mit dem Ziel einer globalen Energiewende . 22. Gibt es Pläne zur Nachverhandlung oder Aktualisierung der deutschbrasilianischen Energiepartnerschaft von 2008, z. B. um die Ziele des Pariser Klimaabkommens oder der Agenda 2030 darin aufzunehmen? Die bilateralen Energiepartnerschaften der Bundesregierung verfolgen das Ziel einer globalen Energiewende. Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit sind entsprechend erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Dabei behält sich die Bundesregierung vor zu überprüfen, inwiefern eine bestehende Zusammenarbeit weiterhin dieser Zielsetzung dient und wie gegebenenfalls darauf reagiert werden kann. 23. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung bezüglich der deutschbrasilianischen Energiepartnerschaft unter der aktuellen Regierung von Jair Bolsonaro? Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung sorgfältig; hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Inwiefern wird die Entwicklung von dezentralen, durch die Bürgerinnen und Bürger selbst verwalteten Lösungen zur Energieversorgung vorangetrieben , die vor allem den Zugang armer Bevölkerungsschichten zu bezahlbarem , nachhaltigem Strom als Ziel haben? Die brasilianische Regulierung des Strommarkts ermöglicht die dezentrale Energieerzeugung durch Bürger bzw. Haushalte, Unternehmen, Konsortien, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften in Gebäuden. Diese dezentralen Erzeuger werden staatlich gefördert, indem sie von den Netzgebühren befreit sind. Die Deutsch-Brasilianische Energiepartnerschaft fördert in diesem Zusammenhang keine Einzelprojekte (hierzu wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen ). Sie unterstützt durch den Erfahrungsaustausch zwischen hochrangigen Akteuren aus Politik und Wirtschaft dabei, auch in Fragen der dezentralen Erzeugung angemessene Lösungen zu finden. Zudem unterstützt die Energiepartnerschaft die Behörden in der Entwicklung eines nationalen Energieeffizienzplans durch komplementäre Studien. Die Einsparung von Strom führt stets zu einer Reduzierung der Energiekosten und ist daher sozial relevant. 25. Werden über die Energiepartnerschaft auch konkrete Energieprojekte z. B. in der Wasserkraft gefördert? Im Rahmen der Deutsch-Brasilianischen Energiepartnerschaft betreibt die Bundesregierung keine Projektförderung im Sinne dieser Anfrage. Drucksache 19/13106 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. War die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 15 Jahren an der Finanzierung oder dem Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien beteiligt ? a) Wenn ja, an welchen (bitte nach bereits gebauten, bereits bewilligten und sich in der Prüfung befindlichen, Kostenumfang und Leistung getrennt auflisten)? Im Auftrag der Bundesregierung hat die FZ in den letzten 15 Jahren folgende Finanzierungen für den Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien zugesagt: • Rio do Braco (11,5 MW), Moinho (14 MW), Queluz (30 MW), Lavrinhas (30 MW); über ein Darlehen an die brasilianische Entwicklungsbank BNDES ; alle bereits gebaut; Gesamtkosten 317,9 Mio. US-Dollar, davon FZ-Anteil 68,4 Mio. US-Dollar • Im Wasserkraft-Komplex Sao Bernardo: Joao Borges (19 MW) bereits gebaut ; Gesamtkosten: 44,78 Mio. Euro • Barra do Rio Chapeu (15,15 MW) bereits gebaut; Kosten: 38,05 Mio. Euro b) Handelt es sich um kleine oder auch größere Wasserkraftwerke gemäß der Definition der World Commission on Dams WCD (bitte in Megawatt installierter Leistung angeben)? Es handelt sich bei allen Vorhaben um Wasserkraftwerke mit maximal 30 MW installierter Leistung. c) Inwiefern werden dabei bassinweite Studien durchgeführt, die auch im ausreichenden Maße die langfristigen und für den Flussunterlauf erwarteten Auswirkungen (downstream und longterm effects) mit einbeziehen ? d) Mit welchen konkreten Verfahren werden bei diesen Studien menschenrechtliche und soziale Standards überprüft, und wie wird dies überwacht? e) In welcher Form wird die Zivilgesellschaft in die Planung mit einbezogen und umfassend informiert? f) Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur freien, frühzeitigen und informierten Zustimmung (FPIC) und der ILO-Konvention 169 eingehalten wird, wenn indigene Bevölkerung betroffen ist, und wie wird dies überprüft? Die Fragen 26c und 26f werden gemeinsam beantwortet. Die Vorhaben sind grundsätzlich, wie in der Antwort zu den Fragen 2, 5 und 7 erläutert, entsprechend der Vorgaben der zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Nachhaltigkeitsrichtlinie geprüft worden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13106 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333