Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12796 – Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt . Die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245- AM-271-271_DE.pdf?redirect) – im Folgenden nur Richtlinie – ist am 17. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 130 vom 17. Mai 2019) und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen. Zumindest aufseiten der Union ist nach Ansicht der Fragesteller davon wenig übrig geblieben . Die CDU-Abgeordneten haben im EU-Parlament für die Reform gestimmt . Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während Kritikerinnen und Kritiker insbesondere vor den Folgen möglicher Upload-Filter warnen. „Das Wort Upload-Filter kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor“, sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 19/94 S. 11226; Minute 05:13 im Video – www.bundestag.de/dokumente/textar chiv/2019/kw15-de-regierungsbefragung-632892). Das Argument war in den vergangenen Monaten immer wieder zu hören: Artikel 17 zwinge die Plattformen nicht ausdrücklich zum Filtern. Es ist jedoch nach Ansicht der Fragesteller fraglich, ob sich das, was in der Theorie möglich erscheint, praktisch umsetzen lässt.  1. Hält die Bundesregierung Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in Hinblick auf Artikel 17 für vermeidbar? a) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass, entsprechend der Aussagen der Bundeskanzlerin, der Wortlaut des Artikels 17 ein Garant dafür ist, dass Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie nicht notwendig sein werden? b) Wenn ja, welche konkreten Alternativen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie, ohne Deutscher Bundestag Drucksache 19/13186 19. Wahlperiode 12.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dabei auf das technische Mittel der Upload-Filter oder vergleichbar arbeitende Software zurückzugreifen? c) Hat die Bundesregierung bereits evaluiert, welche machbaren Umsetzungsvarianten es gibt? Die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM- Richtlinie) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden. Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Roman Müller-Böhm mit auf Bundestagsdrucksache 19/9822, Seite 58 f. mitgeteilt, prüft die Bundesregierung bei der Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht etwaige bestehende Umsetzungsspielräume, um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren. Ziel der Bundesregierung ist es hierbei nach wie vor, das Instrument „Uploadfilter “ so weit wie möglich überflüssig zu machen (Bundestagsdrucksache a. a. O.). Im Übrigen wird auf die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat, verwiesen (insbesondere Nr. 5 der Protokollerklärung; wiedergegeben auf Bundestagsdrucksache a. a. O., Seite 59 ff.). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die interessierten Kreise mit Schreiben vom 28. Juni 2019 eingeladen, zur Umsetzung der DSM-Richtlinie bis zum 6. September 2019 umfassend Stellung zu nehmen (siehe www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Umset zung_EU_Richtlinien_Urheberrecht.html). Das BMJV wird die abgegebenen Stellungnahmen veröffentlichen, auswerten und die Ergebnisse dieser Prüfung in die Überlegungen auch bei der Umsetzung von Artikel 17 der DSM- Richtlinie einbeziehen. Darüber hinaus veranstaltet die Europäische Kommission Dialoge zwischen den Interessenträgern gemäß Artikel 17 Absatz 10 der DSM-Richtlinie sowie Umsetzungsworkshops mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten. Auch die Erkenntnisse aus diesen Beratungen wird die Bundesregierung berücksichtigen .  2. Plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, die Verwendung von Upload-Filtern oder vergleichbar arbeitender Software gesetzlich zu verpflichten, und wenn ja, welche Gründe haben zu dieser Position geführt, gegen welche sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag noch explizit ausgesprochen hat? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit Vertretern der Privatwirtschaft , der Nutzer und der Urheberseite, und wenn ja, welche Konsequenzen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie zieht sie, um die Interessen aller potenziell Betroffenen zu berücksichtigen? Die Bundesregierung steht in einem ständigen Austausch mit den Interessenträgerinnen und Interessenträgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft . Zur Umsetzung von Artikel 17 der DSM-Richtlinie haben erste punktuelle Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft stattgefunden. Die Planung für weitere Gespräche wird im An- Drucksache 19/13186 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schluss an die Auswertung der Stellungnahmen erfolgen (siehe Antwort zu Frage 1).  4. Sind Gespräche mit Experten geplant? Wenn ja, wann, und mit wem? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  5. Welche Vorteile und welche Nachteile kann die Bundesregierung bezüglich Upload-Filtern benennen, welche wurden ihr aus der Privatwirtschaft entgegengebracht, und in welcher Form berücksichtigt sie diese bei der geplanten Umsetzung? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.  6. Hat die Bundesregierung bereits mit der Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes begonnen? Falls nein, wann plant sie, dieses zu beginnen? Das BMJV hat mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung sowohl der DSM-Richtlinie als auch der Richtlinie (EU) 2019/789 (Online-SatCab-Richtlinie) in deutsches Recht begonnen.  7. Wann plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf vorlegen zu können? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Referentenentwurf so rechtzeitig vorzulegen , dass das Gesetzgebungsvorhaben bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen werden kann.  8. Wann plant die Bundesregierung, dass ein Kabinettsentwurf beschlossen werden kann? Die Bundesregierung plant, einen Regierungsentwurf so rechtzeitig zu beschließen , dass das Gesetzgebungsvorhaben bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen werden kann.  9. Welches Referat ist mit der Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes betraut ? Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 10. Welche Priorität hat die Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes im Verhältnis zu den übrigen gesetzgeberischen Erarbeitungen des entsprechenden Referats? Die Umsetzungen der DSM-Richtlinie und der Online-SatCab-Richtlinie haben Priorität vor den nicht fristgebundenen sonstigen Aktivitäten des Referats im Bereich der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Urheberrechts. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13186 11. Mit was für einer Personalstärke wird die Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes verfolgt? Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet. Drucksache 19/13186 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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