Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12793 – Borkenkäfer und andere Schadwirkungen an klimarobusten Baumarten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Jahr 2019 entwickelt sich aufgrund seiner ausgeprägten und langen Trockenheit zu einem weiteren Extremjahr für die heimischen Wälder und für die deutsche Forstwirtschaft. Derzeit ist abzuwarten, wie sich der Zustand unserer Wälder bis zum Jahresende entwickeln wird. Für die Zukunft verspricht die Bundesregierung ein großes Aufforstungsprogramm, das den klimastabilen Waldumbau voranbringen soll (www.faz.net/aktuell/politik/inland/julia-kloeck ner-will-programm-zur-aufforstung-der-deutschen-waelder-16271555.html). Dabei wird immer wieder die scheinbare Klimatoleranz vieler Baumarten hervorgehoben . Leider ist zunehmend festzustellen, dass auch bisher hitzebeständige oder trockenresistente Baumarten unter dem enormen Wasserdefizit leiden , welches sich seit dem Sommer 2018 aufgebaut hat. Es müssen nun nach Ansicht der Fragesteller bereits neue Überlegungen angestoßen werden, mit welchen Baumarten ein konkreter klimaplastischer Waldumbau realisiert werden soll.  1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bereits irreversible Waldschäden und ein signifikanter Waldverlust im Bundesgebiet zu verzeichnen sind? Die Länder berichten über Schäden aufgrund Sturm, Dürre und Borkenkäfer seit Herbst 2017. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Kleinen Anfrage „Situation der Waldschäden“ auf Bundestagsdrucksache 19/9580 [Frage 1, Teilfrage 1] wird verwiesen.  2. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff des klimaplastischen Waldumbaus, und wie soll dieser reell umgesetzt werden (bitte die Einzelmaßnahmen in den nächsten Monaten und Jahren, die aus Sicht der Bundesregierung einen klimaplastischen Waldumbau erfolgreich machen, beschreiben)? Das Eigenschaftswort „klimaplastisch“ bezeichnet einen Waldbau hin zu einer Waldstruktur, der verschiedene Witterungsgeschehen und unterschiedliche Kli- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13151 19. Wahlperiode 11.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. maentwicklungen verkraftet, ohne seine Struktur und Funktion dauerhaft zu verlieren. Eine Beschreibung von Einzelmaßnahmen ist angesichts der Vielfalt der Baumarten und Standorte in diesem Rahmen unmöglich. Der Bund unterstützt klimaplastischen Umbau durch Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und durch Modellprojekte , die im Rahmen des Waldklimafonds gefördert werden. Weitere Details sind der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Holz als nachwachsender Rohstoff – nachhaltiger Waldumbau“ der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4686 zu entnehmen.  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Kiefernborkenkäfer in den Jahren 2017, 2018 und 2019 verbreitet (bitte die Regionen mit signifikanten Kiefernbeständen, die akut vom Kiefernborkenkäfer betroffen sind, aufschlüsseln)? Zur Verbreitung der Kiefernborkenkäfer liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. In der Fachpresse, AFZ/Der Wald, Heft 7/2019, ist die aktuelle Waldschutzsituation dargestellt. Heft 7 der früheren Jahrgänge enthält entsprechende Darstellungen. a) Welches Schadensausmaß kann nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Informationen aus den Bundesländern dem Kiefernborkenkäfer bis dato zugeschrieben werden und welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen (bitte die Regionen mit signifikanten Kiefernbeständen und den vorliegenden Schadwirkungen aufschlüsseln)? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Von welchen bisherigen erheblichen oder nachhaltig erheblichen Schäden an heimischen Kiefernbeständen durch Insekten und Trockenheit geht die Bundesregierung aus? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Abfrage bei den Ländern zu Schäden nach Sturm, Dürre und Borkenkäfer hat nicht zwischen den einzelnen Nadelbaumarten oder Laubbaumarten unterschieden. c) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr durch den Kiefernborkenkäfer , das Diplodia-Triebsterben und durch andere Schadinsekten und Krankheiten für heimische Kiefern ein im Hinblick darauf, dass Kiefern eine äußerst geeignete Baumart für Trockenstandorte darstellen ? Bei den genannten Arten handelt es sich um sekundär auftretende Arten, die erst nach einer Vorschädigung eigenständig hohe Populationsdichten aufbauen können. Forschung und Beobachtung der Waldentwicklung in den kommenden Jahren wird zeigen, inwieweit sich die Kiefer als Baumart für Trockenstandorte weiterhin eignet. Derzeit ist hierzu keine Aussage möglich. Drucksache 19/13151 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zur Beobachtung und zur Bekämpfung des Kiefernborkenkäfers , des Kiefernprachtkäfers und des großen und kleinen Waldgärtners? Die Bundesregierung empfiehlt die Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes zur Beobachtung und Bekämpfung von Schädlingen im Wald.  4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Douglasienborkenkäfer in den Jahren 2017, 2018 und 2019 verbreitet (bitte die Regionen mit signifikanten Douglasienbeständen, die akut vom Douglasienborkenkäfer betroffen sind, aufschlüsseln)? In Deutschland wird die Douglasie von den vier einheimischen Borkenkäferarten der Tanne und dem Kupferstecher erfolgreich befallen. Eine gesonderte Douglasienborkenkäferart tritt in Deutschland bisher nicht auf. Über das Ausmaß des derzeitigen Befalls der einheimischen Borkenkäferarten an der Douglasie liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. a) Von welchen bisherigen erheblichen oder nachhaltig erheblichen Schäden an heimischen Douglasien geht die Bundesregierung aus? Auf die Antwort zu Frage 3 b wird verwiesen. b) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung zur weiträumigen Etablierung der Douglasie als wichtige Baumart für den klimaplastischen Waldumbau in diesem Zusammenhang? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4686 wird verwiesen. 5.Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Lärche als klimarobuste Nadelholzbaumart? Das Potenzial der Lärche ist nach den Extremwetterereignissen der letzten beiden Jahre ggf. neu zu bewerten, sobald entsprechende Beobachtungsergebnisse zum Überleben der Art in den nächsten Jahren gesammelt und ausgewertet sind. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärchenborkenkäfer in den Jahren 2017, 2018 und 2019 verbreitet (bitten die Regionen mit signifikanten Lärchenbeständen, die akut vom Lärchenborkenkäfer betroffen sind, aufschlüsseln)? Hierüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. b) Von welchen bisherigen erheblichen oder nachhaltig erheblichen Schäden an heimischen Lärchenbestände durch Insekten und Trockenheit geht die Bundesregierung aus? Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13151 c) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung zur weiträumigen Etablierung der Lärche als wichtige Baumart für den klimaplastischen Waldumbau in diesem Zusammenhang? Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen. 6.Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Weißtanne als klimarobuste Nadelholzbaumart? Die Antwort zu Frage 5 gilt entsprechend für Weißtanne. a) Von welchen bisherigen erheblichen oder nachhaltig erheblichen Schäden an heimischen Weißtannenbeständen durch Insekten und Trockenheit geht die Bundesregierung aus? Die Antwort zu Frage 3b gilt entsprechend für Weißtanne. b) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung zur weiträumigen Etablierung der Weißtanne als wichtige Baumart für den klimaplastischen Waldumbau in diesem Zusammenhang? Die Antwort zu Frage 4b gilt entsprechend für Weißtanne.  7. Welche derzeitigen Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den verschiedenen Buchenarten in heimischen Wäldern zu verzeichnen? Von den weltweit vorkommenden Buchenarten kommt in den deutschen Wäldern nur Fagus sylvatica natürlich vor. Alle anderen Buchenarten kommen allenfalls in Einzelexemplaren oder sporadischen Vorkommen vor. Zur Baumart Buche liegen der Bundesregierung keine gesonderten Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. a) Welche dieser vorkommenden Schäden an Buchen durch Insekten und Trockenheit bewertet die Bundesregierung als erheblich oder nachhaltig erheblich? Nach den Extremwetterereignissen seit Herbst 2017 zeigen sich seit Sommer 2019 zunehmend flächige Schäden an der Buche in mehreren Bundesländern. Die Beobachtung der kommenden Jahre wird zeigen, inwieweit diese nachhaltig erheblich sind. Eine Bewertung ist derzeit noch nicht möglich. b) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung zur Erhaltung heimischer Buchenbestände? Mangels entsprechender Informationen (vgl. Antwort zu Frage 7a) kann die Bundesregierung derzeit keine Empfehlung aussprechen. Zuständig hierfür sind im Übrigen die Länder bzw. die einzelnen Waldbesitzer.  8. Welche derzeitigen Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den verschiedenen Ahornarten in heimischen Wäldern zu verzeichnen? Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. Drucksache 19/13151 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche dieser vorkommenden Schäden an Ahornen durch Insekten und Trockenheit bewertet die Bundesregierung als erheblich oder nachhaltig erheblich? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. b) Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die Rindenrußkrankheit für die menschliche Gesundheit und für das Überleben verschiedener Ahornarten? Die Rußrindenkrankheit des Ahorns wird durch einen Pilz hervorgerufen, dessen Sporen in sehr hoher Zahl an den erkrankten Ahornbäumen auftreten. Wenn es trocken ist, können diese Pilzsporen eingeatmet werden und zu Atembeschwerden führen (exogene allergische Alveolitis). Das Ausmaß der Beschwerden korreliert mit der Intensität des Kontaktes. Gesundheitlich gefährdet werden insbesondere Waldarbeiter und andere im Wald Beschäftigte sowie Waldbesucher . Inwieweit die Rußrindenkrankheit das Überleben verschiedener Ahornarten beeinflusst , kann die Bundesregierung derzeit nicht einschätzen. Allerdings gibt es in verschiedenen Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) Beobachtungen zu Bestandesschäden durch die Krankheit. c) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung zur Erhaltung heimischer Ahornbestände? Auf die Antwort zu Frage 7b wird verwiesen.  9. Welche derzeitigen Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den verschiedenen Eichenarten in heimischen Wäldern zu verzeichnen? Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. a) Welche dieser Schäden durch Insekten und Trockenheit bewertet die Bundesregierung als erheblich oder nachhaltig erheblich? Die Antwort zu Frage 7a gilt entsprechend auch für Eiche. b) Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung der Eichenprozessionsspinner für die menschliche Gesundheit und für das Überleben verschiedener Eichenarten? Die Raupen des Eichenprozessionsspinners bilden Brennhaare, die beim Menschen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen. Häufig kommt es nach einem Kontakt mit den Brennhaaren zu Symptomen an der Haut, seltener zu Reizungen der Schleimhäute und in sehr seltenen Fällen zu Allgemeinsymptomen wie Fieber und Kreislaufreaktionen. Die Symptome können noch Jahre nach dem Befall auftreten. Das Überleben der Eichenarten ist durch diesen Schädling bisher nicht gefährdet . Allerdings kann bereits einmaliger Kahlfraß in Kombination mit weiteren Schadfaktoren zu einer deutlichen Vitalitätsabnahme führen, die letztlich auch das Absterben betroffener Individuen bedingen kann. c) Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung zur Erhaltung heimischer Eichenbestände? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13151 Die Antwort zu Frage 7b gilt entsprechend auch für Eiche. 10. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und anderen europäischen Staaten, die Schädigung von Baumarten zu vermindern, die als klimatolerant bewertet werden, damit für den klimaplastischen Waldumbau vorgesehen sind, aber durch einschlägig bekannte Schadinsekten und Krankheiten ebenso bedroht sind? Die Bundesregierung empfiehlt die Umsetzung der naturnahen Waldbewirtschaftung und verfolgt diese Strategie durch Förderung im Rahmen der GAK, des Waldklimafonds und der FNR-Förderung sowie durch forstliche Forschung der nachgeordneten Behörden des Bundes sowie durch Öffentlichkeitsarbeit. In Bezug auf nicht heimische Schadorganismen bzw. deren Wirtspflanzen bestehen für alle EU-Mitgliedstaaten harmonisierte phytosanitäre Einfuhrvorschriften , die primär in der Richtlinie 2000/29/EU festgelegt sind. Ab dem 14. Dezember 2019 gilt in der EU ein verschärftes Pflanzengesundheitsregime (Verordnung (EU) 2016/2031), das geänderten phytosanitären Rahmenbedingungen Rechnung trägt, mit dem Ziel der Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen in die EU. 11. Wann wird die Bundesregierung mit dem geplanten Aufforstungsprogramm beginnen? Mit Erweiterung der GAK um den neuen Fördergrundsatz Kapitel F sind die entsprechenden Voraussetzungen für ein Aufforstungsprogramm gegeben. Die Länder müssen dies durch entsprechende Landesrichtlinien umsetzen. Dies ist in den meisten Ländern geschehen. 12. Welche Bedeutung nehmen Schaderregerdruck und Krankheitsdruck an klimarobusten Baumarten in dem Vorhaben eines geplanten bundesweiten Aufforstungsprogramms ein? Die Vielfalt des deutschen Waldes hinsichtlich der Standorte, Baumarten und Bewirtschaftungsziele lässt eine allgemeingültige Empfehlung in einem bundesweiten Aufforstungsprogramm nicht zu. 13. Wie stellt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und laut Bundeswaldgesetz sicher, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten und zur Beseitigung von Sturmschäden, die der Erhaltung des Waldes dienen, ordnungsgemäß durchgeführt und überwacht werden? Dies liegt in der Zuständigkeit der Länder. 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz chemischer und biologischer Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung bedeutender Schädlinge und als kurzfristige Schutzmaßnahme zum Erhalt wichtiger Waldsubstanz? Die Forstwirtschaft arbeitet in Deutschland nach dem Konzept des integrierten Pflanzenschutzes überwiegend ohne Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutzmittel werden im Wald bisweilen angewendet, um bestandsbedrohende Insektenkalamitäten (z. B. von Borkenkäfern, Maikäfern oder Wickler- und Spinnerar- Drucksache 19/13151 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten) abzuwenden. Auch wenn sie abhängig von der Witterung und der Vermehrung der Schaderreger stark schwankt, so ist die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel im Rahmen des Waldschutzes im Vergleich zu anderen Kulturen gering. Im Einzelfall können sie erforderlich sein, um bei Massenvermehrung von z. B. Schmetterlingen (wie z. B. Kiefernspinner) den Fortbestand des betroffenen Waldbestands zu sichern. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterschutzstellung und Stilllegung von Waldgebieten im Kontext Schädlingsbekämpfung, Erhaltung des Schutzzweckes, klimaplastischer Waldumbau und der heimischen Holzversorgung? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Kleinen Anfrage „Holz als nachwachsender Rohstoff – nachhaltiger Waldumbau“ der Fraktion der FDP [Frage 6] auf Bundestagsdrucksache 19/4686 und auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage „Stilllegung für den Naturschutz“, auf Bundestagsdrucksache 19/7161) wird verwiesen. 16. Wie möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern mit der anhaltenden Trockenheit im nächsten Jahr und in Zukunft umgehen ? Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Reformbedürftigkeit des Bundeswaldgesetzes? Ob im nächsten Jahr die Trockenheit weiter anhält, kann die Bundesregierung derzeit nicht voraussehen. Die Frage einer Änderung des Bundeswaldgesetzes oder anderer Gesetze stellt sich erst, wenn alle notwendigen Informationen über das genaue Ausmaß der Schäden und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Behebung vorliegen. 17. Welche Forschungsprojekte laufen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Themen Trockenheit der Wälder, Baumartenanpassung, Waldumbau und Waldschutz (bitte die Projektmittel je Initiator und Projektthematik aufschlüsseln)? Über Fördermittel der FNR werden 110 Projekte mit einem Volumen von 35 Mio. Euro zu der Thematik gefördert. Eine Übersicht gibt die nachfolgende Tabelle: Themenbereich Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe Förderrichtlinie Waldklimafonds Anzahl Vorhaben Fördersumme Anzahl Vorhaben Fördersumme Waldumbau 15 4.459.866,18 € 7 3.651.998,45 € Baumartenanpassung 23 6.401.036,74 € 18 5.056.323,45 € Waldschutz 28 9.793.231,08 € 8 2.611.458,54 € Trockenheit 0 0,00 € 11 2.883.656,93 € 66 20.654.134,00 € 44 14.203.437,37 € Sie verteilen sich auf die Zuwendungsempfänger wie folgt: Zeilenbeschriftungen Baumartenanpassung Trockenheit Waldschutz Waldumbau agrathaer GmbH 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13151 Zeilenbeschriftungen Baumartenanpassung Trockenheit Waldschutz Waldumbau Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 2 3 Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) e.V. 1 Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) 1 2 Bayerisches Amt für Waldgenetik 3 BIOCARE Gesellschaft für biologische Schutzmittel mit beschränkter Haftung 1 Biomasse Schraden e.V. (BS e.V.) 1 CADmium GmbH Solutioncenter für CAD & CAM 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. 1 Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) – Zentralstelle der Forstverwaltung 1 Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden- Württemberg 2 1 4 1 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. 1 1 Georg-August-Universität Göttingen 4 1 3 2 HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst – Hildesheim/Holzminden/Göttingen 1 Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) 1 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ 1 Hochschule Bonn-Rhein-Sieg 1 Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg 1 Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde 1 Humboldt-Universität zu Berlin 2 1 Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH 1 Institut für Pflanzenkultur e.K. 1 ISOGEN im Institut für Forstgenetik 1 Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei 7 1 1 Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) 3 Landesbetrieb Forst Brandenburg 1 1 2 1 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 1 Landesforst Mecklenburg-Vorpommern Anstalt des öffentlichen Rechts 2 1 Landesverband Lippe 1 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. 1 Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt 2 1 3 2 OGF Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung mbH 2 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) – Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes – Bundesverband e.V. 1 Sondervermögen Großforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 1 Staatsbetrieb Sachsenforst 4 2 1 Technische Universität Dresden 6 2 2 Technische Universität München 1 1 Drucksache 19/13151 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zeilenbeschriftungen Baumartenanpassung Trockenheit Waldschutz Waldumbau ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts 1 1 Universität Hamburg 1 1 Universität Trier 1 WaldWieseHolz GmbH 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13151 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333