Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12733 – Antragsverfahren des Deutschen Filmförderfonds I und II und des German Motion Picture Fund (GMPF) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verantworteten wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderfonds I und II und den German Motion Picture Fund (GMPF) handelt es sich um eine Zuschussförderung , die einer Antragstellung vonseiten der potenziellen Fördermittelempfänger bedarf. Dabei werden im Rahmen der Antragstellung fondsspezifische Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen an die Antragsteller gestellt, welche für eine Bewilligung der Förderung erfüllt werden müssen . Mit der Auswertung und Entscheidung über die Vergabe ist die Filmförderungsanstalt (FFA) durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien betraut .  1. Wie viele Anträge auf Förderung gingen in den Jahren 2017, 2018 und bis zum jetzigen Zeitpunkt 2019 für den DFFF I, DFFF II und den German Motion Picture Fund bei der Filmförderungsanstalt ein (bitte die eingereichten Anträge auflisten)? 2017 2018 2019 (Stand 28.8.) DFFF I 110 119 83 DFFF II 1 4 5 GMPF 9 6 15 Deutscher Bundestag Drucksache 19/13168 19. Wahlperiode 12.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 10. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele Anträge wurden durch die Filmförderungsanstalt in den Jahren 2017, 2018 und bis zum jetzigen Zeitpunkt 2019 bewilligt, und wie viele abgelehnt (bitte die eingereichten Anträge auflisten)? Es wurden in den Jahren 2017 bis 2019 keine Förderanträge abgelehnt. Nachfolgend werden daher die Bewilligungen in den jeweiligen Jahren aufgelistet. 2017 2018 2019 (Stand 28.8.) DFFF I 99 113 52 DFFF II 1 0 1 GMPF 8 5 9 Abweichungen zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten eingereichten Anträgen ergeben sich daraus, dass Anträge vom Antragsteller zurückgezogen wurden oder teilweise unvollständig vorlagen und daher im Jahr der Einreichung noch nicht bescheidungsreif waren.  3. Wurden die durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellten Mittel für den DFFF I in den Jahren 2017 und 2018 vollends ausgeschöpft? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt des Jahres? b) Wenn nein, welche Höhe an Mitteln wurde nicht ausgeschöpft? Im Jahr 2017 lag der Mittelabfluss der DFFF I-Projekte insgesamt bei rund 57,2 Mio. Euro (Ansatz des Titels 683 22 im Kapitel 04 52 zzgl. Inanspruchnahme von Ausgaberesten). Im Jahr 2018 lag der Mittelabfluss bei rund 54,7 Mio. Euro (Ansatz der Erläuterungsziffer 1 des Titels 683 22 im Kapitel 04 zzgl. Mittel aus Erläuterungsziffer 2 zum DFFF II).  4. Wurden die durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellten Mittel für den DFFF II in den Jahren 2017 und 2018 vollends ausgeschöpft? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt des Jahres? b) Wenn nein, welche Höhe an Mitteln wurde nicht ausgeschöpft? In den Jahren 2017 und 2018 gab es trotz einer Bewilligung noch keinen Mittelabfluss bei den DFFF II-Projekten. Dies begründet sich in der Einführung des Förderinstruments im August 2017 und der vorläufigen Haushaltsführung im ersten Halbjahr 2018 . Der Mittelabfluss für DFFF II-Projekte erfolgt mit zeitlicher Verzögerung im Anschluss an die Bewilligung je nach Projektfortschritt .  5. Wurden die durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellten Mittel für den German Motion Picture Fund in den Jahren 2017 und 2018 vollends ausgeschöpft? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt des Jahres? b) Wenn nein, welche Höhe an Mitteln wurde nicht ausgeschöpft? Im Jahr 2017 lag der Mittelabfluss der GMPF-Projekte insgesamt bei rund 12,7 Mio. Euro. Im Jahr 2018 lag der Mittelabfluss der GMPF-Projekte insgesamt bei rund 9,7 Mio. Euro. Die Zuständigkeit für den GMPF ist mit Verkündung des Haus- Drucksache 19/13168 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode haltsgesetzes 2018 zum 17.07.2018 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) übergegangen.  6. Wie hat sich die Anzahl bewilligter Anträge für DFFF I, DFFF II und GMPF verändert (bitte auflisten für die Jahre 2016, 2017 und 2018)? 2016 2017 2018 DFFF I 112 99 113 DFFF II - 1 0 GMPF 8 8 5  7. Wie hat sich die Anzahl abgelehnter Anträge für DFFF I, DFFF II und GMPF verändert (bitte auflisten für die Jahre 2016, 2017 und 2018)? Es wurden keine Anträge abgelehnt. Durch die der Antragstellung vorgeschaltete obligatorische Beratung wird sichergestellt, dass auch nur solche Produzenten und Produktionsdienstleister Anträge einreichen, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen.  8. Wie haben sich die durchschnittlich bewilligten Fördervolumina je Antragsteller mit dem Anstieg der Fördervolumina von 2016 bis 2018 für DFFF I, DFFF II und GMPF verändert? Angegeben wird das durchschnittlich bewilligte Fördervolumen je Projekt. Angaben zu den durchschnittlich bewilligten Fördervolumina je Antragsteller wären nicht aussagekräftig, da es Antragsteller mit nur einem Projekt oder aber solche mit einer Vielzahl eingereichter Projekte pro Jahr gibt. Ein Zusammenhang zwischen dem durchschnittlichen Fördervolumen pro Projekt und den Fördervolumina insgesamt kann nicht festgestellt werden und ist eher mit allgemeinen Kostensteigerungen bei Produktionen zu erklären. 2016 (in Mio. Euro ) 2017 (in Mio. Euro ) 2018 (in Mio. Euro ) DFFF I 0,46 0,47 0,51 DFFF II - 8,8 - GMPF 2,11 2,13 2,30  9. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Förderungsantrags durch die Filmförderungsanstalt? Hierzu kann keine Angabe gemacht werden, da auch der Auszahlungszeitpunkt maßgeblich vom Zuwendungsempfänger und dem jeweiligen Projekt abhängt. 10. Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum vom Zeitpunkt der Bewilligung des Förderantrags bis zur Auszahlung des Förderbetrages an den Antragsteller? Hierzu kann keine Angabe gemacht werden, da auch der Auszahlungszeitpunkt maßgeblich vom Zuwendungsempfänger und dem jeweiligen Projekt abhängt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13168 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Planungssicherheit für den Antragsteller aufgrund des vorgeschriebenen Antragsprozesses und der von der FFA angegebenen Bearbeitungsdauer von vier bis acht Wochen? Der Antragsteller kann, soweit er die Fördervoraussetzungen der Richtlinie erfüllt und entsprechende Haushaltsmittel noch zur Verfügung stehen, mit einer Förderung rechnen. Die Planungssicherheit aufgrund der oben genannten Bearbeitungsdauer sieht die Bundesregierung daher unkritisch. Außerdem kann unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen auf Antrag ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt werden. 12. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um die bürokratische Belastung der Antragsteller zu verringern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? Die verwaltungsmäßigen Vorgaben des Antragsprozesses und der weiteren Förderabwicklung ergeben sich aus den zwingenden haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. 13. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines digitalen Antragsportals für die Antragsteller? Ja. 14. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Durchführen eines kulturellen Eignungstests bei antragstellenden Projekten? Da die Förderanträge beim DFFF und GMPF keiner Juryentscheidung unterliegen , wurde mit dem kulturellen Eigenschaftstest ein Instrument geschaffen, mit dem in einem standardisierten Verfahren der kulturelle Zweck und Charakter des Projekts überprüft werden kann. Hierdurch wird auch die EU-Beihilfekonformität der Förderinstrumente gewährleistet. 15. Welche Anforderungen bestehen nach Meinung der Bundesregierung durch die EU-Beihilfekonformität an die Förderkriterien der Filmförderung ? Laut Artikel 107 und 108 AEUV muss die Filmförderung mit dem Binnenmarkt vereinbar sein. Die Filmförderung hat sich an den Vorgaben der AGVO und insbesondere der sog. Kinomitteilung von 2013 zu orientieren. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand einer Zuschussförderung im Vergleich zu Steuergutschriften- oder Steuervergünstigungsmodellen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien oder Frankreich? Mangels Erfahrungen mit einem Steueranreizmodell im Filmbereich und der unterschiedlichen Steuersysteme und Steuerverwaltungen ist der Bundesregierung eine belastbare Beurteilung des bürokratischen Aufwands eines solchen Modells nicht möglich. Drucksache 19/13168 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Plant die Bundesregierung, das Verbot der sofortigen Abschreibung als immaterielles Wirtschaftsgut für Filmfonds zu lockern? Nein. 18. Über wie viele Planstellen verfügt die Filmförderungsanstalt zur Betreuung des DFFF I, DFFF II und GMPF? Bei der Filmförderungsanstalt beschäftigen sich 9,35 Personen mit der Betreuung der genannten Förderungen. 19. Plant die Bundesregierung die Einrichtung von weiteren Stellen in der Filmförderungsanstalt zur Betreuung der Antragsverfahren für den DFFF I, DFFF II und German Motion Picture Fund? a) Wenn ja, wieso? b) Wenn nein, wieso nicht? Die BKM hat mit der Filmförderungsanstalt eine Verwaltungsvereinbarung zur administrativen Abwicklung des DFFF und GMPF geschlossen. Die Personalplanung und Ermittlung des Personalbedarfs obliegen der Filmförderungsanstalt in Abstimmung mit der BKM. Das vorhandene Personal reicht derzeit aus, um die Förderungen entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zu gewährleisten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13168 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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