Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12233 – Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. Juni 2019 hat Facebook ein Whitepaper mit den Eckpunkten für das digitale Währungs- und Finanzinfrastrukturprojekt „Libra“ veröffentlicht. Libra soll demnach eine kostengünstige Finanzinfrastruktur bieten und die Finanzintegration – insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern – verbessern . Die Blockchain-Technologie ist für den digitalen Zahlungsverkehr mit Blick auf eine zukünftig angestrebte Dezentralisierung von Libra vorgesehen . Die Verwaltung des Systems soll von der gemeinnützigen Organisation „Libra Association“ mit Sitz in Genf übernommen werden. Zu deren 28 Mitgliedern zählen unter anderem Mastercard, Visa und Paypal. Calibra, eine in den USA als Zahlungsdienstleister registrierte Tochtergesellschaft von Facebook, ist bisher der einzige Wallet Provider für Libra unter den Mitgliedern. Bis 2020 sollen 100 Mitglieder gewonnen werden und das digitale Asset auf den Markt gebracht werden. Facebook kommt bei dem Projekt, insbesondere in der Startphase , eine Führungsrolle zu (https://libra.org/de-DE/white-paper/). Im Unterschied zum Bitcoin soll Libra ein „Stablecoin“ sein, dessen Wert bei vollständiger Deckung an einen Währungskorb gekoppelt ist. Die Währungsreserven aus Bankeinlagen und risikolosen und kurzfristigen Anleihen entstehen durch den Umtausch von Fiatgeld in Libra bzw. den Kauf von sogenannten Investment Token. Die Reserven sollen durch geografisch verteilte Verwahrstellen unter der Verantwortung der Libra Association verwaltet werden. Renditen sollen Betriebs- und Transaktionskosten sowie Gewinnansprüche der Investoren decken. Die Funktionsweise des Reservefonds ähnelt einem Currency Board. Zentralbanken und Aufsichtsbehörden haben die eingehende Prüfung von Libra angekündigt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe der sieben größten Industrieländer (G7) eingesetzt. Die enorme Datenmacht bzw. Größe von Facebook mit 2,7 Milliarden Nutzern weltweit (inkl. angeschlossener Dienste) schürt bei Regulierern und Aufsehern Bedenken hinsichtlich der Risiken von Libra für Finanzstabilität, Wettbewerb und Geldwäscheprävention. Laut Presseberichten über einen Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Deutscher Bundestag Drucksache 19/13117 19. Wahlperiode 11.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. würde geprüft, „wie eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung verhindert werden könne“. In dem Zusammenhang stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz klar, dass „die Herausgabe einer Währung nicht in die Hände eines Privatunternehmens gehört, denn sie ist ein Kernelement staatlicher Souveränität” (https://de.reuters.com/article/deutschland-libraid DEKCN 1UB17W). Libra soll als Kryptotoken bzw. reine Verrechnungseinheit, fungieren und ähnelt in seiner Struktur einem Exchange Traded Fund, der einen Finanzindex nachbildet. Sollte die Libra Association perspektivisch jedoch anstreben, Libra auch ohne Deckung zu emittieren, z. B. in Form von Libra-Krediten, könnte dies systemische Risiken (Bank Runs etc.) verstärken.  1. Welche spezifischen Risiken bestünden nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß dem im White Paper skizzierten Aufbau in den Bereichen a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr, b) finanzieller Verbraucherschutz, c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik, d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung , e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen f) und Datenschutz? Die mit der Einführung von Libra verbundenen Risiken hängen nach der Einschätzung der Bundesregierung von der konkreten Ausgestaltung und vom zu erwartenden Verbreitungsgrad der Libra und des Libra-Ökosystems ab. Das von der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete Grundlage, um eine belastbare Bewertung dieser Risiken vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die Bundesregierung und ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den Sachverhalt. Dazu gehört auch die Mitarbeit des Bundesministeriums der Finanzen in der im Juni 2019 eingerichteten G7 Arbeitsgruppe zu sog. Stablecoins . Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 7a bis 7c der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/12136 verwiesen.  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung und wie vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz gefordert „eine Libra-Etablierung als echte Alternative zur staatlichen Währung verhindert werden“ (https://de.reuters.com/article/deutschlandlibra -idDEKCN 1UB17W)? Die Bundesregierung und ihre zuständigen nachgeordneten Behörden prüfen derzeit den Sachverhalt. Libra könnte – je nach konkreter Ausgestaltung – unter ein bestehendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt fallen, das dazu führt, dass sich Libra nicht als echte Alternative zur staatlichen Währung etablieren kann. Drucksache 19/13117 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um wie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert „Finanzstabilität und Verbraucherschutz [zu] sichern“ [und] Einfallstore für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung [zu] verhindern“ (https://de.reuters.com/article/deutschlandlibra -idDEKCN 1UB17W)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  4. Welche bestehenden gesetzlichen Regelungen erachtet die Bundesregierung im Hinblick auf die Wahrung der Finanzstabilität und des Verbraucherschutzes bei Libra sowie zur Geldwäscheprävention als besonders bedeutsam , und warum? Inwieweit sind diese aufgeführten Regelungen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend? Wenn nein, welche Regelungen sind zwingend zu ergänzen? Der Ansatz der Finanzregulierung in Deutschland ist prinzipienorientiert und technologieneutral. Die bestehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen sind somit grundsätzlich auch zur Anwendung auf Libra geeignet. Inwieweit bestimmte gesetzliche Regelungen im Kontext Libra besonders bedeutsam, nicht ausreichend oder zwingend zu ergänzen sein könnten, wird derzeit geprüft. Das von der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete Grundlage , um eine belastbare Bewertung vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter.  5. Teilt die Bundesregierung explizit die durch den Datenschutzbeauftragten geäußerte Skepsis, nach der „ein Konzern, der über solch riesige Datenmengen verfügt, nicht noch über Details unseres Zahlungsverhaltens verfügen sollte“ (www.berlinertageszeitung.de/technik/42532-datenschutz beauftragter-sieht-facebook-waehrung-libra-kritisch.html)? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Ausübung seiner Befugnisse unabhängig. Die Bundesregierung nimmt daher keine Stellung zu datenschutzpolitischen Aussagen des BfDI.  6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vergleichbare Produkte oder Angebote am Markt, und wie sind diese aktuell in Deutschland bzw. der EU reguliert? Das Libra Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium, in dem viele Fragen zur konkreten (vertragliche) Ausgestaltung noch offen sind. Die zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind deswegen keine geeignete Grundlage, um derzeit einen belastbaren Vergleich mit anderen, bereits am Markt befindlichen Produkten, vorzunehmen zu können. Die rechtliche Einordnung hängt von dem konkreten Geschäftsmodell im Einzelfall ab. Für die Prüfung konkreter aufsichtsrechtlicher Sachverhalte ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist die konkrete vertragliche Ausgestaltung der Kryptotoken . Generell lässt sich festhalten, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptotoken im Einzelfall Erlaubnispflichten auslösen können. Kryptotoken können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich als E-Geld Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13117 einzustufen sein. Dann wäre die Ausgabe dieser Token in der Bundesrepublik Deutschland nur mit vorheriger Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zulässig Soweit Kryptotoken rechtlich als Finanzinstrumente einzuordnen sind, insbesondere als Rechnungseinheiten nach § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), stellen Tätigkeiten auf dem Sekundärmarkt regelmäßig Finanzdienstleistungen dar, für deren Erbringung eine Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Erlaubnispflichtig wäre dann zum Beispiel die Vermittlung des Kaufs solcher Token, der Betrieb eines Online- Handelsplatzes, an dem die Token angeboten werden oder der Kauf oder Verkauf der Token als Dienstleistung für Dritte. Die BaFin prüft bei Kryptotoken zudem im Einzelfall, ob weitere kapitalmarktrechtliche Pflichten einschlägig sind. Dazu gehört, ob es sich bei den Token um ein Wertpapier i. S. d. Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) handelt. Daraus können sich prospektrechtliche Pflichten ergeben, wie etwa die Pflicht zur Erstellung eines Wertpapierprospekts – sofern keine Ausnahmevorschrift greift.  7. Welche Ergebnisse hat die kartellrechtliche Prüfung der Ankündigungen zur Einführung von Libra durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ergeben? Falls die Prüfung andauert, welche Zwischenergebnisse haben sich ergeben , und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein? Die zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind keine geeignete Grundlage , um eine belastbare kartellrechtliche Prüfung vorzunehmen. Für die Prüfung konkreter kartellrechtlicher Sachverhalte ist das Bundeskartellamt zuständig . Das Bundeskartellamt beschäftigt sich derzeit intern mit der Ausgestaltung des im White Paper umrissenen Libra- Ökosystems, um mögliche kartellrechtliche Fragestellungen zu identifizieren. Das Bundeskartellamt steht dabei in Kontakt mit der Europäischen Kommission, zumal es sich um ein globales Projekt handelt.  8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Risiko, dass eine Integration der Zahlungsverkehrsfunktion in weit verbreitete Messengerdienste – wie bei Libra geplant – zu einer sehr schnellen, umfassenden und exklusiven Nutzung durch Kunden mit entsprechenden Folgen für Wettbewerber führen könnte? Die Auswirkungen von „Libra“ werden stark von der globalen Verbreitung nach dessen angekündigter Einführung 2020 abhängen. Sie sind auf Grundlage der vorliegenden Informationen zum Libra Projekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar abschätzbar. Allerdings sollte das Potential der schnellen und globalen Verbreitung nicht unterschätzt werden – insb. mit Blick auf die neben Facebook beteiligten Unternehmen und aufgrund der Netzwerkeffekte der datengetriebenen Internetplattformen „WhatsApp“ und „Facebook Messenger“. Drucksache 19/13117 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Welche weiteren Ressorts oder Bundesbehörden führen aktuell welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra durch? Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben? Das Libra Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium, in dem viele Fragen zur konkreten (vertragliche) Ausgestaltung noch offen sind. Vertreter von Facebook haben öffentlich verlautbart, dass Libra erst starten wird, wenn regulatorische Bedenken vollständig ausgeräumt und entsprechende Genehmigungen vorliegen (vgl. www.bloomberg.com/news/articles/2019-07-15/facebooksays -libra-won-t-launch-until-regulators-satisfied). Die Bundesregierung und ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den Sachverhalt. Dies umfasst insbesondere Arbeiten im Bundesministerium der Finanzen und der BaFin. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskartellamt beobachten , ob und ggf. wie die Ankündigung zur Einführung von „Libra“ konkret umgesetzt wird und inwieweit die konkrete Ausgestaltung kartellrechtliche Prüfungen erforderlich macht. Dabei bestehen auch Kontakte mit der Europäischen Kommission. 10. Welche EU-Behörden führen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra durch? Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben? Der Bundesregierung ist ein europäisch abgestimmtes Vorgehen aufgrund des globalen Verbreitungspotentials von Libra wichtig. Nach Kenntnis der Bundesregierung befassen sich eine Vielzahl von EU-Behörden mit Libra, darunter die EU-Kommission, die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte. Abschließende Prüfergebnisse liegen nach der Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht vor. 11. Welche internen Treffen der Bundesregierung haben auf ministerieller sowie Arbeitsebene mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra und etwaigen Risiken oder einem möglichen regulatorischen Umgang mit Libra stattgefunden (bitte auflisten)? Die Mitglieder der Bundesregierung und die Arbeitsebene stehen untereinander auch in Bezug zu Libra in ständigem Austausch. Dieser Austausch ist dem einer konkreten Positionierung vorgelagerten Willensbildungsprozess der Bundesregierung zuzuordnen, der den Bereich der Bundesregierung noch nicht verlässt und der damit dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfällt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13117 12. Welche Treffen haben zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden und Vertretern von Facebook oder anderen Mitgliedern der Libra Association in den letzten zwölf Monaten mit Bezug zu Libra stattgefunden (bitte auflisten)? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (Leitungsebene) pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren, insbesondere auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Unterhalb der Leitungsebene existiert eine vollständige und umfassende Aufstellung dienstlicher Kontakte nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit auch nicht erstellt werden. Auf Leitungsebene fanden in den letzten 12 Monaten zum Thema Libra gemäß den vorliegenden Informationen keine Treffen von Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung oder einer ihrer nachgelagerter Behörden mit Facebook oder einem anderen Mitglied der Libra-Association statt. 13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch zwischen der Bank of England, die nach Kenntnis der Fragesteller vorab von Facebook über Libra unterrichtet wurde, und Vertretern der Europäischen Zentralbank (EZB), der Bundesbank oder nationalen Aufsichtsbehörden zu Libra stattgefunden (bitte auflisten)? Die BaFin stand nicht in Kontakt mit der Bank of England. Die Deutsche Bundesbank steht nach Kenntnis der Bundesregierung im ständigen Austausch mit anderen Zentralbanken. Im Rahmen dessen wird sich auch zu Libra ausgetauscht . 14. Welche Ergebnisse brachte das erste Arbeitsgruppentreffen der G7 am 17. Juli 2019? Welche weiteren Schritte und Treffen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Format geplant? Wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt, und mit welchen externen Interessenvertretern findet in diesem Rahmen ein Austausch statt? Die Ergebnisse der Beratungen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 17./18. Juli 2019 in Chantilly/Frankreich hat die französische G7-Präsidentschaft in Form einer „Chair’s Summary“ veröffentlicht. Darin wird die Erwartung geäußert, dass die G7-Arbeitsgruppe zu Stablecoins ihren Abschlussbericht einschließlich Empfehlungen zur Jahrestagung von IWF und Weltbank im Oktober 2019 vorlegt. Hierzu steht die Arbeitsgruppe in einem intensiven Austausch. Bis zum Treffen in Chantilly bestand die Arbeitsgruppe aus Vertretern der Zentralbanken der G7, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und des Finanzstabilitätsrates (Financial Stability Board; FSB). In Chantilly wurde auch vereinbart, die Arbeitsgruppe um Vertreter der Finanzministerien der G7 zu erweitern. Der Fo- Drucksache 19/13117 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kus der Arbeitsgruppe liegt darauf, mögliche Auswirkungen auf globale Zahlungsverkehrssysteme sowie Herausforderungen für Geldpolitik, Public Policy, Überwachung und Regulierung zu identifizieren. Ferner steht die Arbeitsgruppe in Kontakt mit der Libra Association, um über das White Paper hinausgehende Informationen zu erhalten, ohne die eine Einschätzung der Chancen und Risiken des Projekts nicht möglich ist. 15. Sind Vertreter der Bundesregierung, von Bundesbehörden oder der Bundesbank Teil weiterer internationaler Arbeitsgruppen, die sich mit Libra befassen? Wenn ja, welche sind dies, und wie sind diese zusammengesetzt? 16. Inwiefern wurden im Rahmen der internationalen Beratungen bereits Fragen einer Koordination von Aufsichtsbehörden und/oder Zentralbanken in einem Krisenszenario diskutiert? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Auf internationaler Ebene wird das Thema „Stablecoins“ auch im Financial Stability Board (FSB) erörtert: Das FSB Steering Committee hat am 24. Juli 2019 im Rahmen einer Konferenzschaltung zu den jüngsten Entwicklungen im Bereich „Crypto-assets“ einschließlich „Stablecoins“ vereinbart, hierzu eine Arbeitsgruppe zu gründen. Diese soll unter der Führung des FSB-Standing Committee‘s on Supervisory and Regulatory Cooperation das Regelwerk für globale „Stablecoins” untersuchen und prüfen, inwieweit Regelungslücken bestehen bzw. Risiken im Hinblick auf Aufsichtsarbitrage entstehen könnten. Diese Arbeitsgruppe soll zügig gegründet und vom Vorsitzenden der G7 Arbeitsgruppe „Stablecoins“, Benoit Coeuré, als Co-Chair geleitet werden. Der Arbeitsgruppe werden voraussichtlich Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen , der Deutschen Bundesbank und der BaFin angehören. Die Deutsche Bundesbank befasst sich zudem im Rahmen der bestehenden Fachgremien des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ebenso wie im Commitee for Payments and Market Infrastructures mit Libra. Die BaFin befasst sich weiterhin im Rahmen bestehender Fachgremien der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) und der Financial Action Task Force (FATF) mit Libra. 17. Inwiefern könnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Europäische Zentralbank, die Bundesbank oder Finanzaufsichtsbehörden grundsätzlich ein Annahmeverbot für ein Produkt wie die Libra Coin als Zahlungsmittel in der Eurozone bzw. in Deutschland verhängt werden? Wie wäre ein solches Verbot konkret ausgestaltet? Die Europäische Zentralbank und die Deutsche Bundesbank handeln bei der Erfüllung ihrer währungspolitischen Aufgaben und bei der Ausübung ihrer entsprechenden Befugnisse unabhängig. Im Übrigen kann Libra – je nach konkreter Ausgestaltung – unter ein bestehendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt fallen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13117 18. Welche regulatorischen Fragen wurden bei dem Treffen zwischen Vertretern von Facebook und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 25. April 2019 thematisiert, und mit welchen Ergebnissen? Am 25. April 2019 fand ein Informationsgespräch zwischen Vertretern der BaFin unterhalb der Leitungsebene und Vertretern der Facebook Inc., Menlo Park, CA, USA, zur geplanten Vorstellung des Projekts Libra statt. Dabei wurden ausgewählte Aspekte des nunmehr auch öffentlich verfügbaren Informationsstandes zu Libra thematisiert. 19. Mit welchen Finanzaufsichtsbehörden anderer Staaten haben sich Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wann und mit welchen Ergebnissen zur regulatorischen Behandlung von Libra ausgetauscht? Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 16 dargestellten internationalen Arbeiten stehen die Vertreter der Bundesregierung bzw. der BaFin auf Arbeitsebene mit den in den jeweiligen Gremien vertretenen Vertretern anderer Staaten im Austausch. Zu diesen Staaten gehören u. a. USA, Frankreich, Italien, Kanada, Großbritannien und Japan. 20. Welche Lizenzen wären in Deutschland bzw. der EU für eine Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper durch a) die Libra Association, b) Mitglieder der Libra Association („Validator Nodes“), c) die Firma Calibra, d) autorisierte Wiederverkäufer und e) institutionelle Verwahrstellen von Libra Reserven zu beantragen? Das Libra Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium, in dem viele Fragen zur konkreten (vertragliche) Ausgestaltung noch offen sind. Die zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind deswegen keine geeignete Grundlage, um eine belastbare Bewertung vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die Bundesregierung bzw. ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den Sachverhalt. 21. Unter welchen Umständen wäre der Umtausch von Kundengeldern in Libra ohne die Beantragung jeglicher Banklizenzen möglich (bitte begründen )? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper geldwäscherechtlich in Deutschland verpflichtet? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Drucksache 19/13117 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der geldwäscherechtlichen Regulierung in Deutschland bzw. der EU bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper über die aktuelle Rechtslage hinausgehenden Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 24. Welche der in den Fragen 20a bis 20e aufgeführten Akteure wären bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper in Deutschland bzw. der EU welchen weiteren Regulierungen (beispielsweise hinsichtlich Datenschutz) unterworfen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 25. Welche steuerliche Behandlung von Käufen bzw. Verkäufen von Libra Coins durch Steuerpflichtige in Deutschland ergäbe sich nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 26. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell mit Blick auf Finanzstabilitätsgesichtspunkte die internationale Verfügbarkeit und Liquidität sicherer Anleihen? Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt spezifische Risiken – für die Stabilität von Libra bzw. andere Marktteilnehmer – bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im White Paper? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/12136 wird verwiesen. 27. Welche zusätzlichen regulatorischen Anforderungen bzw. finanzmarktpolitischen Risiken ergäben sich bei einer zukünftigen Schaffung zur Möglichkeit von Kreditschöpfung in Libra nach Einschätzung der Bundesregierung? Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zu hypothetischen Fragen keine Stellung. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll es keine Geld- und Kreditschöpfung in Libra geben. Aufgrund der benötigten Deckung der Libra-Guthaben können für die Kreditgewährung infrage kommenden Unternehmen nur als Intermediäre fungieren, d. h. nur Mittel als Kredit vergeben, die sie zuvor eingeworben haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13117 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333