Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12727 – Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv gestiegen. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ergibt sich auch für die Zukunft ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Lehrpersonal (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublika tionen/BST-17-032_Broschuere-Lehrkraefte_dringend_gesucht_GE SAMT_WEB.pdf). Dennoch ist es in einigen Ländern gängige Praxis, dass befristete Verträge mit angestellten Lehrkräften jeweils zum Ende des Schuljahres enden und die Lehrkräfte für die Dauer der Sommerferien arbeitslos gemeldet sind. Die systematische Sommerferienarbeitslosigkeit schafft Kosteneinsparungen für die Bundesländer und finanzielle Unsicherheit für die betroffenen Lehrkräfte. Laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit haben sich 2018 rund 6.000 Lehrkräfte vor oder während der Sommerferien arbeitslos gemeldet. Am häufigsten trifft die Sommerarbeitslosigkeit Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 2018 meldeten sich hier 1.850 Lehrerinnen und Lehrer während der Sommerferien arbeitslos. Betroffen sind mit überwiegender Mehrheit junge Lehrkräfte sowie Frauen (vgl. www.statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeits marktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Lehrer.pdf).   1. Ist der Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres zu befristen und sie zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres bzw. zum Ende der Sommerferien wieder einzustellen, bekannt? Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis, insbesondere in Bezug auf die dem Bund dadurch entstehenden Kosten, den Einfluss auf die Motivation der Lehrkräfte und die Wertschätzung von Lehrkräften (bitte begründen)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass einige Bundesländer die Arbeitsverträge von Lehrkräften bis zum Beginn der Sommerferien befristen. Entsprechend ist Deutscher Bundestag Drucksache 19/13149 19. Wahlperiode 11.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. in den Sommermonaten eine erhöhte Arbeitslosigkeit von Lehrkräften zu beobachten . Unter Beachtung der Vorgaben des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist es möglich, auch Arbeitsverträge von Lehrkräften entsprechend zu befristen. Die Bundesregierung sieht die Praxis aber kritisch, wenn bereits bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages absehbar ist, dass die Lehrkraft zu Beginn des darauffolgenden Schuljahres erneut eingestellt werden soll. Die Bundesländer sind insoweit gefordert, den Lehrkräften Arbeitsbedingungen zu bieten, die der Bedeutung des Berufs gerecht werden und unnötige Kosten für die Arbeitslosenversicherung vermeiden.  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte im jeweiligen Jahr (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach Bundesländern , Alter und Geschlecht und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Falls diese Zahlen von der genannten Erhebung der Bundesagentur für Arbeit abweichen, was sind die Gründe dafür?  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für Lehrkräfte in den jeweiligen Bundesländern zum entsprechenden Zeitpunkt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln )? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) können gemeldete Arbeitslose nicht danach differenziert werden, ob sie zuvor befristet oder unbefristet beschäftigt waren. Zur Zahl der arbeitslosen Lehrkräfte bzw. der gemeldeten Arbeitsstellen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Befristungen und Arbeitslosigkeit von Lehrkräften“ verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/11845).  4. Wie viele der Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar davor ihr Referendariat abgeschlossen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der Arbeitsmarktstatistik der BA können gemeldete Arbeitslose nicht danach differenziert werden, ob sie zuvor ein Referendariat abgeschlossen haben. Drucksache 19/13149 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  5. Wie viele Lehrkräfte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres nicht arbeitslos gemeldet, die jedoch zeitgleich nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der Statistik der BA kann nur über die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen bzw. der gemeldeten Beschäftigten berichtet werden.  6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf Unterrichtsfächer , die arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten unterrichteten, und welche fünf Studienfächer studierten arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der Arbeitsmarktstatistik der BA können gemeldete Arbeitslose nicht danach differenziert werden, welche Studienfächer sie belegt oder welche Fächer sie unterrichtet haben.  7. Wie lange sind Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag hatten, nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt arbeitslos gemeldet (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der wiedereingestellten Lehrkräfte an den insgesamt jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des vorherigen Schuljahres arbeitslos gemeldeten Lehrkräften (Wiedereinstellungsquote; bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und welcher Anteil der wieder eingestellten Lehrkräfte erhielt zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres nach Kenntnis der Bundesregierung einen unbefristeten Arbeitsvertrag (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II mit Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Wiedereinstellungen vor.  9. In wie vielen Fällen fanden Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag besaßen, nach Kenntnis der Bundesregierung a) im Anschluss an ihre Beschäftigung eine Arbeitsstelle außerhalb einer Schule in öffentlicher Trägerschaft (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln), Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13149 b) keine neue Arbeitsstelle zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 10. Welche rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Lehrkraft, die sich nach abgeschlossenem Referendariat arbeitslos meldet? Nach einem Referendariat kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Versicherungszeiten , vorliegen (§§ 137 ff SGB III). Sofern das Referendariat in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet wurde, besteht in dieser Zeit Versicherungsfreiheit; ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird in einem solchen Fall nicht begründet. 11. In welcher Höhe entstanden a) dem Bund Kosten für die Sachbearbeitung, Beratung sowie Arbeitsvermittlung , b) den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Kosten durch Auszahlungen der Arbeitslosenversicherung von zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldeten Lehrkräften und sonstige damit verbundene Maßnahmen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach Bundesländern und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln sowie nach Kostenart aufgliedern)? Im Jahr 2018 betrug der durchschnittliche Leistungsanspruch von Arbeitslosengeld-Empfängern (nicht beschränkt auf Arbeitslose mit dem Zielberuf Lehrkraft) 1.600 Euro pro Monat (Arbeitslosengeld inklusive Beiträge zur Sozialversicherung). Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die den Bundesländern durch die „Entlassung“ von Lehrkräften zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres entstehenden Einsparungen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit besonders in Baden-Württemberg und Bayern zahlreiche Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres befristet werden? Der Bundesregierung liegen zu den Gründen keine Erkenntnisse vor. 14. Inwiefern werden diese Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung an den durch ihre Praxis der Sommerarbeitslosigkeit für Lehrkräfte bundesweit verursachten Kosten für die Arbeitslosenversicherung und Drucksache 19/13149 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit in besonderer Weise beteiligt ? Nach § 340 SGB III werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der BA durch Beiträge der Versicherungspflichtigen, der Arbeitgeber und Dritter (Beitrag zur Arbeitsförderung), Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen finanziert. Eine besondere Finanzierung durch die Länder findet nicht statt. 15. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern, um eine solche Praxis der „Entlassung“ von Lehrkräften möglichst zu minimieren , wenn diese absehbar nach den Sommerferien wiedereingestellt werden? Wenn ja, wann, und mit welchen Bundesländern fanden entsprechende Gespräche statt, und welche Personen nahmen jeweils daran teil? Wenn ja, welche Folgerungen wurden aus den Gesprächen gezogen, und auf welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung mit den Bundesländern jeweils verständigt? Wenn nein, warum nicht? Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes sind die Länder für die Lehrkräfte an Schulen zuständig. Derzeit befindet sich die Bundesregierung nicht in Gesprächen mit den Bundesländern zum Thema Lehrerarbeitslosigkeit. Aus den Vorjahren ist bekannt, dass die Lage am Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in den Sommermonaten erst abschließend beurteilt werden kann, wenn die Sommerferien in allen Bundesländern beendet sind. Sobald die Arbeitsmarktdaten für die Monate August und September 2019 bekannt sind, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Bundesländer es zugehen wird. 16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um eine schnelle Wiedereinstellung von arbeitslos gemeldeten Lehrkräften sicherzustellen ? Alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich in den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen arbeitslos bzw. arbeitsuchend melden, werden in den Vermittlungsprozess der BA einbezogen. Dabei werden sie, dem Vier-Phasen- Modell (rechtskreisübergreifendes Integrationskonzept der BA) folgend, individuell und stärkenorientiert beraten. Diese Beratung erfolgt auch zu alternativen Arbeitgebern und Einsatzmöglichkeiten über den Arbeitsort Schule hinaus. Spezielle bzw. zentrale Maßnahmen, um eine Wiedereinstellung von arbeitslos gemeldeten Lehrkräften zu beschleunigen, werden nicht vorgehalten. 17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in den jeweiligen Ländern rechtliche Änderungen vorgenommen, um „Entlassungen“ von Lehrkräften, die nach den Sommerferien wieder eingestellt werden, möglichst zu verhindern, und wenn ja, bitte die Maßnahmen nach jeweiligen Bundesländern auflisten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes sind die Länder für die Lehrkräfte an Schulen zuständig . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13149 Gesamtherstellung: H. 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