Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12395 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im November 2018 ihre Strategie Künstliche Intelligenz vorgestellt (Bundestagsdrucksache 19/5880). Erste Maßnahmen der Umsetzung sind bereits angelaufen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines KI-Observatoriums, die Entwicklung von Förderrichtlinien, die Identifikation von Anwendungsszenarien für Verwaltungsleistungen und ein Konzept zum Aufbau einer Lehr-Lern-Plattform (Bundestagsdrucksache 19/7566). Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5678 mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 19/4734 hervorging, beteiligte die Bundesregierung bereits bei der Entwicklung der KI-Strategie die Roland Berger GmbH als externes Beratungsunternehmen . Es ist nach Ansicht der Fragesteller daher fraglich, ob bei der Umsetzungsplanung und -durchführung der KI-Strategie ebenfalls externe Berater oder andere Dritte beteiligt werden. Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Strategien und Umsetzungsplänen geäußerten Stellungnahmen nach Ansicht der Fragesteller nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Strategien und Umsetzungsplänen ggf. berücksichtigen. Unterschiedliche gesellschaftliche Positionen sollten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf welchen Einflüssen welches externen Dritten die Umsetzungspläne der KI- Strategie der Bundesregierung gegebenenfalls beruhen und ob eine angemessene Diversität in der an der Umsetzung beteiligten Personengruppen gegeben ist. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13221 19. Wahlperiode 16.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der KI- Strategie bis zum Stand Juli 2019 ergriffen, und wie ist der aktuelle Status der genannten Umsetzungsmaßnahmen (bitte jeweils detailliert ausführen ) a) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Zur Integration von Grundwissen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) als fester Bestandteil von Lehrinhalten in die berufliche Aus- und Weiterbildung werden entsprechende Inhalte, wo sinnvoll, bei der Modernisierung der Verordnungen bedarfsgerecht berücksichtigt. Zur Stärkung und Erweiterung der bestehenden Transferstrukturen wurden im Rahmen der Transferinitiative zwei Dialogveranstaltungen durchgeführt, weitere sind geplant. Die Richtlinie „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)“ wurde evaluiert und soll entsprechend der Empfehlungen des Evaluators überarbeitet werden. Im Rahmen des technologie- und branchenoffenen Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM) werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit den Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen gefördert. 2018 sind für Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) mit KI-Bezug insgesamt rund 31 Mio. Euro bewilligt worden. 2019 wurden dafür bisher rund 19,5 Mio. Euro bewilligt . Darüber hinaus werden auch die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Thematisierung von KI bei Workshops, Tagungen etc. gefördert . Die Luftfahrtforschung wird für KI-Forschung ausgeweitet. Bereits mit der aktuellen Bekanntmachung zum Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VI-1) wurde eine eigene Förderlinie zum Thema Künstliche Intelligenz in der Luftfahrt eingeführt. Nach externer Begutachtung, Auswahl der Skizzen und Eingang der Anträge bis 30. September 2019 werden ab Ende 2019 Projekte im Volumen von knapp 70 Mio. Euro aus den Mitteln des Luftfahrtforschungsprogramms gefördert. Schwerpunkte sind u. a. die Weiterentwicklung von traditionellen Produktionssystemen, intelligenter, adaptiver Fertigungsnetzwerke (Smart Factory ), Anwendung von KI-Verfahren, automatisierte Analyse großer Datenmengen , Methoden des maschinellen Lernens, Mustererkennung sowie sicherheitskritische Anwendungen von KI in der Luftfahrt. Innerhalb der Plattform Industrie 4.0 wird durch die Einrichtung einer neuen Unterarbeitsgruppe das Thema KI themenübergreifend mit Bezug auf Industrie 4.0-Aspekte behandelt. Zudem ist die Vernetzung mit relevanten Akteuren wie beispielsweise der Plattform Lernende Systeme erfolgt. Die Initiative „KI für KMU“ ist im Rahmen des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ gestartet. Bis Juli 2019 wurden entsprechende Maßnahmen der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren Saarbrücken, Kaiserslautern und Hannover bewilligt. Im Bereich Reallabore wurde ein Handbuch für Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung veröffentlicht und ein umfangreiches Netzwerk gegründet . Ein strategischer Vorausschauprozess zu wirtschaftlichen Perspektiven der Digitalisierung , der sich auch mit den Potenzialen und Auswirkungen von KI-Anwendungen befassen soll, wurde als zweijähriges Forschungsprojekt initiiert . Drucksache 19/13221 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Wettbewerb „Künstliche Intelligenz als Treiber für volkswirtschaftlich relevante Ökosysteme“ (KI-Innovationswettbewerb) startete am 25. Januar 2019. Von 130 Bewerbungen wurden die 35 besten Konzeptideen in die Wettbewerbsphase (bis 16. August 2019) einbezogen. Auf Grundlage einer unabhängigen Begutachtung der erarbeiteten Vorschläge sollen insgesamt 16 großvolumige KI-basierte Plattformprojekte in der Umsetzungsphase des Wettbewerbs (2020 bis 2022/2023) gefördert werden. Es wurde ein Forschungsvorhaben „Entwicklung und Messung der Digitalisierung der Wirtschaft am Standort Deutschland“ beauftragt. Es beinhaltet u. a. eine jährliche Ermittlung zum Stand der Anwendung von KI in der Wirtschaft. Erstmalig werden Ergebnisse im Sommer 2020 vorliegen. Die Haushaltsmittel für EXIST, das Programm für Existenzgründungen aus der Wissenschaft, wurden 2019 gegenüber den Vorjahren nahezu verdoppelt. Öffentliche Förderangebote im Bereich Wagniskapital und Venture Debt werden ausgebaut. Das letzte noch ausstehende Modul der insgesamt sechs Module des Tech Growth Funds befindet sich in der Implementierung. Die Digital-Hub-Initiative stärkt die KI-Kompetenz von Startups durch einen Startup Finder. Zudem werden die 16 Hub-Standorte ab September 2019 bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema KI gefördert, um die Digital Hubs sowie deren Startups mit angewandten KI-Konzepten zu unterstützen . Die novellierte EU-Richtlinie 2003/98/EG (Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) wurde im Juni 2019 verkündet. Im Rahmen ihrer Umsetzung bis 2021 werden vermehrt Verwaltungsdaten bereitgestellt. Zudem wurde im Sommer 2019 eine eigene Open-Data-Plattform eingerichtet, um die eigene Bereitstellung von Verwaltungsdaten zu verbessern. Der Bedarf für eine Daten- und Analyseinfrastruktur und die dafür notwendige öffentlich-private Kooperationsbereitschaft wird aktuell im Dialog mit Wirtschaft und Wissenschaft geprüft. Die Initiativen der Europäischen Union zur Steigerung des Datenteilens und zur Fortschreibung des Europäischen Datenraums werden u. a. in den laufenden Verhandlungen zum neuen EU-Programm „Digitales Europa“ von der Bundesregierung konstruktiv begleitet. Der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 soll im September 2019 veröffentlicht werden. Die Bundesregierung ist in verschiedenen internationalen Gremien vertreten, um einen Austausch über gemeinsame Leitlinien mit international führenden Regionen und Wirtschaftsräumen zu schaffen und Standards zu ethischen Aspekten zu entwickeln (u. a. Expertengruppen der Europäischen Kommission, der OECD oder der G20). Hierbei wird auch berücksichtigt, wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der KI-Systeme hergestellt werden können, um einen effektiven Schutz gegen Verzerrungen, Diskriminierungen, Manipulationen oder sonstige missbräuchliche Nutzungen insbesondere beim Einsatz von algorithmenbasierten Prognose- und Entscheidungssystemen zu ermöglichen . Mit Unterstützung der Bundesregierung und Experten aus interessierten Kreisen startet das Deutsche Institut für Normung (DIN) aktuell den Prozess zur Erarbeitung einer Normungsroadmap für Künstliche Intelligenz. Zusätzlich arbeitet DIN gemeinsam mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) im Auftrag der Bundesregierung an einer Nor- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13221 mungsroadmap zu „Ethikaspekten in der Normung und Standardisierung für Künstliche Intelligenz in autonomen Maschinen und Fahrzeugen“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) lädt am 30. September 2019 zu einem Workshop mit Wirtschaftsverbänden und Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema „KI und Datenschutz in der unternehmerischen Anwendung“ ein. b) im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Zur Stärkung der deutschen KI-Forschungslandschaft hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen, die bestehenden Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und den intelligenten Umgang mit großen Datenmengen (Big Data) zu Kompetenzzentren für KI-Forschung auszubauen und untereinander sowie mit Anwendungshubs zu vernetzen. Die Aufstockung der Zentren wird noch in diesem Jahr erfolgen. Zur Förderung der Einrichtung neuer KI-Professuren hat das BMBF drei Komponenten vorgesehen: die Gewinnung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland mit Unterstützung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, den Ausbau der Lehre an den Kompetenzzentren für KI-Forschung und eine verstärkte Nachwuchsförderung. Alle drei Komponenten befinden sich in der Umsetzung. Zudem befinden sich derzeit mehrere Maßnahmen des BMBF zur Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich KI in der Umsetzung: • Richtlinie zur Förderung von internationalen Zukunftslaboren in Deutschland zur Künstlichen Intelligenz, veröffentlicht am 22. März 2019; • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erklärbarkeit und Transparenz des Maschinellen Lernens und der Künstlichen Intelligenz“, veröffentlicht am 4. April 2019; • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“, veröffentlicht am 19. März 2019; • Richtlinie zur Förderung von KI-Laboren und der Qualifizierung im Rahmen von Forschungsvorhaben im Gebiet KI, veröffentlicht am 17. April 2019; • Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Adaptive Technologien für die Gesellschaft – Intelligentes Zusammenwirken von Mensch und Künstlicher Intelligenz“, veröffentlicht am 12. April 2019; • Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Künstliche Intelligenz in Kommunikationsnetzen“, veröffentlicht am 6. September 2018. Es wurden sieben Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 26 Mio. Euro zur Förderung ausgewählt, geplanter Projektstart ist im ersten Quartal 2020; • Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Künstliche Intelligenz für IT-Sicherheit“, veröffentlicht am 27. Dezember 2018. Es wurden zwölf Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 24 Mio. Euro zur Förderung ausgewählt, geplanter Projektstart ist im ersten Quartal 2020; • Aktionsplan der Bundesregierung: Forschung für Autonomes Fahren (mit BMWi und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) vom 27. Juni 2019; Drucksache 19/13221 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • Förderrichtlinie „KI-basierte Elektroniklösungen für sicheres autonomes Fahren (KI-Element: autonomes Fahren)“, veröffentlicht am 17. August 2018; • Förderrichtlinie „Mikroelektronik für Industrie 4.0 (Elektronik I4.0)“, veröffentlicht am 28. Februar 2019; • Förderrichtlinie zum Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI- System“, veröffentlicht am 18. März 2019; • Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Spezialprozessoren und Entwicklungsplattformen (ZuSE)“, veröffentlicht am 15. April 2019. Die Plattform Lernende Systeme wurde zu einer Plattform für Künstliche Intelligenz weiterentwickelt. Sie bringt führende Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen , um Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den verantwortungsvollen Einsatz Lernender Systeme gemeinsam zu erörtern. Im Rahmen der Maßnahme „Computational Life Sciences“ fördert das BMBF die Entwicklung von KI-Methoden für die Lebenswissenschaften. Erste Projekte sind bereits im April 2019 gestartet, weitere befinden sich derzeit in der Antragsprüfung . Über den Aufbau und die Ausgestaltung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks unter Beteiligung der nationalen KI- Kompetenzzentren stehen BMBF und BMWi mit der französischen Regierung in engem Austausch. Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Forschung zur digitalen Hochschulbildung “ prüft das BMBF einen Projektantrag auf Förderung eines auf drei Jahre angelegten Forschungsvorhabens, das auf die Stärkung von KI-Kompetenzen in Deutschland zielt und eine prototypische Entwicklung einer auf das Thema KI spezialisierten digitalen Lernplattform anstrebt. Durch bundesweite Dialog- und Mitmachangebote für Bürgerinnen und Bürger im Wissenschaftsjahr 2019 – Künstliche Intelligenz werden Grundlagen der KI, ihre Anwendungsgebiete und aktuelle Forschungsfragen vermittelt sowie Chancen , Risiken und gesellschaftliche Auswirkungen diskutiert. Bildungsangebote wie das forscher-Heft oder die Jugendaktion „Mensch, Maschine!“ fördern das Verständnis für KI bei jungen Menschen. c) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2c, l, q, r, s, v, x und y verwiesen. d) im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Im Rahmen der Fachaufsicht zu Cybersicherheitsforschungsthemen beaufsichtigt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Maßnahmen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Sicherheit von KI-Systemen sowie KI-Systemen zur Erhöhung der IT- Sicherheit. Am 29. August 2018 hat die Bundesregierung die Gründung einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ (Cyberagentur) beschlossen, die – nach Gründung – auch einen Beitrag zur KI-Strategie der Bundesregierung leisten soll. Im Rahmen der Maßnahmen zur Identifizierung von Themenfeldern für die Sicherheitsbehörden und zur Förderung von KI im Sinne einer agilen, praxisna- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13221 hen Entwicklung wurden Planungen und Projektideen skizziert, deren Wirksamkeit im Jahr 2020 beginnen soll. Um die KI-Strategie der Bundesregierung im Hinblick auf die innere Sicherheit (Kapitel 3.7) zu konkretisieren, ist geplant, in den kommenden Monaten eine übergreifende polizeiliche KI-Strategie zu entwickeln. Dies wird mit externer Unterstützung, wissenschaftlicher Begleitung und einem kontinuierlichen interdisziplinären Austausch (Ethik, Recht, Verhaltensforscher, Soziologen, Psychologen ) erfolgen. Detaillierte Maßnahmen werden in einem nachfolgenden Strategieprozess erarbeitet. Das BMI setzt ein Projekt um, mit dem die Zugänglichkeit von Erdbeobachtungsdaten mit leistungsfähigen Infrastrukturen konsequent vorangetrieben werden soll, um sie umfassend mit KI-Verfahren analysieren und auswerten zu können. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase. e) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ergeben sich aus der KI- Strategie keine Umsetzungsmaßnahmen. f) im Bundesministerium der Gesundheit (BMG), Am 15. Juli 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Rahmenförderbekanntmachung für Digitale Innovationen für die Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung im Gesundheitswesen veröffentlicht. Diese gliedert sich in vier Module („Smarte Sensorik“, „Smarte Datennutzung“, „Smarte Algorithmen und Expertensysteme“, „Smarte Kommunikation“), zu denen in separaten Förderaufrufen Vorhabenbeschreibungen entgegengenommen werden. Die am 22. Juli 2019 veröffentlichte Bekanntmachung zu den Modulen „Smarte Sensorik“ und „Smarte Datennutzung“ ist auf großes Interesse gestoßen. Es sind 94 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von ca. 149 Mio. Euro eingegangen. g) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Das BMVI hat zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung einen „Aktionsplan Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Mobilität“ erarbeitet , der folgende konkrete Maßnahmen umfasst: • Open Data Portal des BMVI „mCLOUD“, Status: umgesetzt/laufend; • Mobilitätsdaten-Marktplatz, Status: umgesetzt/laufend; • datenbasiertes Förderprogramm „mFUND“, Status: umgesetzt/laufend; • Computerspieleförderung des Bundes, Status: umgesetzt/laufend; • Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“, Status: Bewertung der eingereichten Projektskizzen läuft derzeit, eine Erteilung von Förderbescheiden ist zum Ende des Jahres geplant; • KI-basierte meteorologische Unterstützung des Güterverkehrs bei Routenplanung und Fahrtdurchführung, Status: in Vorbereitung. Drucksache 19/13221 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) möchte im Rahmen der KI-Strategie verbraucherfreundliche KI-basierte Anwendungsszenarien und prototypische Lösungen fördern, welche in der Lebenswelt von Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnehmbar sind, zielgruppengerecht konzipiert sind, ihre Selbstbestimmung erleichtern, Lebensqualität erhöhen und zum Verbraucherschutz beitragen. Mittels einer Bekanntmachung zum Thema „Anwendungen künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Verbraucheralltags (consumer enabling technologies)“ wurde hierzu ein Antragswettbewerb initiiert (veröffentlicht am 20. Mai 2019). Die Antragsphase wurde im Juli 2019 abgeschlossen. Die eingereichten Projektanträge befinden sich derzeit in der Auswertung. i) im Bundeskanzleramt? Die Umsetzung der KI-Strategie erfolgt im Verantwortungsbereich der zuständigen Ressorts.  2. Welche Umsetzungsmaßnahmen der KI-Strategie sind bis Juli 2019 in den unter a bis y genannten Gremien und Projekten erfolgt, welche Umsetzungsmaßnahmen der KI-Strategie sollen im Jahr 2019 noch in den unter a bis y genannten Gremien und Projekten erfolgen, welche in den Jahren 2020 bis 2021 in den unter a bis y genannten Gremien und Projekten ? Welches Bundesministerium ist jeweils für die Umsetzung der KI-Strategie in diesen Projekten und Gremien federführend: a) Digitalrat Der Digitalrat berät die Bundesregierung umfassend beim Thema Digitalisierung . Die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der KI-Strategie gehört jedoch nicht zu seinem Aufgabenbereich. b) Kabinettsausschuss Digitalisierung Der Kabinettausschuss Digitalisierung begleitet die Umsetzung der KI-Strategie strategisch und schafft eine Austauschmöglichkeit für Digitalfragen und Digitalvorhaben. c) „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft folgende Projekte um: Die Fokusgruppe KI in der Arbeitswelt analysiert Herausforderungen in der Einführung von KI in der betrieblichen Praxis und erarbeitet Handlungsempfehlungen . Sie wurde erstmals im Oktober 2018 einberufen, bis Juli 2019 fanden vier Sitzungen statt, es sind zwei weitere Sitzungen in 2019 geplant. Das deutsche KI Observatorium und der Zukunftsfonds Digitale Arbeit und Gesellschaft sind ebenfalls Projekte der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft . Sie befinden sich in der Konzeptionsphase. Beide Projekte werden Ende 2019 beginnen und bis Ende 2022 fortgesetzt. Ferner führt das BMAS einen transatlantischen Dialog zu KI, Arbeit und Gesellschaft durch. Dieser wurde im Oktober 2018 gestartet. Bis Juli 2019 fanden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13221 auf Expertenebene vier Workshops zur Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und den USA sowie drei öffentliche Diskussionsveranstaltungen in Deutschland und den USA statt. Es sind derzeit zwei weitere Expertenworkshops 2019 und zwei weitere öffentliche Diskussionsveranstaltungen 2020 anvisiert. d) „Plattform lernende Systeme“ Die thematische Weiterentwicklung wurde im Lenkungskreis der Plattform beschlossen . Die Plattform Lernende Systeme wird entsprechend ihres Namens „Plattform Lernende Systeme – Die Plattform für Künstliche Intelligenz“ KI in der Breite abbilden. Federführend ist das BMBF. e) „Agentur für Sprunginnovationen“ Die Agentur für Sprunginnovationen wurde noch nicht gegründet. Es ist vorgesehen , dass die Agentur grundsätzlich themen- und technologieoffen arbeitet, wobei das Thema KI zentral ist. Es besteht eine gemeinsame Federführung von BMBF und BMWi. f) „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ Für die Gründung der „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ (Cyberagentur ) wurde im Juli 2019 eine Absichtserklärung zwischen den Ministerpräsidenten der beteiligten Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie den federführenden Ministerien BMVg und BMI unterzeichnet. Demnach soll die Gründung – vorbehaltlich der Befassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages – und interimsweise Unterbringung der Cyberagentur noch in diesem Jahr in der Region Halle/Leipzig erfolgen. g) „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr Die Gründung des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIH) erfolgte nicht, um Maßnahmenprogramme der KI-Strategie der Bundesregierung umzusetzen, noch ist der CIH mit der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Programm befasst oder beteiligt. h) BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Im BSI wurde ein neues Referat TK 24 „Künstliche Intelligenz“ zum 15. April 2019 eingerichtet. Das Referat beschäftigt sich mit den Themen Sicherheit der KI-Systeme und KI-Systeme zur Erhöhung der IT-Sicherheit. i) ZITiS – Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Der Beginn der Wirksamkeit der Projekte aus dem Maßnahmenpaket ist für das Jahr 2020 geplant. Im europäischen Rahmen wurden erste Gespräche zur Vorbereitung einzelner Projekte geführt, beispielsweise zur Beteiligung an einer EU-Konferenz zu Ethikrichtlinien in der KI. Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des BMI. j) Kompetenzzentren für KI-Forschung Der Ausbau der Kompetenzzentren für KI-Forschung ist eine Maßnahme der KI-Strategie unter Federführung des BMBF. Drucksache 19/13221 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 Mit der Initiative „KI für KMU“ entwickeln die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren Transferleistungsangebote für das Themenfeld KI. In einem internen Förderwettbewerb innerhalb der Kompetenzzentren können sich interessierte Zentren bewerben. Ziel ist die Einreichung von Skizzen, welche darstellen , wie KI-Trainer qualifiziert und welche Angebote zu KI in dem jeweiligen Zentrum aufgebaut werden. Bis Juli 2019 wurden entsprechende Maßnahmen der Kompetenzzentren Saarbrücken, Kaiserslautern und Hannover bewilligt. Zum 1. August 2019 wurde eine Aufstockung für das Kompetenzzentrum Dortmund bewilligt. Weitere Bewilligungen sind in Vorbereitung. Federführend ist das BMWi. l) Observatorium für KI Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen. m) Datenethik-Kommission Die unter Federführung von BMI und BMJV eingesetzte Datenethikkommission wird ihre Ergebnisse voraussichtlich im Oktober 2019 vorstellen. n) regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung Mit der Förderung regionaler Kompetenzzentren der Arbeitsforschung verfolgt das BMBF das Ziel, die Gestaltungspotenziale neuer Technologien auf die Arbeitswelt zu untersuchen, den Wandel zu begleiten und den Transfer der Forschungsergebnisse in die betriebliche Praxis zu unterstützen. In der ersten Wettbewerbsrunde wurde das Thema KI als Schwerpunkt gewählt. o) nationales Forschungskonsortium Die Etablierung des nationalen Forschungskonsortiums selbst ist eine Maßnahme der KI-Strategie unter Federführung des BMBF. Das nationale Forschungskonsortium wird gebildet aus einem Netzwerk von Kompetenzzentren und gemeinsam mit der Wirtschaft etablierten Anwendungshubs, die schrittweise aufbzw . ausgebaut werden. p) Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat bis Juli 2019 sechs Sitzungen absolviert . Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für September 2019 geplant . Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts ist die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 beendet. Federführend ist das BMWi. q) regionale Zukunftszentren r) Zentrum digitale Arbeit s) Haus der Selbstständigen Die Fragen 2q bis 2s werden im Zusammenhang beantwortet. Wie per Pressemitteilung des BMAS vom 25. Juni 2019 angekündigt, wurden im Rahmen des ESF-Förderprogramms „Zukunftszentren“ für die Handlungsschwerpunkte Regionales Zukunftszentrum in den Ländern Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für das Zentrum digitale Arbeit ausgewählte Trägerverbünde zur Antragstellung aufgefordert. Der Handlungsschwerpunkt Haus der Selbstständigen befindet Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13221 sich derzeit noch in Prüfung. Erst nach abgeschlossener Prüfung der Anträge wird es möglich sein, die weitere Planung darzulegen. Die ausgewählten Projektträger sollen voraussichtlich im November 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Die Förderung bezieht sich auf die ESF-Förderperiode, die im Juni 2022 endet. Eine mögliche bundesweite Erweiterung der Zukunftszentren auch aus Bundesmitteln befindet sich derzeit in der Planung. Das BMAS ist zuständig für das ESF-Förderprogramm „Zukunftszentren“ sowie für die mögliche Erweiterung aus Bundesmitteln. t) Lernfabriken 4.0 Bei den Lernfabriken 4.0 handelt es sich um ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das in der KI-Strategie der Bundesregierung beispielhaft genannt ist. u) Runder Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen Zur Umsetzung der Maßnahme, einen runden Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen einzuberufen , wurde zu einem Workshop am 30. September 2019 eingeladen. Die Federführung liegt beim BMWi. v) gesellschaftlicher Diskurs zur gemeinsamen Verständigung auf eine Definition von Zielen für „Gute Arbeit by design“, die in einer „Digital Bill of Rights“ mit Blick auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Informationsgesellschaft präzisiert werden Diese Querschnittsaufgabe wird derzeit u.a. im Bereich Normung sowie im Rahmen der Fokusgruppe „KI in der Arbeitswelt“ verfolgt. Federführend ist das BMAS. w) Roadmap zu Standards und Normsetzung Im Herbst 2019 ist durch DIN eine Auftaktveranstaltung zur Normungsroadmap KI geplant, die mit Unterstützung der Bundesregierung und von Experten aus interessierten Kreisen erfolgen soll. Ebenso plant die Bundesregierung eine Veranstaltung zum Thema Ethik und Künstliche Intelligenz und dem diesbezüglichen Beitrag der Standardisierung. Federführend ist das BMWi. x) ZukunftsFonds Digitale Arbeit und Gesellschaft Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen. y) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)? Das BMAS hat ein Konzept für „Betriebliche Lern- und Experimentierräume für Arbeitsinnovationen“ entwickelt, welches die Erprobung von innovativen betrieblichen Lösungsansätzen in den Themenfeldern Arbeitszeit und -ort, Führung und Zusammenarbeit, Arbeitsgestaltung und Gesundheit, Chancengleichheit und Teilhalbe sowie Wissen und Qualifizierung präsentiert und fördert. Bestandteil dieses Konzeptes ist die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“, die die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen zu ausgewählten hoch innovativen Fragestellungen unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) fördert . Dabei liegt einer der Schwerpunkte auf der Förderung von Experimentierräumen für betriebliche KI-Anwendungen. Konkret wird in einem der insge- Drucksache 19/13221 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode samt 17 im November 2018 gestarteten Projekte die Erprobung von Methoden der KI in der Arbeitswelt unter besonderer Berücksichtigung demographischer Fragen behandelt. Voraussichtlich noch 2019 wird das BMAS diese Förderrichtlinie ergänzen, um weitere Projekte zu menschenzentrierten KI- Anwendungen in der betrieblichen Praxis fördern zu können.  3. Welches Bundesministerium ist federführend bei der Koordination der Umsetzung der Maßnahmen aus der KI-Strategie in den in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekten sowie den in den Fragen 1a bis 1h genannten Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt (bitte detailliert ausführen)? Die Umsetzung der Maßnahmen der KI-Strategie wird gemeinsam von den federführenden Ressorts BMBF, BMWi und BMAS koordiniert. Sie stimmen sich regelmäßig untereinander, mit anderen Ressorts und mit den Ländern über diesbezügliche Aktivitäten ab.  4. Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in den in Frage 1a bis 1h genannten Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt an der Umsetzung von Maßnahmen aus der KI-Strategie auf der Leitungsebene, als Beiratsmitglieder oder als Sachverständige beteiligt? Wie viele der leitenden Angestellten, Beiratsmitglieder oder Sachverständigen in den Bundesministerien in den Fragen 1a bis 1h sowie dem Bundeskanzleramt weisen sich ein anderes Geschlecht außer weiblich bzw. männlich zu? In den in Frage 1a bis 1h genannten Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt sind zwei Frauen und drei Männer als Beiratsmitglieder oder Sachverständige an der Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen beteiligt. Zahlreiche weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien sind an der Umsetzung der Maßnahmen zur KI-Strategie beteiligt, jedoch nicht in der Funktion von Beiratsmitgliedern oder Sachverständigen. Die Leitungsebene der Ministerien und des Bundeskanzleramts ist durch die verwaltungsinternen Kommunikationswege in die jeweiligen Prozesse eingebunden . Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Mitarbeitende in den in Frage 1a bis 1h genannten Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt vor, die an der Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen beteiligt sind und sich ein anderes Geschlecht als männlich oder weiblich zuweisen .  5. Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in den in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekten an der Umsetzung von Maßnahmen aus der KI-Strategie auf der Leitungsebene, als Beiratsmitglieder oder als Sachverständige beteiligt? Wie viele der leitenden Angestellten, Beiratsmitglieder oder Sachverständigen in den Gremien und Projekten unter 2a bis 2y weisen sich ein anderes Geschlecht außer weiblich bzw. männlich zu? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über leitende Angestellte, Beiratsmitglieder oder Sachverständige in den unter 2a bis 2y genannten Gremien , Projekten und Einrichtungen vor, die sich ein anderes Geschlecht als männlich oder weiblich zuweisen. a) Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13221 b) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2b und 4 verwiesen. c) Die Denkfabrik hat keinen Beirat und bindet in die Umsetzung des Projekts KI-Observatorium derzeit keine Beiräte oder externe Sachverständige ein. Das Projekt wird hausintern konzipiert und aufgesetzt. Die Leitungsebene ist durch die verwaltungsinternen Kommunikationswege in die jeweiligen Prozesse eingebunden. Zum Projekt Zukunftsfonds wurde zur sachverständigen Beratung ein partizipativer Co-Creation-Workshop durchgeführt, der öffentlich zugänglich war. An dem Workshop haben acht Männer und neun Frauen teilgenommen. Von den ständigen Mitgliedern der Fokusgruppe „KI in der Arbeitswelt“ sind 14 Frauen und 25 Männer. d) In der Leitung und den Arbeitsgruppen der Plattform Lernende Systeme sind nach Kenntnis der Bundesregierung 47 Frauen und 154 Männer beteiligt . e) Im Zusammenhang mit der Agentur für Sprunginnovationen wurde eine Gründungskommission eingesetzt, die von März bis Juli 2019 getagt hat. Ihr gehörten insgesamt 12 Personen, davon fünf Frauen und sieben Männer , an. f) Es wird auf die Antwort zu Frage 2f verwiesen. g) Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen. h) Im BSI sind hierfür elf Männer und drei Frauen vorgesehen. i) Bei der ZITiS sind vier Frauen und neun Männer an der Umsetzung von Maßnahmen mit KI-Bezug beteiligt. j) An der Leitung der Kompetenzzentren für KI-Forschung sind nach Kenntnis der Bundesregierung 24 Männer und zwei Frauen beteiligt; der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus neun Männern und einer Frau zusammen . k) Da die Maßnahmen bei den einzelnen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren noch im Aufbau sind, kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden. l) Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen. m)Die Datenethikkommission ist nicht an der Umsetzung von Maßnahmen aus der KI-Strategie beteiligt. n) Da die Projektauswahl noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich hierzu keine Angaben machen. o) Dazu sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben möglich. Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen. p) An der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sind drei Frauen und sechs Männer beteiligt. Die Fragen 5q bis 5s werden im Zusammenhang beantwortet. Da die Anträge möglicher Trägerverbünde erst noch geprüft werden müssen und sich die mögliche bundesweite Erweiterung des ESF-Förderprogramms derzeit in der hausinternen Abstimmung befindet, können zu personellen Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben gemacht werden . t) Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen. u) Die Erstellung der Teilnehmerliste zu dem am 30. September 2019 geplanten Workshop ist noch nicht fertiggestellt. Vorab kann keine Aussage zu den Beteiligten getroffen werden. Drucksache 19/13221 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode v) Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen. w) Es kann keine Aussage zu den Beteiligten gemacht werden, da sich die Maßnahmen dazu im Aufbau befinden. Im Übrigen sind die Arbeiten in der Normung für alle interessierten Kreise geöffnet und dadurch nicht alle Beteiligten zu ermitteln. x) Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen. y) Der Steuerkreis der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA- Steuerkreis) besteht mit Stand vom 19. August 2019 aus fünf Frauen und 16 Männern. 6. Mit welchem Ziel wurden folgende Gremien geschaffen und welche Aufgaben bzw. Maßnahmen aus der KI-Strategie wurden den Gremien mit welchem Zeithorizont von welchem Bundesministerium übertragen (bitte detailliert ausführen): a) „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) wurde noch nicht gegründet. Die vorbehaltlich der Befassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgende, im vierten Quartal 2019 vorgesehene Gründung der Cyberagentur verfolgt den Zweck, ambitionierte Forschungsund Entwicklungsvorhaben, sofern sie strategische Vorteile für die innere und äußere Sicherheit versprechen, zu initiieren, zu finanzieren und zu koordinieren . Vorrangige Aufgabe der Cyberagentur wird es sein, Innovationen zu identifizieren und konkrete Aufträge für die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten zu vergeben. Beispiele für mögliche Handlungsfelder der Cyberagentur sind unter anderem die Quantentechnologie, KI und neue Rechnerarchitekturen. b) „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen. c) Kompetenzzentren für KI-Forschung Bei den Kompetenzzentren für KI-Forschung handelt es sich um ein Vorhaben der Forschungsförderung. Zur Sicherstellung fachlicher Exzellenz der Zentren hat das BMBF im März 2019 einen international besetzten wissenschaftlichen Beirat eingerichtet. d) Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 Mit dem Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital unterstützt das BMWi die digitale Transformation der Wertschöpfungsprozesse von KMU sowie Handwerksbetrieben . Zentraler Bestandteil des Förderschwerpunkts sind die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Die ersten Kompetenzzentren wurden bereits 2015 bewilligt. Die Kompetenzzentren bieten praxisnahe Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten von mittelstandsorientierten digitalen Anwendungen. Durch Information, Demonstration, Qualifizierung, Konzipierung und Umsetzung werden die spezifischen Anforderungen des Mittelstands berücksichtigt und existierendes Wissen, speziell zu digitalen Technologien, in einer KMUadäquaten Form aufbereitet. Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung erfolgt 2019 eine Erweiterung des Aufgabengebiets einiger Kompetenzzentren um spezielle Transferangebote zum Thema KI. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13221 e) Observatorium für KI Das KI-Observatorium ist ein Projekt der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS. Das Projekt wird Ende 2019 beginnen und zunächst bis Ende 2022 laufen. Aufgaben des Observatoriums sind (1) Technologie-Foresight und Technikfolgenabschätzung zu KI insbesondere mit Blick auf Arbeit und Gesellschaft , (2) Handlungsvorschläge für die Nutzung von KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung erarbeiten, (3) zur Entwicklung eines Ordnungsrahmens für eine menschenzentrierte KI beitragen und (4) den Aufbau ähnlicher Strukturen auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen. f) regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung Bei den regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung handelt es sich um ein Vorhaben der Forschungsförderung. Zur Zielsetzung wird auf die Antwort zu Frage 2 n) verwiesen. Gremien im Sinne der Fragestellung wurden und werden zukünftig nicht geschaffen. g) nationales Forschungskonsortium Bei dem nationalen Forschungskonsortium handelt es sich um ein Kooperationsnetzwerk von Kompetenzzentren und Anwendungshubs. Die Etablierung von Gremien im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen. h) regionale Zukunftszentren i) Zentrum digitale Arbeit j) Haus der Selbstständigen Die Fragen 6h bis j werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2q, 2r und 2s verwiesen. k) Lernfabriken 4.0 Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen. l) Runder Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen Mit Umsetzung dieser Maßnahme der KI-Strategie wird kein neues Gremium geschaffen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2u verwiesen. m) ZukunftsFonds Digitale Arbeit und Gesellschaft Der Zukunftsfonds Digitale Arbeit und Gesellschaft ist ein Projekt der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS. Zur Vorbereitung des Zukunftsfonds wird zunächst ein dreijähriges Modellprojekt durchgeführt, das Ende 2019 beginnen und zunächst bis Ende 2022 laufen wird. Aufgaben des Modellprojektes sind (1) die Entwicklung einer Förderstrategie zur Entwicklung von KI-Expertise in der Breite und zur sozialen Technikgestaltung, (2) die Entwicklung einer einfach zugänglichen, multifunktionalen Förderplattform, (3) die Konzeption und Umsetzung von Förderbekanntmachungen für unterschiedliche Zielgruppen im intensiven Austausch mit den jeweiligen Akteuren, (4) die Organisation eines zivilgesellschaftlichen Austauschs über den gesellschaftlichen Nutzen von KI. Drucksache 19/13221 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode n) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)? Die INQA ist eine seit 2002 bestehende Initiative des BMAS, die sozialpartnerschaftlich getragen ist und als Serviceplattform, Wegweiser und Wegbegleiter für Unternehmen und Verwaltungen fungiert. Die Initiative zeigt, dass Wandel dann erfolgreicher und nachhaltiger ist, wenn er partnerschaftlich gestaltet wird. In diesem Grundverständnis unterstützt und begleitet sie betriebliche Veränderungsprozesse sowie Lern- und Experimentierräume und fördert die Vernetzung wichtiger Akteure in der Arbeitswelt. Der Steuerkreis der Initiative (INQA-Steuerkreis) wird an der Auswahl von Projekten beteiligt. 7. Welches Bundesministerium stellt Mittel in welcher Höhe den in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekten zur Verfügung (bitte nach Bundesministerium, Höhe und Laufzeit sowie den in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekten aufschlüsseln)? 8. Welche weiteren Finanzierungsquellen für die in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekte sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Finanzierungsquelle und Höhe der Finanzierung jeweils für die in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekte aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. a) Es werden keine Mittel zur Umsetzung der KI-Strategie verausgabt. Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. b) Es werden keine gesonderten Mittel zur Umsetzung der KI-Strategie verausgabt . Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. c) Für die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft stehen im Jahr 2019 3 Mio. Euro an Haushaltsmitteln des BMAS bereit. Für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils 3 Mio. Euro vorgesehen. Weitere Finanzierungsquellen gibt es nicht. d) Die Finanzierung der Plattform Lernende Systeme erfolgt ausschließlich durch das BMBF. Sie verfügt über ein Budget von rd. 6,6 Mio. Euro über einen Förderzeitraum von fünf Jahren. e) Für die Förderung von Sprunginnovationen sind für 2019 14 Mio. Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Für das Jahr 2020 sind 31,2 Mio. Euro und für das Jahr 2021 49,3 Mio. Euro im Haushalt des BMBF und für 2020 und 2021 jeweils 10 Mio. Euro im Haushalt des BMWi eingeplant. f) Die Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit (Cyberagentur) wird im Einzelplan 14 gem. Haushaltsgesetz 2019 mit 40 Mio. Euro und gem. Entwurf zum Haushaltsgesetz 2020 sowie gem. Finanzplan bis 2023 mit 195 Mio. Euro ausgestattet. Für den Einzelplan 06 sind 2019 10 Mio. Euro und für 2020 bis 2023 160 Mio. Euro vorgesehen. g) Es werden keine Mittel zur Umsetzung der KI-Strategie verausgabt. Auf die Antwort zu Frage 2g wird verwiesen. h) Es stehen BSI-interne Mittel für Projekte, Beschaffungen und Mitarbeiter zur Verfügung. Das BSI verfügt über eigene Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung von Studien- und Entwicklungsprojekten. Eine Finanzierung zum Thema KI-Strategie durch Dritte, auch andere Ressorts, findet nicht statt. Derzeit werden im geringen Umfang (<< 1 Mio. Euro) Haushaltsmittel für die Bearbeitung von KI-Themen eingesetzt. Für zukünftige Haushaltsjahre wird dieser Umfang überproportional anwachsen; erste Projekte sind perspektivisch geplant. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13221 i) Aufgrund der bislang nicht erfolgten Mittelzuweisung zur Umsetzung der KI-Strategie bei der ZITiS können keine Aussagen über Höhe und Laufzeiten der Mittel getätigt werden. Aktuell befindet sich das Jahresarbeitsprogramm 2020 der ZITiS in der Erarbeitung, so dass auch diesbezüglich keine Aussagen zum Mittelaufwand für KI-Entwicklungen getroffen werden können. j) Das BMBF fördert die Kompetenzzentren für KI-Forschung einschließlich dem DFKI seit 2014 mit rund 90 Mio. Euro. Das DFKI erhält darüber hinaus weitere Mittel aus Industrieprojekten. Im Übrigen gelten die Regelungen der Forschungsförderung. k) Im Haushalt 2019 des BMWi sind für die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren zusätzlich Barmittel für 2019 in Höhe von 5 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro bereitgestellt. l) Für das Projekt KI-Observatorium stellt das BMAS 2019 bis 2022 jährlich Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen von 6,5 Mio. Euro bereit. m)BMI und BMJV haben für die Datenethikkommission in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 460.000 Euro veranschlagt. n) Geplant sind für die Förderung der Gesamtmaßnahme insgesamt bis zu 75 Mio. Euro für die Laufzeit bis 2025. Für die Bekanntmachung gelten die Regelungen der Forschungsförderung. Diesen entsprechend bringen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Eigenanteile ein. o) Über die Finanzierung des Konsortiums hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. p) Für die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 besteht kein eigener Haushaltstitel. Die Aufwendungen für Reisekosten der Kommissionsmitglieder werden auf Antrag nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat keine externen Finanzierungsquellen. Die Teilfragen 7q bis 7s und 8q bis 8s werden im Zusammenhang beantwortet . Da die Anträge möglicher Trägerverbünde erst noch geprüft werden müssen und sich die mögliche bundesweite Erweiterung des ESF-Förderprogramms derzeit in der hausinternen Abstimmung befindet, können zu konkreten weiteren Finanzierungsquellen und zur Höhe der Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben gemacht werden. t) Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen. u) Mit Umsetzung dieser Maßnahme der KI-Strategie wird kein neues Gremium geschaffen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2u verwiesen . Es werden keine Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme verausgabt . v) Diese Querschnittsaufgabe ist kein eigenständiges Projekt im Sinne der Fragestellung. Es wird auf die Antwort zu Frage 2v verwiesen. Es werden keine Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme verausgabt. w) Im Verlauf der Projekte können hierbei ggf. die Eigenbeiträge der Wirtschaft und sonstiger beteiligter Experten in Betracht kommen, zu deren Finanzierungsquellen und -höhen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen. Drucksache 19/13221 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode x) Für das Modellprojekt Civic Tech Fonds (Zukunftsfonds Digitale Arbeit und Gesellschaft) stellt das BMAS 2019 1,3 Mio. Euro Haushaltsmittel und von 2020 bis 2022 jährlich Verpflichtungsermächtigungen von 5,5 Mio. Euro bereit. y) Für die INQA stellt das BMAS im Jahr 2019 insgesamt 6,2 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Förderung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen stehen im Jahr 2019 zusätzlich 9 Mio. Euro zur Verfügung und von 2020 bis 2021 jährlich Verpflichtungsermächtigungen von 5,1 Mio. Euro sowie für 2022 von 5 Mio. Euro bereit. Neben den vom Ministerium aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln sollen mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Projektförderungen von den Antragstellenden als Eigenanteil aufgebracht werden. 9. Wie viele Stellen wurden in den Gremien und für die Projekte in den Fragen 2a bis 2y geschaffen (bitte nach Tarifgruppen aufschlüsseln)? a) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen. b) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen. c) Das BMAS hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 (Sofort- Programm der Bundesregierung) für das Thema „Digitalisierung der Arbeitswelt , Umsetzung Experimentierräume und Transfer-Projekte“ zusätzliche Haushaltsstellen erhalten. Auf Basis der Planstellen ist eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Projekten aufgrund der praktizierten Topfwirtschaft nicht möglich. Mit 13 dieser Stellen wurden neue Dienstposten in der neuen Abteilung DA geschaffen bzw. es wurden im Vorgriff eingerichtete Dienstposten mit Haushaltsstellen dort unterlegt. Elf Planstellen entsprechen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und zwei Planstellen der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes. Darüber hinaus ist geplant, weitere vorübergehend eingerichtete Dienstposten über Abordnungen oder mit befristet einzustellendem Personal zu besetzen. d) In der Geschäftsstelle der Plattform Lernende Systeme wurden insgesamt zwölf Stellen geschaffen, die sich wie folgt an den Entgeltgruppen (EG) des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes orientieren: EG15: 1, EG14: 3, EG13: 2, EG9: 2, sowie 4 studentische Hilfskräfte. e) Es wird auf die Antwort zu Frage 2e verwiesen. f) Bei der Agentur für Cybersicherheit wurden aufgrund der KI-Strategie der Bundesregierung keine weiteren Stellen geschaffen. g) Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen. h) Im BSI wurde ein neues Referat TK 24 „Künstliche Intelligenz“ zum 15. April 2019 eingerichtet. Derzeit sind dem Referat neun Stellen im höheren Dienst und eine Stelle im gehobenen Dienst zugewiesen. i) In der ZITiS wurden aufgrund der KI-Strategie der Bundesregierung keine weiteren Stellen geschaffen. j) In den Kompetenzzentren wurden insgesamt 134,15 vollzeitäquivalente Stellen geschaffen: (EG15: 1,18; EG14: 23,15; EG13: 106,78; EG12: 1; TV-Ärzte Ä1: 0,5; Ä3: 1). k) Es wird auf die Antwort zu Frage 5k verwiesen. l) Es wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13221 m)Für die Aufgaben im Rahmen der Einsetzung einer Datenethikkommission wurden jeweils ein Dienstposten im höheren Dienst und ein Dienstposten im gehobenen Dienst temporär eingerichtet. n) Da der Bewilligungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich hierzu keine Angaben machen. o) Dazu sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben möglich. Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen. p) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen. Die Fragen 9q bis 9s werden im Zusammenhang beantwortet. Für die unter 2q, 2r und 2s aufgeführten Gremien und Projekte wurden keine Stellen geschaffen. t) Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen. u) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen. v) Es wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen. w) Es wurden keine Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme seitens BMWi geschaffen. Bei DIN wurde eine Stelle geschaffen. Da DIN privatwirtschaftlich organisiert ist, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Tarifgruppenaufschlüsselung vor. x) Es wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen. y) Zur Umsetzung der Maßnahme betrieblicher Lern- und Experimentierräume unter dem Dach der INQA wurden keine zusätzlichen Stellen geschaffen . 10. Wie viele Stellen wurden in den Bundesministerien in den Fragen 1a bis 1h und dem Bundeskanzleramt geschaffen für die Umsetzung der KI- Strategie (bitte nach Tarifgruppen aufschlüsseln) Im BMWi wurden speziell für die Umsetzung der KI-Strategie keine Stellen geschaffen, allerdings wurden im Haushalt 2019 dem BMWi vier neue Planstellen (B3, A15, A13g, A12) mit der Zweckbestimmung „Digitaler Ordnungsrahmen “ bewilligt, worunter auch das Thema KI-Strategie fällt. Im BMBF wurden zwei Stellen des höheren Dienstes für die Umsetzung der KI-Strategie geschaffen . Für das BMAS wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen. Aufgaben zur Umsetzung der KI-Strategie werden als Querschnittsaufgaben über verschiedene Bereiche des BMJV wahrgenommen. Eine spezielle und damit abgrenzbare Einrichtung von Dienstposten ist nicht zu beziffern. In den übrigen unter Frage 1 genannten Ministerien und dem Bundeskanzleramt wurden keine entsprechenden Stellen geschaffen. Drucksache 19/13221 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. An welchen Veranstaltungen und Sitzungen der Bundesregierung zum Thema KI-Strategie und Umsetzung von Maßnahmen nahm in dieser Legislaturperiode (mindestens) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter von Unternehmen , Verbänden oder Vereinen teil (bitte jeweils detailliert ausführen )? a) Wann und wo fand diese Sitzung statt? b) Wer waren die Vertreterinnen bzw. Vertreter aus welchen Unternehmen , Verbänden oder Vereinen? c) Welchem Zweck diente nach Auffassung der Bundesregierung die Teilnahme dieser Vertreterinnen bzw. Vertreter? Die KI-Strategie und ihre Maßnahmen wurden im Ressortkreis abgestimmt und vom Bundeskabinett am 15. November 2018 verabschiedet. Grundlage waren Eckpunkte, die das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 18. Juli 2018 beschlossen hat. An diesen Abstimmungsprozessen der Bundesregierung waren keine Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen beteiligt. Bei der Erarbeitung der KI-Strategie wurden in Fachforen die Handlungsfelder der KI-Strategie durch Diskussion mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft inhaltlich vertieft. Die Fachforen boten den Teilnehmenden die Möglichkeit, wichtige Impulse und konkrete Handlungsempfehlungen für die KI-Strategie zu geben. Folgende Fachforen fanden statt: • Fachforum „Gesundheit und Pflege“, 12. September 2018, BMG, Berlin • Fachforum „Forschung“, 13. September 2018, BMBF, Berlin • Fachforum „Transfer in die Wirtschaft“, 17. September 2018, BMWi, Berlin • Fachforum „Arbeitswelt und Arbeitsmarkt“, 19. September 2018, BMAS, Berlin • Fachforum „Mobilität“, 20. September 2018, BMVI, Berlin • Fachforum „Produktion und Industrie 4.0“, 21. September 2018, BMWi, Berlin Hinsichtlich der Teilnehmenden wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 164 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/4421 verwiesen. 12. Waren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen in dieser Legislaturperiode in den Bundesministerien, die für die Umsetzung der KI-Strategie verantwortlich sind, oder in den in den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien oder Projekten beschäftigt (nach „AVV Externe“)? Wenn ja, wie viele, in welchen Tarifgruppen, und von wem wurden sie bezahlt? In dieser Legislaturperiode waren insgesamt drei Beschäftigte in den für die Umsetzung der KI-Strategie verantwortlichen Ministerien im Sinne der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung“ in den für die Umsetzung der KI-Strategie zuständigen Organisationseinheiten eingesetzt oder ansonsten unmittelbar mit der KI-Strategie befasst. Die Personalkosten wurden von den Ministerien den abstellenden Einrichtungen umfänglich erstattet; die abstellenden Einrichtungen sind im Allgemeinen nicht an den Tarif des Öffentlichen Dienstes gebunden, wenden diesen jedoch überwiegend analog an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13221 13. Mit wem sollen die in der Antwort zu Frage 47 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7566 von der Bundesregierung erwähnten Branchendialoge zum Zweck der Prüfung von konkretem Unterstützungsbedarfen an „Datenpartnerschaften“ Branchendialoge geführt werden? a) Wann sollen diese Branchendialoge geführt werden, bzw. wurden sie schon geführt? Wenn ja, wann, und mit wem? b) Wie lautet das Ergebnis der Dialoge, und welche Bedarfe sind bei welchen Akteuren nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden? Der Frage wird in den regelmäßig mit verschiedenen Branchen durchgeführten Branchendialogen nachgegangen werden. Am 23. September 2019 findet beispielsweise ein Branchendialog zur Elektroindustrie statt. In weiteren Dialogen wird dieser Frage ebenfalls nachgegangen werden. 14. Zu welchen Einzelfragen sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 70 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7566 angekündigten temporär begrenzten Konsultationen zu Einzelfragen der KI- Strategie vorgesehen? a) Wann sollen die Konsultationen stattfinden? b) Bedeutet „begrenzt“ in diesem Zusammenhang: begrenzt im zeitlichen Umfang – wenn ja: wie lang -, auf einzelne Fragestellungen – wenn ja, welche – oder im Zugang für bestimmte Teilnehmerinnenkreise bzw. Teilnehmerkreise – wenn ja, auf welche – ? Als einen ersten Schritt der Vorbereitung für den Zukunftsfonds hat das BMAS am 8. Mai 2019 interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Co-Creation- Workshop eingeladen, um gemeinsam innovative Ideen für ein plattformbasiertes , partizipativ organisiertes Modelprojekt zu entwickeln. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen. Drucksache 19/13221 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333