Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12836 – Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer – Auswirkungen auf Händler V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 2. August 2019 meldete die französische Zeitung „Le Monde“ (www.le monde.fr/economie/article/2019/08/02/amazon-fera-payer-la-taxe-gafa-a-sesvendeurs -francais_5495698_3234.html), Amazon habe in einer E-Mail gegenüber den auf der französischen Amazon-Plattform ansässigen Händlern angekündigt , die Steuerbelastung durch die nationale Digitalsteuer im Wege einer Erhöhung der Provisionen von 3 Prozent an die Händler weiterzureichen. Der französische Staat erhebt eine nationale Digitalsteuer in Höhe von 3 Prozent des nationalen Umsatzes von Unternehmen, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro und in Frankreich von mehr als 25 Mio. Euro erzielen. Konkret fällt die Steuer auf Onlinewerbeerlöse an, den Verkauf von Nutzerdaten und die Verwendung von Nutzerdaten , mit denen Dritte in eine Geschäftsbeziehung gebracht werden. Laut „Le Monde“ soll die neue Preisliste am 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Amazon habe diesen Schritt damit begründet, dass es im stark umkämpften, aber margenschwachen Einzelhandel nicht möglich sei, die Steuerlast selbst zu übernehmen. Amazon selbst sehe kleinere französische Unternehmen durch die nationale Digitalsteuer gegenüber Händlern, die auf anderen europäischen Amazon-Plattformen tätig sind, im Nachteil. Rakuten France, das die französische Handelsplattform PriceMinister betreibt, habe laut „Le Monde“ hingegen angekündigt, eine aus der Digitalsteuer folgenden Steuermehrbelastung nicht an die Händler oder Verbraucher weiterzugeben . Deutscher Bundestag Drucksache 19/13190 19. Wahlperiode 13.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Sieht sich die Bundesregierung in ihrer wenngleich zwischenzeitlich nach Ansicht der Fragesteller schwankenden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ digitalsteuer-deutschland-eu-ratsvorsitz-1.4364004; www.handels blatt.com/politik/international/finanzminister-vor-macron-besuch-scholzbremst -be i -e infuehrung-der -d ig i ta l s teuer /23650220.h tml? t i cket=ST-3067369-fahAnRjAlzanwWnRTCwY-ap6), zuletzt aber kritischen Haltung gegenüber einer umfassenderen Digitalsteuer nach dem Vorbild der Digital Service Tax (DST, Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, COM(2018) 148) bzw. in Gestalt der nationalen französischen Digitalsteuer durch die Abwälzung der Steuerlast auf die Händler durch Amazon bestätigt? Die Bundesregierung unterstützt mit Nachdruck eine abgestimmte Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Aus diesem Grund hat sie auch den modifizierten Richtlinienentwurf einer „Digital Services Tax“, die sich auf Online-Werbeleistungen beschränkt, unterstützt. Der Fokus der Bundesregierung liegt auf den Arbeiten auf OECD-Ebene zur Reform internationaler Besteuerungsprinzipien. Dort erarbeitet das „Inclusive Framework on BEPS“, dem mehr als 130 Staaten und Jurisdiktionen angehören , im Auftrag der G20 eine einheitliche, international konsensfähige Lösung in Form eines Zwei-Säulen-Konzepts. Konkret handelt es sich um die Säule 1, welche im Wesentlichen die Reallokation von Besteuerungsrechten zum Gegenstand hat, sowie um Säule 2, welche die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung vorsieht. Die Ergebnisse der OECD sollen anschließend auf EU-Ebene implementiert werden. 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung das von Frankreich intendierte Ziel, durch eine Digitalsteuer letztlich vor allem die sogenannten GAFAs (Google, Apple, Facebook und Amazon) zu belasten, durch die Reaktion von Amazon bei ökonomischer Betrachtung als erfüllt an? Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine konkreten Erkenntnisse über die ökonomische Belastungswirkung der französischen Digitalsteuer bei einzelnen Unternehmen. 3. Inwiefern wird diese Abwälzung der Steuerlast auf Dritte nach Einschätzung der Bundesregierung bei den künftigen Diskussionen auf G7-Ebene über eine Mindestbesteuerung sowie Digitalsteuer eine Rolle spielen bzw. Berücksichtigung finden? Die Lösung der steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung erfordert eine enge internationale Abstimmung. Bei seinem letzten Treffen im Mai 2019 hat das Inclusive Framework on BEPS ein konkretes Arbeitsprogramm beschlossen, welches die Finanzminister und Notenbankgouverneure beim G20-Treffen in Fukuoka sowie die Staats- und Regierungschefs der G20 beim Gipfel in Osaka im Juni 2019 gebilligt haben. Auch die Finanzminister der G7 haben auf ihrem diesjährigen Treffen in Chantilly im Juli dieses Arbeitsprogramm vollumfänglich unterstützt. Dieses Arbeitsprogramm ist unter https://www.oecd.org/tax/beps/programmeof -work-to-develop-a-consensus-solution-to-the-tax-challenges-arising-fromthe -digitalisation-of-the-economy.pdf abrufbar. Darin hat das Inclusive Framework on BEPS das in der Antwort zu Frage 1 genannte Zwei-Säulen-Konzept entwickelt. Aktuell arbeitet das Inclusive Framework an der technischen Ausgestaltung beider Säulen. Drucksache 19/13190 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Da derzeit verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Parametern diskutiert werden, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht konkret absehbar. Das Inclusive Framework on BEPS arbeitet gleichwohl an einem Methodengerüst für erste Abschätzungen im Sinne eines „Impact Assessments“; auch die Europäische Kommission beschäftigt sich damit. Die Bundesregierung wirkt daran aktiv und konstruktiv mit und ist in einem ständigen Austausch mit Vertretern der Wissenschaft, Statistik und internationalen Institutionen. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Rakuten France mit seinen Dienstleistungen über die Handelsplattform PriceMinister der französischen Digitalsteuer unterliegt bzw. unterliegen dürfte? Die Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Unternehmen der französischen Digitalsteuer konkret unterliegen. 5. Strebt die Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehenden Diskussionen auf G7-Ebene zur Mindestbesteuerung und Digitalsteuer eine gemeinsame Positionierung mit Frankreich an? Wenn ja, sind zur Erarbeitung einer gemeinsamen Position deutschfranzösische Arbeitsgruppen eingerichtet worden, bzw. werden ggf. bereits bestehende Gremien hierfür genutzt? Wenn ja, welche Einheiten sind hiermit betraut? Die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung geht auf die gemeinsame Initiative des deutschen und des französischen Finanzministers zurück . Die Arbeiten auf OECD-Ebene werden derzeit sehr intensiv betrieben. Deutschland und Frankreich stimmen sich hierzu intensiv und fortlaufend ab, auf fachlicher wie auf politischer Ebene. Hierzu werden die guten bilateralen Kontakte genutzt. 6. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, nationale Alleingänge in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuschlagen, oder hält sie es für notwendig, eine international abgestimmte Lösung zu erreichen? Zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die die zunehmende Digitalisierung der global agierenden Wirtschaft mit sich bringt, strebt die Bundesregierung eindeutig eine globale Lösung an. 7. Plant die Bundesregierung die kurzfristige Einführung einer Digitalsteuer? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13190 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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