Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordnetes Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12707 – Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18 – entschied das Oberlandesgericht Koblenz: „Wer vorsätzlich ein Fahrzeug mit einer unzulässigen, weil die Typengenehmigung infrage stellenden Einrichtung (hier Abgasrückführungsabschalteinrichtung ) in den Verkehr bringt, kann aufgrund sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz schulden“ (vgl. OLG Koblenz, NJW 2019, 2237). Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der streitgegenständlichen Umschaltlogik unter bewusstem Verschweigen der (gesetzwidrigen ) Softwareprogrammierung stellt eine konkludente Täuschung dar, da der Hersteller mit dem Inverkehrbringen konkludent die Erklärung abgibt, der Einsatz des Fahrzeugs sei im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig (vgl. NJW 2019, 2237 Rn. 16; OLG Karlsruhe, ZVertriebsR 2019, 178 Rn. 8). Volkswagen hat damit Kunden ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung verkauft, und zwar ausgestattet mit einer Software, die dafür sorgt, dass der Sharan auf dem Prüfstand die vorgegebenen Abgaswerte einhielt, im Straßenverkehr jedoch um ein Vielfaches überschritt (www.handelsblatt.com/unternehmen/ industrie/vw-abgasskandal-bislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklae g e r n - n e u e - a r g u m e n t e / 2 4 7 0 3 8 7 2 . h t m l ? t i c k e t = S T - 6 7 6 1 7 1 6 - HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6). Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist bisher allerdings nur der Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 2-Liter-Motor EA 189 von Volkswagen bekannt. Bescheide zu den anderen Motorvarianten, insbesondere jene zu den 3- oder 4,2-Liter-Motoren von Audi und Porsche, sind, so das Handelsblatt vom 5. August 2019, bisher nicht öffentlich einsehbar (www.handels blatt.com/unternehmen/industrie/vw-abgasskandal-bislang-geheime-kbapapiere -liefern-dieselklaegern-neue-argumente/24703872.html?ti cket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6). Darüber hinaus hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide zurück und gibt diese selbst auf Antrag von Rechtsanwälten nicht heraus, so das Handelsblatt weiter (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-abgasskandalbislang -geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/ 24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13184 19. Wahlperiode 12.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Aus welchem Grund hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide über die untersuchten Motorentypen zurück? 5. Wann kann mit einer Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Bescheide über alle untersuchten Motorentypen durch das Kraftfahrt- Bundesamt gerechnet werden? Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei den Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) handelt es sich um Verwaltungsakte. Das Verwaltungsverfahren ist nicht öffentlich. 2. Wie viele Bescheide hat das Kraftfahrt-Bundesamt über manipulierte Motorentypen erstellt? 3. Bei welchen Motorentypen wurden Manipulationen festgellt (bitte im Einzelnen auflisten und die Bescheide zur Verfügung stellen)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf der Internetseite des KBA ist die Datenbank zu angeordneten Rückrufen im Zuständigkeitsbereich des KBA öffentlich zugänglich (www.kba-online.de/ gpsg/startServlet?adress=gpsg). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4, 10 bis 11, 14 bis 15 und 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12719 verwiesen. 4. Aus welchem Grund erhalten Rechtsanwälte keine Akteneinsicht in die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes? 6. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Kraftfahrt- Bundesamtes auf Anfragen von Rechtsanwälten auf Akteneinsicht in die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes? 7. Aus welchem Grund schlägt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor, Kläger und ihre Anwälte könnten versuchen, per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in die KBA-Bescheide zu erlangen (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-abgasskandalbislang -geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/ 24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6)? Die Fragen 4, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 5 verwiesen. Drucksache 19/13184 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333