Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12534 – Projektvorschläge des Landes Saarland für die Strukturentwicklung an Steinkohlekraftwerksstandorten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Einberufung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ durch die Bundesregierung am 6. Juni 2018, ist der Ausstieg Deutschlands aus der Kohle beschlossen worden. Ein Ende der Kohleverstromung wird bis zum Jahr 2038 angestrebt. Dieser Kohleausstieg wird in vielen Ländern einen starken Strukturwandel zur Folge haben, den es frühzeitig zu gestalten gilt. Hierfür hat die Kommission in ihrem Abschlussbericht Vorschläge für jedes betroffene Gebiet gemacht. Die zügige Umsetzung dieser Vorschläge ist von besonderer Notwendigkeit für die einzelnen Regionen, weshalb schnellstens die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen. Gerade das Saarland wird nach Ansicht der Fragesteller durch die Automobilkrise, die Energiewende und den Kohleausstieg stark betroffen und einem radikalen Strukturwandel unterworfen sein, da weite Teile der Wirtschaft an der Automobilindustrie und dem Verbrennungsmotor sowie an der Stahlproduktion hängen. Das Ifo-Institut prognostiziert beispielsweise ein schrumpfendes Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren (www.saar bruecker-zeitung.de/saarland/saar-wirtschaft/ifo-institut-erwartet-halbierteswirtschaftswachstum _%20aid-39585339). Ebenso schneiden die saarländischen Landkreise im Zukunftsatlas von Prognos immer schlechter ab (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_%20wirtschaft/saarland_zukunftsstu die_absturz100.html?fbcl id=IwAR2—OWS_JK%20ctwAb3VW- DTi0aEe27Gr5kJ9kEwat_aiAaKss33okA_b0M4). Aus diesem Grund muss frühzeitig Vorsorge getroffen werden, wie das Land in Zukunft erhalten werden soll. Bei einigen Vorschlägen bestehen nach Ansicht der Fragesteller berechtigte Zweifel daran, dass die Bundesregierung diese schnell umsetzt. So wurde die Ausbaustrecke „Ludwigshafen-Saarbrücken-Grenze D/F“ nicht im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Ebenso verzögert sich der Ausbau der Moselschleusen stetig. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13108 19. Wahlperiode 10.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Auswirkungen wird die Aufnahme der Fernwärmeversorgung in den Abschlussbericht der Kohlekommission nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Fernwärmeversorgung im Saarland nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung haben? Die „Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat in ihrem Abschlussbericht empfohlen, die Wärmeversorgung bei der Reduzierung der Kohleverstromung umfassend zu berücksichtigen. Sie wird sowohl bei der Maßnahme zur Reduzierung der Steinkohleverstromung, als auch bei der Umsetzung einer einvernehmlichen Lösung mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern zur Reduzierung der Kohleverstromung Berücksichtigung finden. Darüber hinaus empfiehlt die KWSB in ihrem Abschlussbericht mit Blick auf die Fernwärmeversorgung eine Weiterentwicklung und Fortführung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei sollen gemäß KWSB moderne, flexible Strom- Wärme-Systeme gefördert werden, die neben KWK-Anlagen auch Speicher, Fernwärmenetze, Erneuerbare Energien- Wärmeerzeuger wie z. B. Wärmepumpen, Power-to-Heat-Anlagen und solarund geothermische Anlagen umfassen und so geeignet sind, die Potenziale „Grüner Fernwärme“ zu erschließen. Die Bundesregierung hat angekündigt die Förderung des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes (KWKG) entsprechend energiewendekompatibel weiterzuentwickeln und bis 2030 zu verlängern. Damit wird Planungssicherheit für Investitionen geschaffen – auch für Fernwärmeversorger im Saarland.  2. Liegen der Bundesregierung aktuell Anfragen zur Förderung zur Errichtung einer Batteriezellfertigung im Saarland vor? Aufgrund des aktuell laufenden Auswahlverfahrens zur Förderung einer Batteriezellfertigung kann die Bundesregierung keine Angaben zum Bewerberkreis machen.  3. Plant die Bundesregierung zusätzlich zur bestehenden bundesweiten Förderung zur Errichtung einer Batteriezellenfertigung zusätzlich oder gesonderte Unterstützung für Batteriezellenfertigung im Saarland oder in anderen Grenzregionen der Bundesrepublik Deutschland? Nein, es ist von Seiten der Bundesregierung keine zusätzliche oder gesonderte Unterstützung für Batteriezellfertigung im Saarland oder in anderen Grenzregionen der Bundesrepublik Deutschland geplant.  4. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit den Zubau von zweiten Schleusenkammern an allen Moselschleusen zu beschleunigen , und wenn ja, wie hoch wäre die Zeitersparnis dadurch, und wieso wurde eine solche Beschleunigung bisher nicht unternommen? Das Projekt des Baus von sieben zweiten Schleusenkammern an der Mosel ist in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ in den Bundesverkehrswegeplan 2030 und in den Bedarfsplan des Wasserstraßenausbaugesetzes aufgenommen worden . Ziel der Bundesregierung ist es, die im Bundesverkehrswegeplan identifizierten Infrastrukturmaßnahmen so schnell wie möglich zu realisieren. Der Bedarfsplan bildet die Ausbaumaßnahmen ab, die im Zeitraum bis 2030 realisiert oder begonnen werden sollen. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße wird der Bau der zweiten Schleusenkammern an Drucksache 19/13108 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Mosel mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln derzeit weiter vorangetrieben .  5. Welche Bedeutung haben der Ausbau der Moselschleusen und der Bahninfrastruktur für eine mögliche Batteriezellenfertigung im Saarland? Die logistische Anbindung potentieller Standorte einer Batteriezellfertigung spielt grundsätzlich eine Rolle für die ökonomische Tragfähigkeit eines solches Vorhabens. Die Bewertung der Bedeutung spezifischer Elemente dieser Anbindung hängt von den Details des Vorhabens und des Standorts ab und obliegt daher den Unternehmen, die eine solche Fertigung planen.  6. Wie hoch sind die Fördermittel, die die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 für das Digitale Testfeld Luxemburg- Frankreich- Deutschland für das automatisierte und vernetzte Fahren zur Verfügung gestellt hat, und wie hoch beziffern sich die, vom Land Saarland angesprochenen, fehlenden Fördermittel, um das Projekt voll umfänglich durchführen zu können? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert im Rahmen des Förderprogramms zur Umsetzung der Strategie AVF seit 2018 das Projekt kantSaar mit insgesamt rund 1,482 Mio. Euro. Verteilt auf die Jahre erfolgt die Förderung wie in der Tabelle dargestellt: Jahr 2017 2018 2019 Förderung [T€] 0 101 921 Die Förderung erfolgt bis Ende 2020. Das Projekt kantSaar wird zu einem Teil auch auf dem deutsch-französischluxemburgischen Testfeld (in Merzig) durchgeführt. Das Projekt bzw. der Konsortialführer (HTW Saar) ist dort aktiv (Aufsichtsrat, operative Tests, Fahrten). Das Vorhaben ist als Teil des Testfeldes offiziell gelistet. Der Simulationsteil wird an der Universität des Saarlandes durchgeführt (fgvt.htwsaar.de/public/ index.php/neurokognitives-testfeld/). Zu fehlenden Fördermitteln im Rahmen des geförderten Projektes hat die Bundesregierung keine Kenntnis.  7. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum Aufbau einer Auto-Uni im Saarland vor, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung ein solches? Der Bundesregierung liegen dazu keine Konzepte vor.  8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über konkrete Pläne zur Errichtung eines Betriebes zur Wasserstoffproduktion im Saarland, und wenn ja, welche ? Im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ wurde am 18. Juli 2019 die Projektskizze „HydroHub: Wasserstoff-Elektrolyse am Energie Hub Fenne“ ausgewählt und soll – nach dem Inkrafttreten einer erweiterten Förderrichtlinie – in den kommenden Jahren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert werden. Am Standort des STEAG-Steinkohle- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13108 Kraftwerks Fenne in Völklingen möchten die Projektpartner des Reallabors „HydroHub“ erforschen, wie in Zeiten des Überangebots an Wind- und Sonnenenergie mithilfe eines Elektrolyseurs Wasserstoff erzeugt und verwendet werden kann. Dieser soll als Probebetrieb u.a. an nahegelegene Stahlunternehmen geliefert werden, die ihn für industrielle Prozesse benötigen. Es ist weiter geplant, Wasserstoff auch ins regionale Gasnetz einzuspeisen und zusätzlich öffentliche Wasserstoff-Tankstellen im Saarland zu versorgen. Zudem könnte der Wasserstoff später wieder in Strom verwandelt werden. Die Wärme, die bei der Erzeugung des Wasserstoffs entsteht, soll in das Netz des Fernwärmeverbunds Saar (FVS) ausgekoppelt werden.  9. Unterstützt die Bundesregierung das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA), und wenn ja, mit welchen Programmen, und mit welchen Mitteln? Der Bund finanziert das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CIS- PA) seit dem 1. Januar 2019 im Rahmen der institutionellen Förderung gemeinsam mit dem Saarland mit einem Bundesanteil von 90 Prozent. Im Haushaltsjahr 2019 beträgt dieser Bundesanteil rund 14,6 Mio. Euro. Das Saarland trägt dementsprechend 10 Prozent der Finanzierung. Darüber hinaus fördert der Bund das CISPA im Zeitraum 2017 bis 2022 mit Projektmitteln in Höhe von 9.128.633 Euro auf der Grundlage des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“. 10. Plant die Landesregierung die Ausweitung der Unterstützung des CISPA? Zu Planungen der Landesregierung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Welche Mittel der Umsetzung des deutsch-französischen Zentrums für Künstliche Intelligenz in Form eines dezentralen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes (virtuelles Zentrum) plant die Bundesregierung im Saarland, und insbesondere für das DFKI Saarbrücken, ein, und wofür sollen diese Mittel verwendet werden? 12. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit der französischen Regierung über die Umsetzung des deutsch-französischen Zentrums für Künstliche Intelligenz in Form eines dezentralen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes ? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Das deutsch-französische Forschungs- und Innovationsnetzwerk für Künstliche Intelligenz ist ein Projekt der deutschen und französischen Forschungs- und Wirtschaftsministerien (BMBF, BMWi, MESRI, DGE). Die nationale und internationale Vernetzung stellt ein bedeutendes Handlungsfeld der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung dar. Das Vorhaben wurde im Januar 2019 in der Liste prioritärer Projekte im Rahmen des Aachener Vertrages verankert . In 2019 wollen die Ministerien sich über das weitere Vorgehen sowie über die Ziele und Aufgaben des Netzwerkes verständigen. Erste Ergebnisse dieser Verhandlungen sollen im Herbst veröffentlicht werden. Über die Verteilung von Mitteln für die Umsetzung dieses Vorhabens ist noch nicht entschieden worden. Drucksache 19/13108 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum Auf- oder Ausbau von Hub-Strukturen im Saarland vor? Aus den bisherigen Vorschlägen des Landes Saarland an das BMWi zur Flankierung des Kohleausstieges liegt eine Konzeptskizze für einen Energie-Hub Fenne vor. Der Fokus liegt auf der Fortentwicklung der Energie-Infrastruktur im Saarland zur Kompensation des Auslaufens der Kohleverstromung. Diese Konzeptskizze ist unter anderem Prüfgegenstand von möglichen Förderschwerpunkten mit dem Fokus auf die Strukturstärkung im Saarland. Die Projektauswahl ist noch nicht abgeschlossen. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 8 dieser Anfrage verwiesen. 14. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum Bau und Unterhalt einer permanenten Präsenz des Landes Saarland im Silicon Valley in den Vereinigten Staaten vor, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten angesetzt, und wie hoch wäre die Förderung durch die Bundesregierung? Der Bundesregierung ist kein derartiges Konzept bekannt. 15. Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in einer Saar-Repräsentanz in Kalifornien?  Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Die Bundesregierung verweist im Übrigen auf die Zuständigkeit des Landes Saarland. 16. Hat sich die Entscheidung der Bundesregierung, dass die Ausbaustrecke „Ludwigshafen-Saarbrücken-Grenze D/F“ nicht im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird, seit dem Projektvorschlag des Landes Saarland vom 25. Januar 2019 geändert, oder bleibt die Bundesregierung bei ihrer Ablehnung eines Vordringlichen Bedarfs für das Ausbauprojekt? Das Projekt ABS Ludwigshafen–Saarbrücken ist im Vordringlichen Bedarf (VB) des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bzw. des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege (Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz) enthalten und in weit fortgeschrittener Realisierung. Das Vorhaben ABS Ludwigshafen –Saarbrücken–Grenze D/F ist im Potentiellen Bedarf des BVWP bzw. des Bedarfsplans enthalten. Diese Projekte können in den VB aufsteigen, sobald nachgewiesen ist, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in den VB erfüllen. Nach Prüfung hat sich gezeigt, dass das Vorhaben ABS Ludwigshafen–Saarbrücken –Grenze D/F auch nach intensiver Optimierung die Kriterien für die Aufnahme in den VB nicht erfüllt. Im Bedarfsplan ist festgelegt, dass die Projekte des Potentiellen Bedarfs nur bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit in den VB aufsteigen können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13108 17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Fernverkehrsanbindungen für das Saarland? Mit der Realisierung des Vorhabens ABS Ludwigshafen–Saarbrücken sind die infrastrukturellen Grundlagen für eine attraktive Fernverkehrsschienenanbindung des Saarlandes gegeben. Hierfür wurden bisher über 650 Mio. Euro aufgewandt . Die konkrete Angebotsgestaltung ist Sache der Eisenbahnverkehrsunternehmen . 18. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zur Ansiedlung von Bundesbehörden im Saarland vor? 19. Plant die Bundesregierung die Ansiedlung von Bundesbehörden, beispielsweise einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ oder einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“, im Saarland, und wenn ja, welche Institutionen sollen bis wann im Saarland angesiedelt werden? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt mit Neu- und Ausgründung von Bundesbehörden strukturpolitische Impulse für strukturschwache und vom Strukturwandel betroffene Regionen (vgl. „Unser Plan für Deutschland“). Die diesbezüglichen Planungen laufen derzeit in den Ressorts unter sorgfältiger Abwägung fachlicher und strukturpolitischer Aspekte. Die Clearingstelle im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt die Ressorts beratend bei ihren Ansiedlungsüberlegungen . Konkret will die Bundesregierung innerhalb der nächsten zehn Jahre allein in den Kohleregionen 5.000 Arbeitsplätze schaffen. Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit wird nach einer gemeinsamen Entscheidung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Verteidigung in der Region Halle/Leipzig in Form einer GmbH angesiedelt werden. Drucksache 19/13108 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333