Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12577 – Zustand der Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen V o r b e m e r k u n g d e F r a g e s t e l l e r Im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas wurden im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert unzählige Objekte aus kolonialen Kontexten nach Deutschland verbracht. 100 Jahre nach Ende der Kolonialherrschaft befindet sich immer noch ein Großteil dieser Objekte – oftmals mit ungeklärter Provenienz – in Museen und ethnologischen Sammlungen . Im Zuge der Restitutionsdebatte hat jüngst der Deutsche Museumsbund im Rahmen der Vorstellung des neuen „Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ eine dauerhafte Stärkung der Museen durch die Träger in Bund und Ländern, insbesondere der Provenienzforschung und Digitalisierung, gefordert: „Dazu gehören neben Wissenschaftlern auch Restauratoren, Sammlungsverwalter, Fotografen und EDV-Spezialisten. Die systematische Herkunftsforschung an den Sammlungen ist die wichtigste Grundlage für den Umgang mit kolonialem Sammlungsgut, deren Ergebnisse zeitnah publiziert und über das Internet weltweit verfügbar gemacht werden sollen“ (vgl. www.museumsbund.de/umgang-mit-kolonialem-sammlungsgutdeutscher -museumsbund-fordert-dauerhafte-staerkung-der-museen/). Die Voraussetzung für eventuelle Rückgaben, Provenienzforschung und Digitalisierung sind sach- und fachgerecht gelagerte Bestände und Sammlungen, oder anders ausgedrückt: Objekte und Sammlungsgut, die noch beforscht werden können. Aktuelle Presseberichte legen nun allerdings nah, dass die gegenwärtige Aufbewahrung des kulturellen Erbes und damit auch von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in einigen Museen und Sammlungen aus unterschiedlichen Gründen zum Teil nicht fach- und sachgerecht erfolgt. So heißt es etwa in der „Süddeutschen Zeitung“: „Oft heißt es, die Museen in den Herkunftsländern seien nicht in der Lage, Raubkunst aus der Kolonialzeit sachgemäß aufzubewahren. Dabei befinden sich die Bestände deutscher Museen oft in katastrophalem Zustand: Sie stehen in knöcheltiefem Wasser, sind zerfressen oder sogar vergiftet“ (vgl. SZ vom 9. Juli 2019, www.sueddeutsche.de/ kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193). Unter anderem werden auch die Raumsituation im Depot des Ethnologischen Museums in Berlin (SPK) und damit verbundene Defizite in der Lagerung, drohende Verluste im Sammlungsbestand und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitar- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13223 19. Wahlperiode 16.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. beiter und Forscherinnen und Forscher beim Betreten der Depots beschrieben. An anderer Stelle wird für ein millionenschweres Investitionsprogramm des Bundes und der Länder, um „Museen endlich in die Lage versetzen, die ihnen anvertrauten Schätze so aufzubewahren, wie es ihnen gebührt“, plädiert (vgl. www.tagesspiegel.de/kultur/zum-zustand-derdahlemer -depots-deutsche-voelkerkundemuseen-sind-teilgeordnetes-chaos/ 24672552.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgrund der Schwerpunktsetzung in der Vorbemerkung der Fragesteller beantwortet die Bundesregierung die vorliegende Anfrage mit Bezug zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Museumsdepots vom Bund institutionell finanzierter Einrichtungen.  1. Wie stellt sich der Zustand der Depots der Ethnologischen Sammlungen Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sowie der Bestände des Deutschen Historischen Museums (DHM) nach Kenntnis der Bundesregierung dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Betrachtung? Der bauliche Zustand der Dahlemer Depots des Ethnologischen Museums der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) wurde beim Besuch der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im März 2019 erörtert. Es bestätigte sich die Einschätzung, dass dort ein Sanierungsbedarf besteht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage „Zustand des Sammlungsgutes in den Depots des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin“ auf Bundestagsdrucksache 19/12807 verwiesen . Die Bestände der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) werden nach Kenntnis der Bundesregierung sach- und fachgerecht gelagert. Es besteht bei einzelnen Liegenschaften punktuell Sanierungs- und Optimierungsbedarf im Bereich der baulichen Gegebenheiten, des Brandschutzes und der Klimatisierung . Vor diesem Hintergrund hat das Kuratorium der Stiftung bei seiner Sitzung am 16. Mai 2019 die aktuelle Depotsituation zur Kenntnis genommen und die Stiftung beauftragt, die Bedarfsplanung für den Neubau eines Depots einzuleiten . Parallel dazu werden derzeit alternative Räumlichkeiten im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geprüft.  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand weiterer Depots bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen in Deutschland? Für die Bundesregierung stellt eine angemessene Depotsituation in von ihr bezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen einen integralen Bestandteil der Aufgaben und Aktivitäten der jeweiligen Häuser dar. Die Depots werden entsprechend gültiger Regelungen und etablierter Standards unterhalten und – soweit erforderlich und möglich – modernisiert oder erweitert. Drucksache 19/13223 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Wirkt sich der Zustand der Depots der SPK und des DHM aus Sicht der Bundesregierung auf die Beforschung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten vor Ort aus? a) Falls ja, inwiefern? b) Falls nein, warum nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht der Beforschung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im Ethnologischen Museum und Deutschen Historischen Museum aufgrund der Depotsituation nichts entgegen.  4. Wie viele Exponate aus kolonialen Kontexten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch unsachgemäße Lagerung in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen beschädigt, zerstört oder entsorgt?  5. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptgründe für die Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung von Objekten in den Depots bundesbezuschusster Einrichtungen, und welche maßgeblichen Probleme stellen sich nach Auffassung der Bundesregierung bei deren Bekämpfung ?  6. Von welchem Schadenswert geht die Bundesregierung durch die nicht sach- und fachgerechte Lagerung in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen aus?  7. Werden die beschädigten, zerstörten oder entsorgten Exponate in den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend dokumentiert? a) Falls ja, wie gestaltet sich die Dokumentation nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern werden die Herkunftsgesellschaften über die Beschädigung, Zerstörung oder Entsorgung der entsprechenden Objekte informiert? b) Falls nein, inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine umfängliche Dokumentation samt Information der Herkunftsgesellschaften ein? Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Durch den Bund finanzierte Museen tragen grundsätzlich für die Erhaltung ihrer Sammlungen Sorge. Wenn Beschädigungen von Sammlungsobjekten in Depots vorliegen, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich um Folgen von Materialunbeständigkeiten, Querbeeinflussung von Materialien sowie den Befall mit Schädlingen. Historische Kontaminationen, die auch mit heutigen modernen Methoden nicht mehr aufzuheben sind, können im Einzelfall zu Beschädigungen, Zerstörungen und, wenn es unvermeidlich ist, zu Entsorgungen führen. Sollten Beschädigungen , Zerstörungen, Entsorgungen vorkommen, werden diese grundsätzlich im Inventarbuch der jeweiligen Sammlung dokumentiert.  8. Werden Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung beim Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung in bundesbezuschussten Einrichtungen unterschiedlich klassifiziert, so dass bestimmte Objekte besser geschützt sind als andere? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13223 a) Falls ja, nach welchen Kriterien werden die Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung klassifiziert? b) Falls nein, setzt sich die Bundesregierung für einen besonderen Schutz von Objekten mit ungeklärter Provenienz sowie Objekten aus kolonialen Kontexten ein? Die Schutzbedürftigkeit von Objekten richtet sich nach ihrem wissenschaftlichen bzw. kulturhistorischen Wert. Bei der Aufbewahrung in den Depots wird in erster Linie nach Materialbeschaffenheit klassifiziert, um Beschädigungen gezielt vermeiden zu können. Im Einzelfall werden bei der Konservierung und Restaurierung Priorisierungen vorgenommen, sofern ausgewählte Bestände aus Erhaltungsgründen vorzeitig bearbeitet werden müssen. Konkrete Informationen konnten innerhalb der Frist nicht erhoben werden.  9. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren für die sach- und fachgerechte Lagerung von Exponaten in bundesbezuschussten Einrichtungen verausgabt, und wie verhalten sich diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Mitteln, die in den bundesbezuschussten Einrichtungen für Ausstellungen verausgabt wurden? Die Bundesregierung führt hierzu keine gezielten Aufzeichnungen oder Statistiken . Die entsprechenden Angaben waren daher in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln. 10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu gesundheitlichen Schäden bei Personen, die mit den mit Chemikalien behandelten Objekten in bundesbezuschussten Einrichtungen in Kontakt kamen? Falls ja, bei wie vielen Personen und wodurch wurden die gesundheitlichen Schäden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelöst? Nein. 11. Welche Chemikalien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in bundesbezuschussten Einrichtungen verwendet, um Objekte vor Schädlingen zu schützen, und welche Gesundheitsrisiken für die in den Depots tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen dadurch? In der SPK wurden zum Schutz von Objekten unterschiedliche anorganische und organische Stoffe eingesetzt. Auch werden in der SPK regelmäßig für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit solchen Arbeiten betraut sind, gemäß den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Biomonitorings durchgeführt. Die Ergebnisse liegen dem Arbeitsmedizinischen Dienst, der die SPK betreut, vor und werden dort bewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 7 der Kleinen Anfrage „Zustand des Sammlungsgutes in den Depots des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin“ auf Bundestagsdrucksache 19/12807 verwiesen. Zur Schadstoffbelastung in den Depots des DHM (Raumluft, Staubmessungen) liegt ein Prüfbericht der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vor. Die feststellbaren Schadstoffkonzentrationen werden demzufolge größtenteils als unbedenklich eingestuft. Zum Teil sind Belastungen dem DHM zufolge auch der intensiven Behandlung von Objekten zu DDR-Zeiten geschuldet. Als belastet eingeschätzte Objekte sowie Neuerwerbungen werden in einer eigens dafür vorgesehenen Anlage durch Sauerstoffentzug gereinigt. Individuelle und Drucksache 19/13223 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode raumbezogene Schutzmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Schutzkleidung, Klimatisierung oder Staubreinigung etc.) sind im DHM standardmäßig etabliert. Bedingt durch die teilweise lange Geschichte der Sammlungen in den Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bandbreite von Chemikalien, die dort zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt wurden, sehr groß. Aktuell werden nur noch ungiftige Chemikalien eingesetzt bzw. Schädlinge durch Sauerstoffentzug oder Stickstoffbegasung bzw. Verwendung sog. Nützlinge wie Schlupfwespen bekämpft. Gesundheitsgefahren durch früher verwendete Biozide werden bei den jährlichen Staub- und Raumluftmessungen in den Depots erkannt, es folgen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vorsorglich arbeitsmedizinisch untersucht, geschult und erhalten die notwendige persönliche Schutzausrüstung. 12. Wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der gesamte Bestand bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen entwest, also desinfiziert , wird? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen , die über die bereits erfolgten und weiterhin bestehenden Aktivitäten der Einrichtungen hinausgehen. 13. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die an die Herkunftsgesellschaften restituierten Kulturgüter aus kolonialen Kontexten frei von gesundheitsschädigenden Stoffen sind bzw. dass die Herkunftsgesellschaften über den Umgang damit aufgeklärt werden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Falle der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, so im Einzelfall bestimmte Objekte trotz aller Bemühungen der Einrichtungen zur Dekontamination gesundheitsschädigende Stoffe enthalten sollten, die durch den Bund finanzierten Museen die Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften über mögliche gesundheitsschädigende Gefahren, Behandlung der Objekte und notwendige Schutzmaßnahmen angemessen informieren werden. 14. Wie hat sich der Schädlingsbefall von Bestandsobjekten in bundesbezuschussten Einrichtungen in den vergangenen 15 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Zu einer generellen Entwicklung des Schädlingsbefalls von Bestandsobjekten liegen der Bundesregierung aufgrund der unterschiedlichen Situation in den jeweiligen Einrichtungen keine Kenntnisse vor. 15. Welche Maßnahmen zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen und sollen noch ergriffen werden? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13223 16. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren in den bundesbezuschussten Einrichtungen zum Schutz der Sammlungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Forscherinnen und Forscher verausgabt? 17. Steht die Bundesregierung in einem Austausch mit Trägern anderer kulturgutbewahrender Einrichtungen, um mögliche Best Practices zur fachund sachgerechten Lagerung von Objekten in den Depots bundesbezuschusster Einrichtungen zu identifizieren? a) Falls ja, an welchen positiven Beispielen werden sich die bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung orientieren ? b) Falls nein, warum nicht? 18. Liegen den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung anderweitige Vorschläge oder Einschätzungen zur fachund sachgerechten Lagerung von Exponaten vor? a) Falls ja, um welche Vorschläge handelt es sich dabei, und inwiefern sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden? b) Falls nein, warum nicht? 19. Sollte das „Eckpunkte-Papier“ der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nach Auffassung der Bundesregierung um Aspekte der Lagerung von Sammlungen und Beständen in Depots ergänzt und ggf. problematisiert werden? a) Falls ja, inwieweit? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung fördert sowohl den Deutschen Museumsbund als auch das Deutsche Nationalkomitee des Internationalen Museumsrates (ICOM Deutschland), die sich dem Thema der sach- und fachgerechten Lagerung von Objekten in den Museumsdepots widmen, dafür unter anderem Best-Practice- Beispiele entwickeln und den Museen zur Nachahmung empfehlen. Die „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten “ vom 13. März 2019, auf die sich die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände verständigt haben, werden in der weiteren Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ausgestaltet. Die Bundesregierung begrüßt in dem Zusammenhang grundsätzlich den Austausch zu Themenfeldern , die den verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten betreffen. 20. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach einer gesetzlich geregelten Inventurpflicht in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen ? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält die Schaffung gesetzlicher Maßnahmen aufgrund hinreichend verfügbarer Informationen derzeit nicht für erforderlich. Drucksache 19/13223 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bundesrechnungshof eine ordnungsgemäße Lagerung in bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen kontrollieren sollte? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Falls nein, warum nicht? Gemäß § 1 Satz 1 des Bundesrechnungshofgesetzes ist der Bundesrechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Die Bundesregierung schlägt dem Bundesrechnungshof keine konkreten Prüfmaterien vor. 22. Wird die Bundesregierung der zum 1. Juli 2019 erhobenen Forderung des Deutschen Museumsbundes entsprechen, Mittel und Ressourcen für Provenienzforschung , Inventarisierung und Digitalisierung deutlich zu erhöhen ? a) Falls ja, in welchem Umfang? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung fördert die Aufarbeitung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten insbesondere über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, das dafür einen zusätzlichen Fachbereich eingerichtet hat. Hierfür wurden dem Zentrum aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in diesem Jahr insgesamt vier zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt und die institutionelle Förderung um rund zwei Millionen Euro erhöht. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 ist eine weitere Erhöhung der institutionellen Förderung um insgesamt 1,6 Millionen Euro für die Forschung zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, aber auch u.a. für die Aufarbeitung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten vorgesehen. Im Übrigen befindet sich die Mehrzahl der Einrichtungen, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren, in Trägerschaft der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung kann mit der Förderung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste daher nur eine Unterstützung im Wege der Projektförderung leisten, grundsätzlich ist die Aufgabe durch die Einrichtungen und ihre Träger wahrzunehmen. 23. Wie wirkt die Bundesregierung einer „Amnesie des Depots“ (www.sued deutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193-2), also einem Vergessen der in Depots gelagerten Exponate, in bundesbezuschussten Einrichtungen entgegen? Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Vorschlag eines begehbaren Depots, „bis hin zu einem Labor, in dem Ausstellungen für das Humboldt Forum erprobt“ werden sollen, wie es Sabine Bangert, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, fordert? Die Bundesregierung unterscheidet grundsätzlich zwischen den Aufgabenfeldern von Depots einerseits und kuratorischen Ausstellungs- und Vermittlungsaufgaben kulturgutbewahrender Einrichtungen andererseits. Sie dienen jeweils unterschiedlichen Zielen und Zwecken, weisen teilweise aber auch Schnittmengen auf. Die Bundesregierung sieht in der Inventarisierung, Digitalisierung, Forschung und Ausstellung angemessene Methoden zur Tradierung von Sammlungsbeständen . Begrüßt werden dabei vielfältige Formate wie auch die bereits im Humboldt Forum geplanten Schaudepots. In diesen soll Besucherinnen und Besuchern in sehr verdichteter Form die Fülle und Reichhaltigkeit der Sammlungen des Ethologischen Museums und Museums für Asiatische Kunst vor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13223 Augen geführt werden. Zur Digitalisierung wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage „Zustand des Sammlungsgutes in den Depots des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin“ auf Bundestagsdrucksache 19/12807 verwiesen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert seit 2012 mit dem Förderschwerpunkt „Kulturelles Erbe“ die wissenschaftliche Auswertung und öffentlichkeitswirksame Aufbereitung von Depotbeständen in Museen, Archiven und Hochschulen. Der Förderschwerpunkt wird mit dem neuen Rahmenprogramm für die Geistesund Sozialwissenschaften „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ bis 2025 fortgesetzt. 24. Befürwortet die Bundesregierung ein Museumgesetz auf Bundesebene, das für bundesbezuschusste Einrichtungen u. a. „verbindliche Standards für Datenbanken, die Behandlung der Objekte und den öffentlichen Zugang “ (www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raub kunst-1.4516193-2) definiert? a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei, und wird sie sich bei den Bundesländern für entsprechende gesetzliche Regelungen auf Landesebene einsetzen? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält die Schaffung gesetzlicher Maßnahmen aufgrund hinreichender Regelungsmechanismen dazu derzeit nicht für erforderlich. Drucksache 19/13223 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333