Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12170 – Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die autoorientierte Verkehrspolitik seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat nach Ansicht der Fragesteller dafür gesorgt, dass die Bahnverwaltungen ihr Streckennetz in der Fläche zunehmend ausdünnten. Auf rund 15 000 Streckenkilometern haben die Staatsbahnen DB und DR in beiden deutschen Staaten und die Verantwortlichen nach der Bahnreform den Personenverkehr eingestellt . Auch bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen sorgte das verkehrspolitische Umfeld der 1950er- bis 1980er-Jahre für ein kontinuierlich schrumpfendes Netz. Doch schon mit Beginn der 1990er-Jahre setzte quasi eine gegenläufige Entwicklung ein: Immer mehr vom Schienenverkehr abgehängte Regionen und Städte drängten darauf, wieder an das Eisenbahnnetz angebunden zu werden. Mit der Bahnreform 1994 und der Regionalisierung des Nahverkehrs auf der Schiene 1996 änderten sich die Rahmenbedingungen für die Reaktivierung von Eisenbahnstrecken zum Besseren. So haben die Länder bzw. Dritte zwischen 1994 und 2019 insgesamt 827 Kilometer an Verbindungen für den Personenverkehr und 359 Kilometer für den Güterverkehr wieder in Betrieb genommen . Da im gleichen Zeitraum aber weiterhin auf mehr als 3 600 Streckenkilometern der Personenverkehr eingestellt wurde, bleibt die Bilanz auch nach der Bahnreform negativ (vgl. Pressemitteilung der Allianz pro Schiene, 20. Mai 2019). Das Erreichen der klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor und die dafür erforderliche umfassende Stärkung des öffentlichen Verkehrs verleiht dem Thema „Streckenreaktivierung“ gerade weiter wachsende Bedeutung. Nach Auffassung der Fragesteller ist die Bundesregierung als Verantwortliche für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes aufgefordert, ein eigenes Programm zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken aufzulegen, das die bekannten Finanzierungsprogramme ergänzt. Mit dem am 20. Mai 2019 vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene vorgestellten Vorschlagsliste für Streckenreaktivierungen besteht politisch ein guter Anknüpfungspunkt für weitere Schritte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13209 19. Wahlperiode 16.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Auf wie vielen Streckenkilometern des Eisenbahnnetzes bzw. welchen Strecken und Streckenabschnitten wurde seit dem 1. Januar 1990 der Personenverkehr eingestellt (bitte nach Bundesländern, Datum der Einstellung des Personenverkehrs und jeweiliger Streckenlänge aufschlüsseln)? In der Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1995 wurde auf folgenden Streckenabschnitten der Reisezugverkehr eingestellt oder durch eine Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE) übernommen: Datum Streckenabschnitt Länge (km) Land 28.02.1990 Rheinkamp–Kleve 26 NW 30.07.1990 München-Moosach–München Olympiastadion 4 BY 30.11.1990 Herne–Herne-Rottbruch 1 NW 31.01.1991 Gerolstein–Mayen West 68 RP 31.05.1991 Homburg (Saar)–Reinheim 26 SL 01.06.1991 Gessertshausen–Markt Wald 27 BY 01.06.1991 Kleve–Kraneburg Grenze 13 NW 01.06.1991 Opladen–Hilgen 13 NW 28.09.1991 Mettmann–Wuppertal-Wichlinghausen 19 NW 28.09.1991 Wuppertal-Vohwinkel–Wuppertal-Varresbeck 3 NW 30.05.1992 Völklingen–Überherrn 14 SL 30.05.1992 Neustadt (Waldnaab)–Floß 10 BY 30.05.1992 Abzweigstelle Richterich–Richterich Grenze 3 NW 27.09.1992 Bremerhaven-Wulsdorf–Stade 67 NI 31.01.1993 Harzer Schmalspurnetz 132 ST/TH 22.05.1993 Düren–Heimbach 30 NW 22.05.1993 Düren–Jülich 15 NW 05.09.1993 Kulmbach–Thurnau 16 BY 27.09.1993 Friedrichsdorf (Taunus)–Grävenwiesbach 29 HE 15.01.1994 Neubrandenburg–Friedland 26 MV 28.05.1994 Dingelstedt–Geismar 25 TH 29.05.1994 Rahden–Bassum 54 NI/NW 01.11.1994 Grünebach–Daaden 10 RP 28.05.1994 Bogen Ost–Bogen 1 BY 31.05.1994 Wanne-Eickel–Bochum-Riemke 6 NW 02.04.1995 Duisburg-Meiderich Süd–Mülheim-Styrum 9 NW 28.05.1995 Düren–Bedburg 21 NW 28.05.1995 Bad Wildungen–Korbach 40 HE 28.05.1995 Velgast–Tribsees 30 MV 28.05.1995 Grevesmühlen–Klütz 15 MV 31.07.1995 Haßfurt–Hofheim 15 BY 28.05.1995 Prenzlau–Strasburg 26 MV 28.05.1995 Prenzlau–Löcknitz 42 MV 28.05.1995 Damme–Gramzow (SEV seit 1991) 10 MV 28.05.1995 Angermünde–Bad Freienwalde 30 BB 28.05.1995 Wustermark–Bredow–Nauen 9 BB 28.05.1995 Luckau–Herzberg Stadt 45 BB 28.05.1995 Beeskow–Lübben Süd 41 BB Mit dem seit 1. Januar 1996 gültigen Regionalisierungsgesetz ist die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die nach Landesrecht bestimmten Aufgabenträger übergegangen . Daher liegen der Bundesregierung ab diesem Zeitpunkt keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/13209 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 stillgelegt (nach § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – AEG – bzw. vergleichbares Verfahren der Staatsbahnen vor der Bahnreform; bitte nach Bundesländern sowie unter Angabe des Stilllegungsdatums aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 19/10765 verwiesen .  3. Bei welchen Verkehrshalten wurde die Bedienung seit dem 1. Januar 1990 eingestellt (bitte nach Bundesländern sowie dem Datum der Einstellung aufschlüsseln)? Der DB Station&Service AG liegen Daten üb er Betriebseinschränkungen ab dem Jahr 2000 vor. Für die Übersicht über die betroffenen Stationen wird auf Anlage 1 verwiesen.  4. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 nach § 23 AEG von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt („Entwidmung“; bitte nach Bundesländern sowie Datum der Freistellung aufschlüsseln)? Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG erfolgt nicht auf Strecken, sondern bezüglich einzelner Grundstücke oder Gruppen von Grundstücken . Zu den Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes zur Freistellung von Grundstücken auf stillgelegten Strecken wird auf Anlage 2 verwiesen.  5. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten Anspruch zur Mobilität im ländlichen Raum und zum Betrieb von „Schienennebenstrecken“ („Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen . Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode) erfüllen?  6. Bis wann will die Bundesregierung ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen, was soll konkret gefördert werden, und in welchem Umfang sollen dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden ? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zahlreichen innovativen Entwicklungen. Allein durch die sogenannten Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel sowie durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm erbringt der Bund gegenwärtig über 9 Mrd. Euro jährlich, was mehr als der Hälfte der öffentlichen Finanzleistungen für den ÖPNV entspricht. Über die konkrete Verwendung dieser Mittel entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogrammes „Ländliche Entwicklung“ konzeptioniert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung derzeit im Rahmen eines Modellvorhabens eine Einrichtung, die interessierte Kommunen nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ dabei unterstützen soll, auf ihre kon- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13209 krete Situation abgestimmte intelligente Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.  7. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten Anspruch zur Förderung von NE-Bahnen nachkommen („Wir wollen die Förderung für NE-Bahnen für den Ausbau öffnen.“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode )?  8. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau von Eisenbahninfrastruktur von NE-Bahnen, und welche Haushaltsmittel sollen dafür 2020 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nach dem geltenden Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) können zurzeit Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur von NE-Bahnen mit Bundesmitteln gefördert werden. Hierfür sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2020 25 Mio. Euro und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 25 Mio. Euro jährlich vorgesehen.  9. Für welche Eisenbahnstrecken (Eisenbahninfrastruktur des Bundes) wird derzeit die Reaktivierung vorbereitet (bitte unter Angabe der VzG- Streckennummer, Streckenlänge, Reaktivierung für Personenverkehr und/ oder Güterverkehr sowie geplante Betriebsaufnahme aufschlüsseln)? Streckennummer Streckenlänge Reaktivierung für Schienenpersonenverkehr Reaktivierung für Schienengüterverkehr geplante Inbetriebnahme 3021 Hunsrückbahn, 60 km ja, Planfeststellung läuft nein offen 6022 „Siemensbahn“, Berlin Jungfernheide–Gartenfeld; ca. 4,5 km ja nein aktuell ohne Termin 6135 „Dresdner Bahn“, Lückenschluss Berlin Südkreuz– Blankenfelde (Kreis Teltow- Fläming), ca. 15 km ja ja 12/2025 Quelle: DB AG Drucksache 19/13209 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Bis wann will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode genannte „Tausend- Bahnhöfe“-Förderprogramm zur „Attraktivitätssteigerung gerade kleinerer Bahnhöfe“ auflegen, und welche Investitionssumme will die Bundesregierung dafür insgesamt bereitstellen (unter Einbeziehung des Bahnhofsumfeldes und mit Sanierung der Bahnhofsgebäude)? 11. Welche Haushaltsmittel beabsichtigt die Bundesregierung im Haushalt 2020 für das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm bereitzustellen, und welcher Betrag ist dafür in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils für die Jahre 2021, 2022 und 2023 vorgesehen? 12. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung die barrierefreie Sanierung von größeren und kleineren Bahnhöfen (unter bzw. über 1 000 Reisende/Tag) zu fördern, um Barrieren beispielsweise durch fehlende Rampen bzw. Aufzüge zu Bahnsteigen, zu niedrigen Bahnsteigen oder fehlende taktile Leitsysteme zu beseitigen? Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit dem Bundeshaushalt 2019 wurden 10,6 Mio. Euro für die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen bereitgestellt. Diese Gelder sind durch eine verbindliche Erläuterung für die bauliche Umsetzung des im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms angelegten Planungsvorrates von 118 Verkehrsstationen gebunden (Kapitel 1202 Titel 891 09). Der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2020 sieht Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro vor. In der Finanzplanung sind entsprechend der mit dem Bundeshaushalt 2019 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung 40 Mio. Euro für das Jahr 2021 und jeweils 80 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 eingestellt. Die Verhandlungen mit der DB Station&Service AG über eine entsprechende Sammelfinanzierungsvereinbarung stehen vor dem Abschluss. 13. Wird die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die derzeit schlussverhandelt wird, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen enthalten, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, weshalb nicht? Sobald die Verhandlungen zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III abgeschlossen sind, wird der Entwurf des Vertrags dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. 14. Wie viele Streckenkilometer beabsichtigt die Bundesregierung mit der „Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“ zu elektrifizieren, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Ziel zu erreichen, bis 2025 den Elektrifizierungsgrad des Streckennetzes auf 70 Prozent zu erhöhen? Die Bewertung der im Rahmen der Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken für das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ gemeldeten Projekte dauert an. Erst nach Vorliegen der Bewertungsergebnisse können die Streckenkilometer beziffert werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13209 15. Hält die Bundesregierung die im Haushaltsentwurf veranschlagte Summe von bisher insgesamt 92 Mio. Euro für ausreichend, um einschließlich der geplanten Streckenelektrifizierungen im Bedarfsplan Schiene bis 2025 einen Elektrifizierungsgrad von 70 Prozent zu erzielen? Wenn nein, welche zusätzlichen Investitionsmittel sind notwendig, um das Ziel bis 2025 zu erreichen? Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und im Finanzplan bis 2023 sind 105 Mio. Euro für die „Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“ vorgesehen. Zusätzlich tragen auch die Investitionsmittel aus dem Bedarfsplan Schiene sowie aus dem Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Erreichung des Elektrifizierungsziels bei. 16. Welchen Elektrifizierungsgrad im Streckennetz strebt die Bundesregierung langfristig, also bis 2035 bzw. 2040, an, und wird die Bundesregierung ein elektrifiziertes Zielnetz definieren? Es gibt derzeit keine Festlegungen der Bundesregierung für den Elektrifizierungsgrad bzw. ein elektrifiziertes Zielnetz in den Jahren 2035 und 2040. Gemäß § 4 Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes prüft das BMVI, ob der Bedarfsplan an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. In diesem Zusammenhang werden jeweils Verkehrsprognosen erstellt, die auch Annahmen über die Elektrifizierung des Netzes enthalten. 17. Wie gestaltet sich die Finanzierung der „Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“? Was soll neben den Anlagen der elektrischen Zugförderung – einschließlich Speiseeinrichtungen – förderfähig sein? 18. Soll die Finanzierung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Planung) bei der Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken ebenfalls förderfähig sein? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Details des Elektrifizierungsprogramms sind derzeit in Erarbeitung. 19. Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage einer Förderrichtlinie für den Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“? Die Bundesregierung wird die Förderrichtlinie für den Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ nach Abschluss der Ressortabstimmung im Herbst 2019 in Kraft setzen. 20. Wer soll bei der Förderrichtlinie für den Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ zum Kreis der Förderberechtigten zählen? Der Richtlinientext, einschließlich der Festlegung der Zuwendungsberechtigten wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Drucksache 19/13209 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Auf welchen Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen bzw. auf welchen Streckenabschnitten (bitte VzG-Streckennummer und genaue Lage angeben) plant die DB Netz AG aktuell Teilelektrifizierungen, „Strominseln“ und/oder Ladepunkte, um den Einsatz batterieelektrischer Schienenfahrzeuge („Akkutriebwagen“) zu ermöglichen, und bis wann sollen die Anlagen in Betrieb genommen werden? Die DB Infrastrukturunternehmen DB Energie GmbH und DB Netz AG führen Gespräche mit verschiedenen Aufgabenträgern des SPNV, die eine zukünftige Einführung von batterieelektrischen Schienenfahrzeugen beabsichtigen. Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche ist eine Angabe von genauen Standorten bzw. Streckenabschnitten nicht möglich. 22. Welche nächsten Schritte zur Umsetzung leitet die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ ab, um etwa Streckenreaktivierungen für Schienenwege des Bundes mit einem eigenen Programm zu fördern („Wir empfehlen dem Bund für die Verbesserung der Mobilität und Anbindungen folgende Maßnahmen zu ergreifen: [...] die Schieneninfrastruktur in der Fläche zu verbessern, einschließlich der Reaktivierung stillgelegter Bahnlinien, soweit der Bund zuständig ist“, „Unser Plan für Deutschland“, S. 62)? 23. Arbeitet die Bundesregierung an einem eigenen Programm zur Förderung von Streckenreaktivierungen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung die Förderkonzeption vorstellen ? 24. Wie steht die Bundesregierung zu der vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene am 20. Mai 2019 vorgestellten Vorschlagsliste für Streckenreaktivierungen („Auf der Agenda: Reaktivierung von Eisenbahnstrecken“, VDV/Allianz pro Schiene), und inwiefern wird die Bundesregierung die „VDV-Reaktivierungsliste“ bei der Weiterentwicklung der Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland“ aufgreifen? Die Fragen 22 bis 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist dem Neu- und Ausbau zuzuordnen . Hierfür kann je nach verkehrlichem Ziel der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege , das GVFG oder die Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung der geeignete Rahmen sein. Voraussetzung ist, dass sich ein verkehrlicher Bedarf abweichend von der Situation zum Zeitpunkt der Stilllegung für die jeweilige Strecke zeigt. Diese Betrachtungen werden für die genannten Investitionsbereiche gesondert im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13209 Drucksache 19/13209 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13209 Drucksache 19/13209 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13209 Drucksache 19/13209 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13209 Drucksache 19/13209 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13209 Drucksache 19/13209 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13209 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333