Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12764 – Regieren zwischen Rhein, Spree und Senne mit modernen Kommunikationsmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Presseberichten führt die Art und Weise, wie verschiedene Bundesministerien die Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den beiden Dienstsitzen in Bonn und Berlin organisieren, zu einem hohen Reiseaufkommen mit entsprechendem zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie ökologischen Belastungen (www1.wdr.de/nachrichten/inlandsfluege-bonn-berlin-100.html). Die Tageszeitung „WELT“ berichtet, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat habe ganze 229.116 Inlandsflüge von Mitarbeitern der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Verwaltung im vergangenen Jahr festgestellt (www.welt.de/politik/article197403649/Bundesministerien-und- Behoerden-2018-rund-230-000-Inlandsfluege.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Einige der Antworten sind zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt worden, das betrifft die Antworten zu den Fragen 8, 9, 11, 12, 13, 15, 19 und 20. Zu den Antworten auf die Fragen 1 bis 7 wird auf Folgendes hingewiesen: Die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 basieren auf Informationen des Travel Management des Bundes. Diese Informationen beinhalten weder ressortspezifische noch mitarbeiterbezogene Daten.  1. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert? Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für 2018 nur die Gesamtzahlen der Tickets zwischen Köln/Bonn und Berlin für alle Teilnehmer des Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der Bundestagsabgeordneten -, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 109.422 Tickets vor. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13194 19. Wahlperiode 13.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bahn: Derselbe Nutzerkreis hat 26.661 Fahrten zwischen Bonn und Berlin durchgeführt. Hierin sind die Fahrten mit BahnCards 100 (z. B. Bundestagsabgeordnete ) nicht enthalten, da sie nicht erfasst werden. Auto: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor. a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? Zum Flug und zum PKW liegen hierzu keine Daten vor. Die 26.661 Fahrten entsprechen 16.146.521 Personenkilometern. b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor. c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell kompensiert? Zu Flugzeugen: Alle Flüge der unmittelbaren Bundesverwaltung – nicht für die Verfassungsorgane und somit auch nicht für die Bundestagsabgeordneten – werden kompensiert. Zur Bahn: Die Fahrten des Bundes per Bahn sind CO2- frei, so dass es keiner finanziellen Kompensation bedarf. Zum Auto kann die Bundesregierung keine Angaben machen.  2. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert? Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für das erste. Halbjahr 2019 nur die Gesamtzahlen der Tickets zwischen Köln/Bonn und Berlin für alle Teilnehmer des Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der Bundestagsabgeordneten -, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 61.839 Tickets vor. Bahn: Derselbe Nutzerkreis 13.991 Fahrten hat zwischen Bonn und Berlin durchgeführt. Hierin sind die Fahrten mit BahnCards 100 (z. B. Bundestagsabgeordnete ) nicht enthalten, da sie nicht erfasst werden. Auto: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor. a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? Zum Flug und zum PKW liegen keine Daten vor. Die 13.991 Fahrten entsprechen 8.485.927 Personenkilometern. b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor. c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell kompensiert? Zu Flugzeugen: Alle Flüge der unmittelbaren Bundesverwaltung – nicht für die Verfassungsorgane und somit auch nicht für die Bundestagsabgeordneten – werden kompensiert. Zur Bahn: Die Fahrten des Bundes sind CO2-frei, so dass Drucksache 19/13194 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode es keiner finanziellen Kompensation bedarf. Zum Auto kann die Bundesregierung keine Angaben machen.  3. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Brüssel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert? a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell kompensiert? Flugzeug: Es gibt keine Flugverbindung zwischen Köln/Bonn und Brüssel. Bahn und Auto: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor. Damit ist auch eine Beantwortung der folgenden Fragen 3 bis 4 nicht möglich.  4. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Brüssel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert? a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell kompensiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Wie viele Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden 2018 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert? Flugzeug: liegen der Bundesregierung für 2018 nur die Gesamtzahlen der Tickets zwischen Berlin und Brüssel für alle Teilnehmer des Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der Bundestagsabgeordneten -, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 9.673 Tickets vor. Bahn und Auto: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor. a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor. c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell kompensiert? Zu Flugzeugen: Alle Flüge der unmittelbaren Bundesverwaltung – nicht für die Verfassungsorgane und somit auch nicht für die Bundestagsabgeordneten – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13194 werden kompensiert. Zur Bahn: Die Fahrten des Bundes sind CO2-frei, so dass es keiner finanziellen Kompensation bedarf. Zum Auto kann die Bundesregierung keine Angaben machen.  6. Wie viele Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden 2019 a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto absolviert? Flugzeug: Der Bundesregierung liegen für das erste. Halbjahr 2019 nur die Gesamtzahlen der Tickets zwischen Berlin und Brüssel für alle Teilnehmer des Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane – einschließlich der Bundestagsabgeordneten -, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 4.885 Tickets vor. Bahn und Auto: Es liegen keine Daten vor. a) Wie vielen Dienstreisekilometern pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? b) Welcher CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? c) Mit einer Summe in welcher Höhe pro benanntem Verkehrsmittel hat die Bundesregierung den jeweiligen ökologischen Fußabdruck finanziell kompensiert? Die Fragen 6a bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5a bis 5c verwiesen.  7. Wie viele zusätzliche Dienstreisekilometer a) per Flugzeug, b) per Bahn und c) per Auto werden – bei gleicher Termindichte und gleich großem Personalbestand wie 2018 – für Dienstreisen zwischen Berlin und Brüssel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden ab dem Zeitpunkt entstehen, zu dem alle Bundesministerien ausschließlich in Berlin ansässig sind? a) Welcher zusätzlichen CO2-Menge pro benanntem Verkehrsmittel entspricht das? b) Welcher zusätzlichen Summe pro benanntem Verkehrsmittel für die finanzielle Kompensation des jeweiligen ökologischen Fußabdrucks entspricht das? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Es ist davon auszugehen, dass die heute von Bonn aus mit der Bahn oder dem PKW nach Brüssel durchgeführten Dienstreisen entfallen und stattdessen ab Berlin mit dem Flugzeug durchgeführt würden. Drucksache 19/13194 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Über wie viele Quadratmeter Bürofläche verfügen die Bundesministerien derzeit in Bonn (bitte pro Bundesministerium differenziert darstellen)? AA 6.111,00 BMI 3.861,30 BMAS 11.201,00 BMBF 37.429,00 BMEL 18.070,00 BMF 5.020,11 BMFSFJ 14.415,00 BMG 8.370,44 BMJV 52,62 BMU 20.573,72 BMVI 18.317,00 BMVg 28.165,00 BMWi 6.800,00 BMZ 24.376,00  9. Über wie viele Quadratmeter Bürofläche verfügen die Bundesministerien derzeit in Berlin (bitte pro Bundesministerium differenziert darstellen)? BMI 33.082,13 BMAS 13.256,00 BMBF 21.063,00 BMEL 10.814,00 BMF 42.784,84 BMFSFJ 15.218,99 BMG 17.737,89 BMJV 47.650,00 BMU 33.989,71 BMVI 14.961,00 BMVg 29.042,00 BMWi 33.232,90 BMZ 10.483,00 10. Welche Maßnahmen haben die Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden ergriffen, um Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin zu vermeiden? Grundsätzlich werden Dienstreisen nach Berlin bzw. Bonn nur durchgeführt, wenn sie zur Durchführung des Dienstgeschäftes notwendig sind und das Dienstgeschäft nicht auf eine kostengünstigere Weise (z. B. Videokonferenz) durchgeführt werden kann (§ 2 BRKG i. V. m. § 7 BHO). Eine Vielzahl der Bundesbehörden haben moderne Telefon- und Videokonferenzsysteme eingerichtet; Skype for Business oder die Einführung von Voice- Over- IP-Telefonie ermöglichen neue und standortunabhängige Formen der Zusammenarbeit wie beispielsweise die Durchführung von Videokonferenzen vom Büro- oder mobilen Arbeitsplatz aus oder Telefonkonferenzen mit mehreren Teilnehmern. Die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation werden verstärkt genutzt, dazu gehören E-Mail-Austausch, aber auch elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13194 11. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden besteht die Möglichkeit, Videokonferenzen durchzuführen (bitte der jeweiligen Standorte benennen)? 12. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten? 13. In welchen Bundesministerien und jeweils nachgeordneten Behörden, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, erhalten diese von ihrem Arbeitgeber die technische Ausstattung, um im Homeoffice an dienstlichen Videokonferenzen teilzunehmen ? Die Fragen 11 bis 13 werden anhand der folgenden Übersicht zusammen beantwortet : Zu Frage: Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Videokonferenz (VK) Homeoffice (HO) HO mit VK AA ja (Bonn und Berlin u.a.) ja (Bonn und Berlin u.a.) ja, mit Skype for Business (Bonn und Berlin u.a.) DAI ja ja ja, mit Skype for Business BMI Ja (Bonn und Berlin) Ja, alle Standorte ja BAA / BADV Ja (Berlin, Bad Homburg) Ja, alle Standorte perspektivisch durch Einführung von Skype for business ab 01.11.19 BAMF Ja, in allen 49 Standorten Ja, soweit datenschutzrechtlich möglich nein BBK Ja, Bonn/Ahrweiler Ja nein BDBOS Ja (Berlin) ja nein BeschA Ja (Bonn) ja nein BfV Ja (Köln und Berlin) ja nein BiB Ja (Wiesbaden) ja nein BKA Ja (Meckenheim, Berlin, Wiesbaden) ja nein BKG Ja, Leipzig, Frankfurt ja BpB Ja (Bonn und Berlin) ja ja BPOL nein ja nein BSI Ja (Bonn und Berlin) ja ja BVA Ja, Bad Homburg, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt (O), Friedland, Hamm, Hannover , Kiel, Köln, München, Neubrandenburg, Osnabrück , Rostock, Stuttgart, Wiesbaden ja, alle Standorte des BVA Telefonische Teilnahme, künftig Skype VG HS Bund und BAköV Ja, Brühl ja nein StBA Ja, Wiesbaden, Berlin, Bonn ja nein THW ja, THW-Leitung in Bonn ja nein ZITiS Ja (München) ja nein BBR Ja (Bonn und Berlin) ja nein BISp Ja (Mitnutzung VK vom StBA) ja nein BMAS ja (Berlin und Bonn) ja (Berlin und Bonn) ja (Berlin und Bonn) BAG ja (Erfurt) ja (Erfurt) nein Drucksache 19/13194 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Frage: Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Videokonferenz (VK) Homeoffice (HO) HO mit VK BAuA ja (Berlin, Dortmund, Dresden ) ja (Berlin, Dortmund, Dresden ) nein BSG ja (Kassel) ja (Kassel) ja (Kassel) BVA ja (Cloppenburg, Fulda, Duisburg,Berlin, Ingolstadt) ja (Cloppenburg, Fulda, Duisburg,Berlin, Ingolstadt) nein BMBF ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) ja, mit Skype for Business BMEL ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein BLE ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein BfR ja (Berlin) ja (Berlin) nein BVL ja (Berlin) ja (Berlin) nein BMF ja (Bonn, Berlin und Brühl (Bundesfinanzakademie)) ja (Bonn, Berlin und Brühl (Bundesfinanzakademie)) ja, eingeschränkt GDZ ja ja nein ITZBund ja (Bonn, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg ) ja (Bonn, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg ) nein BZSt ja (Bonn, Berlin, Saarlouis, Schwedt) ja (Bonn, Berlin, Saarlouis, Schwedt) nein BMFSFJ ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) ja, eingeschränkt BAFzA ja (Köln, Schleife, Berlin) ja (Köln, Schleife, Berlin) nein BMG ja ja in Planung RKI ja ja in Planung BfArM ja ja in Planung PEI ja ja in Planung BzGA ja ja in Planung DIMDI ja ja in Planung BMJV ja ja nein DPMA ja ja nein BfJ ja ja nein GBA ja (Karlsruhe) ja (Karlsruhe) nein BMU ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) In Umsetzung BfE ja ja k.A. BfS ja ja k.A. BfN ja ja k.A. UBA ja ja k.A. BMVI ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein GDWS ja (Bonn) ja (Bonn) nein WNA/WSA ja (Berlin) ja (Berlin) nein BEU ja (Bonn) ja (Bonn) nein EBA ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein BEV ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein BMVg ja (Bonn und in den Liegenschaften ) ja (gesamter GB) ja, eingeschränkt BMWi ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) nein BAM Webkonferenzen per Adobe Connect ja ja, Webkonferenzen per Adobe Connect BNetzA ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) „alternierende Telearbeit“ nein, in Arbeit BKartA nein (Bonn) ja (Bonn) nein BAFA ja (Eschborn) ja (Eschborn) nein PTB ja (Braunschweig und Berlin ) ja (Braunschweig und Berlin ) ja (Berlin) BMZ ja (Bonn und Berlin) ja (Bonn und Berlin) Ja, eingeschränkt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13194 14. Spielt aus Sicht der Bundesregierung bei Gewährung der Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, die Vermeidung von Dienstreisen eine Rolle, und wenn ja, welche? Nein. Grundsätzlich dient die Option zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 15. Bieten die eingesetzten Videokonferenzsysteme die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über deren mobile Endgeräte einzubinden (bitte nach Bundesministerien differenzieren)? AA nein (mit Skype for Business geplant) DAI nein BMI ja BAA/BADV/BVA ab Einführung Windows 10 (mit Skype for Business) BSI/BKG/BpB ja BMAS ja (Berlin und Bonn) BAG nein BAuA nein BSG ja (Kassel) BVA nein BMBF ja BMEL nein BLE ja BfR nein BVL nein BMF ja, eingeschränkt GDZ nein ITZBund nein BZSt nein BMFSFJ ja, eingeschränkt BAFzA nein BMG ja, eingeschränkt RKI ja, eingeschränkt BfArM ja, eingeschränkt PEI ja, eingeschränkt BzGA ja, eingeschränkt DIMDI ja, eingeschränkt BMJV nein DPMA nein BfJ nein GBA nein BMU in Einführung BMVI in Planung BMVg in Arbeit BMWi nein BAM ja, mit Webkonferenzen per Adobe Connect BNetzA ja, eingeschränkt BKartA nein BAFA nein PTB ja (Berlin) BMZ ja, eingeschränkt Drucksache 19/13194 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Erfolgt die Bereitstellung der Videokonferenzsysteme in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden gebündelt durch einen Anbieter für alle Bundesministerien oder ohne zentrale Koordinierung in der Einzelverantwortung der jeweiligen Bundesministerien? Die Bereitstellung der Videokonferenzsysteme wird nicht zentral koordiniert sondern liegt in der Einzelverantwortung der jeweiligen Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden. Die Beschaffung von Videokonferenzsystemen erfolgt meist über das Kaufhaus des Bundes (KdB). Der Bund hat aktuell drei Rahmenvertragspartner. Teilweise erfolgt die Bereitstellung auch durch das ITZBund. 17. Welche anderen technischen Kommunikationsmittel nutzen die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden insbesondere zur Vermeidung von Dienstreisen? Neben der Kommunikation per E-Mail und Telefon werden Möglichkeiten der Online-Besprechung verstärkt genutzt, z. B. mittels Skype for Business bzw. Microsoft Lync. Aber auch elektronische Kollaborationsplattformen, WebEx, GoToMeeting, Adobe Connect, FileSharing, elektronische Akten- und Vorgangsbearbeitung sowie virtuelle Teamräume sorgen für den reibungslosen Austausch auf Distanz. 18. Wird der Umfang der Nutzung dieser technischen Kommunikationsmittel erfasst? Nein. 19. Mittel in welcher Höhe sind seit Inkrafttreten des Berlin/Bonn-Gesetzes bislang für die Anschaffung und den Betrieb moderner Kommunikationsmittel in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden verwendet worden? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 19 Für die Aufbewahrung von Vergabevorgängen gilt eine Frist von 10 Jahren. Eine Bereitstellung von Daten ab 1994 ist daher nicht möglich. Die Frage wurde mit der Maßgabe an die Ressorts weitergeleitet, die Titelansätze für die gesamte IT und TK-Technik zu nennen, weil es keine allgemeinverbindliche Definition von „modern“ gibt und eine differenzierte Erhebung haushaltstechnisch nicht möglich ist. Den angegebenen Zahlen liegen – je nach Verfügbarkeit der Daten – unterschiedliche Zeiträume und Titelansätze zugrunde. Die Beträge der Ministerien und der jeweiligen nachgeordneten Behörden wurden in einer Summe addiert. BMI *,**,***220.000.000 € BMAS *71.911.000 € BMBF **53.000 € BMEL 179.881.000 € BMF *10.330.000 € BMFSFJ 59.799.000 € BMG ***2.600.000 € BMJV 102.754.380 € BMU Keine Aufschlüsselung möglich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13194 BMVI 2.900.000 € BMVg keine Aufschlüsselung möglich BMWi keine Aufschlüsselung möglich BMZ *,***54.431.000 € * teilweise Schätzungen ** nur teilungsbedingte Kosten *** nur die letzten 10 Jahre 20. Wird bei der Videokonferenzsoftware konsequent ein starkes Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, das die Sicherheit der Kommunikation gewährleistet ? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 20 Die Verschlüsselung der Videokonferenzübertragung im IVBB basiert auf einer Hardware-Lösung. Hierbei kommt das Kryptosystem Elcrodat 6.2 zum Einsatz. Produkte zum Schutz von VS werden nicht zertifiziert, sondern durch das BSI zugelassen. a) Um welche Verschlüsselungsverfahren handelt es sich in den jeweiligen Bundesministerien? AA AES 256, TLS BMI NdB Verschlüsselung, AES, TLS BMAS NdB Verschlüsselung, TLS BMBF End-to-End-Verschlüsselung, VPN und TLS BMEL NdB Verschlüsselung, AES, VPN und TLS BMF NdB Verschlüsselung, AES BMFSFJ NdB Verschlüsselung und H.235 v2 & v3 und AES BMG NdB Verschlüsselung BMJV NdB-SINA Verschlüsselung und H.235v3 und AES BMU NdB Verschlüsselung, AES, TLS BMVI AES 128 im „offenen (DSL)“ Bereich. Der geschlossene Bereich ist NdB-SINA Verschlüsselt. BMVg End-to-End-Verschlüsselung und AES 128 BMWi vom BSI zugelassene BMZ AES 128 b) In welchem Umfang ist die jeweils genutzte Videokonferenztechnik durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden? AA teilweise BMI nein BMAS ja BMBF ja BMEL teilweise BMF ja BMFSFJ nein BMG nein BMJV Da die Beschaffung über das KdB erfolgt, ist von einer ausreichenden Sicherheitszertifizierung auszugehen. BMU teilweise BMVI nein Drucksache 19/13194 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BMVg nein BMWi ja BMZ nein 21. Kann die Bundesregierung für die einzelnen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden nachvollziehen, zwischen welchen Einheiten bzw. Referaten besonders intensiver Reiseverkehr stattfindet? Nein. 22. Zwischen welchen Einheiten bzw. Referaten der einzelnen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden findet besonders intensiver Reiseverkehr statt? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 23. Hat die Bundesregierung bislang Umsetzungen von Abteilungen und Referaten von Berlin nach Bonn oder umgekehrt vorgenommen aus der Erwägung heraus, unnötige Dienstreisen zwischen den Regierungsstandorten zu vermeiden? Unnötige Dienstreisen sind immer zu vermeiden. Die Standortfrage richtet sich in erster Linie nach aufbau- und ablauforganisatorischen Erwägungen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Hauses. Die Vermeidung von Dienstreisen fließt in die Überlegungen ein, spielt dabei aber eine untergeordnete Rolle. Bei dieser Frage ist das im Jahre 1991 vom Deutschen Bundestag beschlossene Aufteilungskonzept zu berücksichtigen, nach dem die politischen Aufgaben der Ministerien in Berlin wahrgenommen und insb. die Verwaltungsaufgaben zu erheblichen Teilen in Bonn verbleiben sollen. Im Übrigen wurde die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Dienstorten Bonn und Berlin im Hinblick auf Effizienz und Arbeitsökonomie (einschließlich Dienstreisen) unter Berücksichtigung des Berlin/Bonn-Gesetzes bereits optimiert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13194 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333