Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sylvia Gabelmann, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12271 – Mitglieder der Bundesregierung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien und Behörden des Bundes auf den sogenannten Stakeholder-Listen von Monsanto V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 9. Mai 2019 wurde durch französische Medienberichte bekannt, dass die französische Justiz gegen die Tochter der Bayer AG Monsanto ermittelt, weil diese PR-Agenturen damit beauftragt haben soll, im Auftrag des Unternehmens 2016 illegale schwarze Listen von kritischen Politikern, Wissenschaftlern und Journalisten angelegt zu haben (vgl. Le Monde vom 9. Mai 2019). Ziel der Aktion war es offenbar, die 2017 tatsächlich erfolgte Wiederzulassung von Glyphosat in der EU zu erreichen, obwohl die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation den weltweit meistverkauften Pestizidwirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte (vgl. taz vom 27. Juni 2019). Die Bayer AG räumte am 12. Mai 2019 ein, dass die PR-Agentur Fleishman Hillard im Auftrag von Monsanto entsprechende Listen angelegt habe. Das Unternehmen kündigte an, die Kanzlei Sidley Austin damit zu beauftragen, „das von Monsanto verantwortete Projekt zu untersuchen und die erhobenen Vorwürfe zu bewerten.“ Gleichzeitig werde diese Kanzlei „auch allen in den Listen aufgeführten Personen Auskunft darüber geben, welche Informationen von ihnen gespeichert wurden“ (vgl. Pressemitteilung von Bayer vom 12. Mai 2019). Laut Medienberichten soll der US-Konzern in mindestens sieben europäischen Ländern so vorgegangen sein, wobei alleine auf den deutschen und französischen Listen rund 600 Personen stünden (vgl. ZEIT Online vom 4. Juli 2019). Nach Medienberichten soll FleishmanHillard selbst zur Erstellung der Listen einen Untervertrag mit Publicis Groupe S. A. geschlossen haben (vgl. Handelsblatt vom 13. Mai 2019). Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sylvia Gabelmann (DIE LINKE.) vom 2. Juli 2019 hervorgeht, standen auf den geheimen Kritikerlisten des Glyphosat-Herstellers auch Mitarbeiter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. „Darüber hinaus gehende Erkenntnisse zu weiteren Personen, insbesondere zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Deutscher Bundestag Drucksache 19/13118 19. Wahlperiode 11.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 9. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Landesministerien, liegen der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in der Antwort weiter.  1. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitglieder der Bundesregierung auf den sog. Stakeholder-Listen? Wenn ja, a) wie viele und welche (bzw. zumindest die Parteizugehörigkeit angeben ), b) werden diese jeweils als Kritikerinnen und Kritiker oder Unterstützerinnen und Unterstützer geführt, c) welche Kategorien personenbezogener Daten wurden verarbeitet, und d) woher stammen diese Daten? Befinden sich auch nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten darunter? e) Welche Maßnahmen wurden gegen die gelisteten Mitglieder der Bundesregierung erwogen bzw. vorgeschlagen – in den Medien ist u. a. von „isolieren“, „erziehen“ und „überwachen“ die Rede –, und welche wurden davon bereits umgesetzt? f) Wurden die Betroffenen von der Bayer AG, der von der Bayer AG beauftragten Kanzlei Sidley Austin oder sonstigen Dritten darüber informiert , dass sie auf den Listen zu finden sind? Die Fragen 1a bis 1f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu Frage 1a: Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung befinden sich zwei Mitglieder der amtierenden Bundesregierung auf den sogenannten Stakeholder- Listen. Anzahl der Mitglieder der Bundesregierung Parteizugehörigkeit 1 CDU 1 SPD Zu den Fragen 1b) bis 1e) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 1f: Die Betroffenen wurden durch die Kanzlei Sidley Austin informiert .  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich insbesondere der damalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt auf den Stakeholder-Listen befindet? Wurde er von FleishmanHillard als Gegner oder als Unterstützer eingestuft ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob sich der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt auf den sogenannten Stakeholder-Listen befindet. Drucksache 19/13118 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bundesministerien, außer dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, von dem dies bereits bekannt ist, auf den sog. Stakeholder-Listen? Wenn ja, a) wie viele (bitte nach Bundesministerium und Abteilungen – inklusive des Landwirtschaftsministeriums – aufschlüsseln), b) werden diese jeweils als Kritikerinnen und Kritiker oder Unterstützerinnen und Unterstützer geführt, c) welche Kategorien personenbezogener Daten wurden verarbeitet, und d) woher stammen diese Daten? Befinden sich auch nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten darunter? e) Welche Maßnahmen wurden gegen die gelisteten Ministeriumsmitarbeiterinnen und Ministeriumsmitarbeiter erwogen bzw. vorgeschlagen – in den Medien ist u. a. von „isolieren“, „erziehen“ und „überwachen “ die Rede –, und welche wurden davon bereits umgesetzt? Die Fragen 3a bis 3e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob sich – neben einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung auf den sogenannten Stakeholder-Listen befinden. Auch die Anzahl der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMEL sowie der Umfang der gespeicherten Daten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Soweit Inhalte im Einzelfall bekannt sind, handelt es sich um allgemein zugängliche Daten ohne Qualifizierung als Kritikerin/Kritiker oder Unterstützerin/ Unterstützer und ohne Angaben zu Maßnahmen im Sinne von Frage 3e. f) Wurden die Betroffenen von der Bayer AG, der von der Bayer AG beauftragten Kanzlei Sidley Austin oder sonstigen Dritten darüber informiert , dass sie auf den Listen zu finden sind? Einzelne betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL wurden informiert , dass sie auf den sogenannten Stakeholder-Listen genannt sind.  4. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden auf den sog. Stakeholder-Listen? Wenn ja, a) wie viele (bitte nach Behörden und Abteilungen aufschlüsseln), b) werden diese jeweils als Kritikerinnen und Kritiker oder Unterstützerinnen und Unterstützer geführt, c) welche Kategorien personenbezogener Daten wurden verarbeitet, und d) woher stammen diese Daten? Befinden sich auch nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten darunter? e) Welche Maßnahmen wurden gegen die gelisteten Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter erwogen bzw. vorgeschlagen – in den Medien ist u. a. von „isolieren“, „erziehen“ und „überwachen“ die Rede –, und welche wurden davon bereits umgesetzt? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13118 f) Wurden die Betroffenen von der Bayer AG, der von der Bayer AG beauftragten Kanzlei Sidley Austin oder sonstigen Dritten darüber informiert , dass sie auf den Listen zu finden sind? Die Fragen 4a bis 4e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu Frage 4a: Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich eine Mitarbeiterin /Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung auf den sogenannten Stakeholder-Listen. Zu den Fragen 4b bis 4e liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4f: Der/die Betroffene wurde durch die Kanzlei Sidley Austin informiert .  5. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Auftrag von Monsanto an die PR-Agentur FleishmannHillard?  6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verarbeitungszwecke?  7. Welche Aufgaben umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung der Vertrag zwischen FleishmannHillard und Publicis?  8. Hat Publicis nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Listen erstellt ? Wenn ja, welche Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Publicis-Listen zu finden, aus welchen Gründen wurden diese Personen überwacht, und wurden diese Personen bereits über ihre Erwähnung auf diesen Listen informiert?  9. Wusste Monsanto nach Kenntnis der Bundesregierung von der Auslagerung der Aufgaben von FleishmannHillard an Publicis? Die Fragen 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die vertraglichen Beziehungen zwischen den genannten Unternehmen vor. 10. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Listen aufgeführten Personen (siehe jeweiliger Fragenkomplex), welche von Fleishman- Hillard als Unterstützerinnen und Unterstützer bewertet wurden, beeinflusst worden? Haben diese mit FleishmanHillard, Monsanto oder Dritten Kontakt in direkter, telefonischer oder schriftlicher Form gehabt? 11. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung neben Monsanto bzw. Bayer weitere Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder offengelegt werden sollten? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/13118 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie bewertet die Bundesregierung das Be- bzw. Erstellen solcher Listen sowohl rechtlich als auch politisch? 13. Was wird die Bundesregierung zum Schutz ihrer Mitglieder und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und Behörden des Bundes unternehmen? Inwiefern wird sie sich darum bemühen, dass Bayer die Vorwürfe weiter aufarbeitet? Wird sich die Bundesregierung gegenüber Bayer für eine Löschung der Daten einsetzen bzw. den Betroffenen empfehlen, die Löschung ihrer Daten zu beantragen? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Die rechtliche Bewertung im Einzelnen obliegt den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden . Die Bundesregierung begrüßt es, dass die Bayer AG die Vorwürfe aufarbeitet und die Kanzlei Sidley Austin damit beauftragt hat, das von Monsanto verantwortete Projekt zu untersuchen, die erhobenen Vorwürfe zu bewerten und allen in den Listen aufgeführten Personen Auskunft darüber zu geben, welche Informationen über sie gespeichert wurden. 14. Hat sich die Bundesregierung inzwischen mit den Landesregierungen darüber ausgetauscht, inwieweit sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien der Bundesländer auf den sog. Stakeholder-Listen befinden? Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber , in welcher Funktion die ausgekundschafteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind bzw. waren, und um wie viele es sich handelt? Wenn nein, wird die Bundesregierung für die Tagesordnung der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 25. bis 27. September 2019 in Mainz anregen, die sog. Stakeholder-Listen zum Thema zu machen? Die Bundesregierung beabsichtigt keinen Austausch mit den Landesregierungen über die sogenannten Stakeholder-Listen und keine Thematisierung auf der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 25. bis 27. September 2019 in Mainz. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13118 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333